Jahresabschluss & Bilanzierung
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Hier meine Mitschrift zum Thema Rechnungswesen – <strong>Jahresabschluss</strong> & <strong>Bilanzierung</strong><br />
(B. Stipp)<br />
(In Klammern kursiv und mit Links versehenes stammt aus: http://de.wikipedia.org)<br />
Anders als herkömmliche Enzyklopädien ist die Wikipedia frei. Es gibt sie nicht nur kostenlos im Internet,<br />
sondern jeder darf sie mit Angabe der Quelle und der Autoren frei kopieren und verwenden. Dafür sorgt die<br />
GNU - Lizenz für freie Dokumentation, unter der die Autoren ihre Texte veröffentlichen.<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
l Teile, Aufgabe, Offenlegung...............................................................................................................2<br />
2 Aufstellungsgrundsätze und -fristen ..................................................................................................6<br />
3 Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge .....................................................................7<br />
3.1 Sonstige Forderungen und Sonstige Verbindlichkeiten..............................................................7<br />
3.2 Rechnungsabgrenzungsposten..................................................................................................9<br />
3.3 Rückstellungen .........................................................................................................................12<br />
Aufgabe 1: (ARA/PRA)................................................................................................................18<br />
Aufgabe 2: (ARA/PRA)................................................................................................................18<br />
Aufgabe 3: (Rückstellungen).......................................................................................................19<br />
Aufgabe 4: (Rückstellungen).......................................................................................................20<br />
Aufgabe 5: (Rückstellungen).......................................................................................................20<br />
Aufgabe 6: (Rückstellungen).......................................................................................................20<br />
Aufgabe 7: (Rückstellungen).......................................................................................................21<br />
4 Die Bewertung der Vermögensteile und Schulden .........................................................................22<br />
4.1 Bewertungsgrundsätze und Wertmaßstäbe .............................................................................22<br />
4.2 Besondere Bewertungsprinzipien..........................................................................................26<br />
4.3 Bewertung des Anlagevermögens ........................................................................................28<br />
4.3.1 Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung ................................................................28<br />
4.3.2 Methoden der Abschreibung..................................................................................................30<br />
4.3.3 Geringwertige Wirtschaftsgüter .............................................................................................32<br />
4.4 Die Bewertung des Umlaufvermögens .....................................................................................32<br />
4.4.1 Bewertung der Vorräte...........................................................................................................32<br />
4.4.2 Bewertung der Forderungen..................................................................................................35<br />
4.4.2.1 Notwendigkeit und Verfahren .............................................................................................35<br />
4.4.2.2 Einzelbewertung .................................................................................................................35<br />
4.4.2.3 Pauschalwertberichtigung...................................................................................................39<br />
4.5 Bewertung der Schulden ..........................................................................................................39<br />
Aufgabe 8: (Wertmaßstäbe)........................................................................................................41<br />
Aufgabe 9: (Wertmaßstäbe)........................................................................................................43<br />
Aufgabe 10: (Bewertung des Anlagevermögens) .......................................................................43<br />
Aufgabe 11: (Bewertung des Anlagevermögens) .......................................................................44<br />
Aufgabe 12: (Bewertung des Umlaufvermögens) .......................................................................44<br />
Aufgabe 14 - 1: (Bewertung des Umlaufvermögens)..................................................................45<br />
Aufgabe 14 - 2: (Bewertung des Umlaufvermögens)..................................................................45<br />
Aufgabe 14 - 3: (Bewertung des Umlaufvermögens)..................................................................46<br />
Aufgabe 14 - 4: (Bewertung des Umlaufvermögens)..................................................................46<br />
Aufgabe 20: (Bewertung der Schulden)......................................................................................47<br />
Aufgabe 22: (Bewertung der Schulden)......................................................................................47<br />
Aufgabe 25: (Sammelbewertung - Bilanzpolitik) .........................................................................47<br />
Aufgabe 26: (Durchschnittsbewertung).......................................................................................48<br />
Aufgabe 27: (Lifo- Methode) .......................................................................................................48<br />
Aufgabe 28: (Maximaler Wertansatz des Endbestandes)...........................................................49<br />
Aufgabe 29: (Minimaler Wertansatz des Endbestandes)............................................................49<br />
5 Abschluss in verschiedenen Unternehmensformen........................................................................50<br />
5.1 Offene Handelsgesellschaft (OHG).......................................................................................50<br />
5.2 Kommanditgesellschaft (KG).................................................................................................51<br />
5.3 Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) ...............................................................................52<br />
6 Bilanzanalyse und Bilanzpolitik .......................................................................................................55<br />
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Seite - 2 -<br />
l Teile, Aufgabe, Offenlegung<br />
Bilanz G. u. V Anhang Lagebericht<br />
Vermögenshöhe,<br />
Vermögenszusammensetzung<br />
flüssiger<br />
Mittel, Schulden,<br />
Eigenkapital<br />
Erfolgshöhe,<br />
Erfolgszusammensetzung<br />
Erläuterungen zum<br />
Bilanz -<br />
Erfolgsausweis<br />
Erläuterungen zur<br />
allgemeinen<br />
Geschäftslage<br />
Einfacher <strong>Jahresabschluss</strong><br />
(Einzelfirmen, Personengesellschaften)<br />
Erweiterter <strong>Jahresabschluss</strong><br />
(Kapitalgesellschaften)<br />
Bilanz:<br />
(Die Bilanz (ital. bilancia, Waage, im Sinne von Balkenwaage; lat. bilanx, etwa Doppelwaage) ist<br />
eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts - nachfolgend<br />
zumeist an Hand eines Unternehmens erläutert. Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen<br />
und Kapital mit dem Ziel, das Eigenkapital als Restgröße zu ermitteln.)<br />
Bilanz = Zeitpunktrechnung<br />
- weist die Höhe des Vermögens, Eigenkapitals und Fremdkapitals zum<br />
Bilanzstichtag aus<br />
- soll unter Beachtung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung, ein den<br />
Tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Unternehmen vermitteln<br />
Bilanzgliederung<br />
soll § 266 HGB entsprechen<br />
Aktivseite<br />
(Anlagevermögen<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte<br />
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;<br />
Geschäfts- oder Firmenwert (GFW oder Goodwill);<br />
geleistete Anzahlungen;<br />
Sachanlagen<br />
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der<br />
Bauten auf fremden Grundstücken;<br />
technische Anlagen und Maschinen;<br />
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;<br />
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;<br />
Finanzanlagen:<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen;<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen;<br />
Beteiligungen<br />
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht;<br />
Wertpapiere des Anlagevermögens;<br />
sonstige Ausleihungen.<br />
Umlaufvermögen<br />
Vorräte/Vorratsvermögen<br />
Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe;<br />
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;<br />
fertige Erzeugnisse und Waren;<br />
geleistete Anzahlungen.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (L. u. L.), (F .a. L. L.);<br />
Forderungen gegen verbundene Unternehmen;<br />
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht;<br />
sonstige Vermögensgegenstände;<br />
Wertpapiere<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen;<br />
eigene Anteile;<br />
sonstige Wertpapiere;<br />
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und<br />
Schecks<br />
Rechnungsabgrenzungsposten<br />
(ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
____________________________<br />
(Bilanzsumme))<br />
Passivseite<br />
- ist für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben<br />
- soll von Personengesellschaften beachtet werden<br />
(Eigenkapital<br />
Gezeichnetes Kapital<br />
Kapitalrücklagen<br />
Gewinnrücklagen<br />
gesetzliche Rücklagen;<br />
Rücklagen für eigene Anteile;<br />
satzungsmäßige Rücklagen;<br />
andere Gewinnrücklagen;<br />
Gewinnvortrag/Verlustvortrag;<br />
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag,<br />
(ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
Rückstellungen<br />
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
Steuerrückstellungen<br />
sonstige Rückstellungen<br />
Verbindlichkeiten<br />
Anleihen, davon konvertibel;<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;<br />
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (L. u. L.), (V.<br />
a .L. L.);<br />
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und<br />
der Ausstellung eigener Wechsel;<br />
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht;<br />
sonstige Verbindlichkeiten,<br />
davon aus Steuern,<br />
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.<br />
Rechnungsabgrenzungsposten<br />
____________________________<br />
(Bilanzsumme))<br />
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Seite - 3 -<br />
G. u. V. = Zeitraumrechnung<br />
(Die Gewinn- und Verlustrechnung (G. u. V.) bildet zusammen mit der Bilanz den <strong>Jahresabschluss</strong><br />
(§ 242 Abs. 3 HGB) als wesentlichen Teil der externen Rechnungslegung eines Unternehmens. Sie<br />
kategorisiert Erträge und Aufwendungen des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum,<br />
insbesondere eines Geschäftsjahres und weist den unternehmerischen Erfolg als Unterschiedsbetrag<br />
aus.)<br />
- weist alle Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres aus<br />
- gewährt Einblick in die Quelle des Jahreserfolges<br />
Personengesellschaften erstellen die G. u. V. in Kontenform<br />
Kapitalgesellschaften erstellen die G. u. V. (nach § 2 HGB) in Staffelform<br />
Anhang<br />
- hat die Aufgabe, bestimmte Einzelposten der Bilanz und die G. u. V. der<br />
Kapitalgesellschaften näher zu erläutern.<br />
Als Erläuterungsbericht nimmt er z. B. Stellung zu Methoden und Höhe der<br />
Abschreibung auf das Anlagevermögen des Unternehmens<br />
Der <strong>Jahresabschluss</strong> soll Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Erfolgslage des<br />
Unternehmens gewähren. Er ist Grundlage der Gewinnverteilung.<br />
Bei Einzelunternehmen (e. K., e. Kfm., e. Kfr.) und Personengesellschaften (OHG,<br />
KG) besteht der <strong>Jahresabschluss</strong> aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />
(§ 242 HGB).<br />
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG a. A.) haben den <strong>Jahresabschluss</strong> um einen<br />
Anhang zu erweitern (§ 264 HGB).<br />
Aufgaben des <strong>Jahresabschluss</strong>es:<br />
- Rechenschaftslegung und Information<br />
- Grundlage der Gewinnverteilung<br />
- Steuerermittlung<br />
Bilanzadressaten<br />
- interne Bilanzadressaten (Geschäftsführung) i J'<br />
- externe Bilanzadressaten (Gläubiger, (Klein-)Aktionäre,<br />
Finanzverwaltung, Arbeitnehmer, interessierte Öffentlichkeit)<br />
Bilanzadressaten<br />
Darlehensgeber<br />
Lieferanten<br />
Aktionäre<br />
Zahlungsansprüche<br />
Vertraglich fixiert<br />
Gewinnabhängig<br />
Zinsen / Tilgung<br />
Rechnungsbetrag<br />
Dividende<br />
Arbeitnehmer Lohn / Gehalt Gewinnbeteiligung<br />
Finanzverwaltung<br />
Ertragssteuern<br />
Stakeholder = alle an einem Unternehmen interessierte Personengruppen<br />
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Weitere Stakeholder<br />
(Das Prinzip der Stakeholder ist die<br />
Erweiterung des in der<br />
Betriebswirtschaft verbreiteten<br />
Shareholder Value- Ansatzes.<br />
Im Gegensatz zum Shareholder-<br />
Value- Prinzip, das die Bedürfnisse<br />
und Erwartungen der Anteilseigner<br />
eines Unternehmens (z. B. die<br />
Aktionäre bei einer<br />
Aktiengesellschaft) in den<br />
Mittelpunkt des Interesses stellt,<br />
versucht das Prinzip der<br />
Stakeholder das Unternehmen in<br />
seinem gesamten<br />
sozialökonomischen Kontext zu<br />
erfassen und die Bedürfnisse der<br />
unterschiedlichen<br />
Anspruchsgruppen in Einklang zu bringen. In Erweiterung zum so genannten Customer-<br />
Relationship- Management (CRM), welches sich lediglich mit den Beziehungen des Unternehmens<br />
zu seinen Kunden auseinandersetzt, geht das Prinzip des Stakeholder-Relationship-Managements<br />
(SRM) deutlich weiter, da es versucht die Beziehungen eines Unternehmens zu allen, bzw. seinen<br />
wichtigsten Anspruchsgruppen in Einklang zu bringen.<br />
Als Stakeholder gelten dabei neben den Shareholdern (die Eigentümer) die Mitarbeiter (bis hin zu<br />
den Managern, z. B. Anspruch auf Beschäftigung und Sicherheit), die Kunden (z. B. Anspruch auf<br />
Qualität und Zuverlässigkeit), die Lieferanten, die Kapitalmärkte (u .a. Kreditgeber) sowie der Staat<br />
(z. B. Anspruch auf Steuergelder, Umweltschutz), die Natur (Rohstofflieferant, Aufnahmemedium für<br />
Abfall) und die Öffentlichkeit (Parteien, Verbände, Medien, etc.).)<br />
