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Tätigkeitsbericht 2007 - Tierschutzombudsstelle Wien

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Tierschutz<br />

Ombudsstelle <strong>Wien</strong><br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2007</strong>


TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Vorwort<br />

Als Tierschutzombudsmann des Landes<br />

<strong>Wien</strong> darf ich den <strong>Tätigkeitsbericht</strong> für<br />

<strong>2007</strong> vorlegen.<br />

Die Aufgaben und Ziele der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> ergeben sich<br />

aus den Bestimmungen des Bundestierschutzgesetzes und des <strong>Wien</strong>er<br />

Tierhaltegesetzes, definieren sich aber auch aus der grundlegenden<br />

Verpflichtung zum Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren<br />

aus unserer besonderen Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf.<br />

Mein Dank gilt allen Verantwortlichen der Stadt, aber auch all unseren<br />

externen PartnerInnen, die es uns ermöglichen, nachhaltig die Interessen<br />

des Tierschutzes zu vertreten und das Interesse der Öffentlichkeit für den<br />

Tierschutz zu wecken und zu vertiefen.<br />

Besonders erfreulich ist die hohe Akzeptanz, die unserer Arbeit und<br />

unseren Bemühungen entgegengebracht wird. Dies ist primär der<br />

Verdienst meiner Mitarbeiterinnen, die mit großem Engagement und<br />

fachlicher sowie sozialer Kompetenz bemüht sind, unseren Zielen und<br />

Aufgaben gerecht zu werden. Auch dafür sei herzlich gedankt.<br />

<strong>Wien</strong>, im Oktober 2008<br />

Hermann Gsandtner<br />

Tierschutzombudsmann<br />

1


www.tieranwalt.at TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Inhalt<br />

1.<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong><br />

1.<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> ....................................................................................................................... 3<br />

2.<br />

Aufgaben im Rahmen des Bundestierschutzgesetzes ............................................................................................ 5<br />

Parteistellung der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> 5<br />

Mitwirkung der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> im Tierschutzrat 8<br />

3.<br />

Mitwirkung bei Vollziehung landesrechtlicher Vorschriften – Schwerpunkt <strong>Wien</strong>er Hundeführschein ........................... 11<br />

Anhörungsrecht bei der Neugestaltung von Hundezonen 11<br />

Der freiwillige <strong>Wien</strong>er Hundeführschein 12<br />

4.<br />

Projekte, Aktivitäten und Themenschwerpunkte der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> ................................................... 14<br />

<strong>Wien</strong>er Tierschutzpreis 14<br />

Fachtagung „Papageienhaltung und Tierschutz“ 16<br />

Fachtagung „Ausdrucksverhalten bei Tieren“ 18<br />

Ideenwettbewerb „Tierschutz und Magistrat“ – Attraktive Preise<br />

für Verbesserungsvorschläge von MitarbeiterInnen zu Tierschutzthemen 19<br />

Projekt: Humane Electro-Stunning System for lobsters, crabs and crayfish 20<br />

Projekt: Verwendung von Wachhunden in <strong>Wien</strong> 24<br />

Projekt: Betreuung der Tiere von Menschen ohne Wohnsitz 26<br />

Projekt: Kastration von Streunerkatzen 27<br />

Vogelschlag 27<br />

Projekt: Dissertation über Hundeausbildung und ihre Auswirkung<br />

auf die Mensch-Tier-Beziehung,Verhalten und Gehorsam 29<br />

Round Table mit Tierschutz-NGOs 31<br />

Aktivitäten der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> im Zusammenhang mit der Europäischen Union 32<br />

5.<br />

Mitwirkung an stadtweiten Aktivitäten und ÖNORM ............................................................................................. 34<br />

MITWIRKUNG AM GROSSPROJEKT „ÖkoKauf <strong>Wien</strong>“ 34<br />

LOKALE AGENDA (LA) 21 IN WIEN 35<br />

Önorm 36<br />

6.<br />

Bewusstseinsbildung – Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................................................... 38<br />

Webauftritt der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong>: www.tieranwalt.at 39<br />

Bewusstseinsbildung Legehennenhaltung – Kampagne zur Eierkennzeichnung („Augen auf beim Eierkauf“) 41<br />

Broschüre Hund und Kaufrecht 43<br />

<strong>Wien</strong>er Hunde-ABC 45<br />

Broschüre „Tiere sind kein Spielzeug“ 47<br />

Vortragstätigkeit/Teilnahme an Veranstaltungen 48<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> als Anlaufstelle für Anliegen der <strong>Wien</strong>erInnen 48<br />

Im Berichtszeitraum verfasste Presseaussendungen 49<br />

7.<br />

Resümee ....................................................................................................................................................... 50<br />

Mit 1. Jänner 2005 trat das Bundesgesetz<br />

über den Schutz der Tiere,<br />

BGBl. Nr. 118/2004, in Kraft.<br />

Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens<br />

der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für<br />

das Tier als Mitgeschöpf. Geschützt ist somit das einzelne Tier als<br />

Individuum. Das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere zielt dabei<br />

nicht auf die Wahrung öffentlicher Interessen, sondern auf den Schutz<br />

der Interessen der Tiere ab.<br />

Die Wahrnehmung dieser Interessen hat der Gesetzgeber den Tierschutzombudspersonen<br />

übertragen, die in Ausübung ihrer Tätigkeit<br />

weisungsfrei und unabhängig sind: Gemäß § 41 des Bundestierschutzgesetzes<br />

hat jedes Land eine Tierschutzombudsperson zu bestellen:<br />

§ 41. (1) (1) Jedes Land hat gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit<br />

und Frauen einen Tierschutzombudsmann zu bestellen.<br />

(2) Zum Tierschutzombudsmann können nur Personen bestellt werden, die<br />

über ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin, Zoologie oder Agrarwissenschaften<br />

oder eine vergleichbare Ausbildung und über eine Zusatzausbildung<br />

im Bereich des Tierschutzes verfügen. Die Funktionsperiode des Tierschutzombudsmannes<br />

beträgt fünf Jahre; eine Wiederbestellung ist zulässig.<br />

(3) Der Tierschutzombudsmann hat die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes<br />

zu vertreten.<br />

(4) Der Tierschutzombudsmann hat in Verwaltungsverfahren nach diesem<br />

Bundesgesetz Parteistellung. Er ist berechtigt, in alle Verfahrensakten<br />

Einsicht zu nehmen sowie alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.<br />

Die Behörden haben den Tierschutzombudsmann bei der Ausübung seines<br />

Amtes zu unterstützen.<br />

(5) (Verfassungsbestimmung) In Ausübung seines Amtes unterliegt der<br />

Tierschutzombudsmann keinen Weisungen.<br />

(6) Der Tierschutzombudsmann hat der Landesregierung über seine Tätigkeit<br />

zu berichten.<br />

2<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

(7) Der Tierschutzombudsmann darf während seiner Funktionsperiode keine<br />

Tätigkeiten ausüben, die mit seinen Obliegenheiten unvereinbar oder geeignet<br />

sind, den Anschein der Befangenheit hervorzurufen.<br />

(8) Die Funktionsperiode des Tierschutzombudsmannes endet durch Ablauf<br />

der Bestellungsdauer, durch Verzicht oder durch begründete Abberufung.<br />

<strong>Wien</strong> hat mit 1. Jänner 2005 eine <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> unter der<br />

Leitung des Tierschutzombudsmannes Mag. Hermann Gsandtner eingerichtet.<br />

Mit Erlass der Magistratsdirektion MDS-K-48-1/05 wurde die<br />

Einrichtung der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> verfügt und die Städtischen<br />

Dienststellen ersucht, die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> bei der Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben zu unterstützen.<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong><br />

(www.tieranwalt.at)<br />

hat ihren Standort in 1190 <strong>Wien</strong>, Muthgasse 62<br />

und ist unter der Telefonnummer<br />

310 00 76-DW 75079<br />

bzw. per E-Mail unter post@tow-wien.at<br />

zu erreichen.<br />

2.<br />

Aufgaben im Rahmen<br />

des Bundestierschutzgesetzes<br />

Parteistellung der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong><br />

Gemäß den Bestimmungen des § 41 Abs. 4 des Bundesgesetzes über<br />

den Schutz der Tiere haben die Tierschutzombudspersonen Parteistellung<br />

in allen Verwaltungsverfahren nach diesem Bundesgesetz.<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> ist daher in alle Verwaltungsverfahren<br />

und Verwaltungsstrafverfahren nach dem Bundestierschutzgesetz eingebunden.<br />

Sie hat in dieser Funktion die objektive Rechtsmäßigkeit von<br />

Verfahren und Bescheiden zu prüfen und sicherzustellen. Um diesen<br />

gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, bedarf es einer intensiven<br />

Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.<br />

Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, ist Behörde im Sinne<br />

des Bundesgesetzes die Bezirksverwaltungsbehörde. In <strong>Wien</strong> wurden<br />

diese Aufgaben zwischen den Magistratischen Bezirksämtern, dem<br />

Veterinäramt – Magistratsabteilung 60 und der Magistratsabteilung 58<br />

aufgeteilt.<br />

Das Veterinäramt <strong>Wien</strong> ist Behörde erster Instanz für die Bewilligung<br />

der Haltung von Tieren in Zoos (§ 26 TSchG), für die Haltung von Tieren<br />

in Zirkussen, Varietees und ähnlichen Einrichtungen (§ 27 TSchG),<br />

Tierhaltung bedeutet<br />

Verantwortung<br />

4<br />

5


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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

für die Bewilligung der Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen<br />

sowie die Mitwirkung von Tieren bei Film- und Fernsehaufnahmen<br />

(§ 28 TSchG), für die Bewilligung zum Betrieb eines Tierheimes<br />

(§ 29 TSchG) sowie für die Bewilligung zur Haltung von Tieren im<br />

Rahmen gewerblicher Tätigkeiten (§ 31 TSchG).<br />

den Schutz der Tiere. Die Information erfolgt durch die Magistratischen<br />

Bezirksämter oder, wenn die Anzeigen durch AmtstierärztInnen des Veterinäramtes<br />

erfolgen, direkt durch die Magistratsabteilung 60. Unabhängig<br />

davon kann auch die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> selbst Anzeigen nach dem<br />

