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im Recht - Nomos Kanzleien in Deutschland - KiD

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Magaz<strong>in</strong> für Referendare und Berufse<strong>in</strong>steiger<br />

<strong>im</strong> <strong>Recht</strong><br />

Im Interview<br />

Sab<strong>in</strong>e Lautenschläger, Vizepräsident<strong>in</strong><br />

der Deutschen Bundesbank:<br />

„Ich b<strong>in</strong> sehr fremdbest<strong>im</strong>mt“.<br />

Aktuelles Thema<br />

Investigativer Journalismus –<br />

E<strong>in</strong>e Herauforderung für den Presseanwalt<br />

Diversity<br />

Papa Anwalt –<br />

ke<strong>in</strong> Job für Angsthasen<br />

1/2012<br />

e<strong>in</strong> Produkt von <strong>Kanzleien</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>


Sie lieben komplexe<br />

Aufgaben?<br />

Und knacken die<br />

härteste Nuss?<br />

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Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu L<strong>im</strong>ited, e<strong>in</strong>e „private company l<strong>im</strong>ited by guarantee“ (Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung nach britischem <strong>Recht</strong>), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser<br />

Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. E<strong>in</strong>e detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur<br />

von Deloitte Touche Tohmatsu L<strong>im</strong>ited und ihrer Mitgliedsunternehmen f<strong>in</strong>den Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.<br />

© 2012 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


Inhalt<br />

KIRnews 3<br />

Aktuelles Thema<br />

Das deutsche Presserecht 5<br />

Bus<strong>in</strong>ess to be developed –<br />

der Jurist als Market<strong>in</strong>gexperte<br />

<strong>in</strong> Großkanzleien 18<br />

Interview<br />

„Ich b<strong>in</strong> sehr fremdbest<strong>im</strong>mt.“ 11<br />

Aktuelle <strong>Recht</strong>sentwicklung<br />

Die Entwicklung des Kapital anlagerechts<br />

der Wertpapiere und Derivate<br />

<strong>im</strong> Jahr 2011 8<br />

Wehrtechnik: Vielseitige Talente mit<br />

Technik-Verständnis gefragt 15<br />

Diversity<br />

Papa Anwalt – ke<strong>in</strong> Job für Angsthasen 21<br />

Fachanwaltschaft<br />

Der Fachanwalt für Bank- und<br />

Kapitalmarktrecht 23<br />

Referendariat<br />

Referendariat <strong>im</strong> Wirtschaftsteil<br />

der Gerichte 26<br />

Fortbildung<br />

E<strong>in</strong>en Sommer lang <strong>im</strong> Silicon Valley 29<br />

Me<strong>in</strong> Liebl<strong>in</strong>gsbuch<br />

Dr. Frank Bräutigam 32<br />

Impressum<br />

Redaktion: T<strong>im</strong> Proll-Gerwe<br />

Lektorat: T<strong>im</strong> Proll-Gerwe<br />

Redaktionsadresse:<br />

KIR Redaktion<br />

Waldseestr. 3-5 | 76530 Baden-Baden<br />

e-mail: KIR@nomos.de<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Nomos</strong> Verlagsgesellschaft | Baden-Baden<br />

Bildnachweis: istockphoto | Fotolia<br />

Grafik und Layout: Annette Carugno<br />

Anzeigenbetreuung:<br />

sales friendly Verlagsdienstleistungen<br />

Siegburger Str. 123 | 53229 Bonn<br />

Telefon: 0228 / 97898 -0 | Telefax: 0228 / 97898 -20<br />

E-Mail: nomos@sales-friendly.de<br />

Die Zeitschrift sowie alle <strong>in</strong> ihr enthaltenen e<strong>in</strong>zelnen Beiträge und<br />

Abbildungen s<strong>in</strong>d urherrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die<br />

nicht ausdrücklich durch das Urheberrechtsgesetz zuge lassen ist, bedarf<br />

der vorherigen Zust<strong>im</strong>mung des Verlages. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere<br />

für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen<br />

und die E<strong>in</strong>speicherung und Verarbeitung <strong>in</strong> elektronische<br />

Systeme. Namentlich gezeichnete Artikel müssen nicht die Me<strong>in</strong>ung<br />

der Herausgeber/Redaktion wiedergeben. Unverlangt e<strong>in</strong>gesandte<br />

Manuskripte – für die ke<strong>in</strong>e Haftung übernommen wird – gelten<br />

als Veröffent lichungsvorschlag zu den Bed<strong>in</strong>gungen des Verlages. Es<br />

werden nur unver öffentlichte Orig<strong>in</strong>alarbeiten angenommen. Die<br />

Verfasser erklären sich mit e<strong>in</strong>er nicht s<strong>in</strong>nentstellenden redaktionellen<br />

Bearbeitung e<strong>in</strong>verstanden.<br />

Liebe Leser<strong>in</strong>nen und Leser,<br />

während Griechenland, Spanien und Portugal wirtschaftlich<br />

am Abgrund stehen und die USA längst<br />

mit 100 Prozent des Brutto<strong>in</strong>landsprodukts verschuldet<br />

s<strong>in</strong>d, hatte <strong>Deutschland</strong> das Glück, <strong>im</strong><br />

Jahr 2011 <strong>im</strong>merh<strong>in</strong> noch drei Prozent Wirtschaftswachstum<br />

verzeichnen zu können. Dennoch gibt<br />

es auch hierzulande Bürger, deren Spare<strong>in</strong>lagen <strong>im</strong><br />

Zuge der weltweiten F<strong>in</strong>anzkrise verloren g<strong>in</strong>gen.<br />

Diese Vorgänge aufzuarbeiten ist e<strong>in</strong>es der vielen<br />

Tätigkeitsfelder des <strong>Recht</strong>sanwalts für Bank- und<br />

Kapitalmarktrecht, dem die aktuelle Ausgabe der<br />

Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> besondere Aufmerksamkeit schenkt. So freue ich mich sehr,<br />

dass zwei der bekanntesten Anlegeranwälte <strong>Deutschland</strong>s, Klaus Nied<strong>in</strong>g und<br />

Andreas Tilp, sich bereit erklärt haben, uns ihr Fachgebiet e<strong>in</strong> Stück näher zu<br />

br<strong>in</strong>gen. E<strong>in</strong>e besondere Freude ist es mir zudem, dass die Vizepräsident<strong>in</strong> der<br />

Deutschen Bundesbank, Sab<strong>in</strong>e Lautenschläger, die Inhalte unseres Nachwuchsheftes<br />

würdigt, <strong>in</strong>dem sie sich trotz ihres vollen Term<strong>in</strong>kalenders die Zeit für<br />

e<strong>in</strong> ausführliches Interview genommen hat.<br />

E<strong>in</strong>en noch volleren Term<strong>in</strong>kalender als ohneh<strong>in</strong> schon hat seit dem 16. Dezember<br />

2011 Gernot Lehr. Denn an diesem Tag wurde der renommierte Presserechtsanwalt<br />

von niemand Ger<strong>in</strong>gerem als Bundespräsident a.D. Christian Wulff<br />

mandatiert, um ihn bei dessen „Presse- und Urlaubsaffäre“ zu beraten. Es folgte<br />

e<strong>in</strong> Vorgang, durch den Herr Lehr zum meistzitierten Anwalt der Republik<br />

wurde und an dessen Ende bekanntlich der Rücktritt se<strong>in</strong>es Mandanten stand.<br />

Dass sich der Partner der Wirtschaftskanzlei Redeker Sellner Dahs dennoch<br />

bereit erklärt hat, se<strong>in</strong>en vor Bekanntwerden der Affäre zugesagten Beitrag zum<br />

Presserecht für die Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> pünktlich fertig zu stellen, verpflichtet mich<br />

ebenfalls zu besonderem Dank.<br />

Über diese Beiträge h<strong>in</strong>aus bietet Ihnen Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> wie gewohnt weitere<br />

spannende Themen, die auf unterhaltsame Art und Weise den Spaß an der<br />

Juristerei fördern und Ihnen zeigen sollen, dass man mit Jura auch abseits des<br />

Lehrplans Spannendes machen kann – zum Beispiel <strong>im</strong> Wehrtechnikrecht<br />

praktizieren oder sogar <strong>in</strong> der Market<strong>in</strong>gabteilung e<strong>in</strong>er Wirtschaftskanzlei<br />

arbeiten.<br />

Die nächste Ausgabe der Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> mit dem Schwerpunkt „Insolvenzrecht“<br />

ersche<strong>in</strong>t <strong>im</strong> Oktober dieses Jahres und auch hier freuen wir uns<br />

wieder über Ihre Beitragsvorschläge zur Referendarsstation an kir@nomos.de.<br />

Ihnen, liebe Leser<strong>in</strong>nen und Leser, wünsche ich e<strong>in</strong>e anregende Lektüre.<br />

T<strong>im</strong> Proll-Gerwe<br />

Redaktion<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2 | 2011 1


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KIRnews<br />

KiRnews<br />

Inflationäre E<strong>in</strong>stiegsgehälter und<br />

50 Tage Jahresurlaub<br />

Erstmals seit der F<strong>in</strong>anzkrise haben Wirtschaftskanzleien<br />

hierzulande die E<strong>in</strong>stiegsgehälter<br />

wieder kräftig angehoben.<br />

Zahlreiche Sozietäten zahlen mittler weile<br />

e<strong>in</strong> jährliches Salär von 100.000 Euro<br />

und mehr, was Steigerungsraten zwischen<br />

zehn und 25 Prozent <strong>in</strong>nerhalb der letzten<br />

zwei Jahre entspricht. Absoluter<br />

Spitzen reiter ist Milbank Tweed Hadley<br />

& McCloy: Sagenhafte 125.000 Euro<br />

Festgehalt zahlt die Sozietät mit Büros<br />

<strong>in</strong> München und Frankfurt ihren Berufse<strong>in</strong>steigern.<br />

Auf Platz zwei der großzügigsten<br />

Sozietäten rangiert Willkie<br />

Farr & Gallagher, die <strong>im</strong>merh<strong>in</strong> „noch“<br />

115.000 Euro zahlen. Die <strong>Kanzleien</strong><br />

selbst sehen die Entwicklung nicht unkritisch,<br />

e<strong>in</strong>ige Manag<strong>in</strong>g Partner bestätigten<br />

gegenüber Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong>, dass<br />

sich die Gehälter re<strong>in</strong> betriebswirtschaftlich<br />

überhaupt nicht lohnen würden – <strong>im</strong><br />

„war for talents“ allerd<strong>in</strong>gs sei man ohne<br />

entsprechende Maßnahmen kaum mehr<br />

fähig, die besten Absolventen für sich<br />

gew<strong>in</strong>nen zu können. Das Beispiel Milbank<br />

bestätigt diese Aussagen, denn die<br />

Sozietät, die vorher kaum auf dem Zettel<br />

junger Absolventen stand, verzeichnete<br />

e<strong>in</strong>en signifikanten Anstieg an Bewerbungen.<br />

Den Bekanntheitsgrad bei jungen Absolventen<br />

schlagartig steigern konnte auch<br />

Mayer Brown: Die Kanzlei, mit 100.000<br />

Euro jährlich ebenfalls sehr großzügig,<br />

gesteht ihren Associates alternativ<br />

50 Tage Jahresurlaub zu – bei e<strong>in</strong>er entsprechenden<br />

Anpassung des Salärs. Diese<br />

ungewöhnliche und für Transaktionskanzleien<br />

auch schwer umzusetzende<br />

Maßnahme ist e<strong>in</strong>e ganz neue Methode,<br />

dem Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs<br />

e<strong>in</strong>e andere, erfrischende Note zu<br />

geben. Ob Mayer Brown das Konzept<br />

tatsächlich ohne adm<strong>in</strong>istrative Schwierigkeiten<br />

umsetzen kann, wird sich freilich<br />

erst <strong>in</strong> e<strong>in</strong> bis zwei Jahren zeigen.<br />

Den Recruitment-Verantwortlichen darf<br />

man ob dieser <strong>in</strong>novativen Maßnahme<br />

jedoch erst mal gratulieren.<br />

Ke<strong>in</strong> Ansammeln von<br />

Urlaubsansprüchen<br />

Der EuGH hat mit Urteil vom 22.11.2011<br />

entschieden, dass e<strong>in</strong>e gesetzliche Regelung<br />

oder <strong>in</strong> Tarifverträgen geschlossene<br />

Vere<strong>in</strong>barungen, wonach die Abgeltungsansprüche<br />

wegen angesammelten Urlaubs<br />

nach e<strong>in</strong>em best<strong>im</strong>mten Zeitraum<br />

ausgeschlossen s<strong>in</strong>d, nicht gegen geltendes<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsrecht verstoßen (C-<br />

214/10, <strong>Recht</strong>ssache Schulte). Im konkreten<br />

Fall hatte e<strong>in</strong> seit 1964 be<strong>im</strong><br />

selben Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer<br />

gegen se<strong>in</strong>en Arbeitgeber auf<br />

die Abgeltung des nicht genommenen<br />

Jahresurlaubs von je 30 Tagen für die<br />

zurückliegenden drei Jahre geklagt.<br />

Grund für das Nicht-Nehmen des jährlichen<br />

Erholungsurlaubs war die durch<br />

e<strong>in</strong>en Infarkt hervorgerufene Arbeitsunfähigkeit.<br />

Da e<strong>in</strong>e entsprechende tarifrechtliche<br />

Regelung jedoch lediglich e<strong>in</strong>e 15-monatige<br />

Übertragungsfrist mit Beg<strong>in</strong>n des<br />

abgelaufenen Kalenderjahres vorsah,<br />

versagte der Arbeitgeber die vollständige<br />

entgeltliche Abgeltung der Urlaubsansprüche.<br />

Hiergegen klagte der Arbeitnehmer.<br />

In der Folge wurde dem EuGH die<br />

Frage vorgelegt, ob e<strong>in</strong>e nationale Regelung<br />

oder nationale Gepflogenheiten,<br />

nach denen die Übertragung von Ansprüchen<br />

auf bezahlten Jahresurlaub bei<br />

Arbeitsunfähigkeit zeitlich begrenzt ist,<br />

mit der Richtl<strong>in</strong>ie über die Arbeitszeitgestaltung<br />

(2003/88/EG ) vere<strong>in</strong>bar seien.<br />

Diese Frage bejahte der EuGH mit se<strong>in</strong>em<br />

Urteil. Die Luxemburger Richter bekräftigten,<br />

dass unter best<strong>im</strong>mten Umständen<br />

e<strong>in</strong> Arbeitnehmer, der während mehrerer<br />

Bezugszeiträume <strong>in</strong> Folge arbeitsunfähig<br />

ist, berechtigt sei, zur Erfüllung des<br />

Erholungszwecks diese Ansprüche auf<br />

bezahlten Jahresurlaub grundsätzlich<br />

anzusammeln (so etwa Schultz-Hoff vom<br />

20.01.2009, C-350/06). Dabei müsse<br />

jedoch der Erholungszweck noch erfüllbar<br />

se<strong>in</strong>, was nur bis zu e<strong>in</strong>er best<strong>im</strong>mten<br />

zeitlichen Grenze gegeben sei. E<strong>in</strong>en<br />

Übertragungszeitraum von 15 Monaten<br />

bezeichnete der EuGH dabei als „vernünftig“.<br />

Ok: PartG mbB<br />

Das Bundesjustizm<strong>in</strong>isterium hat Mitte<br />

Februar e<strong>in</strong>en Gesetzesvorschlag „zur<br />

E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Partnerschaftsgesellschaft<br />

mit beschränkter Berufshaftung“<br />

(PartG mbB) vorgelegt. Der Änderungsentwurf<br />

für das „Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften<br />

Angehöriger Freier<br />

Berufe“ (PartGG) sieht die Möglichkeit<br />

vor, dass die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Partnerschaftsgesellschaft<br />

organisierten <strong>Recht</strong>sanwälte<br />

bei fehlerhafter Berufsausübung künftig<br />

nicht mehr mit ihrem persönlichen Vermögen<br />

haften müssen, sondern die Haftung<br />

auf das Partnerschaftsvermögen<br />

begrenzt ist. Voraussetzung dafür ist<br />

allerd<strong>in</strong>gs das Vorliegen e<strong>in</strong>er gesetzlichen<br />

Berufshaftpflichtversicherung mit<br />

e<strong>in</strong>er Deckungssumme von m<strong>in</strong>destens<br />

2,5 Millionen Euro. Mit dem Entwurf<br />

reagierte Bundesjustizm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Sab<strong>in</strong>e<br />

Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf<br />

die „Flucht <strong>in</strong> die LLP“: Zahlreiche deutsche<br />

Wirtschaftskanzleien hatten <strong>in</strong> den<br />

vergangenen Jahren die <strong>Recht</strong>sform der<br />

englischen „L<strong>im</strong>ited Liability Partnership“<br />

gewählt, um dem Risiko der persönlichen<br />

Haftung aus dem Weg zu gehen.<br />

Zwar besteht die Möglichkeit, durch<br />

Gründung e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft<br />

(GmbH, Aktiengesellschaft) die Haftung<br />

zu begrenzen, allerd<strong>in</strong>gs ist dies mit anderen<br />

Nachteilen, wie etwa der Belastung<br />

der Gewerbebesteuer, verbunden.<br />

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)<br />

und Deutscher Anwaltvere<strong>in</strong> (DAV)<br />

begrüßten den Gesetzesentwurf. Die<br />

Berufsverbände waren schon seit Jahren<br />

für e<strong>in</strong>e entsprechende Änderung des<br />

Gesetzes e<strong>in</strong>getreten, um dem Trend zur<br />

englischen LLP <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> entgegenzuwirken.<br />

T<strong>im</strong> Proll-Gerwe<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 2 | 2011<br />

3


Richtungsweisend.<br />

Referendare, wissenschaftliche Mitarbeiter und Praktikanten (m/w)<br />

Bank- und Kapitalmarktrecht <strong>in</strong> Frankfurt am Ma<strong>in</strong><br />

Wer zu den Besten gehört, stellt mit <strong>Recht</strong> höchste Ansprüche an<br />

se<strong>in</strong>en Arbeitgeber: herausfordernde Beratungsarbeit, e<strong>in</strong>e erstklassige<br />

Reputation und <strong>in</strong>ternationale Entwicklungsmöglichkeiten.<br />

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Kapitalmarktrecht kennen zu lernen: als Referendar <strong>in</strong> unserem<br />

„Colleagues of Tomorrow“-Programm, wissenschaftlicher Mitarbeiter<br />

oder Praktikant <strong>in</strong> unserem sechswöchigen praxis.programm.<br />

Die F<strong>in</strong>anz- und Kapitalmärkte stellen spannende und herausfordernde<br />

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und <strong>in</strong>ternational agierende Banken, Investoren und Unternehmen<br />

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Investigativer Journalismus<br />

E<strong>in</strong>e Herauforderung für den Presseanwalt<br />

Das deutsche Presserecht | Aktuelles Thema<br />

Folgende fiktive Situation: E<strong>in</strong> bekannter Chefarzt<br />

e<strong>in</strong>es Krankenhauses erhält H<strong>in</strong>weise von e<strong>in</strong>er<br />

Ärzt<strong>in</strong>, die von e<strong>in</strong>em Journalisten angesprochen<br />

worden ist. Ihm lägen Informationen vor, dass <strong>in</strong><br />

dem Krankenhaus zu Forschungszwecken Medikamente<br />

an Patienten ausprobiert würden. Ihn <strong>in</strong>teressiere<br />

auch, ob es <strong>in</strong> der betreffenden Abteilung<br />

e<strong>in</strong>e erhöhte Sterberate von Patienten gebe. Außerdem<br />

<strong>in</strong>teressiere ihn, welche wissenschaftlichen<br />

Forschungsprojekte die dort tätigen Ärzte derzeit<br />

betreuten. Aufgrund dieser Informationen meldet<br />

sich der Chefarzt <strong>in</strong> Begleitung des Justitiars mit<br />

der Bitte, sofort präventive rechtliche Schritte gegen<br />

die Redaktion und den Journalisten wegen dessen<br />

unverschämten Befragungen e<strong>in</strong>zuleiten.<br />

Präventiver <strong>Recht</strong>sschutz<br />

Der Presseanwalt muss den Mandanten <strong>in</strong> solchen<br />

Fällen zunächst frustrieren. Die Grundrechte <strong>in</strong> der<br />

Presse- und Rundfunkfreiheit be<strong>in</strong>halten als ganz<br />

wesentlichen Bestandteil die Recherchefreiheit. Es<br />

kann Journalisten nicht untersagt werden, über<br />

e<strong>in</strong>en Sachverhalt zu recherchieren. Alle<strong>in</strong> die Recherche<br />

begründet ke<strong>in</strong>e sog. Begehungsgefahr,<br />

aufgrund derer der Verlag oder der Sender <strong>in</strong> Anspruch<br />

genommen werden könnten. Präventiver<br />

<strong>Recht</strong>sschutz ist nur dann möglich, wenn der konkrete<br />

Inhalt e<strong>in</strong>er drohenden Veröffentlichung glaubhaft<br />

gemacht werden kann, etwa durch e<strong>in</strong>e Internetankündigung<br />

oder durch TV-Vorankündigung<br />

<strong>in</strong> Form von Trailern.<br />

Deshalb Vorbereitung<br />

des unverzüglichen Gegenschlags<br />

In unserem Fall lag e<strong>in</strong>e presserechtliche Luxussituation<br />

vor: Das Thema der Recherche und der drohenden<br />

Berichterstattung war frühzeitig bekannt. Dies<br />

ermöglichte es, den Sachverhalt vorbereitend zu klären.<br />

Nachforschungen ergaben, dass e<strong>in</strong> frustrierter<br />

Assistenzarzt, der aufgrund se<strong>in</strong>er unzureichenden<br />

Leistungen ke<strong>in</strong>e Karrierechancen und die Kl<strong>in</strong>ik<br />

verlassen hatte, gegenüber Kollegen die Vermutung<br />

äußerte, dass <strong>in</strong> der betreffenden Abteilung unzulässige<br />

Patientenversuche durchgeführt würden. Der<br />

Sachverhalt wurde überprüft. Es stellte sich heraus,<br />

dass ke<strong>in</strong>e Studien mit e<strong>in</strong>em Medikament, sondern<br />

nur Aufzeichnungen über den Wirkungserfolg durchgeführt<br />

wurden. Derartige kl<strong>in</strong>ik<strong>in</strong>terne Kontrollen,<br />

die zu wissenschaftlichen Zwecken dienten, wären<br />

nur dann zu beanstanden, wenn das e<strong>in</strong>gesetzte Medikament<br />

nicht <strong>in</strong>diziert gewesen wäre. Dies war<br />

aufgrund der e<strong>in</strong>gesehenen Patientendokumentationen<br />

nachweislich nicht der Fall.<br />

Das Krankenhaus wurde gebeten, die entsprechenden<br />

Patientendokumente und Behandlungsunterlagen<br />

zusammenzustellen. Weiterh<strong>in</strong> wurden Zeitzeugen<br />

und das behandelnde Kl<strong>in</strong>ikpersonal gebeten,<br />

ihre Kenntnisse von den Abläufen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

schriftlichen Erklärung darzustellen. Aus diesen<br />

schriftlichen Erklärungen wurden eidesstattliche<br />

Versicherungen erarbeitet. Zugleich wurde überprüft,<br />

ob Todesfälle von Patienten, die mit dem <strong>in</strong><br />

Frage kommenden Medikament behandelt wurden,<br />

auf den E<strong>in</strong>satz des Medikaments zurückzuführen<br />

waren. Hierzu wurde e<strong>in</strong>e sachverständige Aussage<br />

e<strong>in</strong>es ärztlichen Gutachters veranlasst.<br />

Die Konfrontation und<br />

die Veröffentlichung<br />

Circa zwei Wochen nach diesen stillen Vorbereitungen<br />

g<strong>in</strong>g an e<strong>in</strong>em Donnerstag mit Fristsetzung<br />

von e<strong>in</strong>em Tag e<strong>in</strong> Fragenkatalog der Redaktion<br />

e<strong>in</strong>. Die Fragen waren allgeme<strong>in</strong> gehalten: Werden<br />

