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Jahresabschluss & Bilanzierung

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Hier meine Mitschrift zum Thema Rechnungswesen – <strong>Jahresabschluss</strong> & <strong>Bilanzierung</strong><br />

(B. Stipp)<br />

(In Klammern kursiv und mit Links versehenes stammt aus: http://de.wikipedia.org)<br />

Anders als herkömmliche Enzyklopädien ist die Wikipedia frei. Es gibt sie nicht nur kostenlos im Internet,<br />

sondern jeder darf sie mit Angabe der Quelle und der Autoren frei kopieren und verwenden. Dafür sorgt die<br />

GNU - Lizenz für freie Dokumentation, unter der die Autoren ihre Texte veröffentlichen.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

l Teile, Aufgabe, Offenlegung...............................................................................................................2<br />

2 Aufstellungsgrundsätze und -fristen ..................................................................................................6<br />

3 Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge .....................................................................7<br />

3.1 Sonstige Forderungen und Sonstige Verbindlichkeiten..............................................................7<br />

3.2 Rechnungsabgrenzungsposten..................................................................................................9<br />

3.3 Rückstellungen .........................................................................................................................12<br />

Aufgabe 1: (ARA/PRA)................................................................................................................18<br />

Aufgabe 2: (ARA/PRA)................................................................................................................18<br />

Aufgabe 3: (Rückstellungen).......................................................................................................19<br />

Aufgabe 4: (Rückstellungen).......................................................................................................20<br />

Aufgabe 5: (Rückstellungen).......................................................................................................20<br />

Aufgabe 6: (Rückstellungen).......................................................................................................20<br />

Aufgabe 7: (Rückstellungen).......................................................................................................21<br />

4 Die Bewertung der Vermögensteile und Schulden .........................................................................22<br />

4.1 Bewertungsgrundsätze und Wertmaßstäbe .............................................................................22<br />

4.2 Besondere Bewertungsprinzipien..........................................................................................26<br />

4.3 Bewertung des Anlagevermögens ........................................................................................28<br />

4.3.1 Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung ................................................................28<br />

4.3.2 Methoden der Abschreibung..................................................................................................30<br />

4.3.3 Geringwertige Wirtschaftsgüter .............................................................................................32<br />

4.4 Die Bewertung des Umlaufvermögens .....................................................................................32<br />

4.4.1 Bewertung der Vorräte...........................................................................................................32<br />

4.4.2 Bewertung der Forderungen..................................................................................................35<br />

4.4.2.1 Notwendigkeit und Verfahren .............................................................................................35<br />

4.4.2.2 Einzelbewertung .................................................................................................................35<br />

4.4.2.3 Pauschalwertberichtigung...................................................................................................39<br />

4.5 Bewertung der Schulden ..........................................................................................................39<br />

Aufgabe 8: (Wertmaßstäbe)........................................................................................................41<br />

Aufgabe 9: (Wertmaßstäbe)........................................................................................................43<br />

Aufgabe 10: (Bewertung des Anlagevermögens) .......................................................................43<br />

Aufgabe 11: (Bewertung des Anlagevermögens) .......................................................................44<br />

Aufgabe 12: (Bewertung des Umlaufvermögens) .......................................................................44<br />

Aufgabe 14 - 1: (Bewertung des Umlaufvermögens)..................................................................45<br />

Aufgabe 14 - 2: (Bewertung des Umlaufvermögens)..................................................................45<br />

Aufgabe 14 - 3: (Bewertung des Umlaufvermögens)..................................................................46<br />

Aufgabe 14 - 4: (Bewertung des Umlaufvermögens)..................................................................46<br />

Aufgabe 20: (Bewertung der Schulden)......................................................................................47<br />

Aufgabe 22: (Bewertung der Schulden)......................................................................................47<br />

Aufgabe 25: (Sammelbewertung - Bilanzpolitik) .........................................................................47<br />

Aufgabe 26: (Durchschnittsbewertung).......................................................................................48<br />

Aufgabe 27: (Lifo- Methode) .......................................................................................................48<br />

Aufgabe 28: (Maximaler Wertansatz des Endbestandes)...........................................................49<br />

Aufgabe 29: (Minimaler Wertansatz des Endbestandes)............................................................49<br />

5 Abschluss in verschiedenen Unternehmensformen........................................................................50<br />

5.1 Offene Handelsgesellschaft (OHG).......................................................................................50<br />

5.2 Kommanditgesellschaft (KG).................................................................................................51<br />

5.3 Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) ...............................................................................52<br />

6 Bilanzanalyse und Bilanzpolitik .......................................................................................................55<br />

Seite - 1 -


Seite - 2 -<br />

l Teile, Aufgabe, Offenlegung<br />

Bilanz G. u. V Anhang Lagebericht<br />

Vermögenshöhe,<br />

Vermögenszusammensetzung<br />

flüssiger<br />

Mittel, Schulden,<br />

Eigenkapital<br />

Erfolgshöhe,<br />

Erfolgszusammensetzung<br />

Erläuterungen zum<br />

Bilanz -<br />

Erfolgsausweis<br />

Erläuterungen zur<br />

allgemeinen<br />

Geschäftslage<br />

Einfacher <strong>Jahresabschluss</strong><br />

(Einzelfirmen, Personengesellschaften)<br />

Erweiterter <strong>Jahresabschluss</strong><br />

(Kapitalgesellschaften)<br />

Bilanz:<br />

(Die Bilanz (ital. bilancia, Waage, im Sinne von Balkenwaage; lat. bilanx, etwa Doppelwaage) ist<br />

eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts - nachfolgend<br />

zumeist an Hand eines Unternehmens erläutert. Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen<br />

und Kapital mit dem Ziel, das Eigenkapital als Restgröße zu ermitteln.)<br />

Bilanz = Zeitpunktrechnung<br />

- weist die Höhe des Vermögens, Eigenkapitals und Fremdkapitals zum<br />

Bilanzstichtag aus<br />

- soll unter Beachtung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung, ein den<br />

Tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Unternehmen vermitteln<br />

Bilanzgliederung<br />

soll § 266 HGB entsprechen<br />

Aktivseite<br />

(Anlagevermögen<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte<br />

sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;<br />

Geschäfts- oder Firmenwert (GFW oder Goodwill);<br />

geleistete Anzahlungen;<br />

Sachanlagen<br />

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der<br />

Bauten auf fremden Grundstücken;<br />

technische Anlagen und Maschinen;<br />

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;<br />

geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;<br />

Finanzanlagen:<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen;<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen;<br />

Beteiligungen<br />

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht;<br />

Wertpapiere des Anlagevermögens;<br />

sonstige Ausleihungen.<br />

Umlaufvermögen<br />

Vorräte/Vorratsvermögen<br />

Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe;<br />

unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;<br />

fertige Erzeugnisse und Waren;<br />

geleistete Anzahlungen.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (L. u. L.), (F .a. L. L.);<br />

Forderungen gegen verbundene Unternehmen;<br />

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht;<br />

sonstige Vermögensgegenstände;<br />

Wertpapiere<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen;<br />

eigene Anteile;<br />

sonstige Wertpapiere;<br />

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und<br />

Schecks<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

(ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

____________________________<br />

(Bilanzsumme))<br />

Passivseite<br />

- ist für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben<br />

- soll von Personengesellschaften beachtet werden<br />

(Eigenkapital<br />

Gezeichnetes Kapital<br />

Kapitalrücklagen<br />

Gewinnrücklagen<br />

gesetzliche Rücklagen;<br />

Rücklagen für eigene Anteile;<br />

satzungsmäßige Rücklagen;<br />

andere Gewinnrücklagen;<br />

Gewinnvortrag/Verlustvortrag;<br />

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag,<br />

(ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

Rückstellungen<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

Steuerrückstellungen<br />

sonstige Rückstellungen<br />

Verbindlichkeiten<br />

Anleihen, davon konvertibel;<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;<br />

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (L. u. L.), (V.<br />

a .L. L.);<br />

Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und<br />

der Ausstellung eigener Wechsel;<br />

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht;<br />

sonstige Verbindlichkeiten,<br />

davon aus Steuern,<br />

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

____________________________<br />

(Bilanzsumme))<br />

Seite - 2 -


Seite - 3 -<br />

G. u. V. = Zeitraumrechnung<br />

(Die Gewinn- und Verlustrechnung (G. u. V.) bildet zusammen mit der Bilanz den <strong>Jahresabschluss</strong><br />

(§ 242 Abs. 3 HGB) als wesentlichen Teil der externen Rechnungslegung eines Unternehmens. Sie<br />

kategorisiert Erträge und Aufwendungen des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum,<br />

insbesondere eines Geschäftsjahres und weist den unternehmerischen Erfolg als Unterschiedsbetrag<br />

aus.)<br />

- weist alle Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres aus<br />

- gewährt Einblick in die Quelle des Jahreserfolges<br />

Personengesellschaften erstellen die G. u. V. in Kontenform<br />

Kapitalgesellschaften erstellen die G. u. V. (nach § 2 HGB) in Staffelform<br />

Anhang<br />

- hat die Aufgabe, bestimmte Einzelposten der Bilanz und die G. u. V. der<br />

Kapitalgesellschaften näher zu erläutern.<br />

Als Erläuterungsbericht nimmt er z. B. Stellung zu Methoden und Höhe der<br />

Abschreibung auf das Anlagevermögen des Unternehmens<br />

Der <strong>Jahresabschluss</strong> soll Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Erfolgslage des<br />

Unternehmens gewähren. Er ist Grundlage der Gewinnverteilung.<br />

Bei Einzelunternehmen (e. K., e. Kfm., e. Kfr.) und Personengesellschaften (OHG,<br />

KG) besteht der <strong>Jahresabschluss</strong> aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />

(§ 242 HGB).<br />

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG a. A.) haben den <strong>Jahresabschluss</strong> um einen<br />

Anhang zu erweitern (§ 264 HGB).<br />

Aufgaben des <strong>Jahresabschluss</strong>es:<br />

- Rechenschaftslegung und Information<br />

- Grundlage der Gewinnverteilung<br />

- Steuerermittlung<br />

Bilanzadressaten<br />

- interne Bilanzadressaten (Geschäftsführung) i J'<br />

- externe Bilanzadressaten (Gläubiger, (Klein-)Aktionäre,<br />

Finanzverwaltung, Arbeitnehmer, interessierte Öffentlichkeit)<br />

Bilanzadressaten<br />

Darlehensgeber<br />

Lieferanten<br />

Aktionäre<br />

Zahlungsansprüche<br />

Vertraglich fixiert<br />

Gewinnabhängig<br />

Zinsen / Tilgung<br />

Rechnungsbetrag<br />

Dividende<br />

Arbeitnehmer Lohn / Gehalt Gewinnbeteiligung<br />

Finanzverwaltung<br />

Ertragssteuern<br />

Stakeholder = alle an einem Unternehmen interessierte Personengruppen<br />

Seite - 3 -


Seite - 4 -<br />

Weitere Stakeholder<br />

(Das Prinzip der Stakeholder ist die<br />

Erweiterung des in der<br />

Betriebswirtschaft verbreiteten<br />

Shareholder Value- Ansatzes.<br />

Im Gegensatz zum Shareholder-<br />

Value- Prinzip, das die Bedürfnisse<br />

und Erwartungen der Anteilseigner<br />

eines Unternehmens (z. B. die<br />

Aktionäre bei einer<br />

Aktiengesellschaft) in den<br />

Mittelpunkt des Interesses stellt,<br />

versucht das Prinzip der<br />

Stakeholder das Unternehmen in<br />

seinem gesamten<br />

sozialökonomischen Kontext zu<br />

erfassen und die Bedürfnisse der<br />

unterschiedlichen<br />

Anspruchsgruppen in Einklang zu bringen. In Erweiterung zum so genannten Customer-<br />

Relationship- Management (CRM), welches sich lediglich mit den Beziehungen des Unternehmens<br />

zu seinen Kunden auseinandersetzt, geht das Prinzip des Stakeholder-Relationship-Managements<br />

(SRM) deutlich weiter, da es versucht die Beziehungen eines Unternehmens zu allen, bzw. seinen<br />

wichtigsten Anspruchsgruppen in Einklang zu bringen.<br />

Als Stakeholder gelten dabei neben den Shareholdern (die Eigentümer) die Mitarbeiter (bis hin zu<br />

den Managern, z. B. Anspruch auf Beschäftigung und Sicherheit), die Kunden (z. B. Anspruch auf<br />

Qualität und Zuverlässigkeit), die Lieferanten, die Kapitalmärkte (u .a. Kreditgeber) sowie der Staat<br />

(z. B. Anspruch auf Steuergelder, Umweltschutz), die Natur (Rohstofflieferant, Aufnahmemedium für<br />

Abfall) und die Öffentlichkeit (Parteien, Verbände, Medien, etc.).)<br />

Informationsinteressenten Gläubiger Aktionäre<br />

Informationsinteressenten<br />

Wie groß ist das<br />

Ausfallrisiko<br />

Derzeitiges Vermögen<br />

(= Haftungspotenzial)<br />

Relevante<br />

Derzeitige Liquidität<br />

<strong>Jahresabschluss</strong>informationen Derzeitiges Eigenkapital<br />

Derzeitige Ertragslage<br />

Künftige Ertragslage<br />

Wie groß ist der erwartete<br />

Erfolg<br />

Derzeitiges Vermögen<br />

(= Ertragspotenzial)<br />

Derzeitiger Gewinn<br />

Künftige Ertragslage<br />

Offenlegung<br />

Für Kapitalgesellschaften besteht Publizitätspflicht.<br />

Für die Zuordnung der Unternehmen zu einer Größenklasse müssen zwei der drei Größenmerkmale<br />

an zwei Aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zutreffen:<br />

Kleine<br />

Merkmale Gesellschaften<br />

1. Bilanzsumme Bis 3.435.881 €<br />

(6,72 Mio. DM)<br />

2. Umsatz Bis 6. 871. 762 €<br />

(13,44 Mio. DM)<br />

Mittelgroße<br />

Gesellschaften<br />

Bis 13.748.638 €<br />

(26,89 Mio. DM)<br />

Bis 27.497.277 €<br />

(53,78 Mio. DM)<br />

Große<br />

Gesellschaften<br />

Über 13. 748.638 €<br />

(26,89 Mio. DM)<br />

Über 27.497. 277 €<br />

(53,78 Mio. DM)<br />

3. Beschäftigte Bis 50 Bis 250 Über 250<br />

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Seite - 5 -<br />

- Börsenorientierte Aktiengesellschaften sind automatisch „große Gesellschaften“<br />

- Sanktionen bei unterlassener Offenlegung = Ordnungsgeldverfahren<br />

- wird auf Antrag, vom Registergericht durchgeführt<br />

Merkmale Bilanzsumme Umsatzerlöse Beschäftigte<br />

Großunternehmen<br />

Gem. PublG<br />

s 65 Mio. € s 130 Mio. € s 5.000<br />

- nach § 1 PublG (Einzelunternehmer, Personengesellschaften)<br />

Informationsinstrument<br />

Info<br />

zwang Info zwang für Informationsgehalt<br />

durch<br />

1. <strong>Jahresabschluss</strong><br />

Alles Liebe Daten aus <strong>Jahresabschluss</strong><br />

G<br />

Lagebericht<br />

Kapitalgesellschaften Lagebericht<br />

Komprimierter Abschluss,<br />

2. Zwischenbericht G, B<br />

Geschäftsjahr<br />

Börsennotierte Kapitalflussrechnung,<br />

Kapitalgesellschaften Ausblick auf das laufende<br />

3. Ad – hoc - Publizität G<br />

Börsennotierte Kursbeeinflussende<br />

Kapitalgesellschaften Unternehmenstatbestände<br />

4. Value - Reporting KM freiwillig<br />

Wertkommunikation nach<br />

Innen und außen<br />

G = gesetzliche Vorschriften<br />

B = Vorgaben der Deutschen Börsen AG<br />

KM = Wettbewerbsdruck des Kapitalmarktes<br />

Shareholder Value t Wert<br />

(Der Shareholder Value, gelegentlich auch Aktionärsnutzen, ist als der Marktwert des<br />

Eigenkapitals definiert (vereinfacht als der Unternehmenswert und der davon abhängige Wert der<br />

Anteile). Der Shareholder-Value-Ansatz ist ein von Rappaport entwickeltes betriebswirtschaftliches<br />

Konzept, welches das Unternehmensgeschehen als eine Reihe von Zahlungen (Cash-Flows)<br />

betrachtet, analog zu der aus einer (Sach-)Investition resultierenden Zahlungsreihe. Die Bewertung<br />

des Unternehmens wird anhand der freien Cash-Flows ermittelt. Der Shareholder Value ergibt sich<br />

dabei aus den auf den Bewertungszeitpunkt abdiskontierten Freien Cash Flows abzüglich des<br />

Marktwertes des Fremdkapitals (also z. B. Bankverbindlichkeiten).)<br />

Vorteil <strong>Jahresabschluss</strong>: glaubwürdig, da geprüft<br />

Nachteil <strong>Jahresabschluss</strong>: Vergangenheitsbezug (nicht aktuell)<br />

Deshalb müssen Börsenorientierte Kapitalgesellschaften Zwischenberichte erstellen<br />

(Halbjahresberichte, Quartalsberichte).<br />

Kapitalgesellschaften<br />

Offenlegung (§ 325 HGB)<br />

<strong>Jahresabschluss</strong><br />

Bilanz G. u. V. Anhang<br />

Lagebericht<br />

Anhang<br />

Prüfung (§<br />

316 HGB)<br />

Kleine X - X - HR -<br />

Mittelgroße X X X X HR X<br />

Große X X X X HR + BA X<br />

HR = Handelsregister<br />

BA = Bundesanzeiger<br />

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Seite - 6 -<br />

2 Aufstellungsgrundsätze und -fristen<br />

GOB<br />

(Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene<br />

Regeln zur Buchführung und <strong>Bilanzierung</strong>, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der<br />

Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ergeben. Siehe auch GDPdU und<br />

GoBS.<br />

Ihre Aufgabe ist es, Gläubiger und Unternehmenseigner vor unkorrekten Daten, Informationen und<br />

möglichen Verlusten weitestgehend zu schützen.)<br />

hat die Aufgabe Gesetzliche Regelungslücken Auszufüllen<br />

Systematisierung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und <strong>Bilanzierung</strong><br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung i. w. S<br />

Hauptzweck : Dokumentation<br />

Hauptzweck Information<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung i. e. S. (GOB)<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

<strong>Bilanzierung</strong> (GOBIL )<br />

Formelle<br />

GoB i.e. S<br />

Materielle<br />

GoB i. e. S<br />

Allgemeine<br />

GoBil<br />

Ansatz-<br />

GoBil<br />

Bewertungs-<br />

GoBil<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer <strong>Bilanzierung</strong><br />

a) Allgemeine Grundsätze<br />

- Der <strong>Jahresabschluss</strong> hat den GoB zu entsprechen.<br />

- Generalnorm für Kapitalgesellschaften<br />

- Klarheit und Übersichtlichkeit<br />

- Bilanzwahrheit ( Richtigkeit und Willkürfreiheit)<br />

- Einhaltung der Aufstellungsfristen („Fast Close")<br />

Aufstellungsfristen<br />

Nichtkapitalgesellschaften<br />

Kleine Kapitalgesellschaften<br />

Mittelgroße und große<br />

Kapitalgesellschaften<br />

Innerhalb einer angemessenen Frist<br />

(maximal 12 Monate)<br />

Innerhalb von 3, spätestens 6 Monaten<br />

des folgenden Geschäftsjahres<br />

Innerhalb von 3 Monaten<br />

des folgenden Geschäftsjahres<br />

b) Ansatzgrundsätze<br />

- Bilanzidentität (§252 Abs. 1 Nr. 1 HGB)<br />

- Vollständigkeit (§246 Abs. 1 HGB, §284 HGB, §285 HGB)<br />

- Verrechnungsverbot (§248 Abs. 2 HGB Bruttoprinzip)<br />

- Darstellungsstetigkeit (§265 Abs. 1 HGB / formelle Bilanzkontinuität)<br />

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Seite - 7 -<br />

3 Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge<br />

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der<br />

entsprechenden Zahlungen im <strong>Jahresabschluss</strong> zu berücksichtigen<br />

(§ 252 Abs. l Zi. 5 HGB).<br />

3.1 Sonstige Forderungen und Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Aufwendungen und Erträge, die erst im folgenden Jahr bezahlt bzw. vereinnahmt werden,<br />

die jedoch wirtschaftlich in das Abschlussjahr gehören, sind als<br />

Sonstige Verbindlichkeit (Konto 4890) bzw.<br />

Sonstige Forderung (Konto 2690)<br />

zu erfassen und auszuweisen. Sie heißen auch „antizipative (vorausschauende) Posten".<br />

Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Seite - 7 -


Seite - 8 -<br />

Sonstige Forderungen<br />

Seite - 8 -


Seite - 9 -<br />

3.2 Rechnungsabgrenzungsposten<br />

(Rechnungsabgrenzung ist ein Begriff aus der <strong>Bilanzierung</strong>.<br />

Rechnungsabgrenzungsposten (oft kurz: RAP) sind Posten<br />

innerhalb der Bilanz, die in einem Geschäftsjahr anfallen,<br />

komplett oder teilweise aber wirtschaftlich in ein zukünftiges<br />

Geschäftsjahr gehören. Sie dienen also der periodengerechten<br />

Erfolgsermittlung, indem sie Zahlungen in die Perioden ihrer<br />

Erfolgswirksamkeit transferieren.)<br />

Werden Zahlungen im vergangenen Jahr für Aufwendungen und Erträge des neuen Jahres<br />

geleistet, sind die Aufwands- und Ertragskonten zum <strong>Jahresabschluss</strong> mit Hilfe folgender<br />

Konten zu berichtigen:<br />

2900 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA)<br />

(Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA oder ARAP) wird betrieben,<br />

wenn der Betrieb (aktiv) Aufwendungen leistet, die zumindest<br />

teilweise in das nächste Geschäftsjahr gehören.<br />

Das bedeutet, dass sie Ausgaben vor dem Abschlussstichtag<br />

sind, die Aufwand für eine bestimmte Zeit<br />

nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB).)<br />

4900 Passive Rechnungsabgrenzung (PRÄ).<br />

(Passive Rechnungsabgrenzung (PRA oder PRAP) erfolgt,<br />

wenn der Betrieb Erträge erhält (passiv),<br />

welche dem nächsten Geschäftsjahr zuzuordnen sind.<br />

Dies können beispielsweise erhaltene Zinsen oder Mieten<br />

für Teile des neuen Geschäftsjahres sein.<br />

(in ihrer Höhe bekannt sind)<br />

Die Verbuchung verläuft hier analog zur ARA,<br />

mit dem Unterschied, dass die Passive Rechnungsabgrenzung<br />

ein Passivkonto ist. Beim <strong>Jahresabschluss</strong><br />

werden die betreffenden Erträge auf<br />

Passive Rechnungsabgrenzung verbucht.)<br />

Seite - 9 -


Seite - 10 -<br />

Zur Aktiven Rechnungsabgrenzung zählen alle Aufwendungen, die bereits im<br />

abzuschließenden Geschäftsjahr im Voraus (als Ausgabe) bezahlt und gebucht wurden,<br />

aber entweder nur zum Teil oder auch ganz wirtschaftlich dem neuen Geschäftsjahr<br />

zuzurechnen sind. Zum Bilanzstichtag sind die betreffenden Aufwandskonten durch eine<br />

„Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA)" zu berichtigen.<br />

ARA<br />

- periodengerechte Abrechnung<br />

Ausgaben im alten Geschäftsjahr / Aufwand im neuen Geschäftsjahr = ARA<br />

Seite - 10 -


Seite - 11 -<br />

Zur Passiven Rechnungsabgrenzung gehören Erträge, die im abzuschließenden<br />

Geschäftsjahr bereits als Einnahme gebucht worden sind, aber mit einem Teil oder auch<br />

ganz als Ertrag dem neuen Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Zum <strong>Jahresabschluss</strong> sind die<br />

betreffenden Ertragskonten durch Vornahme einer entsprechenden „Passiven<br />

Rechnungsabgrenzung (PRA)" zu korrigieren.<br />

PRA<br />

- periodengerechte Abgrenzung<br />

Einnahme i alten Geschäftsjahr / Ertrag im neuen Geschäftsjahr = PRA<br />

Mit Hilfe der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die im alten<br />

Geschäftsjahr im Voraus gezahlten Aufwendungen und vereinnahmten Erträge über die<br />

Schlussbilanz in die Erfolgsrechnung des neuen Geschäftsjahres übertragen. Man nennt sie<br />

deshalb auch „transitorische Posten" (lat. transire = hinübergehen).<br />

Seite - 11 -


Seite - 12 -<br />

Nach § 250 HGB dürfen als Rechnungsabgrenzungsposten nur ausgewiesen werden:<br />

- auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss-Stichtag, soweit sie<br />

Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen:<br />

Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA)<br />

- auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschluss-Stichtag, soweit sie Ertrag für<br />

eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen:<br />

Passive Rechnungsabgrenzung (PRA)<br />

Die zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge bezweckt eine periodengerechte<br />

Ermittlung des Jahreserfolges. Man unterscheidet vier Fälle:<br />

Geschäftsfall<br />

Von uns noch zu<br />

zahlender Aufwand<br />

noch zu vereinnahmender<br />

Ertrag<br />

Von uns im Voraus<br />

bezahlter Aufwand<br />

Im Voraus vereinnahmter<br />

Ertrag<br />

im alten Jahr<br />

Aufwand<br />

Ertrag<br />

Ausgabe<br />

Vorgang<br />

im neuen Jahr<br />

Ausgabe<br />

Einnahme<br />

Aufwand<br />

Buchung<br />

zum 31. Dez.:<br />

Aufwandskonto an<br />

Sonst.<br />

Verbindlichkeiten.<br />

Sonst. Forderungen<br />

an Ertragskonto<br />

ARA an<br />

Aufwandskonto<br />

Einnahme Ertrag Ertragskonto an PRA<br />

3.3 Rückstellungen<br />

(Rückstellungen sind Bilanzposten für ungewisse Verbindlichkeiten, also wirtschaftliche<br />

Verpflichtungen, die dem Grunde nach (ob), des Auszahlungszeitpunktes ("wann") oder der Höhe<br />

nach (wie viel) noch nicht bestimmt sind. Durch ihre Passivierung wird dem im deutschen<br />

Bilanzrecht vorherrschenden Gläubigerschutzgedanken (siehe Vorsichtsprinzip) Rechnung<br />

getragen, da sichergestellt wird, dass ein Unternehmen bei Eintritt der ungewissen Verbindlichkeit<br />

über hinreichend Kapital verfügt, um die Verpflichtung zu erfüllen. Ihre Bildung wird mit dem<br />

Realisationsprinzip oder dem Imparitätsprinzip begründet.)<br />

Aus Gründen der periodengerechten Erfolgsermittlung sind zum Bilanzstichtag auch<br />

solche Aufwendungen zu erfassen, deren Höhe und / oder Fälligkeit noch nicht bekannt<br />

sind, die jedoch wirtschaftlich dem Abschlussjahr zugerechnet werden müssen. Für diese<br />

Aufwendungen sind die Beträge zu schätzen und als Verbindlichkeiten in Form von<br />

Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen.<br />

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Seite - 13 -<br />

Klassifikation von Rückstellungen<br />

Die Ungewissheit über die Höhe und / oder die Fälligkeit der Verbindlichkeiten unterscheidet<br />

die Rückstellungen von den genau bestimmbaren „Sonstigen Verbindlichkeiten".<br />

Rückstellungen<br />

Außenverpflichtung<br />

Innenverpflichtung<br />

Rechtliche<br />

Verpflichtung<br />

gegenüber Dritten<br />

Wirtschaftliche<br />

Verpflichtung<br />

gegenüber Dritten<br />

„Kulanz -<br />

Rückstellungen“<br />

Verpflichtungen<br />

gegenüber sich<br />

selbst „Aufwands -<br />

Rückstellungen“<br />

Ungewisse Verbindlichkeiten<br />

1. Bürgerlich Rechtliche Verpflichtungen<br />

- Pensionen<br />

- Prozesskosten<br />

- Garantieleistungen mit rechtlicher Verpflichtung<br />

- Bergschäden<br />

- drohende Verluste aus schwebenden Geschäften<br />

2. Öffentlich Rechtliche Verpflichtungen<br />

- Steuerzahlungen<br />

- Entsorgung von Altlasten<br />

- Sozialversicherungen<br />

3. Wirtschaftliche Verpflichtungen<br />

- Garantieleistungen ohne Rechtliche Verpflichtungen<br />

(Für Kulanzleistungen Rückstellungen Bilden)<br />

Buchung: Aufwandskonto an Rückstellungen<br />

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Seite - 14 -<br />

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Seite - 15 -<br />

Beispiel 4:<br />

Für im Jahr 2001 verkaufte Maschinen hat ein Unternehmer im Jahr 2003<br />

Garantieleistungen in Höhe von 80.000,00 € zu erbringen.<br />

Das Handelsrechtliche Ergebnis vor Berücksichtigung dieses Garantieaufwandes bzw. einer<br />

entsprechender Rückstellungsbildung beträgt in den Jahren 2001 bis 2003<br />

jeweils 400.000,00 €. An das nach Aufwandsgemäßer Verrechnung der Garantieleistungen<br />

verbleibende Resultat knüpfen ergebnisabhängige Zahlungsverpflichtungen von 60 %.<br />

Stellen Sie die Ergebnissituation ohne und mit Rückstellungsbildung dar.<br />

Lösung:<br />

Handelsrechtliches Ergebnis<br />

(vor Garantieaufwand und<br />

ergebnisabhängiger Zahlungen)<br />

ohne Rückstellungsbildung<br />

Jahr 2001 Jahr 2002 Jahr 2003<br />

400.000 € 400.000 € 400.000 €<br />

./. Garantieaufwand - - 80.000 €<br />

=<br />

Handelsrechtliches Ergebnis<br />

(vor ergebnisabhängiger Zahlungen)<br />

400.000 € 400.000 € 320.000 €<br />

./. ergebnisabhängige Zahlungen 240.000 € 240.000 € 192.000 €<br />

= Jahresüberschuss 160.000 € 160.000 € 128.000 €<br />

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Handelsrechtliches Ergebnis<br />

(vor Garantieaufwand und<br />

ergebnisabhängiger Zahlungen)<br />

Seite - 16 -<br />

mit Rückstellungsbildung<br />

Jahr 2001 Jahr 2002 Jahr 2003<br />

400.000 € 400.000 € 400.000 €<br />

./. Garantieaufwand 80.000 € - -<br />

=<br />

Handelsrechtliches Ergebnis<br />

(vor ergebnisabhängiger Zahlungen)<br />

320.000 € 400.000 € 400.000 €<br />

./. ergebnisabhängige Zahlungen 192.000 € 240.000 € 240.000 €<br />

= Jahresüberschuss 128.000 € 160.000 € 160.000 €<br />

Beispiel 5:<br />

Prüfen Sie nachfolgende Sachverhalte im Hinblick auf die handelsrechtliche Möglichkeit<br />

einer Rückstellungsbildung sowie die jeweils in Betracht kommende Rückstellungsart.<br />

1) Ein Einzelhändler schließt im November 2001 mit einem Lieferanten einen Vertrag<br />

Über den Bezug von Waren im Februar 2002 zu einem Festpreis ab. Zum<br />

Bilanzstichtag zeigt sich, dass die betreffenden Artikel nur unter dem Einstandspreis<br />

Verkauft werden können.<br />

2) Bei einer Spezialmaschine wird die im Dezember 2001 fällige regelmäßige Wartung<br />

a) im Februar 2002 und<br />

b) im Mai 2002 nachgeholt<br />

3) Bei einer Anlage wird zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft alle vier Jahre eine<br />

Generalüberholung durchgeführt.<br />

4) Die für November 2001 geplante Fertigstellung der Aufstockung eines<br />

Betriebsgebäudes verzögert sich Witterungsbedingt bis Mai 2002.<br />

5) Ein Unternehmer verpflichtet sich zu Dienstjubiläumszahlungen an seine Mitarbeiter<br />

6) Ein Händler erbringt Branchenübliche Garantieleistungen, die über die gesetzlichen<br />

Verpflichtungen hinausgehen.<br />

Lösung:<br />

Sachverhalt Rückstellungsbildung Rückstellungsart<br />

1) Pflicht<br />

Drohende Verluste aus<br />

schwebenden Geschäften<br />

2a) Pflicht (3 Monate)<br />

2b) Wahlrecht<br />

Unterlassene Instandhaltung<br />

3) Wahlrecht Genau umschriebene Aufwendungen<br />

4) Verbot (da Vermögensverbesserung) -<br />

5) Pflicht Ungewisse Verbindlichkeiten<br />

6) Pflicht Kulanzleistungen<br />

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Seite - 17 -<br />

Ableitungszusammenhänge der Rechenwerke<br />

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung<br />

Soll<br />

(Passiv)<br />

Bilanz G. u. V.<br />

Haben<br />

(Aktiv)<br />

Soll<br />

Haben<br />

Soll<br />

KFR<br />

Haben<br />

Anlage -<br />

vermögen<br />

Umlauf -<br />

vermögen<br />

(ohne Finanzmittel)<br />

Eigenkapital<br />

Veränderung<br />

des<br />

Eigenkapitals<br />

Aufwendungen<br />

Jahres -<br />

überschuss<br />

Erträge<br />

Auszahlungen<br />

Einzahlungen<br />

Finanzmittel<br />

Schulden<br />

Einzahlungsüberschuss<br />

Veränderung<br />

des Finanz–<br />

mittelbestands,<br />

Kasse<br />

Nach § 249 Abs. l HGB müssen Rückstellungen gebildet werden für:<br />

- Ungewisse Verbindlichkeiten<br />

(Steuerrückzahlungen etc.)<br />

- Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften<br />

(Preisverfall für noch nicht gelieferte Ware)<br />

- Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen<br />

(die im folgenden Geschäftsjahr, innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden)<br />

- Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung.<br />

(Kulanzleistungen)<br />

Demnach besteht Passivierungspflicht.<br />

Rückstellungen dürfen außerdem gebildet werden für:<br />

- Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die nach 3 Monaten aber innerhalb<br />

Des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden<br />

- Bestimmte Aufwendungen, die dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen sind.<br />