Bundestierschutzgesetz legen.<br />

In die Zuständigkeiten der Magistratsabteilung 58 fallen die Zulassungen<br />

von Schlachtanlagen, in denen rituelle Schlachtungen durchgeführt<br />

werden, sowie die Bewilligung von rituellen Schlachtungen in für diesen<br />

Zweck zugelassenen Schlachtanlagen.<br />

Die Magistratischen Bezirksämter führen die Verwaltungsstrafverfahren<br />

in erster Instanz durch. Gegen Entscheidungen der Behörden in Verfahren<br />

nach dem Bundesgesetz über den Schutz der Tiere kann Berufung<br />

an den Unabhängigen Verwaltungssenat erhoben werden (§ 33 TSchG).<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> hat in laufenden Verfahren erster<br />

Instanz das Recht auf Parteiengehör, das Recht auf Akteneinsicht,<br />

das Recht auf Teilnahme an mündlichen Verhandlungen und das Recht<br />

auf Zustellung von Bescheiden.<br />

Nach Abschluss des Beweisaufnahmeverfahrens wird der Gesamtakt<br />

der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> zur Stellungnahme übermittelt.<br />

Auf Grund der Parteistellung werden auch die Straferkenntnisse so<br />

termingerecht der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> zur Kenntnis gebracht, dass<br />

die Möglichkeit einer etwaigen Berufung gewahrt bleibt.<br />

Eine analoge Vorgangsweise wird auch in Verfahren, die die Bewilligung<br />

von Tierhaltungen und Veranstaltungen zum Inhalt haben, eingehalten.<br />

Auch in diesen Verfahren werden der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> die<br />

Anträge zur Kenntnis gebracht und die Möglichkeit zur Stellungnahme<br />

gegeben. Ebenso werden die Bewilligungsbescheide der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

als Partei mit der Möglichkeit der Berufung zugestellt.<br />

Sofern mit dem Bewilligungsverfahren ein Ortsaugenschein verbunden<br />

ist, wird die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> dazu automatisch eingeladen.<br />

Gegen Bescheide erster Instanz kann von Seiten der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> das Rechtsmittel der Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat<br />

erhoben werden. Eine Berufung ist auch im Verwaltungsstrafverfahren<br />

möglich, wobei darauf hinzuweisen ist, dass auf Grund der<br />

Parteistellung der Tierschutzombudspersonen auch die Einstellung eines<br />

Verwaltungsstrafverfahrens grundsätzlich mit Bescheid zu verfügen ist.<br />

Dementsprechend könnte auch die Einstellung derartiger Verfahren mittels<br />

Berufung durch die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> bekämpft werden.<br />

Hinsichtlich der Einbindung der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> in<br />

Verwaltungsstrafverfahren nach dem Bundestierschutzgesetz wurden<br />

mit den zuständigen Behörden Vereinbarungen getroffen, die neben der<br />

Sicherstellung der gesetzlichen Aufgaben auch die Aspekte einer ökonomischen<br />

und effizienten Verwaltung berücksichtigen.<br />

Die Parteistellung der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> ist auch im Verfahren<br />

zweiter Instanz sichergestellt.<br />

Im Berichtszeitraum wurden von der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong><br />

Stellungnahmen zu 87 Verwaltungsstrafverfahren abgegeben. Weiters<br />

wurden 161 Anträge zur Veranstaltung von Zirkussen, Varietees und<br />

sonstigen Veranstaltungen mit Tieren, Tierausstellungen, Mitwirkung von<br />

Tieren bei Theater- und Opernaufführungen sowie bei Film- und Fernsehaufnahmen<br />

bearbeitet. 127 Beschwerden wurden an die zuständigen<br />

Behörden mit der Bitte um Überprüfung und Stellungnahme weitergeleitet<br />

und bearbeitet.<br />

Bei keinem einzigen Verfahren musste von Seiten der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> Berufung gegen erstinstanzliche Entscheidungen<br />

erhoben werden.<br />

Gemäß dieser Vereinbarung erhält die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong><br />

ehestmöglich Kenntnis von jeder Anzeige nach dem Bundesgesetz über<br />

Im Berichtszeitraum wurden von der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong><br />

Stellungnahmen zu 82 Verwaltungsstrafverfahren abgegeben.<br />

6<br />

7


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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Weiters wurden 198 Anträge zur Veranstaltung von Zirkussen, Varietees<br />

und sonstigen Veranstaltungen mit Tieren, Tierausstellungen, Mitwirkung<br />

von Tieren bei Theater und Opernaufführungen sowie bei Filmund<br />

Fernsehaufnahmen bearbeitet.<br />

Bei keinem einzigen Verfahren musste von Seiten der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> Berufung gegen erstinstanzliche Entscheidungen<br />

erhoben werden.<br />

• ein Vertreter der Veterinärmedizinischen Universität,<br />

• ein Vertreter der Universität für Bodenkultur,<br />

• ein von den Universitäten, an denen das Fach Zoologie in Wissenschaft<br />

und Lehre vertreten ist, namhaft gemachter Vertreter,<br />

• ein Vertreter der Österreichischen Zoo-Organisation,<br />

• ein Vertreter des Zentralverbandes der Tierschutzvereine<br />

Österreichs.<br />

Mitwirkung der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> im Tierschutzrat<br />

Gemäß den Bestimmungen des § 42 des Bundesgesetzes über den<br />

Schutz der Tiere ist beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen<br />

ein Tierschutzrat einzurichten. Dem Rat gehören folgende Mitglieder an:<br />

• ein Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen,<br />

• ein Vertreter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,<br />

Umwelt und Wasserwirtschaft,<br />

• ein je Land namhaft gemachter Tierschutzombudsmann,<br />

• je ein Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer,<br />

der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern und<br />

der österreichischen Tierärztekammer,<br />

Der Tierschutzrat ist ein aus Interessenvertretern und ExpertInnen<br />

zusammengesetztes Gremium, dem insbesonders die Beratung der Frau<br />

Bundesminister für Gesundheit und Frauen in Fragen des Tierschutzes<br />

und die Mitwirkung an der Evaluierung des Vollzuges obliegt. Zu den<br />

weiteren Aufgaben des Tierschutzrates zählen:<br />

• Erstellen von Stellungnahmen zu Verordnungsentwürfen<br />

auf Grund dieses Bundesgesetzes,<br />

• Erarbeitung von Richtlinien, die für eine einheitliche Vollziehung<br />

dieses Bundesgesetzes in den Ländern notwendig sind,<br />

• Beantwortung von Anfragen und Formulierung von Empfehlungen,<br />

die sich aus dem Vollzug dieses Bundesgesetzes ergeben,<br />

• Evaluierung des Vollzugs dieses Bundesgesetzes sowie Erarbeiten<br />

von Vorschlägen zur Verbesserung des Vollzugs,<br />

• Erstellung eines im Rahmen des Veterinärjahresberichtes zu<br />

veröffentlichenden Berichtes über die Tätigkeit des Tierschutzrates.<br />

Der Tierschutzrat trat im Jahre <strong>2007</strong> zu vier Sitzungen zusammen.<br />

Gemäß den Bestimmungen des § 42 (9) des Bundesgesetzes über den<br />

Schutz der Tiere kann der Bundesminister für Gesundheit, Familie und<br />

Jugend nach Anhörung des Tierschutzrates Stellungnahmen und Richtlinien<br />

im Zusammenhang mit der Vollziehung des Bundestierschutzgesetzes<br />

in den Amtlichen Veterinärnachrichten (AVN) kundgemacht<br />

werden. Im Jahre <strong>2007</strong> wurden folgende Stellungnahmen und Richtlinien<br />

des Tierschutzrates kundgemacht:<br />

Auch die<br />

Nutztierhaltung<br />

beschäftigt die<br />

<strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

AVN Nr. 6/<strong>2007</strong>:<br />

• Stellungnahme des Tierschutzrates zum Einziehen<br />

von Nasenringen<br />

• Empfehlung des Tierschutzrates zur Haltung von Rehen<br />

8<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Gemäß der Geschäftsordnung kann der Tierschutzrat zur zielgerichteten<br />

Bearbeitung einzelner Sachgebiete innerhalb seines Aufgabenbereiches<br />

Arbeitsgruppen einsetzen. Diese müssen unter Vorsitz eines Mitgliedes<br />

des Rates stehen.<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> leitete den Arbeitskreis betreffend<br />

die Erarbeitung eines Lehrganges über Tierhaltung und Tierschutz für<br />

Personen, die im Zoofachhandel oder vergleichbaren Einrichtungen Tiere<br />

betreuen. Das Ergebnis der Arbeit dieses Arbeitskreises wurde in den<br />

Amtlichen Veterinärnachrichten 10/<strong>2007</strong> veröffentlicht. Der Lehrplan<br />

wurde nach Anhörung der Wirtschaftskammer Österreichs und des Tierschutzrates<br />

mit 40 Stunden festgelegt, sowie die einzelnen Gegenstände<br />

wie folgt aufgeteilt:<br />

Aquaristik – Terraristik<br />

12 Stunden<br />

3.<br />

Mitwirkung bei Vollziehung<br />

landesrechtlicher Vorschriften –<br />

Schwerpunkt<br />

<strong>Wien</strong>er Hundeführschein<br />

DDie <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> hat<br />

nicht nur Kompetenzen im Rahmen des<br />

Bundestierschutzgesetzes, sondern<br />

wurde in <strong>Wien</strong> auch mit der Mitwirkung bei der Vollziehung landesrechtlicher<br />

