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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und ... - Bayern

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<strong>Bayerisches</strong> <strong>Landesamt</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit<br />

Anlage 1<br />

zum UMS (Az. 42a-G8755-2013/2-396) zur Umsetzung der Tbc-Untersuchungen in <strong>Bayern</strong><br />

Merkblatt<br />

Untersuchung der Rinder im Alter von über 12 Monaten in<br />

den 11 Landkreisen <strong>und</strong> kreisfreien Städten entlang der<br />

Alpenkette<br />

Betroffene Landkreise <strong>und</strong> kreisfreie Städte in den Regierungsbezirken<br />

Schwaben (4) <strong>und</strong> Oberbayern (7)<br />

• Berchtesgadener Land<br />

• Traunstein<br />

• Rosenheim inkl. Rosenheim-Stadt<br />

• Miesbach<br />

• Bad Tölz-Wolfratshausen<br />

• Garmisch-Partenkirchen<br />

• Weilheim-Schongau<br />

• Ostallgäu inkl. Kaufbeuren-Stadt<br />

• Unterallgäu<br />

• Memmingen-Stadt<br />

• Lindau (Bodensee)<br />

Verfahren<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind alle Rinder im Alter von über 12 Monaten sukzessive zu<br />

untersuchen. Masttiere sind von den Untersuchungen auszunehmen.<br />

Die Untersuchungen sind nach folgender Priorität durchzuführen:<br />

1. Vor Auftrieb Saison 2013:<br />

Alle milchgebenden Rinder <strong>für</strong> Sennalpen bzw. Almen/Alpen, die Rohmilch<br />

<strong>und</strong>/oder Rohmilcherzeugnisse abgeben, müssen 2013 vor Auftrieb<br />

auf diese Sennalpen bzw. Almen/Alpen mit negativem Ergebnis untersucht<br />

sein (Einzeltieruntersuchungen).<br />

2. Im Weiteren sind Betriebe vorrangig zu untersuchen (Bestandsuntersuchungen*),<br />

die<br />

• die Milch an Rohmilchprodukte herstellende Molkereien liefern<br />

• bereits im vergangenen Jahr Tiere auf Almen/Alpen aufgetrieben<br />

haben<br />

Dienstsitz: Diese Dienststelle schreibt Ihnen: E-Mail <strong>und</strong> Internet Konto<br />

LGL<br />

Eggenreuther Weg 43<br />

91058 Erlangen<br />

LGL, Dienststelle Oberschleißheim<br />

Veterinärstr. 2<br />

85764 Oberschleißheim<br />

poststelle@lgl.bayern.de<br />

www.lgl.bayern.de<br />

Bayerische Landesbank<br />

Kto. 1279280<br />

BLZ 700 500 00<br />

Telefon: 09131/764-0<br />

Telefax: 09131/764-102<br />

S-Bahn 1: Oberschleißheim<br />

Bus 292: Veterinärstraße<br />

Anfahrtsskizze im Internet


• in diesem Jahr Tiere auf Almen/Alpen auftreiben<br />

3. Alle verbleibenden Betriebe (Bestandsuntersuchungen*)<br />

3.1. Betriebe ohne Auftrieb auf Almen/Alpen<br />

Fortlaufende Untersuchungen<br />

3.2. Betriebe mit Auftrieb auf Almen/Alpen, soweit nicht bereits<br />

vorrangig gemäß Punkt 2. untersucht<br />

Betriebe, die in der Saison 2013 Tiere auf Almen/Alpen aufgetrieben<br />

haben, werden frühestens 8 Wochen nach Almabtrieb<br />

untersucht. Mit der Fristsetzung wird sichergestellt, dass Tiere,<br />

die sich in den letzten Tagen des Aufenthaltes auf der Almweide<br />

infiziert haben, als Reagenten diagnostiziert werden können.<br />

Auswahl von Einzeltieren bzw. Betrieben<br />

Die Auswahl erfolgt durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.<br />

Durchführung der Untersuchungen<br />

Die Tbc-Untersuchungen sind Dienstaufgabe der Amtstierärzte unter Einbeziehung<br />

der praktischen Tierärzte als Verwaltungshelfer.<br />

Untersuchungszeitraum<br />

Mit den Untersuchungen ist sofort zu beginnen.<br />

Untersuchungsmodus<br />

Tuberkulinisierung mittels Simultanuntersuchung <strong>und</strong> ggfs. weiterführende<br />

Diagnostik gemäß Anlage 7 (Merkblatt „Diagnostikverfahren“).<br />

Anmerkung: Im Rahmen des bayerischen Untersuchungsprogramms ist<br />

kein Interferon-Gamma-Freisetzungstest vorgesehen.<br />

Meldewesen <strong>und</strong> Berichtspflichten<br />

• Meldung der KVB über StMUG an das LGL (Tbc-Expertenstab) über<br />

das Inkrafttreten der AVV<br />

• Erstellung der Untersuchungsanträge <strong>und</strong> Erfassung in der HIT-<br />

Datenbank gemäß Anlage 3 (Merkblatt „Meldewesen“)<br />

• 14tägige Berichtspflicht an das LGL mittels elektronischem Tbc-<br />

Meldebogen gemäß Anlage 3 (Merkblatt „Meldewesen“)<br />

*Bestandsuntersuchung: Untersuchung aller Tiere eines Bestandes im Alter<br />

von über 12 Monaten. Ausgenommen sind Masttiere.<br />

Kontaktadresse:vet-tbc@lgl.bayern.de<br />

Ansprechpartner: Dr. Dr. Frank Just, SE 5<br />

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