2011 - Deutsche Alpenvereinssektion Berchtesgaden
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Wir dürfen annehmen, dass anschließend - wie bei der anderen Stiftung - Anordnungen<br />
über die Zusammensetzung des Stiftungsrats getroffen waren sowie über die<br />
Verwendung der genannten einmaligen und jährlichen Zuwendungen, vor allem aber<br />
über die Verwendung der „hienach noch verbleibenden übrigen Zinsen des bis dahin admassierten<br />
ganz bedeutenden Stiftungskapitals” wie er im Zusammenhang mit der anderen<br />
Stiftung wörtlich schreibt. Kärlinger hat also von einer gewaltigen Anhäufung<br />
- in seinen Worten „Admassierung” - des Stiftungskapitals geträumt.<br />
Ausweislich seines Testaments war Kärlinger während seiner aktiven Berufszeit königlicher<br />
Rentamtmann; das heißt nach heutigem Verständnis: Vorstand eines Finanzamts<br />
und daher ständig mit Gelddingen befasst. Wir wissen allerdings weder, ob<br />
er die Zinseszinsformel kannte, nach welcher das Ergebnis der von ihm angeordneten<br />
Geldanlage errechnet wird, noch ob er damals, also ohne die heutigen Hilfsmittel,<br />
in der Lage war, dieses Ergebnis auszurechnen. Nur für die mathematisch interessierten<br />
Leser sei hier die Zinseszinsformel wiedergegeben, entnommen aus Wikipedia,<br />
Die freie Enzyklopädie, Zinseszins. Sie lautet:<br />
K n = K 0 (1 + p/100) n .<br />
Dabei bedeutet: K n = Endkapital; K 0 = Anfangskapital; p = Zinsfuß (Zinssatz in Prozent);<br />
n = Anzahl der zugrunde gelegten Jahre der Geldanlage.<br />
Auf Kärlingers Testament übertragen ergibt sich daraus als<br />
Endkapital = 5.000 Mark x (1,04) 250 = 90.636.855,30 Mark,<br />
also gemäß dem Euro-Umstellungskurs von 1,95583 ein Kapital von über 46 Millionen,<br />
das mit 4 % verzinst einen jährlichen Zinsertrag von 1.853.675,50 € abwerfen<br />
könnte.<br />
Obwohl bei einer Verkürzung der Anlagezeit die angesparte Summe dramatisch sinkt,<br />
hätte Kärlinger sich nach vorstehender Formel mit einer kürzeren Festlegung begnügen<br />
können. Um die im Testament bezifferten Zuwendungen von insgesamt 240.000<br />
Mark - wie vorgesehen - aus den Zinsen zu bestreiten, hätte die Bindungsfrist aber<br />
nicht nennenswert unter 185 Jahre sinken dürfen. In 185 Jahren zum Beispiel wäre<br />
das Kapital gemäß vorstehender Formel auf 7.081.704 Mark angewachsen, woraus<br />
jährlich Zinsen von 283.268 Mark hätten fließen können, genug, um damit die angeordneten<br />
Zuwendungen von insgesamt 240.000 Mark zu erfüllen und zusätzlich<br />
mit dem Rest Gutes zu tun.<br />
Wegen der fehlenden Seite vermissen wir leider eine Anordnung, wann wieviel des<br />
angelegten Geldes wirklich der <strong>Alpenvereinssektion</strong> <strong>Berchtesgaden</strong> zufließen sollte.<br />
Immerhin findet sich auf der folgenden Seite eine Regelung für den Fall, dass die Genehmigung<br />
zur Errichtung der vorgesehenen Stiftung nicht erteilt würde. Dann sollen<br />
laut Testament „diese 5.000 M - fünftausend Mark - in vierprozentigen Pfandbriefen<br />
der Bayerischen Hypotheken und Wechselbank der <strong>Alpenvereinssektion</strong> <strong>Berchtesgaden</strong> vermacht<br />
sein”, aber - so heißt es anschließend - nicht zur freien Verfügung, sondern wiederum<br />
zur Anlage des Kapitals und der Zinsen auf 250 Jahre nach der vorstehend<br />
geschilderten Methode und wiederum mit vorsorglicher Berufung aller Ersatzemp-<br />
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