E N T W U R F S B E G R Ü N D U N G - Die Stadt Damme
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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
E N T W U R F S B E G R <strong>Ü</strong> N D U N G<br />
ZUM<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. 159<br />
„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
DER STADT DAMME<br />
Verfahrensstand:<br />
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />
Bearbeitungsstand:<br />
September 2011<br />
Bearbeitet durch:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>, Planungsamt<br />
1
• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
Inhaltsübersicht<br />
1. Vorbemerkung Seite 3<br />
1.1 Rechtsgrundlagen Seite 3<br />
1.2 Planunterlage Seite 3<br />
2. Ziel und Zweck der Planung Seite 3<br />
3. Erfordernis der Planung Seite 4<br />
4. Abgrenzung des Plangebietes Seite 4<br />
5. Planerische Rahmenbedingungen Seite 5<br />
6. Wesentliche Auswirkungen der Planung und Abwägung der<br />
Belange Seite 5<br />
6.1 Belange der Wasserwirtschaft Abwasserbeseitigung Seite 6<br />
6.2 Belange des Immissionsschutzes Seite 7<br />
6.3 Umweltschützende Belange Seite 7<br />
6.4 Sonstige Belange Seite 7<br />
7. Städtebauliche Konzeption Seite 7<br />
8. Planinhalte und Festsetzungen Seite 8<br />
8.1 Art der baulichen Nutzung Seite 8<br />
8.2 Maß der baulichen Nutzung und Grundstücksgröße Seite 9<br />
8.3 Bauweise und überbaubare Flächen Seite 9<br />
8.4 Private Verkehrsflächen Seite 9<br />
8.5 Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft Seite 10<br />
8.6 Sonstige Planinhalte Seite 10<br />
8.7 Örtliche Bauvorschriften Seite 10<br />
9. Maßnahmen zur Verwirklichung der Planung Seite 10<br />
10. Flächenbilanz / Städtebauliche Werte Seite 10<br />
11. Verfahrensübersicht Seite 11<br />
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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
1. Vorbemerkung<br />
1.1 Rechtsgrundlagen<br />
Rechtliche Grundlagen der Bebauungsplanung sind der erste Teil (Bauleitplanung) des 1.<br />
Kapitels des Baugesetzbuches (BauGB), die Verordnung über die bauliche Nutzung der<br />
Grundstücke (Baunutzungsverordnung 1990 - BauNVO), die Verordnung über die Ausarbeitung<br />
der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung<br />
1990 – PlanzV90), das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das Niedersächsische<br />
Bodenschutzgesetz (NBodSchG), die Niedersächsische Gemeindeordnung<br />
(NGO), das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz<br />
– BNatSchG), das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz<br />
(NAGBNatSchG), das Raumordnungsgesetz (ROG), das Niedersächsische Gesetz über<br />
Raumordnung und Landesplanung (NROG), das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG), das Niedersächsische Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(NUVPG), das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz<br />
– WHG), das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) - jeweils in der zum Zeitpunkt des<br />
Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung.<br />
1.2 Planunterlage<br />
Kartengrundlage ist die Liegenschaftskarte (ALK 1:1000).<br />
2. Ziel und Zweck der Planung<br />
Das Wochenendhausgebiet Burdiekskamp ist zusammen mit den beiden anderen Wochenhausgebieten<br />
Kuhlenkamp sowie Martinsfeld Anfang der 1970er Jahre entstanden.<br />
Das Ziel war es damals, Erholungssuchenden im Nahbereich des Natur- und Erholungsraumes<br />
Dümmer eine Möglichkeit zu verschaffen, hier ihr Wochenende zu verbringen.<br />
Da die zur Verfügung stehenden Bettenkapazitäten gerade am Westufer des Dümmers<br />
seinerzeit sehr begrenzt waren, wurde dem Bedarf an <strong>Ü</strong>bernachtungsmöglichkeiten auch<br />
durch die Schaffung von Wochenendhausgebieten Rechnung getragen.<br />
<strong>Die</strong> Wohnflächengröße pro Einwohner ist in den vergangenen Jahrzehnten u. a. durch<br />
