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I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN: II ... - buschreiter.de

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Achtung: alle Teilnehmer und Pfer<strong>de</strong>/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und/o<strong>de</strong>r Ausland<br />

teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei <strong>de</strong>r FEI registriert sein.<br />

Registrierung unter www.pferd-aktuell.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r bei Birgit Kostka, Tel.: 02581 - 63 62-172<br />

I. <strong>ALLGEMEINE</strong> <strong>INFORMATIONEN</strong>:<br />

1. FEI-Veranstaltungs-Nr. 2010_CI_1247<br />

CIC1*<br />

In Crostwitz/ Horka<br />

16. – 18.07.2010<br />

2. Veranstalter<br />

PSV am Klosterwasser Panschwitz – Kuckau e.V.<br />

Cisinski Str. 11, 01920 Panschwitz - Kuckau<br />

3. Turnierausschuss<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

Turnierbüro<br />

Pressebüro<br />

Matej Koreng, Cisinski Str. 11, 01920 Panschwitz – Kuckau<br />

Telefon: 0162/2615169<br />

Nancy Schreiter, Hauptstr.160 b,09432 Großolbersdorf<br />

Sabine Nartschick,Bernbrucher Str. 22, 01920Schönteichen<br />

OT Liebenau<br />

4. Turnierleiter:<br />

Name:<br />

Peter Bobke<br />

Adresse: Kurze Str. 8<br />

01920 Nebelschütz OT Miltitz<br />

Telefon: 0163/6695255<br />

Telefax: 035796/95255<br />

Email<br />

Peter.Bobke@gmx.<strong>de</strong><br />

5. Veranstaltungsort:<br />

Adresse: Am Sportplatz 1<br />

01920 Crostwitz OT Horka<br />

6. Anfahrt (Auto/Bahn/Flugzeug):<br />

Auto:<br />

Autobahn A4, Ausfahrt Uhyst, in Richtung Kamenz/Crostwitz/Horka<br />

(Sportplatz) fahren (Ausschil<strong>de</strong>rung folgen)<br />

NAVI Adresse s. Veranstaltungsort<br />

Bahn:<br />

Bahnhof Kamenz (15 km)<br />

Flugzeug:<br />

Flughafen Dres<strong>de</strong>n (50 km)<br />

<strong>II</strong>. <strong>ALLGEMEINE</strong> BESTIMMUNGEN:<br />

Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit:<br />

- <strong>de</strong>n FEI Statuten, 22. Ausgabe, Revision 19. November 2009,<br />

- <strong>de</strong>m FEI Generalreglement <strong>de</strong>r, 23. Ausgabe 2009, Stand 1. Januar 2010,<br />

- <strong>de</strong>m FEI Veterinärreglement, 12. Ausgabe, Stand 5. April 2010,<br />

- <strong>de</strong>n Anti-Doping und MCP-Bestimmungen im Pfer<strong>de</strong>sport (EADMCR),<br />

2. Ausgabe, Stand 5. April 2010,<br />

- <strong>de</strong>n FEI Anti-Doping Bestimmungen für Athleten (ADRHA), 2. Ausgabe, Revision 2009,<br />

- <strong>de</strong>m FEI-Reglement für Vielseitigkeit, 23. Ausgabe 2009, Stand 1. Januar 2010,<br />

und allen von <strong>de</strong>r FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und Än<strong>de</strong>rungen, die die bisherigen<br />

Bestimmungen ersetzen.<br />

genehmigte Ausschreibung CIC1* Horka 2010 Seite 1 von 10<br />

Stand: 10. Mai 2010\Wen./Bee.


Das Schiedsgerichtsverfahren ist in <strong>de</strong>n o. g. FEI-Statuten und <strong>de</strong>m General-Reglement festgelegt.<br />

Gemäß diesem Verfahren wird je<strong>de</strong>r Einspruch gegen eine Entscheidung <strong>de</strong>r FEI o<strong>de</strong>r ihrer offiziellen<br />

Vertreter ausschließlich durch <strong>de</strong>n "Court of Arbitration for Sport" (CAS) in Lausanne,<br />

Schweiz, entschie<strong>de</strong>n.<br />

Die FNs sind für das korrekte Alter ihrer Teilnehmer verantwortlich.<br />

Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von § 1.4 LPO für internationale Turniere in Deutschland<br />

