Die Partei der Freiheit
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Kapitel 1: Deutscher Liberalismus - ein Oberblick 11<br />
sich erstreckt, sondem in <strong>der</strong> gesamten westlichen Welt sichtbar wurde.1 1 In seiner<br />
Definition des Rechts als des "Inbegriffs <strong>der</strong> Bedingungen, unter denen die<br />
Willkur des einen mit <strong>der</strong> Willkur des an<strong>der</strong>en nach einem allgemeinen Gesetze<br />
<strong>der</strong> <strong>Freiheit</strong> zusammen vereinigt werden kann" (Kant, 1923a, S. 230), nahm Kant<br />
im wesentlichen bereits vorweg, was Herbert Spencer spater als "the law of equal<br />
freedom" 12 bezeichnen sollte.<br />
Wesentlich fur Kants politischen Standpunkt war <strong>der</strong> Glaube an eine freie<br />
Marktwirtschaft und an Privateigentum. Es war ihm klar, daB diese Institutionen<br />
zu bedeuten<strong>der</strong> materieller Ungleichheit fuhren wiirden, aber er fand dies vollkommen<br />
akzeptabel, solange die <strong>Freiheit</strong> respektiert wurde. Fur Kant mag das<br />
Individuum alles vererben, was<br />
"als Eigentum erworben und auch von ihm verauBert werden kann, und so in einer<br />
Reihe von Nachkommen eine betrachtliche Ungleichheit in Vermogensumstanden<br />
unter den Glie<strong>der</strong>n eines gemeinen Wesens (des Soldners und Mieters, des Guteigentumers<br />
und <strong>der</strong> ackerbauenden Knechte, u.s.w.) hervorbringen; nur nicht verhin<strong>der</strong>n,<br />
daB diese, wenn ihr Talent, ihr FleiB und ihr Gluck es ihnen moglich<br />
macht, sich nicht zu gleichen Umstanden zu erheben befugt waren." (Kant, 1923b,<br />
S.293).<br />
Von den groBen SystembildnelTI in <strong>der</strong> deutschen Philosophie nach Kant kann<br />
del' Liberalismus im folgenden Jahrhunde11 - wenn man den jungen Fichte auBer<br />
Acht BiBt - nul' Arthur Schopenhauer fur sich in Anspruch nehmen. Schopenhauer<br />
war unbeugsam in seinen liberalen Anschauungen, die jenen von Humboldts<br />
Ideen nahekamen (Hiibscher, 1973, S. 209). Er war del' Meinung, daB "<strong>der</strong> Staat<br />
wesentlich eine bloBe Schutzanstalt ist, gegen auBere Angriffe des Ganzen und<br />
innere del' Einzelnen unter einan<strong>der</strong>." Schopenhauer war beiBend scharf, wenn er<br />
jene velu11eilte, die - wie Hegel und seine Schule - den Staat verherrlichten:<br />
"Von diesem Gesichtspunkt aus sieht man deutlich die Borniertheit und Plattheit<br />
<strong>der</strong> Philosophaster, welche, in pomposen Redensarten, den Staat als den hochsten<br />
Zweck und die Blute des Daseins darstellen und damit eine Apotheose <strong>der</strong> Philisterei<br />
liefern." 13<br />
11 Von Hayek (1971 [1960], S. 252), behauptet, daB Kants wichtigster Beitrag zur Theorie des<br />
Rechtsstaats darin bestand, daB er das Prinzip def Rechtsstaatlichkeit im Rahmen einer Moraltheorie<br />
entwickelte. Der kategorische Imperativ betone die "Notwendigkeit des allgemeinen<br />
und abstrakten Charakters aller Regeln, wenn soIche Regeln einen freien Menschen leiten<br />
sollen'", und erwies sich daher "in <strong>der</strong> Vorbereitung des Bodens fur die Entwicklung des<br />
Rechts von groBter Wichtigkeit.'"<br />
12 "Every man has the freedom to do all that he wills, provided he infringes not the equal<br />
freedom ofany other man." Spencer (1969 [1851], S. 103).<br />
13 Schopenhauer (1919, S. 258). Siehe auch Hilbscher (1973, S. 186f£.), sowie Horkheimer<br />
(1955, S. 52), <strong>der</strong> Schopenhauers "intransigenten Nominalismus'" betont, so wenn er feststellt,<br />
daB "im Menschengeschlecht [sind] nur die Individuen und ihr Lebenslauf real, die<br />
Volker und ihr Leben bloBe Abstraktionen.'" Ebenso Schubert (1918, S. 241£.): "Schopenhauer<br />
hat ja Staat und Geschichte iiberhaupt sozusagen abgelehnt'", weit davon entfernt, eine