Vorschriften beauftragt.<br />

Dies betrifft das Anhörungsrecht bei der Neugestaltung von Hundezonen<br />

sowie Aufgaben in Zusammenhang mit dem <strong>Wien</strong>er Hundeführschein.<br />

Kleintierhaltung einschließlich Ernährung<br />

Vogelhaltung einschließlich Ernährung<br />

8 Stunden<br />

6 Stunden<br />

Anhörungsrecht bei der Neugestaltung von Hundezonen<br />

Hunde- und Katzenhaltung einschließlich Ernährung 4 Stunden<br />

Tierschutz- und Tierschutzrecht, Artenschutz<br />

und Artenschutzrecht<br />

8 Stunden<br />

Grundzüge des Tierseuchenrechtes<br />

und Futtermittelrechtes<br />

2 Stunden<br />

Die Arbeitsgruppe vertrat auch die Meinung, dass vor dem Hintergrund<br />

der Gewährleistung eines einheitlichen Ausbildungsstandards es erforderlich<br />

erscheint, den Lehrplan und die damit verbundenen Lehrziele<br />

durch entsprechende Schulungsunterlagen zu präzisieren. Die Schulungsunterlagen<br />

wurden von einer AutorInnengruppe im Rahmen eines vom<br />

Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend beauftragten<br />

Projektes erarbeitet und fristgerecht übergeben. Die Projektleitung wurde<br />

ebenfalls von der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> wahrgenommen.<br />

In <strong>Wien</strong> gilt an öffentlichen Orten für Hunde grundsätzlich Leinen- oder<br />

Maulkorbgebot. Um für die Tiere auch in der Großstadt Freiräume für<br />

artgemäßes Verhalten zu schaffen, kann der Magistrat durch Verordnung<br />

sowohl Teile von öffentlich zugänglichen Parkanlagen zu Hundezonen<br />

oder andere geeignete Grünflächen zu Hundeauslaufflächen erklären und<br />

vom Geltungsbereich des Maulkorb- bzw. Leinengebotes ausnehmen.<br />

Bei der Neuerrichtung von Hundezonen hat die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> ein Anhörungsrecht (<strong>Wien</strong>er Tierhaltegesetz, Landesgesetzblatt<br />

Nr. 54/2005).<br />

Neugestaltung<br />

von Hundezonen<br />

10<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> versteht Hundezonen und Hundeauslaufflächen<br />

für Hunde als Orte der Bewegung und Begegnung,<br />

die über ein Mindestmaß an Infrastruktur verfügen müssen, um diesen<br />

Ansprüchen gerecht zu werden. Um so erfreulicher ist es, dass auf Anregung<br />

der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> neu eingerichtete Hundezonen<br />

(Stichtag 1. Jänner 2006) eingezäunt sein und über Zugänge mit nach<br />

innen schwingenden selbstschließenden Türen verfügen müssen. Damit<br />

wird dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der <strong>Wien</strong>er Bevölkerung entsprochen<br />

und den HundehalterInnen Rechtssicherheit hinsichtlich des<br />

Bereiches, in dem sich ihre Hunde frei bewegen können, gegeben.<br />

Der freiwillige Hundeführschein soll Zeichen und Beweis dafür sein,<br />

dass HundehalterInnen ihre Verantwortung gegenüber Hund und Mitmenschen<br />

ernst nehmen. Im Aufbau und Ablauf sind der behördlich vorgeschriebene<br />

Hundeführschein und der freiwillig absolvierte Hundeführschein<br />

gleich. Bei Nichtbestehen der Prüfung kann der freiwillige Hundeführschein<br />

allerdings beliebig oft wiederholt werden.<br />

Um den <strong>Wien</strong>er HundehalterInnen eine Möglichkeit zur Vorbereitung<br />

auf die Hundeführscheinprüfung zu geben, wurde von der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> gemeinsam mit ExpertInnen ein Handbuch zum<br />

„<strong>Wien</strong>er Hundeführschein“, welches alle wichtigen Aspekte der Hundehaltung<br />

in <strong>Wien</strong>, von den rechtlichen Grundlagen bis hin zum Erkennen<br />

und Verstehen der Körpersprache des Tieres, behandelt. Zusätzlich steht<br />

den Interessierten als Lernbehelf der gesamte Katalog mit allen Fragen<br />

und Antworten, die zur theoretischen Prüfung kommen können, zur Verfügung<br />

(www.natuerlich.wien.at).<br />

Der freiwillige <strong>Wien</strong>er Hundeführschein<br />

In der Novelle zur <strong>Wien</strong>er Hundeabgabeverordnung wird Geltung<br />

und Umfang des freiwillig abgelegten <strong>Wien</strong>er Hundeführscheins geregelt.<br />

Die damit für die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> verbundenen Aufgaben<br />

umfassen die Abhaltung von Ausbildungslehrgängen für HundeführscheinprüferInnen<br />

und die Evidenzhaltung der zur Abnahme der Hundeführscheinprüfung<br />

berechtigten PrüferInnen in einer von der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> zu führenden Liste. Ende <strong>2007</strong> umfasste die<br />

Liste 47 Personen (www.tieranwalt.at/heimtiere).<br />

Neue Hundezonen<br />

müssen seit 1. 1. 2006<br />

eingezäunt sein<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> ist bemüht, auch durch direkten Kontakt<br />

zu HundehalterInnen das Interesse am freiwilligen <strong>Wien</strong>er Hundeführschein<br />

zu wecken und zu intensivieren. Im Jahre <strong>2007</strong> wurden unter<br />

der Mitwirkung der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> und mit Unterstützung<br />

der zuständigen Geschäftsgruppen erstmals auch in größerem<br />

Umfang kostenlose Hundeführscheinprüfungen während des Mistfestes,<br />

der Tierschutztage am Rathausplatz und im Rahmen eines eigens vom<br />

Österreichischen Kynologenverband organisierten und von Royal<br />

Canin unterstützten Aktionstages angeboten.<br />

Durch diese öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen<br />

motiviert, absolvierten im Jahre<br />

<strong>2007</strong> mehr als 1000 <strong>Wien</strong>erInnen den freiwilligen<br />

Hundeführschein.<br />

12<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

4.<br />

Projekte, Aktivitäten und Themenschwerpunkte<br />

der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong><br />

Einer der zentralen Schwerpunkte der Tätigkeit der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

liegt darin, tierschutzrelevante Themen/Problemstellungen<br />

– losgelöst von Einzelfällen und möglichst auf einer „konzeptiv-strategischen“<br />

Ebene – zu behandeln. Daraus ergaben sich <strong>2007</strong><br />

nachfolgende Projekte und Aktivitäten, die zum Teil bereits abgeschlossen<br />

sind bzw. im Jahr 2008 weiter verfolgt werden.<br />

PreisträgerInnen<br />

des Tierschutzpreises <strong>2007</strong><br />

<strong>Wien</strong>er Tierschutzpreis<br />

Hintergrund:<br />

Der Preis ist insbesondere für Arbeiten im Bereich der <strong>Wien</strong>er Hochschulen<br />

(z. B. Diplomarbeiten oder Dissertationen) bestimmt und wird<br />

nur natürlichen Personen zuerkannt. Die Arbeiten sollen neueren Ursprungs<br />

sein und eigene Forschungsergebnisse enthalten. Sie müssen zur<br />

Publikation geeignet bzw. als Dissertationen und Diplomarbeiten bereits<br />

bewertet sein.<br />

Die Arbeiten müssen Tierschutzthemen behandeln, die für die Stadt<br />

<strong>Wien</strong> relevant sind. Dabei gibt es keine Beschränkung auf bestimmte<br />

Tierarten. Weiters können auch Arbeiten aus angrenzenden Fachgebieten –<br />

wie Ethik, Soziologie und Rechtswissenschaften – eingereicht werden.<br />

Die eingelangten Arbeiten werden von einer Fachjury<br />

bewertet.<br />

Ziel:<br />

Vergabe von Förderpreisen durch die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> für hervorragende innovative wissenschaftliche<br />

Arbeiten, die für den Tierschutz in <strong>Wien</strong> von Interesse<br />

und Bedeutung sind. Damit soll die wissenschaftliche<br />

Forschung im Bereich Tierschutz forciert und die entsprechenden<br />

Ergebnisse noch öfter und besser bei der<br />

praktischen Tierschutzarbeit genutzt werden.<br />

Ergebnis:<br />

Im Rahmen des <strong>Wien</strong>er Tierschutzpreises <strong>2007</strong> wurden zwei Preise im<br />

Gesamtwert von 4000 Euro von der Jury vergeben.<br />

Die prämierten Arbeiten kurz zusammengefasst:<br />

Tier- und umweltgerechte Haltung von Mastschweinen<br />

im Schrägmiststall<br />

Frau Dr. Amon untersucht in ihrer Arbeit, welche Mengen an<br />

Ammoniak, Lachgas und Methan aus einem Schrägbodenstall – einem<br />

besonders tierfreundlichen Haltungssystem für Mastschweine – emittiert<br />

werden. Die Ergebnisse zeigen, dass in diesem Schweinehaltungssystem<br />

sowohl die Ansprüche des Tierschutzes als auch des Umweltschutzes<br />

erfüllt werden können.<br />

Hundefreiräume in der Stadt<br />

Die wissenschaftliche Arbeit von Herrn DI Eckl und Frau DI Ramharter<br />

„Leinen los! Hundefreiräume in der Stadt“ gibt Aufschluss, wie PlanerInnen<br />

den Nutzungskonflikten und unterschiedlichen Ansprüchen von<br />

Hunden, HundehalterInnen und anderen NutzerInnen der öffentlichen<br />

Freiräume gerecht werden können. Schwerpunkt der Untersuchung<br />

waren die <strong>Wien</strong>er Hundezonen.<br />

Die Arbeiten können auf den Internetseiten der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

unter www.tieranwalt.at (Rubrik „Allgemein“) heruntergeladen werden.<br />

14<br />

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www.tieranwalt.at TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Fachtagung „Papageienhaltung und Tierschutz“<br />