an.<br />

<strong>II</strong>I. OFFIZIELLE:<br />

1. Richtergruppe:<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r:<br />

Email:<br />

Mitglied:<br />

Mitglied:<br />

2. Technischer Delegierter:<br />

Name:<br />

3. Parcourschef Gelän<strong>de</strong>:<br />

Name:<br />

4. Parcourschef Springen:<br />

Name:<br />

5. Chef-Steward:<br />

Name:<br />

Email:<br />

Assistenz-Steward:<br />

Name:<br />

6. FEI-Veterinär<strong>de</strong>legierter:<br />

Name:<br />

Email:<br />

Peter Reinstorf, GER<br />

reinstorf.peter@arcor.<strong>de</strong><br />

Simone Stiefelmeier, GER<br />

Dr. Herbert Klengel, GER<br />

Dieter Spiess, GER<br />

Michael Mohr, GER<br />

Roland Trapp, GER<br />

Susanne Fehl, GER<br />

s.w.fehl@gmx.<strong>de</strong><br />

Michael Gebhardt, GER<br />

Dr. Walter Fehl, GER<br />

s.w.fehl@gmx.<strong>de</strong><br />

7. Beauftragter/Sicherheitsbeauftragter <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen FN:<br />

Name:<br />

Peter Reinstorf, GER<br />

IV. INTERNATIONALE VIELSEITIGKEITSPRÜFUNGEN:<br />

Vorläufige Zeiteinteilung:<br />

Datum<br />

Uhrzeit<br />

- Boxen stehen zur Verfügung ab 15.7.2010 nachmittags<br />

- Offizielle Besichtigung <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>strecke: 16.7.2010 19:00 Uhr<br />

- Erste Verfassungsprüfung : 17.7.2010 10:00 Uhr<br />

- Startmeldung: 16.7.2010 bis 17:00 Uhr<br />

- Erster Start - Dressur: 17.7.2010 10:00 Uhr<br />

- Erster Start - Gelän<strong>de</strong>: 17.7.2010 16:00 Uhr<br />

- Zweite Verfassungsprüfung: 18.7.2010 13:00 Uhr<br />

- Erster Start - Springen 18.7.2010 15:00 Uhr<br />

- Siegerehrung: 18.7.2010 16:00 Uhr<br />

genehmigte Ausschreibung CIC1* Horka 2010 Seite 2 von 10<br />

Stand: 10. Mai 2010\Wen./Bee.


Gesamtgeldpreis (Bruttobetrag)<br />

Prüfung<br />

Prüfung Nr. 1<br />

1.500,- EUR<br />

Summe<br />

1.500,- EUR<br />

Pro Prüfung erhalten 25 % <strong>de</strong>r Teilnehmer einen Geldpreis bzw. einen anstelle von Geldpreisen<br />

ausgelobten Sachpreis, es wer<strong>de</strong>n jedoch min<strong>de</strong>stens 5 Einzelpreise ausbezahlt. Der Geldpreis<br />

für <strong>de</strong>n Sieger darf max. 1/3 <strong>de</strong>s Gesamtgeldpreises pro Prüfung betragen. Der je Prüfung aufgeführte<br />

Gesamtgeldpreis ist auszuschütten. Sofern weniger Teilnehmer an <strong>de</strong>n Start gehen, als<br />

Geldpreise gemäß Ausschreibung ausgeschrieben wur<strong>de</strong>n, muss <strong>de</strong>r Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r Richtergruppe<br />

<strong>de</strong>n Gesamtgeldpreis neu aufteilen.<br />

Zugelassene Teilnehmer und Pfer<strong>de</strong> gemäß Ziffer V und VI<br />

Ausrüstung gemäß 521 und 522<br />

Bewertung gemäß Art. 502.1<br />

Startfolge gemäß Art. 512 und 513<br />

1. Teilprüfung Dressur: Los<br />

2. Teilprüfung Gelän<strong>de</strong>: in gleicher Reihenfolge wie Dressur<br />

3. Teilprüfung Springen: in umgekehrter Reihenfolge zum Ergebnis nach Dressur und Gelän<strong>de</strong><br />

1. Vielseitigkeitsprüfung - CIC1*<br />

1. Dressur:<br />

1.1. Die internationale. Vielseitigkeitsaufgabe <strong>de</strong>r FEI CIC1* (A) 2009 ist auswendig zu reiten.<br />

1.2. Prüfungsplatz - Abmessungen: 20 x 60 Sandbo<strong>de</strong>n<br />

1.3. Vorbereitungsplatz - Abmessungen: 30 x 60 Sandbo<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

100 x100 Grasbo<strong>de</strong>n<br />

2. Gelän<strong>de</strong>:<br />

2.1. Bo<strong>de</strong>ntyp: Grasbo<strong>de</strong>n<br />

2.2. Länge <strong>de</strong>r Strecke: ca. 2600m<br />

2.3. Tempo: 520 m/min<br />

2.4. Anzahl <strong>de</strong>r Sprünge: max. 29<br />

3. Springen:<br />

3.1. Prüfungsplatz - Abmessungen: 80 x60 Grasbo<strong>de</strong>n<br />

3.2. Vorbereitungsplatz - Abmessungen: 60x100 Grasbo<strong>de</strong>n<br />

3.3. Länge <strong>de</strong>s Parcours: max. 600 m Tempo: 350 m/min.<br />

3.4. Anzahl <strong>de</strong>r Hin<strong>de</strong>rnisse: 10-11<br />

3.5. Anzahl <strong>de</strong>r Sprünge: 13<br />

3.6. Höhe <strong>de</strong>r Hin<strong>de</strong>rnisse/Sprünge: 1,15 m<br />

Gesamtgeldpreis<br />

1.500,- EUR<br />

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 375/195/150/135/120/105/105/105/105/105<br />

V. EINLADUNGEN:<br />

Ausländische Teilnehmer:<br />

Die Teilnehmer, die gemäß „VI. Min<strong>de</strong>stvoraussetzungen für Teilnehmern und Pfer<strong>de</strong>n“ startberechtigt<br />

sein müssen, wer<strong>de</strong>n vom Veranstalter über ihre FN eingela<strong>de</strong>n.<br />