(Großreparaturen, Werbekampagnen, Messen im abgelaufenen Geschäftsjahr)<br />

Hier besteht Passivierungswahlrecht.<br />

Da Rückstellungen Schulden sind, zählen sie in der Bilanz auch zum Fremdkapital. Sie<br />

sind nach § 266 HGB auszuweisen als:<br />

Pensionsrückstellungen<br />

Steuerrückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen.<br />

Bei Bildung von Rückstellungen wird zunächst das betreffende Aufwandskonto im Soll<br />

mit dem geschätzten periodengerechten Betrag belastet. Die Gegenbuchung wird auf dem<br />

entsprechenden Rückstellungskonto im Haben vorgenommen.<br />

Buchung: Aufwandskonto an Rückstellungskonto<br />

Seite - 17 -


Seite - 18 -<br />

Die Auflösung der Rückstellung hat zu erfolgen, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben. Da<br />

sie auf Schätzungen beruhen, sind drei Fälle möglich:<br />

- Die Rückstellung entspricht der Zahlung.<br />

- Die Rückstellung ist größer als die Zahlung. Es ergibt sich ein Ertrag, zu erfassen<br />

auf Konto „5480 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen".<br />

- Die Rückstellung ist kleiner als die Zahlung. Es entsteht ein Aufwand, zu erfassen<br />

auf Konto „6990 Periodenfremde Aufwendungen".<br />

Auswirkungen auf den Jahreserfolg<br />

Verminderung des auszuschüttenden Gewinns<br />

Gleichzeitig Reduzierung der Ertragssteuer<br />

positive Wirkung auf die Liquidität<br />

Aufgabe 1: (ARA/PRA)<br />

Vervollständigen Sie die folgenden Aussagen.<br />

a) Sonstige Verbindlichkeiten werden für Aufwendungen des alten Geschäftsjahres<br />

gebucht, die Ausgaben des neuen Geschäftsjahres darstellen.<br />

b) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben im alten Jahr gebildet,<br />

die den Aufwand des neuen Jahres darstellen.<br />

c) Sonstige Forderungen werden für Erträge des alten Jahres gebildet, die Einnahme<br />

des neuen Jahres darstellen.<br />

d) Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen des alten Jahres<br />

gebildet, die den Ertrag des neuen Geschäftsjahres darstellen<br />

Aufgabe 2: (ARA/PRA)<br />

a) Begründen Sie die Notwendigkeit einer zeitlichen Abgrenzung der Aufwendungen<br />

und Erträge.<br />

Die zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge bezweckt eine<br />

periodengerechte Ermittlung des Jahreserfolges.<br />

b) Nennen Sie die vier Möglichkeiten einer zeitlichen Abgrenzung.<br />

Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Sonstige Forderungen<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

c) Bei welcher Art der zeitlichen Abgrenzung liegt der Zahlungsvorgang<br />

I) im alten und<br />

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

II) im neuen Jahr?<br />

Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Sonstige Forderungen<br />

Seite - 18 -


Seite - 19 -<br />

d) Warum werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten auch als<br />

„Transitorische Posten" bezeichnet?<br />

Im alten Jahr geleistete Vorrauszahlungen für Aufwand und Erträge werden<br />

In das neue Jahr herübergeführt<br />

Aufgabe 3: (Rückstellungen)<br />

Das Metallwerk Thomas Berg e. K. rechnet zum 31. Dezember des Abschlussjahres mit<br />

einer Gewerbesteuernachzahlung von 12.000,00 €.<br />

1. Bilden Sie den Buchungssatz zum 31. Dezember.<br />

Buchung zum 31.12.<br />

8020 G. u. V. an 7700 Gewerbesteuer 12.000,00 €<br />

7700 Gewerbesteuer an 3800 Steuerrückstellungen 12.000,00 €<br />

3800 Steuerrückstellungen an 8010 Schlussbilanzkonto 12.000,00 €<br />

2. Wie wirkt sich die Bildung der Rückstellung auf<br />

a) den Gewinn bzw.<br />

- der Gewinn wird vermindert<br />

b) den Verlust<br />

- der Verlust wird erhöht<br />

des Unternehmens aus?<br />

3. Wie ist zu buchen, wenn der Industriebetrieb am 15. März des Folgejahres an das<br />

Finanzamt folgende Beträge überweist?<br />

a) 12.000,00 €,<br />

b) 10.000,00 €,<br />

c) 15.000,00 €.<br />

3. a) 3800 Steuerrückstellungen an 3900 Bank 12.000,00 €<br />

3. b) 3800 Steuerrückstellungen an 5480 Erträge a. d.<br />

Herabsetzung von<br />

Rückstellungen<br />

3. c)<br />

3800 Steuerrückstellungen<br />

12.000,00 €<br />

6990 periodenfremde<br />

Aufwendungen<br />

3.000,00 €<br />

2800 Bank 10.000,00 €<br />

2.000,00 €<br />

an 2800 Bank 15.000,00 €<br />

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Seite - 20 -<br />

Aufgabe 4: (Rückstellungen)<br />

Für einen schwebenden Prozess rechnen wir zum Bilanzstichtag mit Gerichtskosten in<br />

Höhe von 12.000,00 €. Der Gebührenbescheid des Gerichts am 20. April nächsten Jahres<br />

lautet über<br />

a) 12.000,00 €,<br />

b) 15.000,00 €,<br />

c) 10.000,00 €.<br />

Die Zahlung erfolgt durch Postbanküberweisung.<br />

Nennen Sie den Buchungssatz zum Bilanzstichtag und am 20. April.<br />

4. a)<br />

4. b)<br />

4. c)<br />

Bilanz-<br />

Stichtag<br />

6770<br />

Rechts- und Beratungskosten<br />

6770<br />

Rechts- und Beratungskosten<br />

12.000,00 €<br />

6990 periodenfremde<br />

Aufwendungen 3.000,00 €<br />

6770<br />

Rechts- und Beratungskosten<br />

6770<br />

Rechts- und Beratungskosten<br />

Aufgabe 5: (Rückstellungen)<br />

Vervollständigen Sie folgende Sätze:<br />

an<br />

an<br />

2850<br />

Postbank<br />

2850<br />

Postbank<br />

2850<br />

Postbank<br />

an 5480 Erträge a. d.<br />

Herabsetzung von<br />

Rückstellungen<br />

3900<br />

an<br />

Sonst Rückstellungen<br />

12.000,00 €<br />

15.000,00 €<br />

10.000,00 €<br />

2.000.00 €<br />

12.000,00 €<br />

1. Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die ihrem Grunde nach feststehen, nicht<br />

aber nach Höhe und/oder Fälligkeit<br />

2. Der Betrag der Rückstellung muss nach vernünftiger Kaufmännischer Vorsicht<br />

geschätzt werden.<br />

3. Rückstellungen dienen der Periodengerechten Ermittlung des Jahreserfolges.<br />

Aufgabe 6: (Rückstellungen)<br />

Die Bau- GmbH bestellt am 2. Dezember 3.000 t Zement XR 304 zu 60,00 € / t + Umsatzsteuer.<br />

Lieferungstermin 15. Februar nächsten Jahres.<br />

Am Bilanzstichtag (31. Dezember) beträgt der Tagespreis 55,00 € je t.<br />

1. Begründen Sie, dass es sich hierbei um ein schwebendes Geschäft handelt.<br />

- Vertrag geschlossen (im alten Jahr)<br />

- Ware noch nicht bezahlt Die Pflichten sind noch nicht erfüllt<br />

- Lieferung noch nicht erfolgt (werden erst im neuen Jahr erfüllt)<br />

2. In welchem Fall sind schwebende Geschäfte im <strong>Jahresabschluss</strong> zu berücksichtigen?<br />

- wegen Drohender Verluste aus dem Kaufvertrag, muss nach dem<br />

Vorsichtsprinzip, dieser nicht realisierte Verlust in der Abschlussbilanz<br />

Ausgewiesen werden<br />

Seite - 20 -


Seite - 21 -<br />

3. Buchen Sie<br />

a) zum 31. Dezember und<br />

b) nach Rechnungseingang im Februar nächsten Jahres.<br />

6.. a)<br />

6. b)<br />

6000<br />

Aufwendungen f. Rohstoffe<br />

6000<br />

Aufwendungen f. Rohstoffe<br />

180.000,00 €<br />

2600<br />

Vorsteuer<br />

28.800 €<br />

an<br />

an<br />

3900<br />

sonstige Rückstellungen<br />

4400<br />

Verbindlichkeiten aus<br />

Lieferung und Leistung<br />

15.000,00 €<br />

208.800,00 €<br />

3900<br />

sonstige Rückstellungen<br />

an<br />

6000<br />

Aufwendungen f. Rohstoffe<br />

15.000,00 €<br />

Aufgabe 7: (Rückstellungen)<br />

1. Was ist unter dem Begriff „Rückstellungen" zu verstehen?<br />

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die ihrem Grunde nach feststehen, nicht<br />

aber nach Höhe und/oder Fälligkeit<br />

2. Worin unterscheiden sich Rückstellungen und Sonstige Verbindlichkeiten?<br />

Die Höhe und / oder Fälligkeit ist bei Rückstellungen nicht, bei sonstigen<br />

Verbindlichkeiten jedoch exakt bekannt.<br />

3. Haben Rückstellungen und Sonstige Verbindlichkeiten einen gemeinsamen Zweck?<br />

Beide sind periodengerechte (antizipative) Verbindlichkeiten, die im alten<br />

Geschäftsjahr begründet wurden. Sie führen zu einer Gewinnminderung im alten<br />

und aller Voraussicht nach zu einem Liquiditätsabfluss im neuen Jahr.<br />

4. Für welche Sachverhalte müssen nach HGB (§ 249 Abs. 1)<br />

Rückstellungen gebildet werden?<br />

- Ungewisse Verbindlichkeiten<br />

- Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften<br />

- Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen<br />

- Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung.<br />

5. Kann man durch Bildung von Rückstellungen den Gewinn beeinflussen?<br />

- durch Rückstellungen wird der Gewinn und gleichzeitig die zu zahlende<br />

Ertragssteuer verringert.<br />

6. Zu welchem Zeitpunkt sind Rückstellungen aufzulösen?<br />

- wenn die Fälligkeit eintritt (Rechnung vorliegt) sind Rückstellungen aufzulösen.<br />

7. Wozu führt<br />

a) eine zu hohe und<br />

- zur zusätzliche Gewinnschmälerung (stille Reserve) im <strong>Jahresabschluss</strong><br />

(periodenfremder Ertrag)<br />

b) eine zu niedrige Schätzung der Rückstellung bei Zahlung?<br />

- zu höherem gewinn, eventuell höhere Gewinnausschüttung (Substanzverlust)<br />

(periodenfremde Aufwendung)<br />

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Seite - 22 -<br />

4 Die Bewertung der Vermögensteile und Schulden<br />

4.1 Bewertungsgrundsätze und Wertmaßstäbe<br />

Bewertung:<br />

Zum <strong>Jahresabschluss</strong> sind alle Vermögensteile und Schulden zu bewerten. Die Bewertung<br />

bzw. <strong>Bilanzierung</strong>, d. h. die Bestimmung des Wertansatzes für die einzelnen Vermögensund<br />

Schuldposten, kann sich entscheidend auf den Jahresgewinn / Verlust auswirken.<br />

Der Gesetzgeber hat:<br />

- Bewertungsvorschriften erlassen, durch die falsche Bewertungen, welche zu einer falschen<br />

Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Erfolgslage des Unternehmens führen,<br />

unterbunden werden sollen.<br />

- dies dient dem Gläubigerschutz<br />

Grundsatz der Maßgeblichkeit<br />

(Das Maßgeblichkeitsprinzip verknüpft das Steuerrecht mit dem Handelsrecht. Es ist im deutschen<br />

Recht in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankert.<br />

Das Maßgeblichkeitsprinzip besagt, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) des<br />

Handelsgesetzbuchs auch für die Aufstellung der Steuerbilanz gelten. Vereinfacht wird häufig auch<br />

von der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gesprochen, die es so aber nicht<br />

gibt. Nur die Grundsätze für die Aufstellung der Handelsbilanz gelten für die Aufstellung der<br />

Steuerbilanz ; man ist bei der Erstellung der Steuerbilanz nicht zwingend an Ansätze und Bewertung<br />

aus der Handelsbilanz gebunden, insbesondere was die Ausübung von impliziten Wahlrechten des<br />

Handelsrechts angeht.)<br />

Maßgeblichkeit<br />

Handelsbilanz<br />

Steuerbilanz<br />

umgekehrte Maßgeblichkeit<br />

Die nach handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften aufgestellte Bilanz heißt<br />

„Handelsbilanz". Die in der Handelsbilanz ausgewiesenen Werte für die Vermögensteile<br />

und Schulden sind zugleich verbindlich für die dem Finanzamt einzureichende<br />

„Steuerbilanz", sofern die steuerlichen Vorschriften keine andere Bewertung vorschreiben.<br />

Man spricht deshalb auch vom „Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die<br />

Steuerbilanz".<br />

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Seite - 23 -<br />

Umkehrung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes<br />

(Ergänzt wird das Maßgeblichkeitsprinzip allerdings um die so genannte Umkehrmaßgeblichkeit,<br />

die besagt, dass steuerrechtliche Wahlrechte in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz auszuüben<br />

sind (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG).)<br />

Aufgrund der engen Verbindung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften<br />

kann es zu „umgekehrten Maßgeblichkeit" kommen. Folgende Sachverhalte führen dazu:<br />

1. Steuerliche Wahlrechte<br />

- richtet sich nach dem Einkommenssteuergesetz<br />

- Sicherstellung der Ermittlung des Gewinnes nach einheitlichen Grundsätzen<br />

- Ermöglichung einer „ gerechten Besteuerung“<br />

2.Über die Handelsrechtlich zulässigen Abschreibungen hinaus dürfen steuerliche<br />

(Sonder-)Abschreibungen in die Handelsbilanz übernommen werden.<br />

- richten sich nach dem HGB<br />

- gelten für alle Unternehmen<br />

- dienen der Kapitalerhaltung und somit dem Schutz der Gläubiger<br />

- Prinzip der Vorsicht ist oberster Bewertungsgrundsatz<br />

Zusammenfassung:<br />

- Bewertung (<strong>Bilanzierung</strong>) bedeutet Bestimmung des Wertansatzes für die einzelnen<br />

Vermögensteile und Schulden in der <strong>Jahresabschluss</strong>bilanz.<br />

- Die Bewertung beeinflusst das im <strong>Jahresabschluss</strong> auszuweisende Vermögen, die<br />

Schulden und den Jahreserfolg.<br />

- Handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften haben unterschiedliche<br />

Zielsetzungen.<br />

- Es gilt der „Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz",<br />

solange das Steuerrecht keine andere Bewertung vorschreibt.<br />

Allgemeine Bewertungsgrundsätze nach 6 252 HGB<br />

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze sind für alle Kaufleute verbindlich in § 252 Abs. l<br />

HGB geregelt:<br />

1) Grundsatz der Bilanzidentität (Bilanzgleichheit)<br />

- Endbilanz muss mit der Anfangsbilanz übereinstimmen<br />

(In der Eröffnungsbilanz müssen die Wertansätze eines Geschäftsjahres mit den<br />

angesetzten Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres identisch sein. Damit<br />

wird die Grundvoraussetzung der Vergleichbarkeit, sowohl im Zeitablauf als auch bei<br />

verschiedenen Unternehmen zum gleichen Zeitpunkt, geschaffen. (Bilanzidentität).)<br />

2) Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going- concern- Prinzip)<br />

- die Bewertung muss grundsätzlich von der Unternehmensfortführung ausgehen,<br />

(es darf nur im falle einer Insolvenz davon abgewichen werden)<br />

(Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen,<br />

sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.<br />

(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB))<br />

Seite - 23 -


3) Grundsatz der Einzelbewertung<br />

- Vermögens und Schuldenswerte sind einzeln zu bewerten<br />

(Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu<br />

bewerten.<br />

Ausnahmen hierzu bilden diverse zugelassene Bewertungs-Vereinfachungen, z. B.<br />

- Verbrauchsfolgeverfahren, § 256 HGB<br />

- Gruppenbewertung, § 240 (4) HGB<br />

- Festwertbildung, § 240 (3) HGB<br />

- Pauschalwertberichtigung auf Forderungen<br />

- Pauschalrückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten<br />

- Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

Deutschland: (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB))<br />

4) Grundsatz der Stichtagsbezogenheit (Stichtagsprinzip)<br />

- Bewertung zum Abschlussstichtag ausschlaggebend<br />

- alle Sachverhalte die objektiv am Bilanzstichtag bestanden haben auch wenn<br />

Sie erst nach diesem Zeitpunkt bekannt werden und den Zeitraum vor dem<br />

Bilanzstichtag betreffen müssen beachtet werden<br />

(Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu<br />

bewerten. Deutschland: (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB))<br />

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5) Grundsatz der Vorsicht (Vorsichtsprinzip)<br />

- Niedrigstwert bei Guthaben<br />

- Höchstwert bei Schulden<br />

(Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,<br />

die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst<br />

zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es<br />

bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am<br />

Abschlussstichtag realisiert sind. (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)<br />

Der Grundsatz der Vorsicht ist einzuhalten, insbesondere sind<br />

- nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne auszuweisen,<br />

- erkennbare Risiken und drohende Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder einem<br />

früheren Geschäftsjahr entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn die<br />

Umstände erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des<br />

<strong>Jahresabschluss</strong>es bekannt geworden sind,<br />

- Wertminderungen unabhängig davon zu berücksichtigen, ob das Geschäftsjahr mit<br />

einem Gewinn oder einem Verlust abschließt.)<br />

6) Grundsatz der Periodenabgrenzung<br />

- Aufwendungen und Erträge sind dem Jahr zuzurechnen in dem sie erwirtschaftet<br />

Wurden<br />

((§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB), Erträge der jeweiligen Periode (i. d. R.. das Geschäftsjahr)<br />

müssen den entsprechenden Aufwendungen gegenübergestellt werden.)<br />

7) Grundsatz der Bewertungsstetigkeit<br />

- alle einmal gewählten Bewertungs- und Abschreibungsmethoden sind<br />

beizubehalten<br />

- dies soll willkürliche Wechsel verhindern und die Vergleichbarkeit gewährleisten<br />

