B 294 Ortsumfahrung Winden Bauabschnitt 1 Andreas Friedrich ...
B 294 Ortsumfahrung Winden Bauabschnitt 1 Andreas Friedrich ...
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B <strong>294</strong><br />
<strong>Ortsumfahrung</strong> <strong>Winden</strong><br />
<strong>Bauabschnitt</strong> 1<br />
<strong>Andreas</strong> <strong>Friedrich</strong>, 29.01.2013<br />
1. Dezember 2003
Übersichtskarte<br />
B <strong>294</strong> <strong>Ortsumfahrung</strong> <strong>Winden</strong> - <strong>Bauabschnitt</strong> 1<br />
1. <strong>Bauabschnitt</strong><br />
1. Dezember 2003
Beispiel Grunderwerbseinzelblatt
Az.: 41/3928.2 B <strong>294</strong> OU <strong>Winden</strong>/BA 1<br />
Vereinbarung<br />
zwischen<br />
der Straßenbauverwaltung und dem Grundstückseigentümer<br />
Gemarkung Niederwinden<br />
Beispiel: Vereinbarung<br />
Herr Mustermann, wohnhaft Musterstr. X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />
Gemarkung/ Flur<br />
Grundbuch Blatt<br />
Flst.<br />
Nr.<br />
Größe<br />
m²<br />
Nutzungsart<br />
Zu erwerbende<br />
Fläche<br />
ca. m ²<br />
Grunderwerbseinzelblatt<br />
Kaufpreis €/m²<br />
vorübergehend<br />
benötigte<br />
Fläche<br />
ca. m²<br />
Gesamtkaufpreis<br />
€<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
Niederwinden<br />
200<br />
250<br />
18000<br />
Landwirtschaftsfläche<br />
3000<br />
3,00<br />
100<br />
9.000,00<br />
1. Der unterzeichnende Grundstückseigentümer ist bereit, das Eigentum an der in Spalte 6 bezeichneten, für o.g. Baumaßnahme benötigten Grundstücksflächen der Straßenbauverwaltung zu übertragen.<br />
Er erteilt unwiderruflich die Erlaubnis, die Bauarbeiten sofort auszuführen und die dazu benötigten Flächen in Besitz zu nehmen.<br />
2. In den notariell zu beurkundenden Kaufvertrag wird der in den Spalten 7 und 9 festgehaltene Kaufpreis vereinbart. Für die Schlussrechnung ist das Ergebnis der Vermessung entscheidend.<br />
3. Der Kaufpreis wird binnen 6 Wochen nach Eingang der Kaufvertragsabschrift beim Regierungspräsidium Freiburg fällig. Bei einem Kaufpreis über 2.500,00 € beginnt diese Frist mit Eingang der<br />
Eintragungsbekanntmachung über die Auflassungsvormerkung beim Regierungspräsidium Freiburg. Voraussetzung für die Auszahlung des Kaufpreises ist darüber hinaus die Lastenfreiheit des in<br />
Anspruch genommenen Grundstücks. Der Kaupreis wird vom Tage der Inanspruchnahme bis zum Auszahlungstag mit 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
(BGB) jährlich verzinst: Die Zinsen werden erst nach Vorlage des Fortführungsnachweises mit der Schlussabrechnung über den Kaufpreis fällig. Durch die Verzinsung des Kaufpreises entfällt die<br />
Zahlung einer besonderen Nutzungs- bzw. Pachtentschädigung. Die erworbenen Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme vermessen und aufgelassen. Dabei festgestellte Überzahlungen<br />
sind ab Überschreitung der für die Rückzahlung gesetzten Frist wie der Kaufpreis zu verzinsen. Bis dahin sind sie zinslos.<br />
4. Die verkauften Teilflächen sind in geräumten Zustand zu übergeben. Der Aufwuchs wird vom Käufer entfernt und gesondert entschädigt.<br />
5. Die Kosten der Kaufvertragsbeurkundung und der Grundstücksvermessung wird die Straßenbauverwaltung tragen.<br />
6. Das Grundstück ist nicht verpachtet oder ggf. an:<br />
Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse sind vom Verkäufer bezüglich des Kaufgegenstandes zum nächst zulässigen Zeitpunkt zu kündigen. Der Verkäufer befriedigt die sich hieraus<br />
