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Gemeinderatsprotokoll vom 13.03.2009 - Schalchen

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lfd. Nr. 1 Jahr 2009<br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />

der Gemeinde SCHALCHEN am FREITAG, dem 13. MÄRZ 2009<br />

Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes<br />

ANWESENDE<br />

1. Bürgermeister FUCHS Stefan als Vorsitzender<br />

2. GV MITTERBAUER Friedrich Vizebgm. 13. GV PFEIL Rudolf<br />

3. GR ZWISCHELSBERGER Josef 14. GV SCHANDA Walter<br />

4. GV MAUBERGER Gabriela 15. GR DAX Friedrich<br />

5. GR MITTERMAIER Erich 16. GR DIRNSTEINER Robert<br />

6. GR BRECKNER Gerlinde 17. GR HUMMEL Markus<br />

7. GR PROBST Franz 18. GR AIGNER Manfred<br />

8. GR BERER Franz 19. GR MÜHLBACHER-KARRER Franz<br />

9. GR JAKOB Johann 20. GR NAGL Erich<br />

10. GV STEINBERGER Hubert 21. GR BRECKNER Roman<br />

11. GR STÜBLO Wolfgang 22. GR REICHL Erich<br />

12. GR STOCKER Hermann<br />

ERSATZMITGLIEDER<br />

GR POINTECKER Hermann für GR KUTA Karl<br />

GR SENGTHALER Andreas für GR RIEDER Gertraud<br />

GR HAIDINGER Stefan für GR POSTLMAYR Dr. Johann<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes: SCHWENDNER Karl<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ GemO 1979).............................<br />

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. OÖ GemO 1979).................<br />

Es fehlen<br />

entschuldigt:<br />

unentschuldigt:<br />

GR KUTA Karl<br />

GR RIEDER Gertraud<br />

GR POSTLMAYR Dr. Johann<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ GemO 1979): SCHLAGER Andrea<br />

Seite 1 von 36


Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an alle Mitglieder<br />

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 04.03.2009 unter Bekanntgabe der<br />

Tagesordnung erfolgt ist;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung <strong>vom</strong> 11.12.2008 bis zur heutigen Sitzung<br />

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der<br />

Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum<br />

Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Sodann gibt es noch folgende Mitteilungen:<br />

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TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE :<br />

Punkt 1) VORANSCHLAG 2009; BERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG<br />

Der Bürgermeister führt dazu aus, dass allen Fraktionen ein Entwurf des<br />

Voranschlages für 2009 übermittelt wurde und erhielten auch alle Gemeinderatsmitglieder den<br />

Bericht zu diesem, der die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben enthält.<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass der Entwurf des Voranschlages für das<br />

Finanzjahr 2009 im ordentlichen Haushalt wiederum eine ausgeglichene Bilanz aufweist. Der<br />

außerordentliche Haushalt hingegen ist mit einem Abgang von € 108.000,-- zu schließen.<br />

Dazu berichtet der Bürgermeister, dass die Bezirkshauptmannschaft im November<br />

2008 die Zahlen an zu erwartenden Einnahmen aus den Ertragsanteilen bekanntgegeben hat.<br />

Diese wurden auch so in den Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 2009 übernommen.<br />

Wie bereits befürchtet, ging nun am 05.03.2009 ein Schreiben des Amtes der OÖ<br />

Landesregierung ein, wonach aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung die<br />

seinerzeitige Prognose korrigiert werden musste und bei den Ertragsanteilen ein Rückgang um<br />

3,77 % erwartet wird. Der Entwurf des Voranschlages wurde daher unter Bezugnahme auf diese<br />

Mitteilung überarbeitet und es kam dabei ein Einnahmeentfall von € 92.800,-- heraus.<br />

Nunmehr gibt der Bürgermeister folgendes bekannt:<br />

ORDENTLICHER VORANSCHLAG E I N N A H M E N<br />

Voranschlag 2009<br />

0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 26.100,00<br />

1 Öffentl. Ordnung und Sicherheit 7.000,00<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 264.400,00<br />

3 Kunst, Kultur und Kultus 1.500,00<br />

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 22.400,00<br />

5 Gesundheit 200,00<br />

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 42.700,00<br />

7 Wirtschaftsförderung 1.000,00<br />

8 Dienstleistungen 1.655.700,00<br />

9 Finanzwirtschaft 3.519.300,00<br />

SUMME 0-9 DER EINNAHMEN 5.540.300,00<br />

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ORDENTLICHER VORANSCHLAG A U S G A B E N<br />

Voranschlag 2009<br />

0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 729.500,00<br />

1 Öffentl. Ordnung und Sicherheit 68.000,00<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 807.900,00<br />

3 Kunst, Kultur und Kultus 48.000,00<br />

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 756.000,00<br />

5 Gesundheit 654.500,00<br />

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 321.800,00<br />

7 Wirtschaftsförderung 11.000,00<br />

8 Dienstleistungen 1.337.400,00<br />

9 Finanzwirtschaft 806.200,00<br />

SUMME 0-9 DER EINNAHMEN 5.540.300,00<br />

AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG E I N N A H M E N<br />

Voranschlag 2009<br />

163000 Zeughausneubau – FF Unterlochen, FF Furth 125.000,00<br />

240000 Kindergartenerweiterung 441.200,00<br />

612200 Straßenbau Auffangstr. Holznergründe 28.000,00<br />

821000 LKW - Ankauf 172.000,00<br />

840000 Grundankauf 190.000,00<br />

851500 Ortskanalisation – BA 05 381.000,00<br />

851600 Planung ABA BA 06 1.708.400,00<br />

851900 Ortskanalisation nachträgliche Anschlüsse 109.200,00<br />

SUMME DER EINNAHMEN<br />

DES AO VORANSCHLAGES 3.154.800,00<br />

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AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG A U S G A B E N<br />

Voranschlag 2009<br />

163000 Zeughausneubau – FF Unterlochen, FF Furth 125.000,00<br />

240000 Kindergartenerweiterung 441.200,00<br />

616000 Radweg 50.000,00<br />

612200 Straßenbau Auffangstr. – Holznergründe 28.000,00<br />

851500 Ortskanalisation – BA 05 98.000,00<br />

821000 LKW – Ankauf 172.000,00<br />

840000 Grundankauf 190.000,00<br />

851500 Ortskanalisation – BA 05 381.000,00<br />

851600 Planung ABA BA 06 1.816.400,00<br />

851900 Ortskanalisation nachträgliche Anschlüsse 109.200,00<br />

SUMME DER AUSGABEN<br />

DES AO VORANSCHLAGES 3.262.800,00<br />

EINNAHMEN DES AO. VORANSCHLAGES 3.154.800,00<br />

AUSGABEN DES AO. VORANSCHLAGES 3.262.800,00<br />

Überschuss (+), Fehlbedarf (-) 108.000,00-<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass der Abgang in der Höhe von € 108.000,-- im<br />

außerordentlichen Haushalt sehr drastisch erscheint, jedoch auf alle Fälle im<br />

Nachtragsvoranschlag im Spätherbst noch einmal überberarbeitet werden muss. Wenn die<br />

Ertragsanteile nicht noch einmal stark fallen und die Gemeinde nicht zu hohe Einbußen bei der<br />

Kommunalsteuer machen muss, wird die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> noch mit einem blauen Auge<br />

davon kommen.<br />

Im Voranschlag 2009 wurden im außerordentlichen Haushalt Mittel für LKW – Ankauf (€<br />

172.000,00), für die Kindergartenerweiterung (€ 441.200,00), etc. berücksichtigt.<br />

Zur Kindergartenerweiterung erklärt der Bürgermeister, dass hierfür € 441.200,-- im<br />

Voranschlag berücksichtigt sind. Wenn die Gemeinde jedoch in dem Programm drinnen ist, in<br />

welches ca. 50 Kindergärten <strong>vom</strong> Land OÖ aufgenommen wurden, gibt es eine sogenannte<br />

Drittel-Lösung. Dass heißt, dass ein Drittel der Kosten <strong>vom</strong> Land getragen wird, das zweite<br />

Drittel BZ-Mittel sind und das letzte Drittel sind die finanziellen Mittel der Gemeinde. Wenn die<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> für diese Drittel-Lösung in Frage kommt, ist die Gemeinde im Großen und<br />

Ganzen wieder hochweiß. Denn für die geplante Kindergartenerweiterung fallen Gesamtkosten<br />

in der Höhe von voraussichtlich € 992.000,00 an und im Falle einer Drittel-Lösung kommen auf<br />

die Gemeinde Kosten in der Höhe von ca. € 330.000,00 zu, welche locker im Voranschlag<br />

enthalten sind.<br />

Der Bürgermeister bittet nunmehr um Wortmeldungen zum<br />

Voranschlagsentwurf.<br />

GV Schanda bemerkt, dass sich der Voranschlag 2009 dem<br />

Nachtragsvoranschlag 2008 fortsetzt und dies nur eine Herumjongliererei der Zahlen ist. Bereits<br />

in der letzten Gemeindevorstandsitzung wurde mitgeteilt, dass der außerordentliche Haushalt<br />

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einen Abgang von € 108.000,-- aufweist. Dann wurde <strong>vom</strong> Land mitgeteilt, dass die<br />

Ertragsanteile um 3,77 % zurückgehen, dies sind € 92.800,--. Der Abgang in der Höhe von €<br />

108.000,-- bleibt gleich und zwar aufgrund der veranschlagten Mittel für die<br />

Kindergartenerweiterung. Die Gesamtbaukosten für die Erweiterung werden voraussichtlich €<br />

992.000,-- betragen. Hiefür waren im Voranschlag 2009 ursprünglich Mittel in der Höhe von €<br />

534.000,-- vorgesehen und diese wurden jetzt wieder reduziert und zwar auf € 441.200,--. GV<br />

Schanda stellt die Frage, wie dies funktionieren soll. Die Gemeinde möchte den<br />

Kindergartenzubau im Herbst 2009 fertig haben und es sind dabei nicht einmal die Hälfte der<br />

erforderlichen Mittel im Voranschlag enthalten. Es wird nicht so gehen, dass heuer gebaut wird<br />

und im nächsten Jahr die Rechnungen bezahlt werden.<br />

Es wurden im Voranschlag Positionen gekürzt, wo man weiß, dass man diese eigentlich nicht<br />

einhalten wird können. Die Kürzungen wurden nur gemacht, damit der Abgang nicht zu groß ist.<br />

Aber dies wird sich dann ohnehin im Herbst bei der Erstellung des Nachtragsvoranschlages<br />

herausstellen.<br />

GV Schanda führt weiters aus, dass das Allerbeste die Teilrechnungen der Fa.<br />

Porr sind. Bei der GV-Sitzung, in welcher über den Voranschlag 2009 beraten wurde, wurde<br />

nicht mit einer Silbe erwähnt, dass noch Teilrechnungen der Fa. Porr aus dem Jahr 2008 offen<br />

sind. Diese Rechnungen sind am 23.10.08 beim Gemeindeamt eingegangen. Der Gemeinderat<br />

hat am 24.10.08 eine Sitzung abgehalten und am 11.12.08 hat der Gemeinderat den<br />

Nachtragsvoranschlag behandelt. Bei den Teilrechnungen der Fa. Porr handelt es sich um eine<br />

Summe von € 960.000,--, welche einfach nicht bezahlt wurde und in das neue Finanzjahr 2009<br />

herübergeschoben wurde. Bei der GR-Sitzung am 11.12.2008 wurde <strong>vom</strong> Bürgermeister beim<br />

Tagesordnungspunkt Nachtragsvoranschlag noch großartig mitgeteilt, dass „die Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> eine der wenigen Gemeinden im Bezirk ist, welche den Haushalt ausgleichen kann.“<br />

Und dies, obwohl bekannt war, dass die Teilrechnungen der Fa. Porr noch offen sind.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass er dabei <strong>vom</strong> Ausgleich des<br />

ordentlichen Haushaltes gesprochen hat.<br />

GV Schanda erklärt, dass es egal ist, ob die Summe im ordentlich oder<br />

außerordentlichen Haushalt enthalten ist, bezahlt werden muss so oder so.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass dies nicht egal ist und erklärt GV Schanda, dass<br />

unter TOP 5) der heutigen Sitzung noch die Darlehensaufstockung für die ABA, BA 06 zu<br />

behandeln ist.<br />

GV Schanda weist darauf hin, dass er noch nicht fertig ist und setzt fort, dass die<br />

Teilrechnung in der Höhe von € 960.000,-- einfach nicht bezahlt wird, obwohl diese im<br />

November 2008 fällig gewesen wäre. GV Schanda stellt daher die Frage, ob für die Gemeinde<br />

hiefür Verzugszinsen anfallen und wenn ja, in welcher Höhe. Denn er kann sich nicht vorstellen,<br />

dass die Fa. Porr her geht und sagt, die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat im Herbst 2008 kein Geld zur<br />

Verfügung gehabt, sie soll es im Jahr 2009 zahlen und die Fa. Porr braucht keine Verzugszinsen.<br />

Der Bürgermeister antwortet, nachdem die Gemeinde ein sehr gutes Verhältnis<br />

mit der Fa. Porr hat – mit Ausnahme von GV Schanda – hat man vereinbaren können, dass diese<br />

Rechnungen in das Jahr 2009 genommen werden, ohne dass Verzugszinsen anfallen. Nach<br />

Ansicht des Bürgermeisters ehrt dies die Fa. Porr sehr, dass sie auf das Geld wartet. Es haben<br />

mehrere Besprechungen mit der Fa. Porr, der Bauleitung und mit den entsprechenden Banken<br />

stattgefunden, um das Ganze auszugleichen. Wenn der Gemeinderat heute unter TOP 5) die<br />