<strong>in</strong> der betreffenden Abteilung des Krankenhauses<br />

Medikamentenversuche ohne E<strong>in</strong>willigung der<br />

Patienten durchgeführt? Gab es nach dem E<strong>in</strong>satz<br />

e<strong>in</strong>es best<strong>im</strong>mten Medikaments e<strong>in</strong>e erhöhte Sterberate?<br />

Gab der Chefarzt die Anweisung, die Patienten<br />

dokumente bei E<strong>in</strong>satz des betreffenden Medikaments<br />

unter Verschluss zu halten?<br />

In e<strong>in</strong>er solchen Situation greift das presserechtliche<br />

Instrumentarium der Verdachtsberichterstattung.<br />

Die Medien s<strong>in</strong>d verpflichtet, <strong>im</strong> Falle belastbarer<br />

Anhaltspunkte für e<strong>in</strong> Fehlverhalten den Betroffenen<br />

vor der Berichterstattung detailliert mit den<br />

Vorwürfen zu konfrontieren und se<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

<strong>in</strong> die Berichterstattung aufzunehmen. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die Medien verpflichtet, über die Vorwürfe<br />

offen und nicht vorverurteilend zu berichten,<br />

so dass der Leser bzw. Zuschauer stets davon ausgehen<br />

muss, dass die Vorwürfe noch nicht erwiesen<br />

seien. An den betreffenden Vorwürfen muss überdies<br />

e<strong>in</strong> berechtigtes öffentliches Interesse bestehen, was<br />

<strong>in</strong> der Regel der Fall ist.<br />

Der oberflächliche Fragenkatalog des Journalisten<br />

wurde mit presserechtlicher Unterstützung beantwortet.<br />

Es wurde detailliert darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />

dass ke<strong>in</strong>e Studie, sondern lediglich begleitende<br />

Dokumentationen stattgefunden haben. Das Medikament<br />

sei nur <strong>in</strong> mediz<strong>in</strong>isch <strong>in</strong>dizierten Fällen<br />

e<strong>in</strong>gesetzt worden.<br />

Gernot Lehr<br />

Gernot Lehr ist e<strong>in</strong> bundesweit<br />

tätiger Anwalt für<br />

Presse- und Medienrecht.<br />

Als Partner der Sozietät<br />

Redeker Sellner Dahs vertritt<br />

er mit se<strong>in</strong>em Team<br />

<strong>in</strong>sbesondere E<strong>in</strong>zelpersonen<br />

und Unternehmen<br />

<strong>in</strong> äußerungsrechtlichen<br />

Belangen ebenso wie<br />

Rundfunkanstalten <strong>im</strong><br />

öffentlichen und privaten<br />

Medien- und Verfassungsrecht.<br />

Zu den aktuellen<br />

Verfahren zählen u.a. die<br />

Vertretung des ZDF <strong>im</strong><br />

Normenkontrollverfahren<br />

über den ZDF-Staatsvertrag<br />

vor dem Bundesverfassungsgericht<br />

und die<br />

Vertretung der ARD <strong>im</strong><br />

Verfahren zur Zulässigkeit<br />

der „Tagesschau-App“<br />

sowie die Vertretung von<br />

Unternehmen und von<br />

mehreren Spitzenpolitikern<br />

<strong>in</strong> Ause<strong>in</strong>andersetzungen<br />

mit Verlagen.<br />

Referendariat bei<br />

Redeker:<br />

Redeker Sellner Dahs<br />

<strong>Recht</strong>sanwälte · Partnerschaftsgesellschaft<br />

Herrn Bartholomäus<br />

Aengenvoort<br />

Mozartstraße 4-10<br />

153115 Bonn<br />

T 0228 726250<br />

ufer@redeker.de<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012 5


Aktuelles Thema | Das deutsche Presserecht<br />

Am darauffolgenden Montag erschien die Berichterstattung.<br />

Kernaussage war, dass möglicherweise<br />

unerlaubte Patientenversuche zu e<strong>in</strong>er Erhöhung der<br />

Sterberate <strong>in</strong> der betreffenden Abteilung des Krankenhauses<br />

geführt haben. Der Chefarzt wurde als<br />

ehrgeiziger und skrupelloser Wissenschaftler beschrieben,<br />

der se<strong>in</strong>e Abteilung angehalten habe,<br />

durch Veröffentlichungen das wissenschaftliche<br />

Ansehen des Kl<strong>in</strong>ikums zu erhöhen.<br />

Dienstagvormittag positiv entschieden. Danach<br />

waren der Verlag und der Autor verpflichtet, die<br />

betreffenden Behauptungen zu unterlassen.<br />

Nutzen des Unterlassungsverfahrens<br />

Oft wird die Frage gestellt, welchen Nutzen e<strong>in</strong>e<br />

solche Unterlassungsverfügung noch habe, da mit<br />

der Veröffentlichung der Schaden bereits e<strong>in</strong>getreten<br />

sei. E<strong>in</strong> schnell erreichtes gerichtliches Verbot hat<br />

mehrere wichtige Effekte: Die Berichterstattung muss<br />

unverzüglich aus dem Internet genommen werden.<br />

Andere Medien s<strong>in</strong>d gewarnt, die Berichterstattung<br />

zu übernehmen. Selbst wenn andere Medien auf das<br />

Thema e<strong>in</strong>steigen, werden sie weitaus vorsichtiger<br />

und zurückhaltender berichten. Das Krankenhaus<br />

hat die Möglichkeit, <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Pressemitteilung<br />

öffentlich zu erklären, dass bereits e<strong>in</strong> gerichtliches<br />

Verbot wegen der Berichterstattung vorliegt.<br />

Weitere presserechtliche Instrumente<br />

Der presserechtliche Aufschlag<br />

Aufgrund der umfassenden presserechtlichen Vorbereitung<br />

war es möglich, die Berichterstattung<br />

unmittelbar nach Bekanntwerden zu analysieren.<br />

Dabei wurde klar, dass <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er unzulässigen<br />

Verdachtsberichterstattung falsche Tatsachenbehauptungen<br />

aufgestellt wurden. Die Behauptung,<br />

dass Patientenversuche ohne deren E<strong>in</strong>willigung<br />

durchgeführt worden seien, war auch als Verdachtsäußerung<br />

unzulässig, weil die differenzierte Stellungnahme<br />

des Krankenhauses nicht veröffentlicht<br />

wurde. Die Redaktion beschränkte sich auf die<br />

Wiedergabe der Aussage, dass das Krankenhaus die<br />

Vorwürfe bestreite. Außerdem wurde dem Leser<br />

durch die Beschreibung des wissenschaftlichen Ehrgeizes<br />

des Chefarztes vermittelt, dass an den Vorwürfen<br />

doch etwas dran se<strong>in</strong> müsse. Die <strong>im</strong> Raume<br />

stehende Behauptung, dass unzulässige Patientenversuche<br />

durchgeführt worden seien, konnte durch<br />

Vorlage der Dokumentationen, der eidesstattlichen<br />

Versicherungen und des e<strong>in</strong>geholten Gutachtens<br />

e<strong>in</strong>es sachverständigen Arztes aus e<strong>in</strong>er anderen<br />

Kl<strong>in</strong>ik widerlegt werden. Am Ersche<strong>in</strong>ungstag g<strong>in</strong>g<br />

bei dem Verlagsjustitiar und dem Redakteur e<strong>in</strong>e<br />

Abmahnung e<strong>in</strong>, b<strong>in</strong>nen fünf Stunden e<strong>in</strong>e Unterlassungsverpflichtungserklärung<br />

zu übersenden.<br />

Nachdem diese Frist abgelaufen war, wurde bei<br />

e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> presserechtlichen Angelegenheiten besonders<br />

erfahrenen Landgericht e<strong>in</strong> dr<strong>in</strong>glicher Antrag<br />

auf Erlass e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>stweiligen Verfügung e<strong>in</strong>gereicht.<br />

Über diesen Antrag wurde am darauffolgenden<br />

Neben dem wichtigsten Instrument, der Durchsetzung<br />

des Unterlassungsanspruches – zunächst <strong>im</strong><br />

e<strong>in</strong>stweiligen Verfügungsverfahren und später <strong>im</strong><br />

Hauptsacheverfahren – gibt es das Gegendarstellungsverfahren.<br />

Die Durchsetzung e<strong>in</strong>er Gegendarstellung<br />

ist an hohe formale Voraussetzungen geknüpft.<br />

Die Gegendarstellung kann <strong>in</strong>sbesondere als<br />

wichtiges Verhandlungsmittel für die Durchsetzung<br />

e<strong>in</strong>er redaktionellen Richtigstellung genutzt werden.<br />

Die Gegendarstellung als solche hat ke<strong>in</strong>e Warnfunktion<br />

gegenüber anderen Medien, weil bekannt ist,<br />

dass <strong>im</strong> Gegendarstellungsverfahren nicht die Richtigkeit<br />

der angegriffenen Berichterstattung überprüft<br />

wird. Darüber h<strong>in</strong>aus kommen als weitere Folgeansprüche<br />

Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche<br />

<strong>in</strong> Betracht. Diese Ansprüche können jedoch nur<br />

<strong>im</strong> Hauptsacheverfahren durchgesetzt werden.<br />

Effektivität des presserechtlichen<br />

<strong>Recht</strong>sschutzes?<br />

Die Effektivität des presserechtlichen <strong>Recht</strong>sschutzes<br />

wird oft unterschätzt. Die <strong>Recht</strong>sprechung hat hier<br />

wirksame Instrumentarien geschaffen. Dies wurde<br />

verstärkt durch die „Stolpe-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts,<br />

nach der bei mehrdeutigen<br />

Äußerungen <strong>im</strong> Rahmen des präventiven Unterlassungsverfahrens<br />

die für den Betroffenen ungünstige<br />

Deutungsvariante für die rechtliche Beurteilung<br />

zugrunde gelegt werden muss. Auch zweideutige<br />

Berichterstattungen, die den Betroffenen <strong>in</strong> e<strong>in</strong> falsches<br />

Bild rücken, s<strong>in</strong>d angreifbar. Gerade Fragen<br />

der Verdachtsberichterstattung erfordern es, frühzeitig<br />

den presserechtlichen Rat e<strong>in</strong>zuholen, um<br />

richtig zu reagieren. Insbesondere müssen die Fragen<br />

der Redaktion und die Antworten stets schriftlich<br />

dokumentiert werden. Der Schutz der Betroffenen<br />

vor e<strong>in</strong>er vorverurteilenden Berichterstattung ist e<strong>in</strong>e<br />

spannende Aufgabe des Presseanwalts.<br />

6<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012


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Aktuelle <strong>Recht</strong>sentwicklung | Die Entwicklung des Kapital anlagerechts der Wertpapiere und Derivate <strong>im</strong> Jahr 2011<br />

Die Entwicklung des Kapitalanlagerechts<br />

der Wertpapiere<br />

und Derivate <strong>im</strong> Jahr 2011<br />

Andreas W. Tilp<br />

Geschäftsführer der Tilp<br />

<strong>Recht</strong>sanwaltsgesellschaft<br />

mbH.<br />

Jahrgang 1963, Studium<br />

der <strong>Recht</strong>swissenschaften<br />

<strong>in</strong> Tüb<strong>in</strong>gen, 1994 Zulassung<br />

zum <strong>Recht</strong>sanwalt.<br />

Im gleichen Jahr Gründung<br />

der eigenen Kanzlei, 2004<br />

Gründung der Tilp PLLC <strong>in</strong><br />

New York.<br />

Herr Tilp ist u.a. Mitglied<br />

des Arbeitskreises Anlegerschutz<br />

bei der Bundesanstalt<br />

für F<strong>in</strong>anzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaF<strong>in</strong>)<br />

und der Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

<strong>im</strong> DAV, zudem<br />

gehört er zur „Expertenrunde<br />

<strong>Recht</strong>“ der Stiftung<br />

Warentest.<br />

Andreas W. Tilp ist Mitherausgeber<br />

der Fachzeitschrift<br />

„Verbraucher und<br />

<strong>Recht</strong>“ (VuR) und zeichnet<br />

für zahlreiche Publikationen<br />

<strong>in</strong> den e<strong>in</strong>schlägigen<br />

Fachzeitschriften verantwortlich.<br />

Referendariat bei<br />

Tilp <strong>Recht</strong>sanwälte:<br />

Tilp <strong>Recht</strong>sanwaltsgesellschaft<br />

mbH<br />

Herrn Andreas W. Tilp<br />

E<strong>in</strong>hornstraße 21<br />

72138 Kirchentell<strong>in</strong>sfurt<br />

Email: <strong>in</strong>fo@tilp.de<br />

T 07121 90 90 90<br />

Be<strong>im</strong> Kapitalanlagerecht wie be<strong>im</strong> gesamten Bankund<br />

Kapitalmarktrecht handelt es sich typischer weise<br />

um case law. Das Jahr 2011 hat dies mit e<strong>in</strong>er bemerkenswerten<br />

Häufung an BGH-Entscheidungen e<strong>in</strong>mal<br />

mehr unter Beweis gestellt. Zwangsläufig fragmentarisch<br />

werden nachfolgend e<strong>in</strong>ige der BGH-Highlights<br />

angeleuchtet. Die Gründe für diese Häufung liegen<br />

vor allem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er deutlichen Zunahme von Klagen<br />

seit dem Schlüsseljahr 2007. Anlegerfreundliche Tendenzen<br />

<strong>in</strong> der <strong>Recht</strong>sprechung, <strong>in</strong>sbesondere durch<br />

die Ausweitung der Kickback-<strong>Recht</strong>sprechung des<br />

BGH durch dessen „Kickback II-Urteil“ vom<br />

19.12.2006 (XI ZR 56/06), sowie <strong>in</strong> der Gesetzgebung,<br />

hier vor allem durch die diversen Reformen des Wertpapierhandelsgesetzes<br />

(WpHG) seit November 2007,<br />

gepaart mit dem Beg<strong>in</strong>n der F<strong>in</strong>anzmarktkrise und<br />

der von der Anwaltschaft entdeckten Attraktivität des<br />

hier besprochenen <strong>Recht</strong>sgebiets führten zu e<strong>in</strong>er<br />

kont<strong>in</strong>uierlichen Klagewelle. Dabei wird das weitere<br />

Potenzial an Anlegerschäden täglich genährt durch<br />

die Kreativität der Emittenten und Produktdesigner,<br />

die den Markt ständig mit <strong>im</strong>mer neuen „F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>novationen“<br />

überschwemmen.<br />

Beratungs- und Aufklärungspflichten <strong>im</strong><br />

Fokus des BGH<br />

E<strong>in</strong> Großteil der Entscheidungen befasste sich mit<br />

Beratungs- und Aufklärungspflichten. Zwischen beiden<br />

ist begrifflich streng zu trennen. Die höhere<br />

Pflichtendichte weisen Beratungspflichten auf. Diese<br />

setzen e<strong>in</strong>en – regelmäßig konkludent geschlossenen<br />

– Beratungsvertrag voraus, der jedenfalls dann vorliegt,<br />

wenn dem Anleger das Produkt vom Berater<br />

empfohlen wurde.<br />

Quasi als Generalschlüssel für Anlegerklagen hat sich<br />

dabei die mit „Kickback II“ begonnene Ausweitung<br />

der <strong>Recht</strong>sprechung erwiesen. Verschweigt der Berater<br />

se<strong>in</strong>en Kunden Zuwendungen, <strong>in</strong>sbesondere<br />

Provisionen, die er von dritter Seite h<strong>in</strong>ter dem Rücken<br />

des Anlegers erhält (Drei-Personen-Verhältnis),<br />

begründet dies aufgrund der verschwiegenen<br />

Interessens kollision schadensersatzrechtlich e<strong>in</strong>en<br />

Rückabwicklungsanspruch. Nach Auffassung des<br />

3. Zivilsenats des BGH (zuletzt Urt. v. 05.05.2011,<br />

III ZR 84/10) gilt diese <strong>Recht</strong>sprechung jedoch nicht<br />

für sog. freie Berater, also solche, welche nicht bankmäßig<br />

gebunden s<strong>in</strong>d. Bei solchen müsse der Anleger<br />

davon ausgehen, dass der Berater von der Vertriebsseite<br />

e<strong>in</strong>e Provision erhalte. Diese Auffassung wird<br />

vom 11. Zivilsenat des BGH, welcher für das Bankrecht<br />

zuständig ist, toleriert. Dieser hat durch mehrere<br />

Entscheidungen se<strong>in</strong>e zu <strong>Recht</strong> harte <strong>Recht</strong>sprechung<br />

gegen die Banken wegen verschwiegener<br />

Zuwendungen bekräftigt (zuletzt Beschl. v. 24.08.2011,<br />

XI ZR 191/10). Angesichts der jahrzehntelangen<br />

<strong>Recht</strong>spraxis der Banken, den Kunden gegenüber<br />

nicht nur unehrlich sondern auch untreu zu se<strong>in</strong>, ist<br />

eher noch mit e<strong>in</strong>er Zunahme der „Kickback-Klagen“<br />

zu rechnen, auch weil seit November 2007 durch<br />

§ 31d WpHG e<strong>in</strong> generelles Verbot der Annahme wie<br />

auch der Gewährung von Zuwendungen besteht.<br />

Am 22.03.2011 erweiterte der BGH durch se<strong>in</strong> „Swap-<br />

Urteil“ (XI ZR 33/10) se<strong>in</strong>e Interessenkollisions-<br />

<strong>Recht</strong>sprechung. Hier g<strong>in</strong>g es um e<strong>in</strong> hoch komplex<br />

strukturiertes F<strong>in</strong>anzprodukt <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es speziellen<br />

Swaps, welcher von der Deutschen Bank kreiert und<br />

ihrem Kunden <strong>im</strong> Rahmen e<strong>in</strong>es Beratungsvertrags<br />

verkauft wurde. Anders als <strong>in</strong> den Kickback-Fällen<br />

g<strong>in</strong>g es also um e<strong>in</strong> Zwei-Personen-Verhältnis. Der<br />

BGH entschied, dass die Bank mit Abschluss des Beratungsvertrags<br />

die Pflicht übernehme, e<strong>in</strong>e alle<strong>in</strong> am<br />

Kunden<strong>in</strong>teresse ausgerichtete Empfehlung abzugeben.<br />

Verkaufe sie dem Kunden e<strong>in</strong> Produkt, dessen Risikostruktur<br />

sie bewusst zu dessen Lasten gestaltet habe,<br />

hafte sie schadensersatzrechtlich auf Rückabwicklung<br />

des gesamten Geschäfts. Mit diesem Urteil hat erstmals<br />

die verfassungsrechtliche Figur des strukturellen<br />

Ungleichgewichts höchstrichterlich das Kapitalanlagerecht<br />

erreicht. Damit wurde den Anlegern e<strong>in</strong><br />

zweiter Generalschlüssel zur Bewältigung ihrer Schäden<br />

an die Hand gegeben <strong>in</strong> all den Fällen, <strong>in</strong> denen<br />

strukturell ungleichgewichtete, da <strong>in</strong>transparente und<br />

unfaire Produkte empfohlen wurden.<br />

Nur sche<strong>in</strong>bar aus dem Rahmen fallen die beiden<br />

„Lehman-Urteile“ des BGH vom 27.09.2011 (XI ZR<br />

178/10 sowie XI ZR 182/10). Hier hatte die Hamburger<br />

Sparkasse ihren Kunden <strong>im</strong> Rahmen e<strong>in</strong>es<br />

Beratungsvertrags <strong>im</strong> Wege des Eigengeschäfts e<strong>in</strong><br />

von Lehman Brothers emittiertes Indexzertifikat verkauft.<br />

Da deshalb rechtlich e<strong>in</strong> Zwei-Personen-Verhältnis<br />

bestand, war ke<strong>in</strong>e Provision ausgewiesen, die<br />

Bank verdiente vielmehr an e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>gepreisten Gew<strong>in</strong>nspanne.<br />

Hierüber, so der BGH, müsse sie nicht<br />

aufklären. Da diese Fälle vor Neufassung des WpHG<br />

(November 2007) erg<strong>in</strong>gen, somit „Altfälle“ darstellen,<br />

und h<strong>in</strong>zu kommt, dass die klagenden Anleger <strong>in</strong><br />

den dortigen Fällen ke<strong>in</strong>en weiteren „Produktfehler“<br />

<strong>in</strong> Form ungleichgewichteter Elemente aufzeigen konnten,<br />

s<strong>in</strong>d die Urteile als s<strong>in</strong>gulär zu bewerten. Den von<br />

8<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012


Die Entwicklung des Kapital anlagerechts der Wertpapiere und Derivate <strong>im</strong> Jahr 2011 | Aktuelle <strong>Recht</strong>sentwicklung<br />

der Bankbranche gezogenen Strich unter die Zertifikate-Fälle<br />

jedenfalls rechtfertigen sie nicht.<br />

Grundsatzentscheidungen zur Haftung<br />

wegen verletzter Publizitätspflichten<br />

Mit Urteil vom 17.11.2011 (III ZR 103/10) beschäftigte<br />

sich der BGH mit der Verantwortlichkeit des<br />

früheren Bundesverteidigungsm<strong>in</strong>isters Prof. Rupert<br />

Scholz nach den Grundsätzen der Prospekthaftung <strong>im</strong><br />

engeren S<strong>in</strong>n. Weit über diesen E<strong>in</strong>zelfall h<strong>in</strong>aus entfaltet<br />

das Urteil Sprengkraft für das gesamte <strong>Recht</strong> der<br />

Prospekthaftung. Denn der BGH stellt fest, dass auch<br />

e<strong>in</strong> Schriftstück, welches körperlich von dem ausdrücklich<br />

als Emissionsprospekt bezeichneten Druckwerk<br />

getrennt ist, jedoch zusammen mit diesem vertrieben<br />

wird, bei der gebotenen Gesamtbetrachtung Bestandteil<br />

e<strong>in</strong>es Anlageprospekts <strong>im</strong> <strong>Recht</strong>ss<strong>in</strong>n se<strong>in</strong> kann.<br />

Mit se<strong>in</strong>em „IKB-Urteil“ vom 13.12.2011 (XI ZR<br />

51/10) entschied der BGH erstmals zu elementaren<br />

<strong>Recht</strong>sfragen des neuen Haftungsrechts für falsche<br />

und unterlassene Kapitalmarkt<strong>in</strong>formationen<br />

(§§ 37b, c WpHG). Der mit vorzitierten Normen<br />

erstmals spezialgesetzlich verortete Kursdifferenzschaden<br />

könne wahlweise zu sonstigem Schadensersatz<br />

verlangt werden. Für e<strong>in</strong>en solchen Anspruch<br />

sei e<strong>in</strong> haftungsbegründender Kausalitätsnachweis<br />

nicht erforderlich, so der BGH. Der Anleger müsse<br />

lediglich darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass<br />

– wäre die Ad-hoc-Mitteilung rechtzeitig erfolgt – der<br />

Aktienkurs zum Zeitpunkt se<strong>in</strong>es Kaufs niedriger<br />

gewesen wäre.<br />

Ebenfalls am 13.12.2011 hat der BGH über die<br />

<strong>Recht</strong>sbeschwerde gegen e<strong>in</strong>en Musterentscheid <strong>im</strong><br />

