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Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz ... - AGBF Bund

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ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER<br />

DER BERUFSFEUERWEHREN<br />

in der <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland<br />

- Arbeitsgruppe Zivil- und <strong>Katastrophenschutz</strong> -<br />

<strong>AGBF</strong><br />

-<strong>Bund</strong>-<br />

AG-ZK<br />

<strong>AGBF</strong>-<strong>Bund</strong> AG-ZK, c/o Feuerwehr Münster, York-Ring 25, 48159 Münster EU-GemVerf_KatS 080408<br />

<strong>Gemeinschaftsverfahren</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Katastrophenschutz</strong> in der EU<br />

Stellungnahme der <strong>AGBF</strong> zur Mitwirkung der deutschen Feuerwehren Stand: 08.04.2008<br />

Mit Entscheidung vom 08.11.07 hat der Rat der Europäischen Union eine Neufassung des<br />

„<strong>Gemeinschaftsverfahren</strong> zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der<br />

Gemeinschaft und <strong>den</strong> Mitgliedstaaten bei <strong>Katastrophenschutz</strong>einsätzen in schweren Notfällen<br />

oder unmittelbar drohen<strong>den</strong> schweren Notfällen“ – kurz: „<strong>Gemeinschaftsverfahren</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Katastrophenschutz</strong>“ (2007/779/EG, Euratom) eingeführt. Danach wer<strong>den</strong> auf internationaler<br />

Ebene nur noch konzeptkonforme Einheiten ausgebildet, alarmiert und eingesetzt.<br />

Von besonderer Bedeutung ist dabei auch, dass es zwingend einer einheitlichen -<br />

vorher benannten - Führung bedarf.<br />

Der Rat der EU hat <strong>für</strong> nationale Meldungen zunächst eine 6-Monats-Frist gesetzt, welche<br />

im Mai 2008 abläuft. Spätere Meldungen und Mitwirkungen im Verfahren sind möglich.<br />

Zur möglichen Mitwirkung der deutschen Feuerwehren nimmt die <strong>AGBF</strong> wie folgt Stellung:<br />

1. Die deutschen Feuerwehren begrüßen die Initiative der EU, die internationale Hilfe zu<br />

strukturieren und effizienter zu gestalten. Die deutschen Feuerwehren sind bereit, im<br />

Verfahren mitzuwirken und Führungsverantwortung zu übernehmen.<br />

2. Die Feuerwehren sind in Deutschland Einrichtungen der Kommunen, deren Ausstattung<br />

durch die Länder und <strong>den</strong> <strong>Bund</strong> <strong>für</strong> Aufgaben im Zivil- und <strong>Katastrophenschutz</strong><br />

verstärkt und ergänzt wer<strong>den</strong>. Bei der Aufstellung der Feuerwehren durch die Kommunen<br />

sowie bei der Ergänzung durch <strong>den</strong> <strong>Bund</strong> und die Länder wur<strong>den</strong> Auslandeinsätze<br />

bislang nicht berücksichtigt. Gleichwohl stellen die Feuerwehren in der <strong>Bund</strong>esrepublik<br />

Deutschland mit mehr als 1 Mio. Einsatzkräften das mit weitem Abstand größte<br />

Helferkontingent, verfügen über die größte Gruppe an ausgebildeten und erfahrenen<br />

Führungskräften und sind in der Lage, durch Bündelung lokaler Reserven schlagkräftige<br />

Verbände <strong>für</strong> <strong>den</strong> überregionalen Einsatz – auch im Ausland – aufzustellen.<br />

- 2 -<br />

<strong>AGBF</strong>-<strong>Bund</strong>, Ad hoc Arbeitsgruppe Zivil- und <strong>Katastrophenschutz</strong><br />

Ltd. BD Dipl.-Ing. Benno Fritzen, c/o Feuerwehr Münster, York-Ring 25, D-48159 Münster,<br />

Telefon (0251) 2025-8000, Telefax (0251) 2025-8010, E-Mail: FritzenB@stadt-muenster.de


- 2 -<br />

3. Die deutschen Feuerwehren sind in der Lage, bestimmte im EU-<br />

<strong>Gemeinschaftsverfahren</strong> beschriebene „allgemeine Anforderungen an europäische<br />

<strong>Katastrophenschutz</strong>module“ vollständig oder im Verbund mit anderen Hilfsorganisationen<br />

zu erfüllen. In vielen Ländern der <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland bestehen bereits<br />

Verbände und erprobte Konzepte <strong>für</strong> <strong>den</strong> überregionalen Einsatz.<br />

Die Erfüllung der „allgemeinen Anforderungen an europäische <strong>Katastrophenschutz</strong>module“<br />

muss weitestgehend unter Anwendung der Konzepte erfolgen, die in <strong>den</strong><br />

<strong>Bund</strong>esländern etabliert sind, welche die Module stellen.<br />

4. Die Entscheidung zur Mitwirkung der deutschen Feuerwehren im <strong>Gemeinschaftsverfahren</strong><br />

der EU muss auf nationaler Ebene durch die <strong>Bund</strong>esregierung getroffen wer<strong>den</strong>.<br />

Da der <strong>Bund</strong> selbst über keine Einsatzkräfte der Feuerwehr verfügt, kann diese<br />

Entscheidung nur im Einvernehmen mit <strong>den</strong> Ländern erfolgen, welche ihrerseits auf<br />

die kommunalen Feuerwehren zurückgreifen müssen. Die kommunalen Spitzenverbände<br />

sind daher maßgeblich an <strong>den</strong> Entscheidungen zu beteiligen.<br />

