19.11.2013 Aufrufe

Gefährdungen beim kontrollierten selektiven Rückbau von Anlagen ...

Gefährdungen beim kontrollierten selektiven Rückbau von Anlagen ...

Gefährdungen beim kontrollierten selektiven Rückbau von Anlagen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Dipl.-Min. Silvester Siegmann<br />

- Sicherheitsingenieur -<br />

Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin<br />

Universitätsklinikum Düsseldorf<br />

Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />

TRGS 521 - Faserstäube<br />

Ausgabe: Mai 2002<br />

(BArbBl. 5/2002 S. 96)<br />

Teil 1: Anorganische Faserstäube<br />

Dieser Teil enthält Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Stoffen, Zubereitungen<br />

und Erzeugnissen, die anorganische Faserstäube freisetzen können oder zu einer<br />

faserbedingten Einwirkung auf die Haut, die Augen und die oberen Atemwege<br />

führen können.<br />

Teil 2: Organische Faserstäube<br />

Teil 2 der TRGS 521 gilt für den Umgang mit Stoffen, Zubereitungen und<br />

Erzeugnissen, wenn organische Faserstäube entstehen oder freigesetzt werden<br />

und eine über die ubiquitäre Luftverunreinigung ("Hintergrundbelastung")<br />

hinausgehende Exposition vorliegt.<br />

<strong>Gefährdungen</strong> <strong>beim</strong> kontrolliert <strong>selektiven</strong> <strong>Rückbau</strong> <strong>von</strong> <strong>Anlagen</strong> und Gebäuden

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!