Hintergrund:<br />

Die Haltung von Papageien ist in Österreich seit der Tierschutzrechtsreform<br />

2004 vergleichsweise umfassend geregelt. Neben<br />

dem Tierschutzgesetz (TSchG) enthält Abschnitt 2 der Anlage 2<br />

zur 2. Tierhaltungsverordnung detaillierte Sonderbestimmungen<br />

für die Haltung von Papageien.<br />

Für die Haltung von Papageien in Zoofachhandlungen und<br />

Tierheimen sind darüber hinaus Bestimmungen der Tierhalte-<br />

Gewerbeverordnung bzw. der Tierheimverordnung zu beachten;<br />

die Unterbringung von Papageien im Rahmen von Ausstellungen<br />

ist in der Tierschutz-Veranstaltungsverordnung geregelt.<br />

In Anbetracht des Umstandes, dass es ca. 340 Papageienarten gibt,<br />

die sich nicht nur durch eine beeindruckende Formen- und Farbenvielfalt<br />

auszeichnen, sondern auch unterschiedliche Bedürfnisse aufweisen,<br />

erscheint der Begriff „Papageienhaltung“ differenzierungsbedürftig.<br />

Aus der Sicht der Biologie wie auch aus der Sicht des Tierschutzrechts ist<br />

vorweg zwischen (wenigen) domestizierten Arten von Papageienvögeln<br />

einerseits und Wildvögeln andererseits zu unterscheiden. Diesem Umstand<br />

trägt auch § 4 TSchG Rechnung, wenn er „domestizierte Tiere der<br />

Ordnung der Papageienvögel“ zu den Heimtieren zählt, während nicht<br />

domestizierte Arten auch dann unter den Begriff der „Wildtiere“ (Z 4)<br />

fallen, wenn sie in menschlicher Obhut gehalten werden.<br />

Auch die in Anlage 2 zur 2. Tierhaltungs-Verordnung festgelegten<br />

Sonderbestimmungen für die Papageienhaltung unterscheiden zwischen<br />

domestizierten und nicht domestizierten Arten. Für die Stellung der<br />

Papageien im Gefüge des Tierschutzrechts ist § 25 Abs. 1 TSchG von<br />

grundlegender Bedeutung: Nach dieser Bestimmung dürfen Wildtiere,<br />

die besondere Ansprüche an die Haltung stellen, von Privatpersonen nur<br />

dann gehalten werden, wenn dies der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde<br />

zwei Wochen vor der Übernahme des Tieres ordnungsgemäß<br />

angezeigt wurde.<br />

Ziel:<br />

Ziel der Fachtagung war es, VertreterInnen aus Verwaltung, aber auch<br />

von NGOs über tiergerechte und gesetzeskonforme Papageienhaltung<br />

vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Bundesgesetzes über den<br />

Schutz der Tiere zu informieren und einen Überblick über die praktischen<br />

Aspekte der Tierhaltung zu bieten.<br />

Ergebnis:<br />

Am 18. Juni <strong>2007</strong> konnte die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> in Kooperation<br />

mit der ARGE Papageienschutz und dem Tiergarten Schönbrunn zu<br />

einer Fachtagung „Papageienhaltung und Tierschutz“ mit folgendem<br />

Programm einladen, an der über 70 VertreterInnen aus Verwaltung und<br />

von Tierschutzorganisationen teilnahmen:<br />

Begrüßung und Einführung<br />

SR Mag. Hermann Gsandtner, Tierschutzombudsmann <strong>Wien</strong><br />

Dr. in Dagmar Schratter, Direktorin des Tiergartens Schönbrunn<br />

Mag. a Nadja Ziegler, Obfrau der ARGE Papageienschutz<br />

Haltung von Papageien – Tierschutz, Artenschutz, Legistik<br />

Werner Lantermann (Experte, Buchautor): Papageienhaltung einst und jetzt – von<br />

der Tradition zur Moderne. Artenschutzrechtliche Aspekte der Papageienhaltung.<br />

DDr. in Regina Binder (Informations- und Dokumentationsstelle für Tierschutz, Veterinärrecht,<br />

Veterinärmedizinische Universität <strong>Wien</strong>): Tierschutzrechtliche Anforderungen an<br />

die Haltung von Papageien: Darstellung und Interpretation der einschlägigen Rechtsvorschriften<br />

(Tierschutzgesetz und 2. Tierhaltungsverordnung).<br />

Dr. Manfred Hochleitner/Mag. Claudia Hochleitner (Tierklinik Strebersdorf):<br />

Haltungsbedingte Erkrankungen von Papageien: Erkennung und Behandlung.<br />

Aspekte der Vorbeugung durch tiergerechte Haltung.<br />

Mag. a Nadja Ziegler (Obfrau ARGE Papageienschutz): Grundlagen zur Vergesellschaftung,<br />

Ernährung und tiergerechten Unterbringung von Papageien (Paar- und Gruppenzusammenstellung,<br />

Bau und Gestaltung einer papageiengerechten Voliere;<br />

Erkennen schlechter Haltungsbedingungen; kritische Betrachtung der Papageienzucht,<br />

insbesondere der Handaufzucht.<br />

Mag. Pucher (Tiergarten Schönbrunn):<br />

Workshop I – Die Papageienhaltung im Tiergarten Schönbrunn<br />

Mag. a Ziegler (ARGE Papageienschutz):<br />

Workshop II – Ernährung und Unterbringung von Papageien anhand ausgewählter<br />

Beispiele und Anschauungsmaterialien<br />

Zusätzlich wurde eine Buchpräsentation „Handbuch Papageienhaltung“<br />

von Werner Lantermann, Verlag avBUCH & Cadmos, angeboten.<br />

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www.tieranwalt.at TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Fachtagung „Ausdrucksverhalten bei Tieren“<br />

Hintergrund:<br />

Im § 5 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere wird der Grundsatz<br />

zur Norm erhoben, dass niemand einem Tier ungerechtfertigt<br />

Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen und es nicht in schwere Angst<br />

versetzen darf. Unter Schmerz wird dabei eine unangenehme sensorische<br />

Empfindung verstanden, die durch schädigende Einwirkungen hervorgerufen<br />

und von typischen Symptomen begleitetet wird. Unter dem Begriff<br />

Leiden werden alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten<br />

Beeinträchtigungen des Wohlbefindens subsumiert. Ein Schaden liegt<br />

dann vor, wenn sich der körperliche oder psychische Zustand eines<br />

Tieres durch menschlichen Einfluss verschlechtert. Angst wird als negativer<br />

emotionaler Zustand bei Erwartung eines stark negativen Ereignisses<br />

definiert.<br />

Schmerz, Leiden, Schäden und Angst, aber auch die Abwesenheit<br />

dieser körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen können beim<br />

Tier unter anderem am Ausdrucksverhalten erkannt und beurteilt<br />

werden.<br />

Ziel:<br />

Ziel der Fachtagung war es, VertreterInnen aus Verwaltung, aber<br />

auch von NGOs über diverse Facetten des Ausdrucksverhaltens bei ausgewählten<br />

Tierarten vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Bundesgesetzes<br />

über den Schutz der Tiere zu informieren und einen Überblick<br />

über die praktischen Aspekte zu bieten.<br />

Ergebnis:<br />

Am 20. 9. <strong>2007</strong> konnte die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> in Kooperation<br />

mit der Universität für Bodenkultur zu einer Fachtagung über das Ausdrucksverhalten<br />

bei Tieren mit folgendem Programm einladen, an der<br />

100 VertreterInnen aus Verwaltung und von Tierschutzorganisationen<br />

teilnahmen:<br />

Ausdrucksverhalten bei Hunden<br />

Mag. a Brigid Weinziger MSc, Verhaltensberaterin<br />

Praxisorientierte Bedeutung des Ausdrucksverhaltens bei Pferden<br />

Mag. a Roswitha Zink/Verein E-motion<br />

Verhaltensindikatoren für Wohlbefinden beim Rind<br />

Prof. Dr. Christoph Winckler, BOKU/NUWI<br />

Verhalten und Lautäußerungen des Hausschweins<br />

Dr. Johannes Baumgartner, VUW/ITT<br />

Verhalten von Legehennen gegenüber dem Menschen<br />

Dr. Knut Niebuhr, VUW/ITT<br />

Ideenwettbewerb „Tierschutz und Magistrat“ – Attraktive Preise<br />

für Verbesserungsvorschläge von MitarbeiterInnen zu Tierschutzthemen<br />

Hintergrund:<br />

Bedingt durch das breite Aufgabenspektrum des Magistrates gibt es<br />

viele Berührungspunkte mit Tieren. Durch das „Anzapfen“ des Ideenpools<br />

der MitarbeiterInnen zum Thema „Tierschutz und Magistrat“ kann<br />

die Stadt <strong>Wien</strong> im eigenen Bereich wesentlich zur Bewusstseinsbildung,<br />

aber auch zur Verbesserung der Situation vieler Tiere beitragen.<br />

Ziel:<br />

Mit der Durchführung eines Ideenwettbewerbs „Tierschutz und Magistrat“<br />

als gemeinsame Sonderaktion des Betrieblichen Vorschlagwesens<br />

der Magistratsdirektion <strong>Wien</strong> und der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong><br />