ergebenden Ansprüche.<br />
7. Rechte gegen Dritte, die den o.a. Grundstücksanteil benutzen, gehen auf die Straßenbauverwaltung über.<br />
8. Bankverbindung: Kontoinhaber ………………………………………………………………………………………………………………………<br />
Kto.Nr………………………………………… Kreditinstitut……………………………………<br />
BLZ ………………………………………….<br />
Regierungspräsidium Freiburg<br />
Grundstückseigentümer<br />
________________________<br />
Datum, Unterschrift<br />
<strong>Andreas</strong> <strong>Friedrich</strong><br />
______________________<br />
Datum, Unterschriften
Tabelle - Beispiel<br />
Gemarkung/<br />
Flur<br />
Grundbuch<br />
Blatt<br />
Flst.<br />
Nr.<br />
Größe<br />
m²<br />
Nutzungsart<br />
Zu<br />
erwerbende<br />
Fläche<br />
Kaufpreis<br />
€/m²<br />
Vorübergehend<br />
benötigte<br />
Gesamtkaufpreis<br />
€<br />
ca. m ²<br />
Fläche<br />
ca. m²<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
Niederwinden<br />
200<br />
250<br />
18000<br />
Landwirtschaftsfläche<br />
3000<br />
3,00<br />
100<br />
9.000,00
Az.: 41/3928.2 B <strong>294</strong> OU <strong>Winden</strong>/BA 1<br />
Gemarkung/ Flur<br />
1<br />
Niederwinden<br />
Grundbuch Blatt<br />
2<br />
200<br />
250<br />
Vereinbarung<br />
zwischen<br />
der Straßenbauverwaltung und dem Grundstückseigentümer<br />
4. Die verkauften Teilflächen<br />
18000<br />
3000<br />
3,00<br />
Gemarkung Niederwinden<br />
Landwirtschaftsfläche<br />
Herr Mustermann, wohnhaft Musterweg X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />
Flst. sind Größe in geräumten Nutzungsart Zu Zustand erwerbende Kaufpreis zu €/m² übergeben.<br />
vorübergehend Gesamtkaufpreis<br />
€<br />
Nr. m²<br />
Fläche<br />
benötigte<br />
Der Aufwuchs wird vom<br />
ca. m ²<br />
Käufer entfernt<br />
Fläche<br />
und<br />
ca. m²<br />
gesondert 3<br />
4 entschädigt.<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
1. Der unterzeichnende Grundstückseigentümer ist bereit, das Eigentum an der in Spalte 6 bezeichneten, für o.g. Baumaßnahme benötigten Grundstücksflächen der Straßenbauverwaltung zu übertragen.<br />
Er erteilt unwiderruflich die Erlaubnis, die Bauarbeiten sofort auszuführen und die dazu benötigten Flächen in Besitz zu nehmen.<br />
2. In den notariell zu beurkundenden Kaufvertrag wird der in den Spalten 7 und 9 festgehaltene Kaufpreis vereinbart. Für die Schlussrechnung ist das Ergebnis der Vermessung entscheidend.<br />
3. Der Kaufpreis wird binnen 6 Wochen nach Eingang der Kaufvertragsabschrift beim Regierungspräsidium Freiburg fällig. Bei einem Kaufpreis über 2.500,00 € beginnt diese Frist mit Eingang der<br />
Eintragungsbekanntmachung über die Auflassungsvormerkung beim Regierungspräsidium Freiburg. Voraussetzung für die Auszahlung des Kaufpreises ist darüber hinaus die Lastenfreiheit des in<br />
Anspruch genommenen Grundstücks. Der Kaupreis wird vom Tage der Inanspruchnahme bis zum Auszahlungstag mit 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
(BGB) jährlich verzinst: Die Zinsen werden erst nach Vorlage des Fortführungsnachweises mit der Schlussabrechnung über den Kaufpreis fällig. Durch die Verzinsung des Kaufpreises entfällt die<br />
Zahlung einer besonderen Nutzungs- bzw. Pachtentschädigung. Die erworbenen Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme vermessen und aufgelassen. Dabei festgestellte Überzahlungen<br />
sind ab Überschreitung der für die Rückzahlung gesetzten Frist wie der Kaufpreis zu verzinsen. Bis dahin sind sie zinslos.<br />
