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Informationsblatt zur Beschriftung von DVDs/CDs - Film and Music ...

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• Rechtetexte<br />

o Englisch: All rights of the producer <strong>and</strong> the owner of the recorded work are<br />

reserved. Unauthorised copying, hiring, lending, public performance <strong>and</strong><br />

broadcasting of this DVD prohibited.<br />

o Deutsch: Alle Urheber- und Leistungsrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine<br />

unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung!<br />

*Der Urheber eines Werkes kann gem. § 20 UrhG und § 39 UrhG verlangen, dass auf dem<br />

Endprodukt der/die UrheberIn angeführt wird. Bitte achten Sie daher darauf, dass gegebenenfalls<br />

auf dem Inlay oder im Booklet nicht nur die Titel der einzelnen Werke sondern auch die Namen<br />

aller Urheber (z.B. Regisseur) und allfällige sonstige Rechteinhaber (z.B. Musikverlage)<br />

angedruckt werden müssen.<br />

§ 20 UrhG<br />

(1) Der Urheber bestimmt, ob und mit welcher Urheberbezeichnung das Werk zu versehen ist.<br />

§ 39 UrhG<br />

(1) Wer an der Schaffung eines gewerbsmäßig hergestellten <strong>Film</strong>werkes derart mitgewirkt hat, daß<br />

der Gesamtgestaltung des Werkes die Eigenschaft einer eigentümlichen geistigen Schöpfung<br />

zukommt, kann vom Hersteller verlangen, auf dem <strong>Film</strong> und in Ankündigungen des <strong>Film</strong>werkes als<br />

dessen Urheber genannt zu werden.<br />

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