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Karl-Heinz Peschke WIRTSCHAFT AUS ... - Ordo Socialis

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IV. DIE <strong>WIRTSCHAFT</strong>LICHE ROLLE DES STAATES<br />

Grundsätzlich ist das Verhältnis zwischen Politik und Wirtschaft das folgende. Gegenstand der<br />

Politik ist das zeitliche oder Gemeinwohl der Menschen im Allgemeinen. Gegenstand der Wirtschaft<br />

ist die Versorgung der Gesellschaft mit materiellen, kulturellen und geistigen Gütern, die<br />

zu einem kalkulierbaren Preis angeboten werden. Kulturelle und geistige Güter dieser Art sind z.<br />

B. — wie bereits erwähnt — die von den Medien gelieferten Informationen. Insofern der Gegenstand<br />

der Politik der umfassendere ist, beweist dies den „Primat der Politik gegenüber der<br />

Wirtschaft“ 78 .<br />

Wirtschaftspolitische Themen sind zweifellos Hauptthemen bei Wahlkämpfen. Es ist durchaus<br />

legitim und richtig, wenn sich Politiker um die besten Antworten auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse<br />

des Landes bemühen und ihre Programme den Wählern vorstellen. Unverantwortlich<br />

ist jedoch eine Wirtschaftspolitik, der wirtschaftsfremde Ziele zugrunde liegen und die allein den<br />

politischen Zweck verfolgt, Stimmen zu gewinnen oder dem politischen Gegner Schaden zuzufügen.<br />

Das Eintreten für eine bestimmte Wirtschaftspolitik ist nur dann verantwortlich, wenn es<br />

von Sachverstand und wirtschaftlichen Fakten getragen wird.<br />

Zugegeben, die Forderungen an die Politiker sind zahlreich und die Ressourcen des Landes sind<br />

begrenzt, in manchen Ländern sogar äußerst begrenzt. Die richtigen Lösungen sind oft nicht<br />

selbstverständlich, und es ist für den Staat schwierig, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen.<br />

Um das so gut wie möglich zu bewerkstelligen, braucht der Politiker Klugheit und Mut, m.<br />

a. W. ein ans Geniale grenzendes Charisma. 79<br />

1. Beachtung des Subsidiaritätsprinzips<br />

Das Subsidiaritätsprinzip fordert, hier wie in allen anderen Bereichen des Gemeinwohls, dass der<br />

Staat dem einzelnen und den kleineren Sozialgebilden überlässt, was sie aus eigener Kraft erreichen<br />

können, und nur in dem Maße eingreift, als diese nicht in der Lage sind, wichtige Bedürfnisse<br />

der Bürger zu befriedigen. Voraussetzung ist natürlich, dass mit Hilfe des Staates diese<br />

Bedürfnisse befriedigt werden können — und zwar besser.<br />

Die für die subsidiäre Rolle des Staates im allgemeinen gültige Regel gilt auch für die Wirtschaft:<br />

soviel persönliche Verantwortung wie möglich, soviel staatliche Eingriffe wie nötig. Dies<br />

fordert Papst Johannes XXIII., wenn er schreibt: „Immer aber muss dabei festgehalten werden:<br />

Die Sorge des Staates für die Wirtschaft, so weit und so tief sie auch in das Gemeinschaftsleben<br />

eingreift, muss dergestalt sein, dass sie den Raum der Privatinitiative der einzelnen Bürger nicht<br />

nur nicht einschränkt, sondern vielmehr ausweitet, allerdings so, dass die wesentlichen Rechte<br />

jeder menschlichen Person gewahrt bleiben“ (PT 65; vgl. MM 55).<br />

In Ausnahmefällen kann der Staat „ Vertretungsfunktionen wahrnehmen, wenn gesellschaftliche<br />

Bereiche oder Unternehmenssysteme zu schwach oder erst im Entstehen begriffen und daher<br />

noch unfähig sind, ihre Aufgabe zu erfüllen. Solche stellvertretenden Interventionen, die durch<br />

dringende, vom Gemeinwohl geforderte Gründe gerechtfertigt sind, müssen aber zeitlich möglichst<br />

begrenzt sein, um nicht den genannten Bereichen und Unternehmenssystemen die ihnen<br />

eigenen Kompetenzen auf Dauer zu entziehen und nicht den Umfang der staatlichen Intervention<br />

übermäßig auszuweiten. Dies wäre sowohl für die wirtschaftliche wie für die bürgerliche Freiheit<br />

schädlich“ (CA 48).<br />

Die Präsumtion steht zugunsten des Personenrechtes auf freie Betätigung, während gesetzliche<br />

78 O. von Nell-Breuning: Gerechtigkeit und Freiheit, 181. In „Octogesima adveniens“ schreibt Papst Paul VI.: „darüber aber<br />

besteht allgemeine Übereinstimmung, dass die Entscheidungen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich sowohl auf nationaler<br />

wie auf internationaler Ebene der politischen Autorität zustehen“ (OA 46).<br />

79 M. Novak: Freedom with Justice, 29.<br />

29

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