Informationsinteressenten Gläubiger Aktionäre<br />
Informationsinteressenten<br />
Wie groß ist das<br />
Ausfallrisiko<br />
Derzeitiges Vermögen<br />
(= Haftungspotenzial)<br />
Relevante<br />
Derzeitige Liquidität<br />
<strong>Jahresabschluss</strong>informationen Derzeitiges Eigenkapital<br />
Derzeitige Ertragslage<br />
Künftige Ertragslage<br />
Wie groß ist der erwartete<br />
Erfolg<br />
Derzeitiges Vermögen<br />
(= Ertragspotenzial)<br />
Derzeitiger Gewinn<br />
Künftige Ertragslage<br />
Offenlegung<br />
Für Kapitalgesellschaften besteht Publizitätspflicht.<br />
Für die Zuordnung der Unternehmen zu einer Größenklasse müssen zwei der drei Größenmerkmale<br />
an zwei Aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zutreffen:<br />
Kleine<br />
Merkmale Gesellschaften<br />
1. Bilanzsumme Bis 3.435.881 €<br />
(6,72 Mio. DM)<br />
2. Umsatz Bis 6. 871. 762 €<br />
(13,44 Mio. DM)<br />
Mittelgroße<br />
Gesellschaften<br />
Bis 13.748.638 €<br />
(26,89 Mio. DM)<br />
Bis 27.497.277 €<br />
(53,78 Mio. DM)<br />
Große<br />
Gesellschaften<br />
Über 13. 748.638 €<br />
(26,89 Mio. DM)<br />
Über 27.497. 277 €<br />
(53,78 Mio. DM)<br />
3. Beschäftigte Bis 50 Bis 250 Über 250<br />
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Seite - 5 -<br />
- Börsenorientierte Aktiengesellschaften sind automatisch „große Gesellschaften“<br />
- Sanktionen bei unterlassener Offenlegung = Ordnungsgeldverfahren<br />
- wird auf Antrag, vom Registergericht durchgeführt<br />
Merkmale Bilanzsumme Umsatzerlöse Beschäftigte<br />
Großunternehmen<br />
Gem. PublG<br />
s 65 Mio. € s 130 Mio. € s 5.000<br />
- nach § 1 PublG (Einzelunternehmer, Personengesellschaften)<br />
Informationsinstrument<br />
Info<br />
zwang Info zwang für Informationsgehalt<br />
durch<br />
1. <strong>Jahresabschluss</strong><br />
Alles Liebe Daten aus <strong>Jahresabschluss</strong><br />
G<br />
Lagebericht<br />
Kapitalgesellschaften Lagebericht<br />
Komprimierter Abschluss,<br />
2. Zwischenbericht G, B<br />
Geschäftsjahr<br />
Börsennotierte Kapitalflussrechnung,<br />
Kapitalgesellschaften Ausblick auf das laufende<br />
3. Ad – hoc - Publizität G<br />
Börsennotierte Kursbeeinflussende<br />
Kapitalgesellschaften Unternehmenstatbestände<br />
4. Value - Reporting KM freiwillig<br />
Wertkommunikation nach<br />
Innen und außen<br />
G = gesetzliche Vorschriften<br />
B = Vorgaben der Deutschen Börsen AG<br />
KM = Wettbewerbsdruck des Kapitalmarktes<br />
Shareholder Value t Wert<br />
(Der Shareholder Value, gelegentlich auch Aktionärsnutzen, ist als der Marktwert des<br />
Eigenkapitals definiert (vereinfacht als der Unternehmenswert und der davon abhängige Wert der<br />
Anteile). Der Shareholder-Value-Ansatz ist ein von Rappaport entwickeltes betriebswirtschaftliches<br />
Konzept, welches das Unternehmensgeschehen als eine Reihe von Zahlungen (Cash-Flows)<br />
betrachtet, analog zu der aus einer (Sach-)Investition resultierenden Zahlungsreihe. Die Bewertung<br />
des Unternehmens wird anhand der freien Cash-Flows ermittelt. Der Shareholder Value ergibt sich<br />
dabei aus den auf den Bewertungszeitpunkt abdiskontierten Freien Cash Flows abzüglich des<br />
Marktwertes des Fremdkapitals (also z. B. Bankverbindlichkeiten).)<br />
Vorteil <strong>Jahresabschluss</strong>: glaubwürdig, da geprüft<br />
Nachteil <strong>Jahresabschluss</strong>: Vergangenheitsbezug (nicht aktuell)<br />
Deshalb müssen Börsenorientierte Kapitalgesellschaften Zwischenberichte erstellen<br />
(Halbjahresberichte, Quartalsberichte).<br />
Kapitalgesellschaften<br />
Offenlegung (§ 325 HGB)<br />
<strong>Jahresabschluss</strong><br />
Bilanz G. u. V. Anhang<br />
Lagebericht<br />
Anhang<br />
Prüfung (§<br />
316 HGB)<br />
Kleine X - X - HR -<br />
Mittelgroße X X X X HR X<br />
Große X X X X HR + BA X<br />
HR = Handelsregister<br />
BA = Bundesanzeiger<br />
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Seite - 6 -<br />
2 Aufstellungsgrundsätze und -fristen<br />
GOB<br />
(Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene<br />
Regeln zur Buchführung und <strong>Bilanzierung</strong>, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der<br />
Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ergeben. Siehe auch GDPdU und<br />
GoBS.<br />
Ihre Aufgabe ist es, Gläubiger und Unternehmenseigner vor unkorrekten Daten, Informationen und<br />
möglichen Verlusten weitestgehend zu schützen.)<br />
hat die Aufgabe Gesetzliche Regelungslücken Auszufüllen<br />
Systematisierung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und <strong>Bilanzierung</strong><br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung i. w. S<br />
Hauptzweck : Dokumentation<br />
Hauptzweck Information<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung i. e. S. (GOB)<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
<strong>Bilanzierung</strong> (GOBIL )<br />
Formelle<br />
GoB i.e. S<br />
Materielle<br />
GoB i. e. S<br />
Allgemeine<br />
GoBil<br />
Ansatz-<br />
GoBil<br />
Bewertungs-<br />
GoBil<br />
Grundsätze ordnungsgemäßer <strong>Bilanzierung</strong><br />
a) Allgemeine Grundsätze<br />
- Der <strong>Jahresabschluss</strong> hat den GoB zu entsprechen.<br />
- Generalnorm für Kapitalgesellschaften<br />
- Klarheit und Übersichtlichkeit<br />
- Bilanzwahrheit ( Richtigkeit und Willkürfreiheit)<br />
- Einhaltung der Aufstellungsfristen („Fast Close")<br />
Aufstellungsfristen<br />
Nichtkapitalgesellschaften<br />
Kleine Kapitalgesellschaften<br />
Mittelgroße und große<br />
Kapitalgesellschaften<br />
Innerhalb einer angemessenen Frist<br />
(maximal 12 Monate)<br />
Innerhalb von 3, spätestens 6 Monaten<br />
des folgenden Geschäftsjahres<br />
Innerhalb von 3 Monaten<br />
des folgenden Geschäftsjahres<br />
b) Ansatzgrundsätze<br />
- Bilanzidentität (§252 Abs. 1 Nr. 1 HGB)<br />
- Vollständigkeit (§246 Abs. 1 HGB, §284 HGB, §285 HGB)<br />
- Verrechnungsverbot (§248 Abs. 2 HGB Bruttoprinzip)<br />
- Darstellungsstetigkeit (§265 Abs. 1 HGB / formelle Bilanzkontinuität)<br />
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Seite - 7 -<br />
3 Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge<br />
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der<br />
entsprechenden Zahlungen im <strong>Jahresabschluss</strong> zu berücksichtigen<br />
(§ 252 Abs. l Zi. 5 HGB).<br />
3.1 Sonstige Forderungen und Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Aufwendungen und Erträge, die erst im folgenden Jahr bezahlt bzw. vereinnahmt werden,<br />
die jedoch wirtschaftlich in das Abschlussjahr gehören, sind als<br />
Sonstige Verbindlichkeit (Konto 4890) bzw.<br />
Sonstige Forderung (Konto 2690)<br />
zu erfassen und auszuweisen. Sie heißen auch „antizipative (vorausschauende) Posten".<br />
Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Seite - 7 -
Seite - 8 -<br />
Sonstige Forderungen<br />
Seite - 8 -
Seite - 9 -<br />
3.2 Rechnungsabgrenzungsposten<br />
(Rechnungsabgrenzung ist ein Begriff aus der <strong>Bilanzierung</strong>.<br />
Rechnungsabgrenzungsposten (oft kurz: RAP) sind Posten<br />
innerhalb der Bilanz, die in einem Geschäftsjahr anfallen,<br />
komplett oder teilweise aber wirtschaftlich in ein zukünftiges<br />
Geschäftsjahr gehören. Sie dienen also der periodengerechten<br />
Erfolgsermittlung, indem sie Zahlungen in die Perioden ihrer<br />
Erfolgswirksamkeit transferieren.)<br />
Werden Zahlungen im vergangenen Jahr für Aufwendungen und Erträge des neuen Jahres<br />
geleistet, sind die Aufwands- und Ertragskonten zum <strong>Jahresabschluss</strong> mit Hilfe folgender<br />
Konten zu berichtigen:<br />
2900 Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA)<br />
(Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA oder ARAP) wird betrieben,<br />
wenn der Betrieb (aktiv) Aufwendungen leistet, die zumindest<br />
teilweise in das nächste Geschäftsjahr gehören.<br />
Das bedeutet, dass sie Ausgaben vor dem Abschlussstichtag<br />
sind, die Aufwand für eine bestimmte Zeit<br />
nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB).)<br />
4900 Passive Rechnungsabgrenzung (PRÄ).<br />
(Passive Rechnungsabgrenzung (PRA oder PRAP) erfolgt,<br />
wenn der Betrieb Erträge erhält (passiv),<br />
welche dem nächsten Geschäftsjahr zuzuordnen sind.<br />
Dies können beispielsweise erhaltene Zinsen oder Mieten<br />
für Teile des neuen Geschäftsjahres sein.<br />
(in ihrer Höhe bekannt sind)<br />
Die Verbuchung verläuft hier analog zur ARA,<br />
mit dem Unterschied, dass die Passive Rechnungsabgrenzung<br />
ein Passivkonto ist. Beim <strong>Jahresabschluss</strong><br />
werden die betreffenden Erträge auf<br />
Passive Rechnungsabgrenzung verbucht.)<br />
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Seite - 10 -<br />
Zur Aktiven Rechnungsabgrenzung zählen alle Aufwendungen, die bereits im<br />
abzuschließenden Geschäftsjahr im Voraus (als Ausgabe) bezahlt und gebucht wurden,<br />
aber entweder nur zum Teil oder auch ganz wirtschaftlich dem neuen Geschäftsjahr<br />
zuzurechnen sind. Zum Bilanzstichtag sind die betreffenden Aufwandskonten durch eine<br />
„Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA)" zu berichtigen.<br />
ARA<br />
- periodengerechte Abrechnung<br />
Ausgaben im alten Geschäftsjahr / Aufwand im neuen Geschäftsjahr = ARA<br />
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Seite - 11 -<br />
Zur Passiven Rechnungsabgrenzung gehören Erträge, die im abzuschließenden<br />
Geschäftsjahr bereits als Einnahme gebucht worden sind, aber mit einem Teil oder auch<br />
ganz als Ertrag dem neuen Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Zum <strong>Jahresabschluss</strong> sind die<br />
betreffenden Ertragskonten durch Vornahme einer entsprechenden „Passiven<br />
Rechnungsabgrenzung (PRA)" zu korrigieren.<br />
PRA<br />
- periodengerechte Abgrenzung<br />
Einnahme i alten Geschäftsjahr / Ertrag im neuen Geschäftsjahr = PRA<br />
Mit Hilfe der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die im alten<br />
Geschäftsjahr im Voraus gezahlten Aufwendungen und vereinnahmten Erträge über die<br />
Schlussbilanz in die Erfolgsrechnung des neuen Geschäftsjahres übertragen. Man nennt sie<br />
deshalb auch „transitorische Posten" (lat. transire = hinübergehen).<br />
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Seite - 12 -<br />
Nach § 250 HGB dürfen als Rechnungsabgrenzungsposten nur ausgewiesen werden:<br />
- auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss-Stichtag, soweit sie<br />
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen:<br />
Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA)<br />
- auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschluss-Stichtag, soweit sie Ertrag für<br />
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen:<br />
Passive Rechnungsabgrenzung (PRA)<br />
Die zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge bezweckt eine periodengerechte<br />
Ermittlung des Jahreserfolges. Man unterscheidet vier Fälle:<br />
Geschäftsfall<br />
Von uns noch zu<br />
zahlender Aufwand<br />
noch zu vereinnahmender<br />
Ertrag<br />
Von uns im Voraus<br />
bezahlter Aufwand<br />
Im Voraus vereinnahmter<br />
Ertrag<br />
im alten Jahr<br />
Aufwand<br />
Ertrag<br />
Ausgabe<br />
Vorgang<br />
im neuen Jahr<br />
Ausgabe<br />
Einnahme<br />
Aufwand<br />
Buchung<br />
zum 31. Dez.:<br />
Aufwandskonto an<br />
Sonst.<br />
Verbindlichkeiten.<br />
Sonst. Forderungen<br />
an Ertragskonto<br />
ARA an<br />
Aufwandskonto<br />
Einnahme Ertrag Ertragskonto an PRA<br />
3.3 Rückstellungen<br />
(Rückstellungen sind Bilanzposten für ungewisse Verbindlichkeiten, also wirtschaftliche<br />
Verpflichtungen, die dem Grunde nach (ob), des Auszahlungszeitpunktes ("wann") oder der Höhe<br />
nach (wie viel) noch nicht bestimmt sind. Durch ihre Passivierung wird dem im deutschen<br />
Bilanzrecht vorherrschenden Gläubigerschutzgedanken (siehe Vorsichtsprinzip) Rechnung<br />
getragen, da sichergestellt wird, dass ein Unternehmen bei Eintritt der ungewissen Verbindlichkeit<br />
über hinreichend Kapital verfügt, um die Verpflichtung zu erfüllen. Ihre Bildung wird mit dem<br />
Realisationsprinzip oder dem Imparitätsprinzip begründet.)<br />
Aus Gründen der periodengerechten Erfolgsermittlung sind zum Bilanzstichtag auch<br />
solche Aufwendungen zu erfassen, deren Höhe und / oder Fälligkeit noch nicht bekannt<br />
sind, die jedoch wirtschaftlich dem Abschlussjahr zugerechnet werden müssen. Für diese<br />
Aufwendungen sind die Beträge zu schätzen und als Verbindlichkeiten in Form von<br />
Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen.<br />
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Klassifikation von Rückstellungen<br />
Die Ungewissheit über die Höhe und / oder die Fälligkeit der Verbindlichkeiten unterscheidet<br />
die Rückstellungen von den genau bestimmbaren „Sonstigen Verbindlichkeiten".<br />
Rückstellungen<br />
Außenverpflichtung<br />
Innenverpflichtung<br />
Rechtliche<br />
Verpflichtung<br />
gegenüber Dritten<br />
Wirtschaftliche<br />
Verpflichtung<br />
gegenüber Dritten<br />
„Kulanz -<br />
Rückstellungen“<br />
Verpflichtungen<br />
gegenüber sich<br />
selbst „Aufwands -<br />
Rückstellungen“<br />
Ungewisse Verbindlichkeiten<br />
1. Bürgerlich Rechtliche Verpflichtungen<br />
- Pensionen<br />
- Prozesskosten<br />
- Garantieleistungen mit rechtlicher Verpflichtung<br />
- Bergschäden<br />
- drohende Verluste aus schwebenden Geschäften<br />
2. Öffentlich Rechtliche Verpflichtungen<br />
- Steuerzahlungen<br />
- Entsorgung von Altlasten<br />
- Sozialversicherungen<br />
3. Wirtschaftliche Verpflichtungen<br />
- Garantieleistungen ohne Rechtliche Verpflichtungen<br />
(Für Kulanzleistungen Rückstellungen Bilden)<br />
Buchung: Aufwandskonto an Rückstellungen<br />
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Beispiel 4:<br />
Für im Jahr 2001 verkaufte Maschinen hat ein Unternehmer im Jahr 2003<br />
Garantieleistungen in Höhe von 80.000,00 € zu erbringen.<br />
Das Handelsrechtliche Ergebnis vor Berücksichtigung dieses Garantieaufwandes bzw. einer<br />
entsprechender Rückstellungsbildung beträgt in den Jahren 2001 bis 2003<br />
jeweils 400.000,00 €. An das nach Aufwandsgemäßer Verrechnung der Garantieleistungen<br />
verbleibende Resultat knüpfen ergebnisabhängige Zahlungsverpflichtungen von 60 %.<br />
Stellen Sie die Ergebnissituation ohne und mit Rückstellungsbildung dar.<br />
Lösung:<br />
Handelsrechtliches Ergebnis<br />
(vor Garantieaufwand und<br />
ergebnisabhängiger Zahlungen)<br />
ohne Rückstellungsbildung<br />
Jahr 2001 Jahr 2002 Jahr 2003<br />
400.000 € 400.000 € 400.000 €<br />
./. Garantieaufwand - - 80.000 €<br />
=<br />
Handelsrechtliches Ergebnis<br />
(vor ergebnisabhängiger Zahlungen)<br />
400.000 € 400.000 € 320.000 €<br />
./. ergebnisabhängige Zahlungen 240.000 € 240.000 € 192.000 €<br />
= Jahresüberschuss 160.000 € 160.000 € 128.000 €<br />
Seite - 15 -
Handelsrechtliches Ergebnis<br />
(vor Garantieaufwand und<br />
ergebnisabhängiger Zahlungen)<br />
Seite - 16 -<br />
mit Rückstellungsbildung<br />
Jahr 2001 Jahr 2002 Jahr 2003<br />
400.000 € 400.000 € 400.000 €<br />
./. Garantieaufwand 80.000 € - -<br />