- das Gliederungsschema ist beizubehalten (Konstanz)<br />

((§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), Einmal gewählte Bewertungsmethoden müssen beibehalten<br />

werden. Dient wiederum als Basis für die Vergleichbarkeit. Im Gegensatz zu den<br />

vorherigen Prinzipien, handelt es sich hier (im deutschen HGB) um eine Soll-Vorschrift,<br />

in begründeten Fällen darf hiervon abgewichen werden.)<br />

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Seite - 25 -<br />

Beispiele zur Maßgeblichkeit:<br />

Ein zu Beginn des Jahres erworbener Verpackungsautomat (Anschaffungskosten<br />

300.000,00 €, Nutzungsdauer 10 Jahre) kann sowohl linear mit 10 % oder auch degressiv<br />

mit 20 % abgeschrieben werden.<br />

l) Die genannte Maschine wurde in der Handelsbilanz linear mit 30,000,00 € abgeschrieben.<br />

Somit beträgt der Wertansatz 270.000,00 €. Da das Steuerrecht keine andere<br />

Abschreibung vorschreibt, muss der Wertansatz Handelsbilanz in die Steuerbilanz<br />

übernommen werden (Maßgeblichkeitsgrundsatz).<br />

2) In der Handelsbilanz wurde die Maschine linear abgeschrieben. Um den steuerlichen<br />

Gewinn zu mindern, wurde in der Steuerbilanz degressiv mit 60.000,00 € abgeschrieben.<br />

Der Wertansatz in der Steuerbilanz muss korrigiert werden, da ein Verstoß gegen den<br />

Maßgeblichkeitsgrundsatz vorliegt.<br />

Die Metallwerke GmbH kauft am 3. Januar 01 X - Aktien zu 20.000,00 €. Zum 31,<br />

Dezember 01 haben die X-Aktien gemäß strengem Niedrigstwertprinzip nur noch einen<br />

Bilanzwert von 15.000,00 €. Bis zum 31. Dezember 02 steigen die Aktien auf einen Wert<br />

von 23,000,00 €. In der Steuer- und Handelsbilanz der Metallwerke GmbH zum 31.<br />

Dezember 02 muss nun eine Wertaufholung bzw. Zuschreibung bis zu den ehemaligen<br />

Anschaffungskosten von 20.000,00 € erfolgen, wodurch eine stille Reserve von 5.000,00 €<br />

ertragswirksam aufgelöst wird.<br />

Buchung: 2700 Wertpapiere d. UV an 5780 Ertrag a. Wertpapiere d, UV 5,000,00 €<br />

MERKE:<br />

Für Steuerbilanzen aller Unternehmensformen sowie Handelsbilanzen aller<br />

Kapitalgesellschaften besteht ab dem Geschäftsjahr 1999 ein striktes<br />

Wertaufholungsgebot für Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens,<br />

Die allgemeinen Bewertungsgrundssätze nach § 252 Abs. l HGB gelten für alle Kaufleute<br />

und Unternehmensformen:<br />

- Einzelunternehmen (e. K., e. Kfr., e. Kfm.),<br />

- Personengesellschaften (OHG, KG),<br />

- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und<br />

- Genossenschaften (eG).<br />

Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen darf nur in begründeten Ausnahmefällen<br />

abgewichen werden (§ 252 Abs. 2 HGB).<br />

Wertmaßstäbe<br />

Für die Bewertung sind insbesondere folgende Wertmaßstäbe von Bedeutung:<br />

- Anschaffungskosten<br />

- Herstellungskosten<br />

- Fortgeführte AK/HK<br />

- Tageswert.<br />

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Seite - 26 -<br />

Anschaffungskosten<br />

Anschaffungspreis<br />

Netto-Kaufpreis<br />

+ Nebenkosten Bezugskosten, Zölle, Fundament, Montage,<br />

Zulassung, Grunderwerbsteuer, Notar, Makler<br />

+ nachträgliche Anschaffungskosten Erschließung, Straßenbau, Umbau, Ausbau<br />

Zubehörteile für Anlagen u. a..<br />

- Anschaffungskostenminderungen Rabatte, Skonti, Gutschriften, Zuschüsse u. a.<br />

= Anschaffungskosten (AK) Aktivierung: handels- und steuerrechtlich<br />

Zinsen zur Anschaffungsfinanzierung sind keine Anschaffungsnebenkosten!<br />

Herstellungskosten<br />

Handelsrechtliche HK<br />

+ Fertigungsmaterial (FM)<br />

+ Fertigungslöhne (FL)<br />

+ SEK der Fertigung<br />

Pflicht<br />

Wahlrecht<br />

= Mindest-Herstellungskosten<br />

+ Materialgemeinkosten (MGK)<br />

+ Fertigungsgemeinkosten (FGK)<br />

+ Verwaltungsgemeinkosten (VwGK)<br />

= Höchste Herstellungskosten<br />

Pflicht<br />

Wahlrecht<br />

Steuerrechtliche HK<br />

+ Fertigungsmaterial (FM)<br />

+ Fertigungslöhne (FL)<br />

+ SEK der Fertigung<br />

+ Materialgemeinkosten (MGK)<br />

+ Fertigungsgemeinkosten (FGK)<br />

= Mindest-Herstellungskosten<br />

+ Verwaltungsgemeinkosten (VwGK)<br />

= Höchste Herstellungskosten<br />

SEK = Sondereinzelkosten<br />

Fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten<br />

Anschaffungskosten/Herstellungskosten<br />

- planmäßige Abschreibungen<br />

= fortgeführte Anschaffungskosten/Herstellungskosten<br />

Tageswert<br />

= Zeitwert, Wiederbeschaffungswert<br />

WICHTIG: Die Anschaffungs-/Herstellungskosten dürfen nie überschritten werden.<br />

4.2 Besondere Bewertungsprinzipien<br />

Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz Prinzip der Vorsicht<br />

Das Prinzip der Vorsicht (§ 252 Abs. l Ziffer 4 HGB) findet seine konkrete Anwendung in<br />

den folgenden Bewertungsprinzipien:<br />

- Anschaffungswertprinzip,<br />

(Das Anschaffungswertprinzip besagt, dass ein Wirtschaftsgut maximal mit den<br />

Anschaffungskosten in der Bilanz bewertet werden darf. Dieses Prinzip ist neben dem<br />

Realisationsprinzip, dem Imparitätsprinzip und dem Maßgeblichkeitsprinzip ein Teil des<br />

Vorsichtsprinzips der <strong>Bilanzierung</strong> und dient dem Gläubigerschutz.)<br />

Seite - 26 -


Seite - 27 -<br />

- Niederstwertprinzip (strenges oder gemildertes) und<br />

(Das strenge Niederstwertprinzip fordert, grundsätzlich den niedrigeren Wert<br />

anzusetzen. Es gilt uneingeschränkt für das Umlaufvermögen, auch bei einer<br />

vorübergehenden Wertminderung. Für das Anlagevermögen wird es dagegen nur bei<br />

dauerhafter Wertminderung angewandt.)<br />

(Das gemilderte Niederstwertprinzip gewährt Einzelunternehmen und<br />

Personengesellschaften ein Wahlrecht: Bei vorübergehenden Wertminderungen des<br />

Anlagevermögens steht es dem Unternehmen frei, eine außerordentliche Abschreibung<br />

vorzunehmen (Bewertungswahlrecht). Kapitalgesellschaften haben dieses Recht nur für<br />

die Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens).<br />

- Höchstwertprinzip.<br />

(Das Höchstwertprinzip ist ein <strong>Bilanzierung</strong>sgrundsatz, der<br />

in § 252 HGB Absatz 1 Ziffer 4 geregelt ist. Er findet bei der Bewertung von<br />

Unternehmensschulden (Verbindlichkeiten) Anwendung und soll den Ausweis nicht<br />

realisierter Gewinne verhindern.)<br />

Imparitätsprinzip<br />

((§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)<br />

Künftige Verluste aus bereits eingeleiteten Geschäften, die am Bilanzstichtag noch nicht realisiert<br />

sind, müssen erfasst werden. Verlustantizipation. Ergänzung finden sich in der<br />

Niederstwertvorschriften (§ 253 Abs. 2 und Abs. 3 HGB)<br />

Anschaffungs- Niederst- und Höchstwertprinzip bewirken, dass zwar nicht realisierte<br />

Verluste ausgewiesen werden müssen, nicht aber nicht realisierte Gewinne. Dieses<br />

Prinzip der ungleichen Behandlung von nicht realisierten Gewinnen und Verlusten<br />

bezeichnet man als Imparitätsprinzip (Ungleichheitsprinzip).<br />

- Das Imparitätsprinzip ist Ausdruck kaufmännischer Vorsicht:<br />

Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden!<br />

Nicht realisierte Verluste müssen ausgewiesen werden!<br />

- Das Imparitäts- bzw. Vorsichtsprinzip findet seine konkrete Anwendung im<br />

Anschaffungs-, Niederst- und Höchstwertprinzip.<br />

Wertbeibehaltungsrecht/Wertaufholungsgebot<br />

(Eine Zuschreibung, auch als Wertaufholung bezeichnet, ist die Erhöhung des Buchwertes eines<br />

Vermögensgegenstandes.<br />

Eine Zuschreibung kann entweder vorgenommen werden, um eine Wertzunahme des<br />

Vermögensgegenstandes abzubilden oder um eine zu hohe Abschreibung vergangener Perioden zu<br />

korrigieren.)<br />

Für Steuerbilanzen aller Unternehmensformen sowie Handelsbilanzen von Kapitalgesellschaften<br />

besteht ab dem Geschäftsjahr 1999 ein striktes Wertaufholungsgebot für<br />

Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens.<br />

- In den Handelsbilanzen der Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen bei<br />

Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögensniedrigere Bewertungsansätze<br />

Beibehalten werden (auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen).<br />

- in diesen Fällen besteht jedoch für die Steuerbilanz aller Unternehmen ein strenges<br />

Wertaufholungsgebot (für alle Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.1998 schließen).<br />

- Nach ESTG dürfen generell Abschreibungen auf Gegenstände des Anlage- und<br />

Umlaufvermögen nur erfolgen, wenn von einer voraussichtlichen dauerhaften<br />

Wertminderung ausgegangen werden kann.<br />

Seite - 27 -


Seite - 28 -<br />

- wenn sich zu einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Wertminderung nicht<br />

mehr besteht, ist eine Zuschreibung (Wertaufholung) vorzunehmen (bis zu den um die<br />

normalen Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten).<br />

Beispiele:<br />

Der Wert eines mit 25.000 € aktivierten Baugrundstückes ist inzwischen<br />

auf 300.000 € gestiegen<br />

- Bilanzansatz: höchstens zu 250.000 €<br />

Der Wert eines mit 220.000 € aktivierten Baugrundstückes ist aufgrund einer amtlich<br />

verordneten Baubeschränkung auf 100.000 € gesunken<br />

- Bilanzansatz: höchstens zu 100.000 €<br />

4.3 Bewertung des Anlagevermögens<br />

4.3.1 Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung<br />

Bei der Abschreibung von Sachanlagen muss man zunächst unterscheiden zwischen<br />

abnutzbaren und nicht abnutzbaren Sachanlagen.<br />

Abschreibung:<br />

Wertminderung von Sachanlagen, durch Nutzung, wirtschaftliche<br />

Überholung, technischen Fortschritt und außergewöhnliche Ereignisse<br />

Zuschreibung:<br />

Nur dann, wenn der Abschreibungsgrund zwischenzeitlich entfällt<br />

abnutzbare Anlagegüter<br />

- Gebäude<br />

- Maschinelle Anlagen<br />

- Fahrzeuge<br />

- Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Nutzung ist zeitlich begrenzt.<br />

planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung ist<br />

möglich<br />

Nicht abnutzbare Anlagegüter<br />

- Grund und Böden<br />

- Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

- Beteiligungen an Unternehmen<br />

- Langfristige Forderungen<br />

Nutzung ist zeitlich unbegrenzt.<br />

nur außerplanmäßige Abschreibung ist möglich<br />

Planmäßige Abschreibung<br />

Abnutzbare Anlagegüter sind nach § 253 Abs. 2 HGB planmäßig, d.h. nach ihrer<br />

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben.<br />

Außerplanmäßige Abschreibung<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen müssen bei abnutzbaren Sachanlagen im Falle einer<br />

außerplanmäßigen und dauernden Wertminderung neben der planmäßigen Abschreibung<br />

vorgenommen werden.<br />

Nicht abnutzbare Anlagegegenstände unterliegen keiner zeitlichen Nutzungsbegrenzung<br />

und können deshalb auch nur außerplanmäßig abgeschrieben werden, wenn eine Wertminderung<br />

eintritt.<br />

Seite - 28 -


Seite - 29 -<br />

Seite - 29 -


Seite - 30 -<br />

Bewertung der ab- nutzbaren Anlagegüter<br />

Nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sind alle abnutzbaren Anlagegüter<br />

mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten (Herstellungskosten) in das Inventar und die<br />

Schlussbilanz zu übernehmen, also zu den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und<br />

ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen.<br />

Bewertung der nicht abnutzbaren Anlagegüter<br />

Nicht abnutzbare Anlagegüter dürfen höchstens zu Anschaffungskosten angesetzt werden.<br />

Ist der Wert jedoch am Bilanzstichtag nachhaltig niedriger, so muss das Anlagegut mit dem<br />

niedrigeren Tageswert (Niederstwertprinzip) angesetzt werden. Das bedingt eine<br />

außerplanmäßige Abschreibung.<br />

4.3.2 Methoden der Abschreibung<br />

Lineare (gleich bleibende) Abschreibung<br />

(bei allen abnutzbaren Gegenständen)<br />

Die Abschreibung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer stets mit gleich bleibendem<br />

Prozentsatz von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagegutes<br />

Anschaffungskosten 100 %<br />

AFA – Betrag = _________________________ AFA – Satz % = ___________________<br />

Nutzungsdauer<br />

Nutzungsdauer<br />

Seite - 30 -


Seite - 31 -<br />

Degressive Abschreibung (Buchwert - AfA)<br />

(bei allen beweglichen abnutzbaren Gegenständen)<br />

Die Abschreibung wird nur im ersten Jahr von den Abschaffungskosten berechnet, in den<br />

folgenden Jahres dagegen mit gleich bleibendem Prozentsatz von jeweiligen<br />

Restbuchwert (daher: Buchwert - AfA).<br />

Wechsel von degressiver zu linearer AfA<br />

Ein Wechsel ist steuerlich erlaubt, jedoch nicht umgekehrt. Er ist aus folgenden<br />

Gründen zu empfehlen:<br />

- Der Anlagegegenstand ist am Ende der Nutzungsdauer voll abgeschrieben<br />

(kein Restwert).<br />

- Der lineare Abschreibungsbetrag ist in der Regel bereits vom Zeitpunkt des<br />

Wechsels an höher als bei degressiver Abschreibung (Steuerspareffekt)<br />

Beispiel:<br />

Lineare/Degressive Abschreibung/Übergang degressiv -> linear<br />

Anschaffungskosten einer Maschine 50.000,00 €, Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle 10<br />

Jahre. Das Anlagegut kann somit linear mit 10 %, degressiv mit dem steuerlichen<br />

Höchstsatz von 20 % (Höchstsatz von 30 % nur für die Jahre 2006 & 2007) abgeschrieben<br />

werden. Die nachfolgende Übersicht macht Folgendes deutlich:<br />

1) Die lineare AfA erreicht nach Ablauf der zehnjährigen Nutzungsdauer den<br />

Nullwert. Die degressive Buchwert - AfA endet dagegen mit einem<br />

Restwert von 5.368,71 €.<br />

2) Deshalb empfiehlt sich im 6. (oder 7. Jahr) Nutzungsjahr der Übergang von der<br />

degressiven zur linearen AfA: Linearer<br />

AfA-Betrag = bzw. > degressiver AfA - Betrag:<br />

Degressiver AfA-Betrag = 20 % von 16.384,00 € Buchwert = 3.276,80 €<br />

Linearer AfA-Betrag = 16.384,00 € Buchwert : 5 = 3.276,80 €<br />

lineare AfA Degressiv« AfA Übergang<br />

10 %<br />

20 %<br />

Degressiv linear<br />

Anschaffungskosten<br />

50.000,00<br />

50.000,00<br />

AfA I. Jahr<br />

5.000,00<br />

10.000,00<br />

Buchwert 1. Jahr<br />

45.000,00<br />

40.000,00<br />

AfA 2. Jahr'<br />

5.000,00<br />

8.000,00<br />

Buchwert 2. Jahr<br />

40.000,00<br />

32.000,00<br />

AfA 3. Jahr<br />

5.000,00<br />

6.400,00<br />

Buchwert 3.Jahr<br />

35.000,00 25.600,00<br />

AfA 4. Jahr'<br />

5.000,00<br />

5.120,00<br />

Buchwert 4. Jahr<br />

30.000,00<br />

20.480,00<br />

AfA 5. Jahr<br />

5.000,00<br />

4.096,00<br />

Buchwert 5. Jahr<br />

25.000,00<br />

16.384.00<br />

16.384,00<br />

AfA 6. Jahr<br />

5.000,00<br />

3.276,80<br />

3.276.80<br />

Buchwert 6. Jahr<br />

20.000,00<br />

13.107,20<br />

13.107,20<br />

AfA 7. Jahr<br />

5.000,00<br />

2.621.44<br />

3.276,80<br />

Buchwert 7. Jahr<br />

15.000,00<br />

10.485,76<br />

9.830,40<br />

AfA 8- Jahr<br />

5.000,00<br />

2.097,15<br />

3.278,80<br />

Buchwert 8. Jahr<br />

10.000,00<br />

8.388,61<br />

6.553,60<br />

AfA 9. Jahr<br />

5.000,00<br />

1.677,72<br />

3.276,80<br />

Buchwert 9. Jahr<br />

5.000,00<br />

6.710,89<br />

3.276,80<br />

AfA: 10. Jahr<br />

5.000,00<br />

1342,18<br />

3.276.80<br />

Buchwert 0,00 5.368,7t 0,00<br />

Der günstigste Zeitpunkt des Wechsels ist gegeben, wenn der AfA – Betrag bei linearer<br />