Deutsche Teilnehmer:<br />

Leistungsklasse V 1 - 5; bun<strong>de</strong>sweit offen.<br />

Bei zu hohem Nennungsergebnis behält sich <strong>de</strong>r Veranstalter das Recht vor<br />

• die Anzahl <strong>de</strong>r Teilnehmer auf 4 pro ausländischer Nation<br />

• die Anzahl <strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong> auf 2 pro Teilnehmer<br />

zu begrenzen.<br />

Alle Teilnehmer:<br />

• Anzahl <strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong> pro Teilnehmer: 3 (5 jährig o<strong>de</strong>r älter)<br />

• Ein Pfleger pro Teilnehmer<br />

genehmigte Ausschreibung CIC1* Horka 2010 Seite 3 von 10<br />

Stand: 10. Mai 2010\Wen./Bee.


VI. MINDESTVORAUSSETZUNGEN FÜR TEILNEHMER UND PFERDE<br />

Für internationale Turniere müssen die entsen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n FNs (einschließlich <strong>de</strong>r gastgeben<strong>de</strong>n FN)<br />

<strong>de</strong>r Nennung für je<strong>de</strong>n Teilnehmer und für je<strong>de</strong>s Pferd einen Nachweis beifügen, dass sie gemäß<br />

Art. 506 <strong>de</strong>s Vielseitigkeits-RG ordnungsgemäß die Min<strong>de</strong>stvoraussetzungen erfüllen.<br />

Deutsche Teilnehmer sind gemäß LPO § 6.2 für die Beachtung und Einhaltung <strong>de</strong>r korrekten Teilnahmevoraussetzungen<br />

verantwortlich. Ein entsprechen<strong>de</strong>r Nachweis ist <strong>de</strong>r Nennung beizufügen.<br />

Alle Qualifikations-Turniere müssen anerkannt sein und nationale Prüfungen müssen nachweislich<br />

wenigstens gleich hohe Anfor<strong>de</strong>rungen haben wie die entsprechen<strong>de</strong> internationale Prüfung auf<br />

gleichem Niveau (für <strong>de</strong>utsche Prüfungen über LPO-Anfor<strong>de</strong>rungen sichergestellt).<br />

Der Technische Delegierte o<strong>de</strong>r eine von ihm benannte Person muss überprüfen, ob für alle Pfer<strong>de</strong><br />

und Teilnehmer, die an internationalen Prüfungen teilnehmen, ein entsprechen<strong>de</strong>r Nachweis,<br />

dass die Voraussetzungen erfüllt sind, <strong>de</strong>r FN vorliegt.<br />

Für CIOs, CCIs und CICs muss die entsprechen<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>stvoraussetzung im Kalen<strong>de</strong>rjahr o<strong>de</strong>r in<br />

<strong>de</strong>n zwei vorangegangenen Jahren erzielt wor<strong>de</strong>n sein. Für die Anrechnung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stvoraussetzungen<br />

wer<strong>de</strong>n CCIs bis 24 Tage vor <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong>tag <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Prüfung und CICs noch<br />

bis 10 Tage vor <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong>tag <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Prüfung berücksichtigt.<br />

Min<strong>de</strong>stvoraussetzungen können entwe<strong>de</strong>r als Paar o<strong>de</strong>r von Teilnehmer und Pferd unabhängig<br />

von einan<strong>de</strong>r erzielt wor<strong>de</strong>n sein.<br />

Zur Erfüllung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stvoraussetzungen kann ein CIC Ergebnis durch ein CCI Ergebnis <strong>de</strong>s<br />

gleichen Niveaus ersetzt wer<strong>de</strong>n<br />

Ausnahmen von dieser Regelung sind nur gemäß Art. 506.6. und Art. 506.8, 9,10 möglich.<br />

Definition Min<strong>de</strong>stvoraussetzung:<br />

Min<strong>de</strong>stvoraussetzungen gemäß FEI sind erfüllt, wenn in einer Prüfung die nachfolgen<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stleistungen<br />

erbracht wur<strong>de</strong>n:<br />

Dressur: nicht mehr als 75 Minus-Punkte erzielt wur<strong>de</strong>n<br />

Gelän<strong>de</strong> CIC:<br />

bei verlangten Min<strong>de</strong>stvoraussetzungen: 0 Hin<strong>de</strong>rnisfehler<br />

In 2008 erzielte Ergebnisse, die die Min<strong>de</strong>stvoraussetzungen erfüllen, behalten für 2010 Gültigkeit<br />

(d. h. im Gelän<strong>de</strong> nicht mehr als 20 Hin<strong>de</strong>rnisfehler).<br />

Gelän<strong>de</strong> CCI: nicht mehr als 20 Hin<strong>de</strong>rnisfehler<br />

Gelän<strong>de</strong>: die Bestzeit in Phase D um nicht mehr als 90 Sekun<strong>de</strong>n überschritten wur<strong>de</strong><br />

