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Handreichungen zu den Empfehlungen zur - individuelle Förderung

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Schule für Lernbehinderte ab und verlangen für die Betreuung ihres Kindes Lehrer der Hauptschule.<br />

Da sich dies nicht realisieren lässt, nehmen sie privat Kontakt <strong>zu</strong> einem Lehrer der Hauptschule<br />

auf, der auch bereit ist, Markus nachmittags <strong>zu</strong> betreuen. Nach drei Wochen wird dieser Versuch<br />

auf Wunsch der Eltern abgebrochen.<br />

Die Eltern beantragen nun eine Beurlaubung ihres Sohnes. Diese wird bis Ende des Schuljahres<br />

1989/90 von der Schulbehörde ausgesprochen. Im Schuljahr 1990/91 (L9) weigern sich die Eltern,<br />

Markus <strong>zu</strong>r Schule <strong>zu</strong> schicken. Sie brechen <strong>den</strong> Kontakt mit der Schule für Lernbehinderte ab. Am<br />

Ende des Schuljahres 1990/91 wird Markus ohne Schulabschluss entlassen.<br />

7.2.4. Zusammenfassung<br />

Ausgehend von dem vorgestellten Beispiel lassen sich einige Ursachen für das Scheitern fast aller<br />

schulischer Bemühungen um Markus ableiten:<br />

– Die Intentionen waren <strong>zu</strong> stark auf <strong>den</strong> Erwerb der Kulturtechniken ausgerichtet und behinderten<br />

deshalb bereits im Ansatz die Feststellung des besonderen Förderbedarfs.<br />

– Es fehlten die fachkundigen Personen, die durch Einsatz differentialdiagnostischer Instrumentarien<br />

und Verhaltensbeobachtungen Förderpläne hätten erstellen können, um <strong>den</strong> schulischen<br />

Werdegang <strong>zu</strong> begleiten.<br />

– Die Lehrkräfte waren unerfahren im Umgang mit autistischem Verhalten und erschwerten damit<br />

trotz aller gut gemeinten Versuche der Differenzierung und Individualisierung eine ge- zielte<br />

<strong>Förderung</strong> in allen Lebensbereichen.<br />

– Die Schule für Lernbehinderte war wegen un<strong>zu</strong>reichender personeller Ausstattung überfordert,<br />

so dass die notwendigen organisatorischen Bedingungen nur ansatzweise verwirklicht wer<strong>den</strong><br />

konnten.<br />

– Viele Maßnahmen (z. B. häufiger Lehrerwechsel) wur<strong>den</strong> aus Unkenntnis über <strong>den</strong> Umgang<br />

mit Schülern mit autistischem Verhalten erst gar nicht als Fehler erkannt.<br />

7.3. Schlussfolgerungen<br />

7.3.1. Organisatorische Bedingungen für die Aufnahme<br />

eines Schülers mit autistischem Verhalten<br />

Nach Feststellung des besonderen Förderbedarfs des über einen längeren Zeitraum beobachteten<br />

Kindes ist <strong>zu</strong> prüfen, ob der Schüler in die Grundschule, die Schule für Lernbehinderte oder in die<br />

Schule für Geistigbehinderte aufgenommen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Dabei sind einige Bedingungen vor Aufnahme <strong>zu</strong> beachten (vgl. Schulische <strong>Förderung</strong> 1991, 10):<br />

– Die Schule sollte <strong>den</strong> Fähigkeiten und Besonderheiten des Kindes mit autistischem Verhalten<br />

entsprechen.

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