20.11.2013 Aufrufe

B 294 Ortsumfahrung Winden Bauabschnitt 1 Andreas Friedrich ...

B 294 Ortsumfahrung Winden Bauabschnitt 1 Andreas Friedrich ...

B 294 Ortsumfahrung Winden Bauabschnitt 1 Andreas Friedrich ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

B <strong>294</strong><br />

<strong>Ortsumfahrung</strong> <strong>Winden</strong><br />

<strong>Bauabschnitt</strong> 1<br />

<strong>Andreas</strong> <strong>Friedrich</strong>, 29.01.2013<br />

1. Dezember 2003


Übersichtskarte<br />

B <strong>294</strong> <strong>Ortsumfahrung</strong> <strong>Winden</strong> - <strong>Bauabschnitt</strong> 1<br />

1. <strong>Bauabschnitt</strong><br />

1. Dezember 2003


Beispiel Grunderwerbseinzelblatt


Az.: 41/3928.2 B <strong>294</strong> OU <strong>Winden</strong>/BA 1<br />

Vereinbarung<br />

zwischen<br />

der Straßenbauverwaltung und dem Grundstückseigentümer<br />

Gemarkung Niederwinden<br />

Beispiel: Vereinbarung<br />

Herr Mustermann, wohnhaft Musterstr. X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />

Gemarkung/ Flur<br />

Grundbuch Blatt<br />

Flst.<br />

Nr.<br />

Größe<br />

m²<br />

Nutzungsart<br />

Zu erwerbende<br />

Fläche<br />

ca. m ²<br />

Grunderwerbseinzelblatt<br />

Kaufpreis €/m²<br />

vorübergehend<br />

benötigte<br />

Fläche<br />

ca. m²<br />

Gesamtkaufpreis<br />

€<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

Niederwinden<br />

200<br />

250<br />

18000<br />

Landwirtschaftsfläche<br />

3000<br />

3,00<br />

100<br />

9.000,00<br />

1. Der unterzeichnende Grundstückseigentümer ist bereit, das Eigentum an der in Spalte 6 bezeichneten, für o.g. Baumaßnahme benötigten Grundstücksflächen der Straßenbauverwaltung zu übertragen.<br />

Er erteilt unwiderruflich die Erlaubnis, die Bauarbeiten sofort auszuführen und die dazu benötigten Flächen in Besitz zu nehmen.<br />

2. In den notariell zu beurkundenden Kaufvertrag wird der in den Spalten 7 und 9 festgehaltene Kaufpreis vereinbart. Für die Schlussrechnung ist das Ergebnis der Vermessung entscheidend.<br />

3. Der Kaufpreis wird binnen 6 Wochen nach Eingang der Kaufvertragsabschrift beim Regierungspräsidium Freiburg fällig. Bei einem Kaufpreis über 2.500,00 € beginnt diese Frist mit Eingang der<br />

Eintragungsbekanntmachung über die Auflassungsvormerkung beim Regierungspräsidium Freiburg. Voraussetzung für die Auszahlung des Kaufpreises ist darüber hinaus die Lastenfreiheit des in<br />

Anspruch genommenen Grundstücks. Der Kaupreis wird vom Tage der Inanspruchnahme bis zum Auszahlungstag mit 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

(BGB) jährlich verzinst: Die Zinsen werden erst nach Vorlage des Fortführungsnachweises mit der Schlussabrechnung über den Kaufpreis fällig. Durch die Verzinsung des Kaufpreises entfällt die<br />

Zahlung einer besonderen Nutzungs- bzw. Pachtentschädigung. Die erworbenen Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme vermessen und aufgelassen. Dabei festgestellte Überzahlungen<br />

sind ab Überschreitung der für die Rückzahlung gesetzten Frist wie der Kaufpreis zu verzinsen. Bis dahin sind sie zinslos.<br />

4. Die verkauften Teilflächen sind in geräumten Zustand zu übergeben. Der Aufwuchs wird vom Käufer entfernt und gesondert entschädigt.<br />