Springen: nicht mehr als 16 Hin<strong>de</strong>rnisfehler<br />

CIC1*<br />

Es gelten die Min<strong>de</strong>stvoraussetzungen <strong>de</strong>r entsen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n FN: Für Pfer<strong>de</strong> <strong>de</strong>utscher Teilnehmer<br />

gilt § 600 LPO: „VL“: Teilnehmer mit Lkl. V 1 - 5.<br />

V<strong>II</strong>. VERGÜNSTIGUNGEN:<br />

A) Teilnehmer<br />

Informationen bzgl. Hotel und Pensionen können beim Veranstalter angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Kosten<br />

für Unterkunft gehen zu Lasten <strong>de</strong>r Teilnehmer. Verpflegung ist auf <strong>de</strong>m Turniergelän<strong>de</strong> möglich,<br />

die Kosten sind ebenfalls von <strong>de</strong>n Teilnehmern zu tragen.<br />

B) Pfleger<br />

Unterbringungswünsche müssen mit <strong>de</strong>r Nennung angegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Kosten für Unterkunft gehen zu Lasten <strong>de</strong>r Teilnehmer. Verpflegung ist auf <strong>de</strong>m Turniergelän<strong>de</strong><br />

möglich, die Kosten sind ebenfalls von <strong>de</strong>n Teilnehmern zu tragen.<br />

Der Veranstalter sorgt dafür, dass sowohl für Pfleger als auch für Pflegerinnen angemessene Sanitäreinrichtungen,<br />

inkl. Dusche und fließend warmem/kaltem Wasser, zur Verfügung stehen.<br />

genehmigte Ausschreibung CIC1* Horka 2010 Seite 4 von 10<br />

Stand: 10. Mai 2010\Wen./Bee.


C) Pfer<strong>de</strong><br />

Es wer<strong>de</strong>n keine Transportkostenentschädigungen gewährt.<br />

Die Einstallung <strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Zeit von 15.7.10 bis 18.7.10 wird bezahlt von Teilnehmer. Die<br />

Kosten pro Box (inkl. erster Einstreu) betragen 60 €. Strom steht zur Verfügung, die Gebühr beträgt<br />

20 € pro Anschluss. Futter kann vor Ort gekauft wer<strong>de</strong>n.<br />

Größe <strong>de</strong>r Boxen: 3m x 3m.<br />

D) Anreise<br />

Datum, Uhrzeit und Art <strong>de</strong>r Anreise von Teilnehmern und Pfer<strong>de</strong>n müssen <strong>de</strong>m Veranstalter mitgeteilt<br />

wer<strong>de</strong>n, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut wer<strong>de</strong>n können.<br />

E) Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz<br />

Kein Fahrdienst<br />

F) Werbung bei Teilnehmern und Pfer<strong>de</strong>n<br />

Der Veranstalter gestattet <strong>de</strong>n Teilnehmern gemäß Artikel 135 <strong>de</strong>s Generalreglements das Logo<br />

ihres persönlichen Sponsors zu führen.<br />

Der Chefsteward muss, bevor die Teilnehmer <strong>de</strong>n Prüfungsplatz betreten, sicherstellen, dass die<br />

FEI Bestimmungen zu Art. 135 eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

V<strong>II</strong>I. Nennungen:<br />

Alle Teilnehmer und Pfer<strong>de</strong>/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und/o<strong>de</strong>r<br />

Ausland teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei <strong>de</strong>r FEI registriert sein.<br />

Die ausländischen Teilnehmer wer<strong>de</strong>n über ihre zuständige FN genannt.<br />

Nennungsschluss: 15. Juni 2010<br />

Nenngeld: 35,-<br />

Startgeld: 15,-<br />

Teilnehmern wer<strong>de</strong>n pro Pferd 12,50 SFr. als Beitrag zu <strong>de</strong>n MCP-Kosten berechnet.<br />

Nenn- und Stallgeld ist <strong>de</strong>r Nennung als Verrechnungsscheck beizufügen, Startgeld und MCP-<br />

Gebühr wird bei Startmeldung fällig.<br />

Für Nachnennungen ist <strong>de</strong>r Veranstalter berechtigt, Gebühren gemäß Gebührenordnung NF GER<br />

zu berechnen – diese Bestimmung gilt sowohl für <strong>de</strong>utsche als auch für ausländische Teilnehmer.<br />

Die Nennungen müssen folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten:<br />

Pfer<strong>de</strong>/Ponys:<br />

Name <strong>de</strong>s Pfer<strong>de</strong>/Ponys, FEI-Pass-Nummer, FEI-Eintragungsnummer, Rasse/Zuchtverband, Geburtsjahr,<br />

Geburtsland, Abstammung, Geschlecht, Farbe, Besitzername(n).<br />

Teilnehmer:<br />

Name <strong>de</strong>s Teilnehmers, Geburtsdatum <strong>de</strong>s Teilnehmers, Nationalität <strong>de</strong>s Teilnehmers, FEI-<br />

Personennummer.<br />

Die Nennungen sind zu richten an:<br />

Name: Nancy Schreiter<br />

Adresse: Hauptstraße 160b, 09432 Großolbersdorf<br />

Telefon: 037369/87650 / 0152 08816269<br />

Fax: 037369 / 87651<br />

Email: n-schreiter@t-online.<strong>de</strong><br />

genehmigte Ausschreibung CIC1* Horka 2010 Seite 5 von 10<br />

Stand: 10. Mai 2010\Wen./Bee.