4. Die verkauften Teilflächen sind in geräumten Zustand zu übergeben. Der Aufwuchs wird vom Käufer entfernt und gesondert entschädigt.<br />
5. Die Kosten der Kaufvertragsbeurkundung und der Grundstücksvermessung wird die Straßenbauverwaltung tragen.<br />
6. Das Grundstück ist nicht verpachtet oder ggf. an:<br />
100<br />
9.000,00<br />
Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse sind vom Verkäufer bezüglich des Kaufgegenstandes zum nächst zulässigen Zeitpunkt zu kündigen. Der Verkäufer befriedigt die sich hieraus<br />
ergebenden Ansprüche.<br />
7. Rechte gegen Dritte, die den o.a. Grundstücksanteil benutzen, gehen auf die Straßenbauverwaltung über.<br />
8. Bankverbindung: Kontoinhaber ………………………………………………………………………………………………………………………<br />
Kto.Nr………………………………………… Kreditinstitut……………………………………<br />
BLZ ………………………………………….<br />
Regierungspräsidium Freiburg<br />
Grundstückseigentümer<br />
________________________<br />
Datum, Unterschrift<br />
<strong>Andreas</strong> <strong>Friedrich</strong><br />
______________________<br />
Datum, Unterschriften
Az.: 41/3928.2 B <strong>294</strong> OU <strong>Winden</strong>/BA 1<br />
Gemarkung/ Flur<br />
Grundbuch Blatt<br />
Vereinbarung<br />
zwischen<br />
der Straßenbauverwaltung und dem Grundstückseigentümer<br />
Gemarkung Niederwinden<br />
ca. m²<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
sind vom Verkäufer bezüglich des<br />
Niederwinden<br />
200<br />
250 18000 Landwirtschaftsfläche<br />
3000<br />
3,00<br />
100<br />
9.000,00<br />
Kaufgegenstandes zum nächst zulässigen<br />
1. Der unterzeichnende Grundstückseigentümer ist bereit, das Eigentum an der in Spalte 6 bezeichneten, für o.g. Baumaßnahme benötigten Grundstücksflächen der Straßenbauverwaltung zu übertragen.<br />
Er erteilt unwiderruflich die Erlaubnis, die Bauarbeiten Zeitpunkt sofort auszuführen und die dazu benötigten kündigen. Flächen in Besitz zu Der nehmen. Verkäufer befriedigt<br />
2. In den notariell zu beurkundenden Kaufvertrag wird der in den Spalten 7 und 9 festgehaltene Kaufpreis vereinbart. Für die Schlussrechnung ist das Ergebnis der Vermessung entscheidend.<br />
3. Der Kaufpreis wird binnen 6 Wochen nach Eingang der die Kaufvertragsabschrift sich hieraus beim Regierungspräsidium ergebenden Freiburg fällig. Bei einem Kaufpreis Ansprüche.<br />
über 2.500,00 € beginnt diese Frist mit Eingang der<br />
Eintragungsbekanntmachung über die Auflassungsvormerkung beim Regierungspräsidium Freiburg. Voraussetzung für die Auszahlung des Kaufpreises ist darüber hinaus die Lastenfreiheit des in<br />
Anspruch genommenen Grundstücks. Der Kaupreis wird vom Tage der Inanspruchnahme bis zum Auszahlungstag mit 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
(BGB) jährlich verzinst: Die Zinsen werden erst nach Vorlage des Fortführungsnachweises mit der Schlussabrechnung über den Kaufpreis fällig. Durch die Verzinsung des Kaufpreises entfällt die<br />
Zahlung einer besonderen Nutzungs- bzw. Pachtentschädigung. Die erworbenen Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme vermessen und aufgelassen. Dabei festgestellte Überzahlungen<br />
sind ab Überschreitung der für die Rückzahlung gesetzten Frist wie der Kaufpreis zu verzinsen. Bis dahin sind sie zinslos.<br />
4. Die verkauften Teilflächen sind in geräumten Zustand zu übergeben. Der Aufwuchs wird vom Käufer entfernt und gesondert entschädigt.<br />
5. Die Kosten der Kaufvertragsbeurkundung und der Grundstücksvermessung wird die Straßenbauverwaltung tragen.<br />
6. Das Grundstück ist nicht verpachtet oder ggf. an:<br />