5. Die Kosten der Kaufvertragsbeurkundung und der Grundstücksvermessung wird die Straßenbauverwaltung tragen.<br />

6. Das Grundstück ist nicht verpachtet oder ggf. an:<br />

Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse sind vom Verkäufer bezüglich des Kaufgegenstandes zum nächst zulässigen Zeitpunkt zu kündigen. Der Verkäufer befriedigt die sich hieraus<br />

ergebenden Ansprüche.<br />

7. Rechte gegen Dritte, die den o.a. Grundstücksanteil benutzen, gehen auf die Straßenbauverwaltung über.<br />

8. Bankverbindung: Kontoinhaber ………………………………………………………………………………………………………………………<br />

Kto.Nr………………………………………… Kreditinstitut……………………………………<br />

BLZ ………………………………………….<br />

Regierungspräsidium Freiburg<br />

Grundstückseigentümer<br />

________________________<br />

Datum, Unterschrift<br />

<strong>Andreas</strong> <strong>Friedrich</strong><br />

______________________<br />

Datum, Unterschriften


Tabelle - Beispiel<br />

Gemarkung/<br />

Flur<br />

Grundbuch<br />

Blatt<br />

Flst.<br />

Nr.<br />

Größe<br />

m²<br />

Nutzungsart<br />

Zu<br />

erwerbende<br />

Fläche<br />

Kaufpreis<br />

€/m²<br />

Vorübergehend<br />

benötigte<br />

Gesamtkaufpreis<br />

€<br />

ca. m ²<br />

Fläche<br />

ca. m²<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

Niederwinden<br />

200<br />

250<br />

18000<br />

Landwirtschaftsfläche<br />

3000<br />

3,00<br />

100<br />

9.000,00


Az.: 41/3928.2 B <strong>294</strong> OU <strong>Winden</strong>/BA 1<br />

Gemarkung/ Flur<br />

1<br />

Niederwinden<br />

Grundbuch Blatt<br />

2<br />

200<br />

250<br />

Vereinbarung<br />

zwischen<br />

der Straßenbauverwaltung und dem Grundstückseigentümer<br />

4. Die verkauften Teilflächen<br />

18000<br />

3000<br />

3,00<br />

Gemarkung Niederwinden<br />

Landwirtschaftsfläche<br />

Herr Mustermann, wohnhaft Musterweg X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />

Flst. sind Größe in geräumten Nutzungsart Zu Zustand erwerbende Kaufpreis zu €/m² übergeben.<br />

vorübergehend Gesamtkaufpreis<br />

€<br />

Nr. m²<br />

Fläche<br />

benötigte<br />

Der Aufwuchs wird vom<br />

ca. m ²<br />

Käufer entfernt<br />

Fläche<br />

und<br />

ca. m²<br />

gesondert 3<br />

4 entschädigt.<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

1. Der unterzeichnende Grundstückseigentümer ist bereit, das Eigentum an der in Spalte 6 bezeichneten, für o.g. Baumaßnahme benötigten Grundstücksflächen der Straßenbauverwaltung zu übertragen.<br />

Er erteilt unwiderruflich die Erlaubnis, die Bauarbeiten sofort auszuführen und die dazu benötigten Flächen in Besitz zu nehmen.<br />

2. In den notariell zu beurkundenden Kaufvertrag wird der in den Spalten 7 und 9 festgehaltene Kaufpreis vereinbart. Für die Schlussrechnung ist das Ergebnis der Vermessung entscheidend.<br />

3. Der Kaufpreis wird binnen 6 Wochen nach Eingang der Kaufvertragsabschrift beim Regierungspräsidium Freiburg fällig. Bei einem Kaufpreis über 2.500,00 € beginnt diese Frist mit Eingang der<br />

Eintragungsbekanntmachung über die Auflassungsvormerkung beim Regierungspräsidium Freiburg. Voraussetzung für die Auszahlung des Kaufpreises ist darüber hinaus die Lastenfreiheit des in<br />

Anspruch genommenen Grundstücks. Der Kaupreis wird vom Tage der Inanspruchnahme bis zum Auszahlungstag mit 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

(BGB) jährlich verzinst: Die Zinsen werden erst nach Vorlage des Fortführungsnachweises mit der Schlussabrechnung über den Kaufpreis fällig. Durch die Verzinsung des Kaufpreises entfällt die<br />

Zahlung einer besonderen Nutzungs- bzw. Pachtentschädigung. Die erworbenen Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme vermessen und aufgelassen. Dabei festgestellte Überzahlungen<br />

sind ab Überschreitung der für die Rückzahlung gesetzten Frist wie der Kaufpreis zu verzinsen. Bis dahin sind sie zinslos.<br />

4. Die verkauften Teilflächen sind in geräumten Zustand zu übergeben. Der Aufwuchs wird vom Käufer entfernt und gesondert entschädigt.<br />