Sofern ein Teilnehmer nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>finitiven Nennungsschluss absagt o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Turnier nicht<br />

erscheint, muss entwe<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Teilnehmer o<strong>de</strong>r die zuständige FN, über die <strong>de</strong>r Teilnehmer genannt<br />

wur<strong>de</strong>, die tatsächlichen Kosten (z. B. für Unterkunft <strong>de</strong>r Teilnehmer bzw. Stallgeld für die<br />

Pfer<strong>de</strong>), die <strong>de</strong>m Veranstalter aufgrund <strong>de</strong>r späten Absage bzw. durch Nichterscheinen entstan<strong>de</strong>n<br />

sind, übernehmen.<br />

Nennungen wer<strong>de</strong>n nur mit <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r FEI gefor<strong>de</strong>rten vollständigen Angaben, insbeson<strong>de</strong>re<br />

inkl. <strong>de</strong>r Qualifikationsnachweise, angenommen.<br />

IX. GRENZFORMALITÄTEN UND GESUNDHEITSBESCHEINIGUNGEN:<br />

1. Grenzformalitäten<br />

Für Fragen zu <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pfer<strong>de</strong><br />

aus <strong>de</strong>m Ausland steht <strong>de</strong>r Veranstalter zur Verfügung.<br />

Zoll- und Veterinärgebühren wer<strong>de</strong>n nicht übernommen.<br />

2. Gesundheitsbescheinigungen<br />

Je<strong>de</strong>r Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erfor<strong>de</strong>rlichen Gesundheitsbescheinigungen für <strong>de</strong>n<br />

Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifikation <strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong>, d. h. vor <strong>de</strong>m Aufstallen,<br />

bereitzuhalten, und zwar:<br />

a) wenn er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte<br />

Equi<strong>de</strong>n gemäß <strong>de</strong>s Musters <strong>de</strong>s Anhangs B <strong>de</strong>r Richtlinie 90/426 in <strong>de</strong>r jeweils aktuell gültigen<br />

Fassung (ein Muster ist <strong>de</strong>r Ausschreibung beigefügt),<br />

b) wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equi<strong>de</strong>n<br />

gemäß <strong>de</strong>r Muster <strong>de</strong>s Anhangs <strong>II</strong> <strong>de</strong>r Entscheidung <strong>de</strong>r Kommission 92/260 in <strong>de</strong>r jeweils aktuell<br />

gültigen Fassung.<br />

Eine Bescheinigung muss min<strong>de</strong>stens in einer <strong>de</strong>r Amtssprachen <strong>de</strong>s Bestimmungsmitgliedsstaates<br />

und in einer <strong>de</strong>r Amtssprachen <strong>de</strong>s Mitgliedsstaats ausgestellt wer<strong>de</strong>n. Eine Bescheinigung<br />

muss in <strong>de</strong>r Urschrift mitgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für <strong>de</strong>n Weiter- o<strong>de</strong>r Rücktransport<br />

<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Sollte vom Veranstalter ein Spediteur beauftragt wor<strong>de</strong>n sein, so steht dieser für Fragen hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung. Darüber hinaus können Fragen<br />

zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom zuständigen Veterinäramt <strong>de</strong>s Herkunftslan<strong>de</strong>s<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>m die Veranstaltung stattfin<strong>de</strong>t, beantwortet wer<strong>de</strong>n.<br />

X. VETERINÄRMEDIZINISCHE ANGELEGENHEITEN:<br />

1. Turniertierarzt:<br />

Name: Peter Hantusch<br />

Adresse: Weg <strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>ns 1, 02627 Radibor<br />

Telefon: 035934 / 7176 o<strong>de</strong>r 0172 7200591<br />

2. Veterinär-Aspekte A gemäß Veterinär-Reglement, 12. Ausgabe, Stand 5. April 2010<br />

Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen<br />

Diese wer<strong>de</strong>n in Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m Veterinär-Reglement Art.1011 und <strong>de</strong>m Vielseitigkeitsreglement,<br />

Art. 518.1 für CCIs und 518.2 für CICs, durchgeführt.<br />

Art. 511.2.2<br />

Je<strong>de</strong>s für eine Prüfung bei CNs, CIC1/2* und CCIs1/2* im Ausland (vgl. GRs 139.2) und je<strong>de</strong>s für<br />

CIC3*, CCIs3/4*, CCIOs, Championate, Regionale und Olympische Spiele im In- und Ausland genannte<br />

Pferd muss zum Zwecke <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifikation und zur Feststellung <strong>de</strong>r Eigentumsrechte im<br />

Besitz eines offiziellen FEI-Passes o<strong>de</strong>r eines nationalen, von <strong>de</strong>r FEI anerkannten Passes (inkl.<br />

FEI „Recognition Card und ggf. FEI-Eintragungsnummer) sein.<br />

genehmigte Ausschreibung CIC1* Horka 2010 Seite 6 von 10<br />

Stand: 10. Mai 2010\Wen./Bee.