Darlehensaufstockung für den BA 06 beschließt, ist die Gemeinde der Fa. Porr nichts mehr<br />

schuldig.<br />

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GV Schanda bemerkt dazu, dass es ihm gefällt, wenn gesagt wird, dass die<br />

Forderungen mittels Darlehen getilgt werden und dann ist nichts mehr da. Wie aus dem<br />

Mittelfristigen Finanzplan ersichtlich, hat die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> mit Ende des Jahres 2009<br />

über € 11 Mio. Schulden.<br />

gebaut hat.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde aber auch über 70 km Kanal<br />

GV Schanda erinnert daran, dass die ÖVP-Fraktion bei jedem Bauabschnitt<br />

daraufhingewiesen hat, mit dem Kanalbau auszusetzen, da es ansonsten irgendwann anstehen<br />

wird.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass GV Schanda mit dieser alten Leier gleich<br />

aufhören kann. Denn das Wasserrechtsgesetz sagt ganz etwas anderes aus. Darin ist angeführt,<br />

dass jede Gemeinde – wenn irgendwie möglich – zu 100 % die Entsorgung der Abwässer zu<br />

veranlassen und zu bewerkstelligen hat. Dies ist ein ganz klarer gesetzlicher Auftrag.<br />

GV Schanda bemerkt zu diesem gesetzlichen Auftrag, dass die Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> dann irgendwann einmal in Konkurs gehen wird.<br />

Der Bürgermeister stellt an GV Schanda die Frage, ob er einen Tau von dem hat,<br />

was er gerade geredet hat? Der Bürgermeister bemerkt, dass ihm GV Schanda Sachen vorwirft,<br />

welche zum Großteil miteinander besprochen wurden und jetzt kommt GV Schanda darauf, dass<br />

die Gemeinde keinen Kanalbau machen hätte sollen und dies und jenes nicht machen hätte<br />

sollen, dann hätte die Gemeinde heute Geld.<br />

GV Schanda weist darauf hin, dass er nichts davon gesagt hat, dass kein<br />

Kanalbau erfolgen soll, sondern dass die Gemeinde damit aussetzen hätte sollen. Wenn der<br />

Bürgermeister behauptet, er hätte keinen Tau davon, dann ist es das Höchste, dass in der<br />

Gemeindevorstandsitzung, in welcher der Voranschlag besprochen wird, von seiten des<br />

Bürgermeisters nicht mitgeteilt wird, dass der offene Betrag in der Höhe von € 960.000,-- in das<br />

Finanzjahr 2009 geschoben wurde und dann ist es auch offensichtlich, warum der Haushalt nicht<br />

ausgeglichen werden kann. Im Finanzjahr 2008 wäre nämlich dieser Betrag veranschlagt<br />

gewesen, nur ist dieser Betrag nicht bezahlt worden. Also ist dieses Geld für etwas anderes<br />

genommen worden.<br />

Der Bürgermeister verneint dies und erklärt, dass es bei der Anbotseröffnung für<br />

den BA 06 im Jahre 2006 eine geschätzte Baukostensumme gegeben hat. Diese geschätzte<br />

Baukostensumme ist um € 400.000,-- geringer gewesen als das geringste Gebot der<br />

bestbietenden Firma, sprich der Fa. Porr. Damals ist eigentlich die Misere angegangen, dass man<br />

€ 400.000,-- Unterschied gehabt hat. Man hätte vielleicht damals schon um die Aufstockung des<br />

Darlehens ansuchen sollen oder können. Nur war die Gemeinde damals in so finanziell guter<br />

Situation, dass alles aus dem ordentlichen Haushalt beglichen werden konnte. Die Gemeinde hat<br />

keine Darlehensaufstockung benötigt und war so liquid, dass immer gesagt wurde, dass sich<br />

damit der Gemeindeart nicht befassen braucht, da das Geld da war und alle Rechnungen bezahlt<br />

werden konnten.<br />

Jetzt hat die Gemeinde leider einmal das Problem und dies auch, weil es wirtschaftlich generell<br />

2/3 der Gemeinden im Bezirk bereits gestreift hat und diese nicht einmal mehr den ordentlichen<br />

Haushalt ausgleichen können. Aus diesem Grund erklärt der Bürgermeister zum Vorwurf von<br />

GV Schanda, welchen der Bürgermeister gar nicht als Vorwurf sondern als Anregung oder<br />

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Anmerkung bewertet, dass derzeit eine schwierige und schlechte Zeit ist und die Gemeinde dazu<br />

da ist, dies zu ändern oder die Summe soweit abzumindern, dass keine Steuern erhöht werden<br />

müssen. Dies hat die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> immer gut beherrscht und dies wird die Gemeinde<br />

auch jetzt, wenn der Voranschlag für das Jahr 2009 so beschlossen wird.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass GV Schanda ja bereits bei LH Pühringer war<br />

und ihm von diesem mitgeteilt wurde, dass die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> im Bauprogramm drinnen<br />

ist.<br />

GV Schanda erklärt, dass dies nicht von ihm mitgeteilt wurde, denn LR Sigl war<br />

im Bezirk Braunau zu Besuch.<br />

mitgeteilt.<br />

AL Schwendner bemerkt, von GV Schanda wurde dies im Büro des Kassenleiters<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass dann die Geschichte relativ einfach ist, wenn die<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> im Programm der Drittel-Lösung drinnen ist, denn dann wird der<br />

Nachtragsvoranschlag 2009 kein Problem.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag:<br />

a) den Voranschlag für das Finanzjahr 2009 entsprechend dem vorliegenden Entwurf und<br />

b) die Höhe der aufzunehmenden Kassenkredite mit einem Höchstbetrag von € 923.383,--<br />

zu beschließen.<br />

FÜR diesen Antrag stimmen:<br />

FUCHS Stefan, MITTERBAUER Friedrich, JAKOB Johann, BRECKNER Gerlinde,<br />

PROBST Franz, STEINBERGER Hubert, BERER Franz, STÜBLO Wolfgang,<br />

MAUBERGER Gabriela, ZWISCHELSBERGER Josef, MITTERMAIER Erich,<br />

STOCKER Hermann, POINTECKER Hermann, SENGTHALER Andreas<br />

GEGEN diesen Antrag stimmt:<br />

AIGNER Manfred, DAX Friedrich, HUMMEL Markus, MÜHLBACHER-KARRER Franz,<br />

DIRNSTEINER Robert, SCHANDA Walter, PFEIL Rudolf, NAGL Erich, HAIDINGER<br />

Stefan, BRECKNER Roman, REICHL Erich<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 14 JA Stimmen<br />

gegen 11 NEIN Stimme stattgegeben.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass er zu dieser Abstimmung nichts mehr sagen<br />

braucht, denn wenn schwierige Zeiten vorliegen oder es etwas eng wird, war es bereits öfter so,<br />

dass die Opposition ausschert.<br />

Punkt 2) DIENSTPOSTENPLAN - ÄNDERUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass gemäß § 74 (1) OÖ GemO der <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat mit dem Voranschlag festzusetzende Dienstpostenplan einen Bestandteil des<br />

Voranschlages bildet. Der Dienstpostenplan muss dem Verwaltungsumfang der Gemeinde<br />

entsprechen. Der ab September 2009 <strong>vom</strong> Land OÖ geplante Gratiskindergarten wird<br />

voraussichtlich eine personelle Aufstockung erfordern. Der Dienstpostenplan soll daher wie folgt<br />

geändert werden und zwar:<br />

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DIENSTPOSTENPLAN 2009<br />

der Gemeinde <strong>Schalchen</strong><br />

Allgemeine Verwaltung<br />

1 B II – VI (GD 10) Amtsleiter Schwendner Karl<br />

1 B II – V/N1(GD 14) Bausachbearbeiter Mühlbacher Manfred<br />

1 C I – V(GD 17) Kassenführer Mitterbauer Klaus<br />

1 C I – IV(GD 18) Allgemeine Verwaltung Schanda Anita (50 %)<br />

1 VB I/c(GD 17) Buchhaltung Moser Gabriele (89,38%)<br />

1 VB I/d(GD 18) Buchhaltung Pichler Manuela (65%)<br />

1 VB I/d (GD 19) Standesamt Schlager Andrea (50%)<br />

1 VB I/d(GD 20) Allgemeine Verwaltung Zeintl Johanna<br />

1 VB I/e (GD22) Bauamt Mauberger Vanessa<br />

Kindergarten<br />

1 VB IL/l2b1 Kindergartenleitung Minichshofer Roswitha<br />

1 VB IL/l2b1 Kindergärtnerin Kraxenberger Hildegard<br />

1 VB IL/l2b1 Kindergärtnerin Gamperer Margot (77,5%)<br />

1 VB IL/l2b1 Kindergärtnerin Feldbacher Judith (91,25%)<br />

2 VB IL/l2b1 Kindergärtnerin neu – 4 Gruppen Vormittag<br />

2 Gruppen Nachmittag<br />

1 VB IL/l2b1 Pädagogin neu - Ammerbauer Janine (78,75%)<br />

1 VB IL/l2b1 Pädagogin neu – bei 9 Kindern<br />

(8 Anmeldungen liegen vor)<br />

1 VB I/d(GD 22) Kindergartenhelferin Salhofer Elisabeth (65%)<br />

1 VB I/d(GD 22) Kindergartenhelferin Rachbauer Susanne (68,75%)<br />

1 VB I/d(GD 22) Kindergartenhelferin Steinberger Dagmar (47,5 %-<br />

bisher aus Resten anderer<br />

Dienstposten – Rachbauer+Salhofer)<br />

1 VB I/d(GD 22) Kindergartenhelferin neu – 2 Gruppen Nachmittag<br />

1 VB II/p5(GD 25) Reinigungskraft Haidinger Maria (57,5%)<br />

1 VB II/p5(GD 25) Reinigungskraft neu – bei Neubau ?<br />

Schülerausspeisung<br />

1 VB II/p4(GD 21) Köchin Reindl Christine (50%)<br />

Bauhof<br />

1 VB II/p2(GD 18) Bauhofleiter Strasser Helmut<br />

1 VB II/p2(GD 19) Wasserwart Daxecker Johann<br />

1 VB II/p2(GD 19) Bauhof Mitterbauer Josef<br />

1 VB II/p3(GD 19) Bauhof Maier Hermann<br />

1 VB II/p4(GD 23) Bauhof neu - Pötzelsberger Herbert<br />

1 VB II/p4(GD 19)Gärtnerin Neumayr Sabine<br />

1 VB II/p5(GD25) Reinigungskraft Reindl Christa (40%)<br />

Seite 9 von 36


Der Bürgermeister erklärt dazu, dass die gelb unterlegten Posten neu zu<br />

beschließen sind.<br />

GV Schanda stellt die Frage, ob es nun fix ist, dass die Kosten für alle<br />

zusätzlichen Planstellen, welche für den Gratiskindergarten benötigt werden, zu 100 % <strong>vom</strong><br />

Land übernommen werden.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass dies in Medien so mitgeteilt wurde. Ein<br />

entsprechendes Gesetz wurde jedoch noch nicht beschlossen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Änderung<br />

des vorliegenden Dienstpostenplanes zu beschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 3) MITTELFRISTIGER FINANZPLAN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass gemäß § 16 OÖ GemO die Gemeinden<br />

verpflichtet sind, einen Mittelfristigen Finanzplan für einen Zeitraum von vier Jahren zu<br />

erstellen. Dieser ist alljährlich zugleich mit dem Voranschlag dem Gemeinderat zur allfälligen<br />

Anpassung an geänderte Verhältnisse und zur Fortführung für ein weiteres Finanzjahr<br />

vorzulegen.<br />

Wie die Gemeinderäte aus dem übermittelten Mittelfristigen Finanzplan entnehmen konnten,<br />

enthält dieser folgende Bestandsteile:<br />

- Darstellung der Budgetspitze für 2009 – 2012<br />

- Darstellung der Kosten und Finanzierung der einzelnen Vorhaben in der Planperiode<br />

2009 – 2012<br />

- Zusammenfassung aller geplanten Vorhaben zum mittelfristigen Investitionsplan der<br />

Planperiode 2009 - 2012<br />

- Darstellung der erwarteten Entwicklung des Maastricht-Ergebnisses der Jahre 2009 –<br />

2012.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass alle Fraktionen den Mittelfristigen Finanzplan<br />

zur Durchsicht erhalten haben.<br />

GV Schanda weist darauf hin, dass im Mittelfristigen Finanzplan ersichtlich ist,<br />

dass die freie Budgetspitze im Jahr 2009 mit einer Summe von € 336.300,-- aufscheint und im<br />

Jahr 2011 nur noch eine Summe in der Höhe von € 115.400,-- enthalten ist. Daher wäre es klug,<br />

diesen Rückgang zu berücksichtigen, denn sonst wird es noch „finsterer“ als heuer.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass aus diesem Grund der Mittelfristige Finanzplan<br />

erstellt wurde. Wenn man realistisch denkt, wie die Wirtschaftslage derzeit ist und daher die<br />

Ertragsanteile im heurigen Jahr und auch im nächsten Jahr generell ausfallen, muss man die<br />

