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E N T W U R F S B E G R Ü N D U N G - Die Stadt Damme

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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

E N T W U R F S B E G R <strong>Ü</strong> N D U N G<br />

ZUM<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. 159<br />

„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

DER STADT DAMME<br />

Verfahrensstand:<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Bearbeitungsstand:<br />

September 2011<br />

Bearbeitet durch:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>, Planungsamt<br />

1


• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

Inhaltsübersicht<br />

1. Vorbemerkung Seite 3<br />

1.1 Rechtsgrundlagen Seite 3<br />

1.2 Planunterlage Seite 3<br />

2. Ziel und Zweck der Planung Seite 3<br />

3. Erfordernis der Planung Seite 4<br />

4. Abgrenzung des Plangebietes Seite 4<br />

5. Planerische Rahmenbedingungen Seite 5<br />

6. Wesentliche Auswirkungen der Planung und Abwägung der<br />

Belange Seite 5<br />

6.1 Belange der Wasserwirtschaft Abwasserbeseitigung Seite 6<br />

6.2 Belange des Immissionsschutzes Seite 7<br />

6.3 Umweltschützende Belange Seite 7<br />

6.4 Sonstige Belange Seite 7<br />

7. Städtebauliche Konzeption Seite 7<br />

8. Planinhalte und Festsetzungen Seite 8<br />

8.1 Art der baulichen Nutzung Seite 8<br />

8.2 Maß der baulichen Nutzung und Grundstücksgröße Seite 9<br />

8.3 Bauweise und überbaubare Flächen Seite 9<br />

8.4 Private Verkehrsflächen Seite 9<br />

8.5 Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft Seite 10<br />

8.6 Sonstige Planinhalte Seite 10<br />

8.7 Örtliche Bauvorschriften Seite 10<br />

9. Maßnahmen zur Verwirklichung der Planung Seite 10<br />

10. Flächenbilanz / Städtebauliche Werte Seite 10<br />

11. Verfahrensübersicht Seite 11<br />

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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

1. Vorbemerkung<br />

1.1 Rechtsgrundlagen<br />

Rechtliche Grundlagen der Bebauungsplanung sind der erste Teil (Bauleitplanung) des 1.<br />

Kapitels des Baugesetzbuches (BauGB), die Verordnung über die bauliche Nutzung der<br />

Grundstücke (Baunutzungsverordnung 1990 - BauNVO), die Verordnung über die Ausarbeitung<br />

der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung<br />

1990 – PlanzV90), das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das Niedersächsische<br />

Bodenschutzgesetz (NBodSchG), die Niedersächsische Gemeindeordnung<br />

(NGO), das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz<br />

– BNatSchG), das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz<br />

(NAGBNatSchG), das Raumordnungsgesetz (ROG), das Niedersächsische Gesetz über<br />

Raumordnung und Landesplanung (NROG), das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG), das Niedersächsische Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(NUVPG), das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz<br />

– WHG), das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) - jeweils in der zum Zeitpunkt des<br />

Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung.<br />

1.2 Planunterlage<br />

Kartengrundlage ist die Liegenschaftskarte (ALK 1:1000).<br />

2. Ziel und Zweck der Planung<br />

Das Wochenendhausgebiet Burdiekskamp ist zusammen mit den beiden anderen Wochenhausgebieten<br />

Kuhlenkamp sowie Martinsfeld Anfang der 1970er Jahre entstanden.<br />

Das Ziel war es damals, Erholungssuchenden im Nahbereich des Natur- und Erholungsraumes<br />

Dümmer eine Möglichkeit zu verschaffen, hier ihr Wochenende zu verbringen.<br />

Da die zur Verfügung stehenden Bettenkapazitäten gerade am Westufer des Dümmers<br />

seinerzeit sehr begrenzt waren, wurde dem Bedarf an <strong>Ü</strong>bernachtungsmöglichkeiten auch<br />

durch die Schaffung von Wochenendhausgebieten Rechnung getragen.<br />

<strong>Die</strong> Wohnflächengröße pro Einwohner ist in den vergangenen Jahrzehnten u. a. durch<br />

höhere Ansprüche an die Wohnungsausstattung kontinuierlich gestiegen. Hiervon sind<br />

auch Sonderwohnformen wie Wochenendhausgebiete betroffen.<br />

Bislang sind innerhalb des Plangebietes teilweise lediglich Wochenendhäuser mit einer<br />