Abschreibung = oder > ist, als bei fortgeführter degressiver Abschreibung<br />

Seite - 31 -


Seite - 32 -<br />

Abschreibung nach Leistungseinheiten<br />

Die Abschreibung kann bei Anlagegegenständen, deren Leistung in der Regel erheblich<br />

schwankt und deren Verschleiß dementsprechend wesentliche Unterschiede aufweist, auch<br />

nach Maßgabe der Inanspruchnahme oder Leistung (km, Stunden, u. a.) vorgenommen<br />

werden. Diese steuerlich rechtliche Abschreibungsmethode kommt der technischen<br />

Abnutzung am nächsten.<br />

4.3.3 Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

Nach § 6 Abs. 2 EStG kann man bei beweglichen Anlagegegenständen mit<br />

Anschaffungskosten bis 410,00 € zwischen der<br />

Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung und der<br />

Abschreibung nach der Nutzungsdauer<br />

wählen (Wahlrecht). Diese „Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG)" müssen jedoch auch<br />

selbstständig nutzbar und bewert- bar sowie abnutz- bar sein. Einbauteile oder Bestandteile<br />

eines Aggregates sind somit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter im steuerlichen Sinne.<br />

GWG mit Anschaffungskosten bis 60,00 € können zum Zeitpunkt des Erwerbes sofort als<br />

Aufwand gebucht werden. (z. B. Festplatten für Computer)<br />

4.4 Die Bewertung des Umlaufvermögens<br />

( unter 1 Jahr im Umlauf des Betriebes)<br />

Zum Umlaufvermögen zählen nach § 266 HGB die folgenden Vermögensgruppen:<br />

I. Vorräte<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

III. Wertpapiere (Afs = available for Scale)<br />

IV. Scheck-, Kassenbestand, Bank- und Postbankguthaben (Niederstwertprinzip)<br />

4.4.1 Bewertung der Vorräte<br />

Zum Vorratsvermögen eines Industriebetriebes, das im Umlaufvermögen an erster Stelle<br />

auszuweisen ist, zählen folgende Bestände:<br />

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

2. Unfertige Erzeugnisse<br />

3. Fertige Erzeugnisse<br />

4. Handelswaren<br />

Ausgangswert für die Bewertung bilden<br />

bei Werkstoffen, Fremdbauteilen und Handelswaren die Anschaffungskosten<br />

bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen die Herstellungskosten.<br />

Einzelbewertung/Sammel- bzw. Gruppenbewertung<br />

Für die Bewertung der Vorräte gilt, wie für alle anderen Vermögensteile und Schulden<br />

grundsätzlich auch, der Grundsatz der Einzelbewertung. Die Einzelbewertung ist jedoch<br />

kaum möglich, wenn sich der zu bewertende Inventurbestand aus verschiedenen<br />

Lieferungen und Preisen zusammensetzt. Deshalb erlaubt der Gesetzgeber bei gleichartigen<br />

Vorräten eine Sammel- bzw. Gruppenbewertung in Form einer Durchschnitts oder<br />

Verbrauchsfolgebewertung.<br />

Seite - 32 -


Seite - 33 -<br />

Durchschnittsbewertung (nach 5 240 Abs. 4 HGB)<br />

Jährliche Durchschnittswertberechnung<br />

Beispiel: E-Schalter Menge Anschaffungskosten je Einheit Gesamtwert<br />

1. Jan. Anfangsbestand 1.000 5,00 € 5.000,00 €<br />

10. Jan. Zugang 2.000 6,00 € 12.000,00 €<br />

15. Juli Zugang 4.000 6,50 € 26.000,00 €<br />

20. Dez. Zugang 600 7,00 € 4.200,00 €<br />

7.600 47.200,00 €<br />

47.200,00 €<br />

______________<br />

Bewertung: Durchschnittliche Anschaffungskosten =<br />

7.600 Stck.<br />

Tageswert der Schalter: 7,20 €; Inventurbestand: 2.000 Stück<br />

= 6,21 €<br />

Bilanzansatz: 2000 x 6,21 € = 12.420,00 €<br />

Permanente Durchschnittswertberechnung<br />

Anfangsbestand 1. Jan. 1.000 Einheiten zu 5,00 € = 5.000 €<br />

+ Zugang 10. Jan. 2.000 Einheiten zu 6,00 € = 12.000 €<br />

= Bestand 11. Jan. 3.000 Einheiten zu 5,67 € = 17.000 €<br />

- Abgang 13. Juni 1.800 Einheiten zu 5,67 € = 10.206 €<br />

= Bestand 14. Juni 1.200 Einheiten zu 5,67 € = 6.794 €<br />

+ Zugang 15. Juli 4.000 Einheiten zu 6,50 € = 26.000 €<br />

= Bestand 16. Juli 5.200 Einheiten zu 6,31 € = 32.794 €<br />

- Abgang 17. Sep. 3.800 Einheiten zu 6,31 € = 23.978 €<br />

= Bestand 18. Sep. 1.400 Einheiten zu 6,31 € = 8.816 €<br />

+ Zugang 30 Dez. 600 Einheiten zu 7,00 € = 4.200 €<br />

Schlussbestand 31. Dez. 2.000 Einheiten zu 6,51 € = 13.016 €<br />

TW (31.12.) = 7.20€<br />

Bilanzansatz = 13.016 €<br />

Seite - 33 -


Seite - 34 -<br />

Verbrauchsfolgebewertung ("nach S 256 HGB)<br />

Die Bewertung gleichartiger Vorratsbestände kann zum Bilanzstichtag auch auf der<br />

Grundlage einer bestimmten Verbrauchsfolge vorgenommen werden. Man unterscheidet im<br />

Wesentlichen zwischen FIFO- und LIFO-Methode.<br />

(FIFO = First in / First out)<br />

(LIFO = Last in / First out)<br />

Die Bewertung gleichartiger Vorratsbestände kann zum Bilanzstichtag auch auf der<br />

Grundlage einer bestimmten Verbrauchsfolge vorgenommen werden. Man unterscheidet<br />

im Wesentlichen zwischen FIFO- und LIFO-Methode.<br />

Beispiel: E - Schalter Menge Anschaffungskosten Bemerkung<br />

1. Jan. Anfangsbestand 1.000 5,00 €<br />

10. Jan. Zugang 2.000 6,00 €<br />

LIFO<br />

15. Juli Zugang 4.000 6,50 €<br />

20. Dez. Zugang 600 7,00 €<br />

FIFO<br />

Für den Inventurbestand von 2.000 Schaltern ergibt sich folgender FIFO – Wertansatz:<br />

(600 x 7,00 €) + (1400 x 6,50 €) = 13.300 €<br />

Für den Inventurbestand von 2.000 Schaltern ergibt sich folgender LIFO – Wertansatz:<br />

(1000 x 5,00 €) + (1000 x 6,00 €) = 11.000 €<br />

Seite - 34 -


Seite - 35 -<br />

Handelsrechtlich kann die Bewertung gleichartiger Vorratsbestände sowohl nach den<br />

Durchschnittsmethoden als auch nach der Verbrauchsfolge vorgenommen werden, sofern<br />

das strenge Niederstwertprinzip beachtet wird. Steuerrechtlich sind Durchschnitts- und<br />

LIFO-Methode zulässig. Wegen der einfachen Durchführung wird in der Praxis<br />

überwiegend das Durchschnittsverfahren angewandt.<br />

4.4.2 Bewertung der Forderungen<br />

4.4.2.1 Notwendigkeit und Verfahren<br />

Zum Abschluss des Geschäftsjahres sind die „Forderungen aus L. u. L." hinsichtlich ihrer<br />

Güte (Bonität) zu überprüfen und zu bewerten. Dabei unterscheidet man drei Gruppen:<br />

- einwandfreie,<br />

- zweifelhafte (dubiose Forderungen, Mahnung ohne Wirkung) und<br />

- uneinbringliche Forderungen (Zahlungsausfall ist endgültig)<br />

Die Bewertung der Forderungen (§ 253 Abs. 3 HGB) entspricht dieser Einteilung:<br />

- einwandfreie Forderungen sind mit dem Nennbetrag anzusetzen,<br />

- zweifelhafte Forderungen sind mit dem wahrscheinlichen Wert zu bilanzieren,<br />

- uneinbringliche Forderungen sind voll abzuschreiben.<br />

Für die Bewertung von Forderungen zum Bilanzstichtag gibt es drei mögliche Verfahren:<br />

- Einzelbewertung für das spezielle Ausfallsrisiko (z.B. Insolvenz)<br />

- Pauschalbewertung für das allgemeine Ausfallrisiko<br />

- Einzel- und Pauschalbewertung (gemischte Bewertungsverfahren).<br />

Die Abschreibung wegen eines zu erwartenden oder bereits eingetretenen<br />

Forderungsausfalls darf nur vom Nettowert der Forderung erfolgen.<br />

Bei Abschreibungen auf Forderungen darf die Umsatzsteuer grundsätzlich erst berichtigt<br />

werden, wenn der Ausfall der Forderung endgültig feststeht.<br />

4.4.2.2 Einzelbewertung<br />

Die Einzelbewertung berücksichtigt das individuelle Ausfallrisiko beim Kunden, wie z.B.<br />

die Eröffnung eines Insolvenz - Verfahrens. Aus Gründen der Klarheit werden die<br />

ermittelten zweifelhaften Forderungen von den einwandfreien (vollwertigen) Forderungen<br />

buchhalterisch getrennt. Das geschieht durch Umbuchung auf das Konto<br />

2470 Zweifelhafte Forderungen.<br />

Seite - 35 -


Seite - 36 -<br />

Direkte Abschreibung der uneinbringlichen Forderungen<br />

Uneinbringliche Forderungen sind direkt (6951 an 2470) abzuschreiben. Gleichzeitig ist die<br />

Umsatzsteuer auf Konto 4800 im Soll zu berichtigen. Bei Zahlungseingang einer<br />

abgeschriebenen Forderung lebt die Umsatzsteuer wieder auf.<br />

Einzelwertberichtigung (EWB) zweifelhafter Forderungen<br />

Ist zum Bilanzstichtag bei einer Forderung ein Verlust zu erwarten, so muss in Höhe des<br />

vermuteten (geschätzten) Ausfalls eine entsprechende Abschreibung vorgenommen<br />

werden. Diese Abschreibung erfolgt aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit in der<br />

Regel nicht direkt über das Konto „Zweifelhafte Forderungen", sondern indirekt über ein<br />

Wertberichtigungskonto:<br />

3670 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen (EWB).<br />

Seite - 36 -


Seite - 37 -<br />

Seite - 37 -


Seite - 38 -<br />

Vorteile der indirekten Abschreibung sind z.B., dass der Bestand der zweifelhaften Forderungen<br />

zum Bilanzstichtag in voller Höhe ausgewiesen wird und mit dem Kontostand im<br />

Hauptbuch und im Kontokorrentbuch (Kundenkonten) übereinstimmen, während die<br />

„Wertberichtigungen" zu den zweifelhaften Forderungen insgesamt die Höhe des zu erwartenden<br />

Verlustes ausweisen.<br />

In den veröffentlichenden Bilanzen der Kapitalgesellschaften dürfen zweifelhafte<br />

Forderungen und Wertberichtigungen nicht ausgewiesen werden.<br />

Endgültige Ausfälle zweifelhafter Forderungen werden stets direkt abgeschrieben.<br />

Die hierfür gebildete EWB bleibt bis zum Jahresende unberührt.<br />

Zum 31. Dezember ist die EWB dem aktuellen Abschreibungsbedarf anzupassen.<br />

Seite - 38 -


Seite - 39 -<br />

4.4.2.3 Pauschalwertberichtigung<br />

Bei großem Kundenstamm ist eine Einzelbewertung aller Forderungen zum Bilanzstichtag<br />

zu zeitaufwendig. Erfahrungsgemäß ist aber auch bei einwandfreien Forderungen im Laufe<br />

des Geschäftsjahres mit Ausfällen zu rechnen. Dem allgemeinen Ausfall- bzw. Kreditrisiko<br />

trägt man vorsorglich durch eine Pauschalabschreibung der Forderungen Rechnung.<br />

Aufgrund der betrieblichen Erfahrungen (Forderungsausfälle der letzten 3-5 Jahre) wird ein<br />

Prozentsatz ermittelt und auf den Bestand der Forderungen (Nettowert) angewandt. Dieser<br />

Pauschalsatz muss rechnerisch nachweisbar sein.<br />

- Die Pauschalwertberichtigung berücksichtigt das allgemeine Ausfallrisiko.<br />

- Die Einzelwertberichtigung berücksichtigt das besondere Ausfallrisiko.<br />

4.5 Bewertung der Schulden<br />

Bewertung der Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag gemäß § 253 Abs. l HGB zu ihrem Höchstwert<br />

(Höchstwertprinzip), d.h. mit ihrem höheren Rückzahlungsbetrag in die Bilanz einzusetzen,<br />

sofern überhaupt eine Wahlmöglichkeit zwischen einem niedrigen und höheren Wert<br />

besteht.<br />

Zum Bilanzstichtag sind Verbindlichkeiten zum höheren Rückzahlungsbetrag in<br />

die Bilanz einzusetzen:<br />

Tageskurs zum 31.Dez. > Anschaffungskurs Ansatz zum Tageskurs<br />

Tageskurs zum 31.Dez. < Anschaffungskurs Ansatz zu Anschaffungskurs.<br />

Das Höchstwertprinzip ist Ausdruck kaufmännischer Vorsicht.<br />

Bei Hypotheken- und Anleiheschulden werden Ab- Geld<br />

(Damnum bzw. Disagio) und Aufgeld (Agio) unter ÄRA gesondert erfasst und<br />

durch planmäßige Abschreibungen (Konto 7590) auf die entsprechende Laufzeit<br />

verteilt.<br />

Die übrigen Verbindlichkeiten, wie<br />

- Verbindlichkeiten aus L. u. L.,<br />

- Schuldwechsel,<br />

- sonstige Verbindlichkeiten,<br />

- Bankschulden u. a.<br />

werden in der Schlussbilanz mit ihren Nennwert (Nominalwert) angesetzt.<br />

Bei Währungsverbindlichkeiten<br />

Bei Währungsverbindlichkeiten ist zunächst der Tageskurs am Bilanzstichtag festzustellen,<br />

Ist dieser gesunken, so darf nicht der niedrigere Kurs eingesetzt werden (nicht realisierter<br />

Gewinn!}. Ist der Kurs dagegen gestiegen, so muss aus Gründen kaufmännischer Vorsicht<br />

die Verbindlichkeit zum höheren Wert in der Bilanz ausgewiesen werden<br />

(Höchstwertprinzip!)<br />

Beispiel: Wir haben am 18. Dezember aus den USA Rohstoffe mit einem Zahlungsziel<br />

von 4 Wochen importiert. Die Rechnung lautet über 5.000,00 US-$. Zum 18.<br />

Dezember betrug der Wechselkurs 1,0565 US-$/l €. Der Rechnungsbetrag<br />

der Eingangsrechnung von 4.732,61 € (5.000,00 : 1,0565} wurde gebucht:<br />

6000 Aufwendungen f. Rohstoffe an 4400 Verbindlichkeiten aus LL 4.732,61<br />

Seite - 39 -


Seite - 40 -<br />

Bei der Bewertung der Währungsverbindlichkeit sind drei Fälle möglich:<br />

1.) Am Bilanzstichtag entspricht der Tageskurs dem Anschaffungskurs von 1,0565 US-$/l €<br />

Die Auslandsschuld ist zum Anschaffungskurs zu passivieren:<br />

Bilanzansatz = 5.000,00 US-$ : 1,0565 = 4.732,61 €.<br />

2.) Am Bilanzstichtag beträgt der Kurs 1,0470 US-$/l € (d.h., der Dollarkurs ist gestiegen).<br />

Höchstwertprinzip! -> Bewertung mit höherem Rückzahlungsbetrag<br />

Bilanzansatz = 5.000,00 US-$ : 1,0470 = 4.775,55 €<br />

Damit wird zum Bilanzstichtag ein Verlust von 42,94 € ausgewiesen.<br />

3.) Am Bilanzstichtag beträgt der Kurs 1,0730 US-$/l € (d.h., der Dollarkurs ist gesunken).<br />

Währungsverbindlichkeit beträgt 4.659,83 € (5.000,00 US-$ : 1,0730 €)<br />

Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden (72,78 €)!<br />

Bilanzansatz zum höheren ursprünglichen Anschaffungswert von 4.732,61 €.<br />

Hypothekenschuld<br />

Bei Hypothekenschuld ist der Rückzahlungsbetrag meist höher als der vereinnahmte Betrag<br />

- Unterschied (so genanntes Ab - Geld ) unter Rechnungsabgrenzungsposten der<br />

Alternativpostenseite (ARA) aufnehmen<br />

- Ab – Geld durch planmäßige Abschreibung, über die gesamte Hypothekenlaufzeit,<br />

zu verteilen<br />

Anleihe (Industrieobligationen)<br />

- wird als Kaufanreiz meist unter Wert angeboten<br />

- zuweilen verpflichten sich Betriebe, die Anleihe nach einer bestimmten Frist, über dem<br />

Wert zurückzukaufen<br />

- aktiv – Seite ARA<br />

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Seite - 41 -<br />

Aufgabe 8: (Wertmaßstäbe)<br />

Ein Industriebetrieb hat am 12. Januar 01 eine automatische Verpackungsanlage erworben.<br />

