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Karl-Heinz Peschke WIRTSCHAFT AUS ... - Ordo Socialis

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III. MARKT<strong>WIRTSCHAFT</strong> IM DIENSTE MENSCHLICHER<br />

BEDÜRFNISSE<br />

1. Die Ordnungsfunktion von Markt und Wettbewerb<br />

Der Markt besteht im Austausch von Gütern im Wirtschaftsprozess. Er ist ein wichtiges Instrument,<br />

um die Wirtschaft auf die Bedürfnisse des Gemeinwohls auszurichten. „Er übermittelt mit<br />

seiner Nachfrage den Produzenten die Aufträge der Konsumenten, und er zeigt den Produzenten,<br />

welche Güter sie bei den für die Produktion notwendigen Kosten absetzen können [...] Er mobilisiert<br />

ein Höchstmaß von Kräften der Wirtschaftsgesellschaft zur Erzielung einer reicheren und<br />

besseren Deckung ihres Lebens- und Kulturbedarfs.“ 58 Bei gleichen Preisen begünstigt der<br />

Markt die besten Güter, weil sie die meisten Käufer finden. Bei gleicher Qualität begünstigt der<br />

Markt die billigsten Güter, weil sie sich am besten verkaufen. Zuverlässig wie ein Computer<br />

richten sich die Unternehmen nach den verschiedenen und sich ständig wandelnden Bedürfnissen<br />

und der Nachfrage der Verbraucher. Darüber hinaus stellt der freie Markt auch „einen sorgsamen<br />

Umgang mit den Ressourcen Kapital und Rohstoffen sicher, denn die weltweite Konkurrenz<br />

zwingt die Unternehmen zu ständigen Bemühungen, Kosten und damit Kapital und Rohstoffe zu<br />

sparen“ 59 .<br />

Dieser Selektionsprozess seitens der Käufer führt unvermeidlich zum Wettbewerb zwischen den<br />

Produzenten und Verkäufern. Unter normalen Umständen und unverzerrt durch Manipulation<br />

gewährleistet der Wettbewerb den Käufern die besten Güter zu den niedrigst möglichen Preisen;<br />

unter den Produzenten werden nur jene Erfolg haben, welche die beste Qualität zu den günstigsten<br />

Bedingungen anbieten. Darin besteht die Ordnungsfunktion des Wettbewerbs in der Wirtschaft.<br />

Gleichzeitig bedarf der Wettbewerb eines Regulativs, das seine Dienstfunktion für das Ziel der<br />

Gesamtwirtschaft garantiert. „Nur in vollständiger Verkennung der menschlichen Natur konnte<br />

die liberalistische Volkswirtschaftslehre annehmen, dass das freie Selbstinteresse im Wettbewerb<br />

zu einer Harmonie der Interessen führen müsse [...]. Zu einem namhaften Teil werden die Glieder<br />

der Gesellschaft immer versuchen, ihrem Selbstinteresse unter Missachtung der Rechte anderer<br />

Geltung zu verschaffen. Im liberalistischen Laissez-faire-System führt dies zu unlauterem,<br />

ruinösem oder unrentablem Wettbewerb.“ 60<br />

Der Wettbewerb bedarf deshalb zur Übereinstimmung mit der sozialen Zielsetzung der Wirtschaft<br />

einer rechtlichen oder sonstigen Ordnung. Da der wirtschaftliche Liberalismus dieses Bedürfnis<br />

nicht berücksichtigt hat, führte er zum Monopolkapitalismus und damit zum Ende des<br />

freien Wettbewerbs. Ein durch Gesetz kontrollierter Wettbewerb ist einer der wesentlichen Unterschiede<br />

zwischen liberalistischem Kapitalismus und der Sozialen Marktwirtschaft. Eine gesetzliche<br />

Wettbewerbsordnung gilt heute in allen Staaten als eine Notwendigkeit. Im Interesse<br />

des Gemeinwohls muss das Gesetz gewährleisten, „dass keiner, der die Möglichkeit besitzt, der<br />

Nachfrage durch billigere oder bessere Waren zu entsprechen, von Formen der Wettbewerbsbe-<br />

58 J. Messner: Das Naturrecht,99l f.<br />

59 Th. Herr: Katholische Soziallehre, 146. Auch die Enzyklika „Centesimus annus“ erkennt im Markt „das wirksamste Instrument<br />

für die Anlage der Ressourcen und für die beste Befriedigung der Bedürfnisse“ der Menschen (Nr. 34), wenn gleich sie auch<br />

darauf aufmerksam macht, dass es viele Bedürfnisse gibt, die der Markt nicht befriedigen kann und für die daher auf andere<br />

Weisen Vorsorge getroffen werden muss.<br />

60 J. Messner: Das Naturrecht, 1152. Die Missbräuche der unbeschränkten Konkurrenz sind auf die wiederholte Kritik der Kirche<br />

gestoßen. „Diese Zusammenballung von Macht, das natürliche Ergebnis einer grundsätzlich zügellosen Konkurrenzfreiheit, die<br />

nicht anders als mit dem Überleben des Stärkeren, d. i. allzu oft des Gewalttätigeren und Gewissenloseren, enden kann, ist das<br />

Eigentümliche der jüngsten wirtschaftlichen Entwicklung“ (QA 107). „Die Einzelinitiative und das freie Spiel des Wettbewerbs<br />

können den Erfolg des Entwicklungswerkes jedoch nicht sichern. Man darf es nicht darauf ankommen lassen, dass der Reichtum<br />

des Reichen und die Stärke des Starken noch größer werden, während man das Elend der Völker verewigt und die Knechtschaft<br />

der Unterdrückten noch härter werden lässt“ (PP 33).<br />

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