2 - userwww.hs-nb.de - Hochschule Neubrandenburg

2 - userwww.hs-nb.de - Hochschule Neubrandenburg 2 - userwww.hs-nb.de - Hochschule Neubrandenburg

userwww.hs.nb.de
von userwww.hs.nb.de Mehr von diesem Publisher
21.11.2013 Aufrufe

60 Definition 6-28 Eine (partiell) differenzierbare Funktion mit n Veränderlichen besitzt n partielle Ableitungen (1. Ordnung). Jede dieser n partiellen Ableitungen ist wieder eine Funktion von n Veränderlichen. Sind diese Funktionen wieder differenzierbar, dann können wieder partielle Ableitungen (2. Ordnung, insgesamt n 2 ) gebildet werden. Analog können partielle Ableitungen 3., 4. und höherer Ordnung gebildet werden. Satz 6-18 Es sei D ⊆ R und f : D → W eine Funktion mit z = f (x, y) . f sei zweimal partiell differenzierbar. Sind die Ableitungen f xy und f yx stetig, so gilt: f xy (x, y) = f yx (x, y) für alle ( x, y) ∈ D Definition 6-29 Es sei D ⊆ R und f : D → W mit y = f (x) . Das vollständige (totale) Differential von f ist gegeben durch ( x) = f x dx1 + f x dx 2 + f x dx n dy = df … + 1 2 n 6.7 Extremwerte bei Funktionen von mehreren Veränderlichen Satz 6-19 Es sei Wenn f in D ⊆ R, 0 x ein innerer Punkt von D und 0 x einen Extremwert besitzt, dann gilt: f 0 0 0 ( x ) = f ( x ) = … = f ( x ) 0 x x x = 1 2 n (Notwendige Bedingung für ein relatives Extremum) f : D → W sei partiell differenzierbar in 0 x . Definition 6-30 Es sei D ⊆ R und f : D → W eine partiell differenzierbare Funktion. Die Lösungen des Gleichungssystems f ( x) = 0,f ( x) = 0, …,f ( x) 0 x = 1 x2 xn

Prof. Dr. F.U. Mathiak, Hochschule Neubrandenburg 61 heißen stationäre Punkte. Satz 6-20 (Hinreichende Bedingung für einen relativen Extremwert im Fall n = 2) Es sei D ⊆ R und f : D → W mit z = f (x, y) eine Funktion mit stetigen partiellen Ableitungen 2. Ordnung und ( , ) x sei ein innerer Punkt aus D. Gilt 0 y 0 a) f x ( x 0 , y 0 ) = 0 und f ( x 0 , y 0 ) 0 f xx ( x 0 , y 0 ) f xy ( x 0 , y0 ) b) ( , y0 ): = f ( x , y ) f ( x , y ) y = und 2 ( x , y ) f ( x , y ) − f ( x , y ) 0 ∆ x 0 = f xx 0 0 yy 0 0 xy 0 0 > , dann hat f an der Stelle ( , ) yx 0 0 0 y 0 yy 0 0 x ein relatives Extremum. Diese ist ein Maximum, falls f xx ( x 0 , y 0 ) < 0 ist und ein Minimum, falls f ( x 0 , y 0 ) 0 Gilt dagegen a) und ∆ ( , y ) 0 , dann ist ( , ) x kein Extremum, sondern es liegt ein Sattelpunkt vor. x 0 0 < 0 y 0 xx > ist. Satz 6-21 (Hinreichende Bedingung für einen relativen Extremwert im Fall n > 2) Es sei f → mit y f ( x , x ,…, ) D ⊆ R, : D W = eine Funktion mit stetigen partiellen Ableitungen 2. Ordnung und 1 2 x n 0 x sei ein innerer Punkt aus D. Es gelte 0 0 0 x x x = 1 2 n a) f ( x ) = 0,f ( x ) = 0, …,f ( x ) 0 Gilt 0 b) ∆ ( x ) i = f f f x x 1 1 x x 2 1 x x i 1 0 0 0 ( x ) f x x ( x ) … f ( x ) 1 2 x1xi 0 0 0 ( x ) f ( x ) … f ( x ) ⋮ x x 2 0 0 0 ( x ) f ( x ) … f ( x ) x x i 2 2 ⋮ x x 2 i x x i i ⋮ > 0 für alle i = 1,2, …, n , dann hat f an der Stelle 0 x ein Minimum. c) Gilt ( 1) ∆ ( x ) > 0 i i 0 − für alle i = 1,2, …, n , dann hat f an der Stelle 0 d) Ist f x i x i ( x ) < 0 und f x x ( x ) 0 0 x keinen Extremwert. 0 ( ) j j 0 > , 1 ≤ i, j ≤ n , dann hat f an der Stelle ∆ heißt Determinante der Hesse-Matrix von f im Punkt 0 x . n x 0 x ein Maximum.

60<br />

Definition 6-28<br />

Eine (partiell) differenzierbare Funktion mit n Verän<strong>de</strong>rlichen besitzt n partielle Ableitungen<br />

(1. Ordnung). Je<strong>de</strong> dieser n partiellen Ableitungen ist wie<strong>de</strong>r eine Funktion von n Verän<strong>de</strong>rlichen.<br />

Sind diese Funktionen wie<strong>de</strong>r differenzierbar, dann können wie<strong>de</strong>r partielle Ableitungen<br />

(2. Ordnung, insgesamt n 2 ) gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Analog können partielle Ableitungen 3., 4. und<br />

höherer Ordnung gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Satz 6-18<br />

Es sei<br />

D ⊆ R und f : D → W eine Funktion mit z = f (x, y)<br />

. f sei zweimal partiell differenzierbar.<br />

Sind die Ableitungen f xy und f yx stetig, so gilt:<br />

f<br />

xy<br />

(x, y) = f<br />

yx<br />

(x, y) für alle ( x,<br />

y) ∈ D<br />

Definition 6-29<br />

Es sei<br />

D ⊆ R und f : D → W mit y = f (x)<br />

. Das vollständige (totale) Differential von f ist<br />

gegeben durch<br />

( x) = f<br />

x<br />

dx1<br />

+ f<br />

x<br />

dx<br />

2<br />

+ f<br />

x<br />

dx<br />

n<br />

dy = df<br />

…<br />

+<br />

1 2<br />

n<br />

6.7 Extremwerte bei Funktionen von mehreren Verän<strong>de</strong>rlichen<br />

Satz 6-19<br />

Es sei<br />

Wenn f in<br />

D ⊆ R,<br />

0<br />

x ein innerer Punkt von D und<br />

0<br />

x einen Extremwert besitzt, dann gilt:<br />

f<br />

0<br />

0<br />

0<br />

( x ) = f ( x ) = … = f ( x ) 0<br />

x<br />

x<br />

x<br />

=<br />

1 2<br />

n<br />

(Notwendige Bedingung für ein relatives Extremum)<br />

f : D → W sei partiell differenzierbar in<br />

0<br />

x .<br />

Definition 6-30<br />

Es sei<br />

D ⊆ R und f : D → W eine partiell differenzierbare Funktion. Die Lösungen <strong>de</strong>s Gleichungssystems<br />

f<br />

( x) = 0,f ( x) = 0, …,f<br />

( x) 0<br />

x<br />

=<br />

1 x2<br />

xn

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!