höhere Ansprüche an die Wohnungsausstattung kontinuierlich gestiegen. Hiervon sind<br />
auch Sonderwohnformen wie Wochenendhausgebiete betroffen.<br />
Bislang sind innerhalb des Plangebietes teilweise lediglich Wochenendhäuser mit einer<br />
Grundfläche von 70 m² einschließlich der Terrassen und Lauben zulässig. Eine solch begrenzte<br />
Fläche ist für die Schaffung von Wohn- und Schlafbereichen sowie von Funktionsräumen<br />
für mehrere Personen „unter einem Dach“ deutlich zu klein. Deswegen wird<br />
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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
seitens etlicher Nutzer eine Ausweitung der Wohnfläche gefordert, um ein erholsames<br />
Wochenendwohnen mit mehreren Personen zu ermöglichen.<br />
3. Erfordernis der Planung<br />
<strong>Die</strong> für den Planungsraum z. Z. gültigen Bebauungspläne Nr. 24 „Dümmerlohausen I“<br />
und Nr. 35 „Dümmerlohausen VI“ wurden 1970 bzw. 1973 vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> als<br />
Satzungen beschlossen und durch Bekanntmachung rechtskräftig. Sie setzen bereits ein<br />
Sondergebiet „Wochenendhausgebiet“ fest.<br />
Es wurde seinerzeit für den Bebauungsplan Nr. 35 eine maximale Grundflächenzahl<br />
(GRZ) von 0,15 und eine maximale Grundfläche von 70 m² für die Wochenendhäuser<br />
festgesetzt.<br />
Um die unter Punkt 2. genannten Planungsziele zu erreichen, soll das Maß der baulichen<br />
Nutzung erweitert werden. Deswegen soll für das Plangebiet die GRZ auf 0,2 (Obergrenze<br />
gemäß Baunutzungsverordnung) angehoben und von der Festsetzung einer maximalen<br />
Grundfläche für die Baukörper abgesehen werden.<br />
<strong>Die</strong> Bebauungspläne Nr. 24 und 35 grenzen aneinander. Es ist sinnvoll, sie zu einem Bebauungsplan<br />
(Nr. 159 „Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“) zusammen zu fassen,<br />
wodurch der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Der B-Plan Nr. 159 hebt die Festsetzungen<br />
der beiden o. g. Pläne auf.<br />
Es handelt sich um einen besiedelten Bereich, in dem lediglich eine moderate Nachverdichtung<br />
möglich sein soll. Deswegen kann der B-Plan Nr. 159 im beschleunigten Verfahren<br />
gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.<br />
4. Abgrenzung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet grenzt im Osten an den Zuschlagsweg (Flurstück 60, Flur 90), im Westen<br />
und Norden an landwirtschaftliche Nutzflächen und Gräben (Flurstücke 56/3, 57, 58/2, 64<br />
und 66, Flur 89), an die Dümmerstraße (Flurstück 13/2, Flur 89) und an einen gewerblichen<br />
Betrieb (Flurstück 58/2, Flur 90) sowie im Süden an die Schulstraße (Flurstück 96,<br />
Flur 90).<br />
Es besitzt eine Größe von 2,62 ha.<br />
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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
5. Planerische Rahmenbedingungen<br />
Das Plangebiet ist im wesentlichen von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben, in die<br />
Einzelwohnlagen eingestreut sind. Im Norden setzt sich die Wochenendhausbebauung<br />
fort. Westlich angrenzend befindet sich ein Gewerbebetrieb, der Eier- und Obstverpackungen<br />
vertreibt. Daran anschließend entlang der Dümmerstraße setzt sich die Ortslage<br />
von Dümmerlohausen fort. Hier existiert eine dörfliche Nutzungsstruktur vorwiegend aus<br />
Wohngebäuden und wenigen landwirtschaftlichen Hofstellen. Östlich grenzt der Naturraum<br />
„Dümmer“ an.<br />
Das Plangebiet wird von der Dümmerstraße, dem Zuschlagsweg sowie der Schulstraße<br />
aus erschlossen. Es ist überwiegend bebaut, so dass nur noch einzelne Grundstücke zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Insgesamt ist der Planungsraum durch Lärm- und Geruchsbelastungen im geringen Ausmaß<br />
aufgrund der landwirtschaftlichen Betriebe und des angrenzenden Gewerbebetriebes<br />
