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AP073(2005) J. Klopfer: Europäische Friedensordnung - DSS

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Assoziation wird einen Angriffskrieg von vornherein unterbinden und bei einer<br />

Bedrohung von außen nach gewaltfreien Wegen der Konfliktlösung suchen.<br />

In der Verallgemeinerung dieses Idealfalls einer wahrhaft demokratisch verfaßten<br />

Assoziation ist die generelle Respektierung der Menschenrechte erste<br />

Grundbedingung auch des Weltfriedens. Die Menschenrechte umfassen ja<br />

nicht nur die unveräußerlichen Persönlichkeitsrechte und Grundrechte des<br />

Einzelnen, wie sie 1948 in der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte<br />

von den Vereinten Nationen verkündet wurden. Hinzu kommen die internationalen<br />

Pakte über die bürgerlichen und politischen Rechte sowie über die<br />

wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die 1966 beschlossen und<br />

zehn Jahre später in Kraft gesetzt wurden. Allerdings sind in der westlichen<br />

Welt die internationalen Pakte, in denen sich ein weiteres Mal die Ideen der<br />

Gleichheit und der sozialen Gerechtigkeit ausdrücken, nur Absichtserklärungen<br />

geblieben und sind nicht in geltende, einklagbare Rechtsansprüche überführt<br />

worden. 1<br />

Die repräsentative Demokratie und der negative Frieden<br />

In der politischen Praxis der Völker ist die Idee einer sozialen, emanzipatorischen<br />

Demokratie nie umfassend verwirklicht worden. Statt dessen wird seit<br />

J. Locke (1632-1704) die Idee der repräsentativen Demokratie zugrunde gelegt<br />

- als Idee der parlamentarischen Repräsentation, deren historischer Ursprung<br />

aus dem Ständewesen nicht zu verkennen ist. 2<br />

Der formale Charakter der Repräsentativdemokratie wird durch den Wahlakt<br />

ausgedrückt, der die eigentliche demokratische Begründungsfunktion zugewiesen<br />

erhält. Bereits mit dem Wahlakt erschöpft sich der substantielle Gehalt<br />

der demokratischen Idee. Unverzichtbar für das Demokratieverständnis bleibt<br />

zwar formal die Volkssouveränität, die in der Repräsentation durch die Vertreter<br />

des Volkes zum Ausdruck kommen soll. Repräsentiert wird die Volkssouveränität<br />

durch politische Parteien und deren Vertreter, so daß das Volk<br />

nur noch im Rahmen der Organisation von Parteien an der politischen Willensbildung<br />

mitwirkt, aber an den politischen Entscheidungen - bis hin zur<br />

Frage von Frieden und Krieg - nicht mehr direkt beteiligt ist.<br />

1 Siehe Th. Gebauer, Sicherheit und Menschenrechte. Über den sozialen Ausschluß oder das<br />

„Recht, Recht zu haben“, in: medico international Rundschreiben , 01/2004, S. 24-27. Vgl. hierzu<br />

besonders E. Woit, Auch mit Gewalt? Wege und Irrwege zur Durchsetzung der<br />

Menschenrechte, Witten/Dortmund, pad 2001.<br />

2 Siehe L. Lambrecht, Stichwort Demokratie, in: H. J. Sandkühler (Hrsg.), <strong>Europäische</strong><br />

Enzyklopädie zu Philosophie und Wissenschaften, Bd. 1, Hamburg 1990, S. 483-533.

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