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BENEDICTINERABTEI ETTAL - Benediktinerabtei Ettal

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<strong>BENEDICTINERABTEI</strong> <strong>ETTAL</strong><br />

Zusatzinformationen für Opfer, die einen „Antrag auf materielle Anerkennung<br />

zugefügten Leids“ an das Kuratorium des Klosters <strong>Ettal</strong> einreichen möchten.<br />

Vorbemerkung:<br />

Alle Hilfen der <strong>Benediktinerabtei</strong> <strong>Ettal</strong> haben das Ziel, zur Aufarbeitung und Heilung von<br />

erlittenem sexuellen Missbrauch, sowie gravierender seelischer und körperlicher<br />

Misshandlungen beizutragen.<br />

Das Antragsformular und weitere Informationen zum <strong>Ettal</strong>er Hilfskonzept finden Sie auf<br />

der Internetseite der <strong>Benediktinerabtei</strong> Kloster <strong>Ettal</strong> unter:<br />

http://abtei.kloster-ettal.de/ettaler-hilfskonzept/.<br />

Notwendige Angaben und beizufügende Unterlagen sind im Antrag beschrieben.<br />

Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der dem Antrag beigefügten Anlagen, da dies eine<br />

zügige Bearbeitung erleichtert.<br />

Das Kuratorium wird die über die Mediatoren, Frau Leimig und Herr Puls, eingereichten<br />

Anträge der Betroffenen bearbeiten und nach objektiven Kriterien über die Höhe der<br />

materiellen Leistung im Einzelfall entscheiden. Um den Betroffenen eine baldige Leistung<br />

zu ermöglichen, sollen Anträge auf materielle Leistungen bis zum 31. Mai 2011<br />

postalisch an die Fachstelle Täter-Opfer-Ausgleich, Postfach 1241, 82412 Murnau, oder<br />

an die Opferhilfe-Stelle Kloster <strong>Ettal</strong>, 82488 <strong>Ettal</strong>, eingereicht werden. Bei der Opferhilfe-<br />

Stelle <strong>Ettal</strong> eingegangene Anträge werden an die Anlaufstelle (Mediatoren) weitergeleitet.<br />

Nähere Informationen zu den Anträgen und den beizufügenden Unterlagen sind über die<br />

Mediatoren erhältlich.<br />

Freiwillige materielle Leistungen in Anerkenntnis des erlittenen Leids können vom Kloster<br />

<strong>Ettal</strong> nur die Betroffenen erhalten, die im Internat und in der Schule in <strong>Ettal</strong> Leid erfahren<br />

haben und einen entsprechenden Antrag auf materielle Leistungen über die Mediatoren an<br />

das Kuratorium stellen.<br />

Um die Objektivität zu gewährleisten, bitten die Mitglieder des Kuratoriums um<br />

Verständnis, dass der Kontakt zum Kuratorium ausschließlich über die Mediatoren<br />

aufgenommen werden kann.<br />

Die Mitglieder des Kuratoriums repräsentieren die Bereiche Recht (Herr Hüffer), Opferhilfe<br />

(Frau Neugebauer) und Beratungstätigkeit mit von sexuellem Missbrauch betroffenen<br />

Jungen und Heranwachsenden (Herr Port). Damit ist eine interdisziplinäre<br />

Zusammenarbeit als Grundlage einer professionellen und objektiven Bewertung und<br />

Entscheidung der eingehenden Anträge auf materielle Anerkennung zugefügten Leids<br />

gewährleistet. Die Kuratoriumsmitglieder stellen Ihre beruflichen und persönlichen<br />

Erfahrung aus dem Richteramt, als Ombudsmann, der Opferhilfe, der ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit als Schöffin, sowie der Beratungstätigkeit für die Kontakt- Informations- und<br />

Beratungsstelle KIBS des Kinderschutz e.V. München, ehrenamtlich zur Verfügung. Im<br />

Mittelpunkt der Entscheidungen des Kuratoriums steht das Interesse der Betroffenen an<br />

einer objektiven und unabhängigen Einordnung der in den Anträgen und Berichten<br />

geschilderten Taten und Ereignisse.<br />

Im Bewusstsein, dass die materiellen Leistungen dem Erlittenen nicht gerecht werden<br />

können, sollen diese Hilfen dennoch die Anerkennung der Opfer ausdrücken und eine<br />

Unterstützung bei der Bewältigung der Erlebnisse in Schule und Internat ermöglichen.


<strong>BENEDICTINERABTEI</strong> <strong>ETTAL</strong><br />

Das Ziel der gemeinsamen Bemühungen muss es sein die Folgen des erlittenen Leids zu<br />

mildern, und das in der Vergangenheit Erlebte in das Leben heute zu integrieren.<br />

Ergänzend stellt das <strong>Ettal</strong>er Hilfskonzept die Übernahme von Kosten für<br />

Psychotherapie und/oder Paarberatung zur Verfügung:<br />

Pauschalbetrag für bereits erfolgte Therapien<br />

Sofern ein Geschädigter bereits in der Vergangenheit eine Therapie benötigt hat, leistet<br />

das Kloster eine pauschale Entschädigung bis zu insgesamt max. 1.000,00 Euro.<br />

Die notwendigen Unterlagen hierfür sind:<br />

Nachweis, dass eine Therapie stattgefunden hat, die wegen eines während der Schulzeit<br />

in <strong>Ettal</strong> zugefügten Leids notwendig war.<br />

• Dies kann geschehen durch Vorlage von Rechnungen, welche vollständige<br />

Angaben zum Therapeuten sowie Angaben zum Umfang der abgerechneten<br />

Sitzung und den entstandenen Kosten enthalten.<br />

• Ebenso ist denkbar, dass der Therapeut eine schriftliche Erklärung abgibt. Diese<br />

Erklärung soll beinhalten:<br />

- Notwendigkeit und Grund der Therapie.<br />

- Angaben zum Zeitraum der Therapie und zur Anzahl der Sitzungen insgesamt.<br />

- angefallene Kosten pro Sitzung.<br />

Hilfe bei akuten Therapien<br />

Das Kloster <strong>Ettal</strong> übernimmt Kosten für Psychotherapie und/oder Paarberatung bei<br />

akutem Bedarf bis zu einem Betrag von insgesamt max. 5.000,00 Euro.<br />

Die notwendigen Unterlagen hierfür sind:<br />

• Bescheinigung eines approbierten Psychotherapeuten über die Notwendigkeit der<br />

Therapie.<br />

• Angabe darüber, dass die Therapie aufgrund der Schädigungen in <strong>Ettal</strong> notwendig<br />

ist.<br />

• Kostenplan aus dem der Umfang und die Kosten der Therapie hervorgehen.<br />

• Vorlage der Kostenrechnungen als Grundlage der Kostenerstattung nach<br />

Rechnungsstellung durch den Therapeuten.<br />

Diese Leistung sind über eine Kontaktaufnahme mit den Mediatoren zu beantragen.<br />

Ulrike Leimig (Tel.: 08841/6769919) und Jörg Puls (Tel.: 0881/927007)<br />

E-Mail: toa.nothilfe@web.de<br />

Die Verantwortlichen der <strong>Benediktinerabtei</strong> <strong>Ettal</strong> bedanken sich im Namen aller Beteiligter<br />

für Ihre Mitarbeit.

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