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Rindipu doan, neukifa inlenim kaiher angu

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Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

Konditionen, 29. Juli 2009<br />

1/14<br />

Produktbeschreibung<br />

Die Bonitätsanleihe - Otto GmbH & Co KG der Deutschen Bank AG ist eine strukturierte Anleihe, deren Zins- und<br />

Kapitalrückzahlung beim Eintritt eines oder mehrerer Kreditereignisse ausfallen können (Risiko des Totalverlusts).<br />

Der Anleger übernimmt das Bonitätsrisiko der Emittentin Deutsche Bank AG sowie des Referenzschuldners Otto<br />

GmbH & Co KG. Als Gegenleistung für die Übernahme dieser Risiken erhält der Anleger von der Emittentin eine<br />

Risikoprämie, welche in der Zinszahlung enthalten ist.<br />

Anleger gehen bei einer Investition in diese Anleihe erhebliche Risiken ein. Sie müssen daher über ausreichende<br />

Kenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge und entsprechende Anlageerfahrung verfügen, um die Vorteile und<br />

Risiken einer Investition in diese Anleihe beurteilen zu können.<br />

Die Bonitätsanleihe - Otto GmbH & Co KG der Deutschen Bank AG stellt eine nicht kapitalgeschützte Anlage mit<br />

einer Laufzeit von 2 Jahren dar. Die vierteljährlichen Zinszahlungen sowie die Höhe des Rückzahlungsbetrages<br />

sind im Wesentlichen an die Finanzsituation (Bonität) des Referenzschuldners gekoppelt.<br />

Für die Finanzsituation ist mit entscheidend, ob in Bezug auf den Referenzschuldner ein Kreditereignis<br />

eingetreten ist und festgestellt wurde.<br />

Ist in Bezug auf den Referenzschuldner Otto GmbH & Co KG ein Kreditereignis eingetreten und festgestellt und<br />

wurde dies von der Emittentin mitgeteilt, dann liegen die so genannten Verlustzuweisungsvoraussetzungen vor.<br />

In diesem Fall erfolgen keine weiteren Zinszahlungen und die Bonitätsanleihe wird vorzeitig zurückgezahlt, wobei<br />

die Höhe des Rückzahlungsbetrages davon abhängt, wie hoch der Abwicklungskurs für die<br />

Referenzverbindlichkeit festgestellt wird.<br />

Als Kreditereignisse sind in den Bedingungen für die Anleihe folgende Ereignisse definiert:<br />

a) Insolvenz (Bankruptcy)<br />

b) Zahlungsstörung (Failure to Pay) in Bezug auf Finanzierungsverbindlichkeiten (Borrowed Money)]<br />

c) Restrukturierung (Restructuring) von Finanzierungsverbindlichkeiten (Borrowed Money)]<br />

Für Anleger können sich dabei in Bezug auf den Referenzschuldner zwei mögliche Szenarien ergeben:<br />

1) Liegen während der Laufzeit und, im Falle eines vorausgegangenen potentiellen Kreditereignisses, bis zu<br />

70 Kalendertage nach Laufzeitende, die Verlustzuweisungsvoraussetzungen nicht vor, erhalten Anleger<br />

die festgelegten Zinsbeträge jährlich zu den festgelegten Zinsterminen gezahlt und per Fälligkeit der<br />

Anleihe - vorbehaltlich einer Verschiebung der Rückzahlung - einen Rückzahlungsbetrag, der dem<br />

Nennbetrag entspricht.<br />

2) Liegen während der Laufzeit und, im Falle eines vorausgegangenen potentiellen Kreditereignisses, bis zu<br />

70 Kalendertage nach Laufzeitende, die Verlustzuweisungsvoraussetzungen vor, wird die Anleihe<br />

gegebenenfalls vorzeitig zurückgezahlt und Anleger erhalten einen reduzierten Rückzahlungsbetrag, der<br />

geringer ist als ihr ursprünglicher Anlagebetrag und auch Null betragen kann. Ferner erhalten Anleger<br />

auch keine weiteren Zinszahlungen.<br />

Die Anleihe wird am 20. September 2012 fällig - vorbehaltlich einer Verschiebung der Rückzahlung. Der<br />

festgelegte Zinssatz beträgt 3,00% p.a.<br />

Die Bonitätsanleihe - Otto GmbH & Co KG der Deutschen Bank AG könnte für Anleger interessant sein, welche<br />

für die Laufzeit der Anleihe nicht von dem Eintritt eines Kreditereignisses und der<br />

Verlustzuweisungsvoraussetzungen in Bezug auf den Referenzschuldner Otto GmbH & Co KG oder dem Ausfall<br />

der Emittentin Deutsche Bank AG ausgehen und von einer Verzinsung über dem aktuellen Marktniveau erzielen<br />

wollen.


Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

Konditionen, 29. Juli 2009<br />

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Angebotsbedingungen<br />

Emittentin<br />

Referenzschuldner<br />

Referenzverbindlichkeit<br />

Deutsche Bank AG, handelnd durch ihre Londoner Niederlassung (Ratings:<br />

Moody's Aa3, Standard & Poor's A+)<br />

Otto GmbH & Co KG (vorbehaltlich einer Ersetzung) (Ratings: Keine)<br />

XS0467329016 (vorbehaltlich einer Ersetzung)<br />

Emissionsvolumen EUR 50.000.000,00<br />

Nennbetrag<br />

Emissionspreis<br />

1.000,00 EUR je Anleihe<br />

100,00% des Nennbetrages<br />

Platzierungsprovision bis zu 1,00% des Emissionspreises 1<br />

Notierung<br />

Emissionstag/<br />

Handelstag<br />

Aufnahme<br />

Börsennotierung<br />

Prozentnotierung<br />

07. Juli 2010 (Emission), 21. Juni 2010 (Handel)<br />

07. Juli 2010<br />

Fälligkeitstag 20. September 2012 (vorbehaltlich einer vorzeitigen Rückzahlung) .<br />