Der Listenpreis beträgt 350.000,00 €. Die Lieferfirma gewährt hierauf einen Sonderrabatt<br />

von 10 %.<br />

Außerdem wurden von der Liederfirma in Rechnung gestellt: Transportkosten 3.000,00 €,<br />

Fundamentierungskosten 5.500,00 €, Montagekosten 1.500,00 €, zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

Der Rechnungsbetrag wurde mit 2 % Skonto durch Banküberweisung beglichen. Zur<br />

Teilfinanzierung der Anlage wurde ein Darlehen aufgenommen: 150.000,00 €. Zinsen für<br />

das laufende Geschäftsjahr wurden mit 13.500,00 € unserem Bankkonto belastet.<br />

1. Erstellen Sie die Rechnung der Lieferfirma.<br />

350.000 € (Rechnung)<br />

- 3.500 € (Rabatt 10 %)<br />

- 5.500 € (Fundament)<br />

- 1.500 € (Montage)<br />

= 325.000 €<br />

2. Buchen Sie den Eingang der Rechnung.<br />

2800 Bank an 4400 Verbindlichkeiten aus L. u. L.<br />

3. Ermitteln Sie die Anschaffungskosten der Verpackungsanlage.<br />

350.000 € (Listen Preis)<br />

- 35.000 € (10 % Nachlass)<br />

+ 3.000 € (Transport)<br />

+ 5.500 € (Fundament)<br />

+ 1.500 € (Montage)<br />

= 325.000 € 325.000 € (vor Steuer)<br />

+ 52.000 € (Umsatzsteuer) - 6.500 € (2 % Skonto)<br />

= 377.000 € (Rechnungsbetrag Brutto) 318.500 € (= Anschaffungskosten)<br />

4. Nennen Sie den Buchungssatz für den Rechnungsausgleich.<br />

0760 Verpackungsanlagen und Maschinen an 4400 Verbindlichkeiten aus L. u. L.<br />

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5. Die Verpackungsanlage hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Ermitteln Sie den<br />

Abschreibungsbetrag<br />

a) bei linearer und<br />

= 31.850 €<br />

b) bei höchstmöglicher degressiver Abschreibung.<br />

= 63.700 € (bei 20 %)<br />

= 95.550 € (bei 30 %)<br />

6. Ermitteln Sie für die Verpackungsanlage den Wertansatz in der Jahresbilanz<br />

zum31. Dezember 01 in den Fällen<br />

5.a) 318.500 €<br />

- 31.850 €<br />

286.650 €<br />

und 5.b). degressiv 20 % 318.500 €<br />

- 63.700 €<br />

254.000 €<br />

Degressiv 30 % 318.500 €<br />

- 95.550 €<br />

222.950 €<br />

7. Welche Auswirkungen hat jeweils die Bewertung in den Fällen<br />

5.a) und<br />

- geringere Abschreibung / Aufwand = Höherer Gewinn<br />

5.b) auf<br />

- höhere Abschreibung / Aufwand = geringerer Gewinn<br />

den Gewinn des Unternehmens.<br />

8. Für welchen Wertansatz würden Sie sich entscheiden, wenn das Unternehmen<br />

a) mit Verlust und<br />

siehe 7-5b) degressiv = höhere Abschreibung / Aufwand = geringerer Gewinn<br />

b) mit Gewinn abschließt?<br />

siehe 7-5a) linear = höhere Abschreibung / Aufwand = geringerer Gewinn<br />

Begründen Sie.<br />

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Seite - 43 -<br />

Aufgabe 9: (Wertmaßstäbe)<br />

Die Metall GmbH hat eine CNC-Maschine, Anschaffungskosten 300.000,00 €, in ihrer<br />

Handelsbilanz linear mit 10 % abgeschrieben. In der dem Finanzamt eingereichten Steuerbilanz<br />

wurde die Maschine mit 20 % degressiv abgeschrieben.<br />

1. Ermitteln Sie jeweils den Wertansatz für die Handels- und Steuerbilanz.<br />

linear 318.500 €<br />

- 31.850 €<br />

286.650 €<br />

degressiv 20 % 318.500 €<br />

- 63.700 €<br />

254.000 €<br />

Degressiv 30 % 318.500 €<br />

- 95.550 €<br />

222.950 €<br />

2. Begründen Sie, warum das Finanzamt den niedrigeren Wertansatz in der Steuerbilanz<br />

nicht anerkennt, obwohl er steuerrechtlich zulässig ist.<br />

- aufgrund des auf dem Maßgeblichkeitsprinzip beruhenden Grundsätzen für die<br />

Handels- und die Steuerbilanz<br />

Aufgabe 10: (Bewertung des Anlagevermögens)<br />

Die Textilwerke GmbH hat im Februar des Geschäftsjahres 01 eine neue EDV-Anlage für<br />

200.000,00 € angeschafft. Lineare Abschreibung bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren.<br />

Zum Schluss des 3. Geschäftsjahres ist die EDV-Anlage als wirtschaftlich und technisch<br />

überholt anzusehen, da die Lieferfirma ein verbessertes Nachfolgemodell zu einem erheblich<br />

günstigeren Preis anbietet. Der Tageswert der EDV-Anlage beträgt noch 20.000,00 €.<br />

Ermitteln und begründen Sie jeweils den Wertansatz zum<br />

a) 31. Dezember 01,<br />

160.000 €<br />

b) 31. Dezember 02 und<br />

120.000 €<br />

c) 31. Dezember 03<br />

40.000 € bei planmäßiger AfA<br />

60.000 € bei außerplanmäßiger AfA<br />

Anschaffungskosten 200.000 €<br />

Jahr Abschreibung Restwert<br />

0 40.000 € 160.000 €<br />

1 40.000 € 120.000 €<br />

2 40.000 € 80.000 €<br />

3 40.000 € 40.000 €<br />

4 40.000 € 0 €<br />

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Aufgabe 11: (Bewertung des Anlagevermögens)<br />

Die Textilwerke GmbH hat am 1. Juli 01 einen computergesteuerten Schneideautomaten in<br />

Betrieb genommen. Die Anschaffungskosten betrugen 350.000,00 €.<br />

1. Ermitteln Sie die Wertansätze der neuen Anlage für die ersten drei Geschäftsjahre<br />

a) bei linearer und<br />

b) bei degressiver Abschreibung.<br />

Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre.<br />

Anschaffungskosten 350.000 €<br />

Linear Degressiv 30 %<br />

AfA 1.Jahr 17.500 € 6 Monate 52.500 € (15 %)<br />

Buchwert 1.Jahr 332.500 € 297.500 €<br />

AfA 2.Jahr 35.000 € 89.250 €<br />

Buchwert 2.Jahr 297.500 € 208.250 €<br />

AfA 3.Jahr 35.000 € 62.475 €<br />

Buchwert 3.Jahr 262.000 € 145.775 €<br />

2. Welche Vorteile hat die degressive Abschreibungsmethode?<br />

- degressiv = höhere Abschreibung / Aufwand = geringerer Gewinn<br />

= weniger Umsatzsteuern<br />

3. Ist ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung möglich? Begründen Sie.<br />

Wechsel von degressiver zu linearer AfA<br />

Ein Wechsel ist steuerlich erlaubt, jedoch nicht umgekehrt. Er ist aus folgenden<br />

Gründen zu empfehlen:<br />

- Der Anlagegegenstand ist am Ende der Nutzungsdauer voll abgeschrieben<br />

(kein Restwert).<br />

- Der lineare Abschreibungsbetrag ist in der Regel bereits vom Zeitpunkt des<br />

Wechsels an höher als bei degressiver Abschreibung (Steuerspareffekt)<br />

Aufgabe 12: (Bewertung des Umlaufvermögens)<br />

Die Maschinenfabrik Badicke KG, Leverkusen, hat am Abschluss-Stichtag noch Fertigteile<br />

(Elektromotoren) auf Lager. Der mengenmäßige Bestand beträgt It. körperlicher Inventur<br />

280 Stück. Die Anschaffungskosten betrugen 350,00 € je Stück.<br />

a) zum Bilanzstichtag beträgt der Tageswert 380,00 € je Stück.<br />

= nicht realisierter Gewinn = der darf nicht ausgewiesen werden = stille Reserve<br />

b) zum Bilanzstichtag beträgt der Tageswert 270,00 € je Stück.<br />

= nicht realisierter Verlust = dieser muss ausgewiesen werden<br />

(Vorsichtsprinzip, eventuell Rückstellungen bilden)<br />

1. Begründen Sie Ihre Bewertungsentscheidung und ermitteln Sie den Bilanzansatz für die<br />

Fertigteile. Wie lautet die Buchung?<br />

280 x 350 = 98.000,00 €<br />

280 x 380 = 106.400,00 €<br />

Die Buchung würde aufgrund des Niederstwertprinzip den geringeren Betrag (98.000,00 €)<br />

zur folge haben (Bewertung zum Niederstwert)<br />

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2. Erklären Sie die Auswirkungen auf den Erfolg.<br />

Der Erfolg würde sich hierdurch verringern. (Würde aber gleichzeitig mehr Sicherheit<br />

bedeuten, da eine stille Reserve entstehen würde)<br />

Seite - 45 -<br />

Aufgabe 14 - 1: (Bewertung des Umlaufvermögens)<br />

Ein Industrieunternehmen, das sich mit der Fertigung von Haushaltsmaschinen befasst, hat<br />

zum Bilanzstichtag It. Inventur noch einen Bestand von 2.500 Elektromotoren auf Lager.<br />

Diese Elektromotoren, die in Küchenmaschinen eingebaut werden, wurden während des<br />

Geschäftsjahres erworben, jedoch nicht nach Lieferungen getrennt gelagert. Zum<br />

Bilanzstichtag ist somit nicht feststellbar, aus welchen Lieferungen die Elektromotoren<br />

stammen und zu welchen Preisen sie angeschafft wurden.<br />

1. Unterscheiden Sie zwischen Einzel- und Sammelbewertung.<br />

Eine Einzelbewertung ist in diesem Fall nicht mehr möglich, bleibt nur noch<br />

Sammelbewertung übrig, da die einzelnen Posten für eine Einzelbewertung nicht mehr zu<br />

ermitteln sind.<br />

2. Begründen Sie, warum im vorliegenden Fall eine Sammelbewertung<br />

rechtlich möglich ist.<br />

Eine Einzelbewertung ist in diesem Fall nicht mehr möglich, da sie nicht nach Lieferungen<br />

getrennt gelagert wurden ist der preis der einzelnen Lieferungen nicht mehr<br />

nachzuvollziehen, somit bleibt nur noch die Alternative der Sammelbewertung übrig.<br />

3. Schlagen Sie ein sowohl handels- als auch steuerrechtlich zulässiges<br />

Sammelbewertungsverfahren vor.<br />

Jährliche Durchschnittswertermittlung<br />

Aufgabe 14 - 2: (Bewertung des Umlaufvermögens)<br />

Der Leiter des Rechnungswesens stellt Ihnen folgende Unterlagen für eine<br />

Sammelbewertung der Elektromotoren zum Bilanzstichtag zur Verfügung:<br />

Anfangsbestand zum 01. Januar 2.000 Stück zu je 45,00 € Anschaffungskosten<br />

10. Februar 3.000 Stück zu je 50,00 € Anschaffungskosten<br />

Zugänge 10. August 2.000 Stück zu je 55,00 € Anschaffungskosten<br />

10. Oktober 1.500 Stück zu je 58,00 € Anschaffungskosten<br />

1. Ermitteln Sie zum Bilanzstichtag die durchschnittlichen jährlichen Anschaffungskosten je<br />

Stück (gewogener Durchschnittspreis).<br />

2.000 x 45,00 € = 90.000 €<br />

3.000 x 50,00 € = + 150.000 €<br />

2.000 x 55,00 € = + 110.000 €<br />

1.500 x 58,00 € = + 87.000 €<br />

Summe: 8.500 437.000 €<br />

437.000 € : 8.500 = 51,41 € / Stück<br />

2. Errechnen Sie den zulässigen Bilanzansatz für den Schlussbestand von 2.500 Stück,<br />

a) wenn die durchschnittlichen Anschaffungskosten dem Tageswert am Bilanzstichtag<br />

(31. Dezember) entsprechen,<br />

2.500 x 51,41 € = 128.525 € = Bilanzansatz<br />

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b) wenn der Tageswert 70,00 € je Stück beträgt,<br />

2.500 x 70,00 € = 175.000 €<br />

2.500 x 51,41 € = 128.525 € = Bilanzansatz<br />

(da hier das Niederstwertprinzip Anwendung findet)<br />

c) wenn der Tageswert zum Abschluss-Stichtag bei 50,00 € liegt.<br />

2.500 x 51,41 € = 128.525 €<br />

2.500 x 50,00 € = 125.000 € = Bilanzansatz<br />

(da hier das Niederstwertprinzip Anwendung findet)<br />

Aufgabe 14 - 3: (Bewertung des Umlaufvermögens)<br />

Führen Sie nun aufgrund der Angaben in den Aufgaben 14-1 und 14-2 eine permanente<br />

Durchschnittsbewertung durch. Folgende Abgänge liegen vor:<br />

20. Januar: 1.000 Stück, 15. Juli: 500 Stück,<br />

10. September: 3.500 Stück, 15. Dezember: 1.000 Stück.<br />

01.01. Bestand 2.000 Stck. x 45,00 € / Stck. = 90.000,00 €<br />

10.01. Abgang 1.000 Stck. x 45,00 € / Stck. = - 45.000,00 €<br />

Bestand 1.000 Stck. x 45,00 € / Stck. = = 45.000 €<br />

10.02. Zugang 3.000Stck. x 50,00 € / Stck. = + 150.000,00 €<br />

Bestand 4.000 Stck. x 48,75 € / Stck. = = 195.000,00 €<br />

15.07. Abgang 500 Stck. x 48,75 € / Stck. = - 24.375,00 €<br />

Bestand 3.500 Stck. x 48,75 € / Stck. = = 170.625,00 €<br />

10.08. Zugang 2.000 Stck. x 55,00 € / Stck. = + 110.000,00 €<br />

Bestand 5.500 Stck. x 51,02 € / Stck. = = 280.625,00 €<br />

10.09. Abgang 3.500 Stck. x 51,02 € / Stck. = - 178.570,00 €<br />

Bestand 2.000 Stck. x 51,02 € / Stck. = = 102.055,00 €<br />

10.10. Zugang 1.500 Stck. x 58,00 € / Stck. = + 87.000,00 €<br />

Bestand 3.500 Stck. x 54,02 € / Stck. = = 189.055,00€<br />

15.12. Abgang 1.000 Stck. x 54,02 € / Stck. = - 54.020,00 €<br />

Bestand 2.500 Stck. x 54,01 € / Stck. = = 135.035,00 €<br />

Aufgabe 14 - 4: (Bewertung des Umlaufvermögens)<br />

Wie ist aufgrund der Angaben der Aufgaben 14-1 und 14 - 2 zu bewerten<br />

a) nach Fifo- Verfahren und<br />

b) nach Lifo- Methode?<br />

1.500 x 58,00 € = 90.000,00 €<br />

1.000 x 55,00 € = + 55.000,00 €<br />

142.000,00 €<br />

2.000 x 45,00 € = 90.000,00 €<br />

500 x 50,00 € = + 25.000,00 €<br />

Summe: = 115.000,00 €<br />

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Aufgabe 20: (Bewertung der Schulden)<br />

Im Konto „4400 Verbindlichkeiten a. LL" ist eine Rohstoffverbindlichkeit von 20.000,00<br />

US-$ zum Kurs von 1,0495 US-$/l € enthalten. Am Bilanzstichtag beträgt der Kurs<br />

a) 1,0425;<br />

b) 1,0650.<br />

20.000 $ : 1,0425 € = 19.184,65 €<br />

20.000 $ : 1,0650 € = 18.779,34 €<br />

1.) Ermitteln und begründen Sie den Bilanzansatz zum 31. Dezember.<br />

4400 V. a. L. u. L. = 19.056,69 € (Niederstwertprinzip)<br />

2.) Wie lautet die Buchung?<br />

6000 Aufwendungen für Rohstoffe / Fertigungsmaterial an 4400 V. a. L. u. L.<br />

Aufgabe 22: (Bewertung der Schulden)<br />

1.) Nennen Sie Verbindlichkeiten, die zum Nennwert zu passivieren sind.<br />

- übrige Verbindlichkeiten<br />

- V. a. L. u. L.<br />

- Schuldwechsel<br />

- sonstige Verbindlichkeiten<br />

- Bankschulden u. a.<br />

2.) Bei welchen Schulden ergibt sich oft ein Bilanzansatz zum höheren Rückzahlungswert?<br />

- bei Währungsverbindlichkeiten<br />

3.)Welcher Zusammenhang besteht zwischen Höchstwert- und Niederstwertprinzip?<br />

- der vorsichtige Kaufmann (Vorsichtsprinzip), bewertet seine Guthaben zum Niedrigsten<br />

Wert und seine Schulden zum höchsten Wert<br />

Aufgabe 25: (Sammelbewertung - Bilanzpolitik)<br />

Die SCHLAU-MEIER GmbH betreibt eine Kohlenhandlung. Als geschäftsführender<br />

Gesellschafter ist Herr Schlau mit 60 % an der Gesellschaft beteiligt. Herr Meier hält die<br />

restlichen 40 % der Gesellschaftsanteile. Das Eigenkapital belief sich am 01.01.2001 auf<br />

50.000 Euro.<br />

Als Oberbuchhalter der SCHLAU-MEIER GmbH haben Sie die Aufgabe, die Bilanz für das<br />

Jahr 2001 zu erstellen. Bei der <strong>Bilanzierung</strong> des Vorratsvermögens liegen Ihnen für die<br />