Grundfläche von 70 m² einschließlich der Terrassen und Lauben zulässig. Eine solch begrenzte<br />

Fläche ist für die Schaffung von Wohn- und Schlafbereichen sowie von Funktionsräumen<br />

für mehrere Personen „unter einem Dach“ deutlich zu klein. Deswegen wird<br />

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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

seitens etlicher Nutzer eine Ausweitung der Wohnfläche gefordert, um ein erholsames<br />

Wochenendwohnen mit mehreren Personen zu ermöglichen.<br />

3. Erfordernis der Planung<br />

<strong>Die</strong> für den Planungsraum z. Z. gültigen Bebauungspläne Nr. 24 „Dümmerlohausen I“<br />

und Nr. 35 „Dümmerlohausen VI“ wurden 1970 bzw. 1973 vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> als<br />

Satzungen beschlossen und durch Bekanntmachung rechtskräftig. Sie setzen bereits ein<br />

Sondergebiet „Wochenendhausgebiet“ fest.<br />

Es wurde seinerzeit für den Bebauungsplan Nr. 35 eine maximale Grundflächenzahl<br />

(GRZ) von 0,15 und eine maximale Grundfläche von 70 m² für die Wochenendhäuser<br />

festgesetzt.<br />

Um die unter Punkt 2. genannten Planungsziele zu erreichen, soll das Maß der baulichen<br />

Nutzung erweitert werden. Deswegen soll für das Plangebiet die GRZ auf 0,2 (Obergrenze<br />

gemäß Baunutzungsverordnung) angehoben und von der Festsetzung einer maximalen<br />

Grundfläche für die Baukörper abgesehen werden.<br />

<strong>Die</strong> Bebauungspläne Nr. 24 und 35 grenzen aneinander. Es ist sinnvoll, sie zu einem Bebauungsplan<br />

(Nr. 159 „Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“) zusammen zu fassen,<br />

wodurch der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Der B-Plan Nr. 159 hebt die Festsetzungen<br />

der beiden o. g. Pläne auf.<br />

Es handelt sich um einen besiedelten Bereich, in dem lediglich eine moderate Nachverdichtung<br />

möglich sein soll. Deswegen kann der B-Plan Nr. 159 im beschleunigten Verfahren<br />

gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.<br />

4. Abgrenzung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet grenzt im Osten an den Zuschlagsweg (Flurstück 60, Flur 90), im Westen<br />

und Norden an landwirtschaftliche Nutzflächen und Gräben (Flurstücke 56/3, 57, 58/2, 64<br />

und 66, Flur 89), an die Dümmerstraße (Flurstück 13/2, Flur 89) und an einen gewerblichen<br />

Betrieb (Flurstück 58/2, Flur 90) sowie im Süden an die Schulstraße (Flurstück 96,<br />

Flur 90).<br />

Es besitzt eine Größe von 2,62 ha.<br />

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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

5. Planerische Rahmenbedingungen<br />

Das Plangebiet ist im wesentlichen von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben, in die<br />

Einzelwohnlagen eingestreut sind. Im Norden setzt sich die Wochenendhausbebauung<br />

fort. Westlich angrenzend befindet sich ein Gewerbebetrieb, der Eier- und Obstverpackungen<br />

vertreibt. Daran anschließend entlang der Dümmerstraße setzt sich die Ortslage<br />

von Dümmerlohausen fort. Hier existiert eine dörfliche Nutzungsstruktur vorwiegend aus<br />

Wohngebäuden und wenigen landwirtschaftlichen Hofstellen. Östlich grenzt der Naturraum<br />