5. Die Kosten der Kaufvertragsbeurkundung und der Grundstücksvermessung wird die Straßenbauverwaltung tragen.<br />

6. Das Grundstück ist nicht verpachtet oder ggf. an:<br />

100<br />

9.000,00<br />

Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse sind vom Verkäufer bezüglich des Kaufgegenstandes zum nächst zulässigen Zeitpunkt zu kündigen. Der Verkäufer befriedigt die sich hieraus<br />

ergebenden Ansprüche.<br />

7. Rechte gegen Dritte, die den o.a. Grundstücksanteil benutzen, gehen auf die Straßenbauverwaltung über.<br />

8. Bankverbindung: Kontoinhaber ………………………………………………………………………………………………………………………<br />

Kto.Nr………………………………………… Kreditinstitut……………………………………<br />

BLZ ………………………………………….<br />

Regierungspräsidium Freiburg<br />

Grundstückseigentümer<br />

________________________<br />

Datum, Unterschrift<br />

<strong>Andreas</strong> <strong>Friedrich</strong><br />

______________________<br />

Datum, Unterschriften


Az.: 41/3928.2 B <strong>294</strong> OU <strong>Winden</strong>/BA 1<br />

Gemarkung/ Flur<br />

Grundbuch Blatt<br />

Vereinbarung<br />

zwischen<br />

der Straßenbauverwaltung und dem Grundstückseigentümer<br />

Gemarkung Niederwinden<br />

ca. m²<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

sind vom Verkäufer bezüglich des<br />

Niederwinden<br />

200<br />

250 18000 Landwirtschaftsfläche<br />

3000<br />

3,00<br />

100<br />

9.000,00<br />

Kaufgegenstandes zum nächst zulässigen<br />

1. Der unterzeichnende Grundstückseigentümer ist bereit, das Eigentum an der in Spalte 6 bezeichneten, für o.g. Baumaßnahme benötigten Grundstücksflächen der Straßenbauverwaltung zu übertragen.<br />

Er erteilt unwiderruflich die Erlaubnis, die Bauarbeiten Zeitpunkt sofort auszuführen und die dazu benötigten kündigen. Flächen in Besitz zu Der nehmen. Verkäufer befriedigt<br />

2. In den notariell zu beurkundenden Kaufvertrag wird der in den Spalten 7 und 9 festgehaltene Kaufpreis vereinbart. Für die Schlussrechnung ist das Ergebnis der Vermessung entscheidend.<br />

3. Der Kaufpreis wird binnen 6 Wochen nach Eingang der die Kaufvertragsabschrift sich hieraus beim Regierungspräsidium ergebenden Freiburg fällig. Bei einem Kaufpreis Ansprüche.<br />

über 2.500,00 € beginnt diese Frist mit Eingang der<br />

Eintragungsbekanntmachung über die Auflassungsvormerkung beim Regierungspräsidium Freiburg. Voraussetzung für die Auszahlung des Kaufpreises ist darüber hinaus die Lastenfreiheit des in<br />

Anspruch genommenen Grundstücks. Der Kaupreis wird vom Tage der Inanspruchnahme bis zum Auszahlungstag mit 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

(BGB) jährlich verzinst: Die Zinsen werden erst nach Vorlage des Fortführungsnachweises mit der Schlussabrechnung über den Kaufpreis fällig. Durch die Verzinsung des Kaufpreises entfällt die<br />

Zahlung einer besonderen Nutzungs- bzw. Pachtentschädigung. Die erworbenen Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme vermessen und aufgelassen. Dabei festgestellte Überzahlungen<br />

sind ab Überschreitung der für die Rückzahlung gesetzten Frist wie der Kaufpreis zu verzinsen. Bis dahin sind sie zinslos.<br />

4. Die verkauften Teilflächen sind in geräumten Zustand zu übergeben. Der Aufwuchs wird vom Käufer entfernt und gesondert entschädigt.<br />

5. Die Kosten der Kaufvertragsbeurkundung und der Grundstücksvermessung wird die Straßenbauverwaltung tragen.<br />

6. Das Grundstück ist nicht verpachtet oder ggf. an:<br />

6. Das Grundstück ist nicht verpachtet oder ggf.<br />

Herr Mustermann, wohnhaft Musterweg X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />

Flst. an: Größe Nutzungsart Zu erwerbende Kaufpreis €/m² vorübergehend Gesamtkaufpreis<br />

