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F. O. Roth, Das Grazer Jesuitenarchiv - Landesarchiv - Steiermark

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Dermaßen erscheint als erstes verzeichnetes Millstätter Archivale<br />

eine historisierende Lebensbeschreibung des legendären Stifters „Domitianus,<br />

hertzogs in Kärndten", welcher eine „beschreybung des<br />

stüifts Müllstatt . . . veränderlichen standts" folgt, „biß auf die zeit,<br />

da es der Societet Jesu übergeben und eingeantwort worden", Nummer<br />

drei erweist sich geradezu als Rechtfertigung, „warumben<br />

st. Georgen-orden zu Mülstatt nidergelegt und dero stüfit der Societet<br />

Jesu übergeben worden". Und darauf folgen die Archivalien<br />

der Vorbesitzer, wenn irgend möglich zusammengefaßt, wie oben mit<br />

beiden „Urkunden-Büscheln" angedeutet. — So mag es keineswegs<br />

überraschen, wenn ein „historisch" gewordener Betreff, den eine<br />

mittlerweilen eingetretene Entwicklung gegenstandslos gemacht hat,<br />

wie alte Streitfälle um einstigen Millstätter Hausbesitz in der dem<br />

Stifte nächstgelegenen Stadt, nirgendwo mehr einzeln oder bloß<br />

summarisch verzeichnet wird. Vielleicht verbargen sich unsere fast drei<br />

Dutzend „Villacher" Urkunden unter jener Nummer „77" der „varia",<br />

an der — „einem püschel brieii etlicher Müllstetterischer sacken" —<br />

„nichts oder wenig daran gelegen" war. — Vorhanden waren sie<br />

sicher, wie mochten sie sonst um 1780 regestiert worden sein?<br />

Beiden Verzeichnissen, dem älteren jesuitischen von 1611 und<br />

dem jüngeren josephmischen um 1780, haftet somit gleichermaßen<br />

der Makel historischen Desinteresses an. Beide waren bloß auf die<br />

Bedürfnisse des gegenwärtigen Augenblickes ausgerichtet. Doch im<br />

Gegensatz zu einer gewissen sachlichen Primitivität des Jüngeren<br />

bewirkte die ähnliche Erscheinung beim Älteren der scharfe Intellekt<br />

seiner geistlichen Verfasser: denn alles, was der Sozietät zum Nutzen<br />

gereicht, wird im Verzeichnis leicht greifbar angeordnet ausgewiesen.<br />

So erweist sich zweifelsohne manche alte Urkunde als<br />

geeignet, „angemaßt" empfundene Rechte der Ordinarien von Salzburg<br />

und Gurk ebenso strikte zurückzuweisen, wie durch landesherrliche<br />

Huld jüngst verliehene Privilegien teilweise erfolgreich<br />

versuchen, den Steuerforderungen und Steuereintreibungsversuchen<br />

der Kärntner Landstände zu begegnen.<br />

Unter k u 11 u r geschichtlichen, mit gebotener Zurückhaltung gesagt<br />

g e i s t e s geschichtlichen Aspekten betrachtet, muß das jesuitische<br />

Verzeichnis von 1611 weit höher bewertet werden als das<br />

josephinische des späten achtzehnten Jahrhunderts. Unter dem Blickwinkel<br />

lokalgeschichtlicher und landestopographischer Betrachtung,<br />

sozusagen als „Urkundenersatz" oder etwaiges Hilfsmittel, doch noch<br />

Jesuitica des <strong>Grazer</strong> Collegiums originaliter aufspüren zu mögen,<br />

gebührt weit höhere Wertschätzung den vierzehn Heften von circa<br />

1780. — Doch erst die intensive Befassung mit einem Teilkomplex,<br />

Mülstatt, wobei es wiederum erforderlich war, eine bestimmte Betreffgruppe<br />

publikationsreif herauszuschälen — nämlich „Villacher<br />

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