(Start am Welttierschutztag 4. 10. 2006, die Einreichungsfrist endete am<br />

10. 11. 2006) sollte durch „Anzapfen“ des Ideenpools der MitarbeiterInnen<br />

zum Thema „Tierschutz und Magistrat“ eine verstärkte Bewusstseinsbildung<br />

zu Tierschutzthemen bei MitarbeiterInnen erreicht und Vorschläge<br />

zur Verbesserung des Umgangs mit Tieren im Alltag angestrebt<br />

werden.<br />

Begrüßung und Einführung<br />

SR Mag. Hermann Gsandtner, Tierschutzombudsmann <strong>Wien</strong><br />

Die Bedeutung von Schmerzen und Leiden im Tierschutzrecht<br />

DDr. in Regina Binder, VMU/Tierschutz und Veterinärrecht<br />

Ergebnis:<br />

Am 28. Februar <strong>2007</strong> wurden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung<br />

im Haus des Meeres von Frau Stadträtin Sandra Frauenberger und Herrn<br />

Bereichsdirektor Mag. Müller die Preise an die PreisträgerInnen überreicht.<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Folgende Vorschläge wurden prämiert:<br />

• Schulungsprogramm für Kinder, um richtigen Umgang mit Tieren<br />

zu erreichen<br />

• durch Vorträge an Schulen mehr Bewusstsein für Umgang mit Tieren<br />

und Tierschutz schaffen<br />

• Anbringen von Haken an der Außenseite von Amtshäusern<br />

zum Anbinden von Hunden<br />

• Verbesserung der Qualität der angebotenen Hundezonen<br />

(Sackerl, Grüngestaltung, Reinigung)<br />

• Futterautomaten für Vögel im Eingangsbereich größerer Parks<br />

anbringen<br />

• Kotsackerlautomaten einschließlich Mistbehälter flächendeckend<br />

anbringen<br />

• Informationen zur Leinen- und Maulkorbpflicht in <strong>Wien</strong> im Internet<br />

anbieten (Seite „DogGuide“)<br />

• Internetseiten auf wien.at mit relevanten Infos für Tierhalter<br />

über ausgesetzte Haustiere („Wer will mich“)<br />

• interaktive Kommunikationsseite für Tierhalter zum Thema<br />

„Tierpension“<br />

• Intranetplattform für entlaufene/gefundene Tiere und Verpflichtung<br />

von Findern für kurzfristige Pflege der Tiere<br />

Projekt: Humane Electro-Stunning System for lobsters,<br />

crabs and crayfish<br />

Hintergrund:<br />

Unmittelbarer Anlass für gegenständliches Projekt war eine Anzeige<br />

vom Verein gegen Tierfabriken wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes<br />

bei der Haltung von Zehnfußkrebsen.<br />

In gegenständlicher Anzeige wurde darauf hingewiesen, dass entgegen<br />

den Bestimmungen des § 16 (1) des Bundesgesetzes über den Schutz<br />

der Tiere die Bewegungsfreiheit der Tiere so eingeschränkt ist, dass den<br />

Tieren damit Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Diese werden in<br />

einem strukturlosen Aquarium gehalten und liegen mit zusammenge-<br />

bundenen Scheren auf einem Haufen. Entgegen den Bestimmungen<br />

des Bundestierschutzgesetzes verfügen die Tiere nicht über den Platz,<br />

der ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen entspricht.<br />

Im Rahmen des Parteistellungsverfahrens wies die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> darauf hin, dass die Zielsetzung des Bundesgesetzes über<br />

den Schutz der Tiere im Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der<br />

Tiere besteht. Schutzobjekt ist dabei das einzelne Tier. Besonderen Schutz<br />

genießen Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse, da gemäß § 3 (2)<br />

leg.cit. für diese Tiere nicht nur das Verbot der Tierquälerei gilt, sondern<br />

insbesonders auch die Bestimmungen über den Transport (§ 11) und die<br />

Tierhaltung (§§ 12 bis 31) zur Anwendung zu bringen sind.<br />

Mindestanforderungen, die an eine Tierhaltung zu stellen sind, werden<br />

in der 1. und 2. Tierhaltungsverordnung näher präzisiert. Genannte Verordnungen<br />

legen allerdings nur Mindestanforderungen für die Haltung<br />

von Wirbeltieren fest. Für die Haltung von Hummern sind keine Mindestanforderungen<br />

definiert, sieht man von der Bestimmung in der Tierschutzschlachtverordnung<br />

ab, dass Krusten- und Schalentiere nicht auf<br />

Eis gehalten werden dürfen.<br />

Auf Grund fehlender Spezialbestimmungen hat sich eine aus<br />

tierschutzrelevanter Sicht tierschutzkonforme Haltung von<br />

Hummern daher primär an den im § 13 des Bundesgesetzes<br />

über den Schutz der Tiere zur Norm erhobenen Grundsätzen<br />

der Tierhaltung zu orientieren. Gemäß § 13 (1) dürfen Hummer<br />

nur gehalten werden, wenn auf Grund ihres Genotyps und<br />

Phänotyps und nach Maßgabe der folgenden Grundsätze davon ausgegangen<br />

werden kann, dass die Haltung nach dem anerkannten Stand der<br />

wissenschaftlichen Erkenntnisse ihr Wohlbefinden nicht beeinträchtigt.<br />

Absatz 2 normiert, dass ein Tierhalter/eine Tierhalterin dafür zu sorgen<br />

hat, dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit,<br />

die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen,<br />

das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und<br />

Ernährung sowie die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung<br />

der Art, des Alters und des Grades der Entwicklung, Anpassung<br />

und Domestikation der Tiere ihren physiologischen und ethologischen<br />

Bedürfnissen angemessen sind.<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Hummer sind ausgesprochen territoriale Tiere. Hummer werden daher<br />

in der Regel einzeln gehalten. Gruppenhaltung ist nur in ausreichend<br />

großen Aquarien möglich, die über entsprechende Strukturierungen verfügen.<br />

Diese müssen in jedem Fall aus Rückzugsmöglichkeiten für jedes<br />

einzelne Tier bestehen, die so beschaffen und dimensioniert sein müssen,<br />

dass die Tiere ihren Schwanz und ihre Brust sicher verbergen können und<br />

nur die Scheren aus der nach vorne gerichteten Öffnung ragen. Neben<br />

der Wasserqualität (Salzgehalt, Temperatur) ist großes Augenmerk auf<br />

den Bodengrund zu richten. Dieser hat aus grobem Kies zu bestehen.<br />

Die Tiere decken daraus nicht nur zum Teil ihren Kalziumbedarf, die Kieskörner<br />

dienen auch als Beschäftigungsmöglichkeit. Da es sich bei Hummer<br />

um nachtaktive Tiere handelt, ist auch auf das Beleuchtungsregime<br />

zu achten. Die Haltung einer größeren Anzahl von Hummern in einem<br />

strukturlosen Aquarium entspricht keinesfalls den Grundsätzen der Tierhaltung<br />

gemäß § 13 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere. Allein<br />

die Tatsache, dass den Tieren in dieser Haltungsform die Scheren zusammengebunden<br />

werden müssen, um Kämpfe und Verletzungen der Tiere<br />

untereinander zu verhindern, zeigt, dass diese unter den beschriebenen<br />

Haltungsbedingungen in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert und in<br />

ihrem Verhalten gestört werden. Entsprechend werden auch die Bestimmungen<br />

des § 16 Abs. leg.cit nicht eingehalten, in denen normiert wird,<br />

dass Tiere über einen Platz verfügen müssen, der ihren ethologischen<br />

und physiologischen Bedürfnissen entspricht.<br />

Eine Lösung des Problems sieht die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> darin, Methoden zur Anwendung zu bringen, die eine<br />

Hälterung von Zehnfußkrebsen unnötig macht. Eine Möglichkeit<br />

wäre die nach Anlieferung sofort durchgeführte Tötung der Tiere<br />

mittels eines von der Firma Simon BUCKHAVEN, Studham<br />

Technologies LTD entwickelten Elektroschock-Betäubungsapparates<br />

für Krustentiere.<br />

Es handelt sich um ein bedienungsfreundliches Tischgerät<br />

für die Gastronomie. In einer sicher isolierten und verriegelten,<br />

mit Salzwasser gefüllten Kammer werden die Tiere einige Sekunden<br />

zwischen zwei plattenförmigen Elektroden unter Strom von 110 V und<br />

2.5–6 amp gesetzt. Per Knopfdruck werden ca. 500 g schwere Hummer<br />

einzeln oder fünf bis sechs kleinere Krebse gemeinsam binnen 5 Sekunden<br />

getötet.<br />

Eine rasche Tötung der Tiere, bevor sie gekocht werden, ist sowohl im<br />

humanitären Sinn einer möglichst schonenden Tierbehandlung als auch<br />

im Hinblick auf die gastronomisch relevante Qualität des Nahrungsmittels<br />

anzustreben. Da beim Töten durch Kochen im Todeskampf nicht selten<br />

Extremitäten inklusive Scheren verloren gehen und die Qualität des<br />

Fleisches gemindert wird, erscheint die Tötung durch Elektroschock vor<br />

dem Kochen in jeder Hinsicht empfehlenswert. Mit dem Elektroschock-<br />

Apparat werden den Tieren Qualen erspart und ihr Körpergefüge bleibt<br />

unversehrt erhalten.<br />

Ziel:<br />

Ziel des Projektes war es, die VertreterInnen der Gastronomie, der<br />

Wirtschaftskammer Österreichs und der Lebensmittelaufsicht darauf aufmerksam<br />

zu machen, dass es Alternativen zum herkömmlichen Umgang<br />

mit Zehnfußkrebsen gibt sowie die Effizienz des Gerätes zu demonstrieren.<br />

Ergebnis:<br />

Am 4. 6. <strong>2007</strong> konnte die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> gemeinsam mit<br />

der Veterinärmedizinischen Universität <strong>Wien</strong> zu einer Präsentation eines<br />

elektrischen Betäubungs- und Tötungssystems für Krustentiere einzuladen.<br />

Die Einladung an Herrn Simon BUCKHAVEN, Studham Technologies<br />

LTD, ging von der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> aus. Als TeilnehmerInnen<br />

waren Vertreter der Wirtschaft, der Gastronomie und der Veterinärverwaltungen<br />

geladen. Folgendes Programm lag der Veranstaltung zu<br />

Grunde:<br />

Begrüßung<br />

SR Mag. Hermann GSANDTNER, <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong><br />