€<br />

Nr. m²<br />

Fläche<br />

benötigte<br />

ca. m ²<br />

Fläche<br />

Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse<br />

Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse sind vom Verkäufer bezüglich des Kaufgegenstandes zum nächst zulässigen Zeitpunkt zu kündigen. Der Verkäufer befriedigt die sich hieraus<br />

ergebenden Ansprüche.<br />

7. Rechte gegen Dritte, die den o.a. Grundstücksanteil benutzen, gehen auf die Straßenbauverwaltung über.<br />

8. Bankverbindung: Kontoinhaber ………………………………………………………………………………………………………………………<br />

Kto.Nr………………………………………… Kreditinstitut……………………………………<br />

BLZ ………………………………………….<br />

Regierungspräsidium Freiburg<br />

Grundstückseigentümer<br />

________________________<br />

Datum, Unterschrift<br />

<strong>Andreas</strong> <strong>Friedrich</strong><br />

______________________<br />

Datum, Unterschriften


Az.: 41/3928.2 B <strong>294</strong> OU <strong>Winden</strong>/BA 1<br />

Gemarkung/ Flur<br />

1<br />

Niederwinden<br />

Grundbuch Blatt<br />

2<br />

200<br />

Vereinbarung<br />

zwischen<br />

der Straßenbauverwaltung und dem Grundstückseigentümer<br />

8. Bankverbindung:<br />

Herr Mustermann, wohnhaft Musterweg X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />

Flst. Kontoinhaber Größe Nutzungsart ………………………..<br />

Zu erwerbende Kaufpreis €/m² vorübergehend<br />

Nr. m²<br />

Fläche<br />

benötigte<br />

Kto.Nr……………………<br />

ca. m ²<br />

Fläche<br />

ca. m²<br />

Kreditinstitut………………………<br />

Gemarkung Niederwinden<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

250 18000 Landwirtschaftsfläche<br />

3000<br />

3,00<br />

100<br />

BLZ ………………………………………….<br />

Gesamtkaufpreis<br />

€<br />

1. Der unterzeichnende Grundstückseigentümer ist bereit, das Eigentum an der in Spalte 6 bezeichneten, für o.g. Baumaßnahme benötigten Grundstücksflächen der Straßenbauverwaltung zu übertragen.<br />

Er erteilt unwiderruflich die Erlaubnis, die Bauarbeiten sofort auszuführen und die dazu benötigten Flächen in Besitz zu nehmen.<br />

2. In den notariell zu beurkundenden Kaufvertrag wird der in den Spalten 7 und 9 festgehaltene Kaufpreis vereinbart. Für die Schlussrechnung ist das Ergebnis der Vermessung entscheidend.<br />

3. Der Kaufpreis wird binnen 6 Wochen nach Eingang der Kaufvertragsabschrift beim Regierungspräsidium Freiburg fällig. Bei einem Kaufpreis über 2.500,00 € beginnt diese Frist mit Eingang der<br />

Eintragungsbekanntmachung über die Auflassungsvormerkung beim Regierungspräsidium Freiburg. Voraussetzung für die Auszahlung des Kaufpreises ist darüber hinaus die Lastenfreiheit des in<br />

Anspruch genommenen Grundstücks. Der Kaupreis wird vom Tage der Inanspruchnahme bis zum Auszahlungstag mit 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

(BGB) jährlich verzinst: Die Zinsen werden erst nach Vorlage des Fortführungsnachweises mit der Schlussabrechnung über den Kaufpreis fällig. Durch die Verzinsung des Kaufpreises entfällt die<br />

Zahlung einer besonderen Nutzungs- bzw. Pachtentschädigung. Die erworbenen Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme vermessen und aufgelassen. Dabei festgestellte Überzahlungen<br />

sind ab Überschreitung der für die Rückzahlung gesetzten Frist wie der Kaufpreis zu verzinsen. Bis dahin sind sie zinslos.<br />

4. Die verkauften Teilflächen sind in geräumten Zustand zu übergeben. Der Aufwuchs wird vom Käufer entfernt und gesondert entschädigt.<br />