Rückzahlungsbetrag<br />

Liegen während der Laufzeit und, im Falle eines vorausgegangenen potentiellen<br />

Kreditereignisses, bis zu 70 Kalendertage nach Laufzeitende die<br />

Verlustzuweisungsvoraussetzungen nicht vor, entspricht der Rückzahlungsbetrag<br />

dem Nennbetrag.<br />

Liegen während der Laufzeit und, im Falle eines vorausgegangenen potentiellen<br />

Kreditereignisses, bis zu 70 Kalendertage nach Laufzeitende die<br />

Verlustzuweisungsvoraussetzungen vor, entspricht der Rückzahlungsbetrag dem<br />

auf den Nennbetrag bezogenen Abwicklungskurs abzüglich etwaiger<br />

Abwicklungskosten der Emittentin.<br />

Abwicklungskosten<br />

Die der Emittentin nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den<br />

besonderen Umständen des Einzelfalls entstandenen oder entstehenden<br />

(a)<br />

(b)<br />

Kosten, die der Emittentin nach der vorzeitigen Rückzahlung der<br />

Wertpapiere für die Aufnahme neuer Mittel durch Inhaberwertpapiere<br />

entstehen; und<br />

Kosten für die Auflösung von Zinsabsicherungsgeschäften infolge der<br />

vorzeitigen Rückzahlung der Wertpapiere;<br />

wobei etwaige Erträge, die die Emittentin infolge der vorzeitigen Rückzahlung der<br />

Wertpapiere erhält, von diesen Kosten abzuziehen sind.<br />

Rückzahlungstag<br />

Rückzahlungstag ist, vorbehaltlich einer vorzeitigen Rückzahlung und vorbehaltlich<br />

einer Verschiebung der Rückzahlung, der Fälligkeitstag.<br />

1 Die Emittentin zahlt die Plazierungsprovision aus dem Emissionserlös als einmalige, umsatzabhängige<br />

Vertriebsvergütung an die Bank, die dem Kunden das Wertpapier verkauft hat (Kundenbank) oder gewährt<br />

dieser einen entsprechenden Abschlag auf den Ausgabepreis. Ist die Deutsche Bank AG beim Vertrieb<br />

eigener Zertifikate/Anleihen sowohl Emittentin als auch Kundenbank, wird der Betrag der vertreibenden<br />

Stelle der Deutsche Bank AG Bankintern gutgeschrieben


Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

Konditionen, 29. Juli 2009<br />

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Finaler<br />

Rückzahlungstag<br />

Verschiebung der<br />

Rückzahlung<br />

Die Wertpapiere werden spätestens am 2. Geschäftstag nach dem 70. Kalendertag<br />

nach dem Fälligkeitstag zurückgezahlt.<br />

Der Zeitraum für die Feststellung eines Kreditereignisses oder des<br />

Abwicklungskurses kann sich um bis zu 70 Kalendertage über den Fälligkeitstag<br />

hinaus verlängern und die Rückzahlung der Wertpapiere auf den zweiten<br />

Geschäftstag nach dem 70. Kalendertag verschieben, wenn bis zum Fälligkeitstag<br />

das Verfahren zur Feststellung eines Kreditereignisses eingeleitet wurde (ein<br />

„potentielles Kreditereignis“) oder Abwicklungskurs noch nicht abschließend<br />

ermittelt wurde.<br />

Vorzeitige Rückzahlung<br />

Verlustzuweisungsvoraussetzungen<br />

Kreditereignisse<br />

Die Emittentin hat die Möglichkeit, die Wertpapiere außerordentlich zu kündigen<br />

und zurückzuzahlen, wenn sie feststellt, dass aus Gründen, die sie nicht zu<br />

vertreten hat, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund der Wertpapiere ganz<br />

oder teilweise aus gleich welchem Grund rechtswidrig oder undurchführbar<br />

geworden ist oder aus Grunden, die sie nicht zu vertreten hat, die Beibehaltung<br />

ihrer Absicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Wertpapiere aus gleich<br />

welchem Grund rechtswidrig oder undurchführbar geworden ist. Des Weiteren<br />

werden die Wertpapiere bei Vorliegen der Verlustzuweisungsvoraussetzungen<br />

gegebenenfalls vorzeitig zurückgezahlt.<br />

Mitteilung der Emittentin bis spätestens einen Kalendertag vor der Durchführung<br />

eines vom ISDA Credit Derivatives Determinations Committee beschlossenen<br />

Auktionsverfahrens (soweit einschlägig), dass in Bezug auf den Referenzschuldner<br />

ein Kreditereignis, das während der Laufzeit der Wertpapiere eingetreten ist, durch<br />

ein ISDA Credit Derivatives Determinations Committee oder die Berechnungsstelle<br />

festgestellt wurde.<br />

Als Kreditereignisse sind in den Produktbedingungen vorgesehen:<br />

(a) Insolvenz (Bankruptcy)<br />

(b) Zahlungsstörung (Failure To Pay) in Bezug auf<br />

Finanzierungsverbindlichkeiten (Borrowed Money)<br />

(c) Restrukturierung (Restructuring) von Finanzierungsverbindlichkeiten<br />

(Borrowed Money)<br />

Die Feststellung, ob eines der vorgenannten Kreditereignisse eingetreten ist,<br />

erfolgt grundsätzlich anhand der in den 2003 ISDA Credit Derivatives<br />

Definitions enthaltenen, für das jeweilige Kreditereignis maßgeblichen<br />

Begriffsbestimmungen. Bei den 2003 ISDA Credit Derivatives Definitions<br />

handelt es sich um eine marktübliche, für den Abschluss von Kreditderivaten<br />

entwickelte und von der Intenational Swaps and Derivatives Association<br />

(ISDA) veröffentlichte Standard-Dokumentation in englischer Sprache.<br />

Feststellung des<br />

Eintritts eines<br />

Kreditereignisses<br />

Die Feststellung des Eintritts eines Kreditereignisses erfolgt grundsätzlich durch<br />

ein ISDA Credit Derivatives Determinations Committee.<br />

Bei Vorliegen eines der folgenden Ereignisse erfolgt die Feststellung durch die<br />

