Allgemeine_Richtlinien - Kaufmännische Berufsschule Lachen
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Lehrgang „KV für Erwachsene“<br />
Bürofachzertifikat KBL<br />
Handelszertifikat KBL<br />
EFZ Kauffrau/Kaufmann B-Profil<br />
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />
August 2013<br />
<strong>Kaufmännische</strong> <strong>Berufsschule</strong> <strong>Lachen</strong><br />
Rosengartenstrasse 12, Telefon 055 451 70 00<br />
www.kblachen.ch, info@kblachen.ch
Einleitung<br />
Lebenslanges Lernen ist kein Schlagwort – das zeigt die grosse Zahl von Berufstätigen, die jedes<br />
Jahr an der <strong>Kaufmännische</strong>n <strong>Berufsschule</strong> <strong>Lachen</strong> eine Weiterbildung besuchen oder Berufsabschlüsse<br />
nachholen. Wer sich gezielt beruflich weiterentwickelt, eröffnet neue Horizonte und erhöht die<br />
Chancen auf dem Arbeitsmarkt.<br />
Der berufsbegleitende Lehrgang „KV für Erwachsene“ (auch Nachholbildung genannt) bereitet die<br />
Lernende in drei Modulen auf das Qualifikationsverfahren für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis<br />
Kauffrau/Kaufmann EFZ Basis-Grundbildung (B-Profil) vor. Mit diesem Fähigkeitsausweis können<br />
ausführende Aufgaben im kaufmännischen Bereich von Unternehmen und Organisationen übernommen<br />
werden.<br />
Das Qualifikationsverfahren im 3. Modul beinhaltet einen schulischen und einen betrieblichen Teil.<br />
Die Vorbereitung auf das schulische QV erfolgt durch die kblachen, die Vorbereitung auf das betriebliche<br />
QV durch die Interessengemeinschaft <strong>Kaufmännische</strong> Grundausbildung Schwyz (igkg schwyz).<br />
Gesamtübersicht / Kosten<br />
Die Unterrichtszeiten und Schultage sind auf dem Anmeldeformular ersichtlich. Die Kosten betragen<br />
ab August 2014 für Modul 1 „Bürofachzertifikat KBL“ und Modul 2 „Handelszertifikat KBL“<br />
Fr. 1‘950.00 je Semester. Das Schulgeld für das gesamte Modul 3 „EFZ Kauffrau/Kaufmann B-Profil"<br />
beläuft sich auf Fr. 5‘000.00 und wird in der Regel von dem Kanton übernommen, in dem die / der<br />
Lergangsteilnehmende während mind. 24 Monaten vor Ausbildungsbeginn ununterbrochen gewohnt<br />
hat. In dieser Zeit darf die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller keine Ausbildung absolviert haben<br />
und muss finanziell unabhängig gewesen sein. Nicht im Kanton Schwyz wohnhafte Lehrgangsteilnehmende<br />
legen der Anmeldung eine Kostengutsprache ihres Wohnkantons für die Übernahme des<br />
Schulgelds bei. Wer keine Kostengutsprache des Wohnsitzkantons vorweisen kann, muss das Schulgeld<br />
selbst bezahlen.<br />
In der nachfolgenden Übersicht - gültig ab August 2014 - sind die schulischen Fächer der gesamten<br />
Ausbildung (Modul 1 bis 3) sowie die durchschnittlichen Lektionenzahlen pro Fach und Woche aufgeführt:<br />
Fächer / Semester 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Total<br />
IKA 2 2 2 2 2 2 240<br />
Wirtschaft und Gesellschaft<br />
(WuG)<br />
3 3 3 3 3 3 360<br />
Deutsch 2 2 2 2 2 2 240<br />
Englisch 2 2 2 2 2 2 240<br />
Total<br />
Lektionen pro Woche 9 9 9 9 9 9 1‘080<br />
IKA:<br />
WuG:<br />
Information, Kommunikation und Administration (Korrespondenz)<br />
Rechnungswesen, Betriebskunde, Rechtskunde, Wirtschaftsgeographie, Staatskunde und<br />
Volkswirtschaftslehre<br />
- 2 -
Zulassung zu den Modulausbildungen der kblachen<br />
Die Zulassung zu Modul 1 (Bürofachzertifikat KBL) ist an wenigen Bedingungen geknüpft. Der Kurs<br />
setzt eine sichere Ausdrucksweise (mündlich und schriftlich) in der deutschen Sprache voraus. Zudem<br />