„Dümmer“ an.<br />

Das Plangebiet wird von der Dümmerstraße, dem Zuschlagsweg sowie der Schulstraße<br />

aus erschlossen. Es ist überwiegend bebaut, so dass nur noch einzelne Grundstücke zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Insgesamt ist der Planungsraum durch Lärm- und Geruchsbelastungen im geringen Ausmaß<br />

aufgrund der landwirtschaftlichen Betriebe und des angrenzenden Gewerbebetriebes<br />

vorgeprägt. Sonstige Emissionsquellen im Umfeld des Plangebietes existieren nicht.<br />

Der Handelsbetrieb für Eier- und Obstverpackungen sowie die landwirtschaftlichen Hofstellen<br />

sind in ihren räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten bereits stark eingeschränkt.<br />

Da sie von Wohnbebauung umgeben sind, wird ein Mehr an Emissionen nicht möglich<br />

sein. Im Sinne des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme ist die Beschränkung von<br />

Nutzungsmöglichkeiten bei den Emittenten und die Duldung höherer Immissionen bei der<br />

schutzbedürftigen Nutzung hinzunehmen.<br />

Das Landes- sowie das Regionale Raumordnungsprogramm treffen keine Aussagen zum<br />

Planungsraum, die im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung zu berücksichtigen wären.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> stellt für das Plangebiet ein Sondergebiet,<br />

dass der Erholung dient (Wochenendhausgebiet), dar. Insofern ist eine Anpassung<br />

des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich.<br />

6. Wesentliche Auswirkungen der Planung und Abwägung<br />

der Belange<br />

Belange der Raumordnung (hier: das östlich angrenzenden Vorranggebietes für Natur<br />

und Landschaft), des Städtebaus und der Landschaftsplanung werden von der vorliegenden<br />

Planung nicht berührt.<br />

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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

6.1 Belange der Wasserwirtschaft / Abwasserbeseitigung<br />

Das Plangebiet grenzt z. T. an einen Graben. Um diesen Wasserzug nicht zusätzlich zu<br />

belasten, sollen entsprechende Festsetzungen zur Ableitung des Niederschlagswassers<br />

innerhalb des Plangebietes erfolgen. Wasserwirtschaftliche Belange werden insofern<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

6.2 Belange des Immissionsschutzes<br />

Wochenendhausgebiete mit ihrer im Vordergrund stehenden Erholungsfunktion besitzen<br />

einen mit Ferienhaus- und reinen Wohngebieten vergleichbaren Schutzanspruch. <strong>Die</strong>s<br />

geben bereits die Orientierungswerte der DIN 18005 wieder.<br />

Der Planungsraum ist durch geringe Lärm- und Geruchsbelastungen vorgeprägt. <strong>Die</strong> im<br />

Umfeld bzw. innerhalb der Ortslage von Dümmerlohausen anzutreffenden Emittenten<br />

(vornehmlich Tierhaltung) sind in ihrer Entwicklung sowie in ihrem Emissionsverhalten<br />

aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu Wohngebäuden bereits stark eingeschränkt.<br />

Soll an diesen Emissionsstandorten eine weitere Betriebsentwicklung stattfinden,<br />

so muss im Zuge dessen hier die Emissionssituation verbessert werden, wodurch<br />

insgesamt eine städtebauliche Verbesserung eintritt.<br />

Der angrenzende Betrieb handelt mit Eier- und Obstverpackungen. Er selbst stellt keine<br />

Verpackungen her. Prozesse zur Herstellung von Papier, eine Altpapieraufbereitung und<br />

sonstige Produktionsschritte, die mit Gerüchen verbunden sein können, finden hier nicht<br />

statt. <strong>Die</strong> Maschinentätigkeiten zur Sortierung der Verpackungen und sonstige Arbeitsprozesse<br />

erfolgen in einer geschlossenen Halle und sind somit eingehaust.<br />

Als Lärmquelle kommen im wesentlichen die Lieferfahrten vom und zum Betriebsgelände<br />

über die Dümmerstraße sowie das Beladen der LKW in Betracht. Zwischen der Ver- und<br />

Entladestelle und dem angrenzenden nördlichen Teil des Plangebietes befindet sich der<br />

