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Die Partei der Freiheit

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Kapitell: Deutscher Liberalismus - ein Oberblick 3<br />

briefe gebunden, die zu gewahren sie gezwungen waren. Der Grundsatz <strong>der</strong><br />

Rechtsstaatlichkeit galt - zumindest theoretisch - in ganz Europa.<br />

Mit <strong>der</strong> Zeit wurden die Eigentumsrechte - einschlieBlich <strong>der</strong> Rechte an <strong>der</strong><br />

eigenen Person - genauer definiert und besser geschtitzt, so daB Eigenmmer verstarkt<br />

in den GenuB <strong>der</strong> Frtichte ihrer Investitionen und Verbesserungen kamen.<br />

Mit <strong>der</strong> freieren und besser gesicherten Verftigung tiber das private Eigentum<br />

entstand die Moglichkeit fortlaufen<strong>der</strong> Neuerungen, die auf dem Markt erprobt<br />

wurden. In den Stadten kam eine neue gesellschaftliche Klasse auf. Sie setzte<br />

sich aus Handlern, Kapitalisten und Fabrikanten zusammen und genoB "Immunitat<br />

vor den Einmischungen <strong>der</strong> gewaltigen sozialen Krafte, die Wandel, Wachstum<br />

und Neuerungen feindlich gegentiberstanden." (Rosenberg/Birdzell, 1986, S.<br />

24). Schlie13lich erlangte die Wirtschaft ein MaB an Autonomie gegentiber <strong>der</strong><br />

politischen Macht, welches - von relativ kurzen Zeitraumen abgesehen - in <strong>der</strong><br />

tibrigen Welt unbekannt war.<br />

Eine entscheidende Rolle in dieser Entwicklung war <strong>der</strong> mittelalterlichen katholischen<br />

Kirche vorbehalten. <strong>Die</strong>s ist ein Umstand, <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s von Harold J.<br />

Bennan hervorgehoben wurde.2 Ab dem 11. Jahrhun<strong>der</strong>t schufen Papst Gregor<br />

VII. und seine Nachfolger eine "korporative, hierarchische Kirche [...] unabhangig<br />

von Kaisern, Konigen und Feudalherren" die dadurch in <strong>der</strong> Lage war,<br />

dem Machtstreben <strong>der</strong> weltlichen Gewalten paroli zu bieten (Bermann, 1974, S.<br />

56).<br />

1m Westen erlaubte diese institutionelle Entwicklung eine bessere Verwertung<br />

des anti-staatlichen christlichen Gedankengutes. So hat Karl Ferdinand Werner<br />

(Werner, 1988, S. 172) auf die Einsicht des klassischen Historikers Friedrich<br />

Klingner aufmerksam gemacht, welcher bereits 1941 darlegte, daB das christliche<br />

Denken, beson<strong>der</strong>s das von St. Augustin, den Staat radikal entheilige: "Augustins<br />

Gedanke unterscheidet sich [...] dadurch, daB er Rom als metaphysische GroBe<br />

entthront. [...] Augustin hat es aus dem Unbedingten, Endgtiltigen <strong>der</strong> tiberirdischen<br />

Wesenheiten in das Bedingte, Bezogene des Irdischen gertickt. Nun erscheint<br />

es in <strong>der</strong> Lage, worin sich alles Irdische, Vergangliche· befindet."3 In <strong>der</strong><br />

mittelalterlichen Scholastik entstand eine Theorie, die die politische Gewalt<br />

sowohl durch weltliche als auch durch theologische Mittel in solchem Ausma13<br />

begrenzte, daB Lord Acton tiber Thomas von Aquin als dem ersten Whig sprechen<br />

konnte.<br />

2 Berman (1974, S. 49ff.); Berman (1983). <strong>Die</strong> Umrisse dieser Interpretation konnen zumindest<br />

bis zu Lord Acton zUrUckverfolgt werden.<br />

3 Klingner (1941, S. 54f.). Hans Albert betont auch die Schliisselrolle, die die katholische Kirche<br />

im Mittelalter spielte. Er spricht von <strong>der</strong> "Spaltung und [dem] Konflikt zwischen religioser<br />

und politischer AutoriHit'" und fiigt hinzu: "Der Konflikt zwischen <strong>der</strong> Kirche und den<br />

Monarchen ermoglichte es, dem Adel und den Biirgem, sich zu sozialen Gebilden von einiger<br />

Kohasion zu entwickeln und auf diese Weise reprasentative Gremien zustandezubringen. '"<br />

Albert (1986, S. 20).

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