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Arbeitswirtschaftliche Begriffe

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Arbeit in der Agrarstatistik<br />

Gesetzliche Grundlage Agrarstatistikgesetz<br />

(§ 27 f. ):<br />

Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung werden in<br />

zweijährigem Abstand folgende Grunddaten<br />

erfasst (BMELV, 2006):<br />

für Familien- und ständige familienfremde Arbeitskräfte<br />

die in einem Zwölfmonatszeitraum durchschnittlich im<br />

Betrieb geleistete Wochenarbeitszeit nach „Arbeitszeitklassen“<br />

in Arbeitskrafteinheiten (AK-E)

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