Rahmen e<strong>in</strong>es Verfahrens nach KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz)<br />

abschließend entschieden<br />

(II ZB 6/09). Und zwar <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Prospekthaftungsfall<br />

zum LBB-Fonds 13. Damit wurde erstmals<br />

seit Inkrafttreten des KapMuG <strong>im</strong> November 2005<br />

e<strong>in</strong> solches Verfahren vor dem BGH beendet.<br />

Weitere Trends aus Gesetzgebung und<br />

Praxis<br />

Seit Ausbruch der Kapitalmarktkrise klagen auch<br />

zunehmend <strong>in</strong>stitutionelle Investoren vor deutschen<br />

Gerichten. Zukünftig ist e<strong>in</strong>e deutliche Zunahme ihres<br />

Engagements zu erwarten, da der US Supreme<br />

Court am 24.06.2010 („Morrison“) entschieden hat,<br />

dass Schadensersatzklagen <strong>in</strong> den USA, die auf Wertpapierkäufen<br />

außerhalb der USA basieren, zukünftig<br />

e<strong>in</strong>en schweren Stand haben. Davon s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong>stitutionelle Häuser betroffen, die daher zunehmend<br />

vor europäischen Gerichten, und damit auch<br />

<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, aktiv werden (müssen).<br />

Auch der Gesetzgeber hat die <strong>Recht</strong>e von<br />

Anlegern gestärkt<br />

Am 08.04.2011 ist <strong>in</strong> großen Teilen das Anlegerschutzund<br />

Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) <strong>in</strong> Kraft<br />

getreten (BGBl I 2011, 538). Dieses brachte u. a. die<br />

Verpflichtung der Wertpapierdienstleister mit sich,<br />

ihren Kunden <strong>im</strong> Rahmen der Anlageberatung sog.<br />

Produkt<strong>in</strong>formationsblätter zur Verfügung zu stellen.<br />

Am 12.12.2011 ist das Gesetz zur Novellierung des<br />

F<strong>in</strong>anzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts<br />

verkündet worden (BGBl I 2011, 2481). Mit<br />

diesem wurde u. a. das Gesetz über Vermögensan lagen<br />

(VermAnlG) geschaffen, welches nunmehr auch die<br />

bisher so genannten „Graumarktprodukte“ e<strong>in</strong>er<br />

spezialgesetzlichen Regulierung unterwirft.<br />

2012 steht die Reform des KapMuG an. Am<br />

20.12.2011 wurde der Regierungsentwurf für das<br />

Gesetz zur Reform des KapMuG beschlossen. Insbesondere<br />

soll se<strong>in</strong> Anwendungsbereich ausgedehnt<br />

werden auf die bisher nicht erfasste Beratungs- und<br />

Vermittlerhaftung.<br />

Als weiterer Trend ist schließlich die zunehmende<br />

Aktivität ausländischer Prozessf<strong>in</strong>anzierungsgesellschaften<br />

<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> zu nennen (sog. litigation<br />

fund<strong>in</strong>g).<br />

Ausblick<br />

Angesichts der aufgezeigten Stärkung von Anlegerrechten<br />

f<strong>in</strong>det <strong>im</strong> Kapitalanlagerecht e<strong>in</strong>e Veränderung<br />

<strong>in</strong> Permanenz statt. <strong>Recht</strong>spraktiker, <strong>in</strong>sbesondere<br />

Anwälte – unabhängig davon, auf welcher Seite sie<br />

vertreten – werden daher <strong>im</strong> Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong> spannendes und lohnendes <strong>Recht</strong>sgebiet<br />

f<strong>in</strong>den, wenn sie ebenso kreativ vorgehen wie<br />

die Designer von Anlageprodukten – wenn Sie das<br />

Handwerk des „Falldesign“ verstehen: Fälle nicht nur<br />

f<strong>in</strong>den, sondern aktiv kreieren.<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012 9


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„Ich b<strong>in</strong> sehr fremdbest<strong>im</strong>mt.“<br />

„Ich b<strong>in</strong> sehr fremdbest<strong>im</strong>mt.“ | Interview<br />

Das Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong>-Interview mit Sab<strong>in</strong>e<br />

Lautenschläger, Vizepräsident<strong>in</strong> der Deutschen<br />

Bundesbank. Im Gespräch mit KiR-Redakteur T<strong>im</strong><br />

Proll-Gerwe äußert sich die Jurist<strong>in</strong> – mit dem<br />

Wunsch, nicht auf geldpolitische Themen e<strong>in</strong>zugehen<br />

– zu Tabubrüchen, zu Nachhaltigkeit <strong>im</strong><br />

Geschäftsleben und sie erläutert unseren Lesern,<br />

warum sie fremdbest<strong>im</strong>mt ist.<br />

Frau Lautenschläger, Sie amtieren nun seit Juni 2011<br />

als Vizepräsident<strong>in</strong> der Deutschen Bundesbank und<br />

<strong>in</strong> dieser Funktion als oberste Bankenaufseher<strong>in</strong> der<br />

Republik. Wie fällt Ihr Fazit aus?<br />

Me<strong>in</strong> Resümee fällt wegen der unterschiedlichen<br />

Aufgabenbereiche sehr positiv aus. Zu me<strong>in</strong>en Aufgaben<br />

gehört zum e<strong>in</strong>en die Bankenaufsicht, hier<br />

habe ich durch me<strong>in</strong>e Tätigkeit be<strong>im</strong> Bundesaufsichtsamt<br />

für Kreditwesen und der BaF<strong>in</strong> 17 Jahre<br />

Berufserfahrung. Die Themen und viele Mitarbeiter<br />

s<strong>in</strong>d mir vertraut. Zum anderen obliegt mir nun die<br />

Verantwortung für die Revision, die die Ordnungsmäßigkeit<br />

der Vorgänge <strong>in</strong>nerhalb der Deutschen<br />

Bundesbank überwacht. Dieser Bereich ist hoch<strong>in</strong>teressant,<br />

weil ich so e<strong>in</strong>en detaillierten E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong><br />

die system<strong>im</strong>manenten Prozesse der Bank bekomme.<br />

Und schließlich begleite ich Bundesbankpräsident<br />

Jens Weidmann zu den alle zwei Wochen stattf<strong>in</strong>denden<br />

Sitzungen des EZB-Rats. Damit habe ich<br />

nicht nur E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die Tätigkeit der EZB, sondern<br />

kann nun aus nächster Nähe die Auswirkungen der<br />

Geldpolitik auf die Banken beobachten. Alles <strong>in</strong> allem<br />

empf<strong>in</strong>de ich me<strong>in</strong>e neue Aufgabe daher als große<br />

Bereicherung, und sie bereitet mir sehr viel Freude.<br />

Ähnlich wie die Gerichte ist die Bundesbank <strong>in</strong><br />

ihrer Tätigkeit absolut unabhängig. Der Unterschied<br />

zu den Richtern besteht jedoch dar<strong>in</strong>, dass Sie deutlich<br />

mehr unter Beobachtung der Öffentlichkeit<br />

stehen und Ihr Handeln politisch sehr sensibel ist.<br />

Inwiefern setzt Sie das <strong>in</strong> Ihrem Alltag unter Druck?<br />

Unter Druck setzt mich das nicht. Sicherlich werden<br />

unsere Entscheidungen <strong>im</strong>mer auch von der Politik<br />

beobachtet, aber das ist auch <strong>in</strong> anderen Bereichen<br />

der Fall. Seit 1995 beschäftige ich mich mit Banken.<br />

Im Laufe me<strong>in</strong>er Tätigkeit habe ich dabei <strong>in</strong> wachsendem<br />

Maße Positionen ausgeübt, bei denen die<br />

Auswirkungen me<strong>in</strong>es Handelns nicht mehr nur<br />

e<strong>in</strong>e Bank, sondern zunehmend auch das gesamte<br />

Bankensystem betroffen haben. Insofern raubt mir<br />

politisches Interesse an me<strong>in</strong>em Tun nicht den<br />

Schlaf. Dennoch habe ich natürlich Respekt vor der<br />

Aufgabe und überlege genau, welche Folgen das<br />

eigene Wirken gesellschaftspolitisch, wirtschaftlich<br />

und rechtlich sowie auch auf die eigene Organisation<br />

hat.<br />

Wie sieht denn e<strong>in</strong> klassischer Arbeitstag von Ihnen<br />

aus?<br />

Ich b<strong>in</strong> <strong>in</strong> der Regel sehr viel unterwegs, aber wenn<br />

ich den Tag hier <strong>in</strong> Frankfurt <strong>in</strong> der Zentrale verbr<strong>in</strong>ge,<br />

komme ich meist gegen 8.00 Uhr <strong>in</strong>s Büro.<br />

Wenn ich Glück habe, bleibt mir e<strong>in</strong>e halbe Stunde<br />

Zeit, um me<strong>in</strong>e E-Mails zu sichten. Meist erwartet<br />

mich bereits Besuch, wenn ich <strong>im</strong> Büro e<strong>in</strong>treffe.<br />

Da ich über tagesaktuelle D<strong>in</strong>ge <strong>in</strong>formiert se<strong>in</strong><br />

muss, arbeite ich zudem oft früh den Pressespiegel<br />

durch und verschaffe mir e<strong>in</strong>en Überblick über die<br />

wichtigsten Nachrichten. Ich telefoniere sehr viel<br />

und habe oft e<strong>in</strong>e Besprechung nach der anderen.<br />

Die Bearbeitung me<strong>in</strong>er Post schaffe ich meistens<br />

erst spätabends, und mit den Term<strong>in</strong>en des Folgetags<br />

beschäftige ich mich ebenfalls meist abends zu<br />

Hause. Letztendlich geht mit me<strong>in</strong>er Position e<strong>in</strong>her,<br />

dass ich sehr fremdbest<strong>im</strong>mt b<strong>in</strong>. Je mehr Verantwortung<br />

man besitzt, je mehr Mitarbeiter man hat<br />

und auch je mehr man nach außen tätig ist, desto<br />

fremdbest<strong>im</strong>mter ist man.<br />

In der Tat ist es ja – <strong>in</strong> nahezu jedem Beruf – so,<br />

dass man mit zunehmender Verantwortung und<br />

zunehmender Arbeit nicht mehr agiert, sondern nur<br />

noch reagiert. In Ihrer Position vertrauen die Menschen<br />

aber darauf, dass Sie agieren, dass Sie gestalten.<br />

Die Gesellschaft erwartet, dass Sie bei aller<br />

Fremdbest<strong>im</strong>mtheit noch die Zeit f<strong>in</strong>den, konstruktive<br />

und sorgfältig durchdachte Vorschläge zu machen.<br />

Wie schaffen sie diesen Spagat?<br />

Die Zeit zum konstruktiven Nachdenken f<strong>in</strong>de ich<br />

am Abend zu Hause und am Wochenende. Und <strong>im</strong><br />

Auto, wenn ich zum nächsten Term<strong>in</strong> gefahren<br />

werde. Die Lösung liegt dar<strong>in</strong>, effizient zu arbeiten.<br />

Das habe ich <strong>in</strong> me<strong>in</strong>en vielen Berufsjahren <strong>in</strong> Führungsfunktionen<br />

gelernt.<br />

Nehmen Sie die Themen des beruflichen Alltags<br />

mit nach Hause, ist Geldpolitik bei Ihnen e<strong>in</strong> Thema<br />

am Mittagstisch?<br />

Ne<strong>in</strong>. Sicherlich spreche ich manchmal mit me<strong>in</strong>em<br />

Mann und me<strong>in</strong>er Tochter darüber, welche Haltung<br />

die Bundesbank zu best<strong>im</strong>mten D<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>n<strong>im</strong>mt.<br />

Aber ich erzähle selbstverständlich ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelheiten<br />

aus der Bankenaufsicht oder von e<strong>in</strong>zelnen<br />

Gesprächen. Mit me<strong>in</strong>er Tochter, die gerade die 13.<br />

Klasse absolviert, diskutiere ich manchmal über die<br />

Staatsschuldenkrise – das ist dann für uns beide<br />

sehr fruchtbar.<br />

©BBK_René Z<strong>im</strong>mer<br />

Sab<strong>in</strong>e Lautenschläger<br />

Vizepräsident<strong>in</strong> der<br />

Deutschen Bundesbank.<br />

Geboren am 3. Juni 1964<br />

<strong>in</strong> Stuttgart, verheiratet<br />

mit Thomas Peiter (ihr<br />

vollständiger Name lautet<br />

Sab<strong>in</strong>e Lautenschläger-<br />

Peiter, <strong>in</strong> der Öffentlichkeit<br />

verzichtet sie jedoch auf<br />

Nennung des Gesamtnamens),<br />

e<strong>in</strong>e Tochter.<br />

1984 bis 1990 Studium der<br />

<strong>Recht</strong>swissenschaften an<br />

der Rhe<strong>in</strong>ischen Friedrich-<br />

Wilhelms-Universität<br />

Bonn, 1994 Zweites<br />

Juristisches Staatsexamen.<br />

Von 1995 bis 1998 arbeitete<br />

Frau Lautenschläger für<br />

das Bundesaufsichtsamt<br />

für das Kreditwesen, von<br />

1999 bis 2002 leitete sie die<br />

dortige Stabsstelle „Presseund<br />

Öffentlichkeitsarbeit“.<br />

2002 bis 2005 leitete sie<br />

selbige Stabsstelle bei<br />

der BaF<strong>in</strong>, von 2005 bis<br />

2008 dann die Abteilung<br />

„Aufsicht über Großbanken<br />

und ausgewählte<br />

Kreditbanken“. Von 2008<br />

bis 2011 war sie Mitglied<br />

des Direktoriums der<br />

BaF<strong>in</strong>, ehe sie am 1. Juni<br />

2011 zur Vizepräsident<strong>in</strong><br />

der Deutschen Bundesbank<br />

ernannt wurde. Dort ist<br />

Frau Lautenschläger für<br />

die Bereiche „Banken<br />

und F<strong>in</strong>anzaufsicht,<br />

Revision“ zuständig<br />

sowie Begleitperson des<br />

Präsidenten <strong>im</strong> EZB-Rat.<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012 11


Interview | „Ich b<strong>in</strong> sehr fremdbest<strong>im</strong>mt.“<br />

Nun s<strong>in</strong>d Sie ja studierte Jurist<strong>in</strong>. Inwiefern kommt<br />

Ihnen bei Ihrer Tätigkeit das juristische Geschick<br />

zugute? Oder anders gefragt: Hätten Sie nicht besser<br />

Volkswirtschaftslehre studiert?<br />

Ne<strong>in</strong>, bei der Hälfte der Themen, die ich behandle,<br />

muss man sich fragen, ob e<strong>in</strong> Verstoß gegen Normen<br />

vorliegt, welche Ermächtigungsgrundlage passen<br />

könnte und welche Pflichten und <strong>Recht</strong>e e<strong>in</strong> Beteiligter<br />

hat. Ich hätte vor Beg<strong>in</strong>n me<strong>in</strong>er jetzigen<br />

Tätigkeit nicht erwartet, dass bei den Diskussionen<br />

<strong>im</strong> EZB-Rat so oft auch juristisches Denken weiterhelfen<br />

kann. Wenn wir beispielsweise über das<br />

Verbot der monetären Staatsf<strong>in</strong>anzierung sprechen,<br />

dann sprechen wir über e<strong>in</strong> Gesetz. Und da b<strong>in</strong> ich<br />

als Jurist<strong>in</strong> gut aufgestellt, weil mir die Auslegung<br />

nach S<strong>in</strong>n und Zweck e<strong>in</strong>er Vorschrift oder das<br />

Neuigkeiten vorgestellt und mit Bewertungen und<br />

H<strong>in</strong>tergrund<strong>in</strong>formationen versehen. Auch die<br />

Revisoren arbeiten mit e<strong>in</strong>em gut strukturierten<br />

System, so dass auf e<strong>in</strong>en Blick der Sachverhalt, die<br />

e<strong>in</strong>schlägigen Vorschriften und e<strong>in</strong>e Bewertung erkennbar<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

S<strong>in</strong>d Sie der Me<strong>in</strong>ung, dass Wirtschaftswissenschaften<br />

e<strong>in</strong>en Teil der juristischen Ausbildung ausmachen<br />

sollten, um bei den heute vorherrschenden<br />

wirtschafts- und f<strong>in</strong>anzlastigen Zeiten überhaupt<br />

noch bestehen zu können?<br />

Referendariat bei<br />

der Deutschen Bundesbank:<br />

Annika Bär<br />

069 95 66 64 58<br />

personalmanagement@<br />

bundesbank.de<br />

Erfordernis e<strong>in</strong>er teleologischen Reduktion nahe<br />

liegt. Natürlich hatte ich erwartet – und das hat<br />

sich auch realisiert –, dass ich me<strong>in</strong>e volkswirtschaftlichen<br />

Kenntnisse erweitern muss. Aber ich<br />

b<strong>in</strong> e<strong>in</strong> neugieriger Mensch, der sich Neues schnell<br />

aneignet.<br />

Zum Fragen fehlt Ihnen bei komplizierten F<strong>in</strong>anzfragen<br />

aber sicherlich auch die Zeit. Wie schaffen<br />

Sie es dennoch, <strong>im</strong>mer auf dem aktuellsten Stand<br />

zu se<strong>in</strong>? Mit was für e<strong>in</strong>em Team arbeiten Sie zusammen?<br />

Um Fragen zu stellen, nehme ich mir <strong>im</strong>mer die<br />

Zeit. Mich unterstützen etliche Zentralbereiche <strong>in</strong><br />

der Bundesbank. Ich werde täglich <strong>im</strong>mer wieder<br />

über aktuelle Veränderungen <strong>in</strong>formiert. Ich muss<br />

sagen, dass unser Haus gut aufgestellt und organisiert<br />

ist. Es werden auf wenigen Seiten die relevanten<br />

Ne<strong>in</strong>, das denke ich nicht. Ich würde zwar nie von<br />

mir weisen, dass das s<strong>in</strong>nvoll ist, aber verpflichtend<br />

muss es me<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach nicht se<strong>in</strong>. Es gibt ja<br />

auch beispielsweise Juristen, die nur Strafrecht machen<br />

wollen, da ist das sicherlich nicht notwendig.<br />

Aber ich b<strong>in</strong> auch der Ansicht, dass heutzutage jeder<br />

Hochschulabgänger <strong>im</strong>stande se<strong>in</strong> sollte, wirtschaftliche<br />

H<strong>in</strong>tergründe durchblicken zu können. Das<br />

kommt leider schon <strong>in</strong> der Schule zu kurz.<br />

Haben Sie während Ihres Studiums bereits e<strong>in</strong>en<br />

Schwerpunkt auf f<strong>in</strong>anzrelevante Themen gelegt?<br />

Ich hatte e<strong>in</strong>en Schwerpunkt auf dem Gesellschaftsrecht,<br />

und ich habe e<strong>in</strong>en Steuerrechtslehrgang absolviert<br />

– e<strong>in</strong> hartes Geschäft! Stünde ich heute vor<br />

der Wahl, würde ich Jura und Volkswirtschaft<br />

gleichzeitig studieren.<br />

Warum haben Sie sich denn letztendlich für Jura<br />

entschieden?<br />

Als ich angefangen habe, hatte ich noch gar ke<strong>in</strong>e<br />

Vorstellungen, was ich e<strong>in</strong>mal machen möchte. Ich<br />

12<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012


„Ich b<strong>in</strong> sehr fremdbest<strong>im</strong>mt.“ | Interview<br />

habe mich letztendlich für Jura entschieden, weil<br />

ich das Gefühl hatte, damit am breitesten aufgestellt<br />

zu se<strong>in</strong>. Man kann mit e<strong>in</strong>em abgeschlossenen Studium<br />

der <strong>Recht</strong>swissenschaften später <strong>in</strong> sehr viele<br />

Bereiche gehen, das ist e<strong>in</strong> Riesenvorteil.<br />

Der Beruf der Richter<strong>in</strong> oder Anwält<strong>in</strong> kam für Sie<br />

nicht <strong>in</strong> Frage?<br />

Ne<strong>in</strong>, ich habe bereits während des Referendariats<br />

gemerkt, dass mir der Richterjob zu e<strong>in</strong>sam ist. Ich<br />

arbeite gern <strong>im</strong> Team. Strafrecht hat mir auch nie<br />

wirklich zugesagt. Ich habe bald bemerkt, dass<br />

mich wirtschaftliche Zusammenhänge <strong>in</strong>teressieren.<br />

Banken aufsichtsrecht fand ich <strong>in</strong>teressant, weil e<strong>in</strong><br />

Jurist hier gestaltend tätig werden kann.<br />

Nun s<strong>in</strong>d Sie e<strong>in</strong>e von drei Juristen <strong>im</strong> Vorstand der<br />

Deutschen Bundesbank. Wissen Sie, wie viele Juristen<br />

Ihr Haus <strong>in</strong>sgesamt beschäftigt?<br />

Bei der Bundesbank s<strong>in</strong>d es rund 100, <strong>in</strong> der <strong>Recht</strong>sabteilung<br />

s<strong>in</strong>d es ca. 40. „Wir“ s<strong>in</strong>d also gut vertreten.<br />

(lacht)<br />

Wor<strong>in</strong> besteht das Aufgabengebiet e<strong>in</strong>es Mitarbeiters<br />

der <strong>Recht</strong>sabteilung?<br />

Die Tätigkeit der Mitarbeiter <strong>im</strong> Zentralbereich<br />

<strong>Recht</strong> der Deutschen Bundesbank ist sowohl <strong>im</strong><br />

H<strong>in</strong>blick auf die zu beherrschenden <strong>Recht</strong>sgebiete<br />

als auch bezüglich der sich stellenden Aufgaben<br />

vielfältig. Präsident und Vorstand werden <strong>in</strong> allen<br />

rechtlichen Fragen beraten, ebenso die Fachabteilungen<br />

aus dem Haus. Schwerpunkte s<strong>in</strong>d hierbei<br />

zum e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>stitutionelle Fragen des Europäischen<br />

Systems der Zentralbanken (ESZB, Anm. d. Red.)<br />

sowie Fragen des Währungs- und Notenbankrechts,<br />

zum anderen <strong>Recht</strong>sfragen <strong>im</strong> Zusammenhang mit<br />

dem Instrumentarium des ESZB beziehungsweise<br />

mit geldpolitischen Geschäften. Zudem spielen auch<br />

Steuer- und Verwaltungsrecht e<strong>in</strong>e Rolle. Und nicht<br />

zu vergessen me<strong>in</strong> Bereich, das Bankenaufsichtsrecht<br />

mit der Zentralvorschrift „Gesetz über das Kreditwesen“<br />

(KWG, Anm. d. Red.). In diesem Bereich<br />

wird stark an der Entwicklung europäischen <strong>Recht</strong>s<br />

mitgearbeitet, hier arbeiten die Bundesbankjuristen<br />

also auch rechtsgestaltend.<br />

Besteht auch die Möglichkeit, das juristische Referendariat<br />

<strong>in</strong> Ihrem Haus abzuleisten?<br />

Ja, dabei müssen Bewerber <strong>in</strong> Absprache mit ihrem<br />

zuständigen Justizprüfungsamt – das Prüfungsrecht<br />

ist Landesrecht – klären, ob die Voraussetzungen<br />

für die Anerkennung der konkret beabsichtigten<br />

Station vorliegen. Dies ist nach unseren Erfahrungen<br />

<strong>in</strong> allen Bundesländern bei e<strong>in</strong>er Ausbildung <strong>im</strong><br />

Zentralbereich <strong>Recht</strong> der Deutschen Bundesbank<br />

<strong>in</strong> der Wahlstation der Fall.<br />

Ihren Berufsstart hatten Sie damals be<strong>im</strong> Bundesaufsichtsamt<br />

für Kreditwesen. Nach dem Rücktritt<br />

des ehemaligen Bundesbankpräsidenten Axel Weber<br />

gab es Spekulationen, er könne Josef Ackermann<br />

als Deutsche Bank-Vorsitzender nachfolgen – das<br />

ist nicht der Fall, stattdessen wird er Präsident der<br />

UBS. Wäre es für Sie e<strong>in</strong>e Option, <strong>in</strong> die freie Wirtschaft<br />