Berechnungsstelle auf Grundlage einer Befragung von Marktteilnehmern:<br />

es besteht keine Möglichkeit, ein ISDA Credit Derivatives Determinations<br />

Committee in Bezug auf den Referenzschuldner einzuberufen, oder<br />

ein ISDA Credit Derivatives Determinations Committee trifft aus anderen<br />

Gründen keine Entscheidung in Bezug auf den Referenzschuldner, oder<br />

die Verfahrensregeln, nach denen ein ISDA Credit Derivatives Determinations<br />

Committee den Eintritt eines Kreditereignisses feststellen würde, haben sich


Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

Konditionen, 29. Juli 2009<br />

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nach Begebung dieser Wertpapiere wesentlich, in die die Gläubiger der<br />

Wertpapiere oder die Emittentin benachteiligender Weise geändert.<br />

Hat bis zum Ende der von der Berechnungsstelle gesetzten Frist kein<br />

Marktteilnehmer eine Einschätzung mitgeteilt, ist die Berechnungsstelle berechtigt,<br />

den Eintritt eines Kreditereignisses nach billigem Ermessen festzustellen.<br />

ISDA Credit Derivatives<br />

Determination<br />

Committee<br />

Abwicklungskurs<br />

Kursermittlungsstelle:<br />

Maßgebliches<br />

Laufzeitband<br />

Bei einem ISDA Credit Derivatives Determinations Committee handelt es sich um<br />

eines der insgesamt fünf, jeweils für eine der Regionen (1) Amerika, (2) Japan, (3)<br />

Europa, den Mittleren Osten und Afrika, (4) Asien und (5) Australien und<br />

Neuseeland zuständigen Komitees, die jeweils von dem internationalen<br />

Derivateverband (International Swaps and Derivatives Association, ISDA), der<br />

seinen Hauptsitz in New York hat, zum Zwecke diverser Feststellungen im<br />

Zusammenhang mit Kreditderivatgeschäften errichtet werden. Die Deutsche Bank<br />

AG wird voraussichtlich stimmberechtigtes Mitglied bei einem oder mehrerer dieser<br />

Kommittees sein.<br />

Der Abwicklungsbetrag is das Produkt aus dem Nennbetrag und dem folgenden in<br />

Prozent ausgedrückten Kurs:<br />

<br />

<br />

Im Rahmen eines Auktionsverfahrens eines ISDA Credit Derivatives<br />

Determinations Committee:<br />

der Auktionspreis, der für eine Verbindlichkeit des gleichen Rangs wie die<br />

Referenzverbindlichkeit, oder, im Falle einer Restrukturierung, für<br />

Verbindlichkeiten des Maßgeblichen Laufzeitbandes festgestellt wurde, es<br />

sei denn (1) es sind mehr als 35 Kalendertage zwischen der Mitteilung der<br />

Emittentin, dass ein Kreditereignis festgestellt wurde und der Ankündigung<br />

eines Auktionsverfahrens vergangen oder (2) der Auktionspreis wird nicht<br />

spätestens am 70. Kalendertag nach dem Fälligkeitstag festgestellt;<br />

Auf Grundlage der Einholung von Ankaufskursen von Marktteilnehmern<br />

durch die Kursermittlungsstelle:<br />

(1) der verbindliche Ankaufskurs bzw. der gewichtete Mittelwert verbindlicher<br />

Ankaufskurse für die Referenzverbindlichkeit, oder, (2) falls dem<br />

Referenzschuldner mehrere Referenzverbindlichkeiten zugeordnet sind, der<br />

ungewichtete Mittelwert der verbindlichen Ankaufskurse bzw. der<br />

ungewichtete Mittelwert der gewichteten Mittelwerte verbindlicher<br />

Ankaufskurse für die Referenzverbindlichkeiten, oder (3) falls kein befragter<br />

Marktteilnehmer einen Ankaufskurs stellt, der von der Kursermittlungsstelle<br />

anhand von Anleihekursen des Referenzschuldners bestimmte Kurs;<br />

Wenn kein Auktionsverfahren durchgeführt wird und keine<br />

Referenzverbindlichkeit existiert: 30%.<br />

Eine von der Emittentin beauftragte Bank oder ein sonstiges Finanzunternehmen,<br />

die bzw. das im Zeitpunkt der Kursermittlung Mitglied des für Europa zuständigen<br />

ISDA Credit Derivatives Determinations Committee ist. Steht ein solches Mitglied<br />

des für Europa zuständigen ISDA Credit Derivatives Determinations Committee<br />

aus welchen Gründen auch immer nicht zur Verfügung, wird die Emittentin eine<br />

andere im Kreditderivatehandel erfahrene Bank beauftragen. Die<br />

Kursermittlungsstelle wird weder mit der Emittentin noch mit einem mit der<br />

Emittentin verbundenen Unternehmen identisch sein.<br />

Im Falle des Kreditereignisses „Restrukturierung“ betzieht sich die Auktion jeweils<br />

nur auf solche Verbindlichkeiten des Referenzschuldners, deren Fälligkeitstag in<br />

einem bestimmten Laufzeitband liegen. Ein Laufzeitband beginnt mit dem Zeitpunkt<br />

des Eintritts der Wirksamkeit (Wirksamkeitsdatum) der Restrukturierung. Das<br />

"Maßgebliche Laufzeitband"


Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

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<br />

<br />

<br />

hat ein Laufzeitbandenddatum, das dem Fälligkeitstag der vorliegenden<br />

Wertpapiere entspricht oder dem Fälligkeitstag als nächstes<br />

Laufzeitbandenddatum folgt, oder,<br />

ist, falls keine Verbindlichkeiten des Referenzschuldners existieren, die in<br />

ein gemäß a) bestimmtes Laufzeitband fallen oder falls das ISDA Credit<br />

Derivatives Determinations Committee eine Auktion, die sich auf solche<br />

Verbindlichkeiten bezieht, nicht durchführt, das Laufzeitband mit dem nächst<br />

frühesten Laufzeitbandenddatum, für das solche Verbindlichkeiten des<br />

Referenzschuldners existieren und für das eine Auktion durchgeführt wird,<br />

oder,<br />

ist, falls keine Auktion mit einem früheren Laufzeitbandenddatum<br />

durchgeführt wird, das Laufzeitband mit dem nächst späteren<br />

Laufzeitbandenddatum, für das eine Auktion durchgeführt wird.<br />

Laufzeitbandenddatum<br />

Ersetzung von<br />

Referenzschuldner<br />

und/oder<br />

Referenzverbindlichkeit<br />

Ein "Laufzeitbandenddatum" (maturity bucket end date) bezeichnet eines der<br />

folgenden vom Eintritt der Wirksamkeit der Restrukturierung berechneten<br />

Zeitpunkte: 2,5 Jahre, 5 Jahre, 7,5 Jahre, 10 Jahre, 12,5 Jahre, 15 Jahre oder 20<br />

Jahre, sowie später als 20 Jahre.<br />

Bei Eintritt eines Nachfolgeereignisses in Bezug auf den Referenzschuldner<br />

(beispielsweise bei einer Fusion, Umwandlung oder ähnlichen<br />

Nachfolgeereignissen) können sowohl der Referenzschuldner als auch die<br />

Referenzverbindlichkeit während der Laufzeit der Wertpapiere ersetzt werden. Die<br />

Referenzverbindlichkeit kann darüber hinaus auch durch ein ISDA Credit<br />

Derivatives Determinations Committee bei einer wesentlichen Reduzierung oder<br />

eines Wegfalls der ursprünglichen Referenzverbindlichkeit (beispielsweise bei einer<br />

vollständigen oder teilweisen Rückzahlung der Referenzverbindlichkeit) durch eine<br />

oder mehrere Ersatz-Referenzverbindlichkeiten ersetzt werden.<br />

Nachfolgeereignis Ist in Bezug auf den Referenzschuldner eine Fusion, Konsolidierung,<br />

Verschmelzung, Übertragung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten,<br />

Abspaltung, Ausgliederung oder vergleichbaren Ereignis, bei dem kraft Gesetzes<br />

oder durch Vertrag Verpflichtungen des Referenzschuldners durch ein oder<br />

mehrere andere Personen oder Unternehmen übernommen werden.<br />

Zinssatz in %<br />

3,00% p.a.<br />

Zinsbetrag<br />

Der Zinsbetrag wird in EUR ausgezahlt und errechnet sich pro Anleihe für einen<br />

Zinstermin wie folgt:<br />

Zinsbetrag in EUR = Zinssatz in % * Nennbetrag * Zinstagequotient<br />

Zinstagequotient 30/360<br />

Anzahl der Tage der Zinsperiode dividiert durch 360;<br />

wobei die Anzahl der Tage einer Zinsperiode auf Basis eines 360-Tage-Jahres mit<br />

12 Monaten zu je 30 Tagen ermittelt wird, es sei denn,<br />

(a) der letzte Tag der Zinsperiode ist der 31. eines Monats, aber der erste Tag<br />

der Zinsperiode ist ein anderer Tag als der 30. oder 31. eines Monats. In<br />

diesem Fall wird der entsprechende Monat, in den der letzte Tag der<br />

Zinsperiode fällt, nicht auf 30 Tage verkürzt;<br />

oder<br />

(b) der letzte Tag der Zinsperiode ist der letzte Tag im Monat Februar. In<br />

diesem Fall wird der Monat Februar nicht auf 30 Tage verlängert.<br />

Zinsperiode<br />

Der Zeitraum ab dem Emissionstag (einschließlich), bis zum ersten Zinszahltag


Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

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(ausschließlich) sowie jeder darauf folgende Zeitraum ab einem Zinszahltag<br />

(einschließlich) bis zum unmittelbar darauf folgenden Zinszahltag (ausschließlich).<br />

Zinszahltag<br />

Geschäftstag<br />

Berechnungsstelle<br />

Börsennotierung<br />

Market Making<br />

Mindestzeichnung<br />

Kleinste handelbare<br />

Einheit<br />

Settlement<br />

WKN<br />

ISIN<br />

Ist der 20. September, 20. Dezember, 20. März und 20 Juni eines jeden Jahres, es<br />

sei denn, der betreffende Tag ist kein Geschäftstag, in welchem Fall der<br />

Zinszahltag der Geschäftstag ist, der unmittelbar auf den Tag folgt, an dem sonst<br />

Zinsen zahlbar gewesen wären.<br />

Ist ein Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte in<br />

London und Frankfurt am Main Zahlungen abwickeln und für den Geschäftsverkehr geöffnet<br />

sind (einschließlich Devisenhandel und Einlagengeschäften mit Fremdwährungen) und an<br />

dem jede Clearingstelle für den Geschäftsverkehr geöffnet ist, sowie, für Zwecke des<br />

Zahlungsverkehrs in Euro, ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-Time<br />

Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-System in Betrieb ist.<br />

Deutsche Bank AG, handelnd durch ihre Londoner Niederlassung<br />

Einbeziehung in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse.<br />

Unter normalen Marktbedingungen wird die Deutsche Bank AG voraussichtlich<br />

kontinuierlich Geld- und Brief-Kurse stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche<br />

Verpflichtung besteht. Die erwartete Geld- / Briefspanne beträgt 2,00<br />

Prozentpunkte.<br />

50 Anleihen<br />

50 Anleihen + 1 Anleihe darüber hinaus<br />

Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Euroclear<br />

DB2KVY<br />

DE000DB2KVY4


Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

Konditionen, 29. Juli 2009<br />

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Wirtschaftliche Betrachtung und Auszahlungsprofil<br />