Beträge so runter refundieren, wie es <strong>vom</strong> Kassenleiter gemacht wurde. Mehr könne er dazu<br />

nicht sagen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Anschließend verliest der Bürgermeister nachstehenden Mittelfristigen Finanzplan und stellt<br />

den Antrag, diesen wie folgt zu beschließen:<br />

Seite 10 von 36


MITTELFRISTIGER INVESTITIONSPLAN AOH<br />

Post Bezeichnung Qu. VA 2009 PLAN 2010 PLAN 2011 PLAN 2012<br />

Kosten 3.262.800,00 841.100,00 50.000,00 215.000,00<br />

Bedeckung<br />

010000 Gebäude 30 0,00 0,00 0,00 15.000,00<br />

298000 Entnahme Rücklage Brücken 51 261.5000,00 0,00 0,00 0,00<br />

u. Straßenbau<br />

298001 Vorläufige Rücklangentnahme 51 60.000,00 0,00 0,00 0,00<br />

298100 Rücklagenentn.-KLF-FF-Furth 51 0,00 40.000,00 0,00 0,00<br />

Vorfinanz.BZ<br />

341000 Landesdarlehen 54 203.400,00 0,00 0,00 0,00<br />

346000 Darlehen 55 1.586.000,00 0,00 0,00 0,00<br />

828000 Rückersätze von Ausgaben 18 1.100,00 0,00 0,00 0,00<br />

871000 KTZ <strong>vom</strong> Land (LZ) –KLF- 33 14.000,00 153.900,00 0,00 0,00<br />

FF Furth<br />

871100 Bedarfszuweisung 33 169.000,00 330.000,00 23.000,00 40.000,00<br />

910000 Anteilsbtg. OH-KLF-FF-Furth 81 447.000,00 368.200,00 75.000,00 150.000,00<br />

910100 Anteilsbtg. Ord.Hh-<br />

Interessentenbtg.<br />

963100 Abwicklung Soll-Überschuss<br />

Vorjahr<br />

81 141.000,00 155.000,00 50.000,00 50.000,00<br />

82 241.800,00 0,00 0,00 0,00<br />

Summe 3.154.800,00 1.047.100,00 148.000,00 255.000,00<br />

SALDO<br />

Kosten/Bedeckung<br />

-108.000,00 206.000,00 98.000,00 40.000,00<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 4) HAUS SCHALCHEN, HAUPTSTRASSE 8; KÜNFTIGE NUTZUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 15.06.2007,<br />

TOP 2) beschlossen hat, die Liegenschaft Köplinger, Hauptstraße 8 zum Preis <strong>vom</strong> € 170.000,--,<br />

zuzüglich € 6.120,-- Vermittlungsprovision und € 7.650,-- Grunderwerbssteuer und<br />

Eintragungsgebühr Grundbuch anzukaufen. Da eine Nutzung bzw. Vermietung (außer<br />

Wohnungen) einer umfassenden Sanierung bedürfte, die aufgrund der Gebäudegröße einen<br />

beachtlichen finanziellen Aufwand erfordert über den die Gemeinde derzeit nicht verfügt, ist zu<br />

überlegen was mit dem Gebäude passieren soll.<br />

Die Pfarrbücherei hat damit gerechnet, vorübergehend in dieses Gebäude übersiedeln zu können.<br />

Zumal von Volksschuldirektor Schwarz der Pfarrbücherei mitgeteilt wurde, dass ab Schuljahr<br />

2009/2010 das derzeit von der Pfarrbücherei benützte Klassenzimmer für eine weitere siebte<br />

Klasse benötigt wird.<br />

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Der Bürgermeister erklärt, dass sich auch der Gemeindevorstand bereits über<br />

dieses Thema unterhalten hat und man zu dem Ansinnen gekommen ist, dass man das Haus<br />

Köplinger wieder verkaufen sollte. Einerseits sind die finanziellen Mittel für eine Sanierung des<br />

Hauses nicht vorhanden, andererseits würde jedoch die Pfarrbücherei einen Raum dringend<br />

benötigen.<br />

Der Bürgermeister schlägt daher vor, da das Haus nicht von heute auf morgen<br />

verkauft werden muss und dies nach den derzeitigen Immobilienmarktpreisen auch nicht der<br />

günstigste Zeitpunkt ist, den Verkauf abzuwarten, bis man weis wie sich die Förderung<br />

bezüglich Kindergartenanbau entwickelt.<br />

Man könnte ja Annoncen schalten, dass Mietflächen für Ordinationen und dergleichen frei<br />

wären.<br />

GV Schanda bestätigt, dass in der letzten Gemeindevorstandsitzung über das Haus<br />

Köplinger gesprochen wurde. Nunmehr müsste die Gemeinde den Bürgern erklären, ob man den<br />

Ankauf des Hauses genügend überlegt hat. Denn durch einen Verkauf werden ca. € 13.000,-- für<br />

Vermittlungsprovision, Eintragungsgebühr und Grunderwerbssteuer in den Wind geschrieben.<br />

Weiters stellt sich die Frage, ob die Gemeinde bei einem Verkauf überhaupt den damaligen<br />

Kaufpreis in der Höhe von € 170.000,-- erhält. Daher wäre es sicher eine Chance, wenn die<br />

Räumlichkeiten des Hauses für eine Ordination, Rechtsanwaltkanzlei etc. vermietet werden. Es<br />

würde auch das Leben im Dorfzentrum in <strong>Schalchen</strong> weiter beleben.<br />

GR Mittermaier stimmt dem zu und erklärt, dass das Haus vermietet werden<br />

sollte, ohne dass großartig etwas investiert wird. Für eine Arztpraxis oder dergleichen wird es<br />

eher nicht ausreichen, aber eben für eine Rechtsanwaltskanzlei oder im Bereich<br />

Komplementärmedizin, wie z.Bsp. Homöopath, Physiotherapeut oder Masseur etc.. Es wäre<br />

optimal, da das Haus im Zentrum von <strong>Schalchen</strong> liegt und man nicht viel investieren müsste.<br />

GV Schanda bemerkt, dass das Haus Köplinger in einem tadellosen Zustand ist<br />

und wenn man z.Bsp. 5 Jahre braucht bis die finanziellen Mittel für einen Umbau vorhanden<br />

sind, dauert es eben diese fünf Jahre. Nur das schlechtere Geschäft für die Gemeinde ist sicher,<br />

wenn dieses Haus jetzt gleich weiterverkauft wird.<br />

Der Vizebürgermeister schlägt vor, dass diese Möglichkeit der Mietung von<br />

Räumlichkeiten im Hause Köplinger in der Homepage der Gemeinde bekanntgegeben wird.<br />

Der Bürgermeister ergänzt, dass auch Annoncen in den gängigen Zeitungen<br />

(Bezirkszeitung etc.) geschaltet werden könnten.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, wer mit dieser<br />

Vorgangsweise einverstanden ist, soll ein Zeichen mit der Hand geben.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 5) ABA; BA 06 - DARLEHENSAUFSTOCKUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass mit 17.11.2008 für die ABA, BA 06<br />

Rechnungen der Fa. Porr in einer Gesamthöhe von € 896.363,01 und für nachträgliche<br />

Anschlüsse solche in der Höhe von € 70.595,09 inkl.MWSt. fällig sind. Da diese bereits längst<br />

fällig sind, ist eine Darlehensaufstockung unumgänglich, da keine anderen Mittel vorhanden<br />

Seite 12 von 36


sind, um diese zu begleichen. Ansonsten laufen der Gemeinde € 50.000,-- an Verzugszinsen an.<br />

Die Gemeinde hat bei der BAWAG P.S.K. für den BA 06 bisher Darlehensmittel in der Höhe<br />

von € 1,482.898,-- aufgenommen. Diese sollen nunmehr um € 1,216.000,-- aufgestockt werden.<br />

Es hat diesbezüglich mit Herrn Thomas Heinz von der BAWAG P.S.K. ein Gespräch gegeben<br />

und es wurde nunmehr folgendes Anbot zur Darlehensaufstockung vorgelegt und zwar:<br />

Wir nehmen Bezug auf Ihr Ansuchen und erklären uns gerne bereit, das Ihnen mit obigem<br />

Darlehensvertrag gewährte Darlehen über ursprünglich EUR 1,963.144,00, derzeit<br />

aushaftend mit EUR 1,928.014,50, (noch nicht zugezählter Betrag EUR 44,00) um EUR<br />

1,216.000,00 auf<br />

EUR 3,144.058,50<br />

(in Worten: dreimillioneneinhundertvierundvierzigtausendachtundfünfzig 50/100)<br />

oder im Gegenwert von CHF<br />

zu erhöhen.<br />

Demzufolge erhöht sich der noch nicht zugezählte Darlehensbetrag auf EUR 1,216.044,00.<br />

Weiters ändern wir mit Wirksamkeit ab Zuzählung des Darlehensaufstockungsbetrages den<br />

Zinssatz gemäß dem Punkt 2.1 unseres Darlehensvertrages wie folgt:<br />

2.1 Der Zinssatz errechnet sich aus einem Aufschlag von<br />

* 0,25 % Punkten auf den 6-Monats-EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) gemäß<br />

Reuters Seite „EURIBOR01“ (Fixing 11 Uhr)<br />

oder im Falle der Fremdwährungsfinanzierung<br />

* 0,35 % Punkten auf den CHF-LIBOR (London Interbank Offered Rate) für<br />

Sechsmonats-Zwischenbankgelder und wird nicht gerundet.<br />

Der Zinssatz wird von der Darlehensgeberin jeweils 2 Bankarbeitstage vor Beginn<br />

jeder Verzinsungsperiode auf Basis des laufzeitkonform EURIBORs gemäß Reuters<br />

Seite „EURIBOR01“ bzw. LIBORs gemäß British-Bankers-Association LIBOR<br />

angepasst.<br />

Sollte der so festgelegte EURIBOR / LIBOR nicht mehr veröffentlicht werden, so<br />

gelangt jener Zinssatz (Index) zur Anwendung der dem vorgenannten Index<br />

wirtschaftlich möglichst nahe kommt.<br />

Zinsverrechnung: halbjährlich – dekursiv, kalendermäßig/360<br />

Fälligkeitstermine: 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres<br />

Teilt der/die Darlehensnehmer/in der Darlehensgeberin die gewünschte Währung<br />

nicht bis spätestens 11.00 MEZ 5 Geschäftstage vor dem Zinsfälligkeitstermin mit, so<br />

gibt das Beibehalten der ursprünglich gewählten Währung für die folgende<br />

Zinsperiode als vereinbart.<br />

Fremdwährungsabwicklungsbedingungen:<br />

Der/die Darlehensnehmer/in wurde von der Darlehensgeberin über die besonderen<br />

Risiken der Darlehensaufnahme in fremder Währung ausdrücklich und mittels<br />

übergebenem Beiblatt „Risikoinformation“ informiert und hat dieses zur Kenntnis<br />

genommen. Auch ist dem/der Darlehensnehmer/in bekannt, dass durch Änderungen<br />

der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der<br />

Seite 13 von 36


„Devisenrechtlichen Kundmachungen der Oesterreichischen Nationalbank“ eine für<br />

die nachteilige Situation entstehen könnte.<br />

Schwellwertklausel:<br />

Sollte sich die jeweilige Aushaftung auf dem gegenständlichen Darlehenskonto<br />

umgerechnet in Euro auf Grund von Wechselkursveränderungen um mehr als 10 %<br />

gegenüber dem in Euro gewährten Darlehensbetrag erhöhen, ist der/die<br />

Darlehensnehmer/in umgehend verpflichtet, der Darlehensgeberin akzeptabel<br />

erscheinende Sicherheiten zumindest im Ausmaß der Veränderung beizubringen.<br />

Sollte diesbezüglich kein Einvernehmen erzielt werden, und kommt der/die<br />

Darlehensnehmer/in diesen Verpflichtungen nicht nach, ist die Darlehensgeberin<br />

berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist und ohne vorherige Rücksprache mit dem/der<br />

Darlehensnehmer/in das Fremdwährungsdarlehen gegen Euro abzurechnen und dem<br />

Verrechnungskonto des/der Darlehensnehmer/in anzulasten, um ein weiteres<br />

Kursrisiko zu vermeiden.<br />

Den aktuellen Tilgungsplan erhalten Sie nach der Umstellung.<br />

Vor der Zuzählung der Darlehenserhöhung sein beizubringen:<br />

• die beigeschlossene Annahmeerklärung gemäß der Oberösterreichischen<br />

Gemeindeordnung ordnungsgemäß gefertigt und mit dem Gemeindesiegel versehen<br />

samt Ausweiskopien der Zeichnungsberechtigten (falls noch nicht aufliegend),<br />

• der die Darlehenserhöhung genehmigende Gemeinderatsbeschluss in Ablichtung,<br />

• das unterfertigte Beiblatt „Risikoinformation für Fremdwährungsfinanzierungen“,<br />

• die aufsichtbehördliche Genehmigung für die Darlehenserhöhung (falls erforderlich).<br />

Alle übrigen Bedingungen gemäß Darlehensvertrag <strong>vom</strong> 02.01.2008 bleiben vollinhaltlich<br />

aufrecht.<br />

Generell bemerkt der Bürgermeister, dass für die Aufstockung aufgrund der<br />

gestiegenen Refinanzierungskosten nunmehr beim 6-Monats-Euribor 0,25 % Basispunkte<br />

aufgeschlagen werden. Bei Aufnahme in Schweizer Franken beträgt der Aufschlag 0,35 %<br />

Basispunkte. Dieser Aufschlag ist vergleichsweise sehr günstig. Wie bekannt wurde, hat die<br />

Stadt Mattighofen eine Darlehensausschreibung vorgenommen. Bei der am 03.03.2009<br />

stattgefundenen Angebotseröffnung war ebenfalls die BAWAG Bestbieter, wobei der Aufschlag<br />

in Mattighofen 0,30 % Basispunkte betragen hat.<br />

Der Zinssatz per anno beträgt 1,924000 %. Der Förderbarwert beträgt € 1,053.180,-- Bezüglich<br />

der Förderung von seiten des Bundes bzw. der Kommunalkredit beträgt der Barwertzinssatz 4,44<br />

%.<br />

GV Schanda stellt fest, dass beim ABA, BA 05 noch Forderungen offen sind und<br />

stellt daher die Frage, ob die Beträge bei diesem Darlehen bereits inkludiert sind.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass der BA 05 ausfinanziert ist und im übrigen<br />

nicht mit diesem Darlehen in Zusammenhang steht. Das Darlehen für den BA 05 wurde bei der<br />

