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Jugendstrafrecht - Studentenverbindung Concordia Bern

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<strong>Jugendstrafrecht</strong><br />

Brigitte Lüthi, Manuela Mosimann<br />

Die Massnahmen müssen in jedem Fall durchgesetzt werden, so dass dem Jugendlichen klar wird, dass<br />

sein Verhalten nicht toleriert wird.<br />

Ziel: Tatgelegenheiten minimieren.<br />

§ 3 Psychologische und psychiatrische Grundlagen<br />

I. Altersstufen aus psychologischer Sicht<br />

Früher wurden Kinder als junge Erwachsene mit Defiziten angesehen. Heute ist anerkannt, dass es<br />

sich um Menschen in einer eigenen Phase handelt. Rousseau zeichnete das erste Mal eine Stufenlehre<br />

auf. So gibt es von verschiedenen Psychologen verschiedene Einteilungen.<br />

Es ist jedoch zu beachten, dass die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Wirklichkeit nicht<br />

geordnet von sich geht, sondern sich individuell in verschiedenen Schüben ausdrückt (teilweise im<br />

Entwicklungsstadium auch wieder zurück!). Dieser Tatsache wird Rechnung getragen, indem man die<br />

Entwicklung in Fähigkeit anschaut: intellektuelle, körperliche, emotionale und moralische Entwicklungen<br />

werden einzeln betrachtet.<br />

10-14 Jahre: Allenfalls leichte symbolische Strafen<br />

ab 15 Jahren: Härtere Strafen<br />

ab 18 Jahren: Erwachsenenstrafrecht<br />

Stufenmodell<br />

Mit Rousseau kam die Stufenlehre auf:<br />

Wichtige Namen: Freud, Piagt, Remplein, Havighurst, Erikson, Kohlberg.<br />

- Kleinkindphase<br />

- frühe Kindphase<br />

- Vorpubertäre Phase<br />

- Pubertät<br />

- …<br />

Das Stufenmodell ist auch heute noch relevant. Es wird aber auch kritisiert.<br />

Kritik am Stufenmodell:<br />

Es sei schematisch für alle Menschen gleich, die Entwicklung sei kontinuierlich, die eine Stufe baut<br />

auf der anderen auf. Es gibt aber Entwicklungen, bei denen die eine Stufe vorweggenommen wird.<br />

Besser ist es, die Fähigkeit in einzelnen Lebensbereichen zu betrachten, z.B. die moralische Entwicklung.<br />

Rein deskriptive Stufen:<br />

Säuglingsalter, 1. Lebensjahr<br />

Kleinkindalter, 1 - ca. 5 Jahren<br />

Grosskindalter, 5 – 11/12 Jahren<br />

Jugendalter (mit Vorpubertät, Pubertät und Adoleszenz), 11/12 – ca. 18 Jahren<br />

Junges Erwachsenenalter<br />

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