Informationsblatt zur Beschriftung von DVDs/CDs - Film and Music ...
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• Rechtetexte<br />
o Englisch: All rights of the producer <strong>and</strong> the owner of the recorded work are<br />
reserved. Unauthorised copying, hiring, lending, public performance <strong>and</strong><br />
broadcasting of this DVD prohibited.<br />
o Deutsch: Alle Urheber- und Leistungsrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine<br />
unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung!<br />
*Der Urheber eines Werkes kann gem. § 20 UrhG und § 39 UrhG verlangen, dass auf dem<br />
Endprodukt der/die UrheberIn angeführt wird. Bitte achten Sie daher darauf, dass gegebenenfalls<br />
auf dem Inlay oder im Booklet nicht nur die Titel der einzelnen Werke sondern auch die Namen<br />
aller Urheber (z.B. Regisseur) und allfällige sonstige Rechteinhaber (z.B. Musikverlage)<br />
angedruckt werden müssen.<br />
§ 20 UrhG<br />
(1) Der Urheber bestimmt, ob und mit welcher Urheberbezeichnung das Werk zu versehen ist.<br />
§ 39 UrhG<br />
(1) Wer an der Schaffung eines gewerbsmäßig hergestellten <strong>Film</strong>werkes derart mitgewirkt hat, daß<br />
der Gesamtgestaltung des Werkes die Eigenschaft einer eigentümlichen geistigen Schöpfung<br />
zukommt, kann vom Hersteller verlangen, auf dem <strong>Film</strong> und in Ankündigungen des <strong>Film</strong>werkes als<br />
dessen Urheber genannt zu werden.<br />
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