=<br />
Handelsrechtliches Ergebnis<br />
(vor ergebnisabhängiger Zahlungen)<br />
320.000 € 400.000 € 400.000 €<br />
./. ergebnisabhängige Zahlungen 192.000 € 240.000 € 240.000 €<br />
= Jahresüberschuss 128.000 € 160.000 € 160.000 €<br />
Beispiel 5:<br />
Prüfen Sie nachfolgende Sachverhalte im Hinblick auf die handelsrechtliche Möglichkeit<br />
einer Rückstellungsbildung sowie die jeweils in Betracht kommende Rückstellungsart.<br />
1) Ein Einzelhändler schließt im November 2001 mit einem Lieferanten einen Vertrag<br />
Über den Bezug von Waren im Februar 2002 zu einem Festpreis ab. Zum<br />
Bilanzstichtag zeigt sich, dass die betreffenden Artikel nur unter dem Einstandspreis<br />
Verkauft werden können.<br />
2) Bei einer Spezialmaschine wird die im Dezember 2001 fällige regelmäßige Wartung<br />
a) im Februar 2002 und<br />
b) im Mai 2002 nachgeholt<br />
3) Bei einer Anlage wird zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft alle vier Jahre eine<br />
Generalüberholung durchgeführt.<br />
4) Die für November 2001 geplante Fertigstellung der Aufstockung eines<br />
Betriebsgebäudes verzögert sich Witterungsbedingt bis Mai 2002.<br />
5) Ein Unternehmer verpflichtet sich zu Dienstjubiläumszahlungen an seine Mitarbeiter<br />
6) Ein Händler erbringt Branchenübliche Garantieleistungen, die über die gesetzlichen<br />
Verpflichtungen hinausgehen.<br />
Lösung:<br />
Sachverhalt Rückstellungsbildung Rückstellungsart<br />
1) Pflicht<br />
Drohende Verluste aus<br />
schwebenden Geschäften<br />
2a) Pflicht (3 Monate)<br />
2b) Wahlrecht<br />
Unterlassene Instandhaltung<br />
3) Wahlrecht Genau umschriebene Aufwendungen<br />
4) Verbot (da Vermögensverbesserung) -<br />
5) Pflicht Ungewisse Verbindlichkeiten<br />
6) Pflicht Kulanzleistungen<br />
Seite - 16 -
Seite - 17 -<br />
Ableitungszusammenhänge der Rechenwerke<br />
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung<br />
Soll<br />
(Passiv)<br />
Bilanz G. u. V.<br />
Haben<br />
(Aktiv)<br />
Soll<br />
Haben<br />
Soll<br />
KFR<br />
Haben<br />
Anlage -<br />
vermögen<br />
Umlauf -<br />
vermögen<br />
(ohne Finanzmittel)<br />
Eigenkapital<br />
Veränderung<br />
des<br />
Eigenkapitals<br />
Aufwendungen<br />
Jahres -<br />
überschuss<br />
Erträge<br />
Auszahlungen<br />
Einzahlungen<br />
Finanzmittel<br />
Schulden<br />
Einzahlungsüberschuss<br />
Veränderung<br />
des Finanz–<br />
mittelbestands,<br />
Kasse<br />
Nach § 249 Abs. l HGB müssen Rückstellungen gebildet werden für:<br />
- Ungewisse Verbindlichkeiten<br />
(Steuerrückzahlungen etc.)<br />
- Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften<br />
(Preisverfall für noch nicht gelieferte Ware)<br />
- Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen<br />
(die im folgenden Geschäftsjahr, innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden)<br />
- Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung.<br />
(Kulanzleistungen)<br />
Demnach besteht Passivierungspflicht.<br />
Rückstellungen dürfen außerdem gebildet werden für:<br />
- Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die nach 3 Monaten aber innerhalb<br />
Des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden<br />
- Bestimmte Aufwendungen, die dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen sind.<br />
(Großreparaturen, Werbekampagnen, Messen im abgelaufenen Geschäftsjahr)<br />
Hier besteht Passivierungswahlrecht.<br />
Da Rückstellungen Schulden sind, zählen sie in der Bilanz auch zum Fremdkapital. Sie<br />
sind nach § 266 HGB auszuweisen als:<br />
Pensionsrückstellungen<br />
Steuerrückstellungen<br />
Sonstige Rückstellungen.<br />
Bei Bildung von Rückstellungen wird zunächst das betreffende Aufwandskonto im Soll<br />
mit dem geschätzten periodengerechten Betrag belastet. Die Gegenbuchung wird auf dem<br />
entsprechenden Rückstellungskonto im Haben vorgenommen.<br />
Buchung: Aufwandskonto an Rückstellungskonto<br />
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Seite - 18 -<br />
Die Auflösung der Rückstellung hat zu erfolgen, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben. Da<br />
sie auf Schätzungen beruhen, sind drei Fälle möglich:<br />
- Die Rückstellung entspricht der Zahlung.<br />
- Die Rückstellung ist größer als die Zahlung. Es ergibt sich ein Ertrag, zu erfassen<br />
auf Konto „5480 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen".<br />
- Die Rückstellung ist kleiner als die Zahlung. Es entsteht ein Aufwand, zu erfassen<br />
auf Konto „6990 Periodenfremde Aufwendungen".<br />
Auswirkungen auf den Jahreserfolg<br />
Verminderung des auszuschüttenden Gewinns<br />
Gleichzeitig Reduzierung der Ertragssteuer<br />
positive Wirkung auf die Liquidität<br />
Aufgabe 1: (ARA/PRA)<br />
Vervollständigen Sie die folgenden Aussagen.<br />
a) Sonstige Verbindlichkeiten werden für Aufwendungen des alten Geschäftsjahres<br />
gebucht, die Ausgaben des neuen Geschäftsjahres darstellen.<br />
b) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben im alten Jahr gebildet,<br />
die den Aufwand des neuen Jahres darstellen.<br />
c) Sonstige Forderungen werden für Erträge des alten Jahres gebildet, die Einnahme<br />
des neuen Jahres darstellen.<br />
d) Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen des alten Jahres<br />
gebildet, die den Ertrag des neuen Geschäftsjahres darstellen<br />
Aufgabe 2: (ARA/PRA)<br />
a) Begründen Sie die Notwendigkeit einer zeitlichen Abgrenzung der Aufwendungen<br />
und Erträge.<br />
Die zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge bezweckt eine<br />
periodengerechte Ermittlung des Jahreserfolges.<br />
b) Nennen Sie die vier Möglichkeiten einer zeitlichen Abgrenzung.<br />
Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Sonstige Forderungen<br />
Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
c) Bei welcher Art der zeitlichen Abgrenzung liegt der Zahlungsvorgang<br />
I) im alten und<br />
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
II) im neuen Jahr?<br />
Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Sonstige Forderungen<br />
Seite - 18 -
Seite - 19 -<br />
d) Warum werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten auch als<br />
„Transitorische Posten" bezeichnet?<br />
Im alten Jahr geleistete Vorrauszahlungen für Aufwand und Erträge werden<br />
In das neue Jahr herübergeführt<br />
Aufgabe 3: (Rückstellungen)<br />
Das Metallwerk Thomas Berg e. K. rechnet zum 31. Dezember des Abschlussjahres mit<br />
einer Gewerbesteuernachzahlung von 12.000,00 €.<br />
1. Bilden Sie den Buchungssatz zum 31. Dezember.<br />
Buchung zum 31.12.<br />
8020 G. u. V. an 7700 Gewerbesteuer 12.000,00 €<br />
7700 Gewerbesteuer an 3800 Steuerrückstellungen 12.000,00 €<br />
3800 Steuerrückstellungen an 8010 Schlussbilanzkonto 12.000,00 €<br />
2. Wie wirkt sich die Bildung der Rückstellung auf<br />
a) den Gewinn bzw.<br />
- der Gewinn wird vermindert<br />
b) den Verlust<br />
- der Verlust wird erhöht<br />
des Unternehmens aus?<br />
3. Wie ist zu buchen, wenn der Industriebetrieb am 15. März des Folgejahres an das<br />
Finanzamt folgende Beträge überweist?<br />
a) 12.000,00 €,<br />
b) 10.000,00 €,<br />
c) 15.000,00 €.<br />
3. a) 3800 Steuerrückstellungen an 3900 Bank 12.000,00 €<br />
3. b) 3800 Steuerrückstellungen an 5480 Erträge a. d.<br />
Herabsetzung von<br />
Rückstellungen<br />
3. c)<br />
3800 Steuerrückstellungen<br />
12.000,00 €<br />
6990 periodenfremde<br />
Aufwendungen<br />
3.000,00 €<br />
2800 Bank 10.000,00 €<br />
2.000,00 €<br />
an 2800 Bank 15.000,00 €<br />
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Seite - 20 -<br />
Aufgabe 4: (Rückstellungen)<br />
Für einen schwebenden Prozess rechnen wir zum Bilanzstichtag mit Gerichtskosten in<br />
Höhe von 12.000,00 €. Der Gebührenbescheid des Gerichts am 20. April nächsten Jahres<br />
lautet über<br />
a) 12.000,00 €,<br />
b) 15.000,00 €,<br />
c) 10.000,00 €.<br />
Die Zahlung erfolgt durch Postbanküberweisung.<br />
Nennen Sie den Buchungssatz zum Bilanzstichtag und am 20. April.<br />
4. a)<br />
4. b)<br />
4. c)<br />
Bilanz-<br />
Stichtag<br />
6770<br />
Rechts- und Beratungskosten<br />
6770<br />
Rechts- und Beratungskosten<br />
12.000,00 €<br />
6990 periodenfremde<br />
Aufwendungen 3.000,00 €<br />
6770<br />
Rechts- und Beratungskosten<br />
6770<br />
Rechts- und Beratungskosten<br />
Aufgabe 5: (Rückstellungen)<br />
Vervollständigen Sie folgende Sätze:<br />
an<br />
an<br />
2850<br />
Postbank<br />
2850<br />
Postbank<br />
2850<br />
Postbank<br />
an 5480 Erträge a. d.<br />
Herabsetzung von<br />
Rückstellungen<br />
3900<br />
an<br />
Sonst Rückstellungen<br />
12.000,00 €<br />
15.000,00 €<br />
10.000,00 €<br />
2.000.00 €<br />
12.000,00 €<br />
1. Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die ihrem Grunde nach feststehen, nicht<br />
aber nach Höhe und/oder Fälligkeit<br />
2. Der Betrag der Rückstellung muss nach vernünftiger Kaufmännischer Vorsicht<br />
geschätzt werden.<br />
3. Rückstellungen dienen der Periodengerechten Ermittlung des Jahreserfolges.<br />
Aufgabe 6: (Rückstellungen)<br />
Die Bau- GmbH bestellt am 2. Dezember 3.000 t Zement XR 304 zu 60,00 € / t + Umsatzsteuer.<br />
Lieferungstermin 15. Februar nächsten Jahres.<br />
Am Bilanzstichtag (31. Dezember) beträgt der Tagespreis 55,00 € je t.<br />
1. Begründen Sie, dass es sich hierbei um ein schwebendes Geschäft handelt.<br />
- Vertrag geschlossen (im alten Jahr)<br />
- Ware noch nicht bezahlt Die Pflichten sind noch nicht erfüllt<br />
- Lieferung noch nicht erfolgt (werden erst im neuen Jahr erfüllt)<br />
2. In welchem Fall sind schwebende Geschäfte im <strong>Jahresabschluss</strong> zu berücksichtigen?<br />
- wegen Drohender Verluste aus dem Kaufvertrag, muss nach dem<br />
Vorsichtsprinzip, dieser nicht realisierte Verlust in der Abschlussbilanz<br />
Ausgewiesen werden<br />
Seite - 20 -
Seite - 21 -<br />
3. Buchen Sie<br />
a) zum 31. Dezember und<br />
b) nach Rechnungseingang im Februar nächsten Jahres.<br />
6.. a)<br />
6. b)<br />
6000<br />
Aufwendungen f. Rohstoffe<br />
6000<br />
Aufwendungen f. Rohstoffe<br />
180.000,00 €<br />
2600<br />
Vorsteuer<br />
28.800 €<br />
an<br />
an<br />
3900<br />
sonstige Rückstellungen<br />
4400<br />
Verbindlichkeiten aus<br />
Lieferung und Leistung<br />
15.000,00 €<br />
208.800,00 €<br />
3900<br />
sonstige Rückstellungen<br />
an<br />
6000<br />
Aufwendungen f. Rohstoffe<br />
15.000,00 €<br />
Aufgabe 7: (Rückstellungen)<br />
1. Was ist unter dem Begriff „Rückstellungen" zu verstehen?<br />
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die ihrem Grunde nach feststehen, nicht<br />
aber nach Höhe und/oder Fälligkeit<br />
2. Worin unterscheiden sich Rückstellungen und Sonstige Verbindlichkeiten?<br />
Die Höhe und / oder Fälligkeit ist bei Rückstellungen nicht, bei sonstigen<br />
Verbindlichkeiten jedoch exakt bekannt.<br />
3. Haben Rückstellungen und Sonstige Verbindlichkeiten einen gemeinsamen Zweck?<br />
Beide sind periodengerechte (antizipative) Verbindlichkeiten, die im alten<br />
Geschäftsjahr begründet wurden. Sie führen zu einer Gewinnminderung im alten<br />
und aller Voraussicht nach zu einem Liquiditätsabfluss im neuen Jahr.<br />
4. Für welche Sachverhalte müssen nach HGB (§ 249 Abs. 1)<br />
Rückstellungen gebildet werden?<br />
- Ungewisse Verbindlichkeiten<br />
- Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften<br />
- Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen<br />
- Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung.<br />
5. Kann man durch Bildung von Rückstellungen den Gewinn beeinflussen?<br />
- durch Rückstellungen wird der Gewinn und gleichzeitig die zu zahlende<br />
Ertragssteuer verringert.<br />
6. Zu welchem Zeitpunkt sind Rückstellungen aufzulösen?<br />
- wenn die Fälligkeit eintritt (Rechnung vorliegt) sind Rückstellungen aufzulösen.<br />
7. Wozu führt<br />
a) eine zu hohe und<br />
- zur zusätzliche Gewinnschmälerung (stille Reserve) im <strong>Jahresabschluss</strong><br />
(periodenfremder Ertrag)<br />
b) eine zu niedrige Schätzung der Rückstellung bei Zahlung?<br />
- zu höherem gewinn, eventuell höhere Gewinnausschüttung (Substanzverlust)<br />
(periodenfremde Aufwendung)<br />
Seite - 21 -
Seite - 22 -<br />
4 Die Bewertung der Vermögensteile und Schulden<br />
4.1 Bewertungsgrundsätze und Wertmaßstäbe<br />
Bewertung:<br />
Zum <strong>Jahresabschluss</strong> sind alle Vermögensteile und Schulden zu bewerten. Die Bewertung<br />
bzw. <strong>Bilanzierung</strong>, d. h. die Bestimmung des Wertansatzes für die einzelnen Vermögensund<br />
Schuldposten, kann sich entscheidend auf den Jahresgewinn / Verlust auswirken.<br />
Der Gesetzgeber hat:<br />
- Bewertungsvorschriften erlassen, durch die falsche Bewertungen, welche zu einer falschen<br />
Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Erfolgslage des Unternehmens führen,<br />
unterbunden werden sollen.<br />
- dies dient dem Gläubigerschutz<br />
Grundsatz der Maßgeblichkeit<br />
(Das Maßgeblichkeitsprinzip verknüpft das Steuerrecht mit dem Handelsrecht. Es ist im deutschen<br />
Recht in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankert.<br />
Das Maßgeblichkeitsprinzip besagt, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) des<br />
Handelsgesetzbuchs auch für die Aufstellung der Steuerbilanz gelten. Vereinfacht wird häufig auch<br />
von der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gesprochen, die es so aber nicht<br />
gibt. Nur die Grundsätze für die Aufstellung der Handelsbilanz gelten für die Aufstellung der<br />
Steuerbilanz ; man ist bei der Erstellung der Steuerbilanz nicht zwingend an Ansätze und Bewertung<br />
aus der Handelsbilanz gebunden, insbesondere was die Ausübung von impliziten Wahlrechten des<br />
Handelsrechts angeht.)<br />
Maßgeblichkeit<br />
Handelsbilanz<br />
Steuerbilanz<br />
umgekehrte Maßgeblichkeit<br />
Die nach handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften aufgestellte Bilanz heißt<br />
„Handelsbilanz". Die in der Handelsbilanz ausgewiesenen Werte für die Vermögensteile<br />
und Schulden sind zugleich verbindlich für die dem Finanzamt einzureichende<br />
„Steuerbilanz", sofern die steuerlichen Vorschriften keine andere Bewertung vorschreiben.<br />
Man spricht deshalb auch vom „Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die<br />
Steuerbilanz".<br />
Seite - 22 -
Seite - 23 -<br />
Umkehrung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes<br />
(Ergänzt wird das Maßgeblichkeitsprinzip allerdings um die so genannte Umkehrmaßgeblichkeit,<br />
die besagt, dass steuerrechtliche Wahlrechte in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz auszuüben<br />
sind (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG).)<br />
Aufgrund der engen Verbindung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften<br />
kann es zu „umgekehrten Maßgeblichkeit" kommen. Folgende Sachverhalte führen dazu:<br />
1. Steuerliche Wahlrechte<br />
- richtet sich nach dem Einkommenssteuergesetz<br />
- Sicherstellung der Ermittlung des Gewinnes nach einheitlichen Grundsätzen<br />
- Ermöglichung einer „ gerechten Besteuerung“<br />
2.Über die Handelsrechtlich zulässigen Abschreibungen hinaus dürfen steuerliche<br />