5. Die Kosten der Kaufvertragsbeurkundung und der Grundstücksvermessung wird die Straßenbauverwaltung tragen.<br />

6. Das Grundstück ist nicht verpachtet oder ggf. an:<br />

9<br />

9.000,00<br />

Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse sind vom Verkäufer bezüglich des Kaufgegenstandes zum nächst zulässigen Zeitpunkt zu kündigen. Der Verkäufer befriedigt die sich hieraus<br />

ergebenden Ansprüche.<br />

7. Rechte gegen Dritte, die den o.a. Grundstücksanteil benutzen, gehen auf die Straßenbauverwaltung über.<br />

8. Bankverbindung: Kontoinhaber ………………………………………………………………………………………………………………………<br />

Kto.Nr………………………………………… Kreditinstitut……………………………………<br />

BLZ ………………………………………….<br />

Regierungspräsidium Freiburg<br />

Grundstückseigentümer<br />

________________________<br />

Datum, Unterschrift<br />

<strong>Andreas</strong> <strong>Friedrich</strong><br />

______________________<br />

Datum, Unterschriften


Vollmacht zur Veräußerung von Grundstücken<br />

Herr Mustermann, Musterstr. X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />

Vollmacht<br />

bevollmächtigt hiermit Herrn Clemens Bieniger, Bürgermeister der Gemeinde <strong>Winden</strong> im Elztal<br />

oder eine/n Bedienstete/n des Regierungspräsidium Freiburg<br />

zur<br />

oder<br />

Veräußerung<br />

des Notariats – je einzeln –<br />

von Grundstücken<br />

ihn/sie beim Abschluss eines Kaufvertrages für umseitig beschriebenes Grundstückseigentum Behörden und Privaten gegenüber in jeder<br />

Richtung zu vertreten. Namentlich ist der Bevollmächtigte befugt:<br />

1. Den nach § 311 b BGB erforderlichen Kaufvertrag abzuschließen, die öffentliche Beurkundung des Vertrages zu beantragen und dabei<br />

mitzuwirken, Auflassungserklärungen abzugeben, die Eintragung des Käufers als Eigentümer in das Grundbuch zu bewilligen und<br />

zu beantragen.<br />

2. die Berichtigung des Grundbuches zu betreiben, diesbezüglich Erklärungen abzugeben und Anträge beim Grundbuchamt zu<br />

stellen, insbesondere die Zustimmung zur Löschung von Hypotheken im Sinne des § 27 der Grundbuchordnung zu erteilen;<br />

3. nötigenfalls die Eintragung von Dienstbarkeiten, Reallasten und reallastartigen dinglichen Rechten zu bewilligen und zu beantragen;<br />

4. Die Eintragung von Vormerkungen (§ 883 BGB) zu bewilligen und zu beantragen;<br />

5. Eintragungen und Löschungen jeder Art im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen.<br />

Die vorstehende Vollmacht erlischt durch den Tod des Vollmachtgebers nicht, sie gilt deshalb auch für die Erben. Der Bevollmächtigte wird<br />

ermächtigt, diese Vollmacht ggf. im ganzen oder nur teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Vom Bevollmächtigten schon vorgenommene<br />

Rechtshandlungen werden genehmigt. Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

_________________________<br />

Ort, Datum<br />

_____________________________________<br />

Unterschrift/en Grundstückseigentümer<br />

Unterschriftsbeglaubigung<br />

Die vorstehende Vollmacht ist heute in meiner Gegenwart eigenhändig unterzeichnet worden von der/n mir persönlich bekannten/durch amtlichen<br />

Lichtbildausweis ausgewiesenen.<br />

Die Unterschrift/en wird/werden als echt öffentlich beglaubigt.<br />

Die Kosten werden gem. VwV Kostenerlass<br />

v. 20.02.2006 (Die Justiz S.<br />

193ff) erlassen, da der Grunderwerb<br />

der Förderung öffentlicher Zwecke<br />

dient.


Herr Mustermann, Musterstr. X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />

Vollmacht zur Veräußerung von Grundstücken<br />

Unterschriftsbeglaubigung<br />

bevollmächtigt hiermit Herrn Clemens Bieniger, Bürgermeister der Gemeinde <strong>Winden</strong> im Elztal<br />

oder eine/n Bedienstete/n des Regierungspräsidium Freiburg oder des Notariats – je einzeln –<br />

ihn/sie beim Abschluss eines Kaufvertrages für umseitig beschriebenes Grundstückseigentum Behörden und Privaten gegenüber in jeder<br />

Richtung zu vertreten. Namentlich ist der Bevollmächtigte befugt:<br />

1. Den nach § 311 b BGB erforderlichen Kaufvertrag abzuschließen, meiner die öffentliche Gegenwart Beurkundung des eigenhändig<br />