wird erwartet, dass man das Tastaturschreiben beherrscht und Grundkenntnisse in Englisch<br />
(Niveau A1) mitbringt. Weitere Anforderungen sind Lernbereitschaft, Interesse an kaufmännischen<br />
Arbeiten, Zuverlässigkeit und Selbstständigkeit.<br />
Für die Zulassung ins zweite Modul benötigt man das Bürofachzertifikat KBL oder das erfolgreiche<br />
Bestehen eines Eingangstest in den Fächern IKA, Wirtschaft und Gesellschaft und Englisch.<br />
Für beide KBL-Zertifikatslehrgänge wird kein Nachweis über eine berufliche Tätigkeit verlangt.<br />
Für die Zulassung ins letzte Modul wird das Handelszertifikat KBL vorausgesetzt. Zudem müssen die<br />
Kandidaten für die Zulassung zur Abschlussprüfung nach Art. 32 eine mindestens fünfjährige berufliche<br />
Erfahrung nachweisen. Zwei davon müssen im kaufmännischen Bereich sein.<br />
Zuständig für diese Zulassung ist das Amt für Berufsbildung des Wohnkantons.<br />
Anmeldung<br />
Für jedes Modul der <strong>Kaufmännische</strong>n Grundbildung ist eine Anmeldung erforderlich; diese gilt für<br />
beide Semester eines Moduls. Die Anmeldung ist termingerecht (Ende Mai desjenigen Jahres, in dem<br />
der Kurs stattfindet) einzureichen; sie ist für beide Seiten verbindlich. Über nachträglich eingehende<br />
Anmeldungen entscheidet die kblachen.<br />
Wer direkt in Modul 2 (Handelszertifikat KBL) oder Modul 3 (EFZ Kauffrau/Kaufmann B-Profil) einsteigen<br />
will, hat der Anmeldung die Unterlagen beizulegen, die eine Überprüfung der Voraussetzungen<br />
und einen Zulassungsentscheid ermöglichen.<br />
Eine Anmeldung verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der/die Kandidat/in<br />
• das Zertifikat des vorangehenden Moduls nicht erhalten hat, oder<br />
• den entsprechenden Einstufungstest nicht bestanden hat oder nicht zum Test angetreten ist.<br />
Ein Rückzug der Anmeldung aus anderen Gründen muss schriftlich erfolgen. Ohne Kostenfolge ist<br />
dieser Schritt nur möglich, wenn der/die Kandidat/in gerechtfertigte Gründe vorweisen und belegen<br />
kann.<br />
In allen andern Fällen erhebt die kblachen bei einem Rückzug der Anmeldung bis maximal 60 Tage<br />
vor Kursbeginn eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.–; bei einem Rückzug bis maximal 30 Tage<br />
vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.- fällig. Trifft ein Rückzug später oder gar<br />
nicht ein, wird die ganze Semestergebühr in Rechnung gestellt.<br />
Durchführung/Rechnungsstellung<br />
Nach Ablauf der Anmeldefrist (Ende Mai desjenigen Jahres, in dem der Kurs stattfindet) entscheidet<br />
die kblachen über die Durchführung des Kurses.<br />
Findet der Kurs statt, werden bei Semesterbeginn die Kursgebühren bzw. Bearbeitungsgebühren in<br />
Rechnung gestellt. Diese sind innert 30 Tagen zu begleichen.<br />
- 3 -
Abbruch der Ausbildung/Ausbildungsbestätigung<br />
Bricht jemand die Ausbildung ab, bleiben die Semestergebühren geschuldet. Die kblachen kann im<br />
Einzelfall von diesem Grundsatz abweichen.<br />
Die kblachen stellt bei Abbruch der Ausbildung – wenn gewünscht - eine Ausbildungsbestätigung<br />
aus, wenn bis zum Zeitpunkt des Abbruchs mindestens 80 % der Unterrichtslektionen besucht sowie<br />
die bis dahin angefallenen Semesterprüfungen absolviert worden sind.<br />
Zertifikatsprüfungen/Prüfungsgebühren<br />
Der Unterrichtsbesuch bildet die wichtigste Voraussetzung für die Erreichung des Ausbildungszieles.<br />
Für die Zulassung zur Modulprüfung sind folgende Bedingungen zu erfüllen:<br />
• 80 % der Unterrichtslektionen sind besucht worden. Mit Ausnahme von Absenzen, für die wichtige<br />