– vornehmlich <strong>in</strong> den Bankensektor – zu<br />

wechseln? Ihr Wissen ist schließlich enorm.<br />

Jetzt b<strong>in</strong> ich noch nicht e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong> volles Jahr hier,<br />

me<strong>in</strong> Fokus ist daher wirklich auf die nächsten<br />

sieben e<strong>in</strong>halb Jahre gerichtet. Was dann passiert,<br />

weiß ich noch nicht.<br />

Weber wurde bis zu se<strong>in</strong>em Rücktritt als neuer<br />

EZB-Präsident gehandelt, geworden ist es nun der<br />

Italiener Mario Draghi. Italien – wie auch der Rest<br />

Europas – ist aufgrund der Haltung der Kanzler<strong>in</strong><br />

zur F<strong>in</strong>anzkrise derzeit nicht besonders gut auf<br />

<strong>Deutschland</strong> zu sprechen. Leidet das Ansehen der<br />

Deutschen Bundesbank aufgrund der politischen<br />

Marschrichtung der Kanzler<strong>in</strong>? Bee<strong>in</strong>trächtigt Sie<br />

das <strong>in</strong> Ihrer täglichen Arbeit?<br />

Ich glaube nicht, dass <strong>Deutschland</strong> gegen den Rest<br />

Europas steht. Es gibt viele unterschiedliche Interessen<br />

<strong>in</strong> Europa, die sich aus der jeweiligen wirtschaftlichen<br />

Lage und auch aus der jeweiligen Tradition<br />

der e<strong>in</strong>zelnen Länder ergeben. Die EZB ist<br />

<strong>in</strong> puncto Unabhängigkeit und Verbot der monetären<br />

Staatsf<strong>in</strong>anzierung sehr stark an das damalige<br />

Regelwerk der Bundesbank angelehnt. Hierzulande<br />

wird die Preisstabilität sehr hoch geschätzt. In anderen<br />

Ländern ist die Sorge vor Inflation weniger<br />

ausgeprägt. Man muss es schaffen, geme<strong>in</strong>same<br />

Vorstellungen zu entwickeln und möglichst viele<br />

Parteien mitzunehmen. Dieser Prozess geht nicht<br />

von heute auf morgen. Deshalb <strong>in</strong>terpretiere ich <strong>in</strong><br />

die aktuellen Prozesse ke<strong>in</strong>e Konfrontation h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>,<br />

sondern unterschiedliche Kulturen. Diese zusammenzuführen,<br />

ist e<strong>in</strong>e extrem schwierige Aufgabe.<br />

Fallen Kompromisse schwer, wenn die EZB traditionelle<br />

Bundesbank-Pr<strong>in</strong>zipien wie das Verbot<br />

monetärer Staatsf<strong>in</strong>anzierung über Bord wirft und<br />

plötzlich Staatsanleihen kauft?<br />

Sie müssen unterscheiden: Die monetäre Staatsf<strong>in</strong>anzierung<br />

ist für die EZB verboten, aber es ist<br />

nicht verboten, am Sekundärmarkt Staatsanleihen<br />

zu kaufen! Es stellt sich nur die Frage, wie viele<br />

Anleihen man kaufen darf, mit welchem Grund und<br />

<strong>in</strong> welcher Art und Weise. Es gibt ke<strong>in</strong> Gesetz, <strong>in</strong><br />

dem steht, dass die EZB ke<strong>in</strong>e Staatsanleihen kaufen<br />

darf. Ich lese das häufig <strong>in</strong> der Tagespresse,<br />

dabei merke ich, dass die Redakteure meist ke<strong>in</strong>e<br />

Juristen s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> Blick <strong>in</strong> das Gesetz erleichtert<br />

<strong>in</strong>sofern oft die <strong>Recht</strong>sf<strong>in</strong>dung.<br />

Gut, nun ist es natürlich Interpretationssache, ob<br />

man den Ankauf italienischer und portugiesischer<br />

Anleihen als versteckte Staatsf<strong>in</strong>anzierung oder als<br />

„normalen“ Kauf von Staatsanleihen betrachtet.<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012 13


Interview | „Ich b<strong>in</strong> sehr fremdbest<strong>im</strong>mt.“<br />

Aber Sie erwähnen e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>teressanten Punkt: Sie<br />

selbst waren jahrelang auch Pressesprecher<strong>in</strong> des<br />

Bundesaufsichtsamts für Kreditwesen, später bei<br />

der BaF<strong>in</strong>. Haben Sie das Gefühl, die tägliche Berichterstattung<br />

trägt ihren Teil dazu bei, dass viele<br />

D<strong>in</strong>ge missverstanden werden?<br />

Die Berichterstattung ist tatsächlich zum Teil ungenau.<br />

Ich bleibe dennoch bei me<strong>in</strong>er Ausgangsfrage: Die<br />

wirtschaftlichen Bed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d gerade schwierig<br />

und die EZB macht heute D<strong>in</strong>ge, die für die<br />

Deutsche Bundesbank früher e<strong>in</strong> Tabu gewesen<br />

wären. Fallen Kompromisse da schwer?<br />

Es gibt Grenzen, die nicht überschritten werden<br />

dürfen. Da hört die Kompromissfähigkeit dann auf.<br />

Die Banken, deren Beaufsichtigung Ihnen obliegt,<br />

sehen das zum Teil anders. Die wollen vor allem<br />

schnelle Rendite.<br />

Rendite wollen vor allem die Investoren, und da<br />

sche<strong>in</strong>en angelsächsische Vorstellungen auch <strong>in</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> e<strong>in</strong>gekehrt zu se<strong>in</strong>. Ich frage mich oft,<br />

ob Kont<strong>in</strong>entaleuropa die Grundlagen dafür aufweist,<br />

mit dem angelsächsischem Modell des kurzfristigen<br />

Gew<strong>in</strong>nmax<strong>im</strong>ierens, der Bilanzierung<br />

und Transparenz zugunsten des Investors und dem<br />

offenen Arbeitsmarkt erfolgreich se<strong>in</strong> zu können.<br />

Unser Arbeitsrecht gewährt dem deutschen Arbeitgeber,<br />

auch dem Bankvorstand, beispielsweise nicht<br />

dieselben Freiheiten beziehungsweise Flexibilität<br />

wie e<strong>in</strong>em US-amerikanischen Arbeitgeber. Unsere<br />

Gesellschaft legt großen Wert auf Stabilität <strong>im</strong> Arbeitsverhältnis,<br />

auf soziale Sicherheit und sozialen<br />

Frieden. Ich halte das für den für uns richtigen Weg,<br />

denn mit e<strong>in</strong>er stabilen Gesellschaft, <strong>in</strong> dem alle<br />

Gesellschaftsgruppen Vorteile für sich erkennen<br />

können, s<strong>in</strong>d wir bisher gut gefahren.<br />

Das kl<strong>in</strong>gt alles sehr nachvollziehbar und auch vernünftig.<br />

Aber wie reagieren die Ackermanns, wenn<br />

Sie die treffen? Heißt es dann: „Da kommt schon<br />

wieder die Lautenschläger mit ihrer nachhaltigen<br />

Politik, die uns die Quote versaut“?<br />

Ne<strong>in</strong>, überhaupt nicht. Ich glaube, dass viele Menschen<br />

– auch <strong>in</strong> Vorstandsetagen deutscher Kredit<strong>in</strong>stitute<br />

– verstanden haben, dass e<strong>in</strong> kurzfristiges<br />

Gew<strong>in</strong>nstreben zum Schluss nichts br<strong>in</strong>gt, sondern<br />

dass man nachhaltig ausgerichtet se<strong>in</strong> muss. Und<br />

wenn Sie sich die Geschäftsstrategien der deutschen<br />

Banken ansehen, dann s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> der Regel langfristig<br />

ausgerichtet.<br />

Auf Nachhaltigkeit ausgelegt ist auch die Haltung<br />

der Bundesbank zur Veräußerung der Goldreserven.<br />

In Ihren Tresoren schlummern zig Tonnen an Goldreserven.<br />

Ganz ehrlich: Gehen Sie manchmal <strong>in</strong> den<br />

Keller und erfreuen sich an dem Anblick?<br />

(Lacht) Ne<strong>in</strong>, ich war noch nie dort unten.<br />

Noch nie?<br />

Ne<strong>in</strong>, warum sollte ich? Ich habe Wichtigeres zu<br />

tun, als <strong>in</strong> Tresorräumen spazieren zu gehen.<br />

Frau Lautenschläger, ich danke Ihnen für das Gespräch.<br />

Wissenschaftlich publizieren<br />

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<strong>Nomos</strong><br />

14<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012


Wehrtechnik: Vielseitige Talente mit Technik-Verständnis gefragt | Aktuelle <strong>Recht</strong>sentwicklung<br />

Wehrtechnik: Vielseitige Talente<br />

mit Technik-Verständnis gefragt<br />

3. Juli 2009: Nachdem der Haushaltsausschuss des<br />

Deutschen Bundestages am 17. Juni 2009 die Vorlage<br />

des Bundesm<strong>in</strong>isteriums der Verteidigung zur<br />

Beschaffung von 405 Serienfahrzeugen des neuen<br />

Schützenpanzers PUMA genehmigt hatte, wird an<br />

diesem Tag der Vertrag unterzeichnet. Das Auftragsvolumen<br />

liegt bei 3,1 Milliarden Euro. Auftragnehmer<br />

ist die PSM GmbH, an der zu gleichen Teilen<br />

Rhe<strong>in</strong>metall Landsysteme GmbH und Krauss-Maffei<br />

Wegmann GmbH & Co. KG beteiligt s<strong>in</strong>d. Der<br />

Schützenpanzer PUMA ist das größte genehmigte<br />

Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr <strong>in</strong> 2009. Er<br />

wird das Standardgerät der Panzergrenadiere der<br />

Bundeswehr se<strong>in</strong> und den Schützenpanzer Marder<br />

ersetzen.<br />

Dieses Projekt ist beispielhaft für spannende und<br />

herausfordernde Mandate, die <strong>Recht</strong>sanwälte <strong>im</strong><br />

Bereich Luft- und Raumfahrt & Wehrtechnik, neudeutsch<br />

Aerospace & Defence, bearbeiten können.<br />

Anwälte von Oppenhoff & Partner hatten Krauss-<br />

Maffei Wegmann <strong>in</strong> enger Zusammenarbeit mit<br />

deren <strong>Recht</strong>sabteilung bei diesem Projekt schon seit<br />

2002 beraten; zunächst <strong>im</strong> Rahmen der Herstellung<br />

der Projektgesellschaft PSM und seither <strong>in</strong> allen weiteren<br />

wesentlichen Phasen, e<strong>in</strong>schließlich des Serienvertrages<br />

PUMA. Die Kanzlei berät zahlreiche<br />

Mandanten aus den Bereichen Wehrtechnik und<br />

Luft- und Raumfahrt, z.B. <strong>in</strong> der Lieferkette für das<br />

Airbus Flugzeug A380 oder bei Europäischen Satellitenprojekten<br />

wie Galileo.<br />

Industriespezifische Beratungsbereiche<br />

Was genau aber ist die Aufgabe der Anwälte bei der<br />

Arbeit für Unternehmen der Wehrtechnik-Branche?<br />

Zunächst s<strong>in</strong>d die Mandanten Gesellschaften wie<br />

Unternehmen anderer Branchen auch, die Beratung<br />

<strong>im</strong> Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht oder<br />

Steuerrecht benötigen, oft abhängig von der <strong>Recht</strong>sform.<br />

Aber bereits bei diesen Beratungsfeldern gibt<br />

es Besonderheiten, wie z.B. <strong>im</strong> Bereich des Arbeitsrechts<br />

die Problematik, dass bei Dienstreisen häufig<br />

exportkontrollrechtlich sensitive Daten über die<br />

Grenze gehen. Die Anwälte der Praxisgruppe Aerospace<br />

& Defence bei Oppenhoff & Partner s<strong>in</strong>d auch<br />

für Anfragen allgeme<strong>in</strong>er Art Anlaufstelle für die<br />

Mandanten und schalten bei Bedarf Kollegen aus<br />

anderen Praxisgruppen e<strong>in</strong>. Aufgrund der vertieften<br />

Branchenkenntnisse können <strong>in</strong> Teamarbeit mit z.B.<br />

Arbeits- oder Steuerrechtlern praxistaugliche<br />

Lösungen erarbeitet werden.<br />

Wie andere Hersteller von hochtechnologischen Industrieprodukten<br />

haben die Unternehmen der Luftfahrt-<br />

und Wehrtechnikbranche <strong>in</strong>sbesondere zahlreiche<br />

komplexe Verträge mit Zulieferern für jedes<br />

Projekt, die entworfen und verhandelt werden müssen.<br />

Bei der Vertragsgestaltung s<strong>in</strong>d jedoch zahlreiche<br />

Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Endkunden<br />

s<strong>in</strong>d ausschließlich Regierungen. Daher müssen z.B.<br />

die Verträge mit den öffentlich-rechtlichen Kunden<br />

neu verhandelt werden, wenn z.B. wegen politischer<br />

Entscheidungen Aufträge reduziert werden. Diese<br />

Änderungen müssen dann <strong>in</strong> der gesamten Zulieferkette<br />

umgesetzt werden.<br />

EU-Defence Package hat <strong>Recht</strong>srahmen<br />

neu def<strong>in</strong>iert<br />

Weil der Forschungs- und Entwicklungsaufwand<br />

aufgrund der anspruchsvollen Produkte enorm ist,<br />

schließen sich häufig mehrere Unternehmen zusammen,<br />

um geme<strong>in</strong>sam Produkte zu entwickeln und<br />

anschließend herzustellen. Die entsprechenden Jo<strong>in</strong>t<br />

Venture-Verträge müssen unter anderem sicherstellen,<br />

dass das Know-how des Mandanten geschützt ist,<br />

auch bei Beendigung der Zusammenarbeit, dass die<br />

Arbeitsanteile bei der Produktion wirtschaftlich<br />

gerecht verteilt werden, dass e<strong>in</strong>e angemessene Kontrolle<br />

über das Jo<strong>in</strong>t Venture besteht oder dass der<br />

Partner das Jo<strong>in</strong>t Venture nicht durch konkurrierende<br />

Vorhaben beschädigt. Da der Markt nicht so groß<br />

und die Zahl der Wettbewerber überschaubar ist,<br />

spielen zudem Kartell- und Vergaberecht e<strong>in</strong>e wesentliche<br />

Rolle. Das sog. Defence Package der EU hat<br />

jüngst die kartell- und vergaberechtlichen Anforderungen<br />

<strong>im</strong> Bereich der Wehrtechnik neu def<strong>in</strong>iert.<br />

Aus den Besonderheiten der Wehrtechnikbranche<br />

erwachsen darüber h<strong>in</strong>aus aber weitere Spezialgebiete,<br />

die abgedeckt werden müssen.<br />

Die „End-Kunden“ von Wehrtechnik-Unternehmen<br />

s<strong>in</strong>d naturgemäß Staaten, die für ihre Armeen Ausrüstung<br />

beschaffen, wie <strong>im</strong> E<strong>in</strong>gangsbeispiel die<br />

Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong>. In <strong>Deutschland</strong> ist für<br />

Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr das Bundesamt<br />

für Wehrtechnik und Beschaffung – kurz BWB<br />

– bzw. für IT das IT-Amt der Bundeswehr zuständig,<br />

das Aufträge zur Lieferung, zunehmend auch zur<br />

Wartung und zum Betrieb von wehrtechnischem<br />

Gerät ausschreibt (Art. 87a und 87b GG). Die Ausschreibung<br />

richtet sich nach den Vorschriften des<br />

Vergaberechts und die Preise nach dem öffentlichen<br />

Preisrecht. Aber genauso wichtig wie die rechtlichen<br />

Michael Abels<br />

Michael Abels ist Partner<br />

der Sozietät Oppenhoff<br />

& Partner. Er studierte<br />

<strong>Recht</strong>swissenschaften an<br />

der Universität Köln. Vor<br />

se<strong>in</strong>er Anwaltstätigkeit<br />

diente er lange Zeit als<br />

Reserveoffizier (Oberstleutnant<br />

d. Res.).<br />

Marc Hilber<br />

Marc Hilber ist Partner<br />

der Sozietät Oppenhoff<br />

& Partner. Er studierte<br />

<strong>Recht</strong>swissenschaften an<br />

den Universitäten Passau,<br />

Angers, University of<br />

Ill<strong>in</strong>ois (LL.M.) und Köln<br />

(Dr. jur.).<br />

Beide Autoren beraten,<br />

zum Teil seit vielen<br />

Jahren, zahlreiche Mandanten<br />

aus der Wehrtechnik<strong>in</strong>dustrie.<br />

Sie waren <strong>in</strong><br />

viele weitere nationale<br />

und mult<strong>in</strong>ationale Projekte<br />

<strong>in</strong>volviert: Galileo,<br />

A380, Tornado, Eurofighter,<br />

Dolph<strong>in</strong> U-Boote oder<br />

Kampfpanzer Leopard 2.<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012 15


Aktuelle <strong>Recht</strong>sentwicklung | Wehrtechnik: Vielseitige Talente mit Technik-Verständnis gefragt<br />

Referendariat bei<br />

Oppenhoff & Partner<br />

Günter Seulen<br />

Konrad-Adenauer-Ufer 23<br />

50668 Köln<br />

Telefon: 0221/2091-405<br />

Email: guenter.seulen@<br />

oppenhoff.eu<br />

Aspekte s<strong>in</strong>d Beziehungen zu den handelnden Personen<br />

<strong>im</strong> BWB, dem Verteidigungsm<strong>in</strong>isterium und<br />

dem Bundestag sowie die Kenntnis der Gepflogenheiten.<br />

Nur so können strategische Entscheidungen<br />

<strong>in</strong> Ausschreibungen richtig getroffen und Verhandlungen<br />

erfolgreich geführt werden.<br />

Internationale Beratungsarbeit<br />

Die deutsche Wehrtechnik-Industrie liefert e<strong>in</strong>en<br />

großen Teil ihrer Produkte <strong>in</strong>s Ausland, zum Beispiel<br />

nach Griechenland, nach Südafrika oder <strong>in</strong> die<br />

Türkei. Projekte <strong>im</strong> Bereich der Luft- und Raumfahrt<br />

s<strong>in</strong>d ebenso <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong>ternational und f<strong>in</strong>den<br />

unter Beteiligung zahlreicher kooperierender Unternehmen<br />

aus der EU statt. Für den Anwalt bedeutet<br />

dies die <strong>in</strong>tensive Zusammenarbeit mit Anwälten<br />

aus den <strong>in</strong>volvierten Jurisdiktionen. Er reist viel und<br />

sollte <strong>in</strong> der englischen Sprache verhandlungssicher<br />

se<strong>in</strong>. Da Rüstungsgüter und auch Hochtechnologie<br />

der Luft- und Raumfahrt der Exportkontrolle unterliegen,<br />

ist Expertise <strong>in</strong> diesem <strong>Recht</strong>sbereich sehr<br />

wichtig.<br />

E<strong>in</strong>e Besonderheit bei <strong>in</strong>ternationalen Aufträgen ist<br />

das sog. Offset: Kauft e<strong>in</strong> Staat für e<strong>in</strong>en größeren<br />

Betrag bei e<strong>in</strong>em Unternehmen aus e<strong>in</strong>em anderen<br />

Land e<strong>in</strong>, so verlangt es <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>e Kompensation<br />

(Offsetverpflichtung) vom Lieferanten. Die<br />

Forderung auf Kompensation bei größeren Beschaffungsvorhaben<br />

ist <strong>in</strong> den meisten Staaten (außer<br />

<strong>Deutschland</strong>) üblich; meist ist es e<strong>in</strong> Instrument, um<br />

Know-How oder Wertschöpfung für das eigene Land<br />

zu erhalten. Dazu wird vere<strong>in</strong>bart, dass Unternehmen<br />

<strong>im</strong> Käuferland als Zulieferer (Juste Retour oder<br />

direktes Offset) beteiligt werden, oder dass die Industrie<br />

des Käuferlandes ihrerseits Aufträge vom<br />

Lieferanten erhält.<br />

Zivilrecht ist gute Basis<br />

Der juristische Arbeitsschwerpunkt des <strong>in</strong> der<br />

Wehrtechnik-Branche tätigen Anwalts ist die Vertragsgestaltung<br />

und damit vor allem das allgeme<strong>in</strong>e<br />

und besondere Schuldrecht. Das AGB-<strong>Recht</strong> spielt<br />

aufgrund der zahlreichen Vertragsmuster des BWB<br />

e<strong>in</strong>e besondere Rolle, ebenso wie z.B. das Preisklauselgesetz<br />

wegen der langen Laufzeiten und dem<br />

Erfordernis der Preisanpassung. Die erwähnten<br />

anderen <strong>Recht</strong>sgebiete muss er natürlich nicht wie<br />

e<strong>in</strong> Spezialist beherrschen. Aber er muss e<strong>in</strong> Gespür<br />

dafür entwickeln, zu welchem Zeitpunkt er welche<br />

Spezialisten <strong>in</strong>tensiver mit spezifischen<br />

Fragen betrauen<br />

muss. E<strong>in</strong>e gute Basis ist e<strong>in</strong><br />

profundes zivilrechtliches Wissen,<br />

e<strong>in</strong>schließlich des <strong>Recht</strong>s<br />

der Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen.<br />

Die Vertragsgestaltung<br />

und -verhandlung ist das<br />

tägliche Brot; an diese Aufgaben<br />

werden junge Anwälte<br />

sorgfältig herangeführt.<br />

Anwälte, die für Unternehmen<br />

der Wehrtechnik tätig s<strong>in</strong>d,<br />

müssen ke<strong>in</strong>e militärischen Vorkenntnisse<br />

haben oder gar Reservisten<br />

se<strong>in</strong>. Erforderlich s<strong>in</strong>d<br />

aber e<strong>in</strong> unbefangener Umgang<br />

mit den Themen und e<strong>in</strong> Interesse<br />

an High-Tech-Produkten<br />

und -Projekten. Mandanten<br />

schätzen es, wenn sie ihren Anwälten<br />

nicht (wieder und wieder)<br />

erklären müssen, welche<br />

Technik Gegenstand der zu<br />

erstellenden Verträge ist.<br />

Wer langfristig erfolgreich se<strong>in</strong> will, sollte sich zudem<br />

mit Usancen und Personen <strong>in</strong> den entsprechenden<br />

Behörden und Gremien <strong>in</strong> Bonn und Berl<strong>in</strong> vertraut<br />

machen. Das steht für den Berufse<strong>in</strong>steiger natürlich<br />

anfangs nicht <strong>im</strong> Mittelpunkt; er wird <strong>im</strong> Laufe se<strong>in</strong>er<br />

Ausbildung Schritt für Schritt herangeführt.<br />

In der Regel haben Beschaffungsverträge Volum<strong>in</strong>a<br />

<strong>im</strong> dreistelligen Millionen- oder gar <strong>im</strong> Milliardenbereich.<br />

Sie stehen zudem häufig <strong>im</strong> Fokus der Medien.<br />

Anwälte müssen – <strong>im</strong> Übrigen aber auch <strong>in</strong><br />

anderen Industrien – dafür sensibel se<strong>in</strong>, den daraus<br />

resultierenden Druck mittragen und mildern helfen<br />

sowie ihre Beratung und ihren Service danach ausrichten.<br />

Das ist Anreiz und Herausforderung zugleich<br />

für alle, die <strong>in</strong> dieser spannenden Industrie als Anwalt<br />

arbeiten wollen.<br />

16<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012


Die Königsdiszipl<strong>in</strong><br />

Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

Praxishandbuch<br />

Herausgegeben von Prof. Dr. Ingo Saenger, RAuN Prof. Dr. Lutz Aderhold,<br />

RAuN Prof. Dr. Karlhe<strong>in</strong>z Lenkaitis und RA Prof. Dr. Gerhard Speckmann, FAGewRS<br />

