1996 Band XLVI - Bayerische Numismatische Gesellschaft
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248 Buchbesprechungen, Jb. f. Num. u. Geldgesch. 46, <strong>1996</strong><br />
Vollends hat mich dann die Lektüre des Vorworts für den Verf. eingenommen. Er war<br />
als gebürtiger Würzburger mit 15 Jahren erstmals mit alten Münzen in Kontakt gekommen<br />
und hatte daraufhin zu sammeln angefangen. Später ist er dann darauf gekommen, daß der<br />
materielle Besitz der Münzen bei weitem nicht alles ist, sondern der ideelle Besitz, die Erforschung<br />
des Hintergrunds und der Versuch, die Münzen zum Sprechen zu bringen, ungleich<br />
viel reizvoller sein können. Bei dem Bemühen in dieser Richtung stellte der Verf.<br />
sehr bald fest, daß eine Würzburger Münzgeschichte fehlt, beschloß sich eingehende<br />
Kenntnisse zu verschaffen und begann alle Aufsätze, Hinweise und Notizen zum Thema zu<br />
sammeln. Daraus ist nun in jahrzehntelanger Beschäftigung jetzt im Ruhestand das vorliegende<br />
Buch entstanden. Uneingeschränkt muß man die Zielstrebigkeit und den Fleiß bewundern,<br />
mit dem der Verf. über die lange Zeit hinweg neben seiner ganz anders gearteten<br />
Berufstätigkeit zu Werke gegangen ist, auch wenn ihn als Nichthistoriker die Entdeckerfreude<br />
und das Finderglück manches Mal zu breiten Exkursen abseits der Numismatik geführt<br />
haben, z.B. beim Siebenjährigen Krieg S. 376-378. So wird man manches finden, was<br />
in einer Münzgeschichte nicht vermutet wird.<br />
Ungewöhnlich ist die Zitierweise, die völlig vom Gewohnten abweicht und das Aufspüren<br />
genauer Quellenstellen nicht immer ganz einfach macht. Dies deutet darauf hin, daß<br />
der Verf. es versäumt hat, sein Manuskript vor der Drucklegung einem erfahrenen Fachmann,<br />
sei er Numismatiker oder Historiker, zum Durchlesen zu geben, wodurch sich eine<br />
ganze Reihe von Ungereimtheiten erklärt. Manch kurioser, auf Quellen des 18. Jahrhunderts<br />
zurückgehender Bischofsname aus dem Mittelalter hätte leicht vermieden werden<br />
können, wenn der Verf. die verbindliche Darstellung in der vom Max-Planck-Institut für<br />
Geschichte herausgegebene Reihe „Germania Sacra" herangezogen hätte, in welcher für das<br />
Bistum Würzburg Teil 1, Die Bischofsreihe bis 1254, in der Bearbeitung von A. Wendehorst<br />
1962 erschienen ist. Auch sonst weisen manche Abschnitte zum Mittelalter Schwächen<br />
auf und lassen Wünsche offen. Z.B. heißt es S. 24, daß Bischof Mainhard I. von Rotenburg<br />
(1018-1033) im Jahr 1030 Münz-, Zoll- und Marktrecht von Kaiser Konrad II. verliehen<br />
bekommen hat. Richtig ist, daß der Bischof Meginhard I. (1018-22.3.1034) aus einem<br />
unbekannten Geschlecht am 13.10.1030 vom Kaiser einen Jahrmarkt zu Würzburg verliehen<br />
bekam und zugleich eine zusammenfassende Bestätigung der den Bischöfen bis dahin<br />
in Würzburg zugestandenen Rechte (auch Münzrecht) erhielt (Monumenta Boica 37,<br />
1864, Würzburg Nr. 60. — Archiv d. Hist Ver. Unterfranken 31, 1888, 19 Nr. 51. — Böhmer,<br />
Regesta Imperii III 1 I, Konrad II. 1024-1039. Graz 1951, 80 Nr. 160). Eine erste Münzrechtsverleihung<br />
ist nicht überliefert. Ein weiteres Beispiel S. 51: ‚Warum Heinrich II. zur<br />
Finanzierung der Teilnahme am Italienfeldzug nicht münzen ließ, ... kann nur darin gesehen<br />
werden, daß ihm die Zeit während seines kurzen Episkopats nicht zur Verfügung<br />
stand." Tatsächlich gibt es von Bischof Heinrich II. von Stühlingen (1159-1165) eine reiche<br />
Ausprägung in zwei Typen, s. Münchner Jahrbuch der Bildenden Kunst, 3. Folge 32, 1981,<br />
216-218 und Roland Ehwald, Die Mittelaltermünzen von Würzburg 899-1495 (Nordheim/<br />
Rhön 1988) 28-29 Nr. 2800-2805, in welch letztere Veröffentlichung mehr als einen Blick<br />
zu werfen für den Verf. außerordentlich nützlich gewesen wäre.<br />
So manches gäbe es noch anzumerken, doch kann eine Besprechung nicht zu umfangreich<br />
werden und muß sich auf einige beispielhafte Punkte beschränken. Etwas zu wenig<br />
hat sich der Verf. mit der grundsätzlichen Literatur zur Entwicklung des Münzwesens in<br />
Deutschland allgemein, besonders im 16. Jahrhundert beschäftigt, denn bei der Darstellung<br />
der Reichsmünzordnungen mischen sich die Nominalbezeichnungen Taler, Guldengroschen,<br />
Guldiner, Reichsguldiner und Reichstaler bunt durcheinander. S. 217 ist zu lesen:<br />
„... Es folgt noch eine dritte Reichsmünzordnung am 19. August 1559 ebenfalls in Augsburg<br />
unter König Ferdinand I. [88]. Der Taler, nunmehr Reichstaler oder Reichsguldiner<br />
(in den Kreisen Franken, Bayern und Schwaben auch Guldengroschen genannt) wurde 1551<br />
auf den Wert von 72 Kreuzern (im Herzogtum keine übliche Münze) mit 27,5 g Silber festgelegt,<br />
dann aufgrund von Streitigkeiten auf 75 Kreuzer, dem Wert eines Goldguldens