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AP073(2005) J. Klopfer: Europäische Friedensordnung - DSS

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39<br />

Harry Pursche<br />

Einige Aspekte der Einbindung der Verteidigungspolitischen<br />

Richtlinien in die EU-Sicherheitsstrategie<br />

Im Zusammenhang mit der Absicht, die Verteidigungspolitischen Richtlinien des<br />

Verteidigungsministers von 1992 (VPR) zu überarbeiten, umriß P. Struck die<br />

künftigen Aufgaben der Bundeswehr wie folgt: „Meine weiteren Überlegungen<br />

gehen von der Annahme aus, daß der Schwerpunkt der Aufgaben der<br />

Bundeswehr auf absehbare Zeit im multinationalen Einsatz und jenseits unserer<br />

Grenzen liegen wird.“ 1 Folgerichtig heißt es dann in den VPR: „Die Sicherheitslage<br />

hat sich grundlegend gewandelt (und) verlangt veränderte Fähigkeiten“<br />

2 seitens der Bundeswehr. Eine durchaus realistische Aussage, die<br />

generell für Europa insgesamt zutreffend ist. Dem Rechnung tragend, zählt<br />

dann das Bekenntnis zur multinationalen Sicherheitsvorsorge zu den Kernaussagen<br />

der VPR, in denen wiederholt die besondere Verantwortung der BRD für die<br />

Konfliktverhinderung und Krisenbewältigung beschworen wird.<br />

In den VPR wie auch in der Sicherheitsstrategie der EU gibt es allerdings einige<br />

Aussagen, die im Kontext, wie Kriege im ausgehenden 20. und beginnenden<br />

21. Jahrhundert gemacht wurden, der kritischen Betrachtung bedürfen.<br />

Da wäre erstens die Umdeutung des Begriffs Verteidigung zu nennen. Im Abschnitt<br />

1 der VPR heißt es dazu: Die „Neugewichtung der Aufgaben der<br />

Bundeswehr und die daraus resultierenden konzeptionellen und strukturellen<br />

Konsequenzen entsprechen dem weiten Verständnis von Verteidigung, das<br />

sich in den letzten Jahren herausgebildet hat.“ 3 In den Kernaussagen wird<br />

hervorgehoben, daß Bundeswehr-Einsätze „auch über das Bündnisgebiet hinaus“<br />

vorgesehen sind. Verteidigungsminister Struck läßt keinen Zweifel daran,<br />

daß die Verteidigung nicht schon am Hindukusch endet, sondern weltweit geführt<br />

wird. Diese Interpretation von Verteidigung ist ihrem Wesen nach eher<br />

eine Umschreibung von Angriff und Präventivschlag. Aufmerksam zu verfolgen<br />

gilt, was sich hinter dem „ gesamte(n) Spektrum sicherheitspolitisch relevanter<br />

Instrumente und Handlungsoptionen“ verbirgt. 4 Sich auf das Bundesverfassungsgericht<br />

und den Bundestag berufend, soll die geographisch nicht<br />

1 www.NGO-online.de vom 12.03.2003.<br />

2 Bundesministerium der Verteidigung, Verteidigungspolitische Richtlinien für den Geschäftsbereich<br />

des Bundesministers der Verteidigung (VPR ), www.bundeswehr.de., Berlin, S. 18 f.<br />

3 Ebenda.<br />

4 Ebenda, S. 18 f., S. 22.

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