6. Das Grundstück ist nicht verpachtet oder ggf.<br />
Herr Mustermann, wohnhaft Musterweg X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />
Flst. an: Größe Nutzungsart Zu erwerbende Kaufpreis €/m² vorübergehend Gesamtkaufpreis<br />
€<br />
Nr. m²<br />
Fläche<br />
benötigte<br />
ca. m ²<br />
Fläche<br />
Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse<br />
Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse sind vom Verkäufer bezüglich des Kaufgegenstandes zum nächst zulässigen Zeitpunkt zu kündigen. Der Verkäufer befriedigt die sich hieraus<br />
ergebenden Ansprüche.<br />
7. Rechte gegen Dritte, die den o.a. Grundstücksanteil benutzen, gehen auf die Straßenbauverwaltung über.<br />
8. Bankverbindung: Kontoinhaber ………………………………………………………………………………………………………………………<br />
Kto.Nr………………………………………… Kreditinstitut……………………………………<br />
BLZ ………………………………………….<br />
Regierungspräsidium Freiburg<br />
Grundstückseigentümer<br />
________________________<br />
Datum, Unterschrift<br />
<strong>Andreas</strong> <strong>Friedrich</strong><br />
______________________<br />
Datum, Unterschriften
Az.: 41/3928.2 B <strong>294</strong> OU <strong>Winden</strong>/BA 1<br />
Gemarkung/ Flur<br />
1<br />
Niederwinden<br />
Grundbuch Blatt<br />
2<br />
200<br />
Vereinbarung<br />
zwischen<br />
der Straßenbauverwaltung und dem Grundstückseigentümer<br />
8. Bankverbindung:<br />
Herr Mustermann, wohnhaft Musterweg X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />
Flst. Kontoinhaber Größe Nutzungsart ………………………..<br />
Zu erwerbende Kaufpreis €/m² vorübergehend<br />
Nr. m²<br />
Fläche<br />
benötigte<br />
Kto.Nr……………………<br />
ca. m ²<br />
Fläche<br />
ca. m²<br />
Kreditinstitut………………………<br />
Gemarkung Niederwinden<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
250 18000 Landwirtschaftsfläche<br />
3000<br />
3,00<br />
100<br />
BLZ ………………………………………….<br />
Gesamtkaufpreis<br />
€<br />
1. Der unterzeichnende Grundstückseigentümer ist bereit, das Eigentum an der in Spalte 6 bezeichneten, für o.g. Baumaßnahme benötigten Grundstücksflächen der Straßenbauverwaltung zu übertragen.<br />
Er erteilt unwiderruflich die Erlaubnis, die Bauarbeiten sofort auszuführen und die dazu benötigten Flächen in Besitz zu nehmen.<br />
2. In den notariell zu beurkundenden Kaufvertrag wird der in den Spalten 7 und 9 festgehaltene Kaufpreis vereinbart. Für die Schlussrechnung ist das Ergebnis der Vermessung entscheidend.<br />
3. Der Kaufpreis wird binnen 6 Wochen nach Eingang der Kaufvertragsabschrift beim Regierungspräsidium Freiburg fällig. Bei einem Kaufpreis über 2.500,00 € beginnt diese Frist mit Eingang der<br />
Eintragungsbekanntmachung über die Auflassungsvormerkung beim Regierungspräsidium Freiburg. Voraussetzung für die Auszahlung des Kaufpreises ist darüber hinaus die Lastenfreiheit des in<br />
Anspruch genommenen Grundstücks. Der Kaupreis wird vom Tage der Inanspruchnahme bis zum Auszahlungstag mit 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
(BGB) jährlich verzinst: Die Zinsen werden erst nach Vorlage des Fortführungsnachweises mit der Schlussabrechnung über den Kaufpreis fällig. Durch die Verzinsung des Kaufpreises entfällt die<br />
Zahlung einer besonderen Nutzungs- bzw. Pachtentschädigung. Die erworbenen Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme vermessen und aufgelassen. Dabei festgestellte Überzahlungen<br />
sind ab Überschreitung der für die Rückzahlung gesetzten Frist wie der Kaufpreis zu verzinsen. Bis dahin sind sie zinslos.<br />
