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AP073(2005) J. Klopfer: Europäische Friedensordnung - DSS

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mehr eingegrenzte Verteidigung mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung<br />

gebracht werden. Nach meiner Auffassung handelt es sich hier um eine inhaltliche<br />

Veränderung des Art. 87a GG.<br />

Ein zweiter Anlaß zum kritischen Hinterfragen ist die „politische Bereitschaft<br />

und die Fähigkeit, Freiheit und Menschenrechte, Stabilität und Sicherheit notfalls<br />

auch mit militärischen Mitteln durchzusetzen oder wiederherzustellen“ 5 .<br />

Wenn dann im Art. 3.28, wie auch an anderer Stelle das „Völkerrecht und<br />

insbesondere die Charta der VN“ als „Grundlage für das Handeln“ betont<br />

wird, kommen mir unwillkürlich der NATO-Überfall auf Jugoslawien und<br />

einige andere kriegerische Abenteuer unter Beteiligung der BRD in den Sinn. 6<br />

Der Verteidigungsminister beruft sich darauf, daß der Irak-Krieg, „wie zuvor<br />

schon der Kosovo-Krieg, zu neuen Impulsen für die weitere Entwicklung der<br />

europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik geführt“ habe. 7 Da sich<br />

die EU weder gegen Jugoslawien noch gegen den Irak verteidigen mußte,<br />

dürften die Impulse nur im Bereich der Verbesserung zur Führung von Angriffskriegen<br />

liegen.<br />

Drittens sind zumindest gegenwärtig Zweifel anzumelden, wenn in den VPR<br />

behauptet wird, daß Massenvernichtungswaffen „in Verbindung mit weitreichenden<br />

Trägermitteln“ 8 auch die Völker Europas bedrohen können. Analoges<br />

findet sich im EU-Dokument. In einem Stern-Interview sieht Außenminister<br />

Fischer durch die Nuklearisierung des Iran eine Bedrohung für Europa. 9<br />

Das dürfte mit der Reichweite seiner derzeitigen Trägermittel dem Iran allerdings<br />

noch etwas schwerfallen. 10 Zweifellos stellt der globale Terrorismus gegenwärtig<br />

das größte Sicherheitsrisiko für die westliche Welt dar. Darauf wird<br />

sowohl in den VPR als auch in der EU-Sicherheitsstrategie mehrmals zu<br />

Recht Bezug genommen. Allerdings wurde der sogenannte Anti-Terror-<br />

Kampf wiederholt als Kriegsdrohung und Kriegsrechtfertigung mißbraucht.<br />

Allgemein bekannt ist die Tatsache, daß der Terrorismus mit militärischen<br />

Mitteln nicht zu bezwingen ist. Auf asymmetrische Bedrohungen wie Sprengstoffanschläge,<br />

Flugzeugentführungen sowie Angriffe mit biologischen oder<br />

chemischen Kampfstoffen kann man weder mit den Fregatten vom Typ Sachsen<br />

noch mit Militärtechnik wie dem Eurofighter erfolgreich reagieren. Diese<br />

5 Ebenda, S. 22.<br />

6 Siehe ebenda, S. 21 f.<br />

7 15. Forum, Bundeswehr und Gesellschaft, www.NGO-online.de vom 12.11.2004.<br />

8 Bundesministerium der Verteidigung, Verteidigungspolitische Richtlinien ..., a.a.O., S. 20 u. 24.<br />

9 Siehe Stern vom 11.11.2004, S. 56.<br />

10 Siehe Der Spiegel vom 13.09.2004.

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