TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...
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TC/36/9<br />
Seite 20<br />
c) Standardmerkmale in den UPOV-Prüfungsrichtlinien: Diese sind Merkmale, die<br />
die UPOV als für die DUS-Prüfung geeignet erachtet, die jedoch nicht von allen<br />
Verbandsstaaten als notwendig betrachtet wurden (sie sind ohne Sternchen in den UPOV-<br />
Prüfungsrichtlinien enthalten).<br />
d) Standardmerkmale, die nicht in den UPOV-Prüfungsrichtlinien enthalten sind:<br />
Diese Merkmale sind für die DUS-Prüfung geeignet, jedoch nur in einem oder wenigen<br />
Verbandstaaten von Bedeutung oder nur äußerst selten für die Unterscheidbarkeit notwendig.<br />
Sie sind in den UPOV-Prüfungsrichtlinien nicht enthalten.<br />
e) UPOV-Merkmale als unterstützender Beweis: Dies sind Merkmale, die von der<br />
UPOV als allein nicht ausreichend für die Begründung der Unterscheidbarkeit angesehen<br />
werden, jedoch unterstützende Beweise für andere Unterschiede liefern können, die sodann<br />
für die Unterscheidbarkeit verwendet werden. Sie sind in den UPOV-Prüfungsrichtlinien<br />
nicht enthalten, doch werden einzelne davon, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen, in<br />
einer Anlage der Prüfungsrichtlinien mit dem spezifischen Vorbehalt wiedergegeben, dass sie<br />
nicht Bestandteil der eigentlichen Prüfungsrichtlinien bilden. Für weitere Einzelheiten<br />
bezüglich der Verwendung von Merkmalen als unterstützender Beweis siehe Dokument<br />
TGP/14.<br />
60. Für die Verwendung der Hybridformel bei der DUS-Prüfung siehe Dokument TGP/4.<br />
5.2.2 Merkmalskategorien auf nationaler Ebene<br />
61. Bei der Auswahl der auf nationaler Ebene für die DUS-Prüfung zu verwendenden<br />
Merkmale werden die entsprechenden Behörden Merkmale ermitteln und sie folgendermaßen<br />
verwenden:<br />
a) Gruppierungsmerkmale;<br />
b) Routinemerkmale;<br />
c) Nichtroutine-Merkmale.<br />
62. Gruppierungsmerkmale: Dies sind Merkmale, die bei der Anbauprüfung zur<br />
Organisation der Kandidatensorten und der Vergleichssorten in verschiedene Gruppen<br />
verwendet werden, so dass eine Sorte in der einen Gruppe nicht mehr mit einer Sorte in einer<br />
der übrigen Gruppen verglichen wird. Sie sind so beschaffen, dass die schriftlichen<br />
Ausprägungsstufen für die zuverlässige Begründung der Unterscheidbarkeit ausreichen, und<br />
sollten aus diesem Grund in allen Regionen hinreichend unabhängig von Umwelteinflüssen<br />
sein. Diese Merkmale sind in den Technischen Fragebogen aufzunehmen, um sicherzustellen,<br />
dass die Gruppierung vor der Prüfung erfolgen kann.<br />
Erläuterung<br />
Siehe auch Absatz 59 Buchstabe a.<br />
63. Routinemerkmale sind Merkmale, die jedes Jahr routinemäßig für die Prüfung aller<br />
Sorten verwendet werden. Sie sollten in erster Linie alle mit Sternchen versehenen Merkmale<br />
(und somit alle UPOV-Gruppierungsmerkmale) in den UPOV-Prüfungsrichtlinien erfassen.<br />
Wo es notwendig ist, die Unterscheidbarkeit routinemäßig aufgrund weiterer Merkmale zu