Hypo Bank aufgenommen. Der BA 05 wurde vor etwa zwei Wochen kollaudiert und es wurden<br />

von einer Gesamtsumme von über € 2 Mio. lediglich ca. € 3.000,-- nicht anerkannt.<br />

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BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

Darlehensvertrag <strong>vom</strong> 02.01.2008, Darlehenskontonummer: 00540-011-257 der BAWAG P.S.K.<br />

um € 1,216.000,-- auf € 3.144.058,50 aufzustocken und das vorliegende Angebot <strong>vom</strong><br />

10.03.2009 anzunehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 6) ABFALLORDNUNG; NEUFASSUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass das Amt der OÖ Landesregierung mit Schreiben<br />

<strong>vom</strong> 16.01.2009 eine Neufassung der Abfallordnung empfohlen hat, da in der alten<br />

Abfallordnung die EN-Nummern für Container, Mülltonnen und Müllsäcke nicht angeführt<br />

waren. Ebenso war für die Bioabfuhr die Verwendung des Konservierungsmittels „Seso“ nicht<br />

enthalten. Ohne Verwendung desselben hätte das Land einer vierwöchentlichen Entsorgung aus<br />

hygienischen Gründen abgelehnt.<br />

Anschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, die nachstehende Abfallordnung<br />

zu beschließen und zwar:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> <strong>vom</strong> <strong>13.03.2009</strong> mit der eine Abfallordnung erlassen<br />

wird.<br />

Aufgrund des § 10 des OÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1997 (OÖ AWG 1997), LGBl. 86/1997,<br />

zuletzt geändert durch LGBl. 61/2005, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Öffentliche Abfallabfuhr<br />

(1) Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> betreibt für die regelmäßige Erfassung der im Gemeindegebiet<br />

anfallenden Hausabfälle und sperrigen Abfälle eine öffentliche Abfallabfuhr.<br />

(2) Die Gemeinde betreibt für die regelmäßige Erfassung der im Gemeindegebiet anfallenden<br />

biogenen Abfälle eine öffentliche Abfuhr.<br />

(3) Die Gemeinde betreibt für die regelmäßige Erfassung der im Gemeindegebiet anfallenden<br />

haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle eine öffentliche Abfallabfuhr.<br />

§ 2<br />

Begriffsbestimmungen<br />

(1) Hausabfälle sind alle festen Stoffe, die in Haushalten üblicherweise anfallen, sofern sie<br />

nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen sind.<br />

(2) Sperrige Abfälle sind Stoffe im Sinne von Abs. 1, die wegen ihrer Größe oder Form nicht in<br />

den für Hausabfälle bestimmten Abfallbehälter gelagert werden können.<br />

(3) Biogene Abfälle sind Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen biologisch abbaubaren<br />

Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet sind, wie<br />

Seite 15 von 36


a) natürliche organische Abfälle aus dem Garten und Grünflächenbereich, insbesondere<br />

Grasschnitt, Baumschnitt, Laub, Blumen und Fallobst;<br />

b) feste pflanzliche Abfälle, insbesondere solche aus der Zubereitung von<br />

Nahrungsmitteln;<br />

c) pflanzliche Rückstände aus der gewerblichen und industriellen Verarbeitung und dem<br />

Vertrieb land- und forstwirtschaftlicher Produkte;<br />

d) Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier, welches mit Nahrungsmitteln in<br />

Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen geeignet<br />

ist, handelt, und<br />

e) andere als oben genannte organische Abfälle aus der Zubereitung und dem Verzehr von<br />

Nahrungsmitteln (Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten aeroben oder<br />

anaeroben Behandlungsanlage zugeführt werden können.<br />

(4) Haushaltsähnlicher Gewerbeabfall ist vorwiegend fester Abfall aus Gewerbe, Industrie,<br />

Land- und Forstwirtschaft sowie aus vergleichbaren Einrichtungen im öffentlichen Bereich,<br />

der in seiner Zusammensetzung mit Hausabfällen vergleichbar ist.<br />

§ 3<br />

Abholbereich<br />

(1) Der Abholbereich für die Erfassung der Hausabfälle umfasst das gesamte Gemeindegebiet<br />

der Gemeinde <strong>Schalchen</strong>, jedoch mit Ausnahme der im Anhang 1 aufgelisteten Grundstücke<br />

(Sonderbereich).<br />

Für sperrige Abfälle besteht eine ständige Abgabemöglichkeit im Altstoffsammelzentrum<br />

des BAV in Mattighofen.<br />

Überdies erfolgt eine Abholung nach Bedarf gegen vorherige Anmeldung.<br />

Für natürliche organische Abfälle aus Garten und Grünflächenbereich, insbesondere<br />

Grasschnitt, Baumschnitt, Laub und Blumen besteht während der Vegetationszeit eine<br />

einmal wöchentliche Abgabemöglichkeit im Bauhof der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> im Auffang.<br />

(2) Der Abholbereich für die Erfassung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle umfasst das<br />

gesamte Gemeindegebiet, wenn nicht zum Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit dieser<br />

Verordnung ein gültiger privatrechtlicher Vertrag mit einem Entsorgungsunternehmen<br />

besteht.<br />

(3) Der Abholbereich für die Erfassung der biogenen Abfälle umfasst das gesamt<br />

Gemeindegebiet der Gemeinde <strong>Schalchen</strong>, jedoch mit Ausnahme der im Anhang 1<br />

aufgelisteten Grundstücke (Sonderbereich).<br />

§ 4<br />

Erfassung der Abfälle<br />

(1) Hausabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung bereitzustellen.<br />

(2) Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen zum ASZ Mattighofen zu<br />

bringen, bei Abholung im Bedarfsfall zur Sammlung bereitzustellen.<br />

(3) Natürliche organische Abfälle aus dem Garten- und Grünflächenbereich sind zur<br />

Sammelstelle im Bauhof der Gemeinde in Auffang zu bringen. Diese Verpflichtung entfällt,<br />

wenn die biogenen Abfälle einer Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />

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(4) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen für die<br />

Sammlung bereitzustellen.<br />

(5) Biogene Abfälle sind ebenso von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung im<br />

Abholbereich bereitzustellen.<br />

Die im Sonderbereich (laut Anhang 1) liegenden Grundstücksbesitzer haben die Hausabfälle<br />

bzw. biogenen Abfälle zeitgereicht zu den Sammelstellen zu bringen. Als Sammelstelle gilt jeweils<br />

die nächst gelegene Durchzugsstraße.<br />

§ 5<br />

Abfallbehälter<br />

(1) Für die Lagerung der Hausabfälle sind folgende hygienische einwandfreie, angemessen<br />

große, flüssigkeitsdichte, entsprechend widerstandsfähige, schließbare und für die<br />

mechanische Entleerung oder sonstige Umlagerung geeignete Abfallbehälter zu<br />

verwenden.<br />

Mindesterfordernisse für Abfallbehälter sind:<br />

Kunststoffsäcke 60 L ....................................... EN 13592<br />

Kunststofftonne 60 L ....................................... EN 840-1<br />

Kunststofftonne 90 L ....................................... EN 840-1<br />

Stahlblechtonne 110 L ...................................... EN 840-1<br />

Kunststofftonne 120 L ...................................... EN 840-1<br />

(2) Für die Lagerung der biogenen Abfälle sind 23 Liter bzw. 46 Liter Curver Behälter zu<br />

verwenden.<br />

(3) Für die Lagerung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle sind Stahlblech- oder<br />

Kunststoffcontainer mit 800 L EN 840-3 oder 1.100 L EN 840-3 zu verwenden.<br />

(4) Die Abfallbehälter für die Hausabfälle, biogenen Abfälle und haushaltsähnlichen<br />

Gewerbeabfälle werden von der Gemeinde beschafft und an die Abgabenpflichtigen<br />

verkauft. Es ist jedoch auch Selbstbeschaffung durch die Abgabenpflichtigen möglich.<br />

(5) Es dürfen nur die von der Gemeinde genehmigten registrierten und gekennzeichneten<br />

Abfallbehälter und Säcke verwendet werden.<br />

§ 6<br />

Anzahl der Abfallbehälter<br />

(1) Die Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich nach dem<br />

Bedarf und zwar insbesondere nach der Anzahl der Hausbewohner, der Haushalte, der Art<br />

und Größe der Anstalten, Betriebe und sonstigen Arbeitsstellen, der Art, Beschaffenheit und<br />

Menge der durchschnittlich anfallenden Hausabfälle, der Größe der Abfallbehälter und der<br />

Häufigkeit der Abfuhrtermine (Abfuhrintervalle). Im Zweifelsfall ist die Anzahl von<br />

Amtswegen oder auf Antrag des Abgabepflichtigen <strong>vom</strong> Bürgermeister nach den im Abs. 2<br />

angeführten Grundsätzen, mit Bescheid festzusetzen.<br />

(2) Grundsätze für die Bemessung der Anzahl der Behälter für Hausabfälle:<br />

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Die Anzahl und das Volumen der Abfallbehälter ist so festzulegen, dass jedem Einwohner<br />

unter Berücksichtigung der Behältergrößen und des Abfuhrintervalls ein Behältervolumen<br />

von mindestens 5 Liter pro Woche zur Verfügung steht.<br />

Ausgehend von einem EIN-PERSONEN-HAUSHALT gelten für Mehrpersonenhaushalte<br />

ungefähr folgende Prozentsätze für die nötigen Behältervolumina:<br />

1 – Personen-Haushalt 100 %<br />

2 – Personen-Haushalt 150 %<br />

3 – Personen-Haushalt 170 %<br />

4 – Personen-Haushalt 185 %<br />

5 – Personen-Haushalt 200 %<br />

Bei gemeinschaftlich genutzten Abfallbehältern ist die Summe der Werte der beteiligten<br />

Haushalte zu berücksichtigen.<br />

Diese Werte gelten nur für private Haushalte.<br />

Für Betriebe und andere Einrichtungen sind individuell die erforderlichen Behältervolumina<br />

festzulegen.<br />

Bei einem zeitweisen Mehranfall von Abfällen können zusätzlich Abfallsäcke (gegen<br />

Entgelt) beim Gemeindeamt abgeholt werden.<br />

§ 7<br />

Abfuhrtermine<br />

(1) Die Sammlung der Hausabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle durch die<br />

Gemeinde bzw. das beauftragte Müllabfuhrunternehmen erfolgt je nach Bedarf zwei-, vieroder<br />

sechswöchentlich.<br />

(2) Sperrige Abfälle können im ASZ Mattighofen abgegeben werden. Eine zusätzliche<br />

Abholung erfolgt gegen vorherige telefonische Anmeldung.<br />

(3) Die Sammlung der biogenen Abfälle erfolgt alle 4 Wochen. Zur Verhinderung der<br />

Fäulnisbildung ist das Konservierungsmittel „SESO“ zu verwenden, welches von der<br />

Gemeinde beschafft und an die Abgabepflichtigen verkauft wird.<br />

(4) Die Tage der Sammlung der Hausabfälle, biogenen Abfälle und haushaltsähnlichen<br />

Gewerbeabfälle werden durch Anschlag an der Amtstafel und Veröffentlichung in der<br />

Gemeindeinformation bekanntgegeben. An den Abfuhrtagen haben die Abgabepflichtigen<br />

dafür zu sorgen, dass die Abfallbehälter in verschlossenem Zustand am Rand der Straße<br />

oder des Gehsteiges aufgestellt sind. Die Aufstellung hat so zu erfolgen, dass der Verkehr<br />

weder auf der Straße noch auf dem Gehsteig behindert wird.<br />

§ 8<br />

Kompostierungsanlagen<br />

Die Gemeinde bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Salzburger Abfallbeseitigung<br />

GmbH., 5101 Bergheim, Aupoint 15, welche eine Kompostierungsanlage mit dem Standort<br />

Bergheim, Aupoint 15, zur Verwertung der im Gemeindegebiet anfallenden biogenen Abfälle<br />

betreibt.<br />

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Zusätzlich besteht die Möglichkeit Strauchschnitt in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zur<br />

Sammelstelle im Bauhof der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> im Auffang zu bringen.<br />

§ 9<br />

Anzeigepflicht<br />

Vermehrt oder verringert sich die Menge des durchschnittlich von einem Grundstück<br />

abzuführenden Abfalles wesentlich (z.Bsp.: durch Neubau, Zubau, Änderung der Benützungsart<br />

udgl.), so hat dies der Eigentümer ohne unnötigen Aufschub der Gemeinde anzuzeigen.<br />

§ 10<br />

Bauwerke auf fremden Grund<br />

Bei Bauwerken auf fremden Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zugehör eines Baurechtes)<br />

sind die für den Grundeigentümer geltenden Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß auf<br />

den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden.<br />

§ 11<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Berechnung der Abfallgebühr ist nach den Bestimmungen des § 34 OÖ AWG 1997<br />

vorzunehmen. Dazu erlässt der Gemeinderat eine gesonderte Abfallgebührenordnung.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Abfallordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ Gemeindeordnung 1990 durch zwei<br />

Wochen kundgemacht und wird mit dem auf dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />

Tag rechtswirksam.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Abfallordnung <strong>vom</strong> 30.03.2001 außer Kraft.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 7) LUGER GEMEINDESTRASSE; NEUVERMESSUNG NACH AUSBAU DES<br />

BEREICHES VON GRUNDSTÜCK 59/1 BIS GEMEINDEGRENZE<br />

HELPFAU-UTTENDORF, KG. UNTERLOCHEN, VERMESSUNGSPLAN<br />

33978/08 – GRUNDBÜCHERLICHE DURCHFÜHRUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 13.04.2007<br />

beschlossen hat, das Ingenieurbüro für Vermessungswesen DI Fleischmann Salzburg mit der<br />

Neuvermessung der ausgebauten Straße zu beauftragen. Auch mit den Grundbesitzern<br />

