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download - Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

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Kommentar<br />

von Georg Schareck<br />

zum geplanten Tariftreueund<br />

Vergabegesetz<br />

Wie schon im Editorial auf Seite 3 erläutert,<br />

gibt es neben dem Zurückdrehen von<br />

Projekten der Vorgängerregierung nur<br />

wenige Initiativen von Bedeutung, die von<br />

der Dänen-Ampel in Angriff genommen<br />

werden. Eines der wenigen neuen Gesetzesvorhaben<br />

könnte jedoch die Bauwirtschaft<br />

zentral treffen.<br />

Mit der Vorlage eines vergaberechtlichen<br />

Mindestlohnes und Vergaberechtsgesetzes<br />

wird die Rechtssystematik<br />

gebeugt, politisches Wunschkonzert in<br />

Formen gegossen, die ein Unternehmer<br />

nur schwerlich erfüllen kann und letztlich<br />

eine Kriminalisierung von Bietern mittelbar<br />

in das Gesetz hineingeschrieben, die<br />

nur schwer erträglich ist.<br />

Im Ergebnis würde dieses Gesetz dazu<br />

führen, dass man einem Bieter eher zuraten<br />

müsste, sich zukünftig an Ausschreibungen<br />

nicht mehr zu beteiligen, als<br />

Gefahr zu laufen, mit hohen und auch<br />

Kostenaufwand verbundenen Nachweise<br />

bis hin zur Einhaltung von Frauenquoten<br />

und Umwelteignung eines Angebotes<br />

auch hinsichtlich der zum Einsatz zu<br />

bringenden Baustoffe abzugeben. Und<br />

Gefahr zu laufen, dass bei einer niedrigen<br />

Preiskalkulation unter einem angenommenen<br />

Mindestlohn (Vergleich aller eingegangenen<br />

Angebote) der Verdacht<br />

unlauteren Wettbewerbs und Lohnpreisdumping<br />

aufgeworfen wird.<br />

Die Landesregierung, die sich in der<br />

Erwartung erging, dieses Vergaberechtsmonster<br />

ähnlich wie in Nordrhein Westfalen<br />

mehr oder weniger geräuschlos über<br />

die Kulisse zu bringen, hat sich hier<br />

jedoch verrechnet. Es konnte uns noch vor<br />

Jahresfrist gelingen, genügend Mitstreiter<br />

in dieser Sache zu finden, um jüngst in<br />

einer öffentlichen Anhörung unisono<br />

zusammen mit unseren Partnern der Landesregierung<br />

sachlich und rechtlich auseinander<br />

zu setzen, dass sie hier dem Mittelstand<br />

in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> ein Bärendienst<br />

erweisen würde.<br />

Man darf gespannt sein auf die Angebote<br />

aus dieser Anhörung, wie das teure<br />

Gesetz zukünftig praxisorientierter und<br />

rechtlich sauber gestaltet werden soll.<br />

Immerhin soll dieses Gesetz auch bei<br />

Bagatellvergaben Anwendung finden.<br />

Bürokratisches Monster<br />

muss gezähmt werden!<br />

n Schareck: „Der vorliegende Vergabegesetzentwurf<br />

ist fern von jeder Praxis und steht rechtlich auf reichlich<br />

tönernen Füßen!“<br />

Der <strong>Baugewerbeverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<br />

<strong>Holstein</strong> (BGV) hat bei einer Anhörung<br />

zum geplanten Tariftreue- und Vergabegesetz<br />

vor dem Wirtschaftsausschuss des<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>ischen Landtags seine<br />