4. Die verkauften Teilflächen sind in geräumten Zustand zu übergeben. Der Aufwuchs wird vom Käufer entfernt und gesondert entschädigt.<br />
5. Die Kosten der Kaufvertragsbeurkundung und der Grundstücksvermessung wird die Straßenbauverwaltung tragen.<br />
6. Das Grundstück ist nicht verpachtet oder ggf. an:<br />
9<br />
9.000,00<br />
Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse sind vom Verkäufer bezüglich des Kaufgegenstandes zum nächst zulässigen Zeitpunkt zu kündigen. Der Verkäufer befriedigt die sich hieraus<br />
ergebenden Ansprüche.<br />
7. Rechte gegen Dritte, die den o.a. Grundstücksanteil benutzen, gehen auf die Straßenbauverwaltung über.<br />
8. Bankverbindung: Kontoinhaber ………………………………………………………………………………………………………………………<br />
Kto.Nr………………………………………… Kreditinstitut……………………………………<br />
BLZ ………………………………………….<br />
Regierungspräsidium Freiburg<br />
Grundstückseigentümer<br />
________________________<br />
Datum, Unterschrift<br />
<strong>Andreas</strong> <strong>Friedrich</strong><br />
______________________<br />
Datum, Unterschriften
Vollmacht zur Veräußerung von Grundstücken<br />
Herr Mustermann, Musterstr. X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />
Vollmacht<br />
bevollmächtigt hiermit Herrn Clemens Bieniger, Bürgermeister der Gemeinde <strong>Winden</strong> im Elztal<br />
oder eine/n Bedienstete/n des Regierungspräsidium Freiburg<br />
zur<br />
oder<br />
Veräußerung<br />
des Notariats – je einzeln –<br />
von Grundstücken<br />
ihn/sie beim Abschluss eines Kaufvertrages für umseitig beschriebenes Grundstückseigentum Behörden und Privaten gegenüber in jeder<br />
Richtung zu vertreten. Namentlich ist der Bevollmächtigte befugt:<br />
1. Den nach § 311 b BGB erforderlichen Kaufvertrag abzuschließen, die öffentliche Beurkundung des Vertrages zu beantragen und dabei<br />
mitzuwirken, Auflassungserklärungen abzugeben, die Eintragung des Käufers als Eigentümer in das Grundbuch zu bewilligen und<br />
zu beantragen.<br />
2. die Berichtigung des Grundbuches zu betreiben, diesbezüglich Erklärungen abzugeben und Anträge beim Grundbuchamt zu<br />
stellen, insbesondere die Zustimmung zur Löschung von Hypotheken im Sinne des § 27 der Grundbuchordnung zu erteilen;<br />
3. nötigenfalls die Eintragung von Dienstbarkeiten, Reallasten und reallastartigen dinglichen Rechten zu bewilligen und zu beantragen;<br />
4. Die Eintragung von Vormerkungen (§ 883 BGB) zu bewilligen und zu beantragen;<br />
5. Eintragungen und Löschungen jeder Art im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen.<br />
Die vorstehende Vollmacht erlischt durch den Tod des Vollmachtgebers nicht, sie gilt deshalb auch für die Erben. Der Bevollmächtigte wird<br />
ermächtigt, diese Vollmacht ggf. im ganzen oder nur teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Vom Bevollmächtigten schon vorgenommene<br />
Rechtshandlungen werden genehmigt. Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
_________________________<br />
Ort, Datum<br />
_____________________________________<br />
Unterschrift/en Grundstückseigentümer<br />
Unterschriftsbeglaubigung<br />
Die vorstehende Vollmacht ist heute in meiner Gegenwart eigenhändig unterzeichnet worden von der/n mir persönlich bekannten/durch amtlichen<br />
Lichtbildausweis ausgewiesenen.<br />
Die Unterschrift/en wird/werden als echt öffentlich beglaubigt.<br />
Die Kosten werden gem. VwV Kostenerlass<br />
v. 20.02.2006 (Die Justiz S.<br />
193ff) erlassen, da der Grunderwerb<br />
der Förderung öffentlicher Zwecke<br />
dient.