Pappernigg wurde nun die Einigung erzielt, keine Ablöse für die Grundstücksflächen zu<br />

verlangen.<br />

Die Agrargemeinschaft Uttendorf erwartet sich eine Grundablöse von € 2,-- je m² für einen<br />

Abfall von insgesamt 1.032 m² (Abfall 1.283 m² - Zuwachs 251 m²), das sind € 2.064,--. Weitere<br />

Forderungen sind derzeit nicht bekannt.<br />

GV Schanda stellt die Frage, in welcher Form die Angelegenheit Pappernigg<br />

bezüglich Grundzuwachs und Grundabfall nunmehr geklärt werden konnte? Bei den damaligen<br />

Verhandlungen wurde ja mitgeteilt, dass die Familie Pappernigg keine Grundfläche abtreten<br />

muss, sondern Grundstücksflächen erhält. Bekommt die Familie Pappernigg nun jene Flächen<br />

welche die Gemeinde von der Agrargemeinschaft Uttendorf kauft?<br />

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Der Bürgermeister antwortet, dass sich die Flächen der Agrargemeinschaft auf der<br />

anderen Straßenseite von Pappernigg befinden und erklärt an Hand des Planes, wo sich die<br />

angesprochenen Grundstücksflächen befinden.<br />

GV Schanda stellt fest, dass die Straße somit mehr oder weniger auf den<br />

Grundstücksflächen der Agrargemeinschaft Uttendorf verbreitert wurde.<br />

Der Bürgermeister stimmt dem zu und verweist auf seine Ausführungen in der<br />

Gemeinderatsitzung <strong>vom</strong> 13.04.2007, TOP 7). Ergänzend dazu teilt er noch mit, dass er am<br />

19.01.2009 mit den Ehegatten Pappernigg ein klärendes Gespräch geführt hat. Laut<br />

Katastermappe betrug die Breite des öffentlichen Gutes dort teilweise bis zu 10 m. Die<br />

tatsächliche Breite der Straße in der Natur war jedoch nur 4 m. Da Pappernigg diese Fläche seit<br />

eh und je bewirtschaftet hat, war er der Meinung diese Fläche sei in seinen Besitz übergegangen.<br />

GV Schanda fragt, warum wurde dann mitgeteilt, dass mit der Familie Pappernigg<br />

eine Einigung erzielt werden konnte, mit der Voraussetzung die Gemeinde verlange keine<br />

Ablöse.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass man in dem am 19.01.2009 geführten Gespräch<br />

überein kam, dass die 856 m² (Zuwachs 874 m² - Abfall 18 m²) in das Eigentum von Pappernigg<br />

übergehe. Dieser stellt hiefür die Bedingung, dass ihm dieser Grundstückszuwachs unentgeltlich<br />

übertragen wird.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

Vermessungsplan GZ 33978/08 <strong>vom</strong> 27.02.2008, des Geometerbüros DI Günter Fleischmann,<br />

Salzburg zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die grundbücherliche Durchführung nach §<br />

15 LiegTeilG zu beschließen. Weiters stellt er den Antrag die vereinbarte Grundablöse zur<br />

Auszahlung zu bringen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 8) WALDSTRASSE; NEUVERMESSUNG EINES TEILES LAUT VER-<br />

MESSUNGSPLAN 33980A/08 – GRUNDBÜCHERLICHE DURCHFÜHRUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass mit GV-Beschluss <strong>vom</strong> 01.08.2008 beschlossen<br />

wurde, das fehlende Zwischenstück der Waldstraße südlich des Hauses Waldstraße 16, Stocker<br />

bis zur Kurve südlich des Hauses Waldstraße 19, Hilscher-Spitzwieser-Wittgenstein sowie die<br />

Stichstraße bis zum Hause Waldstraße 34, Hammerschmied Friederike von DI Fleischmann<br />

vermessen zu lassen.<br />

Die Zustimmungserklärungen der Grundeigentümer sowie der Vermessungsplan des<br />

Vermessungsbüros DI Fleischmann <strong>vom</strong> 18.11.2008 liegen bereits vor.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Vermessungsplan<br />

GZ 33980A/08 <strong>vom</strong> 18.11.2008, des Geometerbüros DI Günter Fleischmann, Salzburg<br />

zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die grundbücherliche Durchführung nach § 15<br />

LiegTeilG zu beschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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Punkt 9) HUMMELBACHSTRASSE; NEUVERMESSUNG BEREICH AB KREUZUNG<br />

OBERINNVIERTLER LANDESSTRASSE BIS PFARRHOF SCHALCHEN<br />

SOWIE DER VON FRAU WALPURGA STEININGER UND LUCIA<br />

SCHINDLER ANGEKAUFTEN FLÄCHEN – VERMESSUNGSPLAN<br />

34366/08; GRUNDBÜCHERLICHE DURCHFÜHRUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass mit Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 01.08.2008 der<br />

Ankauf von Grundstücksteilen von Frau Walpurga Steininger und Frau Lucia Schindler<br />

beschlossen wurde. Mit Beschluss des Gemeindevorstandes <strong>vom</strong> 18.11.2008 wurde nunmehr DI<br />

Fleischmann, Salzburg mit der Vermessung beauftragt. Dabei stellte sich heraus, dass der Stand<br />

Straße in der Natur mit dem Stand im Kataster nicht mehr übereinstimmt. Es war daher<br />

erforderlich die Straße bis zum Ende des Pfarrhofes bzw. auf der gegenüberliegenden Seite bis<br />

zum Hause Winter Christa, Hummelbachstraße 6 neu zu vermessen. Um den Kaufvertrag mit<br />

Frau Steininger und Frau Schindler abschließen zu können und die Straßenneuvermessung<br />

grundbücherlich durchführen zu können, ist die Zustimmung des Gemeinderates zur<br />

vorliegenden Vermessungsurkunde erforderlich.<br />

GV Schanda stellt an Vizebürgermeister Mitterbauer die Frage, ob es mit dem<br />

Straßenmeister noch einmal ein Gespräch bezüglich der Einmündung von der Oberinnviertler<br />

Landesstraße in die Hummelbachstraße gegeben hat.<br />

Vizebürgermeister Mitterbauer antwortet, dass die vorliegende Lösung – dass die<br />

Einbindung der Hummelbachstraße in die Oberinnviertler Landesstraße in einem 90 ° Winkel<br />

erfolgt - von HR Franz und Ing. Lehner befürwortet wurde.<br />

GV Schanda weist darauf hin, dass sich LKWs und größere landwirtschaftliche<br />

Fahrzeuge mit einer Einmündung im 90 ° Winkel schwer tun werden.<br />

Der Vizebürgermeister erklärt, dass der Plan auf eine Schleppkurve abgeändert<br />

wurde und größere Fahrzeuge beim Einmünden in die Hummelbachstraße die linke<br />

Fahrbahnseite benützen können.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

Vermessungsplan GZ 34366/08 <strong>vom</strong> 113.10.2008, des Geometerbüros DI Günter Fleischmann,<br />

Salzburg zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die grundbücherliche Durchführung nach §<br />

15 LiegTeilG zu beschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 10) AUFFANGSTRASSE – TEILAUSBAU; FINANZIERUNGSPLAN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass das Amt der OÖ Landesregierung, LR Ackerl<br />

mit Schreiben <strong>vom</strong> 09.01.2009, GZ: IKD(Gem)-311038/231-2009-Rei eine Bedarfszuweisung in<br />

der Höhe von € 14.000,-- für den Ausbau der Auffangstraße in Aussicht gestellt hat.<br />

Die Überprüfung des Antrages der Gemeinde <strong>vom</strong> 24.11.2008, Zl. 960/2008 hat <strong>vom</strong> Standpunkt<br />

der Gemeindeaufsichtsbehörde aus folgende Finanzierungsmöglichkeit ergeben und zwar:<br />

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Bezeichnung der<br />

Finanzierungsmittel<br />

2009 Gesamt<br />

in Euro<br />

Rücklagen 0<br />

Anteilsbetrag o.H. 139.000 139.000<br />

Interessentenbeiträge 0<br />

Vermögensveräußerung 0<br />

(Förderungs-)Darlehen 0<br />

(Bank-)Darlehen 0<br />

Sonstige Mittel 0<br />

Bundeszuschuss 0<br />

Landeszuschuss 14.000 14.000<br />

Bedarfszuweisung 14.000 14.000<br />

Summe in Euro: 167.000 167.000<br />

GV Schanda stellt die Frage, ob die Gemeinde nicht auch von LR Hiesl einen<br />

Zuschuss erhalten hat.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass der Zuschuss von LR Hiesl im<br />

Finanzierungsplan unter Landeszuschuss mit einer Summe von € 14.000,-- ausgewiesen ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem vorliegenden<br />

Finanzierungsplan des Amtes der OÖ Landesregierung <strong>vom</strong> 09..01.2008, AZ: IKD(Gem)-<br />

311038/231-2009-Rei für den Ausbau der Auffangstraße, die Zustimmung zu erteilen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 11) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN; EINLEITUNG DES<br />

VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG EINES TEILES DER PARZELLEN<br />

1146/1, 1144/2 UND 1144/3, KG. SCHALCHEN VON GRÜNLAND IN<br />

WOHNGEBIET ZUR SCHAFFUNG EINES BAUPLATZES – ANTRAG:<br />

JOSEF PENNINGER, UNTERHARLOCHEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Josef Penninger, Unterharlochen 1 mit<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 14.11.2008 um die Umwidmung eines Teiles der Parzellen 1146/1, 1144/2 und<br />

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1144/3, KG. <strong>Schalchen</strong> von Grünland in Wohngebiet ansucht. Das neue Grundstück soll zur<br />

Errichtung eines Eigenheimes für dessen Tochter und deren Familie verwendet werden.<br />

Der betroffene Bereich war bereits einmal als Bauland vorgesehen und wurde bei der letzten<br />

Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes wieder als Grünland eingetragen. Vom Antragsteller<br />

wurde damals leider nicht bedacht, dass eines der Kinder ein Baugrundstück benötigt.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass die Umwidmungsfläche im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept als Erweiterungsfläche für Bauland bereits enthalten ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das Verfahren zur<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.25, betreffend die Parzelle 1146/1 und Teilen der<br />

Parzellen 1144/2 und 1144/3 je der KG. 40130 <strong>Schalchen</strong> im Gesamtausmaß von ca. 900 m² von<br />

Grünland in Wohngebiet, einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 12) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 21 –<br />

ENDGÜLTIGE BESCHLUSSFASSUNG ZUR VERGRÖSSERUNG DER<br />

STERNCHENAUSWEISUNG NR. 39 BEIM HAUS OBERWEINBERG 4 UM<br />

EINEN 682 m² GROSSEN GRÜNLANDTEIL DER PARZELLE 939/1, KG.<br />

WEINBERG; ANTRAG: ANDREAS ARNOLD, MUNDERFING<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass in der Sitzung des Gemeinderates am<br />

24.10.2008, TOP 27) die Einleitung des Verfahrens zur Vergrößerung der Sternchenausweisung<br />

Nr. 39 beim Haus Oberweinberg 4 um einen 682 m² großen Teil des Grünlandes 939/1, KG.<br />

Weinberg, Antragsteller: Andreas Arnold, Munderfing beschlossen wurde. Im gegenständlichen<br />

Verfahren wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.21, Antragsteller: Andreas Arnold, zur Vergrößerung der<br />

Sternchenausweisung Nr. 39 – Oberweinberg 4, um einen 682 m² großen Teil des Grünlandes<br />

939/1, KG. Weinberg und die Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes gemäß Plan von<br />

Architekt Schmitzberger zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 13) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 22 –<br />

ENDGÜLTIGE BESCHLUSSFASSUNG ZUR UMWIDMUNG VON TEILEN<br />

DER GRUNDSTÜCKE 705/1, 702/1, 701/1, 698 UND 695/1, KG.<br />

SCHALCHEN VON BETRIEBSBAUGEBIET IN GESCHÄFTSGEBIET<br />

FÜR TEXTILIEN UND SCHUHE MIT EINER MAXIMALEN VER-<br />

KAUFSFLÄCHE VON 1.500 m²; ANTRAG: FA. PROKENT<br />

PROJEKTENTWICKLUNGS GMBH, WELS<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in Sitzung am 24.10.2008,<br />

TOP 19) die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.22, Antragsteller: Fa. Prokent<br />

Projektentwicklung GmbH, Wels, Brigitte Weinberger, Helga Weinberger und Jakob<br />

Weinberger zur Umwidmung von Teilstücken der Parzellen 701/1, 698, 695/1, 702/1 und 705/1,<br />

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je KG. <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von ca. 8.000 m² von Betriebsbaugebiet in Geschäftsgebiet für<br />

Textilien und Schuhe mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.500 m² sowie die Änderung des<br />

örtlichen Entwicklungskonzeptes beschlossen hat. Im gegenständlichen Verfahren wurde von der<br />

Energie AG sowie <strong>vom</strong> Amt der OÖ Landesregierung, Abt. Raumordnung keine Einwände<br />

erhoben. Jedoch ist von der Wirtschaftskammer OÖ, Abt. Wirtschaftspolitik u. Außenhandel am<br />

11.03.2009 folgende negative Stellungnahme eingelangt:<br />

Erhebungen haben ergeben, dass eine Umwidmung mehrerer Teilflächen von Parzellen in<br />

der Katastralgemeinde <strong>Schalchen</strong> im Gesamtausmaß von ca. 8.000 m² von<br />