Einführung<br />

Univ.Prof.Dr.med.vet.Tzt. Michael HESS, Veterinärmedizinische Universität <strong>Wien</strong><br />

Ass. Prof. Dr. phil. Oskar SCHACHNER, Veterinärmedizinische Universität <strong>Wien</strong>:<br />

Kurze Darstellung über Physiologie und Empfindungsvermögen von Decapoden<br />

ObRätin Dr. in iur. Dr. in phil. Regina BINDER, Veterinärmedizinische Universität <strong>Wien</strong>:<br />

Tierschutzrechtliche Aspekte beim Transport und bei der Tötung von Decapoden<br />

Demonstration des Systems „CRUSTASTUN“<br />

durch Herrn Simon BUCKHAVEN, Studham Technologies LTD<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Die Ausführungen von Herrn Simon Buckhaven wurden von Frau<br />

Mag. a Brigid Weinzinger simultan übersetzt. Die im Rahmen der Präsentation<br />

getöteten Tiere wurden von der Lebensmitteluntersuchungsanstalt der<br />

Stadt <strong>Wien</strong> auf ihre Genusstauglichkeit untersucht, wobei festgestellt wurde,<br />

dass die Genusstauglichkeit drei Tage nach Tötung noch gegeben war.<br />

Weiters ist anzumerken, dass es keine bundesweiten Sonderbestimmungen<br />

oder Sonderbestimmungen geltend in <strong>Wien</strong> für Wachhunde gibt.<br />

Das bedeutet wiederum, dass für Hunde, die zu privaten Wachzwecken<br />

verwendet werden, dieselben gesetzlichen Regelungen anzuwenden<br />

sind, wie sie für andere Hunde, die im privaten Gebrauch stehen,<br />

Geltung haben.<br />

Projekt: Verwendung von Wachhunden in <strong>Wien</strong><br />

Hintergrund:<br />

Die zunehmenden Vorfälle in Bezug auf sogenannte „Kampfhunde“<br />

bzw. auf scharf abgerichtete Hunde haben zu der Diskussion geführt,<br />

inwieweit es überhaupt nach geltendem Recht Privaten oder privaten<br />

Sicherheitsunternehmen erlaubt ist, Hunde darauf abzurichten, Menschen<br />

auf Befehl zu verletzen bzw. Hunde für Wachzwecke oder zur Verteidigung<br />

zu verwenden. Dabei ist aus tierschutzethischer Sicht darauf hinzuweisen,<br />

dass Hunde die einzigen Tiere sind, denen man unter bestimmten<br />

Bedingungen ein aversives Verhalten gegenüber Menschen zugesteht.<br />

Ziel:<br />

Durch Prüfung der Rechtslage sollte die Komplexität des Themas erfasst<br />

und analysiert werden. Mit der Durchführung und Erstellung eines<br />

Rechtsgutachtens wurde Frau Dr. Ottensamer, Rechtswissenschaftliche<br />

Fakultät der Universität <strong>Wien</strong>, Assistentin bei Univ. Prof. DDr. Heinz<br />

Mayer, Preisträgerin des Tierschutzpreises 2006 der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong>, beauftragt.<br />

Ergebnis:<br />

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass keine bundesweite bzw. allgemein<br />

gültige – von den einzelnen Geltungsbereichen der Landesgesetze losgelöste<br />

– Legaldefinition des Begriffes „Wachhund“ existiert. Nach der<br />

Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein derartiger Begriff<br />

nach den „allgemeinen Auslegungsregeln“ zu verstehen. Wenn andere<br />

systematische oder teleologische Überlegungen nichts anderes erfordern,<br />

ist zunächst von der Bedeutung eines Begriffes im allgemeinen Sprachgebrauch<br />

auszugehen. Ein Hund, der zum Zweck der Bewachung von<br />

Eigentum eingesetzt wird, wird im allgemeinen Sprachgebrauch regelmäßig<br />

als Wachhund bezeichnet.<br />

Auf keinen Fall dürfen Hunde, die für Wachzwecke Verwendung<br />

finden, mit Diensthunden „verwechselt“ werden. Unter Diensthunde<br />

sind jene Hunde zu verstehen, die im Rahmen der Hoheitsverwaltung<br />

Verwendung finden. Die Bezeichnung Diensthund findet sich unter<br />

anderem im § 10 Waffengebrauchsgesetz und in den §§ 17 und 18 Militärbefugnisgesetz.<br />

Vor diesem Hintergrund erscheint es nach Meinung der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> angezeigt zu hinterfragen, inwieweit der Begriff<br />

Wachhunde in der Hundeabgabeverordnung noch aufrechterhalten<br />

werden soll und inwieweit für Hunde, die für Wachzwecke eingesetzt<br />

werden, weiterhin abgaberechtliche Erleichterungen gewährt werden<br />

sollen. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass es aufgrund des<br />

aktuellen Standes der Technik effizientere Einrichtungen zum Schutz<br />

von Eigentum als Hunde gibt.<br />

Zur Frage einer allfälligen Lärmbelästigung durch Wachhunde darf<br />

auf eine Rechtsprechung des UVS Kärnten verwiesen werden. Dieser<br />

kam in einer Erkenntnis zu dem Schluss, dass das Bellen oder Heulen<br />

eines Hundes, das die Nachbarn stört, insbesondere zur Nachtzeit,<br />

als ungebührlicherweise störende Lärmerregung strafbar sei. Dabei sei es<br />

ohne Relevanz, ob es sich um einen Wachhund handelt. Es sei rechtlich<br />

unerheblich, aus welchem Grund ein Hund übermäßig bellt. Es sei die<br />

Ruhe der Mitmenschen wichtiger, als der etwaige praktische Zweck,<br />

den der Tierhalter mit der Tierhaltung erreichen will, wie etwa vorliegend<br />

die Bewachung. Die Rücksicht auf die Mitmenschen verlange es, dass der<br />

Hund entsprechend seiner Funktion anschlage oder Laut gebe, es besteht<br />

aber keine „Bell-Freiheit“. Ähnlich entschieden haben auch der UVS Tirol<br />

sowie der Verwaltungsgerichtshof.<br />

Das Rechtsgutachten liegt in der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> auf.<br />

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www.tieranwalt.at TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Projekt: Betreuung der Tiere von Menschen ohne Wohnsitz<br />

Projekt: Kastration von Streunerkatzen<br />

Hintergrund:<br />

Das im Jahre 2005 begonnene Sozialprojekt hat sich im Jahre <strong>2007</strong><br />

neben einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Verein Axxept<br />

dahingehend erweitert, als auch andere soziale und karitative Einrichtungen<br />

wie das Frauenhaus der Caritas <strong>Wien</strong> oder die VinziRast (Notschlafstelle<br />

für Obdachlose) im Einzelfall bei der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong><br />

Unterstützung finden können. Die Unterstützung umfasst die notwendige<br />

tierärztliche Betreuung durch zwei Tierärztinnen, die der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> die Sachkosten wie Medikamente in Rechnung stellen,<br />

sowie im Notfall die Versorgung der Tiere mit Futter. Der Verein der<br />

Krone Tierecke unterstützte auch im Jahre <strong>2007</strong> dieses Projekt als Partner<br />

und Sponsor.<br />

Ziel:<br />

Durch die Unterstützung der Arbeit des Vereins Axxept sowie anderer<br />

sozialer und karitativer Einrichtungen sollen Rahmenbedingungen geschaffen<br />

werden, die es auch aus tierschutzrelevanter Sicht ermöglichen,<br />

dass Randgruppen und Menschen in Notsituationen Tiere, die für sie eine<br />

wichtige Funktion bei der Organisation ihres Lebens darstellen, behalten<br />

und entsprechend den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sowie des<br />

<strong>Wien</strong>er Tierhaltegesetzes pflegen und betreuen können.<br />

Ergebnis:<br />

Derzeit ist die tierärztliche Betreuung von ca. 60 Tieren, meist Hunden,<br />

sichergestellt.<br />

Die Finanzierung der notwendigen Medikamente und Impfstoffe erfolgt<br />

auf Vermittlung der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> in dankenswerter<br />

Weise zu einem großen Teil durch die Krone Tierecke sowie durch eine<br />

gemeinnützige Privatstiftung. Weiters konnten durch die Unterstützung<br />

der Krone Tierecke zusätzliche Futterspenden beschafft werden, die von<br />

den Organisationen und Vereinen bei Bedarf zur Verteilung gebracht<br />

werden.<br />

Vogelschlag<br />

Hintergrund:<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> tritt für einen verantwortungsbewussten<br />

