AP073(2005) J. Klopfer: Europäische Friedensordnung - DSS
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Harry Pursche<br />
Einige Aspekte der Einbindung der Verteidigungspolitischen<br />
Richtlinien in die EU-Sicherheitsstrategie<br />
Im Zusammenhang mit der Absicht, die Verteidigungspolitischen Richtlinien des<br />
Verteidigungsministers von 1992 (VPR) zu überarbeiten, umriß P. Struck die<br />
künftigen Aufgaben der Bundeswehr wie folgt: „Meine weiteren Überlegungen<br />
gehen von der Annahme aus, daß der Schwerpunkt der Aufgaben der<br />
Bundeswehr auf absehbare Zeit im multinationalen Einsatz und jenseits unserer<br />
Grenzen liegen wird.“ 1 Folgerichtig heißt es dann in den VPR: „Die Sicherheitslage<br />
hat sich grundlegend gewandelt (und) verlangt veränderte Fähigkeiten“<br />
2 seitens der Bundeswehr. Eine durchaus realistische Aussage, die<br />
generell für Europa insgesamt zutreffend ist. Dem Rechnung tragend, zählt<br />
dann das Bekenntnis zur multinationalen Sicherheitsvorsorge zu den Kernaussagen<br />
der VPR, in denen wiederholt die besondere Verantwortung der BRD für die<br />
Konfliktverhinderung und Krisenbewältigung beschworen wird.<br />
In den VPR wie auch in der Sicherheitsstrategie der EU gibt es allerdings einige<br />
Aussagen, die im Kontext, wie Kriege im ausgehenden 20. und beginnenden<br />
21. Jahrhundert gemacht wurden, der kritischen Betrachtung bedürfen.<br />
Da wäre erstens die Umdeutung des Begriffs Verteidigung zu nennen. Im Abschnitt<br />
1 der VPR heißt es dazu: Die „Neugewichtung der Aufgaben der<br />
Bundeswehr und die daraus resultierenden konzeptionellen und strukturellen<br />
Konsequenzen entsprechen dem weiten Verständnis von Verteidigung, das<br />
sich in den letzten Jahren herausgebildet hat.“ 3 In den Kernaussagen wird<br />
hervorgehoben, daß Bundeswehr-Einsätze „auch über das Bündnisgebiet hinaus“<br />
vorgesehen sind. Verteidigungsminister Struck läßt keinen Zweifel daran,<br />
daß die Verteidigung nicht schon am Hindukusch endet, sondern weltweit geführt<br />
wird. Diese Interpretation von Verteidigung ist ihrem Wesen nach eher<br />
eine Umschreibung von Angriff und Präventivschlag. Aufmerksam zu verfolgen<br />
gilt, was sich hinter dem „ gesamte(n) Spektrum sicherheitspolitisch relevanter<br />
Instrumente und Handlungsoptionen“ verbirgt. 4 Sich auf das Bundesverfassungsgericht<br />
und den Bundestag berufend, soll die geographisch nicht<br />
1 www.NGO-online.de vom 12.03.2003.<br />
2 Bundesministerium der Verteidigung, Verteidigungspolitische Richtlinien für den Geschäftsbereich<br />
des Bundesministers der Verteidigung (VPR ), www.bundeswehr.de., Berlin, S. 18 f.<br />
3 Ebenda.<br />
4 Ebenda, S. 18 f., S. 22.