Hallenkörper, der abschirmend wirkt. <strong>Die</strong> Lieferfahrten finden in westliche Richtung statt,<br />

so dass das Plangebiet wenig von den stattfindenden Fahrzeugbewegungen und vom<br />

Be- und Entladen betroffen ist.<br />

Das Umfeld des Plangebietes ist traditionell landwirtschaftlich geprägt. Insofern sind hier<br />

auch entsprechende Gerüche wahrzunehmen. Der Handelsbetrieb hat sich von einem<br />

Nebenerwerbsbetrieb zu einem mittelständischen Unternehmen entwickelt. <strong>Die</strong>se Betriebe<br />

sind legal entstanden und besitzen somit auch Bestandsschutz. In diese Situation<br />

wurde zu Beginn der 70ger Jahre das Wochenendhausgebiet mit seinem hohen Schutzanspruch<br />

hineingeplant. Eine räumliche Entflechtung der einzelnen Nutzungen ist nicht<br />

möglich.<br />

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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

Es ist somit im Sinne des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme eine Beschränkung<br />

der Nutzungs- und Erweiterungsmöglichkeiten bei den Emittenten und die Duldung<br />

höherer Immissionen bei der schutzbedürftigen Nutzung hinzunehmen.<br />

6.3 Umweltschützende Belange<br />

Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gelten bei einer zulässigen Grundfläche<br />

von weniger als 20.000 m² Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

zu erwarten sind, als im Sinne von § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen<br />

Entscheidung erfolgt oder zulässig. <strong>Die</strong> zulässige Grundfläche beträgt bei der vorliegenden<br />

Planung rd. 3.200 m².<br />

Es soll dennoch der Eingriff in Natur und Landschaft durch geeignete Festsetzungen<br />

möglichst gering gehalten werden (Eingrünung, Mindestgrundstücksgrößen, Reglementierung<br />

des Bauteppichs).<br />

Das Plangebiet wird seit Jahrzehnten für Siedlungszwecke in Anspruch genommen und<br />

ist überwiegend bebaut. Es handelt sich um ein besonderes Wohnen (Wochenendwohnen).<br />

Zusätzliche Baurechte im nennenswerten Umfang werden nicht geschaffen. Es ist<br />

deshalb davon auszugehen, dass die vier Zugriffsverbote für besonders bzw. streng geschützte<br />

Arten gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG von der Planung nicht berührt werden. Im<br />

Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass es keine Hinweise auf ein Vorkommen<br />

solcher Arten gibt.<br />

6.4 Sonstige Belange<br />

Altlasten sind der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> innerhalb des Plangebietes nicht bekannt. Ein Hinweis<br />

zum Umgang mit ur- oder frühgeschichtlichen Bodenfunde wird in die Planzeichnung aufgenommen.<br />

7. Städtebauliche Konzeption<br />

Wochenendhausgebiete dienen dem zeitweiligen Aufenthalt des Erholungssuchenden.<br />

Der zeitweilige Aufenthalt für Erholungszwecke stellt das prägende Merkmal dieser Gebiete<br />

dar. Insofern handelt es sich hier um ein „besonderes“ Wohnen, dass sich grundsätzlich<br />

von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 9 BauNVO 1990 unterscheidet. Ein dauerhaftes<br />

Wohnen, bei dem das Wochenendhaus als Lebensmittelpunkt dient, kommt<br />

nicht in Betracht. Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen, indem diese<br />

Gebiete als Sondergebiete eingeordnet wurden.<br />

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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

Aus dem vorgenannten Gebietscharakter lässt sich bereits die städtebauliche Konzeption<br />

bzw. das Erscheinungsbild ableiten.<br />

Das Plangebiet soll sich auch zukünftig als ein locker bebautes und stark durchgrüntes<br />

Areal mit einer geringen städtebaulichen Dichte weiterentwickeln. Ausreichend große und<br />

begrünte Außenbereiche der Baugrundstücke sollen die Erholungsfunktion unterstützen.<br />

<strong>Die</strong> maximal zulässige Gebäudegröße hinsichtlich der Länge und Grundfläche sowie der<br />

Höhe wird deshalb reglementiert. <strong>Die</strong> Bauweise wird bereits durch § 10 Abs. 3 BauNVO<br />

