Handreichungen zu den Empfehlungen zur - individuelle Förderung
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Schule für Lernbehinderte ab und verlangen für die Betreuung ihres Kindes Lehrer der Hauptschule.<br />
Da sich dies nicht realisieren lässt, nehmen sie privat Kontakt <strong>zu</strong> einem Lehrer der Hauptschule<br />
auf, der auch bereit ist, Markus nachmittags <strong>zu</strong> betreuen. Nach drei Wochen wird dieser Versuch<br />
auf Wunsch der Eltern abgebrochen.<br />
Die Eltern beantragen nun eine Beurlaubung ihres Sohnes. Diese wird bis Ende des Schuljahres<br />
1989/90 von der Schulbehörde ausgesprochen. Im Schuljahr 1990/91 (L9) weigern sich die Eltern,<br />
Markus <strong>zu</strong>r Schule <strong>zu</strong> schicken. Sie brechen <strong>den</strong> Kontakt mit der Schule für Lernbehinderte ab. Am<br />
Ende des Schuljahres 1990/91 wird Markus ohne Schulabschluss entlassen.<br />
7.2.4. Zusammenfassung<br />
Ausgehend von dem vorgestellten Beispiel lassen sich einige Ursachen für das Scheitern fast aller<br />
schulischer Bemühungen um Markus ableiten:<br />
– Die Intentionen waren <strong>zu</strong> stark auf <strong>den</strong> Erwerb der Kulturtechniken ausgerichtet und behinderten<br />
deshalb bereits im Ansatz die Feststellung des besonderen Förderbedarfs.<br />
– Es fehlten die fachkundigen Personen, die durch Einsatz differentialdiagnostischer Instrumentarien<br />
und Verhaltensbeobachtungen Förderpläne hätten erstellen können, um <strong>den</strong> schulischen<br />
Werdegang <strong>zu</strong> begleiten.<br />
– Die Lehrkräfte waren unerfahren im Umgang mit autistischem Verhalten und erschwerten damit<br />
trotz aller gut gemeinten Versuche der Differenzierung und Individualisierung eine ge- zielte<br />
<strong>Förderung</strong> in allen Lebensbereichen.<br />
– Die Schule für Lernbehinderte war wegen un<strong>zu</strong>reichender personeller Ausstattung überfordert,<br />
so dass die notwendigen organisatorischen Bedingungen nur ansatzweise verwirklicht wer<strong>den</strong><br />
konnten.<br />
– Viele Maßnahmen (z. B. häufiger Lehrerwechsel) wur<strong>den</strong> aus Unkenntnis über <strong>den</strong> Umgang<br />
mit Schülern mit autistischem Verhalten erst gar nicht als Fehler erkannt.<br />
7.3. Schlussfolgerungen<br />
7.3.1. Organisatorische Bedingungen für die Aufnahme<br />
eines Schülers mit autistischem Verhalten<br />
Nach Feststellung des besonderen Förderbedarfs des über einen längeren Zeitraum beobachteten<br />
Kindes ist <strong>zu</strong> prüfen, ob der Schüler in die Grundschule, die Schule für Lernbehinderte oder in die<br />
Schule für Geistigbehinderte aufgenommen wer<strong>den</strong> kann.<br />
Dabei sind einige Bedingungen vor Aufnahme <strong>zu</strong> beachten (vgl. Schulische <strong>Förderung</strong> 1991, 10):<br />
– Die Schule sollte <strong>den</strong> Fähigkeiten und Besonderheiten des Kindes mit autistischem Verhalten<br />
entsprechen.