AP073(2005) J. Klopfer: Europäische Friedensordnung - DSS
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mehr eingegrenzte Verteidigung mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung<br />
gebracht werden. Nach meiner Auffassung handelt es sich hier um eine inhaltliche<br />
Veränderung des Art. 87a GG.<br />
Ein zweiter Anlaß zum kritischen Hinterfragen ist die „politische Bereitschaft<br />
und die Fähigkeit, Freiheit und Menschenrechte, Stabilität und Sicherheit notfalls<br />
auch mit militärischen Mitteln durchzusetzen oder wiederherzustellen“ 5 .<br />
Wenn dann im Art. 3.28, wie auch an anderer Stelle das „Völkerrecht und<br />
insbesondere die Charta der VN“ als „Grundlage für das Handeln“ betont<br />
wird, kommen mir unwillkürlich der NATO-Überfall auf Jugoslawien und<br />
einige andere kriegerische Abenteuer unter Beteiligung der BRD in den Sinn. 6<br />
Der Verteidigungsminister beruft sich darauf, daß der Irak-Krieg, „wie zuvor<br />
schon der Kosovo-Krieg, zu neuen Impulsen für die weitere Entwicklung der<br />
europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik geführt“ habe. 7 Da sich<br />
die EU weder gegen Jugoslawien noch gegen den Irak verteidigen mußte,<br />
dürften die Impulse nur im Bereich der Verbesserung zur Führung von Angriffskriegen<br />
liegen.<br />
Drittens sind zumindest gegenwärtig Zweifel anzumelden, wenn in den VPR<br />
behauptet wird, daß Massenvernichtungswaffen „in Verbindung mit weitreichenden<br />
Trägermitteln“ 8 auch die Völker Europas bedrohen können. Analoges<br />
findet sich im EU-Dokument. In einem Stern-Interview sieht Außenminister<br />
Fischer durch die Nuklearisierung des Iran eine Bedrohung für Europa. 9<br />
Das dürfte mit der Reichweite seiner derzeitigen Trägermittel dem Iran allerdings<br />
noch etwas schwerfallen. 10 Zweifellos stellt der globale Terrorismus gegenwärtig<br />
das größte Sicherheitsrisiko für die westliche Welt dar. Darauf wird<br />
sowohl in den VPR als auch in der EU-Sicherheitsstrategie mehrmals zu<br />
Recht Bezug genommen. Allerdings wurde der sogenannte Anti-Terror-<br />
Kampf wiederholt als Kriegsdrohung und Kriegsrechtfertigung mißbraucht.<br />
Allgemein bekannt ist die Tatsache, daß der Terrorismus mit militärischen<br />
Mitteln nicht zu bezwingen ist. Auf asymmetrische Bedrohungen wie Sprengstoffanschläge,<br />
Flugzeugentführungen sowie Angriffe mit biologischen oder<br />
chemischen Kampfstoffen kann man weder mit den Fregatten vom Typ Sachsen<br />
noch mit Militärtechnik wie dem Eurofighter erfolgreich reagieren. Diese<br />
5 Ebenda, S. 22.<br />
6 Siehe ebenda, S. 21 f.<br />
7 15. Forum, Bundeswehr und Gesellschaft, www.NGO-online.de vom 12.11.2004.<br />
8 Bundesministerium der Verteidigung, Verteidigungspolitische Richtlinien ..., a.a.O., S. 20 u. 24.<br />
9 Siehe Stern vom 11.11.2004, S. 56.<br />
10 Siehe Der Spiegel vom 13.09.2004.