Vertrages zu beantragen und dabei<br />

mitzuwirken, Auflassungserklärungen abzugeben, die Eintragung des Käufers als Eigentümer in das Grundbuch zu bewilligen und<br />

zu beantragen.<br />

unterzeichnet worden von der/n mir<br />

2. die Berichtigung des Grundbuches zu betreiben, diesbezüglich Erklärungen abzugeben und Anträge beim Grundbuchamt zu<br />

persönlich bekannten/durch<br />

stellen, insbesondere die Zustimmung zur Löschung von Hypotheken im Sinne des § 27 der Grundbuchordnung zu erteilen;<br />

3. nötigenfalls die Eintragung von Dienstbarkeiten, Reallasten und reallastartigen dinglichen Rechten zu bewilligen und zu beantragen;<br />

4. Die Eintragung von Vormerkungen (§ 883 BGB) zu bewilligen und zu beantragen;<br />

5. Eintragungen und Löschungen jeder Art im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen.<br />

Die vorstehende Vollmacht ist heute in<br />

amtlichen Lichtbildausweis ausgewiesenen.<br />

Die Unterschrift/en wird/werden als echt<br />

Die vorstehende Vollmacht erlischt durch den Tod des Vollmachtgebers nicht, sie gilt deshalb auch für die Erben. Der Bevollmächtigte wird<br />

ermächtigt, diese Vollmacht ggf. im ganzen oder nur teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Vom Bevollmächtigten schon vorgenommene<br />

Rechtshandlungen werden genehmigt. Der Bevollmächtigte öffentlich ist von den Beschränkungen beglaubigt.<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

_________________________<br />

Ort, Datum<br />

_____________________________________<br />

Unterschrift/en Grundstückseigentümer<br />

Unterschriftsbeglaubigung<br />

Die vorstehende Vollmacht ist heute in meiner Gegenwart eigenhändig unterzeichnet worden von der/n mir persönlich bekannten/durch amtlichen<br />

Lichtbildausweis ausgewiesenen.<br />

Die Unterschrift/en wird/werden als echt öffentlich beglaubigt.<br />

Die Kosten werden gem. VwV Kostenerlass<br />

v. 20.02.2006 (Die Justiz S.<br />

193ff) erlassen, da der Grunderwerb<br />

der Förderung öffentlicher Zwecke<br />

dient.


Notarielle Beurkundung<br />

Notar Dr. Thilo Rott<br />

Adresse Notariat Waldkirch<br />

Fabrik Sonntag 8<br />

79183 Waldkirch<br />

Telefon 07681 / 47449-20<br />

E-Mail: poststelle@notwaldkirch.justiz.bwl.de


41/3928.2 B <strong>294</strong> OU <strong>Winden</strong>/BA 1<br />

B <strong>294</strong> OU <strong>Winden</strong><br />

Bauerlaubnis<br />

Grundstückseigentümer<br />

Herr Mustermann,<br />

wohnhaft Musterstr. X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />

Ich erlaube der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und den von ihr beauftragten Personen<br />

unwiderruflich- vorbehaltlich aller Entschädigungsansprüche-, folgende Grundstücksteilflächen zum Vorbereiten und<br />

Durchführen von Straßenbauarbeiten zu betreten und zu benutzen:<br />

Gemarkung<br />

Niederwinden<br />

Flst. Nr.<br />

250<br />

Größe m²<br />

18.000<br />

benötigte<br />

Teilfläche m ²<br />

0<br />

Vorübergehend<br />

benötigte Teilfläche m ²<br />

3.000<br />

Die Übergabe der Bedarfsflächen erfolgt zum Baubeginn.<br />

Das Grundstück/die Grundstücke ist/sind vermietet/verpachtet<br />

nein<br />

ja, an …………………………………………………………………..<br />

……………………………………………………………………………......<br />

…………………………………………………………………………………<br />

( Name des und Anschrift des Mieters/Pächters)<br />

Niederwinden, den ________________________________<br />

____________________________________________<br />

Unterschrift Eigentümer


Zuständige Personen<br />

Herr Haag: Ref. 46.1, Tel.: 0761-208-2272, Projektleiter<br />

otmar.haag@rpf.bwl.de<br />

Herr <strong>Friedrich</strong>: Ref. 41, Tel.:0761/208-4441, Grunderwerb<br />

andreas.friedrich@rpf.bwl.de<br />

Herr Haberstroh: Ref. 46.1, Tel.: 0761-208-2293, Bauleiter<br />

daniel.haberstroh@rpf.bwl.de<br />

Herr Landgrafe: Ref. 44, Tel.: 0761/208-4487, Planung<br />

matthias.landgrafe@rpf.bwl.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!