1996 Band XLVI - Bayerische Numismatische Gesellschaft
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Jahrbuch für Numismatik und Geldgeschichte 46, <strong>1996</strong> 77<br />
WINFRIED THOMA<br />
(Moosburg)<br />
Nochmals zum Thema „FEL TEMP REPARATIO"<br />
(2 Tafeln)<br />
Konrad Kraft setzte sich bereits 1958 mit dem Bildprogramm der für die<br />
Söhne Konstantins des Großen, Constans (337-350) und Constantius II.<br />
(337-361), geprägten maiorinae mit der Rückseitenumschrift FEL(icium)<br />
TEMP(orum) RE — PARATIO ausführlich auseinander.' Zu dieser Umschrift<br />
gehörig wurden vier Rückseitendarstellungen geprägt, und zwar:<br />
1. Typ „Hütte": ein Barbar wird von einer militärisch gekleideten Gestalt<br />
aus einer unter einem Baum stehenden Hütte geführt (Abb. 1).<br />
2. Typ „Gefangene": eine militärisch gekleidete Gestalt pflanzt ein<br />
Labarum auf; vor ihr knien zwei gefesselte Gefangene (Abb. 2).<br />
3. Typ „Schiff": römischer Kaiser mit Diadem und Panzer steht, Labarum<br />
und Phönix haltend, in einer von Victoria gelenkten Galeere<br />
(Abb. 3).<br />
4. Typ „Reitersturz": eine militärisch gekleidete Gestalt ersticht ihren<br />
mit seinem Pferd gestürzten Gegner (Abb. 4).<br />
Kraft untersuchte bei 5325 FTR-Maiorinae die Häufigkeit, mit der diese<br />
vier Rückseitenbilder mit der Vorderseite eines jeden der beiden Kaiser<br />
kombiniert vorkommen. Aus dem Ergebnis dieser Untersuchung schloß<br />
er, daß sich die Bildtypen „Gefangene" und „Reitersturz" auf den Kaiser<br />
Constantius II. beziehen müssen, da sie wesentlich häufiger mit seinem<br />
Porträt kombiniert wurden als mit dem des Constans.2 Bei den Bildtypen<br />
„Hütte" und „Schiff" hingegen verhält es sich genau umgekehrt, sie kommen<br />
wesentlich häufiger als Rückseite der für Constans geprägten Münzen<br />
vor' und werden folglich auch in einem Bezug zu diesem stehen.<br />
Sowohl bei dem Typ „Gefangene" als auch bei dem Typ „Schiff" wird<br />
der Gepanzerte durch das Labarum als der Kaiser ausgewiesen; daß auch<br />
mit dem Krieger in den beiden anderen Fällen der Kaiser gemeint sein<br />
muß, konnte Kraft glaubhaft machen.4 Er ging weiter davon aus, daß das<br />
1 K. Kraft, Die Taten der Kaiser Constans und Constantius II., JNG 9, 1958, 141-186, Taf.<br />
XII—XIII.<br />
2 Siehe Kraft 167 u. 169.<br />
Siehe Kraft 166 u. 168.<br />
4 Kraft 143.