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2 Modellierung von Wärmebrücken

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I Kapitel Grundlagen<br />

Auf der Basis der Berechnungsergebnisse erfolgt die Ermittlung des längenbezogenen<br />

<strong>Wärmebrücken</strong>koeffizienten.<br />

Ermittlung des ψ-Wertes:<br />

Eingangsdaten:<br />

U-Wert der Wandkonstruktion im ungestörten Bereich<br />

U-Wert des Fensters<br />

Länge der Wand gemäß <strong>Modellierung</strong> (Eingabe<br />

der Länge mit Außenmaßbezug nach DIN EN ISO<br />

13789)<br />

Länge des Fensters gemäß <strong>Modellierung</strong> (Eingabe<br />

der Länge mit Außenmaßbezug nach DIN EN ISO<br />

13789)<br />

Sollwärmestrom über die Wandfläche<br />

Sollwärmestrom über die Fensterfläche<br />

Sollwärmestrom über die Wandfläche<br />

Temperaturdifferenz Δθ (innen: 20 °C, außen: - 5 °C)<br />

Ausgabedaten:<br />

Gesamtwärmestrom:<br />

Berechnungsdaten:<br />

Leitwert: Gesamtwärmestrom / Temperaturdifferenz<br />

ψ-Wert: Leitwert – Gesamtsollwärmestrom<br />

Vergleich:<br />

0,15 = 0,15<br />

Ergebnisse:<br />

0,28 W/(m²K)<br />

1,40 W/(m²K)<br />

1,605 m<br />

1,00 m<br />

0,28 x 1,605 = 0,449 W/mK<br />

1,40 x 1,00 m = 1,40 W/mK<br />

1,414+ 0,449 = 1,849 W/mK<br />

25 K<br />

50,068 W/m<br />

50,068/25 = 2,0022 W/mK<br />

2,0022 – 1,849 = 0,15<br />

0,1178 W/mK<br />

Der Nachweis der Gleichwertigkeit wurde erbracht, da der berechnete ψ-Wert mit dem<br />

nach Beiblatt 2 geforderten übereinstimmt. Bei Übereinstimmung der restlichen Detaillösungen<br />

des Gebäudes mit den in Beiblatt 2 enthaltenen kann somit der pauschale<br />

<strong>Wärmebrücken</strong>zuschlag <strong>von</strong> 0,05 W/(m²K) zur Anwendung gebracht werden. Sollten<br />

auch andere Details nicht mit denen nach Beiblatt 2 übereinstimmen, so ist die oben<br />

veranschaulichte Vorgehensweise für jedes Detail zu wiederholen.<br />

d) Ebenso können ψ-Werte Veröffentlichungen oder Herstellernachweisen<br />

entnommen werden, die auf den im Beiblatt festgelegten Randbedingungen<br />

basieren.<br />

Mit dieser vom Beiblatt 2 eingeräumten Nachweisart wird erstmals die Möglichkeit<br />

eröffnet, die <strong>von</strong> Herstellern bereitgestellten ψ-Werte als Grundlage einer Gleichwertigkeitsbeurteilung<br />

zu verwenden. Dem Planer obliegt jedoch eine gewisse Prüfpflicht,<br />

die sich vor allem darauf beschränkt, die verwendeten Randbedingungen zu hinterfragen.<br />

Gegebenenfalls sollte sich der Planer, um die Haftungsfrage eindeutig zu regeln,<br />

vom Anbieter die verwendeten Randbedingungen detailliert bescheinigen lassen. Alle<br />

die in diesem Katalog berechneten Werte basieren auf den Randbedingungen <strong>von</strong><br />

Beiblatt 2 und können daher auch für den Nachweis der Gleichwertigkeit verwendet<br />

werden.<br />

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