Herr Mustermann, Musterstr. X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />
Vollmacht zur Veräußerung von Grundstücken<br />
Unterschriftsbeglaubigung<br />
bevollmächtigt hiermit Herrn Clemens Bieniger, Bürgermeister der Gemeinde <strong>Winden</strong> im Elztal<br />
oder eine/n Bedienstete/n des Regierungspräsidium Freiburg oder des Notariats – je einzeln –<br />
ihn/sie beim Abschluss eines Kaufvertrages für umseitig beschriebenes Grundstückseigentum Behörden und Privaten gegenüber in jeder<br />
Richtung zu vertreten. Namentlich ist der Bevollmächtigte befugt:<br />
1. Den nach § 311 b BGB erforderlichen Kaufvertrag abzuschließen, meiner die öffentliche Gegenwart Beurkundung des eigenhändig<br />
Vertrages zu beantragen und dabei<br />
mitzuwirken, Auflassungserklärungen abzugeben, die Eintragung des Käufers als Eigentümer in das Grundbuch zu bewilligen und<br />
zu beantragen.<br />
unterzeichnet worden von der/n mir<br />
2. die Berichtigung des Grundbuches zu betreiben, diesbezüglich Erklärungen abzugeben und Anträge beim Grundbuchamt zu<br />
persönlich bekannten/durch<br />
stellen, insbesondere die Zustimmung zur Löschung von Hypotheken im Sinne des § 27 der Grundbuchordnung zu erteilen;<br />
3. nötigenfalls die Eintragung von Dienstbarkeiten, Reallasten und reallastartigen dinglichen Rechten zu bewilligen und zu beantragen;<br />
4. Die Eintragung von Vormerkungen (§ 883 BGB) zu bewilligen und zu beantragen;<br />
5. Eintragungen und Löschungen jeder Art im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen.<br />
Die vorstehende Vollmacht ist heute in<br />
amtlichen Lichtbildausweis ausgewiesenen.<br />
Die Unterschrift/en wird/werden als echt<br />
Die vorstehende Vollmacht erlischt durch den Tod des Vollmachtgebers nicht, sie gilt deshalb auch für die Erben. Der Bevollmächtigte wird<br />
ermächtigt, diese Vollmacht ggf. im ganzen oder nur teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Vom Bevollmächtigten schon vorgenommene<br />
Rechtshandlungen werden genehmigt. Der Bevollmächtigte öffentlich ist von den Beschränkungen beglaubigt.<br />
des § 181 BGB befreit.<br />
_________________________<br />
Ort, Datum<br />
_____________________________________<br />
Unterschrift/en Grundstückseigentümer<br />
Unterschriftsbeglaubigung<br />
Die vorstehende Vollmacht ist heute in meiner Gegenwart eigenhändig unterzeichnet worden von der/n mir persönlich bekannten/durch amtlichen<br />
Lichtbildausweis ausgewiesenen.<br />
Die Unterschrift/en wird/werden als echt öffentlich beglaubigt.<br />
Die Kosten werden gem. VwV Kostenerlass<br />
v. 20.02.2006 (Die Justiz S.<br />
193ff) erlassen, da der Grunderwerb<br />
der Förderung öffentlicher Zwecke<br />
dient.
Notarielle Beurkundung<br />
Notar Dr. Thilo Rott<br />
Adresse Notariat Waldkirch<br />
Fabrik Sonntag 8<br />
79183 Waldkirch<br />
Telefon 07681 / 47449-20<br />
E-Mail: poststelle@notwaldkirch.justiz.bwl.de
41/3928.2 B <strong>294</strong> OU <strong>Winden</strong>/BA 1<br />
B <strong>294</strong> OU <strong>Winden</strong><br />
Bauerlaubnis<br />
Grundstückseigentümer<br />
Herr Mustermann,<br />
wohnhaft Musterstr. X, 79297 <strong>Winden</strong> im Elztal<br />
Ich erlaube der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und den von ihr beauftragten Personen<br />
unwiderruflich- vorbehaltlich aller Entschädigungsansprüche-, folgende Grundstücksteilflächen zum Vorbereiten und<br />
Durchführen von Straßenbauarbeiten zu betreten und zu benutzen:<br />
Gemarkung<br />
Niederwinden<br />
Flst. Nr.<br />
250<br />
Größe m²<br />
18.000<br />
benötigte<br />
Teilfläche m ²<br />
0<br />
Vorübergehend<br />
benötigte Teilfläche m ²<br />
3.000<br />
Die Übergabe der Bedarfsflächen erfolgt zum Baubeginn.<br />
Das Grundstück/die Grundstücke ist/sind vermietet/verpachtet<br />
nein<br />
ja, an …………………………………………………………………..<br />
……………………………………………………………………………......<br />
…………………………………………………………………………………<br />
( Name des und Anschrift des Mieters/Pächters)<br />
Niederwinden, den ________________________________<br />
____________________________________________<br />
Unterschrift Eigentümer
Zuständige Personen<br />
Herr Haag: Ref. 46.1, Tel.: 0761-208-2272, Projektleiter<br />
otmar.haag@rpf.bwl.de<br />
Herr <strong>Friedrich</strong>: Ref. 41, Tel.:0761/208-4441, Grunderwerb<br />
andreas.friedrich@rpf.bwl.de<br />
Herr Haberstroh: Ref. 46.1, Tel.: 0761-208-2293, Bauleiter<br />
daniel.haberstroh@rpf.bwl.de<br />
Herr Landgrafe: Ref. 44, Tel.: 0761/208-4487, Planung<br />
matthias.landgrafe@rpf.bwl.de