Betriebsbaugebiet in eine Gebiet für Geschäftsbauten mit einer maximalen<br />

Gesamtverkaufsfläche von 1.500 m² vorgesehen ist.<br />

Zu diesem Planungsvorhaben und den damit beabsichtigten Betriebsansiedelungen möchte<br />

die WKO Oberösterreich zunächst eine gemeindeübergreifende Gesamtbetrachtung<br />

anstellen. Es ist augenscheinlich, dass die Gemeinden <strong>Schalchen</strong> und Mattighofen de facto<br />

räumlich schon zusammengewachsen sind. Vor diesem Hintergrund ist kritisch zu<br />

hinterfragen, wie die örtliche Raumplanung aussehen würde, wenn <strong>Schalchen</strong> und<br />

Mattighofen eine Gemeinde wären. Hier stellt sich die Frage, ob es dann sinnvoll wäre, die<br />

gesunde Handels- und Branchenstruktur in dieser fiktiven Gemeinde <strong>Schalchen</strong>-<br />

Mattighofen am Stadtplatz bzw. im Ortskern (jetzt Mattighofen) zu gefährden und Betriebe<br />

mit dem gleichen Angebot an Gütern des täglichen Bedarfes an der Peripherie anzusiedeln.<br />

Die Gefahr, dass die geplanten Ansiedelungsobjekte nur der Anfang einer Reihe weiterer<br />

ähnlicher Projekte sind und diese mittel- bis langfristig die bestehende in ihrer<br />

Zusammensetzung beispielhafte gesunde und funktionierende Handelslandschaft im<br />

Stadtkern zerstören könnten, ist evident, Beispiele dafür gibt es bereits mehrere.<br />

Sehr wohl aber könnten bzw. sollten hier Branchen mit Angeboten des überörtlichen<br />

Bedarfes, wie zB Fahrzeughandel, Baumärkte, Möbelhandel etc. ihren Standort finden, wie<br />

dies bereits im Falle der Firma Möbel Lutz erfolgt ist.<br />

Der WKO Oberösterreich ist sehr wohl bewusst, dass die derzeitigen Gemeinde- und<br />

Abgabestrukturen und –regelungen diese Sicht- und Denkweise nicht unmittelbar fördern.<br />

Die teilweise sehr erfolgreichen, <strong>vom</strong> Land Oberösterreich initiierten INKOBA-Gebiete,<br />

die auch von der WKO Oberösterreich entsprechend unterstützt werden, könnten hier<br />

möglicherweise Beispielcharakter haben, zumindest was eine gemeindeübergreifende<br />

Zusammenarbeit, die Nutzung von Synergien, insbesondere aber auch die Teilung von<br />

Kosten und Kommunalabgaben anbelangt. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist<br />

allerdings die Bereitschaft aller Beteiligten, an solchen Projekten mitzuarbeiten.<br />

Zusammenfassend spricht sich die WKO Oberösterreich im Hinblick auf die im<br />

vorliegenden Fall konkret beabsichtigten Betriebsansiedelungen gegen das<br />

gegenständliche Umwidmungsvorhaben aus. Die WKO Oberösterreich würde allerdings –<br />

wie vorhin erwähnt – bei differenzierter Vorgangsweise bei den anzusiedelnden Branchen<br />

die dafür erforderliche Umwidmung befürworten.<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er solch ein Schreiben der<br />

Wirtschaftskammer nicht versteht. Man müsste doch meinen, dass durch diese Umwidmung<br />

Vertreter der Wirtschaftskammer auch im Baugewerbe eine Arbeit zukommt. Für die Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> kann diese Umwidmung nur positiv sein, da dadurch Kommunalsteuer hereinkommt,<br />

mit welcher es momentan aufgrund der Wirtschaftslage ohnehin nicht gut aussieht.<br />

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Vizebürgermeister Mitterbauer ist der Meinung, dass sich die Wirtschaftskammer<br />

OÖ mit diesem Schreiben in den bisherigen Aussagen widerspricht. Denn einerseits wird gesagt,<br />

der Stadtplatz von Mattighofen ist überlastet und wenn man versucht Firmen am Ortsrand<br />

anzusiedeln, spricht sich die Wirtschaftskammer dagegen aus.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.22, Antragsteller: Fa. Prokent Projektentwicklung GmbH,<br />

Wels, Brigitte Weinberger, Helga Weinberger und Jakob Weinberger zur Umwidmung von<br />

Teilstücken der Parzellen 701/1, 698, 695/1, 702/1 und 705/1, je KG. <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von<br />

ca. 8.000 m² von Betriebsbaugebiet in Geschäftsgebiet für Textilien und Schuhe mit einer<br />

maximalen Verkaufsfläche von 1.500 m² sowie die Änderung des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes gemäß Plan von Architekt Schmitzberger zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 14) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN ÄNDERUNG NR. 22 –<br />

ENDGÜLTIGE BESCHLUSSFASSUNG ZUR UMWIDMUNG VON TEILEN<br />

DER GRUNDSTÜCKE 705/1, 702/1, 701/1, 698 UND 695/1, KG.<br />

SCHALCHEN VON BETRIEBSBAUGEBIET IN GESCHÄFTSGEBIET<br />

FÜR LEBENSMITTEL MIT EINER MAXIMALEN VERKAUFSFLÄCHE<br />

VON 800 m²; ANTRAG: DR. KLAUS SCHWAB, BRAUNAU AM INN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in Sitzung am 24.10.2008,<br />

TOP 18) die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.23, Antragsteller: Dr. Klaus Schwab,<br />

Brigitte Weinberger, Helga Weinberger und Jakob Weinberger zur Umwidmung von Teilstücken<br />

der Parzellen 701/1, 698, 695/1, 702/1 und 705/1, je KG. <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von ca. 7.000 m²<br />

von Betriebsbaugebiet in Geschäftsgebiet für Lebensmittel mit einer maximalen Verkaufsfläche<br />

von 800 m² sowie die Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes beschlossen hat. Im<br />

gegenständlichen Verfahren wurde von der Energie AG sowie <strong>vom</strong> Amt der OÖ<br />

Landesregierung, Abt. Raumordnung keine Einwände erhoben. Von der Wirtschaftskammer OÖ,<br />

Abt. Wirtschaftspolitik u. Außenhandel ist am 11.03.2009 wiederum folgende negative<br />

Stellungnahme eingelangt:<br />

Erhebungen haben ergeben, dass eine Umwidmung mehrerer Teilflächen von Parzellen in<br />

der Katastralgemeinde <strong>Schalchen</strong> im Gesamtausmaß von ca. 7.000 m² von<br />

Betriebsbaugebiet bzw. Gemischtes Baugebiet „MB“ in ein Gebiet für Geschäftsbauten mit<br />

einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 800 m² vorgesehen ist.<br />

Zu diesem Planungsvorhaben und den damit beabsichtigten Betriebsansiedelungen möchte<br />

die WKO Oberösterreich zunächst eine gemeindeübergreifende Gesamtbetrachtung<br />

anstellen. Es ist augenscheinlich, dass die Gemeinden <strong>Schalchen</strong> und Mattighofen de facto<br />

räumlich schon zusammengewachsen sind. Vor diesem Hintergrund ist kritisch zu<br />

hinterfragen, wie die örtliche Raumplanung aussehen würde, wenn <strong>Schalchen</strong> und<br />

Mattighofen eine Gemeinde wären. Hier stellt sich die Frage, ob es dann sinnvoll wäre, die<br />

gesunde Handels- und Branchenstruktur in dieser fiktiven Gemeinde <strong>Schalchen</strong>-<br />

Mattighofen am Stadtplatz bzw. im Ortskern (jetzt Mattighofen) zu gefährden und Betriebe<br />

mit dem gleichen Angebot an Gütern des täglichen Bedarfes an der Peripherie anzusiedeln.<br />

Die Gefahr, dass die geplanten Ansiedelungsobjekte nur der Anfang einer Reihe weiterer<br />

ähnlicher Projekte sind und diese mittel- bis langfristig die bestehende in ihrer<br />

Seite 25 von 36


Zusammensetzung beispielhafte gesunde und funktionierende Handelslandschaft im<br />

Stadtkern zerstören könnten, ist evident, Beispiele dafür gibt es bereits mehrere.<br />

Sehr wohl aber könnten bzw. sollten hier Branchen mit Angeboten des überörtlichen<br />

Bedarfes, wie zB Fahrzeughandel, Baumärkte, Möbelhandel etc. ihren Standort finden, wie<br />

dies bereits im Falle der Firma Möbel Lutz erfolgt ist.<br />

Der WKO Oberösterreich ist sehr wohl bewusst, dass die derzeitigen Gemeinde- und<br />

Abgabestrukturen und –regelungen diese Sicht- und Denkweise nicht unmittelbar fördern.<br />

Die teilweise sehr erfolgreichen, <strong>vom</strong> Land Oberösterreich initiierten INKOBA-Gebiete,<br />

die auch von der WKO Oberösterreich entsprechend unterstützt werden, könnten hier<br />

möglicherweise Beispielcharakter haben, zumindest was eine gemeindeübergreifende<br />

Zusammenarbeit, die Nutzung von Synergien, insbesondere aber auch die Teilung von<br />

Kosten und Kommunalabgaben anbelangt. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist<br />

allerdings die Bereitschaft aller Beteiligten, an solchen Projekten mitzuarbeiten.<br />

Zusammenfassend spricht sich die WKO Oberösterreich im Hinblick auf die im<br />

vorliegenden Fall konkret beabsichtigten Betriebsansiedelungen gegen das<br />

gegenständliche Umwidmungsvorhaben aus. Die WKO Oberösterreich würde allerdings –<br />

wie vorhin erwähnt – bei differenzierter Vorgangsweise bei den anzusiedelnden Branchen<br />

die dafür erforderliche Umwidmung befürworten.<br />

Der Bürgermeister bemerkt zu diesem Schreiben der Wirtschaftskammer OÖ, dass<br />

genau das gleiche Schreiben wie unter TOP 13) der heutigen Sitzung übermittelt wurde.<br />

Lediglich die umzuwidmende Fläche wurde geändert.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.23, Antragsteller: Dr. Klaus Schwab, Brigitte Weinberger,<br />

Helga Weinberger und Jakob Weinberger zur Umwidmung von Teilstücken der Parzellen 701/1,<br />

698, 695/1, 702/1 und 705/1, je KG. <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von ca. 7.000 m² von<br />

Betriebsbaugebiet in Geschäftsgebiet für Lebensmittel mit einer maximalen Verkaufsfläche von<br />

800 m² sowie die Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes gemäß Plan von Architekt<br />

Schmitzberger zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 15)<br />

AUFNAHME DER GEMEINDE SCHALCHEN IN DAS DORF- UND<br />

STADTENTWICKLUNGSPROGRAMM; ANTRAG DER FPÖ<br />

SCHALCHEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die FPÖ <strong>Schalchen</strong>, vertreten durch Obmann<br />

Roman Breckner mit Schreiben <strong>vom</strong> 04.02.2009 den Antrag zur Aufnahme in die Dorf- und<br />

Stadtentwicklung liebenswertes Oberösterreich gestellt hat. Begründet wird das Ansuchen damit,<br />

da der Begriff „Heimat“ in einer Zeit der Bildung stets größerer Einheiten – Liberalisierung – sei<br />

es in der Wirtschaft oder in der Politik, einen immer stärkeren Stellenwert gewinnt. Als Mitglied<br />

des Vereines „Dorf- und Stadtmitglied“ kurz Doste genannt, wird die Möglichkeit geboten,<br />

durch entsprechende Förderungen, Projekte in der eigenen Gemeinde durchzuführen, die in der<br />

derzeitigen wirtschaftlichen Lage der Gemeinden kaum mehr möglich wären und damit der<br />

Bezug zur Heimatgemeinde aufrecht bleibt und die ländliche Abwanderung hinantgehalten wird,<br />

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zw. den Neuhinzugezogenen Gemeindebürgern auch in Zukunft eine entsprechende<br />

Wohnqualität und Zukunftsperspektiven bieten kann. Gerade das System Doste – Mitarbeit der<br />

Gemeindebevölkerung, forciert diesen Grundgedanken. Die Förderungsprojekte sind sehr<br />

vielfältig, das beginnt bei der Ortsplatzgestaltung, Grünraumkonzept, Gestaltung von<br />

Straßenräumen, Wegen und Plätzen, kulturelle Einrichtungen, Sanierung und Erhaltung von<br />

Gebäuden, Objekten und dörflichen Strukturen, Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtungen<br />

usw.. Eigentlich die komplette Bandbreite, die notwendig ist, ein entsprechendes<br />

Zusammenleben auf kommunaler, sozialer, infrastrukturellen und kultureller Basis im ländlichen<br />

Raum zu ermöglich bzw. aufrecht zu erhalten. Je nach Projekt beträgt die Fördermöglichkeit 30<br />

bis 75 % der entsprechenden Kosten.<br />

GR Roman Breckner ergänzt, dass dieses Programm ähnlich funktioniert wie das<br />

LEADER-Projekt. Es geht darum in Form eines Vereines, Ideen und Veranstaltungen zu<br />

erarbeiten. Bei der Durchsetzung solcher Ideen werden diese auch gefördert.<br />

GV Schanda stellt die Frage, ob die Mitgliedschaft etwas kostet und wer die<br />

Förderung gewährt.<br />

GR Breckner antwortet, dass es keine Mitgliedschaftsgebühren gibt und die<br />

Förderung <strong>vom</strong> Land OÖ gewährt wird.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, den Grundsatzbeschluss zu fassen und sich<br />

anschließend der Gemeindevorstand oder ein Ausschuss mit der Thematik näher befasst.<br />

GV Mauberger stellt die Frage, ob die Gemeinde nicht bereits vor der Bewerbung<br />

ein Konzept erstellt haben muss.<br />

GR Breckner verneint dies und erklärt, dass es Veranstaltungen gibt, wo dies<br />

erarbeitet werden kann.<br />

Der Bürgermeister wiederholt, dass heute ein Grundsatzbeschluss gefasst werden<br />

soll, dies heißt dann noch lange nicht, dass jetzt einen Brief geschrieben wird und die Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> ist Mitglied. Sondern es soll sich ein Ausschuss die Richtlinien ansehen und die<br />

erforderlichen Unterlagen erarbeiten.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