vorgeprägt. Sonstige Emissionsquellen im Umfeld des Plangebietes existieren nicht.<br />
Der Handelsbetrieb für Eier- und Obstverpackungen sowie die landwirtschaftlichen Hofstellen<br />
sind in ihren räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten bereits stark eingeschränkt.<br />
Da sie von Wohnbebauung umgeben sind, wird ein Mehr an Emissionen nicht möglich<br />
sein. Im Sinne des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme ist die Beschränkung von<br />
Nutzungsmöglichkeiten bei den Emittenten und die Duldung höherer Immissionen bei der<br />
schutzbedürftigen Nutzung hinzunehmen.<br />
Das Landes- sowie das Regionale Raumordnungsprogramm treffen keine Aussagen zum<br />
Planungsraum, die im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung zu berücksichtigen wären.<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> stellt für das Plangebiet ein Sondergebiet,<br />
dass der Erholung dient (Wochenendhausgebiet), dar. Insofern ist eine Anpassung<br />
des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich.<br />
6. Wesentliche Auswirkungen der Planung und Abwägung<br />
der Belange<br />
Belange der Raumordnung (hier: das östlich angrenzenden Vorranggebietes für Natur<br />
und Landschaft), des Städtebaus und der Landschaftsplanung werden von der vorliegenden<br />
Planung nicht berührt.<br />
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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
6.1 Belange der Wasserwirtschaft / Abwasserbeseitigung<br />
Das Plangebiet grenzt z. T. an einen Graben. Um diesen Wasserzug nicht zusätzlich zu<br />
belasten, sollen entsprechende Festsetzungen zur Ableitung des Niederschlagswassers<br />
innerhalb des Plangebietes erfolgen. Wasserwirtschaftliche Belange werden insofern<br />
nicht beeinträchtigt.<br />
6.2 Belange des Immissionsschutzes<br />
Wochenendhausgebiete mit ihrer im Vordergrund stehenden Erholungsfunktion besitzen<br />
einen mit Ferienhaus- und reinen Wohngebieten vergleichbaren Schutzanspruch. <strong>Die</strong>s<br />
geben bereits die Orientierungswerte der DIN 18005 wieder.<br />
Der Planungsraum ist durch geringe Lärm- und Geruchsbelastungen vorgeprägt. <strong>Die</strong> im<br />
Umfeld bzw. innerhalb der Ortslage von Dümmerlohausen anzutreffenden Emittenten<br />
(vornehmlich Tierhaltung) sind in ihrer Entwicklung sowie in ihrem Emissionsverhalten<br />
aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu Wohngebäuden bereits stark eingeschränkt.<br />
Soll an diesen Emissionsstandorten eine weitere Betriebsentwicklung stattfinden,<br />
so muss im Zuge dessen hier die Emissionssituation verbessert werden, wodurch<br />
insgesamt eine städtebauliche Verbesserung eintritt.<br />
Der angrenzende Betrieb handelt mit Eier- und Obstverpackungen. Er selbst stellt keine<br />
Verpackungen her. Prozesse zur Herstellung von Papier, eine Altpapieraufbereitung und<br />
sonstige Produktionsschritte, die mit Gerüchen verbunden sein können, finden hier nicht<br />
statt. <strong>Die</strong> Maschinentätigkeiten zur Sortierung der Verpackungen und sonstige Arbeitsprozesse<br />
erfolgen in einer geschlossenen Halle und sind somit eingehaust.<br />
Als Lärmquelle kommen im wesentlichen die Lieferfahrten vom und zum Betriebsgelände<br />
über die Dümmerstraße sowie das Beladen der LKW in Betracht. Zwischen der Ver- und<br />
Entladestelle und dem angrenzenden nördlichen Teil des Plangebietes befindet sich der<br />
Hallenkörper, der abschirmend wirkt. <strong>Die</strong> Lieferfahrten finden in westliche Richtung statt,<br />
so dass das Plangebiet wenig von den stattfindenden Fahrzeugbewegungen und vom<br />
Be- und Entladen betroffen ist.<br />
Das Umfeld des Plangebietes ist traditionell landwirtschaftlich geprägt. Insofern sind hier<br />
auch entsprechende Gerüche wahrzunehmen. Der Handelsbetrieb hat sich von einem<br />
