Gefährdungen beim kontrollierten selektiven Rückbau von Anlagen ...

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19.11.2013 Aufrufe

Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Ein Nichtbeachten der gesetzlichen Forderungen hat neben den bekannten arbeitsschutzrechtlichen auch abfallrechtliche Konsequenzen: • Ordnungswidrigkeit (nach Ordnungswidrigkeitengesetz – OwiG in Verbindung mit den jeweiligen Spezialgesetzen wie z.B. Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG). Folge: Bußgeld- oder Verwarnungsverfahren, Ahndung durch Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Bußgeldhöhe bis 50.000,- Euro (nach Bußgeldkatalog NRW), Eintragung in das Gewerbezentralregister Berlin. Gefährdungen beim kontrolliert selektiven Rückbau von Anlagen und Gebäuden

Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf • Straftat (nach 29. Abschnitt des Strafgesetzbuches – StGB und weiteren Gesetzen wie z.B. Chemikaliengesetz – ChemG). Folge: Strafverfahren, Ahndung durch Staatsanwaltschaft, Strafmaß: Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren oder Geldstrafen, Eintragung in das Bundeszentralregister. Gefährdungen beim kontrolliert selektiven Rückbau von Anlagen und Gebäuden

Dipl.-Min. Silvester Siegmann<br />

- Sicherheitsingenieur -<br />

Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin<br />

Universitätsklinikum Düsseldorf<br />

Ein Nichtbeachten der gesetzlichen Forderungen hat neben den bekannten<br />

arbeitsschutzrechtlichen auch abfallrechtliche Konsequenzen:<br />

• Ordnungswidrigkeit (nach Ordnungswidrigkeitengesetz – OwiG in<br />

Verbindung mit den jeweiligen Spezialgesetzen wie z.B.<br />

Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG).<br />

Folge: Bußgeld- oder Verwarnungsverfahren, Ahndung durch Untere<br />

Abfallwirtschaftsbehörde, Bußgeldhöhe bis 50.000,- Euro (nach<br />

Bußgeldkatalog NRW), Eintragung in das Gewerbezentralregister Berlin.<br />

<strong>Gefährdungen</strong> <strong>beim</strong> kontrolliert <strong>selektiven</strong> <strong>Rückbau</strong> <strong>von</strong> <strong>Anlagen</strong> und Gebäuden

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