Die Bonitätsanleihe - Otto GmbH & Co KG der Deutschen Bank AG stellt eine nicht kapitalgeschützte Anlage mit<br />

einer Laufzeit von 2 Jahren dar. Die Zahlung eines Zinsbetrages an einem Zinszahltag sowie die Höhe des<br />

spätestens zum Finalen Rückzahlungstag zahlbaren Rückzahlungsbetrages hängen zum Einen vom Vorliegen<br />

von Verlustzuweisungsvoraussetzungen und zum Anderen hinsichtlich der Höhe des Rückzahlungsbetrages<br />

davon ab, wie hoch nach dem Eintritt der Verlustzuweisungsvoraussetzungen der Abwicklungskurs für die<br />

Referenzverbindlichkeit festgelegt wird.<br />

Die Verlustzuweisungsvoraussetzungen liegen vor, wenn in Bezug auf die Otto GmbH & Co KG (der<br />

Referenzschuldner) ein Kreditereignis eingetreten ist und festgestellt wurde und dies von der Emittentin mitgeteilt<br />

wurde.<br />

Als Kreditereignisse sind in dem Verkaufsprospekt für die Anleihe folgende Ereignisse definiert:<br />

a) Insolvenz (Bankruptcy)<br />

b) Zahlungsstörung (Failure to Pay) in Bezug auf Finanzierungsverbindlichkeiten (Borrowed Money)<br />

c) Restrukturierung (Restructuring) von Finanzierungsverbindlichkeiten (Borrowed Money)<br />

Für Anleger können sich dabei in Bezug auf den Referenzschuldner zwei mögliche Szenarien ergeben:<br />

1) Liegen während der Laufzeit und, im Falle eines vorausgegangenen potentiellen Kreditereignisses,<br />

bis zu 70 Kalendertage nach Laufzeitende die Verlustzuweisungsvoraussetzungen nicht vor,<br />

erhalten Anleger die festgelegten Zinsbeträge jährlich zu den festgelegten Zinsterminen gezahlt und<br />

per Fälligkeit der Anleihe - vorbehaltlich einer Verschiebung der Rückzahlung - einen<br />

Rückzahlungsbetrag gezahlt, der dem Nennbetrag entspricht.<br />

2) Liegen während der Laufzeit und, im Falle eines vorausgegangenen potentiellen Kreditereignisses,<br />

bis zu 70 Kalendertage nach Laufzeitende die Verlustzuweisungsvoraussetzungen vor, werden die<br />

Wertpapiere vorzeitig zurückgezahlt und Anleger erhalten einen reduzierten Rückzahlungsbetrag<br />

gezahlt, der geringer ist als ihr ursprünglicher Anlagebetrag und auch Null betragen kann. Ferner<br />

erhalten Anleger auch keine weiteren Zinszahlungen. dies betrifft bereits den Zinsbetrag der<br />

Zinsperiode, in der die Verlustzuweisungsvoraussetzungen eingetreten sind.<br />

Die Anleihe wird am 20. September 2012 fällig - vorbehaltlich einer Verschiebung der Rückzahlung. Der<br />

festgelegte Zinssatz beträgt 3,00 % p.a.<br />

Anlegern stehen keine Ansprüche auf die / aus der Referenzverbindlichkeit (z.B. Zinszahlungen oder<br />

Ausschüttungen) oder gegen den Referenzschuldner (z.B. bei Eintritt eines Kreditereignisses in Bezug auf den<br />

Referenzschuldner Ansprüche aus der Referenzverbindlichkeit gegen den Referenzschuldner oder kein<br />

abzuleitendes Mitwirkungsrecht hinsichtlich einer Restrukturierung) zu.


Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

Konditionen, 29. Juli 2009<br />

8/14<br />

Szenarioanalyse 1:<br />

Annahmen für die Szenarioanalyse 1:<br />

Laufzeit der Anleihe: 2 Jahre<br />

Referenzschuldner: Otto GmbH & Co KG<br />

Zinssatz: 3,00%<br />

Nennbetrag: 50.000 EUR<br />

Es liegen während der Laufzeit der Bonitätsanleihe die Verlustzuweisungsvoraussetzungen in Bezug auf<br />

den Referenzschuldner nicht vor<br />

Die Emittentin zahlt jährlich die festgelegten Zinsbeträge und am Fälligkeitstag (vorausgesetzt es erfolgt keine<br />

Verschiebung der Rückzahlung) erfolgt die Rückzahlung der Anleihe zum Nennbetrag.<br />

100<br />

50<br />

Zinszahlungen<br />

0<br />

-50<br />

Laufzeit<br />

-100 Investition<br />

Rückzahlung<br />

Evt. anfallende Transaktionskosten, Provisionen oder Steuern sind nicht berücksichtigt.<br />

Szenarioanalyse 2:<br />

Annahmen für die Szenarioanalyse 2:<br />

Laufzeit der Anleihe:<br />

2 Jahre<br />

Referenzschuldner: Otto GmbH & Co KG<br />

Zinssatz: 3,00%<br />

Nennbetrag: 50.000 EUR<br />

<br />

Vorliegen der Verlustzuweisungsvoraussetzungen nach dem 1. Laufzeitjahr<br />

Der Abwicklungskurs beträgt 50%<br />

<br />

Die Abwicklungskosten betragen EUR 1.000,00 je Anleihe<br />

Der Rückzahlungsbetrag beträgt 24.000,00 EUR (Abwicklungsbetrag von 25.000,00 EUR minus 1.000,00<br />

EUR Abwicklungskosten)<br />

Bis zum Eintritt der Verlustzuweisungsvoraussetzungen werden vierteljährlich die festgelegten Zinsbeträge<br />

gezahlt. Nach dem Eintritt der Verlustzuweisungsvoraussetzungen wird die Anleihe durch die Emittentin vorzeitig<br />

zu einem reduzierten Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt. Dieser reduzierte Rückzahlungsbetrag entspricht dem<br />

Abwicklungsbetrag für die Referenzverbindlichkeit abzüglich Abwicklungskosten. Somit erhalten Anleger vorzeitig<br />

50% des Nennbetrags der Anleihe (25.000,00 EUR) zurückgezahlt, abzüglich eventuell anfallender<br />

Abwicklungskosten. Es finden keine weiteren Zinszahlungen statt.<br />

100<br />

50<br />

0<br />

-50<br />

Zinszahlungen<br />

Laufzeit<br />

-100 Investition<br />

Kreditereignis<br />

und reduzierte<br />

Rückzahlung<br />

Evt. anfallende Transaktionskosten, Provisionen oder Steuern sind nicht berücksichtigt.


Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

Konditionen, 29. Juli 2009<br />

9/14<br />

Erläuterungen zu den einzelnen Kreditereignissen<br />

Die Feststellung, ob ein Kreditereignis eingetreten ist, erfolgt anhand der in den 2003 ISDA Credit Derivatives<br />

Definitions enthaltenen, für das jeweilige Kreditereignis maßgeblichen Begriffsbestimmungen. Bei den 2003 ISDA<br />

Credit Derivatives Definitions handelt es sich um eine marktübliche, für den Abschluss von Kreditderivaten<br />

entwickelte und von der Intenational Swaps and Derivatives Association (ISDA) veröffentlichte Standard-<br />

Dokumentation in englischer Sprache. Nachfolgend sind die in den Bedingungen der Wertpapiere vorgesehenen<br />

Begriffsbestimmungen für die Kreditereignisse in deutscher Sprache zusammenfassend beschrieben.<br />

Die Begriffsbestimmung des Kreditereignisses Insolvenz (Bankruptcy) soll alle Formen eines Insolvenz-,<br />

Konkurs-, Liquidations- oder Vergleichsverfahrens oder eines diesen Verfahren vorgelagerten Verfahrens<br />

einschließlich Beschlagnahme des Vermögens des Referenzschuldners oder den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit<br />

oder Überschuldung erfassen. Die Voraussetzungen und Verfahren können dabei unterschiedlich ausgestaltet<br />

sein, je nachdem, wo der Referenzschuldner seinen Sitz hat oder das betreffende Verfahren eröffnet bzw. nach<br />

welcher Rechtsordnung die Insolvenz festgestellt wird. Die Begriffsbestimmung der Insolvenz (Bankruptcy) ist<br />

also nicht auf das deutsche Insolvenzverfahren beschränkt, sondern umfasst auch andere Formen von<br />

Insolvenzverfahren und ähnlichen Verfahren in anderen Ländern.<br />

Das Kreditereignis Zahlungsstörung (Failure to Pay) liegt nicht nur dann vor, wenn eingegangene<br />

Zahlungsverpflichtungen des Referenzschuldners überhaupt nicht erfüllt werden, sondern bereits dann, wenn er<br />

diese nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein bestimmter<br />

Schwellenbetrag i.H.v. mindestens US-Dollar 1.000.000 oder dem entsprechenden Gegenwert zum Zeitpunkt des<br />

Kreditereignisses erreicht wird.<br />

Das Kreditereignis Restrukturierung (Restructuring) erfasst jegliche Form einer Umstrukturierung von<br />

Zahlungsverpflichtungen des Referenzschuldners in einem Gesamtbetrag i. H. v. mindestens US-Dollar<br />

10.000.000 oder dem entsprechenden Gegenwert zum Zeitpunkt des Kreditereignisses. In der Regel wird eine<br />

solche Umstrukturierung bei einem in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Schuldner erfolgen mit dem Ziel,<br />

dessen Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern zu reduzieren oder zu stunden oder zu Gunsten des<br />

Schuldners anderweitig umzugestalten, insbesondere um eine Insolvenz des Schuldners zu vermeiden. Eine<br />

solche Umstrukturierung kann etwa durch eine Vereinbarung zwischen Gläubigern des Referenzschuldners mit<br />

dem Referenzschuldner oder mit einer staatlichen Stelle oder durch eine Bekanntmachung durch den<br />

Referenzschuldner oder eine staatliche Stelle erfolgen. Dabei kann z. B. eine Reduzierung, Verschiebung oder<br />

Nachrangigkeit der Zahlungsverpflichtung oder zu einer Änderung der Währung vereinbart werden.


Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

Konditionen, 29. Juli 2009<br />

10/1<br />

Chancen:<br />

Chance auf eine über dem aktuellen Marktzinsniveau liegende vierteljährliche Verzinsung, wenn vor dem<br />

jeweiligen Zinszahltag die Verlustzuweisungsvoraussetzungen nicht eingetreten sind.<br />

Risiken:<br />

Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, bei Vorliegen der Verlustzuweisungsvoraussetzungen (Feststellung eines<br />

Kreditereignisses) vor dem ersten Zinszahltag keine Verzinsung beziehungsweise bei Vorliegen der<br />

Verlustzuweisungsvoraussetzungen (Feststellung eines Kreditereignisses) nach dem ersten Zinszahltag keine<br />

weitere Verzinsung zu erhalten. Anleger müssen daher damit rechnen, keine Verzinsung auf ihren<br />

ursprünglichen Anlagebetrag zu erhalten.<br />

Anleger sind ferner dem Risiko ausgesetzt, bei Vorliegen der Verlustzuweisungsvoraussetzungen während der<br />

Laufzeit der Anleihe und, im Falle eines vorausgegangenen potentiellen Kreditereignisses, bis zu 70<br />

Kalendertage nach Laufzeitende gegebenenfalls vorzeitig einen reduzierten Rückzahlungsbetrag zu erhalten,<br />

der wesentlich geringer ist, als der ursprüngliche Anlagebetrag. Im schlimmsten Fall kann der reduzierte<br />

Rückzahlungsbetrag auch Null betragen. Anleger müssen daher mit einem Totalverlust ihres ursprünglichen<br />

Anlagebetrags rechnen.<br />

Die Anleihe ist für Anleger mit dem Insolvenzrisiko (Bonitäts- oder auch Emittentenrisiko) der Deutsche Bank<br />

AG behaftet. Hierunter versteht man allgemein die Gefahr der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, d. h.<br />

eine mögliche, vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung von Zins- und/ oder<br />