Art. 511.2.3<br />

Pfer<strong>de</strong>, die an CNs, CICs1/2* und CCIs1/2* im Heimatland teilnehmen benötigen keinen in Absatz<br />

1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pfer<strong>de</strong> müssen ordnungsgemäß registriert und i<strong>de</strong>ntifizierbar<br />

sein. Sofern im gastgeben<strong>de</strong>n und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung<br />

gegen Pfer<strong>de</strong>-Influenza bestehen müssen alle Pfer<strong>de</strong> einen gültigen Impfpass besitzen.<br />

Impfung gegen die Pfer<strong>de</strong>-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VI)<br />

Seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2005 wird von allen Pfer<strong>de</strong>n, die an FEI Veranstaltungen teilnehmen, eine Influenza-Impfung<br />

innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor <strong>de</strong>r FEI Veranstaltung verlangt.<br />

1. Alle Pfer<strong>de</strong>, die an einer FEI Veranstaltung teilnehmen, müssen anfänglich zwei Impfungen im<br />

Abstand von 21 bis 92 Tagen erhalten haben. Danach muss eine dritte Impfung innerhalb von 7<br />

Monaten nach <strong>de</strong>r zweiten Impfung erfolgen. Danach (nach <strong>de</strong>r dritten Impfung) ist eine Impfung<br />

Pflicht (d. h. innerhalb eines Jahres) spätestens zu wie<strong>de</strong>rholen.<br />

2. Wenn ein Pferd für eine FEI Veranstaltung genannt wur<strong>de</strong>, muss die letzte Wie<strong>de</strong>rholungsimpfung<br />

innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor Ankunft am Veranstaltungsort erfolgt sein.<br />

3. 7 Tage vor Beginn einer FEI Veranstaltung darf keine Impfung erfolgen.<br />

4. Alle Pfer<strong>de</strong>, für die eine korrekte Impfung gemäß <strong>de</strong>n früheren FEI Pfer<strong>de</strong>-Influenza-<br />

Bestimmungen vor <strong>de</strong>m 1. Januar 2005 bescheinigt wur<strong>de</strong>, benötigen keine erneute Grundimmunisierung,<br />

vorausgesetzt sie wur<strong>de</strong>n gemäß <strong>de</strong>n früheren Bestimmungen korrekt grundimmunisiert<br />

und jährlich geimpft und die neuen Bestimmungen bzgl. Wie<strong>de</strong>rholungsimpfung innerhalb von 6<br />

Monaten + 21 Tagen vor <strong>de</strong>r FEI Veranstaltung wur<strong>de</strong>n befolgt.<br />

Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Kap. V + VI, Anhang IV)<br />

Bei CCI3/4*, CCIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale, Championaten und Spielen wer<strong>de</strong>n regelmäßig<br />

Untersuchungen durchgeführt, während sie für an<strong>de</strong>re CCIs empfohlen wer<strong>de</strong>n.<br />

Sofern Untersuchungen durchgeführt wer<strong>de</strong>n, liegt die Anzahl <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n Pfer<strong>de</strong> im<br />

Ermessen <strong>de</strong>s beauftragten Veterinärs/Veterinär<strong>de</strong>legierten. Bei CCIs (3*/4*), CSIs (3*/4*/5*), CI-<br />

Os, Weltcup-Qualifikationen und Cup-Finals, Championaten und Spielen wird empfohlen, dass bei<br />

min<strong>de</strong>stens 5 % aller Pfer<strong>de</strong> (min<strong>de</strong>stens jedoch bei 3 Pfer<strong>de</strong>n) Proben zu nehmen sind (Vet.<br />

Regs. Art. 1015).<br />

Für Turniere, die <strong>de</strong>m FEI Medication Control Program unterliegen (nur Gruppe I und <strong>II</strong>), gelten<br />

beson<strong>de</strong>re Richtlinien.<br />

Medication Control Program (MCP)<br />

Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I & <strong>II</strong> wird empfohlen, Teilnehmern pro Pferd und Turnier<br />

12,50 SFr. als Beitrag zu <strong>de</strong>n MCP-Kosten zu berechnen.<br />

Anerkanntes Labor (Art.1021)<br />

Gemäß <strong>de</strong>m "Medication Control Program" (MCP) in Gruppe I und <strong>II</strong> wer<strong>de</strong>n alle nach Vet. reg. Art.<br />

1016 genommenen Dopingproben vom Labor HFL Sport Science, Quotient Bioresearch Limited,<br />

Newmarked Road, Fordham, Cambridgeshire, CB7 5WW, Great Britain, Internet: www.jfl.co.uk,<br />

Tel : +44.1638 724 229, Fax : +44.1638 724 221, Email : SMaynard@hfl.co.uk (Dr Steve Maynard)<br />

analysiert.<br />

XI. VERSCHIEDENES:<br />

1. Einsprüche (Art. 163)<br />

Alle Einsprüche sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 SFr.<br />

zu hinterlegen.<br />

2. Siegerehrungen/Platzierungen<br />

Die platzierten Teilnehmer wer<strong>de</strong>n gebeten mit ihren Pfer<strong>de</strong>n zur Platzierung einzureiten.<br />

genehmigte Ausschreibung CIC1* Horka 2010 Seite 7 von 10<br />

Stand: 10. Mai 2010\Wen./Bee.


