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AP073(2005) J. Klopfer: Europäische Friedensordnung - DSS

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nicht mißbrauchen kann, wird dessen Gewalt von der exekutiven und richterlichen<br />

Gewalt getrennt.<br />

Tatsächlich ist in der <strong>Europäische</strong>n Union das Prinzip der Gewaltenteilung<br />

nicht streng gewahrt. Das EU-Parlament, das einzige direkt gewählte Organ,<br />

hat keine legislative Gewalt, sondern nur Mitwirkungsrechte und Beratungsfunktion<br />

(Art. 19,1). Dagegen besitzt die <strong>Europäische</strong> Kommission, die ernannt<br />

und nicht gewählt wird (Art. III-250), das Monopol auf Gesetzesinitiative<br />

(Art. 25,2). Sie ist neben dem Ministerrat zugleich Exekutivorgan der U-<br />

nion (Art. 25,1). Selbst die richterliche Gewalt ist eingeschränkt; denn dem<br />

<strong>Europäische</strong>n Gerichtshof wird eine Zuständigkeit für die Außen- und Sicherheitspolitik<br />

abgesprochen. 11<br />

In der Praxis wird eine Demokratie schließlich daran gemessen, wie weit die<br />

Menschenrechte eingehalten werden und ob es in sozialer Hinsicht gerecht<br />

zugeht. Nach Platon besteht Gerechtigkeit ganz einfach darin, das jeder das<br />

Seinige hat und tut 12 - also jedem nach seinen Fähigkeiten und nach seinen<br />

Bedürfnissen. Die soziale Gerechtigkeit korrespondiert also gleichermaßen<br />

mit dem, was der Einzelne leistet und zum Leben braucht.<br />

In der <strong>Europäische</strong>n Union dominiert dagegen einseitig die neoliberale Ideologie<br />

einer Leistungsgerechtigkeit, nach der der Leistungsfähige belohnt wird<br />

und der Schwache auf der Strecke bleibt. Überhaupt sind die wirtschafts-, finanz-<br />

und sozialpolitischen Umsetzungen in den einzelnen Politikbereichen<br />

der <strong>Europäische</strong>n Union in neoliberaler Handschrift geschrieben. Die wirtschaftlichen<br />

Zielvorgaben mit der Freiheit für den Personen-, Waren-,<br />

Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sollen den <strong>Europäische</strong>n Binnenmarkt<br />

verwirklichen, also die umfassende Privatisierung der öffentlichen Güter ohne<br />

Einflußnahme der Gemeinwesen vorantreiben.<br />

Notwendige Bedingungen für ein friedensfähiges Europa<br />

In absehbarer Zeit - so sind die voranstehenden Überlegungen zusammenzufassen<br />

- wird sich eine europäische <strong>Friedensordnung</strong>, die der Idee des positiven<br />

Friedens verpflichtet ist, nicht verwirklichen lassen. Dennoch, fragt man<br />

nach den Gesinnungen und Willensäußerungen der Bürger, so haben die großen<br />

Friedenskundgebungen in den verschiedenen Ländern vom 15. Februar<br />

2003 gegen den Irak - Krieg der USA einen unbedingten Friedenswillen<br />

35<br />

11 Siehe Kommission Friedenspolitik von pax Christi (Hrsg.), Eine neue Supermacht? Der<br />

EU-Verfassungsentwurf stellt die Weichen für globale Kriegsführung, Sozialabbau u.<br />

Entdemokratisierung, in: Impulse, Heft Juni/2004.<br />

12 Siehe Platon, Der Staat, 433 A-434 C.

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