2. Auflage 2011, 1.852 S., geb., 128,– €, ISBN 978-3-8329-5863-3<br />

Umfassende Kenntnisse <strong>in</strong> handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen gehören seit<br />

jeher zu den Kernkompetenzen anwaltlicher Beratung. Die Neuauflage des Handbuchs<br />

berücksichtigt alle Gesetzesänderungen durch MoMiG, Neuregelungen des Handelsregisterrechts,<br />

Unternehmenssteuerreform sowie Rom I und II-Verordnungen. Ergänzt<br />

wurden weitere Kapitel zu Kartellrecht und Kapitalmarktrecht. In der Neuauflage<br />

bieten die Autoren e<strong>in</strong>e noch größere Fülle an konkreten Mustern und Formulierungsvorschlägen<br />

und beantworten Fragen zum taktisch richtigen Vorgehen.<br />

Weitere Informationen: www.nomos-shop.de/12893<br />

<strong>Nomos</strong>


Aktuelles Thema | Bus<strong>in</strong>ess to be developed – der Jurist als Market<strong>in</strong>gexperte <strong>in</strong> Großkanzleien<br />

Bus<strong>in</strong>ess to be developed –<br />

der Jurist als Market<strong>in</strong>gexperte <strong>in</strong> Großkanzleien<br />

Frank W. Jacob<br />

Als Leiter Bus<strong>in</strong>ess Development<br />

und Market<strong>in</strong>g<br />

ist Herr Jacob (Jahrgang<br />

1969) seit 2010 für die<br />

Geschäftsentwicklung der<br />

<strong>in</strong>ternationalen Anwaltssozietät<br />

Salans <strong>in</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> zuständig.<br />

Der Volljurist studierte<br />

bis 1998 <strong>Recht</strong>swissenschaften<br />

<strong>in</strong> Hamburg und<br />

absolvierte se<strong>in</strong> Referendariat<br />

<strong>im</strong> Saarland. Schon<br />

während dieser Zeit arbeitete<br />

er <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Strategie-, PR- und Market<strong>in</strong>g-Abteilungen<br />

der<br />

Deutschen Lufthansa AG<br />

<strong>in</strong> Frankfurt, Brüssel und<br />

Hamburg. Ab 2000 baute<br />

er drei Jahre lang das<br />

Bus<strong>in</strong>ess Development für<br />

die New Yorker Kanzlei<br />

White & Case mit ihren<br />

fünf Büros <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

auf, danach führte er die<br />

Marke Latham & Watk<strong>in</strong>s<br />

auf dem deutschen <strong>Recht</strong>markt<br />

e<strong>in</strong>. Von 2006 an<br />

verantwortete er das<br />

europaweite Bus<strong>in</strong>ess<br />

Development der weltweit<br />

größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Deloitte.<br />

„Hat es denn bei Ihnen mit den Exam<strong>in</strong>a nicht so<br />

geklappt wie gewünscht?“. So oder so ähnlich konnte<br />

man <strong>im</strong> Job-Interview vor zwölf Jahren etwas mitleidig<br />

angegangen werden – wenn man sich als Jurist<br />

als Bus<strong>in</strong>ess Development- oder Market<strong>in</strong>g-Experte<br />

bei e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternationalen Großkanzleien beworben<br />

und man es bis <strong>in</strong>s persönliche Gespräch mit e<strong>in</strong>em<br />

der Seniorpartner geschafft hatte. Die Überraschung<br />

war <strong>im</strong>mer umso größer, wenn der Gesprächspartner<br />

dann mit Blick auf den Lebenslauf feststellen musste,<br />

dass nicht nur beide juristischen Examen mit Prädikat<br />

bestanden waren, sondern der Bewerber auch mit<br />

Stipendien und e<strong>in</strong>schlägigen Auslandsaufenthalten<br />

glänzen konnte. Es hätte also auch e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>stieg als<br />

Associate nichts <strong>im</strong> Wege gestanden. Dass man bewusst<br />

und aus voller Überzeugung e<strong>in</strong>en anderen<br />

Karriereweg gehen wollte, konnte <strong>im</strong> konservativen<br />

<strong>Kanzleien</strong>umfeld zur Jahrtausendwende kaum e<strong>in</strong><br />

Verantwortlicher wirklich verstehen.<br />

Ke<strong>in</strong>e Großkanzlei arbeitet mehr ohne<br />

Market<strong>in</strong>gexperten<br />

Das hat sich <strong>in</strong> der vergangenen Dekade grundlegend<br />

geändert. Die <strong>in</strong>ternationalen Großkanzleien haben<br />

sich zu hochprofitablen Dienstleistungsunternehmen<br />

entwickelt, die mit hunderten hochbezahlten <strong>Recht</strong>sanwälten<br />

ihre teure Beratungsleistung an die Mandanten<br />

<strong>in</strong> aller Welt br<strong>in</strong>gen. Die Konkurrenz zwischen<br />

den <strong>Kanzleien</strong> ist aber groß, der Kostendruck<br />

der Wirtschaftsunternehmen bei der Mandatserteilung<br />

ist nicht erst seit der F<strong>in</strong>anzkrise erheblich gestiegen.<br />

Ohne e<strong>in</strong>e nachhaltige Markenbildung, ohne<br />

e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Market<strong>in</strong>gstrategie, ja ohne e<strong>in</strong>en<br />

strategischen Geschäftsentwicklungsplan könnte es<br />

heute ke<strong>in</strong>e Law Firm mehr schaffen, sich gegen<br />

Mitbewerber <strong>im</strong> heiß umkämpften Markt für juristische<br />

Beratungsleistungen durchzusetzen und damit<br />

für e<strong>in</strong>e gleichmäßige Auslastung ihrer hochspezialisierten<br />

Anwälte zu sorgen.<br />

Wer sich für e<strong>in</strong>en Job <strong>im</strong> Kanzle<strong>im</strong>arket<strong>in</strong>g <strong>in</strong>teressiert,<br />

muss natürlich nicht zw<strong>in</strong>gend Jurist se<strong>in</strong> – es<br />

hilft aber durchaus. Zum e<strong>in</strong>en hat man durch die<br />

eigene juristische Ausbildung e<strong>in</strong> Verständnis für die<br />

Beratungs<strong>in</strong>halte der Branche entwickelt, zum anderen<br />

sollte man nicht unterschätzen, wie wichtig für<br />

das kanzlei<strong>in</strong>terne Stand<strong>in</strong>g der geme<strong>in</strong>same Ausbildungsh<strong>in</strong>tergrund<br />

mit den <strong>Recht</strong>sanwälten der eigenen<br />

Law Firm ist. E<strong>in</strong> Jurastudium oder Referendariat<br />

alle<strong>in</strong> reicht aber heute längst nicht mehr aus, um an<br />

e<strong>in</strong>en der begehrten und <strong>in</strong> der Regel gut bezahlten<br />

Market<strong>in</strong>g-Jobs der <strong>Kanzleien</strong> zu kommen. Die Möglichkeiten<br />

der von den Arbeitgebern gern gesehenen<br />

Zusatzqualifikationen s<strong>in</strong>d weit gesteckt: Market<strong>in</strong>g-<br />

Abschlüsse oder Sem<strong>in</strong>are und Workshops an der Uni,<br />

studienbegleitende Praktika <strong>in</strong> Market<strong>in</strong>g-Abteilungen<br />

der <strong>Kanzleien</strong> oder auch erste Berufserfahrungen <strong>im</strong><br />

Market<strong>in</strong>gbereich bei namhaften Dienstleistungsunternehmen<br />

<strong>im</strong> In- und Ausland (hier bieten sich z.B.<br />

auch die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

an, die alle<strong>in</strong> durch ihre Größe und Beratungsvielfalt<br />

viele <strong>in</strong>teressante Chancen <strong>im</strong> Market<strong>in</strong>g bieten).<br />

Wichtig ist zu zeigen, dass man nicht nur e<strong>in</strong> cleverer<br />

Jurist ist, sondern eben auch die Werkzeuge kennt<br />

und anwenden kann, die juristischen Beratungsleistungen<br />

zu verkaufen. Und das setzt heute e<strong>in</strong> umfangreicheres<br />

Know-how voraus, als viele denken, denn<br />

auch Law Firms bedienen sich mittlerweile der gesamten<br />

Bandbreite von strategischen Vermarktungstools,<br />

die das moderne Wirtschaftsleben kennt.<br />

Die verschiedenen Aspekte des Kanzle<strong>im</strong>arket<strong>in</strong>gs<br />

Grundsätzlich muss man sich deshalb be<strong>im</strong> Berufse<strong>in</strong>stieg<br />

entscheiden, <strong>in</strong> welche Richtung man se<strong>in</strong>e<br />

juristische Market<strong>in</strong>gkarriere entwickeln möchte.<br />

Mittlerweile gibt es hier mehrere spezialisierte Bereiche,<br />

die durchaus eigenständige Karrierepfade<br />

ausgebildet haben.<br />

Der PR-Experte kümmert sich um die Pressekontakte<br />

der Kanzlei, d.h. er verfasst alle wichtigen Pressemitteilungen<br />

zu großen Mandatsgew<strong>in</strong>nen oder Personalveränderungen<br />

und versucht, diese sowohl an<br />

die allgeme<strong>in</strong>e Wirtschaftspresse als auch an Branchendienste<br />

und Fachorgane zu „verkaufen“. Wer<br />

Spaß an Kommunikation hat und journalistische<br />

Fähigkeiten <strong>in</strong> sich weiß, der hat hier e<strong>in</strong> spannendes<br />

Betätigungsfeld zu entdecken. Wer sich allerd<strong>in</strong>gs zum<br />

<strong>in</strong>vestigativen Journalismus h<strong>in</strong>gezogen fühlt, ist hier<br />

fehl am Platz. Aufgrund der berufsrechtlich vorgeschriebenen<br />

wie auch durch die laufende Mandatsarbeit<br />

bed<strong>in</strong>gten Diskretion <strong>in</strong> der Branche bedarf es<br />

<strong>im</strong>mer wieder großen F<strong>in</strong>gerspitzengefühls, die <strong>in</strong>teressierte<br />

Wirtschaftsöffentlichkeit zwar mit spannenden<br />

juristischen Inhalten zu versorgen, ohne aber<br />

vertrauliche Informationen preiszugeben, wobei gerade<br />

bei großen Deals mit vielen Beteiligten auch stets<br />

der Zeitpunkt der Veröffentlichung klug und umsichtig<br />

und <strong>in</strong> Absprache mit den Parteien gewählt werden<br />

muss. Mittlerweile gibt es außerdem viele juristische<br />

Branchendienste <strong>im</strong> In- und Ausland, zu denen e<strong>in</strong><br />

ständiger Informationsfluss über die Arbeit der Kanzlei<br />

vom PR-Verantwortlichen gemanagt werden muss.<br />

18<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012


Bus<strong>in</strong>ess to be developed – der Jurist als Market<strong>in</strong>gexperte <strong>in</strong> Großkanzleien | Aktuelles Thema<br />

Nicht zuletzt entscheidet dann nämlich auch so manches<br />

daraus resultierende Branchenrank<strong>in</strong>g über die<br />

gute Positionierung der Law Firm <strong>in</strong> der Mandantenwahrnehmung,<br />

was <strong>im</strong>mer häufiger mitentscheidend<br />

bei der Gew<strong>in</strong>nung von Neugeschäft ist.<br />

Wer schon <strong>im</strong>mer mit dem kreativen Umfeld e<strong>in</strong>er<br />

Werbeagentur geliebäugelt hat, das gewohnte juristische<br />

Spielfeld aber nicht verlassen möchte, der sollte<br />

e<strong>in</strong>en Job als Market<strong>in</strong>gexperte <strong>in</strong>s Auge fassen. Hier<br />

gilt es, die gesamte Bandbreite verkaufsunterstützender<br />

Maßnahmen für die Kanzlei zu <strong>im</strong>plementieren<br />

– von Standardthemen wie Website, Broschüren und<br />

Events bis h<strong>in</strong> zu strategischen Imagekampagnen und<br />

umfassenden Brand<strong>in</strong>g-Initiativen. Was vor 15 Jahren<br />

Bus<strong>in</strong>ess-Development-Referent <strong>in</strong> <strong>in</strong>ternationalen<br />

Anwaltsfirmen. In dieser Position gilt es, die Wettbewerbssituation<br />

des Arbeitgebers zu analysieren, Marktstudien<br />

anzufertigen, Stärken und Schwächen des eigenen<br />

Beratungsproduktportfolios auszuloten und<br />

aufzuzeigen. E<strong>in</strong> wichtiger Aufgabenbereich ist die<br />

Angebotserstellung, das sogenannte Pitch<strong>in</strong>g. Mandanten<br />

schreiben <strong>im</strong>mer häufiger große Beratungsaufträge<br />

europaweit aus oder laden e<strong>in</strong>e gewisse Anzahl<br />

<strong>in</strong>ternationaler <strong>Kanzleien</strong> zu e<strong>in</strong>em sogenannten Beauty<br />

Contest, e<strong>in</strong>em Ausschreibungswettbewerb, e<strong>in</strong>.<br />

Hier gilt es dann, sowohl durch das schriftlich unterbreitete<br />

Angebot als auch durch die Teamperformance<br />

bei der Präsentation be<strong>im</strong> Mandanten zu überzeugen<br />

– hier wie dort unterstützt der BD-Referent mit se<strong>in</strong>en<br />

standesrechtlich noch vollständig verboten war und<br />

wo sich vor zehn Jahren die ersten sichtbaren Lockerungen<br />

vollzogen, stehen dem engagierten Werbefachmann<br />

heute (fast) alle Möglichkeiten offen, die er<br />

auch aus anderen Konsumgüter- und Dienstleistungsbereichen<br />

kennt und schätzt. Wichtig ist, e<strong>in</strong> Gespür<br />

für den richtigen Market<strong>in</strong>gmix zu entwickeln – und<br />

für die Persönlichkeit der eigenen Law Firm. In e<strong>in</strong>em<br />

partnergeführten Unternehmen wird man niemals<br />

e<strong>in</strong>e auch noch so s<strong>in</strong>nvolle Strategie gegen den Willen<br />

der Gesellschafter der Kanzlei durchsetzen können<br />

– auch wenn es vielleicht nicht hip & trendy ersche<strong>in</strong>t,<br />

aber der Market<strong>in</strong>g-Verantwortliche muss diese häufig<br />

<strong>im</strong> Vergleich sehr konservative Entscheidergruppe<br />

mit ihrem nicht <strong>im</strong>mer modernen Empfängerhorizont<br />

abholen und mitnehmen, woh<strong>in</strong> auch <strong>im</strong>mer die<br />

Market<strong>in</strong>g-Segel gesetzt werden sollen. Nicht nur die<br />

richtige Werbestrategie, sondern auch die passende<br />

<strong>in</strong>terne Überzeugungstaktik wird am Ende über Erfolg<br />

oder Misserfolg der eigenen Tätigkeit best<strong>im</strong>men.<br />

Viele Juristen mit erstem Staatsexamen und Assessoren<br />

zieht es zu den großen <strong>in</strong>ternationalen Unternehmensberatungen.<br />

E<strong>in</strong>e Alternative hierzu ist die Arbeit als<br />

analytischen Fähigkeiten. Wie <strong>in</strong> Unternehmens -<br />

be ratungen auch muss e<strong>in</strong>e Akzeptanz h<strong>in</strong>sichtlich<br />

flexibler und schwer vorherplanbarer Arbeitszeiten<br />

vorhanden se<strong>in</strong>, da die entsprechenden Marktchancen<br />

meist recht kurzfristig auftreten und die Unterlagen<br />

zusammen mit dem Team von Berufsträgern <strong>in</strong>tensiv<br />

erarbeitet werden müssen.<br />

Berufsaussichten<br />

Für alle hier genannten Jobmöglichkeiten s<strong>in</strong>d die<br />

Karrierechancen zurzeit hervorragend. Alle großen<br />

<strong>Kanzleien</strong> haben Vakanzen und wenn man örtlich<br />

etwas flexibel ist, dürfte man mit dem entsprechenden<br />

Lebenslauf ke<strong>in</strong>e Probleme haben, <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Bewerbungsverfahren<br />

h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>zukommen. Informieren kann<br />

man sich über die <strong>Kanzleien</strong> nicht nur <strong>in</strong> den<br />

marktüblichen Publikationen, sondern auch auf den<br />

Jobmessen für Juristen. Gerade am Messeauftritt<br />

e<strong>in</strong>er Kanzlei kann man sehr schön deren Selbstverständnis<br />

ablesen und mit dem persönlichen Stil des<br />

Arbeitgebers sollte man sich schon anfreunden können.<br />

Immerh<strong>in</strong> gilt es später <strong>im</strong> Job, genau diese<br />

Markenpersönlichkeit nach außen zu schärfen und<br />

erfolgreich weiterzuentwickeln.<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012 19


<strong>Nomos</strong> Referendariat.<br />

Die Reihe <strong>Nomos</strong> Referendariat bietet zeitgemäße Literatur für Referendare. Moderne Lehrbücher und<br />

praktische Wegweiser ermöglichen e<strong>in</strong>e schnelle E<strong>in</strong>arbeitung <strong>in</strong> den Stationsalltag und e<strong>in</strong>e gezielte Vorbereitung<br />

auf das Assessorexamen.<br />

Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst<br />

Von Oberstaatsanwalt Anton Deventer<br />

2010, 158 S., brosch., 11,90 €<br />

ISBN 978-3-8329-4740-8<br />

Dem chronologischen Ablauf e<strong>in</strong>er Strafsache folgend, werden<br />

prägnant alle wesentlichen Verfahrenssituationen erläutert und<br />

so e<strong>in</strong>e schnelle E<strong>in</strong>arbeitung <strong>in</strong> die Rolle e<strong>in</strong>es Staatsanwalts erleichtert.<br />

E<strong>in</strong> Anhang aller wichtigen Anträge ermöglicht es, <strong>in</strong> der<br />

Sitzung auftauchende Fragen schnell nachzulesen und hierauf<br />

angemessen zu reagieren. E<strong>in</strong> Formular für e<strong>in</strong> Musterplädoyer<br />

rundet den Band ab.<br />

»Fazit: Kle<strong>in</strong>er Band, aber oho – passt <strong>in</strong> jede Robentasche.«<br />

Silke Glossner, Jura Journal 4/10<br />

Die Revision <strong>im</strong> Strafrecht<br />

Von RiAG Dr. Matthias Weidemann und RiOLG Fabian Scherf<br />

2010, 179 S., brosch., 19,90 €<br />

ISBN 978-3-8329-4735-4<br />

»bereits vor der Strafstation außerordentlich nützlich und sehr empfehlenswert...für<br />

<strong>Recht</strong>sreferendare e<strong>in</strong> „großer Wurf“ und e<strong>in</strong>e<br />

„Pflichtlektüre“...klar strukturiert...„Fundgrube“ für klausurrelevante<br />

Konstellationen.« Dr. Fritz v. Mannste<strong>in</strong>, JuS 1/11<br />

Formulare für Referendare<br />

Von Dr. Sönke Gerhold, RA Dr. Bernd Hoefer, VRi’<strong>in</strong>LG Hege<br />

Ingwersen-Stück und Dr. Sönke E. Schulz<br />

2011, 202 S., brosch., 24,– €<br />

ISBN 978-3-8329-5524-3<br />

Das speziell für die Bedürfnisse der Referendare konzipierte Formularbuch<br />

gibt e<strong>in</strong>e klare Orientierung <strong>in</strong> der formal korrekten<br />

Darstellung aller wichtigen Entscheidungs- und Antragstypen.<br />

Für das Strafrecht u.a. Abschlussverfügungen, Anklage und Strafurteil,<br />

für das Zivilrecht Klageschrift und Erwiderung sowie verschiedene<br />

Urteilsarten und für das Öffentliche <strong>Recht</strong> Widerspruch,<br />

Urteil und anwaltliche Schriftsätze.<br />

»Das Formularhandbuch kann jedem <strong>Recht</strong>sreferendar empfohlen<br />

werden.« Marcus He<strong>in</strong>emann, www.dierezensenten.blogspot.com, Oktober 2011<br />

Zwangsvollstreckungsrecht<br />

Von RiLG Malte Kornol und RiLG Carsten Wahlmann<br />

2012, 398 S., brosch., 28,– €<br />

ISBN 978-3-8329-6390-3<br />

Das Lehrbuch erläutert die prüfungsrelevanten Bereiche des<br />

Zwangsvollstreckungsrechts, des E<strong>in</strong>stweiligen <strong>Recht</strong>sschutzes<br />

und des Insolvenzrechts. E<strong>in</strong> schneller E<strong>in</strong>stieg gel<strong>in</strong>gt durch<br />

die Darstellung von Strukturen und syste matischen Zusammenhängen<br />

mit Hilfe von Prüfungsschemata und Checklisten.<br />

»Das Buch ist une<strong>in</strong>geschränkt empfehlenswert für die Vorbereitung<br />

auf die Revisionklausur <strong>im</strong> Assessorexamen. Es schließt e<strong>in</strong>e Lücke<br />

auf dem Markt, da sich ke<strong>in</strong> anderes Buch so dicht an die Anforderungen<br />

e<strong>in</strong>es Examensklausur bewegt und direkt darauf zugeschnitten<br />

ist.« Michael Stenzel, www.amazon.de Februar 2011<br />

www.die-blauen.<strong>in</strong>fo


Papa Anwalt – ke<strong>in</strong> Job für Angsthasen | Diversity<br />

Papa Anwalt – ke<strong>in</strong> Job für Angsthasen<br />

Immer mehr Großkanzleien entwerfen Modelle für<br />

die bessere Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Beruf. Die<br />

meisten dieser Programme richten sich an Frauen –<br />

dabei haben auch männliche Berufsträger Lust, <strong>im</strong><br />

Job zeitweise kürzer zu treten und sich um den Nachwuchs<br />

zu kümmern, wie das Beispiel dreier Anwälte<br />

der Luther <strong>Recht</strong>sanwaltsgesellschaft zeigt.<br />

E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>derwagen rollt durch Felder, friedlich schlafen<br />

die Zwill<strong>in</strong>ge. Der stolze Vater schiebt – und telefoniert.<br />

Paul Schre<strong>in</strong>er arbeitet. Er ist Partner bei der<br />

Großkanzlei Luther und nutzt die Gelegenheit, um<br />

mit e<strong>in</strong>em Mandanten zu sprechen. Dabei hat der<br />

Arbeitsrechtler eigentlich e<strong>in</strong>e zwe<strong>im</strong>onatige Auszeit<br />

vom Job genommen, um sich ganz dem Nachwuchs<br />

zu widmen: „Wir haben schon e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, mit den<br />

Zwill<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d es plötzlich drei – da hat man alle<br />

Hände voll zu tun.“ Der Anwalt beantragte zehn<br />

Wochen arbeitsfreie Elternzeit und zwei Wochen Urlaub:<br />

„In der Praxis habe ich aber jeden Tag etwa<br />

e<strong>in</strong>e Stunde lang die wichtigste Mandatsarbeit erledigt.<br />

Außerdem wussten me<strong>in</strong>e Mandanten, dass sie<br />

mich jederzeit anrufen können, wenn die Hütte<br />

brennt.“<br />

Wie der Kölner <strong>Recht</strong>sanwalt gehen mittlerweile <strong>im</strong>mer<br />

mehr vollzeitbeschäftigte Väter <strong>in</strong> Elternzeit: Das<br />

heißt, sie nehmen zur Betreuung ihres K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>e<br />

vollständige oder teilweise Auszeit vom Job, die laut<br />

Gesetz bis zum Ende des dritten Lebensjahres des<br />

K<strong>in</strong>des dauern kann. Bis zu zwölf Monate lang nach<br />

der Geburt erhalten sie dafür vom Staat Elterngeld<br />

– vorausgesetzt, sie bleiben zwecks K<strong>in</strong>derbetreuung<br />

zu Hause und arbeiten nicht mehr als 30 Stunden<br />

wöchentlich. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich<br />

nach dem E<strong>in</strong>kommen vor der Geburt: Vom Staat<br />

gibt es monatlich 67 Prozent des Verdienstes, der <strong>in</strong><br />

den zwölf Monaten vor dem Geburtsterm<strong>in</strong> gezahlt<br />

wurde – aber <strong>in</strong> der Regel nicht mehr als 1.800 Euro.<br />

Kanzleiwelt <strong>im</strong> Wandel<br />

Gerade bei Vätern sche<strong>in</strong>t das 2007 e<strong>in</strong>geführte<br />

