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TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

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TC/36/9<br />

Seite 12<br />

zahlreiche individuelle Prüfungsrichtlinien virusfreies Material, Material, das nicht aus<br />

Gewebekultur erzielt wurde, oder Material von einem spezifischem Alter nach dem<br />

Aufpfropfen. Andernfalls wird das vorgelegte eingesandte Pflanzenmaterial lediglich als<br />

Elternmaterial verwendet, dem von der nationalen Behörde das vegetative Material<br />

entnommen wird, um eine zufriedenstellende Prüfung zu erzielen.<br />

3.4 Vergleich mit ähnlichen Sorten<br />

32. Zur Prüfung dessen, ob ein Kandidatensorte die DUS-Kriterien erfüllt, wird sie mit<br />

Sorten verglichen, die allgemein bekannt sind. Zur Erfüllung der<br />

Unterscheidbarkeitsvoraussetzung muss eine Kandidatensorte von allen anderen Sorten, deren<br />

Vorhandensein allgemein bekannt ist, deutlich unterscheidbar sein. Die Sorten werden als<br />

allgemein bekannte Sorten bezeichnet. Allgemein bekannte Sorten im Sinne der UPOV<br />

werden in Dokument TGP/3 ausführlich erläutert. Es wird kein Vergleich mit Sorten, deren<br />

Vermehrungsmaterial nicht verfügbar ist, angestellt.<br />

33. Ein systematischer individueller Vergleich ist möglicherweise mit jenen allgemein<br />

bekannten Sorten nicht erforderlich, die sich in einer Gruppe befinden, von der bekannt ist,<br />

dass sie spezifische Ausprägungen von Merkmalen aufweist, die zuverlässig sicherstellen,<br />

dass die Sorte von der Kandidatensorte hinreichend unterscheidbar sein wird. Diese<br />

Merkmale oder die Ausprägungen dieser Merkmale lassen sich daher für die Verringerung der<br />

Anzahl allgemein bekannter Sorten, mit denen ein systematischer individueller Vergleich<br />

erforderlich ist, verwenden.<br />

Erläuterung<br />

Beispiele für Merkmale zur Verringerung der allgemein bekannten Sorten, die für<br />

den Vergleich in Betracht zu ziehen sind, könnten sein, dass<br />

i) die Sorten aus einem verschiedenen Anbauumfeld kommen (z. B. Anpassung<br />

an verschiedene Tageslängen, Gewächshaus kontra Freiland),<br />

ii) die Sorten verschiedene Endzwecke haben (Stärkekartoffel kontra Kartoffel<br />

für den Verzehr durch den Menschen).<br />

34. Wenn Sorten durch den Vergleich schriftlicher Beweise zuverlässig von einer<br />

Kandidatensorte weiter unterschieden werden können, ist es nicht notwendig, sie in eine<br />

Anbauprüfung mit der entsprechenden Kandidatensorte einzuschließen. Besteht jedoch keine<br />

Möglichkeit, sie von der Kandidatensorte deutlich zu unterscheiden, sollten die Sorten<br />

zusammen mit der Kandidatensorte angebaut werden.<br />

35. Ein Technischer Fragebogen, der vom Antragsteller ausgefüllt und zusammen mit dem<br />

Antrag eingereicht wird, nennt Merkmale von Bedeutung für die Identifizierung der Sorten,<br />

die der Kandidatensorte am ähnlichsten sind. Nach Bedarf werden diese Sorten angebaut und<br />

direkt mit der Kandidatensorte verglichen.<br />

36. Die allgemeine Bekanntheit im Sinne der UPOV wird in Dokument TGP/3 in allen<br />

Einzelheiten dargelegt.

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