1990 vorgegeben – es sind nur Einzelhäuser zulässig.<br />

Das Plangebiet soll dort, wo es möglich ist, mit einem Gehölzgürtel eingegrünt werden,<br />

um so auch dem Landschaftsbild Rechnung zu tragen.<br />

8. Planinhalte und Festsetzungen<br />

8.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Es wird ein Sondergebiet gemäß § 10 BauNVO 1990 mit der Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“<br />

festgesetzt. Zulässig sind Wochenendhäuser.<br />

Bestimmte, der Eigenart des Gebiets entsprechende Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung<br />

des Gebiets und für sportliche Zwecke sollen nicht zulässig sein.<br />

Das Plangebiet selbst ist zu klein, um tragfähige Einrichtungen mit Gütern zur alltäglichen<br />

Versorgung der Bewohner aufbauen zu können. Solche Einrichtungen werden in der<br />

Kernstadt <strong>Damme</strong> vorgehalten. Einrichtungen zur zentralen Verwaltung des Gebietes wie<br />

z. B. bei Ferienhausgebieten sind hier nicht notwendig. Das Plangebiet ist überwiegend<br />

bebaut. Eine Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme, Wasser usw. ist vorhanden, so<br />

dass entsprechende Anlagen nicht mehr errichtet werden müssen.<br />

Der angrenzende Naturraum des Dümmers bietet ein erhebliches Potential für Sport- und<br />

Freizeitmöglichkeiten, so dass auch aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden<br />

Baugrundstücke auf Anlagen für sportliche Zwecke innerhalb des Planbereiches verzichtet<br />

werden soll.<br />

Um eine Abstellmöglichkeit für die zur Pflege der privaten Gartenbereiche notwendigen<br />

Geräte schaffen zu können, sind als Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO 1990<br />

Gerätehütten zulässig. Da hier lediglich ein Wochenendwohnen stattfinden soll und der<br />

eigentliche Lebensmittelpunkt an anderer Stelle ist, kann auf weitere Nebenanlagen verzichtet<br />

werden.<br />

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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

8.2 Maß der baulichen Nutzung und Grundstücksgröße<br />

Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung soll das Konzept einer starken Durchgrünung<br />

mit großen privaten Außenbereichen beibehalten werden, um den Gebietscharakter<br />

zu erhalten und die Nutzungsansprüche der Bewohner gewährleisten zu können. Deswegen<br />

wird die bislang festgesetzte Mindestgrundstücksgröße von 700 m² unverändert<br />

übernommen.<br />

Um den unter Punkt 2. aufgeführten, in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Ansprüchen<br />

an den zur Verfügung stehenden Wohnraum gerecht zu werden, wird für das Plangebiet<br />

eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 festgesetzt und damit die zulässige Obergrenze<br />

laut BauNVO 1990 ausgeschöpft.<br />

In Verbindung mit der o. g. Mindestgröße der Baugrundstücke können Wochenendhäuser<br />

mit 100 m² Wohnfläche und mehr entstehen. Für ein zeitweiliges Wohnen sind solch große<br />

Flächen durchaus ausreichend, um auch modernen Wohnansprüchen zu genügen.<br />

Zur Verhinderung eines <strong>Ü</strong>bermaßes an Wohnfläche soll die Gebäudehöhe (OK) auf maximal<br />

7,50 m begrenzt werden. Es entstehen dadurch niedrigere Dachstühle, die aber als<br />

Lager- und Abstellflächen genutzt werden können, da zumeist entsprechende Kellerräume<br />

fehlen.<br />

Ebenso wird die Zahl der Vollgeschosse auf eins begrenzt.<br />

8.3 Bauweise und überbaubare Flächen<br />

<strong>Die</strong> Festlegung der überbaubaren Flächen (Bauteppiche) orientiert sich am Gebäudebestand,<br />

lässt aber noch ausreichend Möglichkeiten zur gewünschten Stellung des Gebäudes<br />

auf dem Grundstück zu.<br />

Um die städtebaulichen Ziele eines durchgrünten Wochenendhausquartiers mit einem<br />

hohen Erholungswert zu erreichen, soll die Bebauungsdichte gering gehalten werden.<br />