Gründe vorliegen und die mit entsprechenden Dokumenten (Arztzeugnis, Aufgebot zu militärischen<br />
Kursen etc.) belegt werden können, fallen alle Absenzen unter diese Regel.<br />
• Alle Semesterprüfungen sind abgelegt worden. Die Zahl wird von den Fachlehrpersonen festgelegt.<br />
Bleibt jemand ohne wichtigen Grund und damit unentschuldigt der Zertifikatsprüfung<br />
fern, gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden.<br />
Wer aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfall etc.) und damit entschuldigt nicht an der Prüfung teilnehmen<br />
kann, hat dies zu melden und zu belegen.<br />
Wer entschuldigt einer Zertifikatsprüfung fernbleibt, muss die Prüfung nachholen. Üblicherweise finden<br />
Nachprüfungen vor Beginn des Folgemoduls statt; die KBL legt die entsprechenden Termine<br />
fest. Bleibt jemand ohne wichtigen Grund und damit unentschuldigt der Nachprüfung fern, gilt die<br />
Prüfung als abgelegt und nicht bestanden.<br />
Wer im Qualifikationsverfahren die Mindestanforderungen zur Erlangung eines Zertifikats nicht erfüllt,<br />
muss zur Wiederholungsprüfung in den ungenügenden Fächern antreten, wenn sie/er die<br />
Ausbildung fortsetzen will. Wiederholungsprüfungen finden üblicherweise im Verlaufe des ersten<br />
Semesters des Folgemoduls statt; die KBL legt die entsprechenden Termine fest.<br />
Es ist möglich, ein Folgemodul in Angriff zu nehmen, bevor die Ergebnisse der Wiederholungsprüfung<br />
vorliegen. Tritt jemand nicht zur Wiederholungsprüfung an oder fällt diese ungenügend aus, ist<br />
die Ausbildung im Folgemodul abzubrechen, eine Zulassung zu den Schlussprüfungen ist nicht möglich.<br />
Eintrittsprüfungen, ordentliche Diplomprüfungen resp. Nachprüfungen sind gebührenfrei. Für Wiederholungsprüfungen<br />
ist eine Gebühr von CHF 400.- zu entrichten.<br />
- 4 -
Zulassung zu den Prüfungen EFZ<br />
Um das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kaufmann/Kauffrau B-Profil zu erlangen, muss eine schulische<br />
und betriebliche Prüfung erfolgreich abgelegt werden.<br />
Die kblachen ist nur für den schulischen Teil der Ausbildung (inkl. Prüfung) verantwortlich. Für den<br />
betrieblichen Teil führt die igkg Schwyz im Modul 3 einen entsprechenden Kurs (siehe „Betriebliche<br />
Ausbildung“) durch.<br />
Die Lernenden reichen dem Amt für Berufsbildung ein Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren<br />
EFZ ein, und zwar zu Beginn des zweiten Moduls.<br />
Aufgrund des Zulassungsentscheides des Amtes für Berufsbildung melden sich die Lernenden für die<br />
Prüfungen EFZ an.<br />
Die '<strong>Richtlinien</strong> zum Qualifikationsverfahren für Erwachsene' vom 4. Juni 2004 regeln die Zulassungsbedingungen:<br />
• Art. 2: Zum Qualifikationsverfahren wird zugelassen, wer eine fünfjährige berufliche Erfahrung,<br />
davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich nachweisen kann. Bereits absolvierte<br />
Grundbildungen (z. B. Berufslehre) werden als berufliche Erfahrung angerechnet.<br />
• Art. 6, Abs. 3: Teilprüfungen sind möglich, diese gelten fünf Jahre.<br />
• Art. 6, Abs. 4: Ein/e Kandidat/in muss zum Zeitpunkt der Zulassung zur ersten Prüfung mindestens<br />
zwei Jahre Berufserfahrung im Sinne von Artikel 2 dieser <strong>Richtlinien</strong> nachweisen können.<br />
Zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fähigkeitszeugnisses müssen die Zulassungsbedingungen<br />
vollumfänglich erfüllt sein.<br />
Betriebliche Ausbildung<br />
Basis des betrieblichen Ausbildungsteils bildet die Lern-und Leistungsdokumentation der Prüfungsbranche<br />
„Dienstleistung und Administration“. Die weiteren zugelassenen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen<br />