3. Auszahlung von Geldpreisen und Erstattungen<br />

Alle Geldpreise sowie <strong>de</strong>r anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise sowie Erstattungen<br />

(z. B. Transportkosten, Reisekosten)wer<strong>de</strong>n gem. FEI-RG Art 127/128 spätestens nach <strong>de</strong>r letzten<br />

Prüfung ausgezahlt. Die ausgeschriebenen Geldpreise sind Bruttopreise.<br />

Die Abrechnung erfolgt pro Teilnehmer. Je nach Absprache mit <strong>de</strong>m Pfer<strong>de</strong>besitzer verpflichtet<br />

sich je<strong>de</strong>r Teilnehmer, <strong>de</strong>n Geldpreis sowie <strong>de</strong>r anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise<br />

an <strong>de</strong>n jeweiligen Pfer<strong>de</strong>besitzer weiterzureichen. Der Veranstalter ist berechtigt, etwaige ausstehen<strong>de</strong><br />

Verpflichtungen <strong>de</strong>r Teilnehmer in Abzug zu bringen. Das gilt auch für die Abzugsteuer<br />

nach § 50 a EstG für ausländische Pfer<strong>de</strong>besitzer. Hier wird nach Abzug <strong>de</strong>r Umsatzsteuer vom<br />

Geldpreis sowie <strong>de</strong>r anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise und Erstattungen im Regelfall<br />

folgen<strong>de</strong>r Steuerabzug fällig: bis 250,00 €: 0 %, über 250,00 € 15 % ab 01.01.2009 zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

auf <strong>de</strong>n Steuerabzugsbetrag (z. Z. 5,5 %). Ersetzte o<strong>de</strong>r übernommene Reisekosten<br />

gehören nur insoweit zu <strong>de</strong>n Einnahmen, als die Fahrt- und Übernachtungsauslagen die<br />

tatsächlichen Kosten und die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand nach § 4 Abs. 5 Satz 1<br />

Nr. 5 EstG übersteigen. Steuerabzüge sind auf Verlangen zu bescheinigen.<br />

Diejenigen ausländischen Teilnehmer, die vom Steuerabzug befreit sind, wer<strong>de</strong>n gebeten, eine<br />

Freistellungsbescheinigung mit Abgabe <strong>de</strong>r Nennung, spätestens aber am ersten Veranstaltungstag<br />

vorzulegen. Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die vollständige und ordnungsgemäße<br />

Angabe <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Daten.<br />

4. Versicherung<br />

Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schä<strong>de</strong>n gegenüber Dritten, die durch sie<br />

selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten o<strong>de</strong>r ihre Pfer<strong>de</strong> verursacht wer<strong>de</strong>n. Es wird daher<br />

dringend empfohlen, entsprechen<strong>de</strong> Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme<br />

an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.<br />

5. Haftung<br />

Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschä<strong>de</strong>n aus, die <strong>de</strong>n Besuchern,<br />

Teilnehmern, Pfer<strong>de</strong>pflegern und Pfer<strong>de</strong>besitzern durch leichte Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Veranstalters,<br />

seiner Vertreter o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen <strong>de</strong>s<br />

Vorsatzes, <strong>de</strong>r groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit<br />

und in weiteren Fällen <strong>de</strong>r zwingen<strong>de</strong>n gesetzlichen Haftung nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle, Feuer und sonstige Vorfälle<br />

aus.<br />

6. Medical Card<br />

Alle Teilnehmer müssen während <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>prüfung eine „Medical Card“ an leicht zugänglicher<br />

Stelle bei sich tragen. Die Teilnehmer müssen die „Medical Cards“ bei Ankunft im Turnierbüro abgeben,<br />

damit <strong>de</strong>r Veranstalter sie von Turnierarzt und TD überprüfen lassen kann.<br />

7. Turnier-Organisation<br />

In Ausnahmefällen behält sich <strong>de</strong>r Veranstalter das Recht vor, die Ausschreibung mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Richtergruppe und <strong>de</strong>s FN-Beauftragten so zu än<strong>de</strong>rn, dass Unklarheiten beseitigt o<strong>de</strong>r Probleme<br />

geklärt wer<strong>de</strong>n, die auf einer Auslassung o<strong>de</strong>r unvorhergesehenen Umstän<strong>de</strong>n beruhen.<br />

Jegliche Än<strong>de</strong>rung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zu geben und durch <strong>de</strong>n<br />

ausländischen Richter <strong>de</strong>m FEI Eventing Department mitzuteilen.<br />

8. Zutrittsausweise für das Turniergelän<strong>de</strong><br />

Zugangsberechtigungen zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.2.5. Stallsicherheit gemäß Veterinär<br />

RG Art.1005.2 und RG Vielseitigkeit Annex 13.<br />

9. Arzt/Sanitätsdienst, Schmied<br />

Name <strong>de</strong>s Arztes/Sanitätsdienstes: DRK Kamenz, Tel. 03578 3828-0<br />

Haydn-4, 01917 Kamenz<br />

Name <strong>de</strong>s Schmieds: Juri Zschorlich, Tel.: 0172 7933794<br />

Am Elstergrund 4, 02977 Dörgenhausen<br />

genehmigte Ausschreibung CIC1* Horka 2010 Seite 8 von 10<br />

Stand: 10. Mai 2010\Wen./Bee.


