TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...
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TC/36/9<br />
Seite 12<br />
zahlreiche individuelle Prüfungsrichtlinien virusfreies Material, Material, das nicht aus<br />
Gewebekultur erzielt wurde, oder Material von einem spezifischem Alter nach dem<br />
Aufpfropfen. Andernfalls wird das vorgelegte eingesandte Pflanzenmaterial lediglich als<br />
Elternmaterial verwendet, dem von der nationalen Behörde das vegetative Material<br />
entnommen wird, um eine zufriedenstellende Prüfung zu erzielen.<br />
3.4 Vergleich mit ähnlichen Sorten<br />
32. Zur Prüfung dessen, ob ein Kandidatensorte die DUS-Kriterien erfüllt, wird sie mit<br />
Sorten verglichen, die allgemein bekannt sind. Zur Erfüllung der<br />
Unterscheidbarkeitsvoraussetzung muss eine Kandidatensorte von allen anderen Sorten, deren<br />
Vorhandensein allgemein bekannt ist, deutlich unterscheidbar sein. Die Sorten werden als<br />
allgemein bekannte Sorten bezeichnet. Allgemein bekannte Sorten im Sinne der UPOV<br />
werden in Dokument TGP/3 ausführlich erläutert. Es wird kein Vergleich mit Sorten, deren<br />
Vermehrungsmaterial nicht verfügbar ist, angestellt.<br />
33. Ein systematischer individueller Vergleich ist möglicherweise mit jenen allgemein<br />
bekannten Sorten nicht erforderlich, die sich in einer Gruppe befinden, von der bekannt ist,<br />
dass sie spezifische Ausprägungen von Merkmalen aufweist, die zuverlässig sicherstellen,<br />
dass die Sorte von der Kandidatensorte hinreichend unterscheidbar sein wird. Diese<br />
Merkmale oder die Ausprägungen dieser Merkmale lassen sich daher für die Verringerung der<br />
Anzahl allgemein bekannter Sorten, mit denen ein systematischer individueller Vergleich<br />
erforderlich ist, verwenden.<br />
Erläuterung<br />
Beispiele für Merkmale zur Verringerung der allgemein bekannten Sorten, die für<br />
den Vergleich in Betracht zu ziehen sind, könnten sein, dass<br />
i) die Sorten aus einem verschiedenen Anbauumfeld kommen (z. B. Anpassung<br />
an verschiedene Tageslängen, Gewächshaus kontra Freiland),<br />
ii) die Sorten verschiedene Endzwecke haben (Stärkekartoffel kontra Kartoffel<br />
für den Verzehr durch den Menschen).<br />
34. Wenn Sorten durch den Vergleich schriftlicher Beweise zuverlässig von einer<br />
Kandidatensorte weiter unterschieden werden können, ist es nicht notwendig, sie in eine<br />
Anbauprüfung mit der entsprechenden Kandidatensorte einzuschließen. Besteht jedoch keine<br />
Möglichkeit, sie von der Kandidatensorte deutlich zu unterscheiden, sollten die Sorten<br />
zusammen mit der Kandidatensorte angebaut werden.<br />
35. Ein Technischer Fragebogen, der vom Antragsteller ausgefüllt und zusammen mit dem<br />
Antrag eingereicht wird, nennt Merkmale von Bedeutung für die Identifizierung der Sorten,<br />
die der Kandidatensorte am ähnlichsten sind. Nach Bedarf werden diese Sorten angebaut und<br />
direkt mit der Kandidatensorte verglichen.<br />
36. Die allgemeine Bekanntheit im Sinne der UPOV wird in Dokument TGP/3 in allen<br />
Einzelheiten dargelegt.