Position „Koks" folgende Daten vor:<br />

Anfangsbestand 1. Abgang 01.02.2001<br />

am 01.01.2001 1.500 dz a 44 € 66.000 €<br />

2.000 dz a 24 € 48.000 € 2. Abgang 01.07.2001<br />

1. Zugang 01.04.2001 5.000 dz a 44 € 5.000 dz a 44 €<br />

3.000 dz a 34 € 102.000 € 3. Abgang 01.11.2001<br />

2. Zugang 01.06.2001 1.500 dz a 44 € 66. 000 €<br />

2.000 dz a 26 € 52.000 €<br />

3. Zugang 01.10.2001 Endbestand 31.12.2001<br />

4.000 dz a 43 € 172.000 € 3.000 dz 102.000 €<br />

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a) Die zu unterschiedlichen Anschaffungskosten zugegangenen Kokslieferungen wurden<br />

nicht getrennt, sondern auf einer einzigen Halde gelagert. Welches <strong>Bilanzierung</strong>sproblem<br />

ergibt sich aus dieser Tatsache? Auf welche Weise wird dieses Problem in der Praxis<br />

gelöst?<br />

- es kann nicht mehr zwischen den einzelnen Lieferungen Unterschieden werden, also muss<br />

Der gewogene Durchschnittspreis angesetzt werden<br />

b) Wie hoch sind die Anschaffungskosten (einschließlich des Anfangsbestands) sowie der<br />

Umsatz der SCHLAU-MEIER GmbH für das Jahr 2001?<br />

Anfangsbestand und Zugänge<br />

Abgänge<br />

48.000 € 66.000 €<br />

102.000 € 220.000 €<br />

52.000 € 66.000 €<br />

172.000 €<br />

374.000 € = Anschaffungskosten<br />

352.000 € = Umsatz<br />

Aufgabe 26: (Durchschnittsbewertung)<br />

Bisher wurde der Endbestand bei der SCHLAU-MEIER GmbH immer auf der Basis des<br />

gewogenen Durchschnitts ermittelt. Welches Ergebnis und welcher Endbestand ergeben<br />

sich bei Anwendung dieser Methode?<br />

374.000 € : 11.000 dz = 34,00 € /dz<br />

34,00 € / dz x 3.000 dz = 102.000 €<br />

Ergebnis:<br />

374.000 € (Anschaffungskosten)<br />

- 102.000 € (Endbestand nach Durchschnittmethode)<br />

= 272.000 € (Wareneinsatz)<br />

352.000 € (Umsatz)<br />

- 272.000 € (Wareneinsatz)<br />

= 80.000 € (Gewinn nach Durchschnittsmethode)<br />

Aufgabe 27: (Lifo- Methode)<br />

Herr Meier möchte seinen 40%igen Gesellschaftsanteil verkaufen. Da der Geschäftsführer<br />

Herr Schlau an einer Übernahme dieser Anteile interessiert ist, weist er Sie als Buchhalter<br />

an, die Vermögenslage der Gesellschaft recht ungünstig darzustellen. Um welchen Betrag<br />

verringern sich der Ausweis des Vorratsvermögens und somit auch der Ausweis des<br />

Eigenkapitals, wenn Sie statt der Durchschnitts- die Lifo- Methode anwenden. Wie viel<br />

kann Schlau an diesem Bewertungstrick verdienen, wenn sich der Übernahmepreis für<br />

Meiers Anteile am Buchwert des Eigenkapital orientieren?<br />

2.000 x 24,00 € = 48.000 €<br />

1.000 x 34.00 € = + 34.000 €<br />

82.000 €<br />

Endbestand bei Lifo – Methode = 82.000 €<br />

Endbestand bei Durchschnittsmethode = 102.000 €<br />

Bei der Bewertung des Endbestandes mit der Lifo – Methode verringert sich der Betrag<br />

um 20.000 € gegenüber der Bewertung mit der Durchschnittsmethode.<br />

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374.000 € (Anschaffungskosten)<br />

- 82.000 € (Endbestand nach Lifo - Methode)<br />

= 292.000 € (Wareneinsatz)<br />

352.000 € (Umsatz)<br />

- 292.000 € (Wareneinsatz)<br />

= 60.000 € (Gewinn nach Lifo - Methode)<br />

80.000 € (Gewinn nach Durchschnittsmethode)<br />

- 60.000 € (Gewinn nach Lifo - Methode)<br />

= 20.000 € (Unterschiedsbetrag)<br />

80.000 € :100 = 8.000 €<br />

8.000 x 40 = 32.000 € (Meiers Anteil bei Durchschnittsmethode)<br />

60.000 € : 100 = 6.000 €<br />

6.000 € x 40 = 24.000 € (Meiers Anteil bei Lifo - Methode)<br />

32.000 €<br />

- 24.000 €<br />

= 8.000 €<br />

(Alternativ könnte auch 20.000 € (Unterschiedsbetrag) : 100 = 2.000 €;<br />

2.000 € x 40 = 8.000 €, hier in diesem Beispiel gerechnet werden)<br />

Schlau kann also durch die schlechtere Bewertung des Endbestandes nach der<br />

Lifo – Methode an diesem Bewertungstrick 8.000 € verdienen.<br />

Aufgabe 28: (Maximaler Wertansatz des Endbestandes)<br />

Es gelten die Ausgangsdaten der Aufgabe 25. Zur Finanzierung einer<br />

Erweiterungsinvestition bemüht sich die SCHLAU-MEIER GmbH um einen Kredit der<br />

Bank X. Schlau beauftragt Sie deshalb, bei der Erstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es für das Jahr<br />

2001 die Vermögens- und Ertragslage möglichst günstig darzustellen. Welches der<br />

bekannten Bewertungsverfahren werden Sie warum anwenden (Durchschnittsmethode,<br />

Fifo, Lifo, Hifo, Lofo)?<br />

- Hier die Lofo – Methode, da sie die Höchsten Abschreibungswerte hat.<br />

- in diesem speziellen Fall sei Lofo – Methode = Fifo – Methode = 129.000 €<br />

Aufgabe 29: (Minimaler Wertansatz des Endbestandes)<br />

Als Oberbuchhalter sind Sie auch für die Anfertigung der Steuererklärung verantwortlich.<br />

Schlau weist Sie deshalb an, den Endbestand des Kokses so zu bewerten, dass die<br />

Ertragssteuerbelastung der SCHLAU-MEIER GmbH minimiert wird. Welches Verfahren<br />

werden Sie anwenden? Inwieweit unterscheidet sich das Ergebnis von dem der<br />

Durchschnittsmethode?<br />

Hinweis: Die Frage, ob ein solches Verfahren steuerlich anerkannt wird, interessiert hier<br />

noch nicht!<br />

Hifo – Methode (+ Lifo – Methode) t 74.000 €<br />

Seite - 49 -


Seite - 50 -<br />

5 Abschluss in verschiedenen Unternehmensformen<br />

(Personengesellschaften)<br />

5.1 Offene Handelsgesellschaft (OHG)<br />

Die Gesellschafter der OHG haften voll in unbeschränkter Höhe, also nicht nur mit ihren<br />

Kapitaleinlagen, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Jeder Gesellschafter hat sein<br />

Eigenkapital- und Privatkonto.<br />

Die Verteilung des Gesamtgewinns oder -Verlustes der OHG ist entweder von den<br />

Gesellschaftern vertraglich geregelt (Gesellschaftsstatut) oder richtet sich nach den<br />

gesetzlichen Vorschriften (§ 121 HGB). Danach erhalten die Gesellschafter ihre<br />

Kapitaleinlagen zu 4 % verzinst, der Rest wird nach Köpfen verteilt. Der Verlust wird von<br />

allen Gesellschaftern zu gleichen Teilen getragen. Für ihre Arbeitsleistung erhalten die<br />

geschäftsführenden Gesellschafter der OHG vorab entsprechende Gewinnanteile.<br />

Seite - 50 -


Seite - 51 -<br />

5.2 Kommanditgesellschaft (KG)<br />

Die unterschiedliche Haftung der Gesellschafter unterscheidet die KG von der OHG:<br />

- Der Vollhafter (Komplementär) haftet wie der OHG-Gesellschafter<br />

unbeschränkt mit seinem Betriebs- und Privatvermögen (§161 HGB).<br />

- Der Teilhafter (Kommanditist) haftet nur beschränkt in Höhe der vertraglich<br />

festgesetzten und im Handelsregister eingetragenen Kapitaleinlage. Der<br />

Kommanditist verfügt deshalb über kein Privatkonto (§§ 161, 171 HGB).<br />

Die Gewinn- und Verlustverteilung ist auch bei der KG entweder vertraglich geregelt<br />

oder richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 167-169 HGB). Danach erhalten<br />

die Vollhafter wie auch die Teilhafter zunächst ihre Kapitaleinlage zu 4 % verzinst. Der<br />

Restgewinn wird in einem „angemessenen Verhältnis" der Kapitalanteile, also unter<br />

Berücksichtigung der Einlagenhöhe, der Mitarbeit im Unternehmen und der persönlichen<br />

Haftung, verteilt. Am Verlust sind die Gesellschafter ebenfalls in angemessenem<br />

Verhältnis zu beteiligen.<br />

Gewinnanteile der Kommanditisten sind „Sonstige Verbindlichkeiten".<br />

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Seite - 52 -<br />

5.3 Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA)<br />

Der <strong>Jahresabschluss</strong> der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) besteht aus drei<br />

Teilen, die nach § 264 HGB eine Einheit bilden:<br />

- Bilanz (§ 266 HGB)<br />

- Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)<br />

- Anhang (§ 284 HGB).<br />

Der Anhang ist gleichwertiger Bestandteil des <strong>Jahresabschluss</strong>es und soll die Bilanz und<br />

die Gewinn- und Verlustrechnung in den einzelnen Positionen näher erläutern. Die<br />

Bewertungs- und Abschreibungsmethoden sind dabei ebenso darzustellen wie die<br />

Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von<br />

über fünf Jahren, die Bezüge der Geschäftsführer und Mitglieder des Vorstandes sowie des<br />

Aufsichtsrates, die Zahl der Arbeitnehmer u. a. m.<br />

Außer dem <strong>Jahresabschluss</strong> ist auch noch ein Lagebericht gemäß § 289 HGB zu erstellen.<br />

Der Lagebericht ist kein Bestandteil des <strong>Jahresabschluss</strong>es. Er soll lediglich zusätzliche<br />

Informationen über den Geschäftsverlauf im Abschlussjahr und die wirtschaftliche und<br />

finanzielle Lage der Gesellschaft am Bilanzstichtag darstellen, wie z.B. Höhe des Absatzes<br />

im Inland und Ausland, Personalentwicklung, Liquiditätslage u. a. Außerdem muss die<br />

voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens erörtert werden.<br />

Art und Umfang der Veröffentlichung, Prüfungspflicht sowie Gliederung der Bilanz richten<br />

sich nach der Größe der Kapitalgesellschaft:<br />

- Große Kapitalgesellschaften = vollständiges Gliederungsschema<br />

- Kleine Kapitalgesellschaften = verkürzte Bilanz<br />

- Mittelgroße Kapitalgesellschaften = nach vollständigem Schema zu erstellen, in<br />

Kurzform zu veröffentlichen<br />

Bilanzschema kleiner Kapitalgesellschaften<br />

Gliederungsschema der Jahresbilanz nach § 266 Abs. 2 und 3<br />

- Vorjahresbetrag zu jedem Bilanzposten<br />

- Anlagenspiegel, stellt die Entwicklung de Anlagevermögens dar<br />

- Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr, sowie<br />

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr<br />

- Eventualverbindlichkeiten<br />

Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)<br />

+ / - Gewinnvortrag aus dem Vorjahr (+) / Verlustvortrag aus dem Vorjahr (-)<br />

+ / - Entnahme von Rücklagen (+) / Erstellung von Rücklagen (-)<br />

- Gewinnausschüttung (Dividende)<br />

= Gewinnvortrag / Verlustvortrag<br />

Der Gewinnvortrag ist der Teil des Jahresüberschusses des Vorjahres, der weder in die<br />

Rücklagen eingestellt, noch an Anteilseigner ausgeschüttet, noch anderweitig z. B. zum<br />

Ausgleich eines Fehlbetrages im laufendem Jahr verwendet wurde.<br />

Er stellt somit einen Teil des Eigenkapitals dar, der aus dem Jahresüberschuss des oder der<br />

Vorjahre gebildet, aber bislang noch keinem Verwendungszweck zugeführt wurde.<br />

Seite - 52 -


Seite - 53 -<br />

Analoges gilt für den Verlustvortrag, der entsteht wenn ein Vorjahresverlust nicht sofort aus<br />

dem Jahresüberschuss oder aus Rücklagen gedeckt wird<br />

Ausweis des Eigenkapitals in der Bilanz<br />

Alle Posten des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft werden in der Bilanz zu einer<br />

Gruppe „A. Eigenkapital" zusammengefasst.<br />

Beispiel: Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz der X-GmbH für<br />

Berichtsjahr: Verlustvortrag und Jahresüberschuss (Jahresgewinn)<br />

Vorjahr: Gewinnvortrag und Jahresfehlbetrag (Jahresverlust)<br />

Bilanz X – GmbH<br />

Passiva<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Gezeichnetes Kapital<br />

II. Kapitalrücklage<br />

III. Gewinnrücklage<br />

IV. Verlust-/Gewinnvortrag<br />

V. Jahresüberschuss/<br />

-fehlbetrag<br />

Berichtsjahr<br />

800.000,00<br />

100.000,00<br />

250.000,00<br />

-150.000,00<br />

300.000,00 1.300.000,00<br />

Vorjahr<br />

800.000,00<br />

100.000,00<br />

250.000,00<br />

+ 50.000,00<br />

- 200.000,00 1.000.000.,00<br />

Gezeichnetes Kapital ist das im Handelsregister eingetragene Kapital, auf das die Haftung<br />

der Gesellschafter beschränkt ist. Bei der GmbH ist es das Stammkapital (mindestens<br />

25.000,00 €), bei der AG das Grundkapital (mindestens 50.000,00 €). Es ist zum<br />

Nennwert auszuweisen.<br />

Der Gewinn-/Verlustvortrag ist der Gewinn- bzw. Verlustrest des Vorjahres.<br />

Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist das in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelte<br />

Ergebnis des Geschäftsjahres, das in die Jahresbilanz einzustellen ist, sofern die Bilanz<br />

vor Verwendung des Jahresergebnisses (Gewinnverwendung bzw. Verlustdeckung)<br />

aufgestellt wird, was bei der GmbH die Regel ist.<br />

Rücklagen sind getrennt ausgewiesenes Eigenkapital, die es in der Regel nur bei Kapitalgesellschaften<br />

wegen des konstanten „Gezeichneten Kapitals" gibt. Nach § 272 Abs. 2<br />

und 3 HGB unterscheidet man Kapital- und Gewinnrücklagen.<br />

Kapitalrücklagen entstehen durch ein Aufgeld (Agio), das bei der Ausgabe von Anteilen<br />

(Stammanteile, Aktien) über dem Nennwert erzielt wird oder durch Zuzahlungen von<br />

Gesellschaftern für die Gewährung einer Vorzugsdividende.<br />

Gewinnrücklagen werden aus dem bereits versteuerten Jahresgewinn<br />

(25 % Körperschaftssteuer) durch Einbehaltung bzw. Nichtausschüttung von<br />

Gewinnanteilen gebildet. Man unterscheidet vor allem zwischen gesetzlichen,<br />

satzungsmäßigen und anderen (freien) Gewinnrücklagen.<br />

Kapital- und Gewinnrücklagen werden in der Bilanz offen als gesonderte<br />

Eigenkapitalposten ausgewiesen. Man spricht von „Offene Rücklagen".<br />

Stille Rücklagen (stille Reserven) sind im Gegensatz zu offenen Rücklagen aus der Bilanz<br />

nicht zu ersehen. Sie entstehen in der Regel durch Unterbewertung der Vermögenswerte<br />

(z.B. durch überhöhte Abschreibungen) oder durch Überbewertung von Rückstellungen.<br />

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Seite - 54 -<br />

Seite - 54 -


Seite - 55 -<br />

6 Bilanzanalyse und Bilanzpolitik<br />

Bilanzanalyse umfasst die Analyse von Bilanz, G. u. V., Anhang und Lagebericht.<br />

Schritte zur Analyse des JA:<br />

1. Aufbereitung der Bilanz und der G. u. V.<br />

Zusammenfassung der wichtigsten Bilanz- und G. u. V. - Posten mit dem Ziel:<br />

mit wenigen Ziffern sollen - Vermögensaufbau<br />

- Kapitalstruktur<br />

- Ergebnisquellen deutlich werden.<br />

2. Bildung von Kennzahlen<br />

Ziel: betriebswirtschaftliche Zusammenhänge herausstellen<br />

Kennzahlen:<br />

- Lagerumschlag<br />

- Zielinanspruchnahme von Kunden (Zahlungsverhalten)<br />

- Kreditdauer bei Lieferanten<br />

- Verschuldungsgrad (Kapitalstruktur)<br />

- Umsatzrendite<br />

- Personalkosten je Mitarbeiter<br />

- Liquiditätsgrade<br />

3. Dem Anhang ist nun zu entnehmen:<br />

- angewandte <strong>Bilanzierung</strong>s- und Bewertungsmethoden<br />

- Inanspruchnahme von Rechten<br />

- Veränderungen gegenüber dem Vorjahr<br />

- nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen<br />

4. Dem Lagebericht wird entnommen:<br />

- Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind<br />

- die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens<br />

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Seite - 56 -<br />

5. Kapitalflussrechnung analysieren<br />

- zeigt die wichtigsten Investitions- und Finanzierungsvorgänge des abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres auf<br />