10. Streitigkeiten<br />

Bei Streitigkeiten bzgl. <strong>de</strong>r Auslegung <strong>de</strong>r Ausschreibung (bei Übersetzungen), ist die englische<br />

Ausschreibung gültig.<br />

Co<strong>de</strong> of Conduct<br />

Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, <strong>de</strong>n Co<strong>de</strong> of Conduct<br />

<strong>de</strong>r FEI zu befolgen. Sie erwartet <strong>de</strong>s Weiteren stets das Wohlergehen <strong>de</strong>s Pfer<strong>de</strong>s als oberstes<br />

Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen o<strong>de</strong>r kommerziellen<br />

Einflüssen unterzuordnen.<br />

1. Bei <strong>de</strong>r Vorbereitung und beim Training <strong>de</strong>r Turnierpfer<strong>de</strong> muss zu je<strong>de</strong>r Zeit das Wohlergehen<br />

<strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong> absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung <strong>de</strong>r Pfer<strong>de</strong>, gute<br />

Trainingsmetho<strong>de</strong>n und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport.<br />

2. Bevor Pfer<strong>de</strong>n und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sichergestellt<br />

sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass <strong>de</strong>r Ausbildungs- und Trainingszustand<br />

<strong>de</strong>m jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind. Das bezieht<br />

sich u. a. auf <strong>de</strong>n Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen o-<br />

<strong>de</strong>r die Sicherheit gefähr<strong>de</strong>n, auf <strong>de</strong>n Einsatz trächtiger Stuten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n unsachgemäßen<br />

Gebrauch von Hilfsmitteln.<br />

3. Durch <strong>de</strong>n Turniereinsatz darf das Wohlergehen <strong>de</strong>s Pfer<strong>de</strong>s nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. D.<br />

h. es muss beson<strong>de</strong>rs acht gegeben wer<strong>de</strong>n auf Prüfungsplätze, Bo<strong>de</strong>nverhältnisse, Witterungsbedingungen,<br />

Stallungen und die Sicherheit auf <strong>de</strong>m Turniergelän<strong>de</strong>. Ferner muss sich<br />

das Pferd für <strong>de</strong>n Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befin<strong>de</strong>n.<br />

4. Es muss sichergestellt sein, dass Pfer<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>m Turniereinsatz sorgfältig verpflegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Kein Aufwand darf gescheut wer<strong>de</strong>n, um sicher zu stellen, dass Pfer<strong>de</strong> nach Beendigung ihrer<br />

„Turnierkarriere“ weiterhin fürsorglich behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Das umfasst gute veterinärmedizinische<br />

Versorgung, u. a. von Sportverletzungen, Euthanasie und <strong>de</strong>n „Ruhestand“.<br />

5. Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau <strong>de</strong>r Ausbildung auf<br />

ihren entsprechen<strong>de</strong>n Spezialgebieten anzustreben.<br />

Warendorf, 10. Mai 2010<br />

genehmigt durch die:<br />

Deutsche Reiterliche Vereinigung: gez. Karin Beermann, Abteilung Turniersport<br />

genehmigte Ausschreibung CIC1* Horka 2010 Seite 9 von 10<br />

Stand: 10. Mai 2010\Wen./Bee.


Qualifikations-Nachweis GEMÄSS Art. 506 FEI-Reglement Vielseitigkeit 2010<br />

für <strong>de</strong>n Veranstalter, <strong>de</strong>r Nennung beizufügen (sofern die Qualifikation nicht aus <strong>de</strong>n Angaben<br />

auf <strong>de</strong>m Nennscheck und Aufkleber hervorgeht)<br />

Veranstaltung in _________________________________ vom ______. - ______. ______. 2010<br />

_______________________________________ ___________ ___________<br />

Name, Vorname <strong>de</strong>s Teilnehmers Geburtsdatum ReitausweisNr.<br />

_____________________ _____________________ ______________________<br />

Telefonnr. /Mobil Fax. E-mail<br />

Folgen<strong>de</strong> Ergebnisse erfüllen die Voraussetzung gemäß Art. 506:<br />

Pferd<br />

Genannte<br />

fung (z.<br />

CIC2*)<br />

Art und Ort Datum<br />

Beispiel CIC2* CIC2* Beispielsdorf<br />

1.<br />

Oktober<br />

2008<br />

Genaues Ergebnis, insb. Gelän<strong>de</strong>leistung<br />

gem. Art. 506 (auch<br />

wenn nur been<strong>de</strong>t und nicht platziert)<br />

Dress Gelän<strong>de</strong> Spring<br />

- 55,7 0 HF, 7,6 ZF 0 F<br />

2.<br />

3.<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Hiermit versichere ich die Richtigkeit <strong>de</strong>r o.g. Angaben:<br />

_ _. _ _. 20 _ _<br />

Datum<br />

__________________________________________<br />

Unterschrift <strong>de</strong>s Teilnehmers<br />

genehmigte Ausschreibung CIC1* Horka 2010 Seite 10 von 10<br />

Stand: 10. Mai 2010\Wen./Bee.

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