Hierzu trägt auch die Begrenzung der Gebäudelängen der Wochenendhäuser mit angebauten<br />

Garagen oder Gerätehütten auf 15 m bei. Ein solches Maß schafft die Voraussetzung<br />

dafür, dass sich der vorhandene Gebäudebestand auf ein den heutigen Wohnbedürfnissen<br />

angemessenes Volumen vergrößern kann, aber gleichzeitig ausreichend große<br />

Privatgärten gewährleistet werden.<br />

8.4 Private Verkehrsflächen<br />

<strong>Die</strong> Erschließungsstraßen befinden sich im Privateigentum. Eine <strong>Ü</strong>bernahme durch die<br />

<strong>Stadt</strong> ist nicht beabsichtigt. Deshalb erfolgt eine Ausweisung als private Verkehrsfläche.<br />

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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

8.5 Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft<br />

Zur besseren Einfügung des Plangebietes in die umgebende Landschaft soll ein Gehölzstreifen<br />

entstehen. Um den davon betroffenen Grundstücken keine Bauflächen zu entziehen,<br />

soll eine überlagernde Festsetzung erfolgen.<br />

8.6 Sonstige Planinhalte<br />

Um das Niederschlagswasser möglichst innerhalb des Plangebietes zur Versickerung zu<br />

bringen und um die Belastung der Vorflut nicht unnötig zu erhöhen, sollen linienhafte<br />

Versickerungsanlagen die auf den Verkehrsflächen anfallenden Regenmengen aufnehmen.<br />

8.7 Örtliche Bauvorschriften<br />

Zur ausreichenden Belichtung der Dachgeschosse sollen Dachausbauten grundsätzlich<br />

möglich sein. Um hier aber ein <strong>Ü</strong>bermaß bzw. eine „versteckte“ Zweigeschossigkeit zu<br />

unterbinden, soll das Maß der Dachausbauten reglementiert werden.<br />

Um das Niederschlagswasser möglichst innerhalb des Plangebietes zur Versickerung zu<br />

bringen und um die Belastung der Vorflut nicht unnötig zu erhöhen, sollen die auf den<br />

Grundstücksflächen anfallenden Regenmengen auch hier versickert werden.<br />

9. Maßnahmen zur Verwirklichung der Planung<br />

<strong>Die</strong> Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 159 „Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

soll im 1. Quartal 2012 erfolgen.<br />

<strong>Die</strong> Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers liegt im Zuständigkeitsbereich<br />

des OOWV. <strong>Die</strong> Versorgung mit Gas ist durch die EWE, mit Strom durch die RWE sicherzustellen.<br />

Für die Herrichtung von Telekommunikationsanlagen ist die Telekom zuständig.<br />

<strong>Die</strong> Abfallentsorgung erfolgt entsprechend der Abfallsatzung des Landkreises<br />

Vechta.<br />

10. Flächenbilanz / Städtebauliche Werte<br />

Sondergebiet<br />

Verkehrsflächen<br />

Größe des Plangebietes<br />

2,44 ha<br />

0,18 ha<br />

2,62 ha<br />

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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

11. Verfahrensübersicht<br />

Aufstellungsbeschluss:<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> hat in seiner Sitzung am ... gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss<br />

zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159 „Wochenendhausgebiet Burdiekskamp<br />

gefasst.<br />

Öffentliche Auslegung:<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit der Begründung<br />

in der Zeit vom ... bis einschließlich ... öffentlich im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong><br />

ausgelegen.<br />

<strong>Die</strong> von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden<br />

gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Ihnen wurde Gelegenheit gegeben, bis zum ... eine<br />

Stellungnahme abzugeben.<br />

Satzungsbeschluss: Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> hat in seiner Sitzung am ... gem. § 10<br />

Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 159 „Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“ als<br />

Satzung beschlossen. <strong>Die</strong> Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB wurde beigefügt.<br />

<strong>Damme</strong>, den ..................................<br />

........................................................<br />

Bürgermeister<br />

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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />

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