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Betriebsanleitung für Grenzwertgeber 12 K/1C - Wekonn

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Sicherheit<br />

2 Sicherheit<br />

2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung<br />

Der <strong>Grenzwertgeber</strong> GWG <strong>12</strong> eignet sich ausschließlich da<strong>für</strong>, als<br />

Teil einer Steuerkette <strong>für</strong> Abfüllsicherungen, Überfüllungen von Behältern<br />

zu verhindern.<br />

Der <strong>Grenzwertgeber</strong> GWG <strong>12</strong> eignet sich ausschließlich <strong>für</strong> folgende<br />

Medien und Behälter.<br />

Medien<br />

Medium GWG <strong>12</strong> K/1 GWG <strong>12</strong> K/<strong>1C</strong><br />

(mit Entnahmesystem)<br />

Heizöl EL nach DIN 51603-1 X X<br />

Dieselkraftstoff nach EN 590 X X<br />

Fettsäure-Methylester (FAME) als Heizöl<br />

nach EN 14213<br />

X -<br />

Fettsäure-Methylester (FAME) als Biodiesel<br />

nach EN 14214<br />

X -<br />

Behälter<br />

• Behälter nach DIN 6620<br />

• Behälter nach DIN 6625<br />

• Kunststoffbehälter, auch in Batterieaufstellung bis zu 25 Einzelbehälter,<br />

mit einem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis<br />

<strong>für</strong> die Lagerung oben genannter Medien.<br />

Der <strong>Grenzwertgeber</strong> GWG <strong>12</strong> darf auch in bereits betriebene Behälter<br />

der oben genannten Bauarten, die zuvor mit einem <strong>Grenzwertgeber</strong>typ<br />

ausgerüstet waren, eingebaut werden.<br />

! Hierzu die Bestimmungen über Einstellmaß X und Kontrollmaß<br />

Y in Kapitel 4.3, Seite 14, beachten.<br />

Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß.<br />

2.2 Vorhersehbare Fehlanwendung<br />

Der <strong>Grenzwertgeber</strong> GWG <strong>12</strong> darf insbesondere in folgenden Fällen<br />

nicht verwendet werden:<br />

• Explosionsgefährdete Umgebung<br />

Bei Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen kann Funkenbildung<br />

zu Verpuffungen, Brand oder Explosionen führen.,<br />

4 GWG <strong>12</strong> K/1, GWG <strong>12</strong> K/<strong>1C</strong>

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