Grundsatzbeschluss zur Aufnahme der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> in die Dorf- und Stadtentwicklung<br />

zu fassen. Ein Ausschuss erarbeitet die erforderlichen Richtlinien hierfür.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 16)<br />

ZEILEDTERSTRASSE; ANSUCHEN DER EHEGATTEN KARL UND<br />

MARIANNE RESETARITS UM AUFSTELLUNG EINES VERKEHRS-<br />

SPIEGELS BEI DER KREUZUNG MITTERHOLZLEITEN – UNTER-<br />

HOLZLEITEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Ehegatten Karl und Marianne Resetarits mit<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 02.10.2008 um die Aufstellung eines Verkehrsspiegels bei der Kreuzung<br />

Mitterholzleiten – Unterholzleiten (Zufahrt Gasthaus Kopp) ansuchen. An dieser<br />

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unübersichtlichen Kreuzung hält der Kindergartenbus und Schulbus und besonders zur<br />

Mittagszeit ergibt sich zwangsläufig ein höheres Verkehrsaufkommen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem Ansuchen der<br />

Ehegatten Karl und Marianne Resetarits um Aufstellung eines Verkehrsspiegels bei der<br />

Kreuzung Mitterholzleiten – Unterholzleiten stattzugeben und die Aufstellung desselben durch<br />

den Gemeindebauhof zu veranlassen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 17)<br />

UNTERLOCHNERSTRASSE; ANSUCHEN UM AUFSTELLUNG EINES<br />

VERKEHRSSPIEGELS BEI DER KREUZUNG MIT DER LUGER-<br />

STRASSE BEI DER MATTIGBRÜCKE<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass Frau Sabine Neumayr, Oberlindach 33 mit<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 22.09.2008 um die Aufstellung eines Verkehrsspiegels bei der Kreuzung<br />

Unterlochnerstraße – Lugerstraße bei der Mattigbrücke Richtung <strong>Schalchen</strong> ansucht. Auf Grund<br />

der erhöhten Mattigbrücke ist sind herankommende Fahrzeuge nicht sichtbar und man muss fast<br />

auf die Gegenfahrbahn fahren, um zu sehen ob sich ein Fahrzeug nähert. Des weiteren werden<br />

dort großteils überhöhte Geschwindigkeiten gefahren, was auch aus den Beschwerden der<br />

Anrainer immer wieder hervorgeht. Das Ansuchen von Frau Neumayr wird von ca. 30<br />

Unterschriften der Anrainer unterstützt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem Ansuchen von Frau<br />

Sabine Neumayr um die Aufstellung eines Verkehrsspiegels bei der Kreuzung<br />

Unterlochnerstraße – Lugerstraße bei der Mattigbrücke stattzugeben.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 18)<br />

REGINA HOLZNER, MATTIGHOFEN; ABTRETUNG DER PARZELLE<br />

1036/4, KG. SCHALCHEN IN DAS ÖFFENTLICHE GUT<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass anlässlich der Vermessungsarbeiten nach<br />

Ausbau der Siedlungsstraße von Frau Regina Holzner festgestellt wurde, dass sich das 25 m²<br />

große Grundstück 1036/4, KG. <strong>Schalchen</strong> noch in ihrem Eigentum befindet. Frau Holzner war<br />

der Ansicht, dies sei längst dem öffentlichen Gut übereignet. Von Frau Holzner wurde daher<br />

sofort die entsprechende Straßengrundabtretungserklärung unterfertigt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Straßengrundabtretungserklärung von Frau Regina Holzner zur Kenntnis zu nehmen und<br />

grundbücherliche Durchführung gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz zu veranlassen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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Punkt 19) GEROLD UND BRIGITTE PASCH, HOLZLEITNERSTRASSE 31;<br />

ABTRETUNG EINES STREIFENS AUS DEM GRUNDSTÜCK 895 IN DAS<br />

ÖFFENTLICHE GUT ZUR VERBREITERUNG DER HOLZ-<br />

LEITNERSTRASSE<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Holzleitnerstraße im Bereich des Hauses<br />

Pasch, Holzleitnerstraße 31 sehr schmal ist. Bauamtsleiter Mühlbacher hat nunmehr die<br />

Ehegatten Pasch dazu bewegen können, einen Grundstücksstreifen kostenlos und lastenfrei in<br />

das öffentliche Gut abzutreten. Dieser Streifen hat im südlichen Eckbereich eine Breite von ca.<br />

1,86 m und im nördlichen Eckbereich eine Breite von ca. 1,65 m. Die Länge der<br />

Abtretungsfläche beläuft sich auf ca. 20 m. Die gesamte Abtretungsfläche beläuft sich daher auf<br />

ca. 35 m².<br />

GV Schanda stellt die Frage, ob die Abtretungsfläche bis zur Mauer geht.<br />

Der Bürgermeister bejaht dies und erklärt, dass gleich nach der Mauer die Straße<br />

eine Breite von 5 m aufweist. Damals als die Straße ausgebaut wird, war die Verbreiterung in<br />

diesem Bereich nicht möglich. Daher sollte diese Abtretung der Ehegatten Pasch auf alle Fälle<br />

angenommen werden.<br />

Der Vizebürgermeister ergänzt, dass die Besitzer des Hauses Holzleitnerstraße 3 –<br />

welches sich vor dem Hause Pasch befindet - leider nicht bereit sind, den erforderlich<br />

Grundstücksstreifen in das öffentliche Gut abzutreten.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die vorliegende<br />

Straßengrundabtretungserklärung der Ehegatten Gerold und Brigitte Pasch <strong>vom</strong> 29.08.2008 zur<br />

Kenntnis zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 20)<br />

ANSUCHEN UM BEFREIUNG DER SAALMIETE FÜR DIE BENÜTZUNG<br />

DER MEHRZWECKHALLE:<br />

- Ferienaktion Sport- und Trainingscamp in Berufschule Mattighofen<br />

- Team Kömag Austria für Rennveranstaltung mit E-Modellautos<br />

- Schafhaltervereinigung Inn- und Hausruckviertel für Modeschau<br />

- Judo Heinrich Erlinger für Judotraining und Innviertler Schülermeisterschaft<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass folgende Ansuchen um Befreiung der Saalmiete<br />

für die Benützung der Mehrzweckhalle eingelangt sind und zwar:<br />

a) Ansuchen von Herr Anton Pöcksteiner, Wien <strong>vom</strong> 28.08.2008 betreffend der kostenlosen<br />

Benützung in den Sommermonaten Juli und August 2009 für das Sport- und<br />

Trainingscamps für Kinder und Jugendliche in der Berufschule Mattighofen;<br />

b) Ansuchen <strong>vom</strong> Team Kömag Austria, Obmann Johann Strasser, <strong>vom</strong> 09.12.2008<br />

betreffend der kostenlosen Benützung am 04. und 05.04.2009 sowie am 10. und<br />

11.10.2009 zur Abhaltung von Modellautorennen;<br />

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c) Ansuchen der Schafhaltervereinigung Inn- und Hausruckviertel, Bezirkssprecherin<br />

Elisabeth Schiemer <strong>vom</strong> 07.01.2009 betreffend der kostenlosen Benützung am<br />

21.03.2009 zur Abhaltung eines Festabends mit Modeschau;<br />

d) Ansuchen des Judovereines, Trainer Heinrich Erlinger <strong>vom</strong> 31.01.2009 betreffend der<br />

kostenlosen Benützung am 14.03.2009 zur Abhaltung der Innviertler<br />

Schülermeisterschaft sowie zum Training jeweils Dienstag und Freitag abends.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, dass diese vorliegenden Ansuchen – wie in der<br />

Vergangenheit - von der Saalmiete befreit werden. Jedoch sollte sich mit diesem Thema ein<br />

Ausschuss befassen, denn die Gemeinde kommt da immer tiefer hinein. Es wurden diese Anträge<br />

zwar immer bewilligt, jedoch ist es gegenüber den wenigen Vereinen, welche einen Ball<br />

veranstalten, eine große Benachteiligung.<br />

Der Bürgermeister wiederholt, die vorliegenden Ansuchen zu genehmigen und dann<br />

einen Katalog zu erarbeiten, wie man in der nächsten Zeit mit der Freizeithalle vorgeht.<br />

GV Schanda stellt die Frage, ob das Team Kömag für die Abhaltung der<br />

Modellautorennen einen Eintritt verlangt.<br />

Der Bürgermeister verneint dies und erklärt, dass die Rennteilnehmer ein Nenngeld<br />

zahlen müssen. Von diesem Nenngeld werden die Pokale und Urkunden finanziert.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem Ansuchen:<br />

a) von Herrn Anton Pöcksteiner, Wien, „Ferien Aktiv“;<br />

b) <strong>vom</strong> Team Kömag Austria, Obmann Johann Strasser,<br />

c) der Schafhaltervereinigung Inn- und Hausruckviertel, Bezirkssprecherin Elisabeth<br />

Schiemer sowie<br />

d) des Judovereines, Trainer Heinrich Erlinger<br />

bezüglich der kostenlosen Überlassung der Mehrzweckhalle laut verlesenem Schreiben<br />

stattzugeben und lediglich die nach tatsächlichem Aufwand angefallenen Reinigungskosten in<br />

Rechnung zu stellen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 21) PFARRZENTRUM SCHALCHEN; ANSUCHEN DES PFARRGE-<br />

MEINDERATES UM AUSBAU DES ÖFFENTLICHEN GUTES 1598, KG.<br />

SCHALCHEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Pfarrgemeinderat <strong>Schalchen</strong> mit Schreiben<br />

<strong>vom</strong> 13.01.2009 um Ausbau des öffentlichen Gutes 1598, KG. <strong>Schalchen</strong> ansucht. Der in der<br />

Natur derzeit nicht vorhandene Weg am Südrand des Pfarrhofes soll so ausgebaut werden, dass<br />

dieser mit einem LKW befahrbar ist und dies auf der gesamten Länge oder zumindest 40 m von<br />

der Hummelbachstraße ostwärts. Begründet wird dieses Ansuchen damit, dass im Zuge des<br />

Neubaues des Pfarrheimes die Garage an der Ostseite des Pfarrhofes angebaut wird. Somit ist<br />

dieses öffentliche Grundstück 1598 die kürzeste Zufahrt zur Garage und gleichzeitig ist dies auch<br />

eine Erschließung der noch unbebauten Grundstücke der Propstei.<br />

Die Propstei ist bereit, den für die Verbreiterung der Zufahrt erforderlichen Grundstückstreifen<br />

von der Parzelle 499 kostenlos abzutreten und anlässlich der Neuvermessung nach dem<br />

Gehsteigbau in der Hummelbachstraße soll auch diese Grundstücksübertragung neu vermessen<br />

werden. Die Kosten hiefür sollen von der Gemeinde übernommen werden.<br />

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Der Bürgermeister schlägt vor, dass das gesamte öffentliche Gut 1598 in einer<br />

Breite von ca. 5 m ausgebaut werden sollte. Denn so hätte man eine Verbindungsstraße von der<br />

Brunnbachstraße in die Hummelbachstraße. Des weiteren wäre es auch ein Vorteil für den<br />

Winterdienst sowie für die Müllabfuhr, da diese nirgends umkehren müsse. Die Gemeinde muss<br />

jetzt lediglich den von der Pfarre angebotenen Grundstückstreifen der Parzelle 499 übernehmen<br />

und von seiten des Bauhofes soll die Straße vorerst einmal zumindest soweit errichtet werden,<br />

sodass der Neubau Pfarrheimes ohne Schwierigkeiten erfolgen kann.<br />

GR Nagl weist darauf hin, dass die um den Pfarrhof umliegenden Gründe 499,<br />

501/1 und 503 dem Pfarrhof <strong>Schalchen</strong> gehören und nicht der Propstei.<br />

Der Vizebürgermeister spricht sich für die Errichtung der Straße mit Unterbau und<br />

Schotter aus. Aber nur entlang der Grundstücksgrenze der Parzelle 501/2 – auf welchem sich der<br />

Pfarrhof befindet – somit auf eine Länge von ca. 40 m. Denn im Budget Straßenbau sind für das<br />

Jahr 2009 lediglich € 130.000,-- veranschlagt und damit müssen dringendere Sanierungen von<br />

Straßenstücken erfolgen. Der Ausbau dieses öffentlichen Gutes von der Brunnbachstraße in die<br />

Hummelbachstraße bringt der Gemeinde zu diesem Zeitpunkt auch gar nichts.<br />

Der Bürgermeister stimmt dem zu und erklärt, dass, wenn die erforderlichen<br />

finanziellen Mittel vorhanden sind der Ausbau des öffentlichen Gutes in einer Breite von 5 m bis<br />

6 m erfolgen soll.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

erforderlichen Grundstücksstreifen der Parzelle 499 in das öffentliche Gut 1598, KG. <strong>Schalchen</strong><br />

zu übernehmen und diesen öffentlichen Weg in einer Breite von ca. 5 m auszubauen. Jedoch<br />

vorerst nur ca. 40 m entlang des Grundstückes 501/2, KG. <strong>Schalchen</strong>.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 22)<br />

ÖFFENTLICHES GUT 1631 BEIM ANWESEN KERN, UNTERHAR-<br />

LOCHEN 2; FESTLEGUNG DER EINZUHEBENDEN BENÜTZUNGS-<br />

GEBÜHR FÜR DEN UMGEPFLÜGTEN TEIL<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass im Mai 2008 festgestellt wurde, dass Herr Kern,<br />

Eigentümer des landwirtschaftlichen Anwesens Unterharlochen 2, das öffentliche Straßengut<br />

