Jugendstrafrecht - Studentenverbindung Concordia Bern
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<strong>Jugendstrafrecht</strong><br />
Brigitte Lüthi, Manuela Mosimann<br />
Die Massnahmen müssen in jedem Fall durchgesetzt werden, so dass dem Jugendlichen klar wird, dass<br />
sein Verhalten nicht toleriert wird.<br />
Ziel: Tatgelegenheiten minimieren.<br />
§ 3 Psychologische und psychiatrische Grundlagen<br />
I. Altersstufen aus psychologischer Sicht<br />
Früher wurden Kinder als junge Erwachsene mit Defiziten angesehen. Heute ist anerkannt, dass es<br />
sich um Menschen in einer eigenen Phase handelt. Rousseau zeichnete das erste Mal eine Stufenlehre<br />
auf. So gibt es von verschiedenen Psychologen verschiedene Einteilungen.<br />
Es ist jedoch zu beachten, dass die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Wirklichkeit nicht<br />
geordnet von sich geht, sondern sich individuell in verschiedenen Schüben ausdrückt (teilweise im<br />
Entwicklungsstadium auch wieder zurück!). Dieser Tatsache wird Rechnung getragen, indem man die<br />
Entwicklung in Fähigkeit anschaut: intellektuelle, körperliche, emotionale und moralische Entwicklungen<br />
werden einzeln betrachtet.<br />
10-14 Jahre: Allenfalls leichte symbolische Strafen<br />
ab 15 Jahren: Härtere Strafen<br />
ab 18 Jahren: Erwachsenenstrafrecht<br />
Stufenmodell<br />
Mit Rousseau kam die Stufenlehre auf:<br />
Wichtige Namen: Freud, Piagt, Remplein, Havighurst, Erikson, Kohlberg.<br />
- Kleinkindphase<br />
- frühe Kindphase<br />
- Vorpubertäre Phase<br />
- Pubertät<br />
- …<br />
Das Stufenmodell ist auch heute noch relevant. Es wird aber auch kritisiert.<br />
Kritik am Stufenmodell:<br />
Es sei schematisch für alle Menschen gleich, die Entwicklung sei kontinuierlich, die eine Stufe baut<br />
auf der anderen auf. Es gibt aber Entwicklungen, bei denen die eine Stufe vorweggenommen wird.<br />
Besser ist es, die Fähigkeit in einzelnen Lebensbereichen zu betrachten, z.B. die moralische Entwicklung.<br />
Rein deskriptive Stufen:<br />
Säuglingsalter, 1. Lebensjahr<br />
Kleinkindalter, 1 - ca. 5 Jahren<br />
Grosskindalter, 5 – 11/12 Jahren<br />
Jugendalter (mit Vorpubertät, Pubertät und Adoleszenz), 11/12 – ca. 18 Jahren<br />
Junges Erwachsenenalter<br />
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