Geschäftsbedingungen - BOSShard Farben
Geschäftsbedingungen - BOSShard Farben
Geschäftsbedingungen - BOSShard Farben
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ISO-9001/14001-zertifiziert<br />
Verkaufs- und<br />
Lieferbedingungen<br />
Bosshard + Co. AG<br />
Lack- und <strong>Farben</strong>fabrik<br />
Ifangstrasse 97<br />
8153 Rümlang, Schweiz<br />
Telefon: +41 (0)44 817 73 73<br />
Fax: +41 (0)44 817 73 00<br />
E-Mail: bosshard@bosshard-farben.ch<br />
Preise<br />
Die angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich exklusive VOC, exklusive Mehrwertsteuer.<br />
Die in der Preisliste aufgeführte Lagerhaltung ist nur für Rümlang gültig!<br />
Die VOC-Lenkungsabgabe beträgt zur Zeit Fr. 3.--/kg. In der Preisliste sind die gesetzlichen VOC-Abgaben<br />
in einer separaten Spalte aufgeführt. Auf allen Rechnungen werden diese Abgaben ebenfalls detailliert ausgewiesen.<br />
Lieferfrist<br />
Lagerprodukte 1 - 2 Arbeitstage<br />
Produktionen<br />
3 - 5 Arbeitstage<br />
Abtönungen manuell 2 - 3 Arbeitstage<br />
Abtönungen maschinell 1 - 2 Arbeitstage<br />
Zahlungsbedingungen<br />
Alle Aufträge werden auf Grund nachstehender Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Durch Erteilen von<br />
Aufträgen anerkennen die Besteller diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Zusätzliche mündliche<br />
Abmachungen bedürfen zur Verpflichtung der Lieferfirma der schriftlichen Bestätigung.<br />
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen vom Datum der Rechnung an netto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug<br />
wird, nach vorheriger Verzugsmeldung, vom Tag der Fälligkeit an einen Verzugszins von min. 5% in Rechnung<br />
gestellt. Wir behalten uns vor, unbefriedigende Zahlungserfahrungen einem Informationspool zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
Der Lieferant übernimmt eine Haftung für die zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Ware wie auch dafür,<br />
dass diese keine körperlichen Mängel aufweist, die deren Wert oder Tauglichkeit zum vorausgesetzten<br />
Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere<br />
nicht für Mängel, die sich aus der Applikation ergeben. Sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen,<br />
spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware.<br />
Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Ware verjähren mit Ablauf eines Jahres seit deren<br />
Verarbeitung durch den Käufer, sofern diese innert 6 Monaten nach Empfang der Ware erfolgt. Ist Letzteres nicht<br />
der Fall, so gilt Art. 210 OR. Bei Anstrichstoffen, die nicht 6 Monate gelagert werden können, ist die seit der<br />
Lieferung zulässige Verarbeitungsfrist dem Käufer in geeigneter und offenkundiger Weise bekannt zu geben. Alle<br />
ausserhalb von Einfluss und Kontrolle des Lieferanten liegenden Ereignisse und Tatsachen gelten als höhere<br />
Gewalt und befreien von jeder Garantiehaftung und Lieferverpflichtung.<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Rechte und Pflichten beider Parteien ist der Firmensitz in Rümlang.<br />
www.bosshard-farben.ch
ISO-9001/14001-zertifiziert<br />
Transportkosten<br />
Transportkostenanteil (Treibstoff, LSVA, etc.)<br />
Bei allen Lieferungen wird ein Transportkostenanteil von 11 Rappen pro Kilo/Liter/Stück verrechnet. Auf der<br />
Faktura ist dieser Betrag als separate Position ausgewiesen. Bei Änderungen wird dieser Ansatz entsprechend<br />
angepasst.<br />
Sofern der Fakturabetrag Fr. 500.00 erreicht oder übersteigt und normale Transportmittel wie Stückgut,<br />
firmeneigene Fahrzeuge zum Einsatz gelangen, wird nur der Transportkostenanteil verrechnet. Ebenfalls bei allen<br />
Transporten in Zone 1 (Depot-Kernzone bis ca. 4 km).<br />
Transportkosten, welche zusätzlich in Rechnung gestellt werden<br />
Bei Lieferungen unter Fr. 500.00 Fakturabetrag werden zusätzlich die entsprechenden Kosten verrechnet.<br />
Fremd- und Eigentransporte<br />
Zone 2 nähere Umgebung (Verkaufsstelle bis ca. 10 km) Fr. 20.00 pro Lieferung<br />
Zone 3 weitere Umgebung (Verkaufsstelle über ca. 10 km) Fr. 40.00 pro Lieferung<br />
Stückgut-Express<br />
Anlieferung bis 08.00 Uhr Anlieferung bis 10.00 Uhr<br />
pro Lieferung auf obenstehende Ansätze Zuschlag Fr. 80.00 Zuschlag Fr. 50.00<br />
Transportkosten ab Verkaufsstelle Chur<br />
1 - 2 kg Fr. 14.10 11 - 15 kg Fr. 21.70 41 - 50 kg Fr. 49.40<br />
3 - 5 kg Fr. 15.70 16 - 20 kg Fr. 24.10 51 - 100 kg Fr. 52.80<br />
6 - 7 kg Fr. 18.10 21 - 30 kg Fr. 39.80 ab 101 kg GU - Tarif<br />
8 - 10 kg Fr. 19.40 31 - 40 kg Fr. 45.70<br />
Postversand<br />
Bruttogewicht PostPac Priority Verpackung Swiss-Express Mond Verpackung<br />
bis 2 kg (Kleinpakete) Fr. 8.00 + Fr. 6.00 Fr. 17.80 + Fr. 6.00<br />
bis 5 kg Fr. 10.00 + Fr. 6.00 Fr. 19.80 + Fr. 6.00<br />
bis 10 kg Fr. 13.00 + Fr 8.00 Fr. 23.80 + Fr. 8.00<br />
bis 20 kg Fr. 15.00 + Fr. 10.00 Fr. 26.00 + Fr. 10.00<br />
bis 30 kg Fr. 17.50 + Fr. 12.00 Fr. 27.00 + Fr. 12.00<br />
PostMail Sperrgut Priority Mond<br />
10 bis 30 kg brutto (Einzelgebinde, unverpackt) Fr. 29.00 pro Stück Fr. 39.00 pro Stück<br />
Gefahrengut-Produkte werden nicht transportiert. am nächsten Tag am nächsten Tag bis 09.00 Uhr<br />
2/3
ISO-9001/14001-zertifiziert<br />
Bei Express-Lieferungen per Post, Stückgut, Swiss-Kurier etc. werden die Express-Zuschläge bzw. die<br />
anfallenden Mehrkosten (Differenz z.B. zu Post Prio) in Rechnung gestellt, auch wenn der Fakturabetrag<br />
Fr. 500.00 erreicht bzw. übersteigt.<br />
Swiss-Kurier<br />
Kosten werden weiterverrechnet, meist über Fr. 100.00 pro Sendung<br />
Preisänderungen bleiben vorbehalten!<br />
Auslieferung ab Verkaufsstelle<br />
Bitte informieren Sie sich in Ihrer Verkaufsstelle über die täglichen Liefertouren!<br />
Export<br />
Transportkosten gemäss spezieller Vereinbarung.<br />
3/3