Elterngeld e<strong>in</strong>en Mentalitätswandel anzustoßen:<br />

G<strong>in</strong>gen 2001 nur 1,5 Prozent der Väter <strong>in</strong> Erziehungsurlaub,<br />

beantragte 2010 schon jeder vierte<br />

Vater Elterngeld. Besonders <strong>in</strong> der Anwaltsbranche,<br />

<strong>in</strong> der der Mangel an Spitzenkräften stark ist, geraten<br />

Arbeitgeber durch diesen Trend unter Zugzwang:<br />

Manche Großkanzleien entwickeln kanzleiweite<br />

Förderprogramme oder eröffnen ihren männlichen<br />

Partnern die Option auf Elternzeit explizit durch<br />

Partnerbeschluss. E<strong>in</strong>ige deutsche Großkanzleien<br />

wie Luther bieten weiblichen und männlichen Partnern<br />

und Associates dagegen schon seit Jahren die<br />

Möglichkeit, <strong>in</strong> Teilzeit tätig zu se<strong>in</strong>.<br />

Dabei hängt die Frage, ob e<strong>in</strong> Vater sich e<strong>in</strong>e Babypause<br />

nehmen darf, eigentlich nicht vom Chef ab.<br />

Vielmehr haben Männer und Frauen laut Gesetz<br />

gleichermaßen das <strong>Recht</strong> auf Elternzeit. Für beide<br />

gilt <strong>in</strong> dieser Zeit e<strong>in</strong> Kündigungsschutz, der schon<br />

zwei Monate vor Antritt der Elternzeit wirksam wird.<br />

Aber es gibt auch Nachteile: Wer Elternteilzeit n<strong>im</strong>mt,<br />

muss Abstriche bei Urlaub und Gehalt <strong>in</strong> Kauf nehmen.<br />

Für die Partner <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kanzlei heißt das, dass<br />

sie meist auf e<strong>in</strong>en Teil des Gew<strong>in</strong>nes verzichten müssen.<br />

„Gerade, wenn die Familie privat krankenversichert<br />

ist, ist diese f<strong>in</strong>anzielle E<strong>in</strong>schränkung nicht<br />

zu unterschätzen“, gibt Paul Schre<strong>in</strong>er zu bedenken.<br />

Immerh<strong>in</strong>: Partner, die e<strong>in</strong> St<strong>im</strong>mrecht bei Partnerschaftssitzungen<br />

haben, behalten es <strong>in</strong> aller Regel<br />

auch vollständig während der Elternzeit.<br />

Angst vor dem Karriereknick<br />

Obwohl Väter und Mütter <strong>in</strong> Sachen Elternzeit gleichberechtigt<br />

s<strong>in</strong>d, ist der Anwalt <strong>in</strong> Elternzeit noch <strong>im</strong>mer<br />

selten. E<strong>in</strong> Grund dafür sche<strong>in</strong>t die „Schere <strong>im</strong><br />

Kopf“ zu se<strong>in</strong>. Laut e<strong>in</strong>er Forsa-Umfrage von November<br />

2011 schätzen 45 Prozent aller Väter, die noch<br />

nie Elternzeit genommen haben, die Konsequenzen<br />

für die Karriere als „sehr negativ“ oder „negativ“ e<strong>in</strong>.<br />

Dr. Stefan Galla – ebenfalls Partner bei Luther – gibt<br />

zu: „Bevor ich selbst Vater wurde, b<strong>in</strong> ich davon ausgegangen,<br />

dass das natürlich Auswirkungen auf die<br />

Karriere hat. Ich habe Kollegen belächelt, die sich für<br />

die Elternzeit entschieden haben.“ Diese Perspektive<br />

hat sich mittlerweile geändert: „Für den Job war die<br />

Auszeit ke<strong>in</strong> Rückschlag. Außerdem verschieben sich<br />

die Werte, wenn das eigene K<strong>in</strong>d da ist.“ Auch se<strong>in</strong><br />

Kollege Paul Schre<strong>in</strong>er spürte ke<strong>in</strong>e negativen Folgen:<br />

„Ich b<strong>in</strong> sogar direkt nach der Elternzeit <strong>in</strong>s Secondment<br />

zu Karstadt gegangen.“<br />

Natürlich gibt es <strong>in</strong> Großkanzleien e<strong>in</strong>en selbstauferlegten<br />

Leistungsdruck: Fast jeder, der hier se<strong>in</strong>e<br />

Karriere startet, hat sich zum Ziel gesetzt, irgendwann<br />

Partner zu werden. Wer es schafft, wird auch weiterh<strong>in</strong><br />

an den Umsätzen gemessen. „Da hilft es, e<strong>in</strong>e<br />

stabile Mandatsbasis zu haben“, sagt Stefan Galla,<br />

der <strong>in</strong> Essen als Notar und M&A-Anwalt arbeitet.<br />

Er hatte dieses Fundament und war zudem vor Beg<strong>in</strong>n<br />

der Elternzeit zum Notar ernannt worden: „Also war<br />

der Zeitpunkt für die Familienpause günstig.“<br />

Ohne gutes Zeitmanagement wird’s<br />

schwierig<br />

Allerd<strong>in</strong>gs hat der Jurist die Mandatsarbeit auch<br />

während der Elternmonate nicht völlig aus den Augen<br />

verloren: „Für die wichtigsten Mandanten blieb ich<br />

Dr. Stefan Galla (38)<br />

studierte <strong>Recht</strong>swissenschaften<br />

<strong>in</strong> Bonn. 2002<br />

promovierte er am Zentrum<br />

für Europäisches<br />

Wirtschaftsrecht der Universität<br />

Bonn. Er ist seit<br />

2004 bei Luther beschäftigt,<br />

wo er für das Team<br />

Gesellschaftsrecht/M&A<br />

sowie als Notar arbeitet.<br />

Dr. Stefan Galla hat e<strong>in</strong>en<br />

zweijährigen Sohn und<br />

ist verheiratet.<br />

Dr. Mart<strong>in</strong> Kolmhuber (49)<br />

promovierte nach dem<br />

Studium <strong>in</strong> Bochum, Lausanne,<br />

Köln und Trier zum<br />

Thema „Arbeitszeitrecht <strong>in</strong><br />

Frankreich“. Er ist seit 1997<br />

bei Luther beschäftigt und<br />

arbeitet für das Arbeitsrechtsteam.<br />

Dr. Kolmhuber<br />

hat fünf K<strong>in</strong>der.<br />

Paul Schre<strong>in</strong>er (37) absolvierte<br />

das juristische<br />

Studium <strong>in</strong> Köln, das<br />

<strong>Recht</strong>sreferendariat <strong>in</strong><br />

Köln und <strong>in</strong> San Francisco.<br />

Er ist seit November<br />

2004 als <strong>Recht</strong>sanwalt<br />

zugelassen und seitdem<br />

ausschließlich <strong>im</strong> Arbeitsrecht<br />

tätig. Paul Schre<strong>in</strong>er<br />

hat Zwill<strong>in</strong>ge sowie e<strong>in</strong>e<br />

sechsjährige Tochter und<br />

ist verheiratet.<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012 21


Diversity | Papa Anwalt – ke<strong>in</strong> Job für Angsthasen<br />

erreichbar. Auch bei e<strong>in</strong>igen Meet<strong>in</strong>gs mit Mandanten<br />

und Kollegen habe ich mich gezeigt. Aber zum<br />

Glück läuft ja der Großteil me<strong>in</strong>er Arbeit ohneh<strong>in</strong><br />

per Email und Telefon ab.“ Der Anwalt blieb zu<br />

Hause, weil se<strong>in</strong>e Frau ebenfalls <strong>in</strong> Teilzeit arbeitete.<br />

So konnten sich die beiden bei der K<strong>in</strong>derbetreuung<br />

abwechseln.<br />

Denn Voraussetzung für e<strong>in</strong>e gelungene Elternteilzeit<br />

ist e<strong>in</strong> hohes Maß an zeitlicher Flexibilität. Nachdem<br />

ihm von der Kanzlei die notwendige Zeitsouveränität<br />

zugesichert wurde, hat sich auch Mart<strong>in</strong> Kolmhuber<br />

– ebenfalls Partner bei Luther – entschieden, nach<br />

der Geburt se<strong>in</strong>es vierten K<strong>in</strong>des als „Teilzeitanwalt“<br />

zu arbeiten: „Ich wollte von der Entwicklung me<strong>in</strong>er<br />

K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>fach mehr mitbekommen.“ Der Arbeitsrechtler<br />

ist <strong>in</strong> der Best<strong>im</strong>mung se<strong>in</strong>er Arbeitszeiten<br />

weitgehend frei – natürlich <strong>im</strong>mer unter Berücksichtigung<br />

der beruflichen Notwendigkeiten: „Und ohne<br />

diese Teilzeittätigkeit wäre es me<strong>in</strong>er Frau nicht möglich,<br />

ihre eigenen beruflichen Ziele zu verwirklichen.“<br />

Das Team muss mitspielen<br />

Auch wenn laut Gesetz jeder Vater e<strong>in</strong>en Anspruch<br />

auf Elternzeit hat: Ohne die Billigung des Chefs und<br />

der Kollegen ist die Umsetzung kaum möglich. Mart<strong>in</strong><br />

Kolmhuber und Paul Schre<strong>in</strong>er stießen bei ihrem<br />

Team auf offene Ohren. Da viele der Kollegen, darunter<br />

zwei Anwaltspartner<strong>in</strong>nen, <strong>in</strong> Teilzeit arbeiten,<br />

gab es schon e<strong>in</strong>e Struktur, um die Mandatsarbeit<br />

flexibel zu handhaben. „Wir s<strong>in</strong>d es gewohnt, dass<br />

Arbeit auch mal stärker an Senior Associates oder<br />

andere Partner delegiert wird, wenn jemand <strong>in</strong> Elternzeit<br />

geht“, sagt Paul Schre<strong>in</strong>er. „Außerdem haben<br />

wir kaum Mandate, an denen nur e<strong>in</strong>e Person beteiligt<br />

ist. Arbeitsteilung ist also gang und gäbe.“<br />

Schre<strong>in</strong>er und Kolmhuber haben als Arbeitsrechtler<br />

das Glück, dass sich die Mandatsarbeit durch die<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung anderer Anwälte auf lange Sicht gut planen<br />

lässt. „Bei der Notariatsarbeit kann man dagegen<br />

die saisonalen Schwankungen nutzen“, erklärt Stefan<br />

Galla. „Im Frühjahr fällt meist wenig Arbeit an, <strong>im</strong><br />

Spätsommer und gegen Jahresende bleibt dagegen<br />

aufgrund gesetzlicher Fristen kaum Luft.“ Als Notar<br />

muss man übrigens e<strong>in</strong>en Notarvertreter ernennen,<br />

der während der Abwesenheit die Aufgaben des Notars<br />

übern<strong>im</strong>mt, und dies ist auch der Notarkammer<br />

anzuzeigen.<br />

Bei Mandanten eigentlich ke<strong>in</strong> großes<br />

Thema<br />

Den Mandaten gegenüber besteht dagegen ke<strong>in</strong>e<br />

Pflicht, die Abwesenheit <strong>im</strong> Büro zu kommunizieren.<br />

Stefan Galla hat trotzdem e<strong>in</strong>ige <strong>in</strong>formiert: „Für die<br />

meisten war das aber gar nicht wichtig.<br />

Hauptsache, die Arbeit wird gemacht.<br />

Den anderen Mandanten hat me<strong>in</strong> Sekretariat<br />

gesagt, ich sei jetzt <strong>in</strong> e<strong>in</strong> längerfristiges<br />

Projekt e<strong>in</strong>gebunden, aber<br />

trotzdem erreichbar.“ Auch Mart<strong>in</strong><br />

Kolmhuber hat se<strong>in</strong>e Teilzeittätigkeit<br />

nur den Mandanten gegenüber erwähnt,<br />

die er besser kennt: „Das löste<br />

bei e<strong>in</strong>igen leichtes Erstaunen aus. Aber<br />

eigentlich war es ke<strong>in</strong> großes Thema.“<br />

Im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> zu ihrer Entscheidung<br />

befragt, würden alle drei Anwälte diesen<br />

Weg noch e<strong>in</strong>mal gehen. Jüngeren<br />

Anwälten, die e<strong>in</strong>e Auszeit für die Familie<br />

planen, rät Stefan Galla, gezielt<br />

bei der Kanzlei nachzuhaken, wie viel<br />

Unterstützung sie für junge Väter bietet.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs gibt er zu bedenken: „Je höher<br />

man <strong>im</strong> Rang steigt, umso mehr ist<br />

man für die eigenen Entscheidungen<br />

verantwortlich.“ Auch Mart<strong>in</strong> Kolmhuber<br />

me<strong>in</strong>t: „Wer sich nicht traut, zu se<strong>in</strong>em Lebensmodell<br />

zu stehen, hat kaum das Zeug zum Partner.<br />

Sollte man sich bei der Wahl der Kanzlei geirrt haben,<br />

ist das e<strong>in</strong>e gute Chance für die Neuorientierung.“<br />

Die Freiheit, sich e<strong>in</strong>e Elternzeit zu gönnen, ist also<br />

durchaus auch e<strong>in</strong>e unternehmerische Entscheidung.<br />

Zwar machen Anwälte dabei ke<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen Gew<strong>in</strong>n.<br />

Aber sie verwirklichen ihre Vorstellung e<strong>in</strong>er<br />

guten „Work-Life-Balance“ und gew<strong>in</strong>nen daraus<br />

e<strong>in</strong>e ganz neue Motivation für den Job. „Ich habe<br />

me<strong>in</strong>e Prioritäten neu gesetzt und b<strong>in</strong> jetzt lockerer<br />

<strong>im</strong> Arbeitsalltag“, sagt Stefan Galla. Nicht zuletzt<br />

zw<strong>in</strong>gt die Elternzeit zu e<strong>in</strong>er gewissen Entschleunigung:<br />

„Ich hatte bei den langen Spaziergängen mit<br />

me<strong>in</strong>en K<strong>in</strong>dern endlich mal wieder Zeit, me<strong>in</strong>e Kontakte<br />

zu pflegen“, resümiert Paul Schre<strong>in</strong>er. „Das war<br />

echt gut für die Akquise neuer Mandate.“<br />

22<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012


Der Fachanwalt für Bank- und<br />

Kapitalmarktrecht<br />

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht | Fachanwaltschaft<br />

In der Sitzung vom 11.06.2007 hatte die Satzungsversammlung<br />

der Bundesrechtsanwaltskammer<br />

(BRAK) die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Fachanwalttitels auf<br />

dem Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts<br />

beschlossen. Hierzu muss der <strong>Recht</strong>sanwalt nachweisen,<br />

dass er über die erforderlichen besonderen<br />

theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen<br />

<strong>in</strong> diesem Bereich verfügt. Seit E<strong>in</strong>führung<br />

<strong>im</strong> Jahr 2008 erfreut sich der Titel des Fachanwalts<br />

für Bank- und Kapitalmarktrecht stetig wachsender<br />

Beliebtheit. Laut statistischen Auswertungen der<br />

BRAK betrug die Zahl der <strong>Recht</strong>sanwälte mit der<br />

Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Bank- und<br />

Kapitalmarktrecht“ <strong>im</strong> Jahr 2008 lediglich vier, <strong>im</strong><br />

Jahr 2011 waren es bereits 515. Insofern kann man<br />

festhalten, dass diese Fachanwaltschaft mit etwas<br />

über 500 Mitgliedern eher e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>ere Fachanwaltschaft<br />

ist, jedoch <strong>im</strong> H<strong>in</strong>blick auf die junge<br />

Geschichte bereits enorme Wachstumsraten aufweist.<br />

Die wachsende Beliebtheit, der sich der Fachanwaltstitel<br />

<strong>im</strong> Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

erfreut, ist zweifelsohne auf den Umstand zurückzuführen,<br />

dass die Tätigkeit als <strong>Recht</strong>sanwalt <strong>in</strong><br />

diesem Bereich meist sehr komplexe und vielfältige<br />

und nicht zuletzt lukrative Mandate umfasst, die<br />

ohne e<strong>in</strong>e entsprechende „nachgewiesene“ Expertise<br />

nicht zu bewältigen s<strong>in</strong>d. Die Mandatsbearbeitung<br />

beschränkt sich dabei <strong>in</strong> besonderem Maße<br />

nicht nur auf das re<strong>in</strong> juristische Verständnis, sondern<br />

verlangt dem <strong>Recht</strong>sanwalt auch <strong>in</strong> weiten<br />

Teilen wirtschaftliche und marktspezifische Kenntnisse<br />

ab und setzt e<strong>in</strong> Gefühl für kapitalmarktrechtliche<br />

Besonderheiten und Sachverhalte mit <strong>in</strong>ternationalem<br />

Bezug voraus.<br />

Tätigkeitsfelder des Fachanwalts für<br />

Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

Mit der E<strong>in</strong>führung des Fachanwalttitels wurde e<strong>in</strong><br />

Fachgebiet <strong>in</strong>s Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt,<br />

welches bisher als Schnittmenge zwischen<br />

den Bereichen Gesellschaftsrecht und Handelsrecht<br />

stand und was <strong>in</strong>folge der F<strong>in</strong>anz- und Wirtschaftskrise<br />

(2008) bis heute ganz neue und sich stetig<br />

verändernde Anforderungen an die hier tätigen<br />

<strong>Recht</strong>sanwälte stellt (bspw. <strong>in</strong> Stichworten „Basel<br />

III“, „MiFiD II“, „AnsFuG“).<br />

Die E<strong>in</strong>satzbereiche s<strong>in</strong>d vielfältig und die relevanten<br />

<strong>Recht</strong>sgebiete <strong>in</strong> den Tätigkeitsfeldern überschneiden<br />

sich häufig. Im Wesentlichen kommen<br />

für Spezialisten und Fachanwälte <strong>im</strong> Bereich Bankund<br />

Kapitalmarktrecht, ohne Berücksichtigung<br />

e<strong>in</strong>er Tätigkeit <strong>im</strong> öffentlichen Dienst (bspw. bei<br />

der Bundesanstalt für F<strong>in</strong>anzdienstleistungsaufsicht,<br />

BaF<strong>in</strong>), folgende „Arbeitgeber“ <strong>in</strong> Betracht.<br />

■■<br />

nationale und <strong>in</strong>ternationale Anwaltskanzleien<br />

mit Schwerpunkt <strong>im</strong> Bank- und Kapitalmarktrecht;<br />

■■<br />

Banken und F<strong>in</strong>anzdienstleister;<br />

■■<br />

Wirtschaftsunternehmen.<br />

Zu den Tätigkeitsfelder <strong>im</strong> E<strong>in</strong>zelnen<br />

Kautelarjurist (Zivilrecht)<br />

Die E<strong>in</strong>satzmöglichkeiten für den <strong>Recht</strong>sanwalt<br />

s<strong>in</strong>d hier vielfältig. Sie reichen von Verträgen mit<br />

Depotbanken über Anleihebed<strong>in</strong>gungen und Dokumentationen<br />

für F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumente bis h<strong>in</strong> zur<br />

Erarbeitung von Vertragswerken für neuartige<br />

F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumente, etwa bei der Gestaltung neuer<br />

F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumente. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d auch häufig<br />

die Erarbeitung gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen<br />

wie bspw. Unternehmensstrukturen oder<br />

Umstrukturierungen Gegenstand der Tätigkeit.<br />

Aufsichtsrechtler/F<strong>in</strong>ancial Services<br />

(Öffentliches <strong>Recht</strong>)<br />

Die Beratung von Banken und F<strong>in</strong>anzdienstleistern<br />

aus regulatorischer Sicht steht hierbei <strong>im</strong> Vordergrund.<br />

Die wesentliche <strong>Recht</strong>smaterie erfasst sämtliche<br />

regulatorischen nationalen und europäischen<br />

Normen und Gesetzesvorhaben, <strong>in</strong>sbesondere <strong>im</strong><br />

Rahmen von Gründungen und <strong>im</strong> laufendem Betrieb<br />

von Banken und F<strong>in</strong>anzdienstleistern sowie für den<br />

Vertrieb von Produkten aus e<strong>in</strong>em EU-Mitgliedsstaat<br />

oder auch e<strong>in</strong>em Drittland.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gehört auch die Begleitung von<br />

Initial Public Offer<strong>in</strong>gs (IPOs) hierzu.<br />

Litigator<br />

Die Tätigkeit als Litigator oder auch Prozessrechtler<br />

hat zum Wesentlichen die gerichtliche Durchsetzung<br />

bzw. Verteidigung von Ansprüchen gegen<br />

Banken, Anleger oder sonstige Vertragspartner zum<br />

Gegenstand. Ebenfalls ist hiervon das aktive Auftreten<br />

für Aktionäre und deren <strong>Recht</strong>e <strong>in</strong> und <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit Hauptversammlungen oder <strong>in</strong><br />

anderen Gremien erfasst.<br />

Warum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht?<br />

Die Berechtigung zum Führen e<strong>in</strong>er Fachanwaltsbezeichnung<br />

<strong>im</strong> Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

führt für den <strong>Recht</strong>sanwalt meist pr<strong>im</strong>är zu<br />

Klaus Nied<strong>in</strong>g<br />

Jahrgang 1964.<br />

Zulassung zur <strong>Recht</strong>sanwaltsschaft<br />

1993.<br />

Zunächst Syndikus der<br />

Allianz Kapitalanlagegesellschaft,<br />

später <strong>Recht</strong>sanwalt<br />

<strong>in</strong> der Sozietät<br />

Gaedertz, von 1995 bis<br />

2000 Partner bei Woedtke,<br />

Reszel & Partner. Seit<br />

2000 Präsident des Deutschen<br />

Anlegerschutzbundes<br />

e.V., seit 2001<br />

Vorstand der Nied<strong>in</strong>g +<br />

Barth <strong>Recht</strong>sanwaltsaktiengesellschaft,<br />

seit 2011<br />

Vizepräsident der Deutschen<br />

Schutzvere<strong>in</strong>igung<br />

für Wertpapierbesitz e.V.<br />

Herr Nied<strong>in</strong>g ist seit 2008<br />

Fachanwalt für Bank- und<br />

Kapitalmarktrecht. Se<strong>in</strong>e<br />

Tätigkeitsschwerpunkte<br />

liegen <strong>im</strong> Bank-, Börsen-,<br />

Investment- und Kapitalmarktrecht,<br />

außerdem <strong>im</strong><br />

Bankaufsichtsrecht sowie<br />

<strong>im</strong> Aktien- und Gesellschaftsrecht.<br />

Referendariat bei<br />

Nied<strong>in</strong>g + Barth:<br />

Nied<strong>in</strong>g+Barth<br />

<strong>Recht</strong>sanwalts AG<br />

Herrn Klaus Nied<strong>in</strong>g<br />

An der Dammheide 10<br />

60486 Frankfurt<br />

recht@nied<strong>in</strong>gbarth.de<br />

T 069/238 538 0<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012 23


Fachanwaltschaft | Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

e<strong>in</strong>er offenkundigen Expertise, wodurch dem<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt <strong>in</strong> höherem Maße Kompetenz <strong>im</strong> Bereich<br />

der Bearbeitung dieser sehr anspruchsvollen<br />

Sachverhalte berechtigterweise zugesprochen wird.<br />

Diese vom <strong>Recht</strong>sanwalt erbrachte Zusatzqualifikation,<br />

die <strong>in</strong> besonderem Maße auch das wirtschaftliche<br />

und marktspezifische Verständnis des<br />

<strong>Recht</strong>sanwalts <strong>in</strong> dieser Materie schult und Zeugnis<br />

von der Befähigung des Erfassens komplexer und<br />

vielschichtiger Sachverhalte ist, unterstützt den<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt <strong>in</strong> besonderem Maße bei der konkreten<br />