Tilgungsverpflichtungen. Bei Insolvenz der Emittentin sind Anleger unbesicherte Gläubiger und werden<br />

wahrscheinlich erst mit erheblichen Verzögerungen ein Rückzahlungsbetrag erhalten. Dieser kann erheblich<br />

geringer sein als der ursprüngliche Anlagebetrag und im schlechtesten Fall auch Null betragen<br />

(Totalverlustrisiko). Die Anleihe unterliegt als Inhaberschuldverschreibung weder der gesetzlichen noch der<br />

freiwilligen Einlagensicherung.<br />

Mangels Marktnachfrage kann die generelle Marktgängigkeit der Anleihe während der Laufzeit dahingehend<br />

eingeschränkt sein, dass gegebenenfalls ausschließlich die Deutsche Bank als Handelspartner für Verkäufe zur<br />

Verfügung steht. Ein Preisvergleich ist in diesem Fall nur eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich. Die<br />

Deutsche Bank wird für die Anleihe unter normalen Marktumständen fortlaufend indikative An- und<br />

Verkaufspreise stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht.<br />

Die Rückzahlung der Anleihe kann sich bis auf den zweiten Geschäftstag nach dem 70. Kalendertag<br />

verschieben, wenn bis zum Fälligkeitstag das Verfahren zur Feststellung eines Kreditereignisses eingeleitet<br />

wurde oder der Abwicklungskurs noch nicht abschließend ermittelt wurde.<br />

Wird aufgrund der in den Produktbedingungen dargestellten Voraussetzungen keine Auktion durchgeführt, was<br />

nach Einschätzung der Emittentin vorliegend nicht unwahrscheinlich ist, dann erfolgt die Ermittlung des<br />

Abwicklungsbetrages nicht durch ein ISDA Credit Derivatives Determinations Committee, sondern durch die<br />

Kursermittlungsstelle anhand eines oder mehrerer von Banken oder Wertpapierhandelsunternehmen<br />

eingeholter Ankaufskurse für die Referenzverbindlichkeit bzw., wenn kein Ankaufskurs gestellt wird, auf der<br />

Grundlage der im Anleihemarkt für Anleihen des Referenzschuldners bekannten Kurse und kursrelevanten<br />

Informationen.<br />

Da der Referenzschuldner keine börsennotierte Aktiengesellschaft ist und weder die Referenzverbindlichkeit<br />

noch sonstige Anleihen des Referenzschuldners an einem mit entsprechenden Transparenzpflichten<br />

verbundenenen regulierten Markt zum Handel zugelassen sind, stehen öffentlich zugängliche<br />

Kapitalmarktinformationen und Informationen zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des<br />

Referenzschuldners nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Demgegenüber hat die Emittentin (nicht<br />

jedoch notwendigerweise die mit der Emission dieser Wertpapiere betrauten Personen) möglicherweise aus<br />

anderen Geschäftsvorgängen einen Informationsvorsprung hinsichtlich nicht-öffentlicher Informationen.<br />

Interessenkonflikte:<br />

Die Emittentin kann in Geschäftsbeziehungen zum Referenzschuldner stehen oder in Geschäftsbeziehungen zum<br />

Referenzschuldner eintreten (z.B. als Finanzberater oder Geschäftsbank). Im Rahmen solcher<br />

Geschäftsbeziehungen kann die Emittentin beispielsweise Kreditausfallrisiken in Bezug auf den<br />

Referenzschuldner anders bewerten als für die Zwecke dieser Anleihe.<br />

Die Emittentin kann nicht-öffentliche Informationen in Bezug auf den Referenzschuldner erhalten, zu deren<br />

Offenlegung sie gegenüber Anlegern nicht verpflichtet ist.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass die Emittentin an der Preisfeststellung im Rahmen eines ISDA<br />

Auktionsverfahrens teilnimmt. Hieraus können sich Interessenkonflikte für Anleger ergeben, die sich nachteilig auf<br />

die Höhe des Abwicklungsbetrages auswirken können.


Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

Konditionen, 29. Juli 2009<br />

11/1<br />

Preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit<br />

Während der Laufzeit hängt der Preis der Anleihe vorwiegend von Veränderungen bei der Bewertung von<br />

Kreditausfallrisiken in Bezug auf den Referenzschuldner und anderen Einflussfaktoren ab. Die Anleihe kann<br />

während der Laufzeit auch unterhalb des Emissionspreises notieren.<br />

Insbesondere folgende Faktoren können – bei isolierter Betrachtung – wertsteigernd auf die Bonitätsanleihe<br />

wirken:<br />

Allgemeiner Rückgang des Zinsniveaus<br />

Steigende Bonität/Kreditwürdigkeit (ausgedrückt unter anderem durch das Kredit-Rating) des<br />

Referenzschuldners<br />

Umgekehrt wirken diese Faktoren wertmindernd auf den Wert der Anleihe. Die Auswirkungen eines Faktors<br />

hängen von den Werten der übrigen Faktoren ab, da einzelne Faktoren kumulieren oder sich gegenseitig<br />

aufheben können.


Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

Konditionen, 29. Juli 2009<br />

12/1<br />

Allgemeine Hinweise zum Ausgabepreis und zur Preisstellung im Sekundärmarkt bei strukturierten<br />

Wertpapieren<br />

1. Bestimmungsfaktoren des Ausgabepreises:<br />

- rechnerisch fairer Wert: Der theoretische mathematische („rechnerisch faire“) Wert hängt im<br />

Wesentlichen vom Wert des Bezugsobjekts und dem Wert etwaiger derivativer Komponenten des<br />

Wertpapiers ab (vgl. Produktbedingungen).<br />

- Marge: Im Ausgabepreis kann ein für den Anleger als solcher nicht erkennbarer weiterer Aufschlag auf<br />

den rechnerisch fairen Wert enthalten sein (”Marge”), welcher von der Deutschen Bank nach ihrem freien<br />

Ermessen festgesetzt wird und insbesondere Kosten für Strukturierung und Vertrieb von strukturierten<br />

Wertpapieren abdeckt.<br />

- ggf. festgesetzte und ausgewiesene Verwaltungsgebühren oder sonstige Entgelte<br />

