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2011 - Deutsche Alpenvereinssektion Berchtesgaden

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Wir dürfen annehmen, dass anschließend - wie bei der anderen Stiftung - Anordnungen<br />

über die Zusammensetzung des Stiftungsrats getroffen waren sowie über die<br />

Verwendung der genannten einmaligen und jährlichen Zuwendungen, vor allem aber<br />

über die Verwendung der „hienach noch verbleibenden übrigen Zinsen des bis dahin admassierten<br />

ganz bedeutenden Stiftungskapitals” wie er im Zusammenhang mit der anderen<br />

Stiftung wörtlich schreibt. Kärlinger hat also von einer gewaltigen Anhäufung<br />

- in seinen Worten „Admassierung” - des Stiftungskapitals geträumt.<br />

Ausweislich seines Testaments war Kärlinger während seiner aktiven Berufszeit königlicher<br />

Rentamtmann; das heißt nach heutigem Verständnis: Vorstand eines Finanzamts<br />

und daher ständig mit Gelddingen befasst. Wir wissen allerdings weder, ob<br />

er die Zinseszinsformel kannte, nach welcher das Ergebnis der von ihm angeordneten<br />

Geldanlage errechnet wird, noch ob er damals, also ohne die heutigen Hilfsmittel,<br />

in der Lage war, dieses Ergebnis auszurechnen. Nur für die mathematisch interessierten<br />

Leser sei hier die Zinseszinsformel wiedergegeben, entnommen aus Wikipedia,<br />

Die freie Enzyklopädie, Zinseszins. Sie lautet:<br />

K n = K 0 (1 + p/100) n .<br />

Dabei bedeutet: K n = Endkapital; K 0 = Anfangskapital; p = Zinsfuß (Zinssatz in Prozent);<br />

n = Anzahl der zugrunde gelegten Jahre der Geldanlage.<br />

Auf Kärlingers Testament übertragen ergibt sich daraus als<br />

Endkapital = 5.000 Mark x (1,04) 250 = 90.636.855,30 Mark,<br />

also gemäß dem Euro-Umstellungskurs von 1,95583 ein Kapital von über 46 Millionen,<br />

das mit 4 % verzinst einen jährlichen Zinsertrag von 1.853.675,50 € abwerfen<br />

könnte.<br />

Obwohl bei einer Verkürzung der Anlagezeit die angesparte Summe dramatisch sinkt,<br />

hätte Kärlinger sich nach vorstehender Formel mit einer kürzeren Festlegung begnügen<br />

können. Um die im Testament bezifferten Zuwendungen von insgesamt 240.000<br />

Mark - wie vorgesehen - aus den Zinsen zu bestreiten, hätte die Bindungsfrist aber<br />

nicht nennenswert unter 185 Jahre sinken dürfen. In 185 Jahren zum Beispiel wäre<br />

das Kapital gemäß vorstehender Formel auf 7.081.704 Mark angewachsen, woraus<br />

jährlich Zinsen von 283.268 Mark hätten fließen können, genug, um damit die angeordneten<br />

Zuwendungen von insgesamt 240.000 Mark zu erfüllen und zusätzlich<br />

mit dem Rest Gutes zu tun.<br />

Wegen der fehlenden Seite vermissen wir leider eine Anordnung, wann wieviel des<br />

angelegten Geldes wirklich der <strong>Alpenvereinssektion</strong> <strong>Berchtesgaden</strong> zufließen sollte.<br />

Immerhin findet sich auf der folgenden Seite eine Regelung für den Fall, dass die Genehmigung<br />

zur Errichtung der vorgesehenen Stiftung nicht erteilt würde. Dann sollen<br />

laut Testament „diese 5.000 M - fünftausend Mark - in vierprozentigen Pfandbriefen<br />

der Bayerischen Hypotheken und Wechselbank der <strong>Alpenvereinssektion</strong> <strong>Berchtesgaden</strong> vermacht<br />

sein”, aber - so heißt es anschließend - nicht zur freien Verfügung, sondern wiederum<br />

zur Anlage des Kapitals und der Zinsen auf 250 Jahre nach der vorstehend<br />

geschilderten Methode und wiederum mit vorsorglicher Berufung aller Ersatzemp-<br />

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