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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dohna und der Gemeinde ...

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Nummer 4 Lokalanzeiger <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Müglitztal<br />

Seite 4<br />

Straßenbauarbeiten Burgstraße<br />

Am 11.04.2011 beginnen die Straßenbauarbeiten auf <strong>der</strong> Burgstraße<br />

zwischen Sedlitzer Straße <strong>und</strong> Geschwister-Scholl-Straße.<br />

Diese Arbeiten werden unter Vollsperrung des betreffenden Abschnittes<br />

durchgeführt <strong>und</strong> werden voraussichtlich am 30.06.2011<br />

beendet sein. Eine Umleitung über die Sedlitzer Straße <strong>und</strong> die<br />

Geschwister-Scholl-Straße ist ausgeschil<strong>der</strong>t.<br />

Der Bürgermeister informiert<br />

Straßenbestandserfassung<br />

in <strong>Dohna</strong> <strong>und</strong> Müglitztal<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Umstellung des Buchführungssystems in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dohna</strong>, ist es unter an<strong>der</strong>em nötig, die Verkehrsflächen (öffentliche<br />

Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze) im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Dohna</strong> <strong>und</strong> dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Müglitztal zu erfassen <strong>und</strong> zu bewerten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dessen wurde die Firma GEO Netsolution GmbH aus<br />

Leipzig beauftragt, eine fotografische Straßenraumdokumentation<br />

mit einem speziellen Videobus (Messkamerafahrzeug) durchzuführen.<br />

Die Befahrung beginnt am Montag, dem 11. April 2011 <strong>und</strong><br />

dauert voraussichtlich bis zum 23. Mai 2011.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> bittet die Bürger, eventuelle Einschränkungen <strong>und</strong><br />

Behin<strong>der</strong>ungen zu entschuldigen sowie die Firma bei <strong>der</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> Straßenraumerfassung zu unterstützen. Es besteht<br />

kein Zusammenhang mit „Street View“ <strong>der</strong> Plattform Google.<br />

Bei Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Dohna</strong>, Bauamt, Herrn Heise unter 0 35 29/56 36 61.<br />

Info des Bürgermeisters<br />

Seit dem 02.04.2011 steht die „Katharina“ auf ihrem neuen Standort,<br />

dem Markt. Herr Rauschhardt, <strong>der</strong> Bildhauer, hat sie mit Unterstützung<br />

von Hartmut Klöber, einem Fuhrunternehmer aus <strong>Dohna</strong>,<br />

dort aufgestellt<br />

In <strong>der</strong> Skulptur wurde vom Künstler die Verletzung durch das Abschlagen<br />

eines <strong>der</strong> Köpfe verarbeitet. Der rote Porphyrwürfel wird<br />

das dauerhaft dokumentieren. Die feierliche Einweihung soll vor <strong>der</strong><br />

nächsten Ratssitzung erfolgen.<br />

Ihr Dr. Ralf Müller<br />

Bürgermeister<br />

Hallo Nachbar!<br />

Die Saison für Haus- <strong>und</strong> Gartenarbeiten hat begonnen.<br />

Dabei ist Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Ein friedliches<br />

Mit- <strong>und</strong> Nebeneinan<strong>der</strong> in den Wohnsiedlungen setzt auf<br />

je<strong>der</strong> Seite gute Verhaltensweisen voraus.<br />

Zum Schutz vor Lärmbelästigung sind folgende Ruhezeiten einzuhalten:<br />

20:00 - 7:00 Uhr<br />

12:00 - 14:00 Uhr<br />

Dies betrifft<br />

• das Arbeiten mit motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten<br />

(z. B. Rasenmähen)<br />

• das Hämmern, Sägen, Saugen, Bohren, Schleifen, Holz spalten<br />

• das Ausklopfen von Teppichen, Betten <strong>und</strong> Matratzen u. Ä.<br />

An Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen sind diese Arbeiten <strong>und</strong> sonstige Handlungen,<br />

die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen,<br />

untersagt.<br />

Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen<br />

Behälter ist zu folgenden Zeiten nicht gestattet:<br />

• an Werktagen in <strong>der</strong> Zeit von 19:00 - 8:00 Uhr<br />

• samstags in <strong>der</strong> Zeit von 13:00 - 8:00 Uhr<br />

• an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen<br />

Bei <strong>der</strong> Durchführung einer Feier ist die Zeit <strong>der</strong> Nachtruhe (22:00 -<br />

6:00 Uhr) einzuhalten.<br />

Tierisches<br />

Tierhalter bzw. -führer haben darauf zu achten, dass sie ihre Lieblinge<br />

von öffentlich zugänglichen Kin<strong>der</strong>spielplätzen <strong>und</strong> Liegewiesen<br />

fernhalten. Außerdem ist es ihnen untersagt, öffentliche Straßen,<br />

Wege <strong>und</strong> Plätze durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.<br />

Verursachte Verunreinigungen sind vom jeweiligen Tierführer unverzüglich<br />

zu beseitigen.<br />

Die Tiere sind so zu halten <strong>und</strong> zu beaufsichtigen, dass Menschen,<br />

an<strong>der</strong>e Tiere o<strong>der</strong> Sachen nicht belästigt o<strong>der</strong> gefährdet werden.<br />

Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Tiere nicht ohne eine hierfür<br />

geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen. Im <strong>Stadt</strong>gebiet sind<br />

H<strong>und</strong>e an <strong>der</strong> Leine zu führen!<br />

Ihr Ordnungsamt<br />

Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Landesdirektion Dresden<br />

nach dem Gr<strong>und</strong>buchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) über einen Antrag auf Erteilung einer<br />

Leitungs- <strong>und</strong> Anlagenrechtsbescheinigung<br />

Gemarkung Bosewitz <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><br />

vom 23. Februar 2011<br />

Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass <strong>der</strong> Zweckverband<br />

Wasserversorgung Pirna/Sebnitz, Hauptstraße 110, 01809 Heidenau,<br />

einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- <strong>und</strong> Anlagenrechtsbescheinigung<br />

gemäß § 9 Abs. 4 des Gr<strong>und</strong>buchbereinigungsgesetzes<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192),<br />

das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008<br />

(BGBl. I S. 2586, 2706) geän<strong>der</strong>t worden ist, gestellt hat.<br />

Der Antrag umfasst bestehende Trinkwasserleitungen (DN 100)<br />

nebst Son<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Bosewitz <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong>.<br />

Die von den Anlagen betroffenen Gr<strong>und</strong>stückseigentümer <strong>der</strong> Flurstücke<br />

<strong>der</strong> oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichte<br />

Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 11. April 2011 bis einschließlich 9. Mai 2011<br />

während <strong>der</strong> Dienstst<strong>und</strong>en (montags bis donnerstags zwischen<br />

09:00 Uhr <strong>und</strong> 15:00, Uhr, freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr)<br />

in <strong>der</strong> Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden,<br />

Zimmer 2023, einsehen.<br />

Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- <strong>und</strong> Anlagenrechtsbescheinigung<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> gesetzlich festgelegten Frist<br />

gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 <strong>und</strong> 5 <strong>der</strong><br />

Verordnung zur Durchführung des Gr<strong>und</strong>buchbereinigungsgesetzes<br />

<strong>und</strong> an<strong>der</strong>er Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts<br />

(Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom<br />

20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden<br />

Energiefortleitungsanlagen <strong>und</strong> Anlagen <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

<strong>und</strong> -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene<br />

Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist,<br />

kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis<br />

mit <strong>der</strong> Belastung des Gr<strong>und</strong>stücks erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die<br />

von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />

nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch sich nur<br />

dagegen richten kann, dass das Gr<strong>und</strong>stück gar nicht von einer<br />

Leitung betroffen ist o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise, als von dem Unternehmen<br />

dargestellt, betroffen wird.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch kann bei <strong>der</strong> Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee<br />

2, 01099 Dresden, bis zum Ende <strong>der</strong> Auslegungsfrist<br />

erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14<br />

(Zimmer 2023) bereit.<br />

Landesdirektion Dresden<br />

Gereon Packbier<br />

Stellv. Referatsleiter

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