BENEDICTINERABTEI ETTAL - Benediktinerabtei Ettal
BENEDICTINERABTEI ETTAL - Benediktinerabtei Ettal
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<strong>BENEDICTINERABTEI</strong> <strong>ETTAL</strong><br />
Zusatzinformationen für Opfer, die einen „Antrag auf materielle Anerkennung<br />
zugefügten Leids“ an das Kuratorium des Klosters <strong>Ettal</strong> einreichen möchten.<br />
Vorbemerkung:<br />
Alle Hilfen der <strong>Benediktinerabtei</strong> <strong>Ettal</strong> haben das Ziel, zur Aufarbeitung und Heilung von<br />
erlittenem sexuellen Missbrauch, sowie gravierender seelischer und körperlicher<br />
Misshandlungen beizutragen.<br />
Das Antragsformular und weitere Informationen zum <strong>Ettal</strong>er Hilfskonzept finden Sie auf<br />
der Internetseite der <strong>Benediktinerabtei</strong> Kloster <strong>Ettal</strong> unter:<br />
http://abtei.kloster-ettal.de/ettaler-hilfskonzept/.<br />
Notwendige Angaben und beizufügende Unterlagen sind im Antrag beschrieben.<br />
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der dem Antrag beigefügten Anlagen, da dies eine<br />
zügige Bearbeitung erleichtert.<br />
Das Kuratorium wird die über die Mediatoren, Frau Leimig und Herr Puls, eingereichten<br />
Anträge der Betroffenen bearbeiten und nach objektiven Kriterien über die Höhe der<br />
materiellen Leistung im Einzelfall entscheiden. Um den Betroffenen eine baldige Leistung<br />
zu ermöglichen, sollen Anträge auf materielle Leistungen bis zum 31. Mai 2011<br />
postalisch an die Fachstelle Täter-Opfer-Ausgleich, Postfach 1241, 82412 Murnau, oder<br />
an die Opferhilfe-Stelle Kloster <strong>Ettal</strong>, 82488 <strong>Ettal</strong>, eingereicht werden. Bei der Opferhilfe-<br />
Stelle <strong>Ettal</strong> eingegangene Anträge werden an die Anlaufstelle (Mediatoren) weitergeleitet.<br />
Nähere Informationen zu den Anträgen und den beizufügenden Unterlagen sind über die<br />
Mediatoren erhältlich.<br />
Freiwillige materielle Leistungen in Anerkenntnis des erlittenen Leids können vom Kloster<br />
<strong>Ettal</strong> nur die Betroffenen erhalten, die im Internat und in der Schule in <strong>Ettal</strong> Leid erfahren<br />
haben und einen entsprechenden Antrag auf materielle Leistungen über die Mediatoren an<br />
das Kuratorium stellen.<br />
Um die Objektivität zu gewährleisten, bitten die Mitglieder des Kuratoriums um<br />
Verständnis, dass der Kontakt zum Kuratorium ausschließlich über die Mediatoren<br />
aufgenommen werden kann.<br />
Die Mitglieder des Kuratoriums repräsentieren die Bereiche Recht (Herr Hüffer), Opferhilfe<br />
(Frau Neugebauer) und Beratungstätigkeit mit von sexuellem Missbrauch betroffenen<br />
Jungen und Heranwachsenden (Herr Port). Damit ist eine interdisziplinäre<br />
Zusammenarbeit als Grundlage einer professionellen und objektiven Bewertung und<br />
Entscheidung der eingehenden Anträge auf materielle Anerkennung zugefügten Leids<br />
gewährleistet. Die Kuratoriumsmitglieder stellen Ihre beruflichen und persönlichen<br />
Erfahrung aus dem Richteramt, als Ombudsmann, der Opferhilfe, der ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit als Schöffin, sowie der Beratungstätigkeit für die Kontakt- Informations- und<br />
Beratungsstelle KIBS des Kinderschutz e.V. München, ehrenamtlich zur Verfügung. Im<br />
Mittelpunkt der Entscheidungen des Kuratoriums steht das Interesse der Betroffenen an<br />
einer objektiven und unabhängigen Einordnung der in den Anträgen und Berichten<br />
geschilderten Taten und Ereignisse.<br />
Im Bewusstsein, dass die materiellen Leistungen dem Erlittenen nicht gerecht werden<br />
können, sollen diese Hilfen dennoch die Anerkennung der Opfer ausdrücken und eine<br />
Unterstützung bei der Bewältigung der Erlebnisse in Schule und Internat ermöglichen.
<strong>BENEDICTINERABTEI</strong> <strong>ETTAL</strong><br />
Das Ziel der gemeinsamen Bemühungen muss es sein die Folgen des erlittenen Leids zu<br />
mildern, und das in der Vergangenheit Erlebte in das Leben heute zu integrieren.<br />
Ergänzend stellt das <strong>Ettal</strong>er Hilfskonzept die Übernahme von Kosten für<br />
Psychotherapie und/oder Paarberatung zur Verfügung:<br />
Pauschalbetrag für bereits erfolgte Therapien<br />
Sofern ein Geschädigter bereits in der Vergangenheit eine Therapie benötigt hat, leistet<br />
das Kloster eine pauschale Entschädigung bis zu insgesamt max. 1.000,00 Euro.<br />
Die notwendigen Unterlagen hierfür sind:<br />
Nachweis, dass eine Therapie stattgefunden hat, die wegen eines während der Schulzeit<br />
in <strong>Ettal</strong> zugefügten Leids notwendig war.<br />
• Dies kann geschehen durch Vorlage von Rechnungen, welche vollständige<br />
Angaben zum Therapeuten sowie Angaben zum Umfang der abgerechneten<br />
Sitzung und den entstandenen Kosten enthalten.<br />
• Ebenso ist denkbar, dass der Therapeut eine schriftliche Erklärung abgibt. Diese<br />
Erklärung soll beinhalten:<br />
- Notwendigkeit und Grund der Therapie.<br />
- Angaben zum Zeitraum der Therapie und zur Anzahl der Sitzungen insgesamt.<br />
- angefallene Kosten pro Sitzung.<br />
Hilfe bei akuten Therapien<br />
Das Kloster <strong>Ettal</strong> übernimmt Kosten für Psychotherapie und/oder Paarberatung bei<br />
akutem Bedarf bis zu einem Betrag von insgesamt max. 5.000,00 Euro.<br />
Die notwendigen Unterlagen hierfür sind:<br />
• Bescheinigung eines approbierten Psychotherapeuten über die Notwendigkeit der<br />
Therapie.<br />
• Angabe darüber, dass die Therapie aufgrund der Schädigungen in <strong>Ettal</strong> notwendig<br />
ist.<br />
• Kostenplan aus dem der Umfang und die Kosten der Therapie hervorgehen.<br />
• Vorlage der Kostenrechnungen als Grundlage der Kostenerstattung nach<br />
Rechnungsstellung durch den Therapeuten.<br />
Diese Leistung sind über eine Kontaktaufnahme mit den Mediatoren zu beantragen.<br />
Ulrike Leimig (Tel.: 08841/6769919) und Jörg Puls (Tel.: 0881/927007)<br />
E-Mail: toa.nothilfe@web.de<br />
Die Verantwortlichen der <strong>Benediktinerabtei</strong> <strong>Ettal</strong> bedanken sich im Namen aller Beteiligter<br />
für Ihre Mitarbeit.