Mandatsarbeit und eröffnet ihm meist darüber<br />

h<strong>in</strong>aus die Möglichkeit, neue Mandantenkreise zu<br />

erschließen.<br />

Meist s<strong>in</strong>d diese doch sehr vielfältigen und speziellen<br />

Themenkomplexe <strong>im</strong> Rahmen des Studiums<br />

oder Referendariats nicht ausreichend gewürdigt<br />

worden, noch s<strong>in</strong>d die praktisch relevanten Umstände<br />

<strong>im</strong> Rahmen der ersten Ausbildungsstufe für<br />

den angehenden <strong>Recht</strong>sanwalt ohne weiteres verständlich,<br />

auch wenn <strong>in</strong>zwischen vermehrt die Möglichkeit<br />

e<strong>in</strong>er Schwerpunktsetzung <strong>im</strong> frühen Stadium<br />

besteht.<br />

Aufgrund der engen Verwobenheit des Bank- und<br />

Kapitalmarktrechts mit zwei weiteren Kernrechtsgebieten,<br />

nämlich dem Zivilrecht und dem Verwaltungsrecht,<br />

ist der Fachanwalt <strong>im</strong> Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

beruflich vielseitig e<strong>in</strong>setzbar. Es<br />

eröffnet sich ihm sowohl e<strong>in</strong>e Tätigkeit als Anlegerund<br />

Verbraucheranwalt <strong>im</strong> Bereich der Vertretung<br />

privater und <strong>in</strong>stitutioneller Anleger als auch e<strong>in</strong>e<br />

Tätigkeit als Berater von Kredit- und F<strong>in</strong>anzdienstleistungs<strong>in</strong>stituten,<br />

oftmals <strong>in</strong> <strong>in</strong>ternational tätigen<br />

<strong>Kanzleien</strong>.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus stellt e<strong>in</strong> bereits <strong>in</strong> früheren Jahren<br />

erlangter Fachanwaltstitel meist für den Berufse<strong>in</strong>steiger<br />

auch e<strong>in</strong>en nennenswerten Vorteil gegenüber<br />

anderen Berufse<strong>in</strong>steigern dar, da der Berufse<strong>in</strong>steiger<br />

durch diesen nachweisen kann, dass er sich<br />

<strong>im</strong> besonderen Maße bereits mit der Materie ause<strong>in</strong>andergesetzt<br />

hat und diese aus rechtlicher Sicht<br />

durchdrungen hat, selbst wenn ihm <strong>in</strong> der praktischen<br />

Mandatsbearbeitung noch Kenntnisse fehlen.<br />

Voraussetzung der Verleihung des<br />

„Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“<br />

Um den Titel e<strong>in</strong>es Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

verliehen zu bekommen, muss der<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt nachweisen, dass er die theoretischen<br />

und praktischen Anforderungen, die <strong>in</strong><br />

§ 14 lit. l der Fachanwaltsordnung<br />

(FAO) zusammengefasst s<strong>in</strong>d, erfüllt.<br />

Der Nachweis der praktischen Erfahrung<br />

setzt generell voraus, dass der<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt <strong>in</strong>nerhalb der letzten drei<br />

Jahre vor der Antragstellung auf diesem<br />

<strong>Recht</strong>sgebiet als <strong>Recht</strong>sanwalt persönlich<br />

und weisungsfrei m<strong>in</strong>destens 60<br />

Fälle aus den erforderlichen Teilbereichen<br />

bearbeitet hat. Der Nachweis des<br />

theoretischen Teils der besonderen<br />

Kenntnisse auf dem <strong>Recht</strong>sgebiet des<br />

Bank- und Kapitalmarktrechts setzt<br />

voraus, dass der <strong>Recht</strong>sanwalt an e<strong>in</strong>em<br />

auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden<br />

anwaltsspezifischen Lehrgang<br />

erfolgreich teilgenommen hat. Im<br />

Übrigen wird auf die FAO verwiesen.<br />

Die jährliche Fortbildungspflicht mit<br />

m<strong>in</strong>destens zehn Pflichtstunden bewirkt,<br />

dass der Fachanwalt auch stets auf der Höhe<br />

der aktuellen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Recht</strong>sprechung und<br />

Schrifttum ist.<br />

Fazit<br />

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Fachanwalt<br />

<strong>im</strong> Bank- und Kapitalmarktrecht sich wachsender<br />

Beliebtheit erfreut und dies zu <strong>Recht</strong>. Dies ist nicht<br />

zuletzt auf die wachsende Relevanz dieser Materie<br />

<strong>im</strong> Bereich des täglichen Lebens zurückzuführen<br />

und den stetig neuen Gesetzgebungsbestrebungen<br />

sowohl auf nationaler als auch auf europäischer<br />

und <strong>in</strong>ternationaler Ebene. Insoweit ist das Tätigkeitsfeld<br />

e<strong>in</strong>es Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

vielseitig und spannend, da die Mandantenstruktur<br />

sehr vielfältig ist und vom e<strong>in</strong>fachen<br />

Sparer bis h<strong>in</strong> zum Hedgefonds oder e<strong>in</strong>er Bank<br />

reicht. Sie reicht vom E<strong>in</strong>zelmandat über Massenschadensfälle<br />

und Billigungsverfahren bis h<strong>in</strong> zur<br />

Erarbeitung komplexer F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>strumente und<br />

deren Dokumentation, die nicht selten mehrere<br />

hundert Seiten umfasst.<br />

24<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012


GRÜTER<br />

<strong>Recht</strong>sanwälte und Notare<br />

Grüter zählt zu den anerkannten mittelständischen Wirtschaftskanzleien <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>. Wir betreuen Unternehmen<br />

unterschiedlicher Größenordnung mit e<strong>in</strong>er – <strong>im</strong> Vergleich zu manch anderen führenden <strong>Recht</strong>sberatungen –<br />

relativ kle<strong>in</strong>en Anzahl von Anwälten. Dies ist weder Zufall noch Makel. Es ist vielmehr logisches Ergebnis e<strong>in</strong>er<br />

konservativen Expansionsstrategie und des bei Grüter konsequent verfolgten Ansatzes e<strong>in</strong>er „rechtspraktischen<br />

Beratung“. Um dem hohen Beratungsanspruch unserer Mandanten auf allen Ebenen zu entsprechen, legt die Kanzlei<br />

großen Wert auf die e<strong>in</strong>gehende und persönliche Ausbildung ihrer Nachwuchsanwälte durch die Partner.<br />

Kandidaten, die mit uns diese Philosophie erfolgreich teilen, bieten sich hervorragende Perspektiven. Bei Grüter<br />

erwartet neue Kollegen e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gespieltes Team engagierter <strong>Recht</strong>sanwälte mit e<strong>in</strong>em bundesweiten und <strong>in</strong>ternational<br />

ausgerichteten anspruchsvollen Mandatsgeschäft. Kollegiale Zusammenarbeit und e<strong>in</strong>e offene partnerschaftliche<br />

Atmosphäre prägen unseren beruflichen Alltag. Von Work Life Balance wird bei uns nicht nur geredet, sondern sie<br />

wird auch gelebt.<br />

An engagierten und hochqualifizierten Referendaren und Berufse<strong>in</strong>steigern (m/w) s<strong>in</strong>d wir jederzeit <strong>in</strong>teressiert.<br />

Mehr erfahren Sie über uns unter www.grueter.de.<br />

Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!<br />

Alte Gesetze brauchen moderne Kommentare<br />

Handelsgesetzbuch<br />

Handkommentar<br />

Herausgegeben von RA Dr. Thomas Heidel, FAStR, FAHuGR und<br />

Prof. Dr. Alexander Schall, M.Jur. (Oxford)<br />

2011, 2.745 S., geb., 118,– €, ISBN 978-3-8329-5123-8<br />

Das Handelsgesetzbuch ist die Grundlage für jegliche unternehmerische Tätigkeit der<br />

E<strong>in</strong>zelkaufleute wie der Personen- und Kapitalgesellschaften. Se<strong>in</strong>e Vorschriften bilden<br />

das spezielle Zivilrecht der Wirtschaft. Der neue Handkommentar für die Praxis setzt<br />

se<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltlichen Schwerpunkte dort, wo Berater von Unternehmen jeder Größe<br />

fundierte Informationen für die Lösung rechtlicher Problemstellungen benötigen, die<br />

zu wirtschaftlich opt<strong>im</strong>alen Ergebnissen führen.<br />

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<strong>Nomos</strong>


Referendariat | Referendariat <strong>im</strong> Wirtschaftsteil der Gerichte<br />

Referendariat <strong>im</strong><br />

Wirtschaftsteil der Gerichte<br />

Boris Duru<br />

Studium der <strong>Recht</strong>swissenschaften,<br />

des<br />

<strong>in</strong>ternationalen und<br />

europäischen <strong>Recht</strong>s u.a.<br />

<strong>in</strong> Marburg, Hannover<br />

und Teramo (Italien),<br />

Promotionsstudium,<br />

Referendariat am<br />

LG Frankfurt am Ma<strong>in</strong>.<br />

Wer nicht an e<strong>in</strong>em Amtsgericht <strong>in</strong> der Prov<strong>in</strong>z<br />

veröden möchte, sondern den Puls der Zeit spüren<br />

will, dem sei die gerichtliche Ausbildung <strong>in</strong> Zivilsachen<br />

am Landgericht der Europastadt Frankfurt<br />

am Ma<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der Spezialkammern für Wertpapierhandelsrecht<br />

empfohlen. Der mutige Referendar<br />

wird dort das erleben, was tagtäglich durch die<br />

Medien der Wirtschaftswelt geistert. Er wird die<br />

Auswirkungen der F<strong>in</strong>anzkrise nicht mehr aus dem<br />

Wirtschaftsteil von Zeitungen und den Fernsehnachrichten<br />

erfahren, sondern anhand realer Anlagestreitigkeiten<br />

selbst erleben und sich e<strong>in</strong> eigenes und<br />

umfassendes Bild vom Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

machen können.<br />

Das Landgericht Frankfurt am Ma<strong>in</strong> ist e<strong>in</strong> besonders<br />

reizvoller Standort, um sich mit speziellen<br />

Materien des materiellen und prozessualen <strong>Recht</strong>s<br />

vertraut zu machen. Als Schnittstelle des öffentlichen<br />

und des privaten <strong>Recht</strong>s bietet das Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

ungeahnte Betätigungsfelder. Das<br />

Wertpapierhandelsrecht ist zwar praxisrelevant,<br />

zählt jedoch nicht zur Prüfungsordnung der Zweiten<br />

Staatsprüfung. Wer sich <strong>im</strong> Referendariat dennoch<br />

für das „Beschnuppern“ e<strong>in</strong>er solch unbekannten<br />

Materie entscheidet, wird belohnt werden.<br />

Frankfurt am Ma<strong>in</strong> – am (Kapitalmarkt-)<br />

Puls der Zeit<br />

Den juristischen Vorbereitungsdienst verstand ich<br />

von Anfang an als wunderbare Gelegenheit der persönlichen<br />

Horizonterweiterung und beruflichen<br />

Positionierung. Durch die Ausbildung bei der Spezialkammer<br />

für Wertpapierhandelssachen hatte ich<br />

das Glück, mich an Neuem zu erproben und me<strong>in</strong>e<br />

Fähigkeiten unter Beweis stellen zu können. Me<strong>in</strong>e<br />

berufliche Such- und Tastphase begann während<br />

me<strong>in</strong>er Vorbereitung auf die erste juristische Staatsprüfung.<br />

Ich entschied mich für e<strong>in</strong> Referendariat<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em breit gefächerten und für mich absolut<br />

neuen <strong>Recht</strong>gebiet: dem Bank- und Kapitalmarktrecht.<br />

Dieses deckt viele <strong>Recht</strong>sgebiete ab, setzt sich<br />

aus dem öffentlichen und privaten <strong>Recht</strong> zusammen<br />

(das Wirtschaftsstrafrecht e<strong>in</strong>geschlossen), ist universal<br />

und zugleich speziell. Damit war klar, dass ich<br />

me<strong>in</strong>en ersten Ausbildungsabschnitt an e<strong>in</strong>er Spezialkammer<br />

für Anlagestreitigkeiten <strong>in</strong> der Europastadt<br />

und F<strong>in</strong>anzmetropole Frankfurt am Ma<strong>in</strong> vornehmen<br />

möchte. Der Standort bietet schon während des juristischen<br />

Vorbereitungsdienstes alles, was das bankund<br />

kapitalmarktrechtliche Herz begehrt.<br />

Börsenparkett-Geschehen hautnah<br />

Wer sich für e<strong>in</strong>e Ausbildung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Spezialkammer<br />

für Wertpapiersachen entscheidet, wird, neben allgeme<strong>in</strong>en<br />

Turnusangelegenheiten, mit solchen Fällen<br />

betraut, die aus den Medien bekannt s<strong>in</strong>d. Es handelt<br />

sich vornehmlich um Haftungsstreitigkeiten <strong>in</strong> Vermögensanlageangelegenheiten.<br />

Das Gros der Fälle<br />

betrifft Bankberatungen. Dabei geht es um rechtliche<br />

und re<strong>in</strong> tatsächliche Konflikte h<strong>in</strong>sichtlich anlagegerechter<br />

Beratung unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

etwaiger Prospektangaben.<br />

Als Paradebeispiel sei<br />

dabei auf die Lehman-Anleger-<br />

Fälle älterer Menschen h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

Von der großen Masse<br />

der gängigen Verfahren, <strong>in</strong><br />

denen meist vermögende Personen<br />

ihre <strong>Recht</strong>e e<strong>in</strong>klagen,<br />

erfährt die Öffentlichkeit kaum<br />

etwas, der Referendar h<strong>in</strong>gegen<br />

schon.<br />

Zu nennen s<strong>in</strong>d auch die Fälle,<br />

<strong>in</strong> denen die Bank (als Vermittler<strong>in</strong>)<br />

e<strong>in</strong>em „Anleger-Profi“<br />

(Kunde) verschweigt, ihm das<br />

Produkt nur deshalb empfohlen<br />

zu haben, weil sie dafür<br />

vom Produktanbieter (z.B. e<strong>in</strong>em<br />

Fonds) e<strong>in</strong>e besondere<br />

(Rück-)Vergütung (Kickback)<br />

erhält. Wer trägt die jeweilige<br />

Darlegungs- und Beweislast?<br />

Daran werden die prozessualen<br />

Besonderheiten <strong>in</strong> Anlagestreitigkeiten<br />

und zugleich die<br />

Schnittstellen zwischen allgeme<strong>in</strong>em<br />

und besonderem Prozessrecht<br />

deutlich. Die prozessualen<br />

Anforderungen an den<br />

Vortrag e<strong>in</strong>er anlagegerechten<br />

Beratung unterscheiden sich teilweise von den allgeme<strong>in</strong>en<br />

Grundsätzen der ZPO.<br />

E<strong>in</strong> großer Teil der zu behandelnden Fälle besteht<br />

aus der sozialen Komponente. Welche Kenntnisse<br />

s<strong>in</strong>d dem Anleger zuzumuten, wenn selbst „gewiefte<br />

Broker“ und „w<strong>in</strong>dige Anlageberater“ durch den<br />

„Anlagedschungel“ nicht durchblicken? Mit kapitalmarktrechtlichen<br />

<strong>Recht</strong>sproblemen gehen Fragen<br />

nach den Auswirkungen auf die Beteiligten, auf Ge-<br />

26<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012


Referendariat <strong>im</strong> Wirtschaftsteil der Gerichte | Referendariat<br />

sellschaft und Wirtschaft e<strong>in</strong>her. Das praktische<br />

<strong>Recht</strong>sverständnis wird besonders anschaulich. Das<br />

<strong>Recht</strong> dient zwar pr<strong>im</strong>är der Behebung von Konflikten<br />

<strong>im</strong> E<strong>in</strong>zelfall, allerd<strong>in</strong>gs kommt ihm nicht selten<br />

e<strong>in</strong>e überparteiliche gestaltende Wirkung zu. Insbesondere<br />

<strong>in</strong> Kapitalanlegerangelegenheiten gestaltet<br />

die <strong>Recht</strong>sprechung gesellschaftliche Vorgänge.<br />

Bewerbung und Vorkenntnisse<br />

plan ist öffentlich e<strong>in</strong>sehbar. Über vertiefte rechtliche<br />

Kenntnisse <strong>im</strong> Wertpapierhandelsrecht verfügte ich<br />

anfänglich nicht. Kenntnisse bezüglich e<strong>in</strong>schlägiger<br />

Vorschriften und <strong>Recht</strong>sprechung s<strong>in</strong>d zwar von<br />

Vorteil, aber ke<strong>in</strong>e Voraussetzung. Die Befassung<br />

mit <strong>Recht</strong>sstreitigkeiten aus Bankgeschäften und<br />

F<strong>in</strong>anzdienstleistungen erfordert jedoch <strong>in</strong> jedem<br />

Fall gute Grundlagenkenntnisse des BGB. Kenntnisse<br />

über Verbraucherschutz erleichtern den E<strong>in</strong>stieg<br />

<strong>in</strong> den Anlegerschutz. Dasselbe gilt h<strong>in</strong>sichtlich allgeme<strong>in</strong>en<br />

AGB-<strong>Recht</strong>s und Besonderheiten der Geschäftsverb<strong>in</strong>dungen<br />

zwischen Bank und Kunden.<br />

Ausbildung und Anforderungen<br />

Während der Ausbildung habe ich mich nicht bloß<br />

<strong>in</strong> rechtlich fremde Materien e<strong>in</strong>gelesen, sondern<br />

unabhängig von der zeitlichen und <strong>in</strong>haltlichen Stoffvermittlung<br />

der Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft rasch mit der<br />

ZPO vertraut gemacht. Um e<strong>in</strong> realistisches Bild von<br />

der richterlichen Arbeitsweise zu erhalten, wird die<br />

Ausbildungsordnung streng ausgelegt. Alle vorgesehenen<br />

Ausbildungsleistungen werden geprüft, nicht<br />

bloß – wie bisweilen häufig zu beobachten – die<br />

Urteilsentwürfe. Praktische E<strong>in</strong>drücke von der richterlichen<br />

Tätigkeit hat mir beispielsweise auch die<br />

Beteiligung an der Dezernatsarbeit vermittelt. Zur<br />

Teilnahme an allen Sitzungen war ich angehalten.<br />

Das waren neben wöchentlichen E<strong>in</strong>zelrichtersitzungen<br />

die Kammerterm<strong>in</strong>e. Bei Letzteren habe ich<br />

mir e<strong>in</strong> Bild von Beratung und Abst<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> S<strong>in</strong>ne<br />

des § 193 GVG machen können. Die Sitzungsteilnahme<br />

war durch Studium der Akten vorzubereiten.<br />

In Kapitalmarktangelegenheiten ist wegen des<br />

zuweilen hohen Streitwerts e<strong>in</strong> besonderes „Mitteilungsbedürfnis“<br />

der Anwälte festzustellen. Wegen<br />

der wechselseitigen Vorträge übersteigt der Aktenumfang<br />

nicht selten den e<strong>in</strong>es Aktenordners.<br />

Me<strong>in</strong>e Arbeitswoche war durch häufige Anwesenheit<br />

bei Gericht geprägt: Vorbereitung auf den Sitzungsdienst,<br />

der Sitzungsdienst selbst, die Besprechung<br />

von Prüfungsleistungen sowie Aktenvorträge be<strong>im</strong><br />

E<strong>in</strong>zelausbilder. H<strong>in</strong>zu kam die Teilnahme an der<br />

wöchentlich stattf<strong>in</strong>denden Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft. Für<br />

die Bearbeitung von Akten als Prüfungsleistung verblieben<br />

<strong>in</strong> der Regel die Abend- und Wochenendstunden.<br />

Das galt auch für die Vorbereitung auf die<br />

AG-Klausuren.<br />

Fazit<br />

Trotz des <strong>in</strong>sgesamt hohen Anspruchs wurde ich<br />

aber nicht alle<strong>in</strong> gelassen. Ich war Nutznießer e<strong>in</strong>es<br />

fachlich überaus qualifizierten und anspruchsvollen<br />

Ausbilders. Diesem war am praktischen Ausbildungserfolg<br />

se<strong>in</strong>es Referendars sehr gelegen. <strong>Recht</strong>liche<br />

Themenstellungen wurden auf Nachfrage e<strong>in</strong>gehend<br />

erörtert.<br />

Die jeweiligen Ausbildungsabschnitte des Referendariats<br />

habe ich gründlich und vorzeitig geplant.<br />

Me<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>stellungsantrag hatte ich bereits den<br />

Wunsch über die Zuweisung zur Spezialkammer<br />

beigefügt. Welche Spezialkammern für Bank- und<br />

Kapitalmarktrecht zuständig s<strong>in</strong>d, verrät der Geschäftsverteilungsplan<br />

des LG Frankfurt am Ma<strong>in</strong><br />

(elektronisch verfügbar). Jeder Geschäftsverteilungs-<br />

Wer den Arbeitsbelastungsmarathon durchhält, wird<br />

am Ende mit der eigenständigen Leitung und Durchführung<br />

e<strong>in</strong>er Beweisaufnahme belohnt.<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012 27


Das Forum<br />

der Erfolgreichen.<br />

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ISBN 978-3-8329-6897-7<br />

Seit dem grundlegenden Beschluss des Bundesgerichtshofs<br />

vom 18.09.1989, mit dem die Karlsruher<br />

Richter die überörtliche Sozietät erlaubten, hat sich<br />

der deutsche <strong>Recht</strong>smarkt grundlegend verändert.<br />

Über 155.000 Juristen besitzen mittlerweile e<strong>in</strong>e Zulassung<br />

als <strong>Recht</strong>sanwalt. Internationale <strong>Kanzleien</strong><br />

haben sich auch <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> etabliert, durch <strong>im</strong>mer<br />

öfter vollzogene „Sp<strong>in</strong>-Offs“ machen sich anerkannte<br />

Partner oder ambitionierte Junganwälte e<strong>in</strong>er renommierten<br />

Wirtschaftskanzlei selbstständig und das<br />

Angebot dadurch vielfältiger. Der <strong>Recht</strong>ssuchende<br />

blickt da schon lange nicht mehr durch. <strong>Kanzleien</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> hat es sich zur Aufgabe gemacht, bei der<br />

zunehmenden Komplexität des Marktes Aufklärung<br />

zu betreiben. Durch die übersichtlichen, alphabetisch<br />

sortierten Profile der führenden Wirtschaftskanzleien<br />

wird dem Leser die Möglichkeit gegeben, zu e<strong>in</strong>er<br />

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verfassen eigenständig juristische Artikel. Sie bearbeiten<br />

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<strong>Deutschland</strong>


E<strong>in</strong>en Sommer lang <strong>im</strong> Silicon Valley | Fortbildung<br />

E<strong>in</strong>en Sommer lang <strong>im</strong> Silicon Valley<br />

Network<strong>in</strong>g ist (fast) alles! Diese Aussage hat sich<br />

für mich e<strong>in</strong>mal mehr bestätigt, als es um me<strong>in</strong><br />

Associate Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g Programme (ATP) g<strong>in</strong>g, das ich<br />