Nebenerwerbsbetrieb zu einem mittelständischen Unternehmen entwickelt. <strong>Die</strong>se Betriebe<br />
sind legal entstanden und besitzen somit auch Bestandsschutz. In diese Situation<br />
wurde zu Beginn der 70ger Jahre das Wochenendhausgebiet mit seinem hohen Schutzanspruch<br />
hineingeplant. Eine räumliche Entflechtung der einzelnen Nutzungen ist nicht<br />
möglich.<br />
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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
Es ist somit im Sinne des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme eine Beschränkung<br />
der Nutzungs- und Erweiterungsmöglichkeiten bei den Emittenten und die Duldung<br />
höherer Immissionen bei der schutzbedürftigen Nutzung hinzunehmen.<br />
6.3 Umweltschützende Belange<br />
Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gelten bei einer zulässigen Grundfläche<br />
von weniger als 20.000 m² Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
zu erwarten sind, als im Sinne von § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen<br />
Entscheidung erfolgt oder zulässig. <strong>Die</strong> zulässige Grundfläche beträgt bei der vorliegenden<br />
Planung rd. 3.200 m².<br />
Es soll dennoch der Eingriff in Natur und Landschaft durch geeignete Festsetzungen<br />
möglichst gering gehalten werden (Eingrünung, Mindestgrundstücksgrößen, Reglementierung<br />
des Bauteppichs).<br />
Das Plangebiet wird seit Jahrzehnten für Siedlungszwecke in Anspruch genommen und<br />
ist überwiegend bebaut. Es handelt sich um ein besonderes Wohnen (Wochenendwohnen).<br />
Zusätzliche Baurechte im nennenswerten Umfang werden nicht geschaffen. Es ist<br />
deshalb davon auszugehen, dass die vier Zugriffsverbote für besonders bzw. streng geschützte<br />
Arten gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG von der Planung nicht berührt werden. Im<br />
Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass es keine Hinweise auf ein Vorkommen<br />
solcher Arten gibt.<br />
6.4 Sonstige Belange<br />
Altlasten sind der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> innerhalb des Plangebietes nicht bekannt. Ein Hinweis<br />
zum Umgang mit ur- oder frühgeschichtlichen Bodenfunde wird in die Planzeichnung aufgenommen.<br />
7. Städtebauliche Konzeption<br />
Wochenendhausgebiete dienen dem zeitweiligen Aufenthalt des Erholungssuchenden.<br />
Der zeitweilige Aufenthalt für Erholungszwecke stellt das prägende Merkmal dieser Gebiete<br />
dar. Insofern handelt es sich hier um ein „besonderes“ Wohnen, dass sich grundsätzlich<br />
von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 9 BauNVO 1990 unterscheidet. Ein dauerhaftes<br />
Wohnen, bei dem das Wochenendhaus als Lebensmittelpunkt dient, kommt<br />
nicht in Betracht. Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen, indem diese<br />
Gebiete als Sondergebiete eingeordnet wurden.<br />
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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
Aus dem vorgenannten Gebietscharakter lässt sich bereits die städtebauliche Konzeption<br />
bzw. das Erscheinungsbild ableiten.<br />
Das Plangebiet soll sich auch zukünftig als ein locker bebautes und stark durchgrüntes<br />
Areal mit einer geringen städtebaulichen Dichte weiterentwickeln. Ausreichend große und<br />
begrünte Außenbereiche der Baugrundstücke sollen die Erholungsfunktion unterstützen.<br />
<strong>Die</strong> maximal zulässige Gebäudegröße hinsichtlich der Länge und Grundfläche sowie der<br />
Höhe wird deshalb reglementiert. <strong>Die</strong> Bauweise wird bereits durch § 10 Abs. 3 BauNVO<br />
1990 vorgegeben – es sind nur Einzelhäuser zulässig.<br />
Das Plangebiet soll dort, wo es möglich ist, mit einem Gehölzgürtel eingegrünt werden,<br />
um so auch dem Landschaftsbild Rechnung zu tragen.<br />
8. Planinhalte und Festsetzungen<br />