ablehnende Haltung gegenüber dem Gesetzentwurf<br />

eindeutig formuliert. „Obwohl bei<br />

vielen Zielen zur Sicherung des fairen Wettbewerbs<br />

bei öffentlichen Aufträgen Einigkeit<br />

besteht, schießt die Landesregierung weit<br />

über das Ziel hinaus. Getreu dem Motto wenn<br />

andere in den Rhein springen, spring ich<br />

auch, hat sie unreflektiert den nordrheinwestfälischen<br />

Entwurf abgekupfert und auch<br />

die dortigen Probleme ignoriert“, sprach<br />

BGV-Hauptgeschäftsführer Georg Schareck<br />

Klartext gegenüber der Politik. „Ich hoffe,<br />

dass die Anhörung die Abgeordneten aufgeweckt<br />

hat und dazu führt, dass notwendige<br />

Verbesserungen tatsächlich vorgenommen<br />

werden“, so Schareck im Anschluss an die<br />

Anhörung.<br />

Es sind vor allem drei Aspekte, die das Baugewerbe<br />

als nicht hinnehmbar und teilweise<br />

sogar verfassungsrechtlich bedenklich<br />

ansieht:<br />

1. Die Regelung zum vergaberechtlichen<br />

„Mindestlohn“ könnte viele Unternehmen<br />

und Betriebe in die Tarifflucht treiben. Wenn<br />

schon trotz bestehender Regelungen zum<br />

allgemeinverbindlichen Mindestlohn dieser<br />

gestärkt werden soll, wäre es besser und folgerichtig,<br />

die bereits existenten Mindestlöhne<br />

als Vergabemaßstab beim Lohn zu nehmen<br />

und damit z.B. für alle Baumaßnahmen<br />

dessen Mindestlohn von 11,05 Euro (Arbeiter)<br />

bzw. 13,70 Euro (Facharbeiter) für alle<br />

Gewerke vorzugeben.<br />

2. Politische Glaubensgrundsätze sollten<br />

aus Vertragsgestaltungen heraus gehalten<br />

werden. Vergabefremde Aspekte führen entgegen<br />

dem zugrunde liegenden EU-Recht zu<br />

Diskriminierungen von Bietern. Gerade im<br />

Baubereich ist z. B. aufgrund der Art der<br />

Tätigkeiten der Anteil der weiblichen<br />

Beschäftigten sehr gering. Dieser Umstand<br />

ist aber keineswegs auf diskriminierendes<br />

Verhalten der Bauunternehmer zurückzuführen,<br />

sondern vielmehr auf mangelndes Interesse<br />

von Frauen an Bauberufen. Vom Bieter<br />

in einer öffentlichen Ausschreibung kann<br />

Noch demonstrieren Lars Harms (Vorsitzender<br />

der SSW-Gruppe im Kieler Landtag) und<br />

der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende<br />

der Grünen, Andreas Tietze, freundliche<br />

Gelassenheit beim Zusammentreffen mit<br />

dem BGV-Hauptgeschäftsführer Georg<br />

Schareck (von links) anlässlich der Anhörung<br />

zum Tariftreue- und Vergabegesetz<br />

vor dem Wirtschaftsausschuss des Parla -<br />

ments. Es ging hart her in der Sache.<br />

nicht ernsthaft verlangt werden, sich bei<br />

Angebotsabgabe zu verpflichten, Maßnahmen<br />

zur Frauenförderung durchzuführen.<br />

3. Das gilt auch für ein präventives Prüfrecht<br />

mit massiven Eingriffsbefugnissen<br />

einer neu zu bildenden Verwaltungsorganisation,<br />

die ohne richterlichen Beschluss rein<br />

auf Verdacht in Bauunternehmen betreten,<br />

durchsuchen und beschlagnahmen darf. Da<br />

ist jeder Verbrecher in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

rechtlich besser gestellt für den nur mit richterlichem<br />

Beschluss und begründetem Tatverdacht<br />

solche Maßnahmen zulässig sind.<br />

„Die Bauwirtschaft in diesem Land stellt<br />

offen die Frage, wem der vorliegende Gesetzentwurf<br />

eigentlich helfen soll. Den Anbietern<br />

von Bauleistungen und damit den heimischen<br />

Unternehmen mit mehrheitlich bis zu<br />

10 Mitarbeitern sicherlich nicht“, sagte<br />

Georg Schareck und forderte den Wirtschaftsausschuss<br />

des Landtags auf, ein<br />

Umdenken in der Sache einzuleiten. „Hier<br />

wird ein bürokratisches Monster erdacht,<br />

das mit der Praxis nichts zu tun hat“, so der<br />

Hauptgeschäftsführer.<br />

4 BAUAKTUELL <strong>Baugewerbeverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> · Februar 2013

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