(Sonder-)Abschreibungen in die Handelsbilanz übernommen werden.<br />
- richten sich nach dem HGB<br />
- gelten für alle Unternehmen<br />
- dienen der Kapitalerhaltung und somit dem Schutz der Gläubiger<br />
- Prinzip der Vorsicht ist oberster Bewertungsgrundsatz<br />
Zusammenfassung:<br />
- Bewertung (<strong>Bilanzierung</strong>) bedeutet Bestimmung des Wertansatzes für die einzelnen<br />
Vermögensteile und Schulden in der <strong>Jahresabschluss</strong>bilanz.<br />
- Die Bewertung beeinflusst das im <strong>Jahresabschluss</strong> auszuweisende Vermögen, die<br />
Schulden und den Jahreserfolg.<br />
- Handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften haben unterschiedliche<br />
Zielsetzungen.<br />
- Es gilt der „Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz",<br />
solange das Steuerrecht keine andere Bewertung vorschreibt.<br />
Allgemeine Bewertungsgrundsätze nach 6 252 HGB<br />
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze sind für alle Kaufleute verbindlich in § 252 Abs. l<br />
HGB geregelt:<br />
1) Grundsatz der Bilanzidentität (Bilanzgleichheit)<br />
- Endbilanz muss mit der Anfangsbilanz übereinstimmen<br />
(In der Eröffnungsbilanz müssen die Wertansätze eines Geschäftsjahres mit den<br />
angesetzten Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres identisch sein. Damit<br />
wird die Grundvoraussetzung der Vergleichbarkeit, sowohl im Zeitablauf als auch bei<br />
verschiedenen Unternehmen zum gleichen Zeitpunkt, geschaffen. (Bilanzidentität).)<br />
2) Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going- concern- Prinzip)<br />
- die Bewertung muss grundsätzlich von der Unternehmensfortführung ausgehen,<br />
(es darf nur im falle einer Insolvenz davon abgewichen werden)<br />
(Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen,<br />
sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.<br />
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB))<br />
Seite - 23 -
3) Grundsatz der Einzelbewertung<br />
- Vermögens und Schuldenswerte sind einzeln zu bewerten<br />
(Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu<br />
bewerten.<br />
Ausnahmen hierzu bilden diverse zugelassene Bewertungs-Vereinfachungen, z. B.<br />
- Verbrauchsfolgeverfahren, § 256 HGB<br />
- Gruppenbewertung, § 240 (4) HGB<br />
- Festwertbildung, § 240 (3) HGB<br />
- Pauschalwertberichtigung auf Forderungen<br />
- Pauschalrückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten<br />
- Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
Deutschland: (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB))<br />
4) Grundsatz der Stichtagsbezogenheit (Stichtagsprinzip)<br />
- Bewertung zum Abschlussstichtag ausschlaggebend<br />
- alle Sachverhalte die objektiv am Bilanzstichtag bestanden haben auch wenn<br />
Sie erst nach diesem Zeitpunkt bekannt werden und den Zeitraum vor dem<br />
Bilanzstichtag betreffen müssen beachtet werden<br />
(Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu<br />
bewerten. Deutschland: (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB))<br />
Seite - 24 -<br />
5) Grundsatz der Vorsicht (Vorsichtsprinzip)<br />
- Niedrigstwert bei Guthaben<br />
- Höchstwert bei Schulden<br />
(Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,<br />
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst<br />
zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es<br />
bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am<br />
Abschlussstichtag realisiert sind. (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)<br />
Der Grundsatz der Vorsicht ist einzuhalten, insbesondere sind<br />
- nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne auszuweisen,<br />
- erkennbare Risiken und drohende Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder einem<br />
früheren Geschäftsjahr entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn die<br />
Umstände erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des<br />
<strong>Jahresabschluss</strong>es bekannt geworden sind,<br />
- Wertminderungen unabhängig davon zu berücksichtigen, ob das Geschäftsjahr mit<br />
einem Gewinn oder einem Verlust abschließt.)<br />
6) Grundsatz der Periodenabgrenzung<br />
- Aufwendungen und Erträge sind dem Jahr zuzurechnen in dem sie erwirtschaftet<br />
Wurden<br />
((§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB), Erträge der jeweiligen Periode (i. d. R.. das Geschäftsjahr)<br />
müssen den entsprechenden Aufwendungen gegenübergestellt werden.)<br />
7) Grundsatz der Bewertungsstetigkeit<br />
- alle einmal gewählten Bewertungs- und Abschreibungsmethoden sind<br />
beizubehalten<br />
- dies soll willkürliche Wechsel verhindern und die Vergleichbarkeit gewährleisten<br />
- das Gliederungsschema ist beizubehalten (Konstanz)<br />
((§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), Einmal gewählte Bewertungsmethoden müssen beibehalten<br />
werden. Dient wiederum als Basis für die Vergleichbarkeit. Im Gegensatz zu den<br />
vorherigen Prinzipien, handelt es sich hier (im deutschen HGB) um eine Soll-Vorschrift,<br />
in begründeten Fällen darf hiervon abgewichen werden.)<br />
Seite - 24 -
Seite - 25 -<br />
Beispiele zur Maßgeblichkeit:<br />
Ein zu Beginn des Jahres erworbener Verpackungsautomat (Anschaffungskosten<br />
300.000,00 €, Nutzungsdauer 10 Jahre) kann sowohl linear mit 10 % oder auch degressiv<br />
mit 20 % abgeschrieben werden.<br />
l) Die genannte Maschine wurde in der Handelsbilanz linear mit 30,000,00 € abgeschrieben.<br />
Somit beträgt der Wertansatz 270.000,00 €. Da das Steuerrecht keine andere<br />
Abschreibung vorschreibt, muss der Wertansatz Handelsbilanz in die Steuerbilanz<br />
übernommen werden (Maßgeblichkeitsgrundsatz).<br />
2) In der Handelsbilanz wurde die Maschine linear abgeschrieben. Um den steuerlichen<br />
Gewinn zu mindern, wurde in der Steuerbilanz degressiv mit 60.000,00 € abgeschrieben.<br />
Der Wertansatz in der Steuerbilanz muss korrigiert werden, da ein Verstoß gegen den<br />
Maßgeblichkeitsgrundsatz vorliegt.<br />
Die Metallwerke GmbH kauft am 3. Januar 01 X - Aktien zu 20.000,00 €. Zum 31,<br />
Dezember 01 haben die X-Aktien gemäß strengem Niedrigstwertprinzip nur noch einen<br />
Bilanzwert von 15.000,00 €. Bis zum 31. Dezember 02 steigen die Aktien auf einen Wert<br />
von 23,000,00 €. In der Steuer- und Handelsbilanz der Metallwerke GmbH zum 31.<br />
Dezember 02 muss nun eine Wertaufholung bzw. Zuschreibung bis zu den ehemaligen<br />
Anschaffungskosten von 20.000,00 € erfolgen, wodurch eine stille Reserve von 5.000,00 €<br />
ertragswirksam aufgelöst wird.<br />
Buchung: 2700 Wertpapiere d. UV an 5780 Ertrag a. Wertpapiere d, UV 5,000,00 €<br />
MERKE:<br />
Für Steuerbilanzen aller Unternehmensformen sowie Handelsbilanzen aller<br />
Kapitalgesellschaften besteht ab dem Geschäftsjahr 1999 ein striktes<br />
Wertaufholungsgebot für Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens,<br />
Die allgemeinen Bewertungsgrundssätze nach § 252 Abs. l HGB gelten für alle Kaufleute<br />
und Unternehmensformen:<br />
- Einzelunternehmen (e. K., e. Kfr., e. Kfm.),<br />
- Personengesellschaften (OHG, KG),<br />
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und<br />
- Genossenschaften (eG).<br />
Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen darf nur in begründeten Ausnahmefällen<br />
abgewichen werden (§ 252 Abs. 2 HGB).<br />
Wertmaßstäbe<br />
Für die Bewertung sind insbesondere folgende Wertmaßstäbe von Bedeutung:<br />
- Anschaffungskosten<br />
- Herstellungskosten<br />
- Fortgeführte AK/HK<br />
- Tageswert.<br />
Seite - 25 -
Seite - 26 -<br />
Anschaffungskosten<br />
Anschaffungspreis<br />
Netto-Kaufpreis<br />
+ Nebenkosten Bezugskosten, Zölle, Fundament, Montage,<br />
Zulassung, Grunderwerbsteuer, Notar, Makler<br />
+ nachträgliche Anschaffungskosten Erschließung, Straßenbau, Umbau, Ausbau<br />
Zubehörteile für Anlagen u. a..<br />
- Anschaffungskostenminderungen Rabatte, Skonti, Gutschriften, Zuschüsse u. a.<br />
= Anschaffungskosten (AK) Aktivierung: handels- und steuerrechtlich<br />
Zinsen zur Anschaffungsfinanzierung sind keine Anschaffungsnebenkosten!<br />
Herstellungskosten<br />
Handelsrechtliche HK<br />
+ Fertigungsmaterial (FM)<br />
+ Fertigungslöhne (FL)<br />
+ SEK der Fertigung<br />
Pflicht<br />
Wahlrecht<br />
= Mindest-Herstellungskosten<br />
+ Materialgemeinkosten (MGK)<br />
+ Fertigungsgemeinkosten (FGK)<br />
+ Verwaltungsgemeinkosten (VwGK)<br />
= Höchste Herstellungskosten<br />
Pflicht<br />
Wahlrecht<br />
Steuerrechtliche HK<br />
+ Fertigungsmaterial (FM)<br />
+ Fertigungslöhne (FL)<br />
+ SEK der Fertigung<br />
+ Materialgemeinkosten (MGK)<br />
+ Fertigungsgemeinkosten (FGK)<br />
= Mindest-Herstellungskosten<br />
+ Verwaltungsgemeinkosten (VwGK)<br />
= Höchste Herstellungskosten<br />
SEK = Sondereinzelkosten<br />
Fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten<br />
Anschaffungskosten/Herstellungskosten<br />
- planmäßige Abschreibungen<br />
= fortgeführte Anschaffungskosten/Herstellungskosten<br />
Tageswert<br />
= Zeitwert, Wiederbeschaffungswert<br />
WICHTIG: Die Anschaffungs-/Herstellungskosten dürfen nie überschritten werden.<br />
4.2 Besondere Bewertungsprinzipien<br />
Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz Prinzip der Vorsicht<br />
Das Prinzip der Vorsicht (§ 252 Abs. l Ziffer 4 HGB) findet seine konkrete Anwendung in<br />
den folgenden Bewertungsprinzipien:<br />
- Anschaffungswertprinzip,<br />
(Das Anschaffungswertprinzip besagt, dass ein Wirtschaftsgut maximal mit den<br />
Anschaffungskosten in der Bilanz bewertet werden darf. Dieses Prinzip ist neben dem<br />
Realisationsprinzip, dem Imparitätsprinzip und dem Maßgeblichkeitsprinzip ein Teil des<br />
Vorsichtsprinzips der <strong>Bilanzierung</strong> und dient dem Gläubigerschutz.)<br />
Seite - 26 -
Seite - 27 -<br />
- Niederstwertprinzip (strenges oder gemildertes) und<br />
(Das strenge Niederstwertprinzip fordert, grundsätzlich den niedrigeren Wert<br />
anzusetzen. Es gilt uneingeschränkt für das Umlaufvermögen, auch bei einer<br />
vorübergehenden Wertminderung. Für das Anlagevermögen wird es dagegen nur bei<br />
dauerhafter Wertminderung angewandt.)<br />
(Das gemilderte Niederstwertprinzip gewährt Einzelunternehmen und<br />
Personengesellschaften ein Wahlrecht: Bei vorübergehenden Wertminderungen des<br />
Anlagevermögens steht es dem Unternehmen frei, eine außerordentliche Abschreibung<br />
vorzunehmen (Bewertungswahlrecht). Kapitalgesellschaften haben dieses Recht nur für<br />
die Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens).<br />
- Höchstwertprinzip.<br />
(Das Höchstwertprinzip ist ein <strong>Bilanzierung</strong>sgrundsatz, der<br />
in § 252 HGB Absatz 1 Ziffer 4 geregelt ist. Er findet bei der Bewertung von<br />
Unternehmensschulden (Verbindlichkeiten) Anwendung und soll den Ausweis nicht<br />
realisierter Gewinne verhindern.)<br />
Imparitätsprinzip<br />
((§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)<br />
Künftige Verluste aus bereits eingeleiteten Geschäften, die am Bilanzstichtag noch nicht realisiert<br />
sind, müssen erfasst werden. Verlustantizipation. Ergänzung finden sich in der<br />
Niederstwertvorschriften (§ 253 Abs. 2 und Abs. 3 HGB)<br />
Anschaffungs- Niederst- und Höchstwertprinzip bewirken, dass zwar nicht realisierte<br />
Verluste ausgewiesen werden müssen, nicht aber nicht realisierte Gewinne. Dieses<br />
Prinzip der ungleichen Behandlung von nicht realisierten Gewinnen und Verlusten<br />
bezeichnet man als Imparitätsprinzip (Ungleichheitsprinzip).<br />
- Das Imparitätsprinzip ist Ausdruck kaufmännischer Vorsicht:<br />
Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden!<br />
Nicht realisierte Verluste müssen ausgewiesen werden!<br />
- Das Imparitäts- bzw. Vorsichtsprinzip findet seine konkrete Anwendung im<br />
Anschaffungs-, Niederst- und Höchstwertprinzip.<br />
Wertbeibehaltungsrecht/Wertaufholungsgebot<br />
(Eine Zuschreibung, auch als Wertaufholung bezeichnet, ist die Erhöhung des Buchwertes eines<br />
Vermögensgegenstandes.<br />
Eine Zuschreibung kann entweder vorgenommen werden, um eine Wertzunahme des<br />
Vermögensgegenstandes abzubilden oder um eine zu hohe Abschreibung vergangener Perioden zu<br />
korrigieren.)<br />
Für Steuerbilanzen aller Unternehmensformen sowie Handelsbilanzen von Kapitalgesellschaften<br />
besteht ab dem Geschäftsjahr 1999 ein striktes Wertaufholungsgebot für<br />
Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens.<br />
- In den Handelsbilanzen der Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen bei<br />
Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögensniedrigere Bewertungsansätze<br />
Beibehalten werden (auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen).<br />
- in diesen Fällen besteht jedoch für die Steuerbilanz aller Unternehmen ein strenges<br />
Wertaufholungsgebot (für alle Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.1998 schließen).<br />
- Nach ESTG dürfen generell Abschreibungen auf Gegenstände des Anlage- und<br />
Umlaufvermögen nur erfolgen, wenn von einer voraussichtlichen dauerhaften<br />
Wertminderung ausgegangen werden kann.<br />
Seite - 27 -
Seite - 28 -<br />
- wenn sich zu einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Wertminderung nicht<br />
mehr besteht, ist eine Zuschreibung (Wertaufholung) vorzunehmen (bis zu den um die<br />
normalen Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten).<br />
Beispiele:<br />
Der Wert eines mit 25.000 € aktivierten Baugrundstückes ist inzwischen<br />
auf 300.000 € gestiegen<br />
- Bilanzansatz: höchstens zu 250.000 €<br />
Der Wert eines mit 220.000 € aktivierten Baugrundstückes ist aufgrund einer amtlich<br />
verordneten Baubeschränkung auf 100.000 € gesunken<br />
- Bilanzansatz: höchstens zu 100.000 €<br />
4.3 Bewertung des Anlagevermögens<br />
4.3.1 Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung<br />
Bei der Abschreibung von Sachanlagen muss man zunächst unterscheiden zwischen<br />
abnutzbaren und nicht abnutzbaren Sachanlagen.<br />
Abschreibung:<br />
Wertminderung von Sachanlagen, durch Nutzung, wirtschaftliche<br />
Überholung, technischen Fortschritt und außergewöhnliche Ereignisse<br />
Zuschreibung:<br />
Nur dann, wenn der Abschreibungsgrund zwischenzeitlich entfällt<br />
abnutzbare Anlagegüter<br />
- Gebäude<br />
- Maschinelle Anlagen<br />
- Fahrzeuge<br />
- Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Nutzung ist zeitlich begrenzt.<br />
planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung ist<br />
möglich<br />
Nicht abnutzbare Anlagegüter<br />
- Grund und Böden<br />
- Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
- Beteiligungen an Unternehmen<br />
- Langfristige Forderungen<br />
Nutzung ist zeitlich unbegrenzt.<br />
nur außerplanmäßige Abschreibung ist möglich<br />
Planmäßige Abschreibung<br />
Abnutzbare Anlagegüter sind nach § 253 Abs. 2 HGB planmäßig, d.h. nach ihrer<br />
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben.<br />
Außerplanmäßige Abschreibung<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen müssen bei abnutzbaren Sachanlagen im Falle einer<br />