Umgang mit allen Tieren ein. Dazu zählen auch die verwilderten<br />

Katzen, die in <strong>Wien</strong> – mehr oder weniger abhängig von der Betreuung<br />

durch TierfreundInnen – leben.<br />

Diese so genannten Streunerkatzen sind kaum an ein Leben als Heimtier<br />

zu gewöhnen. Aus der Sicht des Tierschutzes ist daher die Kastration<br />

der Tiere und das anschließende Freilassen in ihrer gewohnten Umgebung<br />

das Mittel der Wahl. Durch die Kastration wird die unkontrollierte Vermehrung<br />

der Katzen hintangehalten. Da die Tiere in ihr Territorium zurückkehren,<br />

wird auch ein Nachzug von unkastrierten Katzen verhindert.<br />

Durch die Zusammenarbeit mit dem Katzenheim Freudenau, der Tierecke<br />

der Kronen Zeitung, mit diversen Sponsoren sowie engagierten<br />

TierärztInnen und der Veterinärmedizinischen Universität <strong>Wien</strong>, die sich<br />

in dankenswerter Weise bereit erklärt haben, die Tiere kostenlos zu behandeln,<br />

ist es gelungen, seit dem Start der Aktion über 500 Streunerkatzen<br />

zu kastrieren.<br />

Ziel:<br />

Hintanhaltung der unkontrollierten Vermehrung verwilderter Hauskatzen.<br />

Aufklärung der Bevölkerung über eine tiergerechte und gesetzeskonforme<br />

Haltung von Hauskatzen, insbesonders in den Fällen, in denen die<br />

Tiere unkontrollierten Zugang ins Freie haben.<br />

Ergebnis:<br />

Im Jahre <strong>2007</strong> konnten mehr als 160 Katzen eingefangen, kastriert und<br />

wieder vor Ort freigelassen werden. Die Koordination dieser Aktion erfolgte<br />

durch die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong>.<br />

Hintergrund:<br />

Der Anprall von Vögeln an Glasflächen ist eine der häufigsten vom<br />

Menschen verursachten Todesursache bei diesen Tieren. Durch den<br />

zunehmenden Einsatz von Glas in der Architektur gewinnt das Thema<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Vogelschlag immer mehr an Bedeutung. Studien der <strong>Wien</strong>er Umweltanwaltschaft<br />

zeigen anhand verschiedener Muster, dass – im Gegensatz<br />

zu den vielfach aufgeklebten schwarzen Greifvogelsilhouetten, die Vogelschlag<br />

nicht verhindern können – nur vollflächig markierte Glasscheiben<br />

für Vögel als Hindernis wahrnehmbar sind. Beispielsweise können zwei<br />

Zentimeter breite weiße Streifen in einem Abstand von 10 bis 15 Zentimetern<br />

Vogelfallen ebenso entschärfen wie Quadrate und Punkte mit einem<br />

Deckungsgrad von zirka 20 Prozent.<br />

Ziel:<br />

• Reduzierung des Vogelschlages durch vollflächig markierte<br />

Glasscheiben<br />

• Information der Öffentlichkeit, dass die vielfach aufgeklebten<br />

schwarzen Greifvogelsilhouetten keinen Schutz vor Vogelschlag bieten<br />

Ergebnis (Zwischenergebnis):<br />

In einem Pilotprojekt zur Verhinderung von Vogelschlag wurden im<br />

Amtshaus Muthgasse (1190, Muthgasse 62) in Zusammenarbeit der <strong>Wien</strong>er<br />

Umweltanwaltschaft, der MA 34 – Bau- & Gebäudemanagement, den<br />

<strong>Wien</strong>er Linien und der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> markierte Folien in<br />

einem Glasdurchgang angebracht. In einem nächsten Schritt wurde im<br />

Jahre <strong>2007</strong> die Wirksamkeit dieser Folien anhand einer wissenschaftlichen<br />

Untersuchung qualitativ untersucht und die Beklebung eines gesamtes<br />

Durchganges durchgeführt, um die Tauglichkeit der Folien unter Praxisbedingungen<br />

zu testen und nachzuweisen.<br />

Projekt: Dissertation über Hundeausbildung und ihre Auswirkung<br />

auf die Mensch-Tier-Beziehung,Verhalten und Gehorsam<br />

Hintergrund:<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> tritt für einen verantwortungsbewussten<br />

Umgang mit Tieren ein und möchte durch ihre Tätigkeit einen<br />

Beitrag zu einem konfliktfreieren Zusammenleben von Mensch und Tier<br />

in der Großstadt leisten.<br />

Vor diesem Hintergrund unterstützte die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong><br />

im Jahr <strong>2007</strong> eine Dissertation der Veterinärmedizinischen Universität<br />

<strong>Wien</strong>, Institut für Tierhaltung und Tierschutz, Univ. Prof. Dr. Josef Troxler,<br />

die ausschließlich Fragen zur Hundehaltung in <strong>Wien</strong> zum Inhalt hatte.<br />

Das Thema der Dissertation lautete: Hundeausbildung und ihre Auswirkung<br />

auf die Mensch-Tier-Beziehung, Verhalten und Gehorsam des<br />

Hundes.<br />

Das Projekt war in zwei Teile gegliedert: Im Pilotprojekt sollte mit Fragebögen<br />

der aktuelle Stand der Thematik erhoben werden, im Hauptteil<br />

wurden gezielte Untersuchungen zu den sich aus den Fragebögen ergebenden<br />

Problembereichen durchgeführt.<br />

Die Untersuchung hat sich ausschließlich auf Hunde, die in <strong>Wien</strong><br />

gehalten werden, bezogen. Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> hatte die<br />

Möglichkeit, zusätzlich zu den für die Fragestellung notwendigen Erhebungen<br />

einen Fragebogen beizulegen, der konkret Aufschluss über<br />

Akzeptanz bzw. etwaige Defizite betreffend den freiwilligen <strong>Wien</strong>er<br />

Hundeführschein und die Nutzung und Beurteilung der in <strong>Wien</strong> eingerichteten<br />

Hundezonen und Hundefreilaufflächen gibt. Dieser Fragebogen<br />

wurde unabhängig vom Fortgang der Dissertation durch die Dissertantin<br />

ausgewertet und das Ergebnis der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> zur Verfügung<br />

gestellt. Der gegenständliche Fragebogen wurde in Kooperation<br />

mit der Geschäftsgruppe Umwelt erstellt.<br />

Durch markierte Glasscheiben<br />

werden Fenster<br />

für Vögel als Hindernisse<br />

wahrnehmbar<br />

Die für die Dissertation notwendigen Adressen von in <strong>Wien</strong> ansässigen<br />

HundehalterInnen wurden über die Magistratsabteilung 60 von der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> zur Verfügung gestellt. Um zu einer statistisch<br />

gesicherten Aussage kommen zu können, mussten etwa 1.000 Fragebögen<br />

ausgewertet werden. Auf Grund von Erfahrungswerten über<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Rückläufe bei anderen vergleichbaren Befragungen war es notwendig,<br />

zwischen 5.000 und 10.000 HundehalterInnen anzuschreiben, die repräsentativ<br />

für ganz <strong>Wien</strong> waren, d.h. es sollten alle Bezirke Berücksichtigung<br />

finden. Um die Bereitschaft der Teilnahme an der Befragung zu erhöhen,<br />

wurde die Fragebogenaktion mit einem von Royal Canin gesponserten<br />

Gewinnspiel kombiniert.<br />

rInnen würden dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen. (Fehlende<br />

Werte in 121 Fällen, 8,6 %)<br />

Hundezonen werden von 303 (21,6 %) <strong>Wien</strong>er HundehalterInnen oft<br />

besucht, von 419 (29,8 %) HundehalterInnen manchmal und von 643<br />

(45,8 %) HundehalterInnen gar nicht. (Fehlende Werte in 40 Fällen, 2,8 %)<br />

Ziel:<br />

Durch die Beteiligung an der Dissertation war es möglich, statistisch<br />

abgesicherte Angaben über die Akzeptanz bzw. etwaige Defizite betreffend<br />

den freiwilligen <strong>Wien</strong>er Hundeführschein und die Nutzung und<br />

Beurteilung der in <strong>Wien</strong> eingerichteten Hundezonen und Hundefreilaufflächen<br />

zu erhalten.<br />

Ergebnis:<br />

893 (63,6 %) der <strong>Wien</strong>er HundehalterInnen gaben an, den <strong>Wien</strong>er<br />

Hundeführschein zu kennen. 469 (33,4 %) HundehalterInnen kennen ihn<br />

nicht. (Fehlende Werte in 43 Fällen, 3,1 %)<br />

Die Einstellung zum <strong>Wien</strong>er Hundeführschein ist bei 913 (65 %) HundehalterInnen<br />

positiv, bei 219 (15,6 %) HundehalterInnen negativ. (Fehlende<br />

Werte in 273 Fällen, 19,4 %)<br />

1281 (91,2 %) HundehalterInnen haben den <strong>Wien</strong>er Hundeführschein<br />

nicht absolviert, 55 (3,9 %) HundehalterInnen geben an, den <strong>Wien</strong>er Hundeführschein<br />

mit ihrem Hund absolviert zu haben. (Fehlende Werte in<br />

69 Fällen, 4,9 %)<br />

Von den HundeführscheinabsolventInnen fanden 54 (98,2 %) die Unterlagen<br />

zum Führschein verständlich, nur 1 (1,8 %) AbsolventIn bejahte die<br />

Frage nicht.<br />

Die Anreize zur Absolvierung – der einmalige Erlass der Hundesteuer<br />

im darauffolgenden Jahr und eine Geschenkbox – wurden von 638 (45,4 %)<br />

HundehalterInnen als attraktiv genug beurteilt. 581 (41,4 %) HundehalterInnen<br />

teilten diese Meinung nicht. (Fehlende Werte in 186 Fällen, 13,2 %)<br />

Für eine Erleichterung des Maulkorb- und Leinengebotes würden<br />

699 (49,8 %) der HundehalterInnen eine im Bereich Gehorsam anspruchsvollere<br />

Hundeführscheinprüfung absolvieren, 585 (41,6 %) Hundehalte-<br />

Round Table mit Tierschutz-NGOs<br />

Hintergrund:<br />

NGOs stellen einen qualifizierten Teil der am Tierschutz interessierten<br />

Öffentlichkeit dar, die aber im Tierschutzrat nur mit einer Stimme vertreten<br />

sind. Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> sieht es daher als eine ihrer Aufgaben,<br />

den NGOs zusätzlich eine Plattform zum Informationsaustausch und<br />

zur Artikulierung von Wünschen, Anliegen und Forderungen zu bieten.<br />

An den Treffen haben im Jahr <strong>2007</strong> folgende Organisationen teilgenommen:<br />

