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Die Partei der Freiheit

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Kapitel 4: Der Aujstieg des mo<strong>der</strong>nen Wohljahrtsstaates und die liberale Antwort 161<br />

bezweckte Umverteilungsillusion hat jedoch den Nachteil, daB die Arbeitnehmer<br />

die von ihnen getragenen Kosten des Versicherungsschutzes unterschatzen".15<br />

<strong>Die</strong>ser Punkt wird auch von dem in Osterreich geborenen Okonomen Walter<br />

Sulzbach unterstrichen: "<strong>Die</strong> Beitrage <strong>der</strong> Arbeitgeber zur Sozialversicherung<br />

sind <strong>der</strong> Teil <strong>der</strong> Endohnung ihrer Angestellten, den letztere nicht in <strong>der</strong> Weise<br />

frei ausgeben dtirfen wie sie ihre gewohnlichen Lohne ausgeben." Sulzbach ftigt<br />

hinzu:<br />

"Praktisch l1berall wurde die Geschichte <strong>der</strong> Sozialversicherung zu einem groBen<br />

Teil von <strong>der</strong> verbreiteten Dberzeugung getragen, daB die Arbeitgeber nicht nur<br />

scheinbar, son<strong>der</strong>n tatsachlich ihren Beitrag leisten" (Sulzbach, 1947, S. 95f.).<br />

Nicht nur die Geschichte <strong>der</strong> Sozialversicherung, son<strong>der</strong>n auch die entsprechende<br />

Geschichtsschreibung wurde weitgehend von dieser optischen Tauschung<br />

bestimmt. Deutsche wie auslandische Historiker haben tiber Bismarcks Sozialpolitik,<br />

und folglich tiber die liberale Opposition zu ihr, gewohnlich unter <strong>der</strong> Annahme<br />

geschrieben, daB die Arbeiter zumindest unmittelbar von einem Transfer<br />

profitierten, <strong>der</strong> in Form <strong>der</strong> "Beitrage" <strong>der</strong> Arbeitgeber erfolgte. Man fragt sich,<br />

ob eine Konfrontation mit den okonomischen Fakten des vorliegenden Falles die<br />

Meinung dieser Gelehrten an<strong>der</strong>n konnte.<br />

Ein weiteres Argument, das von den Liberalen vernachlassigt wurde, ist ganz<br />

an<strong>der</strong>er Natur: daB namlich Bismarcks Wohlfahrtsgesetze durch die Anwendung<br />

von Zwang und Umverteilung des Eigentums, die natiirlichen Rechte <strong>der</strong> betroffenen<br />

Individuen verletzten. Doch tiber dieses naturrechdiche Argument konnten<br />

die liberalen Kritiker nicht mehr verfugen: Ober mehrere Generationen hinweg<br />

hatten philosophische Lehren, beson<strong>der</strong>s unter dem EinfluB Hegels, sowohl in<br />

<strong>der</strong> Offendichkeit, als auch in <strong>der</strong> politischen Klasse Deutschlands den Glauben<br />

des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts an natiirliche Rechte praktisch zerstort. 16<br />

Obwohl die Kernargumente gegen die Sozialpolitik, wie sie von Bamberger<br />

entwickelt und von Richter unterstiitzt wurden, sich teilweise tiberschneiden und<br />

miteinan<strong>der</strong> verflochten sind, konnen sie zweckmaBigerweise wie folgt unterteilt<br />

werden:<br />

15 Vaubel (1989, S. 43). Vgl. auch Buchanan/Flowers (1975, S. 322): "In beiden Fallen kann<br />

gefolgert werden, daB <strong>der</strong> Arbeitnehmer sowohl seinen, als auch den Teil des Arbeitgebers an<br />

<strong>der</strong> Steuer bezahlt. In <strong>der</strong> Tat dient die Unterscheidung zwischen den beiden Teilen weitgehend<br />

dazu, die Tauschung zu schaffen, daB <strong>der</strong> Arbeitgeber zahlt - eine Tauschung, die durch<br />

die elementare okonomische Analyse bald vertrieben wird." Vgl. auch Rothbard (1962, S.<br />

521f.).<br />

16 Siehe aber Klippel (1987), <strong>der</strong> auf S. 277ff. Beweisgrunde dafiir anfiihrt, daB eine naturrechtliche<br />

Tradition - gewohnlich unter dem Namen <strong>der</strong> Rechtsphilosophie - in Deutschland<br />

selbst nach <strong>der</strong> Mitte des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts fortlebte. Wie Klippel allerdings darlegt, entwikkelte<br />

sich diese bereits in die Richtung von "Wohlfahrtsrechten."

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