außerplanmäßigen und dauernden Wertminderung neben der planmäßigen Abschreibung<br />
vorgenommen werden.<br />
Nicht abnutzbare Anlagegegenstände unterliegen keiner zeitlichen Nutzungsbegrenzung<br />
und können deshalb auch nur außerplanmäßig abgeschrieben werden, wenn eine Wertminderung<br />
eintritt.<br />
Seite - 28 -
Seite - 29 -<br />
Seite - 29 -
Seite - 30 -<br />
Bewertung der ab- nutzbaren Anlagegüter<br />
Nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sind alle abnutzbaren Anlagegüter<br />
mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten (Herstellungskosten) in das Inventar und die<br />
Schlussbilanz zu übernehmen, also zu den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und<br />
ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen.<br />
Bewertung der nicht abnutzbaren Anlagegüter<br />
Nicht abnutzbare Anlagegüter dürfen höchstens zu Anschaffungskosten angesetzt werden.<br />
Ist der Wert jedoch am Bilanzstichtag nachhaltig niedriger, so muss das Anlagegut mit dem<br />
niedrigeren Tageswert (Niederstwertprinzip) angesetzt werden. Das bedingt eine<br />
außerplanmäßige Abschreibung.<br />
4.3.2 Methoden der Abschreibung<br />
Lineare (gleich bleibende) Abschreibung<br />
(bei allen abnutzbaren Gegenständen)<br />
Die Abschreibung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer stets mit gleich bleibendem<br />
Prozentsatz von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagegutes<br />
Anschaffungskosten 100 %<br />
AFA – Betrag = _________________________ AFA – Satz % = ___________________<br />
Nutzungsdauer<br />
Nutzungsdauer<br />
Seite - 30 -
Seite - 31 -<br />
Degressive Abschreibung (Buchwert - AfA)<br />
(bei allen beweglichen abnutzbaren Gegenständen)<br />
Die Abschreibung wird nur im ersten Jahr von den Abschaffungskosten berechnet, in den<br />
folgenden Jahres dagegen mit gleich bleibendem Prozentsatz von jeweiligen<br />
Restbuchwert (daher: Buchwert - AfA).<br />
Wechsel von degressiver zu linearer AfA<br />
Ein Wechsel ist steuerlich erlaubt, jedoch nicht umgekehrt. Er ist aus folgenden<br />
Gründen zu empfehlen:<br />
- Der Anlagegegenstand ist am Ende der Nutzungsdauer voll abgeschrieben<br />
(kein Restwert).<br />
- Der lineare Abschreibungsbetrag ist in der Regel bereits vom Zeitpunkt des<br />
Wechsels an höher als bei degressiver Abschreibung (Steuerspareffekt)<br />
Beispiel:<br />
Lineare/Degressive Abschreibung/Übergang degressiv -> linear<br />
Anschaffungskosten einer Maschine 50.000,00 €, Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle 10<br />
Jahre. Das Anlagegut kann somit linear mit 10 %, degressiv mit dem steuerlichen<br />
Höchstsatz von 20 % (Höchstsatz von 30 % nur für die Jahre 2006 & 2007) abgeschrieben<br />
werden. Die nachfolgende Übersicht macht Folgendes deutlich:<br />
1) Die lineare AfA erreicht nach Ablauf der zehnjährigen Nutzungsdauer den<br />
Nullwert. Die degressive Buchwert - AfA endet dagegen mit einem<br />
Restwert von 5.368,71 €.<br />
2) Deshalb empfiehlt sich im 6. (oder 7. Jahr) Nutzungsjahr der Übergang von der<br />
degressiven zur linearen AfA: Linearer<br />
AfA-Betrag = bzw. > degressiver AfA - Betrag:<br />
Degressiver AfA-Betrag = 20 % von 16.384,00 € Buchwert = 3.276,80 €<br />
Linearer AfA-Betrag = 16.384,00 € Buchwert : 5 = 3.276,80 €<br />
lineare AfA Degressiv« AfA Übergang<br />
10 %<br />
20 %<br />
Degressiv linear<br />
Anschaffungskosten<br />
50.000,00<br />
50.000,00<br />
AfA I. Jahr<br />
5.000,00<br />
10.000,00<br />
Buchwert 1. Jahr<br />
45.000,00<br />
40.000,00<br />
AfA 2. Jahr'<br />
5.000,00<br />
8.000,00<br />
Buchwert 2. Jahr<br />
40.000,00<br />
32.000,00<br />
AfA 3. Jahr<br />
5.000,00<br />
6.400,00<br />
Buchwert 3.Jahr<br />
35.000,00 25.600,00<br />
AfA 4. Jahr'<br />
5.000,00<br />
5.120,00<br />
Buchwert 4. Jahr<br />
30.000,00<br />
20.480,00<br />
AfA 5. Jahr<br />
5.000,00<br />
4.096,00<br />
Buchwert 5. Jahr<br />
25.000,00<br />
16.384.00<br />
16.384,00<br />
AfA 6. Jahr<br />
5.000,00<br />
3.276,80<br />
3.276.80<br />
Buchwert 6. Jahr<br />
20.000,00<br />
13.107,20<br />
13.107,20<br />
AfA 7. Jahr<br />
5.000,00<br />
2.621.44<br />
3.276,80<br />
Buchwert 7. Jahr<br />
15.000,00<br />
10.485,76<br />
9.830,40<br />
AfA 8- Jahr<br />
5.000,00<br />
2.097,15<br />
3.278,80<br />
Buchwert 8. Jahr<br />
10.000,00<br />
8.388,61<br />
6.553,60<br />
AfA 9. Jahr<br />
5.000,00<br />
1.677,72<br />
3.276,80<br />
Buchwert 9. Jahr<br />
5.000,00<br />
6.710,89<br />
3.276,80<br />
AfA: 10. Jahr<br />
5.000,00<br />
1342,18<br />
3.276.80<br />
Buchwert 0,00 5.368,7t 0,00<br />
Der günstigste Zeitpunkt des Wechsels ist gegeben, wenn der AfA – Betrag bei linearer<br />
Abschreibung = oder > ist, als bei fortgeführter degressiver Abschreibung<br />
Seite - 31 -
Seite - 32 -<br />
Abschreibung nach Leistungseinheiten<br />
Die Abschreibung kann bei Anlagegegenständen, deren Leistung in der Regel erheblich<br />
schwankt und deren Verschleiß dementsprechend wesentliche Unterschiede aufweist, auch<br />
nach Maßgabe der Inanspruchnahme oder Leistung (km, Stunden, u. a.) vorgenommen<br />
werden. Diese steuerlich rechtliche Abschreibungsmethode kommt der technischen<br />
Abnutzung am nächsten.<br />
4.3.3 Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
Nach § 6 Abs. 2 EStG kann man bei beweglichen Anlagegegenständen mit<br />
Anschaffungskosten bis 410,00 € zwischen der<br />
Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung und der<br />
Abschreibung nach der Nutzungsdauer<br />
wählen (Wahlrecht). Diese „Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG)" müssen jedoch auch<br />
selbstständig nutzbar und bewert- bar sowie abnutz- bar sein. Einbauteile oder Bestandteile<br />
eines Aggregates sind somit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter im steuerlichen Sinne.<br />
GWG mit Anschaffungskosten bis 60,00 € können zum Zeitpunkt des Erwerbes sofort als<br />
Aufwand gebucht werden. (z. B. Festplatten für Computer)<br />
4.4 Die Bewertung des Umlaufvermögens<br />
( unter 1 Jahr im Umlauf des Betriebes)<br />
Zum Umlaufvermögen zählen nach § 266 HGB die folgenden Vermögensgruppen:<br />
I. Vorräte<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
III. Wertpapiere (Afs = available for Scale)<br />
IV. Scheck-, Kassenbestand, Bank- und Postbankguthaben (Niederstwertprinzip)<br />
4.4.1 Bewertung der Vorräte<br />
Zum Vorratsvermögen eines Industriebetriebes, das im Umlaufvermögen an erster Stelle<br />
auszuweisen ist, zählen folgende Bestände:<br />
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
2. Unfertige Erzeugnisse<br />
3. Fertige Erzeugnisse<br />
4. Handelswaren<br />
Ausgangswert für die Bewertung bilden<br />
bei Werkstoffen, Fremdbauteilen und Handelswaren die Anschaffungskosten<br />
bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen die Herstellungskosten.<br />
Einzelbewertung/Sammel- bzw. Gruppenbewertung<br />
Für die Bewertung der Vorräte gilt, wie für alle anderen Vermögensteile und Schulden<br />
grundsätzlich auch, der Grundsatz der Einzelbewertung. Die Einzelbewertung ist jedoch<br />
kaum möglich, wenn sich der zu bewertende Inventurbestand aus verschiedenen<br />
Lieferungen und Preisen zusammensetzt. Deshalb erlaubt der Gesetzgeber bei gleichartigen<br />
Vorräten eine Sammel- bzw. Gruppenbewertung in Form einer Durchschnitts oder<br />
Verbrauchsfolgebewertung.<br />
Seite - 32 -
Seite - 33 -<br />
Durchschnittsbewertung (nach 5 240 Abs. 4 HGB)<br />
Jährliche Durchschnittswertberechnung<br />
Beispiel: E-Schalter Menge Anschaffungskosten je Einheit Gesamtwert<br />
1. Jan. Anfangsbestand 1.000 5,00 € 5.000,00 €<br />
10. Jan. Zugang 2.000 6,00 € 12.000,00 €<br />
15. Juli Zugang 4.000 6,50 € 26.000,00 €<br />
20. Dez. Zugang 600 7,00 € 4.200,00 €<br />
7.600 47.200,00 €<br />
47.200,00 €<br />
______________<br />
Bewertung: Durchschnittliche Anschaffungskosten =<br />
7.600 Stck.<br />
Tageswert der Schalter: 7,20 €; Inventurbestand: 2.000 Stück<br />
= 6,21 €<br />
Bilanzansatz: 2000 x 6,21 € = 12.420,00 €<br />
Permanente Durchschnittswertberechnung<br />
Anfangsbestand 1. Jan. 1.000 Einheiten zu 5,00 € = 5.000 €<br />
+ Zugang 10. Jan. 2.000 Einheiten zu 6,00 € = 12.000 €<br />
= Bestand 11. Jan. 3.000 Einheiten zu 5,67 € = 17.000 €<br />
- Abgang 13. Juni 1.800 Einheiten zu 5,67 € = 10.206 €<br />
= Bestand 14. Juni 1.200 Einheiten zu 5,67 € = 6.794 €<br />
+ Zugang 15. Juli 4.000 Einheiten zu 6,50 € = 26.000 €<br />
= Bestand 16. Juli 5.200 Einheiten zu 6,31 € = 32.794 €<br />
- Abgang 17. Sep. 3.800 Einheiten zu 6,31 € = 23.978 €<br />
= Bestand 18. Sep. 1.400 Einheiten zu 6,31 € = 8.816 €<br />
+ Zugang 30 Dez. 600 Einheiten zu 7,00 € = 4.200 €<br />
Schlussbestand 31. Dez. 2.000 Einheiten zu 6,51 € = 13.016 €<br />
TW (31.12.) = 7.20€<br />
Bilanzansatz = 13.016 €<br />
Seite - 33 -
Seite - 34 -<br />
Verbrauchsfolgebewertung ("nach S 256 HGB)<br />
Die Bewertung gleichartiger Vorratsbestände kann zum Bilanzstichtag auch auf der<br />
Grundlage einer bestimmten Verbrauchsfolge vorgenommen werden. Man unterscheidet im<br />
Wesentlichen zwischen FIFO- und LIFO-Methode.<br />
(FIFO = First in / First out)<br />
(LIFO = Last in / First out)<br />
Die Bewertung gleichartiger Vorratsbestände kann zum Bilanzstichtag auch auf der<br />
Grundlage einer bestimmten Verbrauchsfolge vorgenommen werden. Man unterscheidet<br />
im Wesentlichen zwischen FIFO- und LIFO-Methode.<br />
Beispiel: E - Schalter Menge Anschaffungskosten Bemerkung<br />
1. Jan. Anfangsbestand 1.000 5,00 €<br />
10. Jan. Zugang 2.000 6,00 €<br />
LIFO<br />
15. Juli Zugang 4.000 6,50 €<br />
20. Dez. Zugang 600 7,00 €<br />
FIFO<br />
Für den Inventurbestand von 2.000 Schaltern ergibt sich folgender FIFO – Wertansatz:<br />
(600 x 7,00 €) + (1400 x 6,50 €) = 13.300 €<br />
Für den Inventurbestand von 2.000 Schaltern ergibt sich folgender LIFO – Wertansatz:<br />
(1000 x 5,00 €) + (1000 x 6,00 €) = 11.000 €<br />
Seite - 34 -
Seite - 35 -<br />
Handelsrechtlich kann die Bewertung gleichartiger Vorratsbestände sowohl nach den<br />
Durchschnittsmethoden als auch nach der Verbrauchsfolge vorgenommen werden, sofern<br />
das strenge Niederstwertprinzip beachtet wird. Steuerrechtlich sind Durchschnitts- und<br />
LIFO-Methode zulässig. Wegen der einfachen Durchführung wird in der Praxis<br />
überwiegend das Durchschnittsverfahren angewandt.<br />
4.4.2 Bewertung der Forderungen<br />
4.4.2.1 Notwendigkeit und Verfahren<br />
Zum Abschluss des Geschäftsjahres sind die „Forderungen aus L. u. L." hinsichtlich ihrer<br />
Güte (Bonität) zu überprüfen und zu bewerten. Dabei unterscheidet man drei Gruppen:<br />
- einwandfreie,<br />
- zweifelhafte (dubiose Forderungen, Mahnung ohne Wirkung) und<br />
- uneinbringliche Forderungen (Zahlungsausfall ist endgültig)<br />
Die Bewertung der Forderungen (§ 253 Abs. 3 HGB) entspricht dieser Einteilung:<br />
- einwandfreie Forderungen sind mit dem Nennbetrag anzusetzen,<br />
- zweifelhafte Forderungen sind mit dem wahrscheinlichen Wert zu bilanzieren,<br />
- uneinbringliche Forderungen sind voll abzuschreiben.<br />
Für die Bewertung von Forderungen zum Bilanzstichtag gibt es drei mögliche Verfahren:<br />
- Einzelbewertung für das spezielle Ausfallsrisiko (z.B. Insolvenz)<br />
- Pauschalbewertung für das allgemeine Ausfallrisiko<br />
- Einzel- und Pauschalbewertung (gemischte Bewertungsverfahren).<br />
Die Abschreibung wegen eines zu erwartenden oder bereits eingetretenen<br />
Forderungsausfalls darf nur vom Nettowert der Forderung erfolgen.<br />
Bei Abschreibungen auf Forderungen darf die Umsatzsteuer grundsätzlich erst berichtigt<br />
werden, wenn der Ausfall der Forderung endgültig feststeht.<br />
4.4.2.2 Einzelbewertung<br />
Die Einzelbewertung berücksichtigt das individuelle Ausfallrisiko beim Kunden, wie z.B.<br />
die Eröffnung eines Insolvenz - Verfahrens. Aus Gründen der Klarheit werden die<br />
ermittelten zweifelhaften Forderungen von den einwandfreien (vollwertigen) Forderungen<br />
buchhalterisch getrennt. Das geschieht durch Umbuchung auf das Konto<br />
2470 Zweifelhafte Forderungen.<br />
Seite - 35 -
Seite - 36 -<br />
Direkte Abschreibung der uneinbringlichen Forderungen<br />
Uneinbringliche Forderungen sind direkt (6951 an 2470) abzuschreiben. Gleichzeitig ist die<br />
Umsatzsteuer auf Konto 4800 im Soll zu berichtigen. Bei Zahlungseingang einer<br />
abgeschriebenen Forderung lebt die Umsatzsteuer wieder auf.<br />
Einzelwertberichtigung (EWB) zweifelhafter Forderungen<br />
Ist zum Bilanzstichtag bei einer Forderung ein Verlust zu erwarten, so muss in Höhe des<br />
vermuteten (geschätzten) Ausfalls eine entsprechende Abschreibung vorgenommen<br />
werden. Diese Abschreibung erfolgt aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit in der<br />
Regel nicht direkt über das Konto „Zweifelhafte Forderungen", sondern indirekt über ein<br />
Wertberichtigungskonto:<br />
3670 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen (EWB).<br />
Seite - 36 -
Seite - 37 -<br />
Seite - 37 -
Seite - 38 -<br />
Vorteile der indirekten Abschreibung sind z.B., dass der Bestand der zweifelhaften Forderungen<br />
zum Bilanzstichtag in voller Höhe ausgewiesen wird und mit dem Kontostand im<br />
Hauptbuch und im Kontokorrentbuch (Kundenkonten) übereinstimmen, während die<br />
„Wertberichtigungen" zu den zweifelhaften Forderungen insgesamt die Höhe des zu erwartenden<br />
Verlustes ausweisen.<br />
In den veröffentlichenden Bilanzen der Kapitalgesellschaften dürfen zweifelhafte<br />
Forderungen und Wertberichtigungen nicht ausgewiesen werden.<br />
Endgültige Ausfälle zweifelhafter Forderungen werden stets direkt abgeschrieben.<br />
Die hierfür gebildete EWB bleibt bis zum Jahresende unberührt.<br />
Zum 31. Dezember ist die EWB dem aktuellen Abschreibungsbedarf anzupassen.<br />
Seite - 38 -
Seite - 39 -<br />
4.4.2.3 Pauschalwertberichtigung<br />
Bei großem Kundenstamm ist eine Einzelbewertung aller Forderungen zum Bilanzstichtag<br />
zu zeitaufwendig. Erfahrungsgemäß ist aber auch bei einwandfreien Forderungen im Laufe<br />
des Geschäftsjahres mit Ausfällen zu rechnen. Dem allgemeinen Ausfall- bzw. Kreditrisiko<br />
trägt man vorsorglich durch eine Pauschalabschreibung der Forderungen Rechnung.<br />
Aufgrund der betrieblichen Erfahrungen (Forderungsausfälle der letzten 3-5 Jahre) wird ein<br />
Prozentsatz ermittelt und auf den Bestand der Forderungen (Nettowert) angewandt. Dieser<br />
Pauschalsatz muss rechnerisch nachweisbar sein.<br />
- Die Pauschalwertberichtigung berücksichtigt das allgemeine Ausfallrisiko.<br />
- Die Einzelwertberichtigung berücksichtigt das besondere Ausfallrisiko.<br />
4.5 Bewertung der Schulden<br />
Bewertung der Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag gemäß § 253 Abs. l HGB zu ihrem Höchstwert<br />
(Höchstwertprinzip), d.h. mit ihrem höheren Rückzahlungsbetrag in die Bilanz einzusetzen,<br />
sofern überhaupt eine Wahlmöglichkeit zwischen einem niedrigen und höheren Wert<br />
besteht.<br />
Zum Bilanzstichtag sind Verbindlichkeiten zum höheren Rückzahlungsbetrag in<br />
die Bilanz einzusetzen:<br />
Tageskurs zum 31.Dez. > Anschaffungskurs Ansatz zum Tageskurs<br />
Tageskurs zum 31.Dez. < Anschaffungskurs Ansatz zu Anschaffungskurs.<br />