Ökonomischer Informationswert wichtiger <strong>Jahresabschluss</strong>größen<br />

Art der <strong>Jahresabschluss</strong>größe<br />

Ökonomische Funktion der <strong>Jahresabschluss</strong>größe<br />

Vermögen<br />

Eigenkapital<br />

Haftungspotential<br />

Verlustauffangpotential<br />

Gewinn ( EK positiv) (a) Ausschüttungsvariante (b)<br />

Thesaurierungsvariante - Steigerung<br />

Haftungspotential - Steigerung<br />

Verlustauffangpotential - Steigerung künftigen<br />

Erfolgspotentials<br />

Verlust ( EK negativ)<br />

Reduzierung Haftungspotential Reduzierung<br />

Verlustauffangpotential<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Womit haftet eine Kapitalgesellschaft?<br />

Mit dem gesamten Vermögen!<br />

Erfolgsausweis bei optimistischer bzw. pessimistischer <strong>Bilanzierung</strong><br />

Optimistische <strong>Bilanzierung</strong>:<br />

- Überbewertung des Vermögens<br />

- Unterbewertung der Schulden<br />

ausgewiesenes EK steigt<br />

überhöhter Erfolgsausweis<br />

Pessimistische <strong>Bilanzierung</strong>:<br />

- Unterbewertung des Vermögens<br />

- verkürzter Erfolgsausweis<br />

ausgewiesenes EK sinkt<br />

verkürzter Erfolgsausweis<br />

<strong>Bilanzierung</strong> erfolgt nach true and fair value! (§264HGB).<br />

Problem: Bilanzadressat kann optimistisch/pessimistisch nicht erkennen.<br />

Seite - 56 -


Seite - 57 -<br />

- Finanzwirtschaftliche Aktionsebene soll optimiert werden (wirkt nach innen)<br />

- gutes Ansehen bei den Bilanzadressaten soll optimiert werden (wirkt nach außen)<br />

Ziel ist hierbei die Ausschüttungsquote möglichst gering halten<br />

(1) – Bildung von Rücklagen = Stärkung des Eigenkapitals<br />

(1.1) - in guten (extra starken) Jahren für schlechte Jahre vorsorgen<br />

(1.2) - Gewinn = nomineller Thesaurierungsbetrag<br />

(Thesaurierung (v. gr. thesauros, Schatzhaus) bedeutet im ökonomischen Umfeld, dass der<br />

im Abrechnungszeitraum erzielte Ertrag eines Fonds nicht in bar an die Anteilseigner des<br />

Fonds ausgeschüttet wird, sondern zur Erhöhung des Fondsvermögens verwendet<br />

(thesauriert) wird. Die einzelnen Anteile haben somit einen höheren Eigenwert.)<br />

- Mindest Thesaurierungsbetrag = > Scheingewinn<br />

(Einbehaltungsbetrag)<br />

gestiegene<br />

Wiederbeschaffungskosten -<br />

Anschaffungskosten<br />

(1.3) - nötiges Kapital aus Gewinnen decken (eher innen als außen Finanzierung)<br />

(1.4) - Faktor zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit<br />

- je mehr EK desto größer die Bonität des Unternehmens, umso bessere<br />

Konditionen für Fremdinvestitionen (höhere Kreditwürdigkeit)<br />

(2) - Vorraussetzung zur Steigerung der Kreditwürdigkeit<br />

(3) - ist erreicht wenn unabhängig von den Jahresergebnissen, eine möglichst konstante<br />

Gewinnausschüttung stattfindet<br />

(4) - Gewinnmaximierung nach Steuern<br />

Mittel – Steuerersparnis + Steuerverschiebung<br />

- durch legale Maßnahmen möglichst wenig Steuern zahlen<br />

(5) - Bilanzpolitik für oder gegen die Bilanzadressaten (optimistisch oder pessimistisch)<br />

- traditionell gegen die Interessen der Bilanzadressaten<br />

- gegenüber dem Staat und den Aktionären möglichst negative Bilanz<br />

Seite - 57 -


Seite - 58 -<br />

Gestaltung wirtschaftlicher Tatbestände vor dem Bilanzstichtag<br />

Wahl des Bilanzstichtages<br />

- Unternehmen haben die freie Wahl des Bilanzstichtages<br />

Beispiel: Saisonbetrieb Sportbootbauer (Saison von April bis August)<br />

Seite - 58 -


Produktion im ganzen Jahr; Lager im August geleert, Bezahlung erfolgt im September<br />

Bilanzstichtag Vorräte Forderungen Liquidität Kurzfristige<br />

Verbindlichkeiten<br />

März hoch niedrig niedrig hoch<br />

August Niedrig hoch niedrig hoch<br />

Oktober Niedrig niedrig hoch niedrig<br />

Seite - 59 -<br />

Einfluss bilanzpolitisch motivierter<br />

Transaktionen vor dem Bilanzstichtag -<br />

Transaktionsentscheidung<br />

Forderungsabtretung<br />

Einforderung von Anzahlungen<br />

Vorverlagerung Anlagenkauf zwecks<br />

Antizipation von Abschreibungen<br />

Verzögerung Anlagenverkauf (Erlös ><br />

Buchwert)<br />

Vorziehen einer Großreparatur<br />

Bilanzpolitisches Ziel<br />

Hoher Erfolg<br />

Niedriger Höhere<br />

Erfolg Liquidität<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Vorziehen Abwicklung Großauftrag X X<br />

Verschieben Abwicklung Großauftrag<br />

X<br />

Veräußerung einer Beteiligung (Erlös ><br />

X<br />

X<br />

Buchwert)<br />

Vorziehen einer Pensionszusage<br />

X<br />

Operate - Leasing statt Kauf von Anlagen<br />

X<br />

Säle and lease back von Gebäuden<br />

X<br />

(Erlös > Buchwert)<br />

X<br />

X<br />

Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte<br />

gewünschter Erfolgsausweis hoch niedrig<br />

Aktivierungswahlrecht wahrnehmen verzichten<br />

Passivierungswahlrecht verzichten wahrnehmen<br />

Ausübung von Wahlrechten beeinflusst den Eigenkapitalausweis höherer oder<br />

niedrigerer Erfolgsausweis<br />

Aktivierungswahlrechte nach HGB<br />

<strong>Bilanzierung</strong>shilfen<br />

- Disagio (Ab- Geld) als RAP<br />

- Derivaten Firmenwert<br />

- Ingangsetzungs- und<br />

Erweiterungsinvestitionen (nur für<br />

Kapitalgesellschaften)<br />

- aktive latente Steuern als<br />

„Abgrenzungsposten"<br />

(nur für Kapitalgesellschaften)<br />

Passivierungswahlrechte nach HGB<br />

bestimmte Aufwandsrückstellungen<br />

- unterlassene Instandhaltung<br />

(geplant im 4. bis 12. Monat<br />

der Folgeperiode)<br />

- genau umschriebene Großreparaturen<br />

Sonderposten mit Rücklagenanteil<br />

(nur für Kapitalgesellschaften)<br />

Seite - 59 -


Seite - 60 -<br />

Bewertungs- und Abschreibungswahlrechte<br />

Im Zentrum des bilanzpolitischen Instrumentariums stehen die<br />

Bewertung und Abschreibungswahlrechte. Folgende Gedankenkette führt von der<br />

Bewertung zum Erfolgsausweis:<br />

- Aktiva hoch, Passiva niedrig hoher Eigenkapitalausweis<br />

am Perioden- ende hoher Erfolgsausweis<br />

- Aktiva niedrig, Passiva hoch niedriger Eigenkapitalausweis<br />

am Perioden- ende niedriger Erfolgsausweis<br />

Zusammenfassung der wichtigsten Bewertungswahlrechte<br />

- Halb- und Fertigfabrikate (Wahlrecht zur Aktivierung der Material-, Fertigungs-,<br />

und Verwaltungsgemeinkosten im Rahmen der<br />

Herstellungskosten)<br />

- Gleichartige Vorräte (Methodenwahl bei der Ermittlung der fiktiven<br />

Anschaffungskosten)<br />

- Pensionsrückstellungen (Wahl des Diskontierungszinsfußes zwischen drei und<br />

sechs Prozent)<br />

- Alle Vermögensgegenstände (Beibehaltungswahlrecht nach Wegfall des Grundes<br />

außerplanmäßiger Abschreibungen<br />

– Einschränkung nur bei Kapitalgesellschaften)<br />

Zusammenfassung der wichtigsten Abschreibungswahlrechte<br />

- Sachanlagevermögen (bei planmäßigen Abschreibungen Methodenwahlrecht<br />

linear, degressiv, leistungsabhängig)<br />

- Anlagevermögen (Abschreibungswahlrecht nach gemildertem<br />

Niederstwertprinzip bei vorübergehender Wertminderung)<br />

- Umlaufvermögen (Abschreibungen zur Berücksichtigung künftiger<br />

Wertschwankungen)<br />

- Alle Vermögensgegenstände (Abschreibungswahlrecht zur Bildung stiller<br />

Rücklagen für Nichtkapitalgesellschaften,<br />

Wahlrecht zur Übernahme steuerlicher<br />

Mehrabschreibungen im Zuge der<br />

umgekehrten Maßgeblichkeit)<br />

- Derivaten Firmenwert (Verteilung der Anschaffungskosten auf - maximal – vier<br />

Jahre oder auf tatsächliche Nutzungsdauer)<br />

Ermessensspielräume bei unvollständiger Information<br />

- Rückstellungsbildung (nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung)<br />

- Planmäßige Abschreibung (Verteilung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer)<br />

- Gemildertes Niederstwertprinzip AV ( Abschreibungszwang nur bei<br />

voraussichtlich dauernder<br />

Wertminderung)<br />

- Außerplanmäßige Abschreibung AV, UV (auf beizulegenden Wert)<br />

- Außerplanmäßige Abschreibung UV (zur Antizipation möglicher<br />

Wertminderungen der nächsten Zukunft)<br />

- Außerplanmäßige Abschreibung AV, UV (zusätzliche Abschreibung im Rahmen<br />

vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung)<br />

Seite - 60 -


Bilanzpolitische Ermessensspielräume ergeben sich aus der Tatsache, dass sich der<br />

Gesetzgeber mit seinen Rückstellungs- und Abschreibungsvorschriften angesichts<br />

unsicherer Zukunftsinformationen auf bestimmte Rechtsbegriffe stützen muss (siehe<br />

Kursivschrift).<br />

Gewinnverwendungspolitik<br />

Möglichkeiten :<br />

1. Ausschüttung<br />

2. Thesaurierung (d. h. bei Kapitalgesellschaften Rücklagenbildung)<br />

Seite - 61 -<br />

Formen der Rücklagenbildung:<br />

1. offene Rücklagen durch vollständige oder teilweise Einstellung des<br />

Jahresüberschusses in Gewinnrücklagen,<br />

2. stille Rücklagen durch Unterbewertung von Aktiva bzw. Überbewertung von<br />

Passiva<br />

Unterschied: offene Rücklagen Bildung aus Gewinn nach Steuern<br />

stille Rücklagen Bildung aus unversteuertem Gewinn<br />

Auswirkungen: Stärkung von EK-Basis & Liquidität, Steuerminimierung,<br />

Dividendenkontinuität, Imagepflege (Gläubiger: ja, Aktionäre: nein)<br />

Bildung und Auflösung stiller Rücklagen<br />

Seite - 61 -


Seite - 62 -<br />

Zwangsrücklagen: Wert am Bilanzstichtag > Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

(müssen gebildet werden!!)<br />

Schätzungsrücklagen:<br />

Ermessensrücklagen:<br />

Willkürrücklagen:<br />

Heutige Rückstellungsbildung > künftige Inanspruchnahme<br />

durch Dritte<br />

(müssen gebildet werden)<br />

Ausübung des Beibehaltungswahlrechts<br />

Bewusste Unterbewertung (Überbewertung) von<br />

Vermögensteilen (Rückstellungen)<br />

Bilanzpolitik - Ziele und Maßnahmen<br />

Ziel<br />

Maßnahmen<br />

Verminderung des<br />

Vorratsvermögens<br />

Verzögerung der Lieferung von Rohstoffen bis nach dem<br />

Bilanzstichtag (<strong>Bilanzierung</strong> unterwegs befindlicher Ware<br />

unzulässig) Frühere Abrechnung von Aufträgen (nur<br />

möglich, wenn eine anrechenbare [Teil-]Leistung erbracht<br />

worden ist)<br />

Abbau von<br />

Forderungen<br />

Verringerung der<br />

flüssigen Mittel<br />

Verbesserung der<br />

Liquidität<br />

Hereinnahme von Kundenwechseln, die diskontiert werden<br />

Kurzfristige Rückführung von Ausleihungen und anderen<br />

Außenständen über den Bilanzstichtag<br />

Leistung von Anzahlungen oder Vorauszahlungen, kurzfristige<br />

Ausleihungen<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen mit der Vereinbarung,<br />

sie später wieder zurückzunehmen (z.B. sog. \<br />

Pensionsgeschäfte bei Banken) Veräußerung von<br />

Anlagegütern, die anschließend vom Unternehmen gemietet<br />

werden (sale and lease back) Anforderungen von<br />

Anzahlungen<br />

Ergebnisverbesserung Verzögerung der Inbetriebnahme von Anlagen, frühere<br />

Abrechnung von Aufträgen<br />

Seite - 62 -


Seite - 63 -<br />

Bildung von Pensionsrückstellungen - Beispiel:<br />

Die Vorsorge GmbH schließt am 02.01.2001 mit ihrem Prokuristen Herrn Treu, der am<br />

31.12.2003 aus dem aktiven Dienst der Firma ausscheiden wird, einen Pensionsvertrag.<br />

Danach soll Herr Treu eine jährliche Pension in Höhe von 30.000 €, zahlbar am Jahresende,<br />

erhalten. Der Einfachheit halber soll angenommen werden, dass die letzte Pensionszahlung<br />

am 31.12.2008 fällig wird. Es soll der steuerrechtlich vorgeschriebene Zinssatz von 6 %<br />

Anwendung finden.<br />

6 % 3 %<br />

Rente Rentenbarwertfaktor = Barwert X Barwert X<br />

Schritt 1)<br />

30.000 €<br />

4,212 = 126.360 € 137.391,22 €<br />

Endwert X Abzinsfaktor = Barwert Y Barwert Y<br />

Schritt 2)<br />

Schritt 3)<br />

126.360 €<br />

Anfangswert Y<br />

106.092 €<br />

0,8396<br />

Annuitätenfaktor<br />

0,37411<br />

=<br />

=<br />

=<br />

106.092 €<br />

Annuität<br />

39.690 €<br />

125.732,43 €<br />

Annuität<br />

44.450,23 €<br />

1 1<br />

Rentenbarwertfaktor (RBF) = 1 - (1+i) n 1 - (1+0,06) 5 = 4.212<br />

i 0,06<br />

1 1<br />

Abzinsungsfaktor (AZF) = q n q = (1+i) 1,06 3<br />

1<br />

1<br />

Annuitätenfaktor (ANF) = 1 - (1+i) n 1 - 1-1,06 3<br />

-1<br />

I 0,06<br />

-1<br />

Seite - 63 -


Seite - 64 -<br />

Firma<br />

Beiersdorf, Didier,<br />

Dräger, Wella<br />

Wie unterschiedliche Methoden den Gewinn verändern<br />

Einzelabschluss<br />

(E)<br />

Vorräte werden mit Preisen<br />

der zuerst beschafften Güter<br />

bewertet (LIFO-Methode)<br />

Konzernabschluss<br />

(K)<br />

Vorräte werden mit<br />

Durchschnittsmethode<br />

bewertet<br />

Ergebnis<br />

vor<br />

Steuern<br />

E < K<br />

E < K<br />

Gerry Weber,<br />

Puma<br />

Degressive Abschreibung<br />

Lineare Abschreibung<br />

Fresenius<br />

Abschreibungen auf<br />

den nahen<br />

Zukunftswert bei<br />

Rohstoffen<br />

Keine Abschreibung<br />

auf den nahen<br />

Zukunftswert bei<br />

Rohstoffen<br />

E < K<br />

Douglas<br />

Keine<br />

Rückstellungen für<br />

unterlassenen<br />

Instandhaltungen<br />

Rückstellungen für<br />

Unterlassene<br />

Instandhaltungen<br />

E > K<br />

Escom<br />

Nutzungsdauer: Bauten<br />

30 Jahre /<br />

Betriebs-/Geschäftsaustattung<br />

4 bis 10 Jahre<br />

Nutzungsdauer: Bauten<br />

30 Jahre /<br />

Betriebs-/Geschäftsaustattung<br />

4 bis 10 Jahre<br />

><br />

E = K<br />

<<br />

Stuttgarter<br />

Hofbräu<br />

Rechnungszins für<br />

Pensionsrückstellungen<br />

(3.5 Prozent)<br />

Rechnungszins für<br />

Pensionsrückstellungen<br />

(6 Prozent)<br />

E < K<br />

E > K<br />

Bahlsen<br />

Keine<br />

Aufwandsrückstellungen<br />

Aufwandsrückstellungen<br />

PWA<br />

Bei Bewertungen wird der<br />

steuerlich günstigste Wert<br />

angesetzt<br />

Maßstab bei Bewertungen<br />

sind Handelsrechtliche<br />

Grundsätze, die auf<br />

Betriebswirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten basieren<br />

E < K<br />

E < K<br />

KHD<br />

Gebäudeabschreibungen nach<br />

steuerlichen Grundsätzen<br />

Abschreibungsdauer bei<br />

Gebäuden teilweise länger<br />

Zahlungsbemessungsfunktion<br />

Informationsfunktion<br />

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