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TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

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TC/36/9<br />

Seite 20<br />

c) Standardmerkmale in den UPOV-Prüfungsrichtlinien: Diese sind Merkmale, die<br />

die UPOV als für die DUS-Prüfung geeignet erachtet, die jedoch nicht von allen<br />

Verbandsstaaten als notwendig betrachtet wurden (sie sind ohne Sternchen in den UPOV-<br />

Prüfungsrichtlinien enthalten).<br />

d) Standardmerkmale, die nicht in den UPOV-Prüfungsrichtlinien enthalten sind:<br />

Diese Merkmale sind für die DUS-Prüfung geeignet, jedoch nur in einem oder wenigen<br />

Verbandstaaten von Bedeutung oder nur äußerst selten für die Unterscheidbarkeit notwendig.<br />

Sie sind in den UPOV-Prüfungsrichtlinien nicht enthalten.<br />

e) UPOV-Merkmale als unterstützender Beweis: Dies sind Merkmale, die von der<br />

UPOV als allein nicht ausreichend für die Begründung der Unterscheidbarkeit angesehen<br />

werden, jedoch unterstützende Beweise für andere Unterschiede liefern können, die sodann<br />

für die Unterscheidbarkeit verwendet werden. Sie sind in den UPOV-Prüfungsrichtlinien<br />

nicht enthalten, doch werden einzelne davon, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen, in<br />

einer Anlage der Prüfungsrichtlinien mit dem spezifischen Vorbehalt wiedergegeben, dass sie<br />

nicht Bestandteil der eigentlichen Prüfungsrichtlinien bilden. Für weitere Einzelheiten<br />

bezüglich der Verwendung von Merkmalen als unterstützender Beweis siehe Dokument<br />

TGP/14.<br />

60. Für die Verwendung der Hybridformel bei der DUS-Prüfung siehe Dokument TGP/4.<br />

5.2.2 Merkmalskategorien auf nationaler Ebene<br />

61. Bei der Auswahl der auf nationaler Ebene für die DUS-Prüfung zu verwendenden<br />

Merkmale werden die entsprechenden Behörden Merkmale ermitteln und sie folgendermaßen<br />

verwenden:<br />

a) Gruppierungsmerkmale;<br />

b) Routinemerkmale;<br />

c) Nichtroutine-Merkmale.<br />

62. Gruppierungsmerkmale: Dies sind Merkmale, die bei der Anbauprüfung zur<br />

Organisation der Kandidatensorten und der Vergleichssorten in verschiedene Gruppen<br />

verwendet werden, so dass eine Sorte in der einen Gruppe nicht mehr mit einer Sorte in einer<br />

der übrigen Gruppen verglichen wird. Sie sind so beschaffen, dass die schriftlichen<br />

Ausprägungsstufen für die zuverlässige Begründung der Unterscheidbarkeit ausreichen, und<br />

sollten aus diesem Grund in allen Regionen hinreichend unabhängig von Umwelteinflüssen<br />

sein. Diese Merkmale sind in den Technischen Fragebogen aufzunehmen, um sicherzustellen,<br />

dass die Gruppierung vor der Prüfung erfolgen kann.<br />

Erläuterung<br />

Siehe auch Absatz 59 Buchstabe a.<br />

63. Routinemerkmale sind Merkmale, die jedes Jahr routinemäßig für die Prüfung aller<br />

Sorten verwendet werden. Sie sollten in erster Linie alle mit Sternchen versehenen Merkmale<br />

(und somit alle UPOV-Gruppierungsmerkmale) in den UPOV-Prüfungsrichtlinien erfassen.<br />

Wo es notwendig ist, die Unterscheidbarkeit routinemäßig aufgrund weiterer Merkmale zu

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