Das Höchstwertprinzip ist Ausdruck kaufmännischer Vorsicht.<br />
Bei Hypotheken- und Anleiheschulden werden Ab- Geld<br />
(Damnum bzw. Disagio) und Aufgeld (Agio) unter ÄRA gesondert erfasst und<br />
durch planmäßige Abschreibungen (Konto 7590) auf die entsprechende Laufzeit<br />
verteilt.<br />
Die übrigen Verbindlichkeiten, wie<br />
- Verbindlichkeiten aus L. u. L.,<br />
- Schuldwechsel,<br />
- sonstige Verbindlichkeiten,<br />
- Bankschulden u. a.<br />
werden in der Schlussbilanz mit ihren Nennwert (Nominalwert) angesetzt.<br />
Bei Währungsverbindlichkeiten<br />
Bei Währungsverbindlichkeiten ist zunächst der Tageskurs am Bilanzstichtag festzustellen,<br />
Ist dieser gesunken, so darf nicht der niedrigere Kurs eingesetzt werden (nicht realisierter<br />
Gewinn!}. Ist der Kurs dagegen gestiegen, so muss aus Gründen kaufmännischer Vorsicht<br />
die Verbindlichkeit zum höheren Wert in der Bilanz ausgewiesen werden<br />
(Höchstwertprinzip!)<br />
Beispiel: Wir haben am 18. Dezember aus den USA Rohstoffe mit einem Zahlungsziel<br />
von 4 Wochen importiert. Die Rechnung lautet über 5.000,00 US-$. Zum 18.<br />
Dezember betrug der Wechselkurs 1,0565 US-$/l €. Der Rechnungsbetrag<br />
der Eingangsrechnung von 4.732,61 € (5.000,00 : 1,0565} wurde gebucht:<br />
6000 Aufwendungen f. Rohstoffe an 4400 Verbindlichkeiten aus LL 4.732,61<br />
Seite - 39 -
Seite - 40 -<br />
Bei der Bewertung der Währungsverbindlichkeit sind drei Fälle möglich:<br />
1.) Am Bilanzstichtag entspricht der Tageskurs dem Anschaffungskurs von 1,0565 US-$/l €<br />
Die Auslandsschuld ist zum Anschaffungskurs zu passivieren:<br />
Bilanzansatz = 5.000,00 US-$ : 1,0565 = 4.732,61 €.<br />
2.) Am Bilanzstichtag beträgt der Kurs 1,0470 US-$/l € (d.h., der Dollarkurs ist gestiegen).<br />
Höchstwertprinzip! -> Bewertung mit höherem Rückzahlungsbetrag<br />
Bilanzansatz = 5.000,00 US-$ : 1,0470 = 4.775,55 €<br />
Damit wird zum Bilanzstichtag ein Verlust von 42,94 € ausgewiesen.<br />
3.) Am Bilanzstichtag beträgt der Kurs 1,0730 US-$/l € (d.h., der Dollarkurs ist gesunken).<br />
Währungsverbindlichkeit beträgt 4.659,83 € (5.000,00 US-$ : 1,0730 €)<br />
Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden (72,78 €)!<br />
Bilanzansatz zum höheren ursprünglichen Anschaffungswert von 4.732,61 €.<br />
Hypothekenschuld<br />
Bei Hypothekenschuld ist der Rückzahlungsbetrag meist höher als der vereinnahmte Betrag<br />
- Unterschied (so genanntes Ab - Geld ) unter Rechnungsabgrenzungsposten der<br />
Alternativpostenseite (ARA) aufnehmen<br />
- Ab – Geld durch planmäßige Abschreibung, über die gesamte Hypothekenlaufzeit,<br />
zu verteilen<br />
Anleihe (Industrieobligationen)<br />
- wird als Kaufanreiz meist unter Wert angeboten<br />
- zuweilen verpflichten sich Betriebe, die Anleihe nach einer bestimmten Frist, über dem<br />
Wert zurückzukaufen<br />
- aktiv – Seite ARA<br />
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Seite - 41 -<br />
Aufgabe 8: (Wertmaßstäbe)<br />
Ein Industriebetrieb hat am 12. Januar 01 eine automatische Verpackungsanlage erworben.<br />
Der Listenpreis beträgt 350.000,00 €. Die Lieferfirma gewährt hierauf einen Sonderrabatt<br />
von 10 %.<br />
Außerdem wurden von der Liederfirma in Rechnung gestellt: Transportkosten 3.000,00 €,<br />
Fundamentierungskosten 5.500,00 €, Montagekosten 1.500,00 €, zuzüglich Umsatzsteuer.<br />
Der Rechnungsbetrag wurde mit 2 % Skonto durch Banküberweisung beglichen. Zur<br />
Teilfinanzierung der Anlage wurde ein Darlehen aufgenommen: 150.000,00 €. Zinsen für<br />
das laufende Geschäftsjahr wurden mit 13.500,00 € unserem Bankkonto belastet.<br />
1. Erstellen Sie die Rechnung der Lieferfirma.<br />
350.000 € (Rechnung)<br />
- 3.500 € (Rabatt 10 %)<br />
- 5.500 € (Fundament)<br />
- 1.500 € (Montage)<br />
= 325.000 €<br />
2. Buchen Sie den Eingang der Rechnung.<br />
2800 Bank an 4400 Verbindlichkeiten aus L. u. L.<br />
3. Ermitteln Sie die Anschaffungskosten der Verpackungsanlage.<br />
350.000 € (Listen Preis)<br />
- 35.000 € (10 % Nachlass)<br />
+ 3.000 € (Transport)<br />
+ 5.500 € (Fundament)<br />
+ 1.500 € (Montage)<br />
= 325.000 € 325.000 € (vor Steuer)<br />
+ 52.000 € (Umsatzsteuer) - 6.500 € (2 % Skonto)<br />
= 377.000 € (Rechnungsbetrag Brutto) 318.500 € (= Anschaffungskosten)<br />
4. Nennen Sie den Buchungssatz für den Rechnungsausgleich.<br />
0760 Verpackungsanlagen und Maschinen an 4400 Verbindlichkeiten aus L. u. L.<br />
Seite - 41 -
5. Die Verpackungsanlage hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Ermitteln Sie den<br />
Abschreibungsbetrag<br />
a) bei linearer und<br />
= 31.850 €<br />
b) bei höchstmöglicher degressiver Abschreibung.<br />
= 63.700 € (bei 20 %)<br />
= 95.550 € (bei 30 %)<br />
6. Ermitteln Sie für die Verpackungsanlage den Wertansatz in der Jahresbilanz<br />
zum31. Dezember 01 in den Fällen<br />
5.a) 318.500 €<br />
- 31.850 €<br />
286.650 €<br />
und 5.b). degressiv 20 % 318.500 €<br />
- 63.700 €<br />
254.000 €<br />
Degressiv 30 % 318.500 €<br />
- 95.550 €<br />
222.950 €<br />
7. Welche Auswirkungen hat jeweils die Bewertung in den Fällen<br />
5.a) und<br />
- geringere Abschreibung / Aufwand = Höherer Gewinn<br />
5.b) auf<br />
- höhere Abschreibung / Aufwand = geringerer Gewinn<br />
den Gewinn des Unternehmens.<br />
8. Für welchen Wertansatz würden Sie sich entscheiden, wenn das Unternehmen<br />
a) mit Verlust und<br />
siehe 7-5b) degressiv = höhere Abschreibung / Aufwand = geringerer Gewinn<br />
b) mit Gewinn abschließt?<br />
siehe 7-5a) linear = höhere Abschreibung / Aufwand = geringerer Gewinn<br />
Begründen Sie.<br />
Seite - 42 -<br />
Seite - 42 -
Seite - 43 -<br />
Aufgabe 9: (Wertmaßstäbe)<br />
Die Metall GmbH hat eine CNC-Maschine, Anschaffungskosten 300.000,00 €, in ihrer<br />
Handelsbilanz linear mit 10 % abgeschrieben. In der dem Finanzamt eingereichten Steuerbilanz<br />
wurde die Maschine mit 20 % degressiv abgeschrieben.<br />
1. Ermitteln Sie jeweils den Wertansatz für die Handels- und Steuerbilanz.<br />
linear 318.500 €<br />
- 31.850 €<br />
286.650 €<br />
degressiv 20 % 318.500 €<br />
- 63.700 €<br />
254.000 €<br />
Degressiv 30 % 318.500 €<br />
- 95.550 €<br />
222.950 €<br />
2. Begründen Sie, warum das Finanzamt den niedrigeren Wertansatz in der Steuerbilanz<br />
nicht anerkennt, obwohl er steuerrechtlich zulässig ist.<br />
- aufgrund des auf dem Maßgeblichkeitsprinzip beruhenden Grundsätzen für die<br />
Handels- und die Steuerbilanz<br />
Aufgabe 10: (Bewertung des Anlagevermögens)<br />
Die Textilwerke GmbH hat im Februar des Geschäftsjahres 01 eine neue EDV-Anlage für<br />
200.000,00 € angeschafft. Lineare Abschreibung bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren.<br />
Zum Schluss des 3. Geschäftsjahres ist die EDV-Anlage als wirtschaftlich und technisch<br />
überholt anzusehen, da die Lieferfirma ein verbessertes Nachfolgemodell zu einem erheblich<br />
günstigeren Preis anbietet. Der Tageswert der EDV-Anlage beträgt noch 20.000,00 €.<br />
Ermitteln und begründen Sie jeweils den Wertansatz zum<br />
a) 31. Dezember 01,<br />
160.000 €<br />
b) 31. Dezember 02 und<br />
120.000 €<br />
c) 31. Dezember 03<br />
40.000 € bei planmäßiger AfA<br />
60.000 € bei außerplanmäßiger AfA<br />
Anschaffungskosten 200.000 €<br />
Jahr Abschreibung Restwert<br />
0 40.000 € 160.000 €<br />
1 40.000 € 120.000 €<br />
2 40.000 € 80.000 €<br />
3 40.000 € 40.000 €<br />
4 40.000 € 0 €<br />
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Seite - 44 -<br />
Aufgabe 11: (Bewertung des Anlagevermögens)<br />
Die Textilwerke GmbH hat am 1. Juli 01 einen computergesteuerten Schneideautomaten in<br />
Betrieb genommen. Die Anschaffungskosten betrugen 350.000,00 €.<br />
1. Ermitteln Sie die Wertansätze der neuen Anlage für die ersten drei Geschäftsjahre<br />
a) bei linearer und<br />
b) bei degressiver Abschreibung.<br />
Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre.<br />
Anschaffungskosten 350.000 €<br />
Linear Degressiv 30 %<br />
AfA 1.Jahr 17.500 € 6 Monate 52.500 € (15 %)<br />
Buchwert 1.Jahr 332.500 € 297.500 €<br />
AfA 2.Jahr 35.000 € 89.250 €<br />
Buchwert 2.Jahr 297.500 € 208.250 €<br />
AfA 3.Jahr 35.000 € 62.475 €<br />
Buchwert 3.Jahr 262.000 € 145.775 €<br />
2. Welche Vorteile hat die degressive Abschreibungsmethode?<br />
- degressiv = höhere Abschreibung / Aufwand = geringerer Gewinn<br />
= weniger Umsatzsteuern<br />
3. Ist ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung möglich? Begründen Sie.<br />
Wechsel von degressiver zu linearer AfA<br />
Ein Wechsel ist steuerlich erlaubt, jedoch nicht umgekehrt. Er ist aus folgenden<br />
Gründen zu empfehlen:<br />
- Der Anlagegegenstand ist am Ende der Nutzungsdauer voll abgeschrieben<br />
(kein Restwert).<br />
- Der lineare Abschreibungsbetrag ist in der Regel bereits vom Zeitpunkt des<br />
Wechsels an höher als bei degressiver Abschreibung (Steuerspareffekt)<br />
Aufgabe 12: (Bewertung des Umlaufvermögens)<br />
Die Maschinenfabrik Badicke KG, Leverkusen, hat am Abschluss-Stichtag noch Fertigteile<br />
(Elektromotoren) auf Lager. Der mengenmäßige Bestand beträgt It. körperlicher Inventur<br />
280 Stück. Die Anschaffungskosten betrugen 350,00 € je Stück.<br />
a) zum Bilanzstichtag beträgt der Tageswert 380,00 € je Stück.<br />
= nicht realisierter Gewinn = der darf nicht ausgewiesen werden = stille Reserve<br />
b) zum Bilanzstichtag beträgt der Tageswert 270,00 € je Stück.<br />
= nicht realisierter Verlust = dieser muss ausgewiesen werden<br />
(Vorsichtsprinzip, eventuell Rückstellungen bilden)<br />
1. Begründen Sie Ihre Bewertungsentscheidung und ermitteln Sie den Bilanzansatz für die<br />
Fertigteile. Wie lautet die Buchung?<br />
280 x 350 = 98.000,00 €<br />
280 x 380 = 106.400,00 €<br />
Die Buchung würde aufgrund des Niederstwertprinzip den geringeren Betrag (98.000,00 €)<br />
zur folge haben (Bewertung zum Niederstwert)<br />
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2. Erklären Sie die Auswirkungen auf den Erfolg.<br />
Der Erfolg würde sich hierdurch verringern. (Würde aber gleichzeitig mehr Sicherheit<br />
bedeuten, da eine stille Reserve entstehen würde)<br />
Seite - 45 -<br />
Aufgabe 14 - 1: (Bewertung des Umlaufvermögens)<br />
Ein Industrieunternehmen, das sich mit der Fertigung von Haushaltsmaschinen befasst, hat<br />
zum Bilanzstichtag It. Inventur noch einen Bestand von 2.500 Elektromotoren auf Lager.<br />
Diese Elektromotoren, die in Küchenmaschinen eingebaut werden, wurden während des<br />
Geschäftsjahres erworben, jedoch nicht nach Lieferungen getrennt gelagert. Zum<br />
Bilanzstichtag ist somit nicht feststellbar, aus welchen Lieferungen die Elektromotoren<br />
stammen und zu welchen Preisen sie angeschafft wurden.<br />
1. Unterscheiden Sie zwischen Einzel- und Sammelbewertung.<br />
Eine Einzelbewertung ist in diesem Fall nicht mehr möglich, bleibt nur noch<br />
Sammelbewertung übrig, da die einzelnen Posten für eine Einzelbewertung nicht mehr zu<br />
ermitteln sind.<br />
2. Begründen Sie, warum im vorliegenden Fall eine Sammelbewertung<br />
rechtlich möglich ist.<br />
Eine Einzelbewertung ist in diesem Fall nicht mehr möglich, da sie nicht nach Lieferungen<br />
getrennt gelagert wurden ist der preis der einzelnen Lieferungen nicht mehr<br />
nachzuvollziehen, somit bleibt nur noch die Alternative der Sammelbewertung übrig.<br />
3. Schlagen Sie ein sowohl handels- als auch steuerrechtlich zulässiges<br />
Sammelbewertungsverfahren vor.<br />
Jährliche Durchschnittswertermittlung<br />
Aufgabe 14 - 2: (Bewertung des Umlaufvermögens)<br />
Der Leiter des Rechnungswesens stellt Ihnen folgende Unterlagen für eine<br />
Sammelbewertung der Elektromotoren zum Bilanzstichtag zur Verfügung:<br />
Anfangsbestand zum 01. Januar 2.000 Stück zu je 45,00 € Anschaffungskosten<br />
10. Februar 3.000 Stück zu je 50,00 € Anschaffungskosten<br />
Zugänge 10. August 2.000 Stück zu je 55,00 € Anschaffungskosten<br />
10. Oktober 1.500 Stück zu je 58,00 € Anschaffungskosten<br />
1. Ermitteln Sie zum Bilanzstichtag die durchschnittlichen jährlichen Anschaffungskosten je<br />
Stück (gewogener Durchschnittspreis).<br />
2.000 x 45,00 € = 90.000 €<br />
3.000 x 50,00 € = + 150.000 €<br />
2.000 x 55,00 € = + 110.000 €<br />
1.500 x 58,00 € = + 87.000 €<br />
Summe: 8.500 437.000 €<br />
437.000 € : 8.500 = 51,41 € / Stück<br />
2. Errechnen Sie den zulässigen Bilanzansatz für den Schlussbestand von 2.500 Stück,<br />
a) wenn die durchschnittlichen Anschaffungskosten dem Tageswert am Bilanzstichtag<br />
(31. Dezember) entsprechen,<br />
2.500 x 51,41 € = 128.525 € = Bilanzansatz<br />
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Seite - 46 -<br />
b) wenn der Tageswert 70,00 € je Stück beträgt,<br />
2.500 x 70,00 € = 175.000 €<br />
2.500 x 51,41 € = 128.525 € = Bilanzansatz<br />
(da hier das Niederstwertprinzip Anwendung findet)<br />
c) wenn der Tageswert zum Abschluss-Stichtag bei 50,00 € liegt.<br />
2.500 x 51,41 € = 128.525 €<br />
2.500 x 50,00 € = 125.000 € = Bilanzansatz<br />
(da hier das Niederstwertprinzip Anwendung findet)<br />
Aufgabe 14 - 3: (Bewertung des Umlaufvermögens)<br />
Führen Sie nun aufgrund der Angaben in den Aufgaben 14-1 und 14-2 eine permanente<br />
Durchschnittsbewertung durch. Folgende Abgänge liegen vor:<br />
20. Januar: 1.000 Stück, 15. Juli: 500 Stück,<br />
10. September: 3.500 Stück, 15. Dezember: 1.000 Stück.<br />
01.01. Bestand 2.000 Stck. x 45,00 € / Stck. = 90.000,00 €<br />
10.01. Abgang 1.000 Stck. x 45,00 € / Stck. = - 45.000,00 €<br />
Bestand 1.000 Stck. x 45,00 € / Stck. = = 45.000 €<br />
10.02. Zugang 3.000Stck. x 50,00 € / Stck. = + 150.000,00 €<br />
Bestand 4.000 Stck. x 48,75 € / Stck. = = 195.000,00 €<br />
15.07. Abgang 500 Stck. x 48,75 € / Stck. = - 24.375,00 €<br />
Bestand 3.500 Stck. x 48,75 € / Stck. = = 170.625,00 €<br />
10.08. Zugang 2.000 Stck. x 55,00 € / Stck. = + 110.000,00 €<br />
Bestand 5.500 Stck. x 51,02 € / Stck. = = 280.625,00 €<br />
10.09. Abgang 3.500 Stck. x 51,02 € / Stck. = - 178.570,00 €<br />
Bestand 2.000 Stck. x 51,02 € / Stck. = = 102.055,00 €<br />
10.10. Zugang 1.500 Stck. x 58,00 € / Stck. = + 87.000,00 €<br />
Bestand 3.500 Stck. x 54,02 € / Stck. = = 189.055,00€<br />
15.12. Abgang 1.000 Stck. x 54,02 € / Stck. = - 54.020,00 €<br />
Bestand 2.500 Stck. x 54,01 € / Stck. = = 135.035,00 €<br />
Aufgabe 14 - 4: (Bewertung des Umlaufvermögens)<br />
Wie ist aufgrund der Angaben der Aufgaben 14-1 und 14 - 2 zu bewerten<br />
a) nach Fifo- Verfahren und<br />
b) nach Lifo- Methode?<br />
1.500 x 58,00 € = 90.000,00 €<br />
1.000 x 55,00 € = + 55.000,00 €<br />
142.000,00 €<br />
2.000 x 45,00 € = 90.000,00 €<br />
500 x 50,00 € = + 25.000,00 €<br />
Summe: = 115.000,00 €<br />
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Seite - 47 -<br />
Aufgabe 20: (Bewertung der Schulden)<br />
Im Konto „4400 Verbindlichkeiten a. LL" ist eine Rohstoffverbindlichkeit von 20.000,00<br />
US-$ zum Kurs von 1,0495 US-$/l € enthalten. Am Bilanzstichtag beträgt der Kurs<br />
a) 1,0425;<br />
b) 1,0650.<br />
20.000 $ : 1,0425 € = 19.184,65 €<br />
20.000 $ : 1,0650 € = 18.779,34 €<br />
1.) Ermitteln und begründen Sie den Bilanzansatz zum 31. Dezember.<br />
