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a) Gleich einleitend möchte ich Ihnen mitteilen, da

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Kurzstatement der österre<strong>ich</strong>isch. Delegation<br />

Sehr geehrte Damen und Herrn!<br />

a) <strong>Gle<strong>ich</strong></strong> <strong>einleitend</strong> <strong>möchte</strong> <strong>ich</strong> <strong>Ihnen</strong> <strong>mitteilen</strong>, <strong>da</strong>s in Österre<strong>ich</strong> wesentl<strong>ich</strong>e<br />

sozialpolitische Aspekte des „Wohnens“ seit fast 15 Jahren in Händen der<br />

neun österre<strong>ich</strong>ischen Bundesländer liegen. Wenngle<strong>ich</strong> somit die zentralen<br />

verteilungspolitischen Aufgaben („Welche Projekte erhalten unter welchen<br />

Bedingungen wie viel Fördergeld?“ etc.) förderalisiert worden sind, erfolgt die<br />

Aufbringung des „Gesamt-Wohnbauförderkuchens“ (pa etwa 2,5 Mrd. ?) aber<br />

weiterhin durch den Bundesstaat. Hinzu kommen noch weitere rund 1,5 Mrd.<br />

? pa an Sozialhilfe der Länder.<br />

b) Zentralstaatl<strong>ich</strong> erfolgt auch die Regelung der wohnzivilrechtl<strong>ich</strong>en<br />

Rahmenbedingungen für die vertragl<strong>ich</strong>en Verhältnisse zwischen<br />

Wohnraumüberlasser und Wohnraumnutzer: Sowohl betreffend die Miete<br />

von Wohnraum (Preisgestaltung, Vertrags<strong>da</strong>uer und Kündigungsrecht,<br />

Erhaltung und Verbesserung der Baul<strong>ich</strong>keit etc.) als auch betreffend die<br />

Begründung und Nutzung von anteiligem Wohnungseigentum (Haftungen<br />

des Wohnungseigentums-Organisators und Rechte des<br />

Wohnungseigentums-Bewerbers, Interessensausgle<strong>ich</strong> zwischen den<br />

einzelnen Wohnungseigentümern, Rechtsverhältnisse mit dem Verwalter<br />

etc.).<br />

c) <strong>Gle<strong>ich</strong></strong>falls beim Bundesstaat angesiedelt ist die legislative Kompetenz zur<br />

Regelung vor allem der organisationsrechtl<strong>ich</strong>en Rahmenbedingungen für<br />

die sogenannte gemeinnützige Wohnungswirtschaft. Dieser Sektor bewegt<br />

s<strong>ich</strong> in vielerlei Hins<strong>ich</strong>t „zwischen Markt und Staat“, indem etwa einer Fülle<br />

von gesetzl<strong>ich</strong>en Pfl<strong>ich</strong>ten (z.B. Reinvestitionspfl<strong>ich</strong>t für erwirtschaftete<br />

Gewinne) insbesondere die Befreiung von der Körperschaftssteuer<br />

(=Einkommenssteuer für Unternehmen) gegenübersteht.


In allen drei angesprochenen Rechtsfeldern (=Wohnbauförderungsrecht,<br />

Wohnzivilrecht und Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht) gibt es neben<br />

wirtschaftspolitischen und ökologischen Ansätzen, im Besonderen eine Reihe<br />

sozialpolitischer Funktionen, die dem Ziel einer ausre<strong>ich</strong>enden und angemessenen<br />

Wohnversorgung für alle in Österre<strong>ich</strong> lebenden Menschen dienen und eine Fülle<br />

von Instrumenten gegen „soziale Ausgrenzung“ beinhalten.<br />

Ausgehend von einer wohnungspolitischen EU-Vergle<strong>ich</strong>sstudie, die vom<br />

österre<strong>ich</strong>ischen Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben worden ist, haben wir<br />

im Mai heurigen Jahres, anlässl<strong>ich</strong> eines „focal point on housing“ – Treffen in Wien<br />

versucht, spezifisch die Aspekte des 3. Sektors im EU-Wohnungswesen<br />

herauszuarbeiten. Eine kurze Dokumentation <strong>da</strong>zu <strong>da</strong>rf <strong>ich</strong> <strong>Ihnen</strong> hiermit<br />

überre<strong>ich</strong>en.

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