8.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Es wird ein Sondergebiet gemäß § 10 BauNVO 1990 mit der Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“<br />
festgesetzt. Zulässig sind Wochenendhäuser.<br />
Bestimmte, der Eigenart des Gebiets entsprechende Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung<br />
des Gebiets und für sportliche Zwecke sollen nicht zulässig sein.<br />
Das Plangebiet selbst ist zu klein, um tragfähige Einrichtungen mit Gütern zur alltäglichen<br />
Versorgung der Bewohner aufbauen zu können. Solche Einrichtungen werden in der<br />
Kernstadt <strong>Damme</strong> vorgehalten. Einrichtungen zur zentralen Verwaltung des Gebietes wie<br />
z. B. bei Ferienhausgebieten sind hier nicht notwendig. Das Plangebiet ist überwiegend<br />
bebaut. Eine Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme, Wasser usw. ist vorhanden, so<br />
dass entsprechende Anlagen nicht mehr errichtet werden müssen.<br />
Der angrenzende Naturraum des Dümmers bietet ein erhebliches Potential für Sport- und<br />
Freizeitmöglichkeiten, so dass auch aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden<br />
Baugrundstücke auf Anlagen für sportliche Zwecke innerhalb des Planbereiches verzichtet<br />
werden soll.<br />
Um eine Abstellmöglichkeit für die zur Pflege der privaten Gartenbereiche notwendigen<br />
Geräte schaffen zu können, sind als Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO 1990<br />
Gerätehütten zulässig. Da hier lediglich ein Wochenendwohnen stattfinden soll und der<br />
eigentliche Lebensmittelpunkt an anderer Stelle ist, kann auf weitere Nebenanlagen verzichtet<br />
werden.<br />
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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
8.2 Maß der baulichen Nutzung und Grundstücksgröße<br />
Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung soll das Konzept einer starken Durchgrünung<br />
mit großen privaten Außenbereichen beibehalten werden, um den Gebietscharakter<br />
zu erhalten und die Nutzungsansprüche der Bewohner gewährleisten zu können. Deswegen<br />
wird die bislang festgesetzte Mindestgrundstücksgröße von 700 m² unverändert<br />
übernommen.<br />
Um den unter Punkt 2. aufgeführten, in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Ansprüchen<br />
an den zur Verfügung stehenden Wohnraum gerecht zu werden, wird für das Plangebiet<br />
eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 festgesetzt und damit die zulässige Obergrenze<br />
laut BauNVO 1990 ausgeschöpft.<br />
In Verbindung mit der o. g. Mindestgröße der Baugrundstücke können Wochenendhäuser<br />
mit 100 m² Wohnfläche und mehr entstehen. Für ein zeitweiliges Wohnen sind solch große<br />
Flächen durchaus ausreichend, um auch modernen Wohnansprüchen zu genügen.<br />
Zur Verhinderung eines <strong>Ü</strong>bermaßes an Wohnfläche soll die Gebäudehöhe (OK) auf maximal<br />
7,50 m begrenzt werden. Es entstehen dadurch niedrigere Dachstühle, die aber als<br />
Lager- und Abstellflächen genutzt werden können, da zumeist entsprechende Kellerräume<br />
fehlen.<br />
Ebenso wird die Zahl der Vollgeschosse auf eins begrenzt.<br />
8.3 Bauweise und überbaubare Flächen<br />
<strong>Die</strong> Festlegung der überbaubaren Flächen (Bauteppiche) orientiert sich am Gebäudebestand,<br />
lässt aber noch ausreichend Möglichkeiten zur gewünschten Stellung des Gebäudes<br />
auf dem Grundstück zu.<br />
Um die städtebaulichen Ziele eines durchgrünten Wochenendhausquartiers mit einem<br />
hohen Erholungswert zu erreichen, soll die Bebauungsdichte gering gehalten werden.<br />
Hierzu trägt auch die Begrenzung der Gebäudelängen der Wochenendhäuser mit angebauten<br />
Garagen oder Gerätehütten auf 15 m bei. Ein solches Maß schafft die Voraussetzung<br />
dafür, dass sich der vorhandene Gebäudebestand auf ein den heutigen Wohnbedürfnissen<br />
angemessenes Volumen vergrößern kann, aber gleichzeitig ausreichend große<br />
Privatgärten gewährleistet werden.<br />