sind unter www.skkab.ch aufgeführt. Wer das Qualifikationsverfahren in einer anderen<br />
Branche ablegen möchte, ist selbst für alle damit verbundenen schulischen, organisatorischen und<br />
administrativen Belange verantwortlich.<br />
Die Vorbereitung auf das betriebliche Qualifikationsverfahren wird von der Interessengemeinschaft<br />
<strong>Kaufmännische</strong> Grundausbildung Schwyz (igkg Schwyz) organisiert und durchgeführt. Der Kurs findet<br />
zusätzlich zum schulischen Unterricht im 3. Modul statt; die Kursanmeldung erfolgt während des<br />
Lehrgangs. Anliegen, die die betriebliche Ausbildung oder das betriebliche Qualifikationsverfahren<br />
betreffen, sind direkt an die igkg Schwyz (Telefon 041 811 00 10) zu richten.<br />
Qualifikationsverfahren<br />
Um das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kaufmann/Kauffrau B-Profil zu erlangen, muss eine schulische<br />
und betriebliche Prüfung erfolgreich abgelegt werden:<br />
Schulisches Qualifikationsverfahren:<br />
Im schulischen Qualifikationsverfahren werden die einzelnen Fächer mit einer mündlichen und/oder<br />
schriftlichen Prüfung geprüft. Das schulische Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn diese<br />
Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
Die Gesamtnote beträgt mindestens 4.0<br />
<br />
Höchstens zwei Fachnoten sind ungenügend<br />
Die Summe der negativen gewichteten Notenabweichungen zur Note 4.0 beträgt maximal 2.0<br />
Notenpunkte.<br />
Es werden keine Erfahrungsnoten im 3. Modul erworben und keine Projektarbeiten geschrieben.<br />
- 5 -
Systematik des schulischen QV im B-Profil:<br />
Fächer<br />
Gewichtung<br />
IKA 2/6<br />
Wirtschaft 2/6<br />
Deutsch 1/6<br />
Englisch 1/6<br />
Betriebliches Qualifikationsverfahren<br />
Die Zulassung zum betrieblichen Teil des QV erteilt das Berufsbildungsamt des Wohnkantons. Zum<br />
Qualifikationsverfahren nach Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung wird zugelassen, wer bis<br />
zur Prüfung eine fünfjährige berufliche Erfahrung nachweisen kann, davon mind. zwei Jahre im<br />
kaufmännischen Bereich (jeweils zu 100% Pensum). Bereits absolvierte Grundbildungen werden zu<br />
50% als berufliche Erfahrung angerechnet; Teilzeitarbeit wird entsprechend angerechnet.<br />
Liegt die kaufmännische Berufserfahrung länger als drei Jahre zurück, muss vor dem Ablegen der<br />
betrieblichen Prüfung der Nachweis über eine aktuelle halbjährige kaufmännische Praxis erbracht<br />
werden.<br />
Die betrieblichen Qualifikationsverfahren werden von den einzelnen Branchenverbänden organisiert<br />
und durchgeführt. Für diesen Lehrgang ist dies die igkg Schwyz.<br />
Systematik des betrieblichen QV im B-Profil:<br />
Fächer<br />
Gewichtung<br />
Berufspraktische Situationen und Fälle<br />
Teilweise zentral vorgegebene, teilweise branchenspezifische<br />
schriftliche Prüfung 1/2<br />
Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten<br />
erfordern; mündliche Prüfung 1/2<br />
Bestehensnorm<br />
Das betriebliche Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0<br />
beträgt und wenn höchstens eine Fachnote ungenügend ist und nicht unter 3.0 liegt.<br />
Das gesamte QV gilt als bestanden, wenn sowohl im schulischen als auch im betrieblichen Teil die<br />
Bestehensnormen erfüllt sind.<br />
Auskünfte<br />
Zur Beratung und zur Beantwortung allfälliger Fragen steht Ihnen der Bereichsleiter der kblachen,<br />
Herr Dino Brazzoni, gerne zur Verfügung (Tel. 055 451 70 00, dino.brazzoni@kblachen.ch).<br />
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