1631, KG. <strong>Schalchen</strong>, welches zwischen seinen Grundstücken 1159 und 1158 verläuft,<br />

umpflügen lassen hat. Mit Schreiben <strong>vom</strong> 26.05.2008 wurde Herr Kern daher aufgefordert, die<br />

missbräuchliche und widmungsfremde Nutzung des öffentlichen Straßengutes als Feld<br />

unverzüglich einzustellen und den um gepflügten Teil als Straße wiederherzustellen. Mit<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 20.06.2008 hat Herr Kern mitgeteilt, dass er bereit sei den umgepflügten Teil um<br />

€ 1,50 pro m² zu erwerben. Beim umgepflügten Teil handelt es sich um ein Flächenausmaß von<br />

immerhin ca. 650 m².<br />

Bei der Sitzung am 01.08.2008 hat sich der Gemeinderat mit dem Angebot von Herrn Kern<br />

befasst und dieses einstimmig abgelehnt bzw. einen Kaufpreis von € 3,-- gefordert. Dies ist<br />

bekanntlich jener Preis den die Gemeinde bei Straßenbauten etc. üblicherweise an die<br />

Betroffenen bezahlt.<br />

Am 31.10.2008 sprach Herrn Kern persönlich beim Gemeindeamt vor und lehnte einen Ankauf<br />

um den Preis von € 3,-- vorerst ab. Später erklärte er, diesen unter der Bedingung zu bezahlen,<br />

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wenn die Gemeinde die öffentliche Straße welche zum Anwesen Huber in Häuslberg führt, an<br />

den nordseitig hinter dem Hause Hedwig und Stefan Sperl verlaufenden Bach auf Kosten der<br />

Gemeinde zu verlegen.<br />

Der Gemeindevorstand hat dieses Ansinnen einstimmig abgelehnt und vorgeschlagen, das<br />

umgepflügte öffentliche Gut im Wege eines Benützungsübereinkommens zur Bewirtschaftung<br />

zu überlassen. Damit wird einmal einer Verjährung entgegengewirkt und die sonst erforderliche<br />

Vermessung des öffentlichen Gutes vermieden, welches laut Herrn Kern die Gemeinde zu tragen<br />

hätte.<br />

GR Mittermaier schlägt vor, damit dieses Thema endlich <strong>vom</strong> Tisch ist, dass Herr<br />

Kern eine jährliche Benützungsgebühr in der Höhe von € 50,-- bezahlen soll.<br />

sind.<br />

GV Schanda stellt die Frage, in welcher Höhe sonst die Benützungsgebühren<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass diese Fläche von der Größe her gleich zu<br />

setzen ist mit dem an Landwirt Johann Nothaft verpachtetem Grundstück. Herr Nothaft zahlt<br />

hiefür eine Benützungsgebühr in der Höhe von € 25,-- pro Jahr.<br />

GV Schanda stellt fest, dass Herr Kern die betroffene Grundstücksfläche selbst<br />

umgepflügt hat und gewusst hat, dass es sich dabei um eine öffentliche Grundstücksfläche<br />

handelt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, eine Teilfläche des<br />

Grundstückes 1631, KG. <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von ca. 650 m², um den Anerkennungszins in<br />

der Höhe von € 50,-- jährlich Herrn Hannes Kern auf unbestimmte Zeit zu überlassen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 23) ÄNDERUNG DES ÖEK UND FLÄCHENWIDMUNGSPLANES;<br />

EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE<br />

196/1, KG. SCHALCHEN VON GRÜNLAND IN GESCHÄFTSGEBIET FÜR<br />

DEN ÜBERÖRTLICHEN BEDARF – ANTRAG: MATTHIAS UND<br />

STEFANIE GEIGL, MATTIGHOFEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass mit Schreiben <strong>vom</strong> 02.03.2009 die Ehegatten<br />

Matthias und Stefanie Geigl, Mattighofen sowie die Fa. Hofer KG, Sattledt um die Umwidmung<br />

des Grundstückes 196/1 der KG. <strong>Schalchen</strong> von landwirtschaftlich genutzter Grünfläche in<br />

Geschäftsgebiet für Lebensmittel mit einem Ausmaß von max. 1.100 m² ansuchen. Der Bauplatz<br />

für einen neuen Hofer-Nahversorgungsmarkt würde über die Gemeindegrenze gehen und auch<br />

das Nachbargrundstück 1053/2 der KG. 40117 Mattighofen umfassen. Da am derzeitigen<br />

Standort der Fa. Hofer in Mattighofen eine Vergrößerung des Marktes und eine Anpassung der<br />

Parkplätze nicht möglich ist, sei ein Standortwechsel zum beantragten Grundstück erforderlich.<br />

Die Grundeigentümer und die Fa. Hofer haben vorab ein Gespräch mit Ing. Freudenthaler von<br />

der Straßenbauabteilung des Landes OÖ geführt und es wurde vereinbart, dass eine Aufweitung<br />

der Bundesstraße im Bereich der Fa. Baumax und zukünftiger Hofer-Markt vorgenommen wird,<br />

sodass eine Linksabbiegespur – wenn auch im verkürzten Ausmaße – möglich und somit eine<br />

gemeinsame Zu- und Abfahrt für die Firmen Baumax, Forstinger und Hofer KG gegeben ist.<br />

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BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das Verfahren zur<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.24 betreffend die Parzelle 196/1 der KG. 40130<br />

<strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von 3.392 m² von Grünland in Geschäftsgebiet für den überörtlichen<br />

Bedarf sowie die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.10 betreffend der<br />

Aufnahme der Parzelle 196/1 der KG. 40130 <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von 3.392 m², einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Punkt 24) BERICHT ÜBER SITZUNG DES AUSSCHUSSES FÜR SCHUL-,<br />

KINDERGARTEN-, KULTUR-, SPORT-, JUGEND-, FAMILIEN- UND<br />

SENIORENANGELEGENHEITEN AM 10.02.2009<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass am 10.02.2009 eine Sitzung des Schul-,<br />

Kindergarten-, Kultur-, Sport-, Jugend-, Familien- und Seniorenausschusses stattgefunden hat. Er<br />

bittet die Obfrau, GV Mauberger um ihren Bericht.<br />

GV Mauberger berichtet, dass es in dieser Sitzung in erster Linie um das Projekt<br />

Betreubares Wohnen gegangen ist, da dieses momentan ruht. Daher war es wichtig,<br />

herauszufinden ob die Gemeinde dieses Projekt weiterbetreiben soll oder nicht. Der Ausschuss<br />

kam einstimmig überein, dieses Projekt weiterzuführen und diesbezüglich die Fraktionen zu<br />

informieren. Denn GV Mauberger ist es wichtig, dass alle Fraktionen hinter diesem Projekt<br />

stehen.<br />

Ein weiterer Punkt dieser Ausschusssitzung war die Abhaltung der Ferienaktion, wo die<br />

Gemeinde heuer 10jähriges Jubiläum feiert. Es wurden dazu Vorschläge erarbeitet.<br />

Der nächste Tagesordnungspunkt war die Nachmittagsbetreuung der Volksschulkinder in der<br />

alterserweiterteten Kindergartengruppe im neuen Schuljahr 2009/10. Derzeit hat die Gruppe 5<br />

Volksschulkinder zu betreuen, dazu werden im neuen Schuljahr 2 bis 3 Kinder dazukommen.<br />

Die alterserweiterte Gruppe darf bis zu 9 Kinder aufnehmen. Ab dem 10. Kind ist eine<br />

Hortgruppe zu führen.<br />

Bezüglich dem Punkt Kulturveranstaltungen 2009 wurde vereinbart, dass je nach<br />

Budgetmöglichkeiten jeweils eine Veranstaltungen für Volksschulkinder, für Kindergartenkinder<br />

und für Erwachsene angeboten werden sollen.<br />

Als letzten Punkt wurde das Schreiben von der Kindergartenleiterin Minichshofer zur Kenntnis<br />

gebracht. In diesem Schreiben wird u.a. die Gemeinde ersucht, zum Gratiskindergarten Stellung<br />

zu nehmen. Nur solange <strong>vom</strong> Land OÖ keine Entscheidung und kein Gesetzestext vorgelegt<br />

wird, kann auch die Gemeinde keine Stellungnahme abgeben und muss daher noch abgewartet<br />

werden<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bericht über die am<br />

10.02.2009 stattgefundene Sitzung des Ausschusses für Schul-, Kindergarten-, Kultur-, Sport-,<br />

Jugend-, Familien- und Seniorenausschuss zur Kenntnis zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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Punkt 25)<br />

ALLFÄLLIGES<br />

a) Umfahrung Mattighofen – Ostvariante; Gutachten Prof. Knoflacher:<br />

GR Roman Breckner stellt die Frage, ob bezüglich dem von Herrn Prof.<br />

Knoflacher erstellten Gutachten zur Ostvariante bereits eine Stellungnahme von LR Hiesl<br />

vorliegt.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass er LR Hiesl noch einmal persönlich zu der am<br />

15.05.2009 stattfindenden Veranstaltung eingeladen hat. LR Hiesl hat dazu mitgeteilt, dass er<br />

keine Zeit hat, da an diesem Tag eine Sitzung des ÖAAB stattfindet.<br />

GV Schanda berichtet, dass er mit Dr. Rassaerts bei Landeshauptmann Pühringer<br />

bezüglich Ostvariante einen Termin gehabt hat. Von LH Pühringer wurde mitgeteilt „er greift<br />

seinem Landesrat nicht vor“ und mischt sich daher nicht ein.<br />

b) Parkkauflauf am 25.04.2009:<br />

GR Roman Breckner lädt alle sehr herzlich zu dem am 25.04.2009 stattfindenden<br />

24. Mattighofner Parkkauflauf ein. Die genauen Start- und Anmeldetermine sind aus dem<br />

ausgeteilten Folder zu entnehmen.<br />

c) Gebäude „Heilquelle“ in Holzleiten:<br />

GV Schanda stellt die Frage, ob das Gebäude „Heilquelle“ in Holzleiten nunmehr<br />

mit dem Eigentümer besichtigt wurde.<br />

AL Schwendner antwortet, dass Bauamtleiter Mühlbacher mit dem<br />

Grundeigentümer, Herrn Kremsmüller Kontakt aufgenommen hat und dieser an den Prokuisten<br />

delegiert hat. Bis jetzt wurde das Gebäude noch nicht besichtigt.<br />

Der Bürgermeister ergänzt, dass damals das Gebäude <strong>vom</strong> Sachverständigen des<br />

Bezirksbauamtes Ing. Zotscher besichtigt wurde. Ing. Zotscher teilte damals mit, dass die<br />

baulichen Mängel nicht so gravierend sind, dass ein Abbruchbescheid erlassen werden kann.<br />

d) Voranschlag 2009 - Straßenbau:<br />

GV Schanda bemerkt, dass im Voranschlag 2009 für den Straßenbau € 130.000,--<br />

veranschlagt sind. Dies ist nicht einmal die Hälfte der im Jahr 2008 veranschlagten Summe. Man<br />

sieht es jedoch nicht, dass die sanierungsbedürftigen Straßen weniger oder besser geworden sind.<br />

Diese Summe kann sicher nicht eingehalten werden, außer man lässt die Straßen einfach liegen.<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass die Straßen nicht liegengelassen werden.<br />

Jene Straßenteile wo der Kanalbau erfolgt und jetzt dementsprechend desolat sind, werden<br />

komplett erneuert. Die Straße z.Bsp. in Häuslberg zum Hause Schanda wird eine völlig neue<br />

Straße.<br />

GV Schanda bemerkt, dass dies jedoch nicht im Voranschlag 2009 enthalten ist.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass GV Schanda schon wieder „Äpfel mit<br />

Birnen“ verwechselt. Denn dies läuft unter Kanalbau und nicht unter Straßenbau.<br />

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GV Schanda erklärt, dass unter Kanalbau nur die Künettenbreite läuft.<br />

Der Bürgermeister unterbricht und bemerkt, dass die Künettenbreite in etwa 1,5 m<br />

und die gesamte Straßenbreite in Häuslberg beträgt in etwa 3,5 m.<br />

Der Vizebürgermeister bestätigt, dass einige Straßen zu sanieren sind und zwar<br />

z.Bsp. nach der Mattig hinauf ist die Straße sehr desolat. Weiters im Bereich <strong>vom</strong> Hause Erb 36,<br />

Rauschmeier bis zum Hause Briedl. Man wird heuer etwas mehr über den Bauhof machen<br />

müssen und etwas mehr Straßen „flicken“. Denn wenn nicht mehr Geld vorhanden ist, ist dies die<br />

einzige Lösung.<br />

GV Schanda weist darauf hin, dass das Stück zwischen Lindach und Unterlochen<br />

nicht mehr zum Flicken ist.<br />

Der Vizebürgermeister stimmt dem zu und erklärt, dass einige Straßenstücke<br />

sicherlich zur Gänze gemacht werden müssen.<br />

Seite 35 von 36


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschrift über die letzte<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 11.12.2008 wurde folgende Einwendung erhoben:<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass unter TOP 3) des Protokolls, Seite 10, Hebesätze, dritter Absatz<br />

ein Satz unvollständig und dieser entsprechend zu vervollständigen ist.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr<br />

vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20 Uhr 15.<br />

------------------------------------ -------------------------------------------<br />

(Vorsitzender)<br />

(Gemeinderat)<br />

-------------------------------------------<br />

(Gemeinderat)<br />

------------------------------------------------ ---------------------------------------<br />

(Schriftführer)<br />

(Gemeinderat)<br />

Der Vorsitzende beurkundet, dass die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung am<br />

17.04.2009 ohne Einwände beschlossen wurde.<br />

<strong>Schalchen</strong>, am 17.04.2009<br />

Der Vorsitzende:<br />

.......................................................<br />

Stefan Fuchs<br />

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