TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...
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TC/36/9<br />
Seite 15<br />
UPOV arbeitete außerdem einen UPOV-Musterbericht über die technische<br />
Prüfung und die UPOV-Sortenbeschreibung aus (Abschnitt 23 der UPOV-<br />
Sammlung).<br />
ii) Chrysanthemen beispielsweise werden im Auftrag der meisten übrigen<br />
Verbandsstaaten im Vereinigten Königreich geprüft. Im Gegenzug hat Südafrika<br />
Prüfungsmöglichkeiten für einige seiner einheimischen Ziergattungen angeboten.<br />
Ein großer Vorteil der zentralen Prüfung ist, dass sie eine einzige Grundlage für<br />
Entscheidungen bezüglich der Unterscheidbarkeit, der Homogenität und der<br />
Beständigkeit für alle Sorten einer gegebenen Gattung oder Art bereitstellt.<br />
iii) Dokument TGP/5, das weitere Informationen über die Zusammenarbeit bei<br />
der Prüfung vermittelt, enthält auch den für jede ordentliche Ratstagung<br />
abgefassten Wortlaut.<br />
iv) Dokument TGP/5 enthält ferner die Liste der Arten, an denen praktische<br />
technische Kenntnisse erworben oder für die nationale Richtlinien aufgestellt<br />
wurden. Sie wird jährlich aktualisiert und vermittelt den technischen<br />
Sachverständigen zweckdienliche Informationen über die bezüglich einer<br />
gegebenen Art in anderen Verbandsstaaten zu kontaktierenden Personen.<br />
v) Eine Liste der E-Mail-Adressen der technischen Sachverständigen in den<br />
UPOV-Verbandsstaaten ist auf der Internetsite abrufbar unter<br />
http://www.bioss.sari.ac.uk/links/upov/upemail. html.<br />
4.2 Zusammenarbeit mit Züchtern und Antragstellern<br />
43. In den meisten Ländern wird die Sortenprüfung von einer amtlichen Behörde verwaltet,<br />
obwohl sich die Züchter in unterschiedlichem Ausmaß an den Anbauprüfungen beteiligen.<br />
44. Eine enge Zusammenarbeit mit den Züchtern wurde von der UPOV stets gefördert,<br />
selbst im Falle von Staaten mit einem straffen System staatlich durchgeführter Prüfungen.<br />
Einzelne Verbandsstaaten verfügen über ein System, bei dem die Züchter oder Antragsteller<br />
ersucht werden, die gesamte Prüfung aufgrund der vorgeschriebenen nationalen<br />
Prüfungsrichtlinien oder Technischen Fragebogen durchzuführen. Sie nehmen die<br />
Erfassungen vor und erarbeiten einen vollständigen Prüfungsbericht gemäß den strengen<br />
technischen Verfahren und den von der UPOV verlangten hohen Normen. Die Entscheidung<br />
über DUS beruht vollständig auf den vom Züchter oder Antragsteller vermittelten und von der<br />
nationalen Behörde überprüften Prüfungsergebnissen.<br />
45. Die UPOV erstellte eine Liste von Bedingungen für die Prüfung einer Sorte aufgrund<br />
der von oder im Auftrag von Antragstellern oder Züchtern durchgeführten Versuche. Die<br />
Einzelheiten der Bedingungen sind in Dokument TGP/6 enthalten.<br />
46. Das Dokument TPG/6 vermittelt ebenfalls zweckdienliche Informationen über die<br />
verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung der Antragsteller an den Anbauprüfungen.