TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...
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TC/36/9<br />
Seite 36<br />
137. Die Homogenität und die Beständigkeit einer Hybridsorte lassen sich durch die<br />
Untersuchung der Homogenität und der Beständigkeit der Hybride selbst oder, unter<br />
bestimmten Umständen, der Erzeuger und der Hybride prüfen. Ist beides nicht möglich oder<br />
durchführbar, kann die Sorte weder beschrieben noch geschützt werden.<br />
138. Für Hybridsorten aus hybriden Eltern oder fremdbefruchtenden Eltern, die keine<br />
Inzuchtlinien, sondern Populationen sind, sollten relative Toleranzgrenzen verwendet werden;<br />
daher sollten sie als synthetische Sorten oder Populationen (siehe Kapitel 7.5) behandelt<br />
werden, solange kein anderer Beweis vorliegt.<br />
8. BESTÄNDIGKEITSPRÜFUNG<br />
139. Gemäß Artikel 9 des Übereinkommens wird die Sorte als beständig angesehen, wenn<br />
ihre maßgebenden Merkmale nach aufeinanderfolgenden Vermehrungen oder, im Falle eines<br />
besonderen Vermehrungszyklus, am Ende eines jeden Zyklus unverändert bleiben. Die<br />
maßgebenden Merkmale sind mindestens jene Merkmale, die für die Prüfung der<br />
Unterscheidbarkeit verwendet werden oder die in der zum Zeitpunkt der Erteilung des<br />
Schutzes erstellten Sortenbeschreibung enthalten sind.<br />
140. Der Beständigkeit ist bei der Prüfung der Unterscheidbarkeit und der Homogenität<br />
sorgfältige Beachtung zu schenken. Die Beständigkeit wird gegebenenfalls durch den Anbau<br />
einer weiteren Generation aus dem vom Antragsteller vorzulegenden neuen Saatgutmuster<br />
geprüft, um sicherzustellen, dass dieses dieselben Merkmale wie das zuvor eingesandte<br />
Material aufweist.<br />
141. Ist die Sorte nicht beständig, wird das erzeugte Material der zum Zeitpunkt der<br />
Erteilung des Schutzes erstellten Sortenbeschreibung bald nicht mehr entsprechen und somit<br />
der geschützten Sorte nicht mehr angehören.<br />
142. Die Beständigkeit einer Hybridsorte sollte durch Untersuchung der Homogenität und<br />
der Beständigkeit ihrer Erzeugerlinien und der Sorte selbst geprüft werden. Ist beides nicht<br />
möglich oder durchführbar, kann nicht nachgewiesen werden, dass die Sorte beständig ist.<br />
143. Es ist in der Regel nicht möglich, während eines Zeitraums von zwei oder drei Jahren<br />
Prüfungen auf Beständigkeit durchzuführen, deren Ergebnisse ebenso sicher sind wie die der<br />
Unterscheidbarkeits- und der Homogenitätsprüfung. Wurde nachgewiesen, dass ein<br />
eingesandtes Muster homogen ist, kann das Material im Allgemeinen ebenfalls als beständig<br />
betrachtet werden.<br />
Erläuterung<br />
i) Ist die Sorte nicht beständig, erledigt sich dies von selbst. Die Sorte wird<br />
nicht mehr dieselbe, sondern eine andere Sorte sein, da sich die maßgebenden<br />
Merkmale, mit anderen Worten die in der zum Zeitpunkt der Erteilung des<br />
Schutzes erstellten Sortenbeschreibung enthaltenen Merkmale, verändert haben.<br />
ii) Wie in Absatz 40 oben erwähnt, wird die DUS-Prüfung grundsätzlich an der<br />
Sorte vorgenommen, wie sie am Markt erscheint, was insbesondere bei<br />
fremdbefruchtenden Arten bedeutet, dass sie an derselben Generation wie<br />
derjenigen, die auf den Markt gebracht wird, erfolgt. Daher sollte das für die