2011 <strong>in</strong>mitten des Silicon Valley absolvierte. Nachdem<br />

ich Anfang 2009 als Arbeitsrechtler<strong>in</strong> bei<br />

Baker & McKenzie <strong>in</strong> München e<strong>in</strong>gestiegen b<strong>in</strong>,<br />

bekam ich zwei Jahre später die Chance, für fünf<br />

Monate <strong>in</strong>s Baker-Büro <strong>in</strong> Palo Alto zu wechseln.<br />

Das Associate Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g Programme ist e<strong>in</strong> Ausbildungsbauste<strong>in</strong>,<br />

den Baker & McKenzie für Associates<br />

bietet, die seit m<strong>in</strong>destens zwei Jahren <strong>in</strong> der<br />

Kanzlei gearbeitet haben. E<strong>in</strong>e gute Gelegenheit,<br />

nicht nur e<strong>in</strong>e andere <strong>Recht</strong>sordnung und Kultur<br />

kennenzulernen, sondern auch persönliche Kontakte<br />

mit Anwälten über die Grenzen h<strong>in</strong>weg zu<br />

knüpfen. Dass es ausgerechnet dieser Standort unserer<br />

Kanzlei se<strong>in</strong> würde, der für knapp e<strong>in</strong> halbes<br />

Jahr me<strong>in</strong> Zuhause werden sollte, kam nicht von<br />

Alle Fäden laufen <strong>in</strong> Palo Alto zusammen<br />

Auch ich kannte bereits e<strong>in</strong>ige kalifornische Kollegen,<br />

mit denen ich schon von München aus<br />

regelmäßigen Kontakt per E-Mail oder Telefon<br />

gepflegt hatte. Palo Alto ist der Hauptsitz der<br />

International Employment Practice der Kanzlei.<br />

Diese Gruppe berät <strong>in</strong>ternational agierende Mandanten<br />

zu arbeitsrechtlichen Fragen für ihre Tochtergesellschaften<br />

und Niederlassungen <strong>in</strong> aller Welt.<br />

Hier laufen alle Fäden zusammen – von der E<strong>in</strong>stellung<br />

e<strong>in</strong>es Mitarbeiters <strong>in</strong> Japan über den geplanten<br />

Stellenabbau <strong>in</strong> Frankreich bis h<strong>in</strong> zu länderübergreifenden<br />

Surveys zu lokalen Regelungen<br />

für Onl<strong>in</strong>e Recruit<strong>in</strong>g Tools oder Homeoffice-<br />

Programmen. Von Palo Alto aus koord<strong>in</strong>ieren die<br />

Anwälte ihre Zusammenarbeit mit Baker-Büros<br />

und externen <strong>Kanzleien</strong> rund um den Globus, um<br />

Katja Häferer<br />

Jahrgang 1980, Associate<br />

der Arbeitsrechtsgruppe<br />

bei Baker & McKenzie <strong>in</strong><br />

München, Studium der<br />

<strong>Recht</strong>swissenschaften an<br />

der Universität Passau<br />

sowie an der University of<br />

Sydney/Australien, fünfmonatiges<br />

Associate<br />

Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g Programme (ATP)<br />

<strong>in</strong> Palo Alto/Kalifornien,<br />

USA.<br />

ungefähr: Me<strong>in</strong> Mentor <strong>in</strong> der Münchner<br />

Arbeitsrechtsgruppe besaß dank se<strong>in</strong>es eigenen<br />

Associate Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g Programme <strong>in</strong> Palo Alto bereits<br />

persönliche Verb<strong>in</strong>dungen zu den dortigen Kollegen<br />

und baute für mich den Kontakt zu me<strong>in</strong>en Ansprechpartnern<br />

auf.<br />

ihre Mandanten aus e<strong>in</strong>er Hand zu beraten. Betreffen<br />

die Fragen das deutsche Arbeitsrecht, wenden<br />

sich die Anwälte <strong>in</strong> Palo Alto an die deutschen<br />

Baker-Büros. Dieser Zwischenschritt entfiel während<br />

me<strong>in</strong>er Zeit <strong>in</strong> Palo Alto. Im Silicon Valley<br />

saß ich direkt an der Quelle und konnte unsere<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012 29


Fortbildung | E<strong>in</strong>en Sommer lang <strong>im</strong> Silicon Valley<br />

Mandanten unmittelbar zum deutschen Arbeitsrecht<br />

beraten. Daneben war ich als Teil der International<br />

Employment Group selbst Schnittstelle<br />

zwischen den Mandanten vor Ort und unseren<br />

Kollegen <strong>in</strong> aller Welt.<br />

Den Boom live miterleben<br />

Besonders spannend war es für mich, den erneuten<br />

Boom der Hightech-Unternehmen live mitzuerleben.<br />

Das Büro bef<strong>in</strong>det sich <strong>im</strong> Herzen des Silicon<br />

Valley <strong>in</strong> unmittelbarerer Nähe zu den großen<br />

Technologie- und Softwareunternehmen, die hier<br />

behe<strong>im</strong>atet s<strong>in</strong>d. Auch zahlreiche Mandanten, mit<br />

denen ich bereits von <strong>Deutschland</strong> aus gearbeitet<br />

habe, haben <strong>im</strong> Silicon Valley ihren Hauptsitz. E<strong>in</strong>ige<br />

von ihnen habe ich während me<strong>in</strong>es ATP besuchen<br />

können – e<strong>in</strong>e tolle Erfahrung! Außerdem<br />

habe ich <strong>in</strong> viele unterschiedliche Bereiche me<strong>in</strong>er<br />

Praxisgruppe h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>schnuppern und viel dazu lernen<br />

können.<br />

Kalifornisches Lebensgefühl<br />

Neben me<strong>in</strong>er Arbeit blieb mir genügend Zeit, den<br />

„American Way of Life“ kennenzulernen und zu<br />

genießen. Die Kollegen <strong>in</strong> Kalifornien arbeiten nicht<br />

nur viel, sondern feiern auch gerne. Zu best<strong>im</strong>mten<br />

Anlässen wie zum Beispiel dem amerikanischen<br />

Nationalfeiertag veranstalten die Kollegen der San<br />

Francisco Bay Area – also aus Palo Alto und San<br />

Francisco – regelmäßig kle<strong>in</strong>e Feiern. Im Rahmen<br />

des „All Attorneys D<strong>in</strong>ner“ besuchten beide Büros<br />

geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong> Baseballspiel der San Francisco Giants.<br />

Auch nach Büroschluss habe ich viel mit<br />

Freunden und Kollegen unternommen und dabei<br />

die kul<strong>in</strong>arische Seite San Franciscos erkundet.<br />

Restaurants zu besuchen und sich darüber auszutauschen,<br />

wer kürzlich wo war, was dort besonders<br />

zu empfehlen ist, gehört dort e<strong>in</strong>fach zum Alltag.<br />

Auch gesunde Ernährung und Sport haben e<strong>in</strong>en<br />

großen Stellenwert <strong>in</strong> Kalifornien, was mich positiv<br />

überraschte.<br />

Das Land auf eigene Faust erkunden<br />

Während me<strong>in</strong>es Urlaubs und an Wochenenden<br />

unternahm ich auf eigene Faust zahlreiche Aus flüge<br />

– nicht nur <strong>im</strong> Sonnenstaat Kalifornien selbst,<br />

sondern auch nach Nevada, Utah und Arizona. E<strong>in</strong><br />

mehrtägiger Roadtrip führte mich beispielsweise<br />

von San Francisco über den Yose mite Park nach<br />

Las Vegas bis h<strong>in</strong> zum Grand Canyon und zum<br />

Lake Powell. E<strong>in</strong>e großartige Tour, an die ich heute<br />

noch häufig zurückdenke. Die Wochenenden<br />

habe ich entweder <strong>in</strong> San Francisco verbracht oder<br />

mit Ausflügen an den Lake Tahoe, die berühmte<br />

Küstenstadt Carmel-by-the-Sea, <strong>in</strong> dessen Region<br />

e<strong>in</strong>st Schriftsteller wie Ernest Hem<strong>in</strong>gway, John<br />

Ste<strong>in</strong>beck und Jack London lebten, und <strong>in</strong> das Napa<br />

Valley, Kaliforniens wohl bekanntestes We<strong>in</strong>baugebiet.<br />

Amerika wird nicht umsonst als das Land<br />

der unbegrenzten Möglichkeiten bezeichnet – was<br />

die Ausflugsziele anbelangt, trifft dies auf jeden<br />

Fall zu!<br />

Chance be<strong>im</strong> Schopf gepackt<br />

Ich b<strong>in</strong> dankbar, dass ich so früh die Chance hatte,<br />

über e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum e<strong>in</strong> ausländisches<br />

Büro unserer Kanzlei, e<strong>in</strong>er andere <strong>Recht</strong>skultur<br />

sowie Land und Leute kennenzulernen. E<strong>in</strong> Schritt,<br />

den ich jedem empfehlen kann, der darüber nachdenkt,<br />

für e<strong>in</strong>ige Zeit <strong>im</strong> Ausland zu arbeiten. Nach<br />

e<strong>in</strong>em spannenden Sommer <strong>im</strong> Silicon Valley kehrte<br />

ich <strong>im</strong> Herbst 2011 <strong>in</strong>s Münchner Büro zurück.<br />

Seitdem habe ich bereits viele spannende Mandate<br />

bearbeitet – nicht zuletzt zusammen mit me<strong>in</strong>en<br />

Kollegen <strong>in</strong> Palo Alto, mit denen ich weiterh<strong>in</strong> engen<br />

Kontakt habe. Schön, dass ich nun der St<strong>im</strong>me<br />

am anderen Ende der Leitung e<strong>in</strong> Gesicht zuordnen<br />

kann. E<strong>in</strong> gutes Netzwerk ist eben Gold Wert!<br />

Wahlhe<strong>im</strong>at San Francisco<br />

San Francisco, das rund 50 Kilometer von Palo<br />

Alto entfernt liegt, war übrigens me<strong>in</strong>e Wahl he<strong>im</strong>at<br />

während me<strong>in</strong>es ATP. E<strong>in</strong>e fasz<strong>in</strong>ierende Metropole,<br />

die zu <strong>Recht</strong> als e<strong>in</strong>e der schönsten Städte der<br />

Welt gilt. Die Wohnung hatte ich bereits von<br />

<strong>Deutschland</strong> aus über das Internet gefunden. Da<br />

ich mich für e<strong>in</strong>e möblierte Wohnung entschieden<br />

hatte, musste ich mich <strong>in</strong> Sachen E<strong>in</strong>zug um nichts<br />

kümmern und konnte me<strong>in</strong>e Zeit <strong>in</strong> San Francisco<br />

vom ersten Tag an genießen. Von Handtüchern<br />

über Bettwäsche bis h<strong>in</strong> zu TV, Internet und e<strong>in</strong>er<br />

voll ausgestatteten Küche war alles vorhanden.<br />

Auch Re<strong>in</strong>igungsdienst und Fitnessstudio gehörten<br />

zur Ausstattung dazu.<br />

30<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012


Prozessrecht<br />

für Referendare.<br />

Zivilprozessordnung<br />

Handkommentar<br />

Herausgegeben von<br />

Prof. Dr. Ingo Saenger<br />

4. Auflage 2011, 3.188 S., geb., 89,– €<br />

ISBN 978-3-8329-5869-5<br />

»e<strong>in</strong>e feste Größe...Im Vergleich zu anderen<br />

Standardwerken kommt dem Nutzer<br />

entgegen, dass der Handkommentar von<br />

Saenger <strong>in</strong> ganzen Sätzen formuliert,<br />

wodurch die Handhabung sowohl für<br />

e<strong>in</strong>gefleischte Praktiker als auch Berufsanfänger<br />

ungeme<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>facht wird.«<br />

RA Christian Axt, www.bayreuther-anwaltvere<strong>in</strong>.de<br />

Februar 2010, zur Vorauflage<br />

Zivilprozessrecht<br />

Von Prof. Dr. Jens Adolphsen<br />

3. Auflage 2012, ca. 320 S., brosch.,<br />

ca. 23,– €, ISBN 978-3-8329-7380-3<br />

Ersche<strong>in</strong>t ca. April 2012<br />

»Die Lektüre dieses Werks ist nur zu empfehlen...<br />

Diese Neue<strong>in</strong>führung ist def<strong>in</strong>itiv<br />

gelungen und n<strong>im</strong>mt vielen Lesern die<br />

Angst vor der sche<strong>in</strong>bar komplizierten<br />

Materie.«<br />

www.elbelaw.de<br />

Verwaltungsrecht<br />

VwVfG | VwGO | Nebengesetze<br />

Handkommentar<br />

Herausgegeben von<br />

Prof. Dr. Michael Fehl<strong>in</strong>g, LL.M. und<br />

Prof. Dr. Berthold Kastner<br />

2. Auflage 2010, 3.214 S., geb., 98,– €<br />

ISBN 978-3-8329-2981-7<br />

»sollte aufgrund der klaren Sprache<br />

und der vielen Verknüpfungen auch von<br />

Studenten und Referendaren h<strong>in</strong>zugezogen<br />

werden. Hiermit lassen sich alle<br />

praxis relevanten Problemfelder des allgeme<strong>in</strong>en<br />

Verwaltungsrechts recherchieren<br />

und lösen.«<br />

Ref. iur. Marcus He<strong>in</strong>emann, Dipl.-Verw. (FH),<br />

www.studjur-onl<strong>in</strong>e.de August 2010<br />

Strafprozessrecht<br />

Von Prof. Dr. Dr. h.c. Urs K<strong>in</strong>dhäuser<br />

2. völlig überarbeitete Auflage 2010,<br />

420 S., brosch., 22,– €<br />

ISBN 978-3-8329-4699-9<br />

»E<strong>in</strong> sehr anschauliches und empfehlenswertes<br />

Buch, vor allem, wenn man mehr<br />

als e<strong>in</strong>en schnellen Überblick kurz vor dem<br />

Examen will oder SPB 6 (Kr<strong>im</strong><strong>in</strong>alwissenschaften)<br />

belegt.« Christian Scheibengruber,<br />

www.fachschaft.jura.uni-erlangen.de<br />

Gesamtes Strafrecht<br />

StGB | StPO | Nebengesetze<br />

Handkommentar<br />

Herausgegeben von Prof. Dr.<br />

Dieter Döll<strong>in</strong>g, Prof. Dr. Gunnar Duttge<br />

und Prof. Dr. Dieter Rössner<br />

2. Auflage 2011, 3.320 S., geb., 128,– €<br />

ISBN 978-3-8329-5752-0<br />

»Der Handkommentar enthält die wichtigsten<br />

Erläuterungen zum „gesamten<br />

Strafrecht“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Werk und ist daher<br />

besonders praxistauglich. Der Kauf lohnt<br />

sich!«<br />

Denise Kühn, www.jurawelt.com April 2009,<br />

<br />

zur Vorauflage


Me<strong>in</strong> Liebl<strong>in</strong>gsbuch | <strong>Deutschland</strong>, e<strong>in</strong>e Reise<br />

<strong>Deutschland</strong>, e<strong>in</strong>e Reise<br />

Dr. Frank Bräutigam<br />

Jahrgang 1975. ARD-<br />

<strong>Recht</strong>sexperte, seit Dezember<br />

2010 Leiter der ARD-<br />

Fernsehredaktion „<strong>Recht</strong><br />

und Justiz“ be<strong>im</strong> SWR <strong>in</strong><br />

Karlsruhe. Von 2006 bis<br />

2009 arbeitete Dr. Bräutigam<br />

bereits als Redakteur<br />

<strong>in</strong> der ARD-Fernsehredaktion<br />

„<strong>Recht</strong> und Justiz“<br />

unter Karl-Dieter Möller.<br />

Anschließend sammelte er<br />

Erfahrungen als Referent<br />

des SWR-Fernsehdirektors<br />

und lernte SWR und ARD<br />

aus e<strong>in</strong>er anderen Perspektive<br />

kennen. Für se<strong>in</strong>e<br />

Berichterstattung über<br />

das Bundesverfassungsgericht<br />

<strong>in</strong> „Tagesschau“ und<br />

„Tagesthemen“ wurde er<br />

2009 mit dem „Pressepreis<br />

des Deutschen Anwaltvere<strong>in</strong>s“<br />

ausgezeichnet, für<br />

e<strong>in</strong>en Beitrag <strong>im</strong> „ARD-Ratgeber<br />

<strong>Recht</strong>“ erhielt er den<br />

„Christopherus-Preis“.<br />

Wolfgang Büscher<br />

<strong>Deutschland</strong>, e<strong>in</strong>e Reise<br />

Verlag rororo<br />

Taschenbuch<br />

256 Seiten, 8,99 €<br />

ISBN 978-3-499-24050-8<br />

Es ist pures K<strong>in</strong>o <strong>im</strong> Kopf. Von Beg<strong>in</strong>n an, als Autor<br />

Wolfgang Büscher beschreibt, wie er e<strong>in</strong>es Abends<br />

nahe der holländischen Grenze durch den Rhe<strong>in</strong><br />

schw<strong>im</strong>mt. „Der H<strong>im</strong>mel brannte. Vom Delta her<br />

zog noch e<strong>in</strong>mal das Licht herauf, von den großen<br />

Hollandhäfen am Meer – e<strong>in</strong> ungewisses, westliches<br />

Abendlicht unter feuerroten Wolkenfahnen. Und<br />

den Rhe<strong>in</strong> herab kam die Nacht, e<strong>in</strong> pechschwarzes<br />

Segel. Es füllte den anderen Horizont. Jetzt brannten<br />

auch die anderen Türme, die ganze Stadt brannte.<br />

Jetzt glühte der Fluss. Ich trieb <strong>in</strong> purem Gold.“<br />

Drei Monate war Wolfgang Büscher unterwegs zu<br />

Fuß, per Bus, per Anhalter oder mit dem Schiff. Am<br />

Niederrhe<strong>in</strong> brach er auf und folgte den Landesgrenzen,<br />

3500 Kilometer lang. Herausgekommen<br />

ist e<strong>in</strong> Reisebericht erster Güte. Büscher, geboren<br />

1951, arbeitet u.a. als Autor für die „Zeit“, se<strong>in</strong>e<br />

Reportagen s<strong>in</strong>d preisgekrönt.<br />

Ich hatte das Buch <strong>in</strong> die F<strong>in</strong>ger bekommen, als ich<br />

<strong>in</strong> den Endzügen me<strong>in</strong>er Dissertation lag. Thema <strong>im</strong><br />

weiteren S<strong>in</strong>ne: grenzüberschreitende Zusammenarbeit<br />

von Kommunen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, Frankreich<br />

und der Schweiz. Wie schön wäre es, dachte ich, die<br />

Grenze e<strong>in</strong>mal aus literarischer Sicht zu betrachten.<br />

Das Buch wollte ich nach Abgabe lesen, genau so<br />

habe ich es gemacht. Welch tolle Belohnung. Ich<br />

habe me<strong>in</strong> Leben größtenteils <strong>in</strong> Grenzregionen verbracht,<br />

<strong>in</strong> Aachen, <strong>in</strong> Freiburg, <strong>in</strong> Karlsruhe, irgendwie<br />

sche<strong>in</strong>en die Grenzen me<strong>in</strong> Thema zu se<strong>in</strong>.<br />

Büscher beschreibt Landschaften, Menschen und<br />

ihre Geschichten sowie die Geschichte unseres Landes.<br />

Da ist die Wanderung von Warnemünde <strong>in</strong>s<br />

Fischland nach Ahrenshoop und über den Darß nach<br />

Z<strong>in</strong>gst <strong>im</strong> äußersten Nordosten der Republik. Da<br />

ist der Ausflug <strong>in</strong>s Konzentrationslager Flossenbürg<br />

<strong>in</strong> Franken mit e<strong>in</strong>em ausführlichen und schonungslosen<br />

Blick auf die Geschichte des Landstrichs. Da<br />

ist der kurze Blick auf den Schmuggler Orlando <strong>im</strong><br />

Kle<strong>in</strong>walsertal zwischen deutsch-österreichischer<br />

Grenze.<br />

Der Blick auf Freiburg hat mich besonders fasz<strong>in</strong>iert;<br />

Freiburg, die Studentenstadt, auch me<strong>in</strong>e Studentenstadt.<br />

Büscher hört den Glockenschlag der Altstadtkirchen,<br />

den „Sound e<strong>in</strong>er alten deutschen<br />

Studentenstadt“. Se<strong>in</strong> persönlicher Rückblick<br />

schweift ab <strong>in</strong> die Zeiten der „Teach-Ins“ zum<br />

Thema „Die Revolution und wie man sie macht“.<br />

E<strong>in</strong> kritischer Rückblick Büschers auf die eigene<br />

Vergangenheit, die gut passt <strong>in</strong>s Freiburger Studentenmilieu.<br />

Nördlich von Wissembourg <strong>in</strong> der Nähe der badischpfälzisch-französischen<br />

Grenze lässt sich Büscher<br />

per Anhalter von e<strong>in</strong>em amerikanischen Soldaten<br />

mit nach Ramste<strong>in</strong> nehmen, der schon morgen <strong>in</strong><br />

den Krieg ziehen wird. Unerwartete und ungewöhnliche<br />

Begegnungen entlang der westlichen Landesgrenze.<br />

Schließlich die Region um Aachen, me<strong>in</strong>e He<strong>im</strong>atstadt.<br />

Die Eifler Wirt<strong>in</strong> empfängt Büscher als e<strong>in</strong>zigen<br />

Gast und plaudert über die E<strong>in</strong>samkeit der Eifel<br />

und über ihr Leben. E<strong>in</strong> Mann fährt ihn am nächsten<br />

Tag nach Aachen. Er erzählt von den tollkühnen<br />

Aachener Kaffeeschmugglern nach dem Krieg auf<br />

der Straße, die „H<strong>im</strong>melsleiter“ heißt und <strong>in</strong> Richtung<br />

Kaiserstadt führt.<br />

Wolfgang Büscher beobachtet ungeme<strong>in</strong> genau, Menschen<br />

wie Landschaften. Es s<strong>in</strong>d nachdenkliche,<br />

bisweilen melancholische Beschreibungen. Wer sich<br />

mehr Ironie und h<strong>in</strong>tergründigen Humor wünscht,<br />

ist möglicherweise bei Jan Weiler und se<strong>in</strong>em Buch<br />

„In me<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Land“ besser aufgehoben, <strong>in</strong><br />

dem er ganz wunderbar deutsche Städte auf se<strong>in</strong>en<br />

Lesereisen beschreibt. Wer sich auf Büschers Stil<br />

e<strong>in</strong>lässt, vermisst nichts, denn er ist st<strong>im</strong>mig und gut<br />

wiedererkennbar, von Anfang bis Ende der Reise.<br />

Weil das Buch ke<strong>in</strong> Kr<strong>im</strong>i ist, darf man das Ende<br />

verraten, denn sie ist e<strong>in</strong>fach schön, die Rückkehr<br />

an den Rhe<strong>in</strong>. „Erst als ich vor ihm stand, sah ich<br />

den Fluss. Er schlug und schwappte ans Ufer, unruhiger,<br />

als ich ihn <strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung hatte. L<strong>in</strong>ks war<br />

die Sandbank, rechts lagen die Ste<strong>in</strong>e. Ke<strong>in</strong> Schiff,<br />

nicht e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziger Frachter. Nur der Mond auf dem<br />

Fluss. Me<strong>in</strong>e Augen brannten. Ich beugte mich über<br />

das Wasser und steckte den Kopf h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>, und als<br />

ich ihn wieder herauszog, war mir, als sei ich weit<br />

weg gewesen, und alles, was sich zugetragen hatte,<br />

war <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sekunde geschehen.“<br />

32<br />

<strong>Nomos</strong> Karriere <strong>im</strong> <strong>Recht</strong> 1 | 2012

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