Die zwischen <strong>Bund</strong> und Ländern zu treffen<strong>den</strong> Regelungen sollten an das „Konzept <strong>für</strong><br />

eine bundesweite Länder übergreifende Katastrophenhilfe“ anknüpfen, welches vom<br />

AK V der IMK in seiner Sitzung vom 17.-19.05.2004 verabschiedet wurde.<br />

5. Die Konzeption und Disposition der Gesamtleistung der deutschen Feuerwehren im<br />

EU-<strong>Gemeinschaftsverfahren</strong> muss durch ein Gremium (Beirat) erfolgen, welches aus<br />

Führungskräften der Feuerwehren der Länder besteht, die am <strong>Gemeinschaftsverfahren</strong><br />

teilnehmen. Zurzeit existiert auf <strong>Bund</strong>esebene kein derartiges Gremium.<br />

Das noch zu grün<strong>den</strong>de Gremium muss einen öffentlich-rechtlichen Status erhalten<br />

und könnte unter dem Begriff „<strong>Bund</strong>es-Feuerwehr-Kommission“ (BFwK) dem AFKzV<br />

angegliedert wer<strong>den</strong>.<br />

Das Vorschlagsrecht <strong>für</strong> die Mitglieder der <strong>Bund</strong>es-Feuerwehr-Kommission muss beim<br />

DFV und bei der <strong>AGBF</strong> sowie <strong>den</strong> jeweiligen Landesgliederungen liegen. Die Nominierung<br />

gegenüber dem AFKzV erfolgt durch die <strong>Bund</strong>esländer.<br />

Die Aufgabenwahrnehmung der BFwK ist so komplex, dass sie möglichst hauptberuflich<br />

durch einen feuerwehrtechnischen Beamten mit Führungsausbildung geleitet wer<strong>den</strong><br />

sollte. Beispiel gebend kann hier die Funktion des „Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien<br />

der Länder“ sein. Die Geschäftsstelle der BFwK sollte in räumlicher Nähe<br />

zum GMLZ angesiedelt wer<strong>den</strong>.<br />

Je nach Umfang der Mitwirkung müssen ggf. weitere Mitglieder der BFwK durch die<br />

entsen<strong>den</strong><strong>den</strong> Innenministerien der Länder von ihren originären Aufgaben ganz oder<br />

teilweise <strong>für</strong> Aufgaben im Rahmen des <strong>Gemeinschaftsverfahren</strong>s freigestellt wer<strong>den</strong>.<br />

- 3 -


- 3 -<br />

6. Voraussetzung <strong>für</strong> einen Einsatz deutscher Feuerwehren im Ausland ist die Klärung<br />

der Finanzierung sowie aller völkerrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen im Vorfeld<br />

eines Einsatzes. Die kommunalen Feuerwehren müssen durch ihre jeweiligen<br />

Landesregierungen zum Auslandseinsatz aufgefordert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Länder haben dabei die Kommunen von allen Kosten des Einsatzes sowie von alle<br />

Folgekosten, welche sich u.a. aus Versorgungsansprüchen oder Hinterbliebenenrenten<br />

ergeben können, freizustellen. Die <strong>für</strong> Angehörige der <strong>Bund</strong>eswehr getroffenen<br />

Regelungen im „Einsatz-Weiterverwendungsgesetz“ (EinsatzWVG) vom 18.12.2007<br />

oder zum Helfereinsatz beim Havariekommando können hier Beispiel gebend sein.<br />

Sofern außer <strong>den</strong> bundeseigenen Fahrzeugen des Brandschutzdienstes kommunale<br />

Fahrzeuge und Geräte <strong>für</strong> <strong>den</strong> Einsatz im Ausland herangezogen wer<strong>den</strong> sollen, sind<br />

Regelungen zum Ausgleich von Beschädigungen und Verlust des Materials zu treffen.<br />

7. Die Führungskräfte der deutschen Feuerwehren, welche Einheiten im Auslandseinsatz<br />

führen sollen, müssen <strong>für</strong> diese Aufgabe qualifiziert wer<strong>den</strong>. Die internationalen Standards<br />

<strong>für</strong> die Aus- und Fortbildung sind einzuhalten. Soweit die Kosten nicht durch die<br />

EU übernommen wer<strong>den</strong>, sind die Kosten durch die entsen<strong>den</strong><strong>den</strong> <strong>Bund</strong>esländer bzw.<br />

<strong>den</strong> <strong>Bund</strong> zu tragen.<br />

8. Die deutschen Feuerwehren möchten bei einem möglichen Auslandseinsatz als Feuerwehr<br />

auftreten und wahrgenommen wer<strong>den</strong>. Dazu ist es erforderlich, <strong>für</strong> die Organisation<br />

„Feuerwehr“ sowie <strong>für</strong> die Einsatzkräfte einen Rechtsstatus zu schaffen, der es<br />

nicht erforderlich macht, die Mitgliedschaft einer anderen deutschen Organisation oder<br />

Einrichtung anzunehmen.<br />

9. Mit <strong>den</strong> bundeseigenen Fahrzeugen des <strong>Katastrophenschutz</strong>es allein sind die spezifischen<br />

Anforderungen an die <strong>Katastrophenschutz</strong>-Module des EU-<strong>Gemeinschaftsverfahren</strong>s<br />

nicht zu erfüllen. Insbesondere fehlt es <strong>den</strong> Feuerwehren an Ausrüstung,<br />

um die notwendige Autarkie der Module <strong>für</strong> einen länger andauern<strong>den</strong> Auslandseinsatz<br />

zu gewährleisten. Hier muss die Ausstattung ergänzt bzw. durch andere Organisationen<br />

beigestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Diese Stellungnahme kann im Internet aufgerufen wer<strong>den</strong> unter www.agbf.de

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