4400 V. a. L. u. L. = 19.056,69 € (Niederstwertprinzip)<br />
2.) Wie lautet die Buchung?<br />
6000 Aufwendungen für Rohstoffe / Fertigungsmaterial an 4400 V. a. L. u. L.<br />
Aufgabe 22: (Bewertung der Schulden)<br />
1.) Nennen Sie Verbindlichkeiten, die zum Nennwert zu passivieren sind.<br />
- übrige Verbindlichkeiten<br />
- V. a. L. u. L.<br />
- Schuldwechsel<br />
- sonstige Verbindlichkeiten<br />
- Bankschulden u. a.<br />
2.) Bei welchen Schulden ergibt sich oft ein Bilanzansatz zum höheren Rückzahlungswert?<br />
- bei Währungsverbindlichkeiten<br />
3.)Welcher Zusammenhang besteht zwischen Höchstwert- und Niederstwertprinzip?<br />
- der vorsichtige Kaufmann (Vorsichtsprinzip), bewertet seine Guthaben zum Niedrigsten<br />
Wert und seine Schulden zum höchsten Wert<br />
Aufgabe 25: (Sammelbewertung - Bilanzpolitik)<br />
Die SCHLAU-MEIER GmbH betreibt eine Kohlenhandlung. Als geschäftsführender<br />
Gesellschafter ist Herr Schlau mit 60 % an der Gesellschaft beteiligt. Herr Meier hält die<br />
restlichen 40 % der Gesellschaftsanteile. Das Eigenkapital belief sich am 01.01.2001 auf<br />
50.000 Euro.<br />
Als Oberbuchhalter der SCHLAU-MEIER GmbH haben Sie die Aufgabe, die Bilanz für das<br />
Jahr 2001 zu erstellen. Bei der <strong>Bilanzierung</strong> des Vorratsvermögens liegen Ihnen für die<br />
Position „Koks" folgende Daten vor:<br />
Anfangsbestand 1. Abgang 01.02.2001<br />
am 01.01.2001 1.500 dz a 44 € 66.000 €<br />
2.000 dz a 24 € 48.000 € 2. Abgang 01.07.2001<br />
1. Zugang 01.04.2001 5.000 dz a 44 € 5.000 dz a 44 €<br />
3.000 dz a 34 € 102.000 € 3. Abgang 01.11.2001<br />
2. Zugang 01.06.2001 1.500 dz a 44 € 66. 000 €<br />
2.000 dz a 26 € 52.000 €<br />
3. Zugang 01.10.2001 Endbestand 31.12.2001<br />
4.000 dz a 43 € 172.000 € 3.000 dz 102.000 €<br />
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Seite - 48 -<br />
a) Die zu unterschiedlichen Anschaffungskosten zugegangenen Kokslieferungen wurden<br />
nicht getrennt, sondern auf einer einzigen Halde gelagert. Welches <strong>Bilanzierung</strong>sproblem<br />
ergibt sich aus dieser Tatsache? Auf welche Weise wird dieses Problem in der Praxis<br />
gelöst?<br />
- es kann nicht mehr zwischen den einzelnen Lieferungen Unterschieden werden, also muss<br />
Der gewogene Durchschnittspreis angesetzt werden<br />
b) Wie hoch sind die Anschaffungskosten (einschließlich des Anfangsbestands) sowie der<br />
Umsatz der SCHLAU-MEIER GmbH für das Jahr 2001?<br />
Anfangsbestand und Zugänge<br />
Abgänge<br />
48.000 € 66.000 €<br />
102.000 € 220.000 €<br />
52.000 € 66.000 €<br />
172.000 €<br />
374.000 € = Anschaffungskosten<br />
352.000 € = Umsatz<br />
Aufgabe 26: (Durchschnittsbewertung)<br />
Bisher wurde der Endbestand bei der SCHLAU-MEIER GmbH immer auf der Basis des<br />
gewogenen Durchschnitts ermittelt. Welches Ergebnis und welcher Endbestand ergeben<br />
sich bei Anwendung dieser Methode?<br />
374.000 € : 11.000 dz = 34,00 € /dz<br />
34,00 € / dz x 3.000 dz = 102.000 €<br />
Ergebnis:<br />
374.000 € (Anschaffungskosten)<br />
- 102.000 € (Endbestand nach Durchschnittmethode)<br />
= 272.000 € (Wareneinsatz)<br />
352.000 € (Umsatz)<br />
- 272.000 € (Wareneinsatz)<br />
= 80.000 € (Gewinn nach Durchschnittsmethode)<br />
Aufgabe 27: (Lifo- Methode)<br />
Herr Meier möchte seinen 40%igen Gesellschaftsanteil verkaufen. Da der Geschäftsführer<br />
Herr Schlau an einer Übernahme dieser Anteile interessiert ist, weist er Sie als Buchhalter<br />
an, die Vermögenslage der Gesellschaft recht ungünstig darzustellen. Um welchen Betrag<br />
verringern sich der Ausweis des Vorratsvermögens und somit auch der Ausweis des<br />
Eigenkapitals, wenn Sie statt der Durchschnitts- die Lifo- Methode anwenden. Wie viel<br />
kann Schlau an diesem Bewertungstrick verdienen, wenn sich der Übernahmepreis für<br />
Meiers Anteile am Buchwert des Eigenkapital orientieren?<br />
2.000 x 24,00 € = 48.000 €<br />
1.000 x 34.00 € = + 34.000 €<br />
82.000 €<br />
Endbestand bei Lifo – Methode = 82.000 €<br />
Endbestand bei Durchschnittsmethode = 102.000 €<br />
Bei der Bewertung des Endbestandes mit der Lifo – Methode verringert sich der Betrag<br />
um 20.000 € gegenüber der Bewertung mit der Durchschnittsmethode.<br />
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Seite - 49 -<br />
374.000 € (Anschaffungskosten)<br />
- 82.000 € (Endbestand nach Lifo - Methode)<br />
= 292.000 € (Wareneinsatz)<br />
352.000 € (Umsatz)<br />
- 292.000 € (Wareneinsatz)<br />
= 60.000 € (Gewinn nach Lifo - Methode)<br />
80.000 € (Gewinn nach Durchschnittsmethode)<br />
- 60.000 € (Gewinn nach Lifo - Methode)<br />
= 20.000 € (Unterschiedsbetrag)<br />
80.000 € :100 = 8.000 €<br />
8.000 x 40 = 32.000 € (Meiers Anteil bei Durchschnittsmethode)<br />
60.000 € : 100 = 6.000 €<br />
6.000 € x 40 = 24.000 € (Meiers Anteil bei Lifo - Methode)<br />
32.000 €<br />
- 24.000 €<br />
= 8.000 €<br />
(Alternativ könnte auch 20.000 € (Unterschiedsbetrag) : 100 = 2.000 €;<br />
2.000 € x 40 = 8.000 €, hier in diesem Beispiel gerechnet werden)<br />
Schlau kann also durch die schlechtere Bewertung des Endbestandes nach der<br />
Lifo – Methode an diesem Bewertungstrick 8.000 € verdienen.<br />
Aufgabe 28: (Maximaler Wertansatz des Endbestandes)<br />
Es gelten die Ausgangsdaten der Aufgabe 25. Zur Finanzierung einer<br />
Erweiterungsinvestition bemüht sich die SCHLAU-MEIER GmbH um einen Kredit der<br />
Bank X. Schlau beauftragt Sie deshalb, bei der Erstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es für das Jahr<br />
2001 die Vermögens- und Ertragslage möglichst günstig darzustellen. Welches der<br />
bekannten Bewertungsverfahren werden Sie warum anwenden (Durchschnittsmethode,<br />
Fifo, Lifo, Hifo, Lofo)?<br />
- Hier die Lofo – Methode, da sie die Höchsten Abschreibungswerte hat.<br />
- in diesem speziellen Fall sei Lofo – Methode = Fifo – Methode = 129.000 €<br />
Aufgabe 29: (Minimaler Wertansatz des Endbestandes)<br />
Als Oberbuchhalter sind Sie auch für die Anfertigung der Steuererklärung verantwortlich.<br />
Schlau weist Sie deshalb an, den Endbestand des Kokses so zu bewerten, dass die<br />
Ertragssteuerbelastung der SCHLAU-MEIER GmbH minimiert wird. Welches Verfahren<br />
werden Sie anwenden? Inwieweit unterscheidet sich das Ergebnis von dem der<br />
Durchschnittsmethode?<br />
Hinweis: Die Frage, ob ein solches Verfahren steuerlich anerkannt wird, interessiert hier<br />
noch nicht!<br />
Hifo – Methode (+ Lifo – Methode) t 74.000 €<br />
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Seite - 50 -<br />
5 Abschluss in verschiedenen Unternehmensformen<br />
(Personengesellschaften)<br />
5.1 Offene Handelsgesellschaft (OHG)<br />
Die Gesellschafter der OHG haften voll in unbeschränkter Höhe, also nicht nur mit ihren<br />
Kapitaleinlagen, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Jeder Gesellschafter hat sein<br />
Eigenkapital- und Privatkonto.<br />
Die Verteilung des Gesamtgewinns oder -Verlustes der OHG ist entweder von den<br />
Gesellschaftern vertraglich geregelt (Gesellschaftsstatut) oder richtet sich nach den<br />
gesetzlichen Vorschriften (§ 121 HGB). Danach erhalten die Gesellschafter ihre<br />
Kapitaleinlagen zu 4 % verzinst, der Rest wird nach Köpfen verteilt. Der Verlust wird von<br />
allen Gesellschaftern zu gleichen Teilen getragen. Für ihre Arbeitsleistung erhalten die<br />
geschäftsführenden Gesellschafter der OHG vorab entsprechende Gewinnanteile.<br />
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Seite - 51 -<br />
5.2 Kommanditgesellschaft (KG)<br />
Die unterschiedliche Haftung der Gesellschafter unterscheidet die KG von der OHG:<br />
- Der Vollhafter (Komplementär) haftet wie der OHG-Gesellschafter<br />
unbeschränkt mit seinem Betriebs- und Privatvermögen (§161 HGB).<br />
- Der Teilhafter (Kommanditist) haftet nur beschränkt in Höhe der vertraglich<br />
festgesetzten und im Handelsregister eingetragenen Kapitaleinlage. Der<br />
Kommanditist verfügt deshalb über kein Privatkonto (§§ 161, 171 HGB).<br />
Die Gewinn- und Verlustverteilung ist auch bei der KG entweder vertraglich geregelt<br />
oder richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 167-169 HGB). Danach erhalten<br />
die Vollhafter wie auch die Teilhafter zunächst ihre Kapitaleinlage zu 4 % verzinst. Der<br />
Restgewinn wird in einem „angemessenen Verhältnis" der Kapitalanteile, also unter<br />
Berücksichtigung der Einlagenhöhe, der Mitarbeit im Unternehmen und der persönlichen<br />
Haftung, verteilt. Am Verlust sind die Gesellschafter ebenfalls in angemessenem<br />
Verhältnis zu beteiligen.<br />
Gewinnanteile der Kommanditisten sind „Sonstige Verbindlichkeiten".<br />
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Seite - 52 -<br />
5.3 Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA)<br />
Der <strong>Jahresabschluss</strong> der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) besteht aus drei<br />
Teilen, die nach § 264 HGB eine Einheit bilden:<br />
- Bilanz (§ 266 HGB)<br />
- Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)<br />
- Anhang (§ 284 HGB).<br />
Der Anhang ist gleichwertiger Bestandteil des <strong>Jahresabschluss</strong>es und soll die Bilanz und<br />
die Gewinn- und Verlustrechnung in den einzelnen Positionen näher erläutern. Die<br />
Bewertungs- und Abschreibungsmethoden sind dabei ebenso darzustellen wie die<br />
Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von<br />
über fünf Jahren, die Bezüge der Geschäftsführer und Mitglieder des Vorstandes sowie des<br />
Aufsichtsrates, die Zahl der Arbeitnehmer u. a. m.<br />
Außer dem <strong>Jahresabschluss</strong> ist auch noch ein Lagebericht gemäß § 289 HGB zu erstellen.<br />
Der Lagebericht ist kein Bestandteil des <strong>Jahresabschluss</strong>es. Er soll lediglich zusätzliche<br />
Informationen über den Geschäftsverlauf im Abschlussjahr und die wirtschaftliche und<br />
finanzielle Lage der Gesellschaft am Bilanzstichtag darstellen, wie z.B. Höhe des Absatzes<br />
im Inland und Ausland, Personalentwicklung, Liquiditätslage u. a. Außerdem muss die<br />
voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens erörtert werden.<br />
Art und Umfang der Veröffentlichung, Prüfungspflicht sowie Gliederung der Bilanz richten<br />
sich nach der Größe der Kapitalgesellschaft:<br />
- Große Kapitalgesellschaften = vollständiges Gliederungsschema<br />
- Kleine Kapitalgesellschaften = verkürzte Bilanz<br />
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften = nach vollständigem Schema zu erstellen, in<br />
Kurzform zu veröffentlichen<br />
Bilanzschema kleiner Kapitalgesellschaften<br />
Gliederungsschema der Jahresbilanz nach § 266 Abs. 2 und 3<br />
- Vorjahresbetrag zu jedem Bilanzposten<br />
- Anlagenspiegel, stellt die Entwicklung de Anlagevermögens dar<br />
- Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr, sowie<br />
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr<br />
- Eventualverbindlichkeiten<br />
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)<br />
+ / - Gewinnvortrag aus dem Vorjahr (+) / Verlustvortrag aus dem Vorjahr (-)<br />
+ / - Entnahme von Rücklagen (+) / Erstellung von Rücklagen (-)<br />
- Gewinnausschüttung (Dividende)<br />
= Gewinnvortrag / Verlustvortrag<br />
Der Gewinnvortrag ist der Teil des Jahresüberschusses des Vorjahres, der weder in die<br />
Rücklagen eingestellt, noch an Anteilseigner ausgeschüttet, noch anderweitig z. B. zum<br />
Ausgleich eines Fehlbetrages im laufendem Jahr verwendet wurde.<br />
Er stellt somit einen Teil des Eigenkapitals dar, der aus dem Jahresüberschuss des oder der<br />
Vorjahre gebildet, aber bislang noch keinem Verwendungszweck zugeführt wurde.<br />
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Analoges gilt für den Verlustvortrag, der entsteht wenn ein Vorjahresverlust nicht sofort aus<br />
dem Jahresüberschuss oder aus Rücklagen gedeckt wird<br />
Ausweis des Eigenkapitals in der Bilanz<br />
Alle Posten des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft werden in der Bilanz zu einer<br />
Gruppe „A. Eigenkapital" zusammengefasst.<br />
Beispiel: Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz der X-GmbH für<br />
Berichtsjahr: Verlustvortrag und Jahresüberschuss (Jahresgewinn)<br />
Vorjahr: Gewinnvortrag und Jahresfehlbetrag (Jahresverlust)<br />
Bilanz X – GmbH<br />
Passiva<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Gezeichnetes Kapital<br />
II. Kapitalrücklage<br />
III. Gewinnrücklage<br />
IV. Verlust-/Gewinnvortrag<br />
V. Jahresüberschuss/<br />
-fehlbetrag<br />
Berichtsjahr<br />
800.000,00<br />
100.000,00<br />
250.000,00<br />
-150.000,00<br />
300.000,00 1.300.000,00<br />
Vorjahr<br />
800.000,00<br />
100.000,00<br />
250.000,00<br />
+ 50.000,00<br />
- 200.000,00 1.000.000.,00<br />
Gezeichnetes Kapital ist das im Handelsregister eingetragene Kapital, auf das die Haftung<br />
der Gesellschafter beschränkt ist. Bei der GmbH ist es das Stammkapital (mindestens<br />
25.000,00 €), bei der AG das Grundkapital (mindestens 50.000,00 €). Es ist zum<br />
Nennwert auszuweisen.<br />
Der Gewinn-/Verlustvortrag ist der Gewinn- bzw. Verlustrest des Vorjahres.<br />
Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist das in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelte<br />
Ergebnis des Geschäftsjahres, das in die Jahresbilanz einzustellen ist, sofern die Bilanz<br />
vor Verwendung des Jahresergebnisses (Gewinnverwendung bzw. Verlustdeckung)<br />
aufgestellt wird, was bei der GmbH die Regel ist.<br />
Rücklagen sind getrennt ausgewiesenes Eigenkapital, die es in der Regel nur bei Kapitalgesellschaften<br />
wegen des konstanten „Gezeichneten Kapitals" gibt. Nach § 272 Abs. 2<br />
und 3 HGB unterscheidet man Kapital- und Gewinnrücklagen.<br />
Kapitalrücklagen entstehen durch ein Aufgeld (Agio), das bei der Ausgabe von Anteilen<br />
(Stammanteile, Aktien) über dem Nennwert erzielt wird oder durch Zuzahlungen von<br />
Gesellschaftern für die Gewährung einer Vorzugsdividende.<br />
Gewinnrücklagen werden aus dem bereits versteuerten Jahresgewinn<br />
(25 % Körperschaftssteuer) durch Einbehaltung bzw. Nichtausschüttung von<br />
Gewinnanteilen gebildet. Man unterscheidet vor allem zwischen gesetzlichen,<br />
satzungsmäßigen und anderen (freien) Gewinnrücklagen.<br />
Kapital- und Gewinnrücklagen werden in der Bilanz offen als gesonderte<br />
Eigenkapitalposten ausgewiesen. Man spricht von „Offene Rücklagen".<br />
Stille Rücklagen (stille Reserven) sind im Gegensatz zu offenen Rücklagen aus der Bilanz<br />
nicht zu ersehen. Sie entstehen in der Regel durch Unterbewertung der Vermögenswerte<br />
(z.B. durch überhöhte Abschreibungen) oder durch Überbewertung von Rückstellungen.<br />
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Seite - 54 -<br />
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Seite - 55 -<br />
6 Bilanzanalyse und Bilanzpolitik<br />
Bilanzanalyse umfasst die Analyse von Bilanz, G. u. V., Anhang und Lagebericht.<br />
Schritte zur Analyse des JA:<br />
1. Aufbereitung der Bilanz und der G. u. V.<br />
Zusammenfassung der wichtigsten Bilanz- und G. u. V. - Posten mit dem Ziel:<br />
mit wenigen Ziffern sollen - Vermögensaufbau<br />