Schließlich kann die Deutsche Bank auf den so bestimmten Ausgabepreis zusätzlich einen Ausgabeaufschlag in<br />

Rechnung stellen.<br />

Angaben zum Ausgabepreis, einem etwaigen Ausgabeaufschlag sowie zu Vertriebsvergütungen enthält das<br />

vorliegende Dokument im Rahmen der Darstellung der Produktkonditionen.<br />

2. Einflussfaktoren auf die Preisstellung im Sekundärmarkt:<br />

Zu den Umständen, auf deren Grundlage der Market-Maker im Sekundärmarkt die gestellten Geld- und<br />

Briefkurse selbst festsetzt, gehören insbesondere:<br />

- der rechnerisch faire Wert<br />

- die Geld-Briefspanne: Die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der Market-<br />

Maker abhängig von Angebot und Nachfrage für die Wertpapiere und unter Ertragsgesichtspunkten fest.<br />

- ein ursprünglich erhobener Ausgabeaufschlag<br />

- Entgelte/Kosten: u.a. Verwaltungs-, Transaktions- oder vergleichbare Gebühren nach Maßgabe der<br />

Produktbedingungen, die bei Fälligkeit der Wertpapiere vom Auszahlungsbetrag abzuziehen sind<br />

- eine im Ausgabepreis ggf. enthaltene Marge (s. oben Ziff. 1)<br />

- Erträge: gezahlte oder erwartete Dividenden oder sonstige Erträge des Bezugsobjektes oder dessen<br />

Bestandteile, wenn diese nach der Ausgestaltung der Wertpapiere wirtschaftlich der Emittentin zustehen<br />

Folgende Kosten werden bei der Preisstellung im Sekundärmarkt vielfach nicht gleichmäßig verteilt über die<br />

Laufzeit der Wertpapiere (pro rata temporis) preismindernd in Abzug gebracht, sondern bereits bis zu einem - im<br />

freien Ermessen des Market-Maker stehenden - früheren Zeitpunkt vollständig vom rechnerisch fairen Wert der<br />

Wertpapiere abgezogen:<br />

- nach Maßgabe der Produktbedingungen erhobene Verwaltungsentgelte<br />

- eine im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Marge<br />

- im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Dividenden und sonstige Erträge des Bezugsobjekts<br />

oder dessen Bestandteile, die nach der Ausgestaltung des Wertpapiers wirtschaftlich der Emittentin<br />

zustehen<br />

Letztere werden oft nicht erst dann preismindernd in Abzug gebracht, wenn das jeweilige Bezugsobjekt oder<br />

dessen Bestandteile "ex Dividende" gehandelt werden, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Laufzeit,<br />

und zwar auf der Grundlage der für die gesamte Laufzeit oder einen bestimmten Zeitabschnitt erwarteten<br />

Dividenden. Die Geschwindigkeit dieses Abzugs hängt dabei unter anderem von der Höhe etwaiger Netto-<br />

Rückflüsse der Wertpapiere an den Market-Maker ab.<br />

Die von dem Market-Maker im Sekundärmarkt gestellten Kurse können dementsprechend von dem rechnerisch<br />

fairen bzw. dem auf Grund der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere<br />

zum jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market-Maker die Methodik, nach der er die<br />

gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z. B. die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen vergrößern oder<br />

verringern.“


Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

Konditionen, 29. Juli 2009<br />

13/1<br />

Zusatzinformationen<br />

Eine Zusammenfassung der allgemeinen steuerlichen Behandlung bei einem in Deutschland steuerpflichtigen<br />

Anleger finden Sie bei den Informationen zu dem jeweiligen Wertpapier unter www.x-markets.db.com.<br />

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann<br />

künftig Änderungen unterworfen sein.<br />

Interessierten Anlegern wird empfohlen, diese allgemeinen Informationen sorgfältig zu lesen und sich zusätzlich<br />

von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, Haltens und der<br />

Veräußerung oder Ausübung bzw. Rückzahlung der Wertpapiere unter besonderer Beachtung ihrer persönlichen<br />

Verhältnisse individuell beraten zu lassen.<br />

Nähere steuerliche Informationen enthält der Verkaufsprospekt.


Bonitätsanleihe – Otto GmbH & Co KG<br />

Konditionen, 29. Juli 2009<br />

14/1<br />

Wichtige Hinweise<br />

© Deutsche Bank AG 2010. Der Stand des Dokuments ist der Tag der erstmaligen Ausgabe der Wertpapiere<br />

(Emissionstag).<br />

Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine<br />

Darstellung der wesentlichen Merkmale des Wertpapiers.<br />

Die vollständigen Angaben zu den Wertpapieren, insbesondere zu den Bedingungen, sowie Angaben zur<br />

Emittentin sind dem jeweiligen Verkaufsprospekt zu entnehmen; dieser ist nebst Nachträgen bei der Deutschen<br />

Bank AG, CIB GME X-markets, Große Gallusstraße 10-14, 60311 Frankfurt am Main kostenfrei erhältlich oder<br />

kann unter www.x-markets.db.com heruntergeladen werden.<br />

Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Bank AG wieder, die ohne vorherige<br />

Ankündigung geändert werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Angaben von Dritten stammen,<br />

übernimmt die Deutsche Bank AG für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Angaben keine<br />

Gewähr, auch wenn sie nur solche Quellen verwendet, die sie als zuverlässig erachtet. Alle Kurse und Preise<br />

werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse /<br />

Preise.<br />

Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.<br />

Wie im Verkaufsprospekt beschrieben, ist der Vertrieb der Wertpapiere in verschiedenen Rechtsordnungen<br />

eingeschränkt. Insbesondere dürfen die Wertpapiere weder innerhalb de Vereinigten Staaten noch an bzw.<br />

zugunsten von US-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden.<br />

Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder<br />

veröffentlichet werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte<br />

oder indirekte Vertrieb dieses Dokuments in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Kanada oder Japan, sowie<br />

seine Übermittlung an US-Personen ist untersagt.

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