8.4 Private Verkehrsflächen<br />
<strong>Die</strong> Erschließungsstraßen befinden sich im Privateigentum. Eine <strong>Ü</strong>bernahme durch die<br />
<strong>Stadt</strong> ist nicht beabsichtigt. Deshalb erfolgt eine Ausweisung als private Verkehrsfläche.<br />
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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
8.5 Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft<br />
Zur besseren Einfügung des Plangebietes in die umgebende Landschaft soll ein Gehölzstreifen<br />
entstehen. Um den davon betroffenen Grundstücken keine Bauflächen zu entziehen,<br />
soll eine überlagernde Festsetzung erfolgen.<br />
8.6 Sonstige Planinhalte<br />
Um das Niederschlagswasser möglichst innerhalb des Plangebietes zur Versickerung zu<br />
bringen und um die Belastung der Vorflut nicht unnötig zu erhöhen, sollen linienhafte<br />
Versickerungsanlagen die auf den Verkehrsflächen anfallenden Regenmengen aufnehmen.<br />
8.7 Örtliche Bauvorschriften<br />
Zur ausreichenden Belichtung der Dachgeschosse sollen Dachausbauten grundsätzlich<br />
möglich sein. Um hier aber ein <strong>Ü</strong>bermaß bzw. eine „versteckte“ Zweigeschossigkeit zu<br />
unterbinden, soll das Maß der Dachausbauten reglementiert werden.<br />
Um das Niederschlagswasser möglichst innerhalb des Plangebietes zur Versickerung zu<br />
bringen und um die Belastung der Vorflut nicht unnötig zu erhöhen, sollen die auf den<br />
Grundstücksflächen anfallenden Regenmengen auch hier versickert werden.<br />
9. Maßnahmen zur Verwirklichung der Planung<br />
<strong>Die</strong> Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 159 „Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
soll im 1. Quartal 2012 erfolgen.<br />
<strong>Die</strong> Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers liegt im Zuständigkeitsbereich<br />
des OOWV. <strong>Die</strong> Versorgung mit Gas ist durch die EWE, mit Strom durch die RWE sicherzustellen.<br />
Für die Herrichtung von Telekommunikationsanlagen ist die Telekom zuständig.<br />
<strong>Die</strong> Abfallentsorgung erfolgt entsprechend der Abfallsatzung des Landkreises<br />
Vechta.<br />
10. Flächenbilanz / Städtebauliche Werte<br />
Sondergebiet<br />
Verkehrsflächen<br />
Größe des Plangebietes<br />
2,44 ha<br />
0,18 ha<br />
2,62 ha<br />
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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
11. Verfahrensübersicht<br />
Aufstellungsbeschluss:<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> hat in seiner Sitzung am ... gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss<br />
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159 „Wochenendhausgebiet Burdiekskamp<br />
gefasst.<br />
Öffentliche Auslegung:<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit der Begründung<br />
in der Zeit vom ... bis einschließlich ... öffentlich im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong><br />
ausgelegen.<br />
<strong>Die</strong> von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden<br />
gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Ihnen wurde Gelegenheit gegeben, bis zum ... eine<br />
Stellungnahme abzugeben.<br />
Satzungsbeschluss: Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> hat in seiner Sitzung am ... gem. § 10<br />
Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 159 „Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“ als<br />
Satzung beschlossen. <strong>Die</strong> Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB wurde beigefügt.<br />
<strong>Damme</strong>, den ..................................<br />
........................................................<br />
Bürgermeister<br />
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• Bebauungsplan Nr. 159„Wochenendhausgebiet Burdiekskamp“<br />
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