- Kapitalstruktur<br />
- Ergebnisquellen deutlich werden.<br />
2. Bildung von Kennzahlen<br />
Ziel: betriebswirtschaftliche Zusammenhänge herausstellen<br />
Kennzahlen:<br />
- Lagerumschlag<br />
- Zielinanspruchnahme von Kunden (Zahlungsverhalten)<br />
- Kreditdauer bei Lieferanten<br />
- Verschuldungsgrad (Kapitalstruktur)<br />
- Umsatzrendite<br />
- Personalkosten je Mitarbeiter<br />
- Liquiditätsgrade<br />
3. Dem Anhang ist nun zu entnehmen:<br />
- angewandte <strong>Bilanzierung</strong>s- und Bewertungsmethoden<br />
- Inanspruchnahme von Rechten<br />
- Veränderungen gegenüber dem Vorjahr<br />
- nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen<br />
4. Dem Lagebericht wird entnommen:<br />
- Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind<br />
- die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens<br />
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5. Kapitalflussrechnung analysieren<br />
- zeigt die wichtigsten Investitions- und Finanzierungsvorgänge des abgelaufenen<br />
Geschäftsjahres auf<br />
Ökonomischer Informationswert wichtiger <strong>Jahresabschluss</strong>größen<br />
Art der <strong>Jahresabschluss</strong>größe<br />
Ökonomische Funktion der <strong>Jahresabschluss</strong>größe<br />
Vermögen<br />
Eigenkapital<br />
Haftungspotential<br />
Verlustauffangpotential<br />
Gewinn ( EK positiv) (a) Ausschüttungsvariante (b)<br />
Thesaurierungsvariante - Steigerung<br />
Haftungspotential - Steigerung<br />
Verlustauffangpotential - Steigerung künftigen<br />
Erfolgspotentials<br />
Verlust ( EK negativ)<br />
Reduzierung Haftungspotential Reduzierung<br />
Verlustauffangpotential<br />
Frage:<br />
Antwort:<br />
Womit haftet eine Kapitalgesellschaft?<br />
Mit dem gesamten Vermögen!<br />
Erfolgsausweis bei optimistischer bzw. pessimistischer <strong>Bilanzierung</strong><br />
Optimistische <strong>Bilanzierung</strong>:<br />
- Überbewertung des Vermögens<br />
- Unterbewertung der Schulden<br />
ausgewiesenes EK steigt<br />
überhöhter Erfolgsausweis<br />
Pessimistische <strong>Bilanzierung</strong>:<br />
- Unterbewertung des Vermögens<br />
- verkürzter Erfolgsausweis<br />
ausgewiesenes EK sinkt<br />
verkürzter Erfolgsausweis<br />
<strong>Bilanzierung</strong> erfolgt nach true and fair value! (§264HGB).<br />
Problem: Bilanzadressat kann optimistisch/pessimistisch nicht erkennen.<br />
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Seite - 57 -<br />
- Finanzwirtschaftliche Aktionsebene soll optimiert werden (wirkt nach innen)<br />
- gutes Ansehen bei den Bilanzadressaten soll optimiert werden (wirkt nach außen)<br />
Ziel ist hierbei die Ausschüttungsquote möglichst gering halten<br />
(1) – Bildung von Rücklagen = Stärkung des Eigenkapitals<br />
(1.1) - in guten (extra starken) Jahren für schlechte Jahre vorsorgen<br />
(1.2) - Gewinn = nomineller Thesaurierungsbetrag<br />
(Thesaurierung (v. gr. thesauros, Schatzhaus) bedeutet im ökonomischen Umfeld, dass der<br />
im Abrechnungszeitraum erzielte Ertrag eines Fonds nicht in bar an die Anteilseigner des<br />
Fonds ausgeschüttet wird, sondern zur Erhöhung des Fondsvermögens verwendet<br />
(thesauriert) wird. Die einzelnen Anteile haben somit einen höheren Eigenwert.)<br />
- Mindest Thesaurierungsbetrag = > Scheingewinn<br />
(Einbehaltungsbetrag)<br />
gestiegene<br />
Wiederbeschaffungskosten -<br />
Anschaffungskosten<br />
(1.3) - nötiges Kapital aus Gewinnen decken (eher innen als außen Finanzierung)<br />
(1.4) - Faktor zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit<br />
- je mehr EK desto größer die Bonität des Unternehmens, umso bessere<br />
Konditionen für Fremdinvestitionen (höhere Kreditwürdigkeit)<br />
(2) - Vorraussetzung zur Steigerung der Kreditwürdigkeit<br />
(3) - ist erreicht wenn unabhängig von den Jahresergebnissen, eine möglichst konstante<br />
Gewinnausschüttung stattfindet<br />
(4) - Gewinnmaximierung nach Steuern<br />
Mittel – Steuerersparnis + Steuerverschiebung<br />
- durch legale Maßnahmen möglichst wenig Steuern zahlen<br />
(5) - Bilanzpolitik für oder gegen die Bilanzadressaten (optimistisch oder pessimistisch)<br />
- traditionell gegen die Interessen der Bilanzadressaten<br />
- gegenüber dem Staat und den Aktionären möglichst negative Bilanz<br />
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Seite - 58 -<br />
Gestaltung wirtschaftlicher Tatbestände vor dem Bilanzstichtag<br />
Wahl des Bilanzstichtages<br />
- Unternehmen haben die freie Wahl des Bilanzstichtages<br />
Beispiel: Saisonbetrieb Sportbootbauer (Saison von April bis August)<br />
Seite - 58 -
Produktion im ganzen Jahr; Lager im August geleert, Bezahlung erfolgt im September<br />
Bilanzstichtag Vorräte Forderungen Liquidität Kurzfristige<br />
Verbindlichkeiten<br />
März hoch niedrig niedrig hoch<br />
August Niedrig hoch niedrig hoch<br />
Oktober Niedrig niedrig hoch niedrig<br />
Seite - 59 -<br />
Einfluss bilanzpolitisch motivierter<br />
Transaktionen vor dem Bilanzstichtag -<br />
Transaktionsentscheidung<br />
Forderungsabtretung<br />
Einforderung von Anzahlungen<br />
Vorverlagerung Anlagenkauf zwecks<br />
Antizipation von Abschreibungen<br />
Verzögerung Anlagenverkauf (Erlös ><br />
Buchwert)<br />
Vorziehen einer Großreparatur<br />
Bilanzpolitisches Ziel<br />
Hoher Erfolg<br />
Niedriger Höhere<br />
Erfolg Liquidität<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Vorziehen Abwicklung Großauftrag X X<br />
Verschieben Abwicklung Großauftrag<br />
X<br />
Veräußerung einer Beteiligung (Erlös ><br />
X<br />
X<br />
Buchwert)<br />
Vorziehen einer Pensionszusage<br />
X<br />
Operate - Leasing statt Kauf von Anlagen<br />
X<br />
Säle and lease back von Gebäuden<br />
X<br />
(Erlös > Buchwert)<br />
X<br />
X<br />
Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte<br />
gewünschter Erfolgsausweis hoch niedrig<br />
Aktivierungswahlrecht wahrnehmen verzichten<br />
Passivierungswahlrecht verzichten wahrnehmen<br />
Ausübung von Wahlrechten beeinflusst den Eigenkapitalausweis höherer oder<br />
niedrigerer Erfolgsausweis<br />
Aktivierungswahlrechte nach HGB<br />
<strong>Bilanzierung</strong>shilfen<br />
- Disagio (Ab- Geld) als RAP<br />
- Derivaten Firmenwert<br />
- Ingangsetzungs- und<br />
Erweiterungsinvestitionen (nur für<br />
Kapitalgesellschaften)<br />
- aktive latente Steuern als<br />
„Abgrenzungsposten"<br />
(nur für Kapitalgesellschaften)<br />
Passivierungswahlrechte nach HGB<br />
bestimmte Aufwandsrückstellungen<br />
- unterlassene Instandhaltung<br />
(geplant im 4. bis 12. Monat<br />
der Folgeperiode)<br />
- genau umschriebene Großreparaturen<br />
Sonderposten mit Rücklagenanteil<br />
(nur für Kapitalgesellschaften)<br />
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Seite - 60 -<br />
Bewertungs- und Abschreibungswahlrechte<br />
Im Zentrum des bilanzpolitischen Instrumentariums stehen die<br />
Bewertung und Abschreibungswahlrechte. Folgende Gedankenkette führt von der<br />
Bewertung zum Erfolgsausweis:<br />
- Aktiva hoch, Passiva niedrig hoher Eigenkapitalausweis<br />
am Perioden- ende hoher Erfolgsausweis<br />
- Aktiva niedrig, Passiva hoch niedriger Eigenkapitalausweis<br />
am Perioden- ende niedriger Erfolgsausweis<br />
Zusammenfassung der wichtigsten Bewertungswahlrechte<br />
- Halb- und Fertigfabrikate (Wahlrecht zur Aktivierung der Material-, Fertigungs-,<br />
und Verwaltungsgemeinkosten im Rahmen der<br />
Herstellungskosten)<br />
- Gleichartige Vorräte (Methodenwahl bei der Ermittlung der fiktiven<br />
Anschaffungskosten)<br />
- Pensionsrückstellungen (Wahl des Diskontierungszinsfußes zwischen drei und<br />
sechs Prozent)<br />
- Alle Vermögensgegenstände (Beibehaltungswahlrecht nach Wegfall des Grundes<br />
außerplanmäßiger Abschreibungen<br />
– Einschränkung nur bei Kapitalgesellschaften)<br />
Zusammenfassung der wichtigsten Abschreibungswahlrechte<br />
- Sachanlagevermögen (bei planmäßigen Abschreibungen Methodenwahlrecht<br />
linear, degressiv, leistungsabhängig)<br />
- Anlagevermögen (Abschreibungswahlrecht nach gemildertem<br />
Niederstwertprinzip bei vorübergehender Wertminderung)<br />
- Umlaufvermögen (Abschreibungen zur Berücksichtigung künftiger<br />
Wertschwankungen)<br />
- Alle Vermögensgegenstände (Abschreibungswahlrecht zur Bildung stiller<br />
Rücklagen für Nichtkapitalgesellschaften,<br />
Wahlrecht zur Übernahme steuerlicher<br />
Mehrabschreibungen im Zuge der<br />
umgekehrten Maßgeblichkeit)<br />
- Derivaten Firmenwert (Verteilung der Anschaffungskosten auf - maximal – vier<br />
Jahre oder auf tatsächliche Nutzungsdauer)<br />
Ermessensspielräume bei unvollständiger Information<br />
- Rückstellungsbildung (nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung)<br />
- Planmäßige Abschreibung (Verteilung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer)<br />
- Gemildertes Niederstwertprinzip AV ( Abschreibungszwang nur bei<br />
voraussichtlich dauernder<br />
Wertminderung)<br />
- Außerplanmäßige Abschreibung AV, UV (auf beizulegenden Wert)<br />
- Außerplanmäßige Abschreibung UV (zur Antizipation möglicher<br />
Wertminderungen der nächsten Zukunft)<br />
- Außerplanmäßige Abschreibung AV, UV (zusätzliche Abschreibung im Rahmen<br />
vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung)<br />
Seite - 60 -
Bilanzpolitische Ermessensspielräume ergeben sich aus der Tatsache, dass sich der<br />
Gesetzgeber mit seinen Rückstellungs- und Abschreibungsvorschriften angesichts<br />
unsicherer Zukunftsinformationen auf bestimmte Rechtsbegriffe stützen muss (siehe<br />
Kursivschrift).<br />
Gewinnverwendungspolitik<br />
Möglichkeiten :<br />
1. Ausschüttung<br />
2. Thesaurierung (d. h. bei Kapitalgesellschaften Rücklagenbildung)<br />
Seite - 61 -<br />
Formen der Rücklagenbildung:<br />
1. offene Rücklagen durch vollständige oder teilweise Einstellung des<br />
Jahresüberschusses in Gewinnrücklagen,<br />
2. stille Rücklagen durch Unterbewertung von Aktiva bzw. Überbewertung von<br />
Passiva<br />
Unterschied: offene Rücklagen Bildung aus Gewinn nach Steuern<br />
stille Rücklagen Bildung aus unversteuertem Gewinn<br />
Auswirkungen: Stärkung von EK-Basis & Liquidität, Steuerminimierung,<br />
Dividendenkontinuität, Imagepflege (Gläubiger: ja, Aktionäre: nein)<br />
Bildung und Auflösung stiller Rücklagen<br />
Seite - 61 -
Seite - 62 -<br />
Zwangsrücklagen: Wert am Bilanzstichtag > Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
(müssen gebildet werden!!)<br />
Schätzungsrücklagen:<br />
Ermessensrücklagen:<br />
Willkürrücklagen:<br />
Heutige Rückstellungsbildung > künftige Inanspruchnahme<br />
durch Dritte<br />
(müssen gebildet werden)<br />
Ausübung des Beibehaltungswahlrechts<br />
Bewusste Unterbewertung (Überbewertung) von<br />
Vermögensteilen (Rückstellungen)<br />
Bilanzpolitik - Ziele und Maßnahmen<br />
Ziel<br />
Maßnahmen<br />
Verminderung des<br />
Vorratsvermögens<br />
Verzögerung der Lieferung von Rohstoffen bis nach dem<br />
Bilanzstichtag (<strong>Bilanzierung</strong> unterwegs befindlicher Ware<br />
unzulässig) Frühere Abrechnung von Aufträgen (nur<br />
möglich, wenn eine anrechenbare [Teil-]Leistung erbracht<br />
worden ist)<br />
Abbau von<br />
Forderungen<br />
Verringerung der<br />
flüssigen Mittel<br />
Verbesserung der<br />
Liquidität<br />
Hereinnahme von Kundenwechseln, die diskontiert werden<br />
Kurzfristige Rückführung von Ausleihungen und anderen<br />
Außenständen über den Bilanzstichtag<br />
Leistung von Anzahlungen oder Vorauszahlungen, kurzfristige<br />
Ausleihungen<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen mit der Vereinbarung,<br />
sie später wieder zurückzunehmen (z.B. sog. \<br />
Pensionsgeschäfte bei Banken) Veräußerung von<br />
Anlagegütern, die anschließend vom Unternehmen gemietet<br />
werden (sale and lease back) Anforderungen von<br />
Anzahlungen<br />
Ergebnisverbesserung Verzögerung der Inbetriebnahme von Anlagen, frühere<br />
Abrechnung von Aufträgen<br />
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Seite - 63 -<br />
Bildung von Pensionsrückstellungen - Beispiel:<br />
Die Vorsorge GmbH schließt am 02.01.2001 mit ihrem Prokuristen Herrn Treu, der am<br />
31.12.2003 aus dem aktiven Dienst der Firma ausscheiden wird, einen Pensionsvertrag.<br />
Danach soll Herr Treu eine jährliche Pension in Höhe von 30.000 €, zahlbar am Jahresende,<br />
erhalten. Der Einfachheit halber soll angenommen werden, dass die letzte Pensionszahlung<br />
am 31.12.2008 fällig wird. Es soll der steuerrechtlich vorgeschriebene Zinssatz von 6 %<br />
Anwendung finden.<br />
6 % 3 %<br />
Rente Rentenbarwertfaktor = Barwert X Barwert X<br />
Schritt 1)<br />
30.000 €<br />
4,212 = 126.360 € 137.391,22 €<br />
Endwert X Abzinsfaktor = Barwert Y Barwert Y<br />
Schritt 2)<br />
Schritt 3)<br />
126.360 €<br />
Anfangswert Y<br />
106.092 €<br />
0,8396<br />
Annuitätenfaktor<br />
0,37411<br />
=<br />
=<br />
=<br />
106.092 €<br />
Annuität<br />
39.690 €<br />
125.732,43 €<br />
Annuität<br />
44.450,23 €<br />
1 1<br />
Rentenbarwertfaktor (RBF) = 1 - (1+i) n 1 - (1+0,06) 5 = 4.212<br />
i 0,06<br />
1 1<br />
Abzinsungsfaktor (AZF) = q n q = (1+i) 1,06 3<br />
1<br />
1<br />
Annuitätenfaktor (ANF) = 1 - (1+i) n 1 - 1-1,06 3<br />
-1<br />
I 0,06<br />
-1<br />
Seite - 63 -
Seite - 64 -<br />
Firma<br />
Beiersdorf, Didier,<br />
Dräger, Wella<br />
Wie unterschiedliche Methoden den Gewinn verändern<br />
Einzelabschluss<br />
(E)<br />
Vorräte werden mit Preisen<br />
der zuerst beschafften Güter<br />
bewertet (LIFO-Methode)<br />
Konzernabschluss<br />
(K)<br />
Vorräte werden mit<br />
Durchschnittsmethode<br />
bewertet<br />
Ergebnis<br />
vor<br />
Steuern<br />
E < K<br />
E < K<br />
Gerry Weber,<br />
Puma<br />
Degressive Abschreibung<br />
Lineare Abschreibung<br />
Fresenius<br />
Abschreibungen auf<br />
den nahen<br />
Zukunftswert bei<br />
Rohstoffen<br />
Keine Abschreibung<br />
auf den nahen<br />
Zukunftswert bei<br />
Rohstoffen<br />
E < K<br />
Douglas<br />
Keine<br />
Rückstellungen für<br />
unterlassenen<br />
Instandhaltungen<br />
Rückstellungen für<br />
Unterlassene<br />
Instandhaltungen<br />
E > K<br />
Escom<br />
Nutzungsdauer: Bauten<br />
30 Jahre /<br />
Betriebs-/Geschäftsaustattung<br />
4 bis 10 Jahre<br />
Nutzungsdauer: Bauten<br />
30 Jahre /<br />
Betriebs-/Geschäftsaustattung<br />
4 bis 10 Jahre<br />
><br />
E = K<br />
<<br />
Stuttgarter<br />
Hofbräu<br />
Rechnungszins für<br />
Pensionsrückstellungen<br />
(3.5 Prozent)<br />
Rechnungszins für<br />
Pensionsrückstellungen<br />
(6 Prozent)<br />
E < K<br />
E > K<br />
Bahlsen<br />
Keine<br />
Aufwandsrückstellungen<br />
Aufwandsrückstellungen<br />
PWA<br />
Bei Bewertungen wird der<br />
steuerlich günstigste Wert<br />
angesetzt<br />
Maßstab bei Bewertungen<br />
sind Handelsrechtliche<br />
Grundsätze, die auf<br />
Betriebswirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten basieren<br />
E < K<br />
E < K<br />
KHD<br />
Gebäudeabschreibungen nach<br />
steuerlichen Grundsätzen<br />
Abschreibungsdauer bei<br />
Gebäuden teilweise länger<br />
Zahlungsbemessungsfunktion<br />
Informationsfunktion<br />
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