• ARGE Papageienschutz<br />

• BirdLife<br />

• Bund der Tierversuchsgegner<br />

• Österreichischer Tierschutzverein<br />

• Tierrechtsverein Canis<br />

• Verein gegen Tierfabriken<br />

• Verein Meerschweinchenfreunde<br />

• VierPfoten<br />

• <strong>Wien</strong>er Tierschutzverein<br />

Ziel:<br />

Unmittelbares Ziel ist der regelmäßige gegenseitige Informationsaustausch<br />

mit NGOs.<br />

Ergebnis:<br />

Im Jahr <strong>2007</strong> fanden insgesamt vier Treffen in der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> statt. Neben der Diskussion über die Umsetzung der Bestimmungen<br />

des Bundestierschutzgesetzes dienten die Treffen dem Informationsaustausch<br />

über Sachthemen wie Zootierhaltung, Schädlingsbekämpfung,<br />

Pferdehaltung, Haltung von Tieren in Zoofachgeschäften sowie Tierschutzaspekte<br />

im Zusammenhang mit der Hundehaltung und -ausbildung.<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Aktivitäten der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> im Zusammenhang<br />

mit der Europäischen Union<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> sieht es als wichtige Aufgabe an,<br />

die Interessen des Tierschutzes auch auf EU-Ebene zu vertreten. Die Tätigkeiten<br />

in diesem Zusammenhang sind vielfältig. Nachfolgend sollen ausgewählte<br />

Bereiche näher beschrieben werden:<br />

Networking, Lobbying<br />

Es gibt viele Organisationen (wie Landwirtschaftsverbände oder die<br />

Wirtschaftslobby), die auf europäischer Ebene ihre Interessen vertreten.<br />

Nur ein kleiner Teil davon setzt sich für Tierschutzanliegen ein – dafür<br />

aber umso effektiver. Die Möglichkeit, auf informelle Art die Interessen<br />

des Tierschutzes auf EU-Ebene zu vertreten, wird auch von der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> genutzt.<br />

So wirkt die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> am EUROCITIES-Netzwerk<br />

(www.eurocities.org) mit – einer eigenständigen und nicht profitorientierten<br />

Vereinigung, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Interessen der europäischen<br />

Großstädte gegenüber der EU zu vertreten.<br />

Über Europa hinausgehend ist die Mitgliedschaft der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> bei der World Society for the Protection of Animals<br />

(WSPA), der Welttierschutzgesellschaft. Die WSPA wurde 1980 durch das<br />

Zusammenlegen von zwei seit den 60er Jahren bestehenden Welttierschutzorganisationen<br />

– der ISPA (International Society for the Protection<br />

of Animals) und der WFPA (World Federation for the Protection of<br />

Animals) – gegründet.<br />

Das magistratsübergreifend organisierte Programm leistet einen wichtigen<br />

Beitrag zum Erhalt einer gesunden Umwelt und zum Tierschutz.<br />

Um diese Effekte zu maximieren, ist es der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong><br />

ein Anliegen, die Projektergebnisse europaweit bekannt zu machen.<br />

Entsprechende Maßnahmen umfassen z.B. die Teilnahme an einschlägigen<br />

internationalen Veranstaltungen, wie der „Respiro“. Die Konferenz<br />

fand im Dezember <strong>2007</strong> in Lille statt und brachte VertreterInnen der Politik,<br />

Verwaltung, Wissenschaft und NGOs aus ganz Europa zusammen.<br />

Verbreitung von <strong>Wien</strong>er Best Practice-Beispielen<br />

Im Rahmen ihrer Rolle als „Informationsdrehscheibe“<br />

beschäftigt sich die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> nicht nur mit der Mitverfolgung der aktuellen<br />

Entwicklung der EU-Tierschutzpolitik. Ebenso<br />

wichtig ist es uns, <strong>Wien</strong>er Know-how auf europäischer<br />

Ebene bekannt zu machen. Dazu gehört z. B.<br />

die Etablierung des Programms „ÖkoKauf <strong>Wien</strong>“<br />

(www.oekokauf.wien.at) – mit der Forcierung der<br />

umweltfreundlichen und tiergerechten Beschaffung<br />

– als internationales Best Practice-Beispiel.<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

5.<br />

Mitwirkung<br />

an stadtweiten Aktivitäten<br />

und ÖNORM<br />

MITWIRKUNG AM GROSSPROJEKT „ÖkoKauf <strong>Wien</strong>“<br />

Hintergrund:<br />

Das Programm „ÖkoKauf <strong>Wien</strong>“ www.oekokauf.wien.at beschäftigt<br />

sich mit der Ökologisierung des gesamten Einkaufs (Beschaffung) der<br />

innerhalb der Stadtverwaltung benötigten Produkte, Materialien und<br />

Leistungen. Dafür werden laufend Kriterien erarbeitet. Eines der Ziele ist<br />

der forcierte Einsatz von Produkten aus der tiergerechten Landwirtschaft<br />

in den Menüplänen der <strong>Wien</strong>er Kindergärten, von Schulen, Spitälern und<br />

Pensionistenwohnhäusern. Tiergerechte Haltung bedeutet für Nutztiere<br />

u. a.:<br />

• ausreichend Auslauf ins Freie<br />

• ausreichend große Stallfläche<br />

• keine Käfighaltung<br />

• keine vorbeugende Verabreichung von Antibiotika<br />

• keine Leistungsförderer<br />

Ziel:<br />

• Mitarbeit an den Kriterienkatalogen von „ÖkoKauf“ <strong>Wien</strong><br />

• Bewusstseinsbildung zu den Themen Produkte aus tiergerechter<br />

Landwirtschaft und tiergerechtem Konsum<br />

• gemeinsames Auftreten bei Veranstaltungen<br />

• Mitarbeit im „ÖkoKauf“-Öffentlichkeitsausschuss, um den Tierschutzgedanken<br />

mitzutransportieren<br />

Ziege näher bringen und die Unterschiede in den Haltungsformen<br />

aufzeigen.<br />

Mit ausgewählten Bildern und kindergerecht formulierten Texten werden<br />

die Ansprüche und unterschiedlichen Haltungsformen der typischen<br />

„Bauernhoftiere“ vorgestellt – ohne radikale Botschaften, aber mit einer<br />

Fülle von Informationen über tierfreundliche Alternativen zu Käfighaltung<br />

& Co. Das Tierquartett kann kostenlos über www.oekokauf.wien.at<br />

unter der Rubrik „Informationsmaterial“ bestellt werden.<br />

LOKALE AGENDA (LA) 21 IN WIEN<br />

Hintergrund:<br />

Der ursprünglich aus dem Lateinischen stammende Begriff Agenda<br />

bedeutet „was zu tun ist“. Die Zahl 21 bezeichnet das 21. Jahrhundert.<br />

Bei einem LA 21-Prozess werden daher gemeinsam mit den BürgerInnen<br />

einer lokalen Einheit (wie Stadt, Stadtteil, Gemeinde) Programme und<br />

Projekte für eine nachhaltige Entwicklung erarbeitet.<br />

Umsetzung in <strong>Wien</strong>: Der <strong>Wien</strong>er Gemeinderat hat im Mai 2002 ein<br />

Organisationsmodell für eine <strong>Wien</strong>-weite LA 21 beschlossen. Basisbaustein<br />

des Modells ist der Verein „Lokale Agenda 21 in <strong>Wien</strong>“ – als zentrale Stelle<br />

der Koordination, der Finanzierung und der Förderung der LA 21-Prozesse.<br />

Mit dem <strong>Wien</strong>er Organisationsmodell geht die Stadt neue Wege.<br />

Anders als bei den meisten anderen Stadtverwaltungen ist der <strong>Wien</strong>er<br />

LA 21-Prozess dezentral ausgerichtet und umfasst derzeit die Gemeindebezirke<br />

3, 4, 5, 7, 8, 9, 15, 22 und 23.<br />

Dabei wird den Bezirken größtmöglicher Gestaltungsfreiraum gegeben,<br />

um eine hohe lokale Aktivierung und starke Identifizierung mit dem<br />

Agendaprozess zu erreichen.<br />

Mehr Informationen: www.la21wien.at<br />

Ergebnis:<br />

Als gemeinsames Projekt von ÖkoKauf <strong>Wien</strong> und der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> wurde 2006 das Tierquartett „Schöner Leben für<br />

Schwein & Co – Was macht diese Tiere froh?“ produziert und <strong>2007</strong> auf<br />

verschiedenen Veranstaltungen (z. B. im Rahmen des <strong>Wien</strong>er Ferienspiels)<br />

präsentiert. Das Spiel soll Kindern die Bedürfnisse und Haltungsbedingungen<br />

von Huhn, Kaninchen, Pute, Rind, Schaf, Schwein und<br />

Ziel:<br />

Mitwirkung an der LA 21 in <strong>Wien</strong> durch Mitarbeit im ExpertInnengremium<br />

„LA 21 Team Magistrat“, das als Drehscheibe zwischen der<br />

Stadtverwaltung und den LA 21-Prozessen fungiert. Die Aufgaben der<br />

<strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> umfassen u.a. das Aufgreifen von tierschutzrelevanten<br />

Themen der LA 21-Prozesse und die Unterstützung der<br />

zuständigen Gremien mit Fachwissen.<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Ergebnis:<br />

Durch die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> wurden u. a. die Themen<br />

„Hundehaltung in der Großstadt“ und „Das konfliktfreie Zusammenleben<br />

von Mensch und Tier im urbanen Bereich“ eingebracht.<br />

Ziel:<br />

Die ÖNORM-Kennzeichnung von Heimtier-Zubehör sowie von Produkten<br />

für die Heimtierhaltung soll den KonsumentInnen beim Kauf die<br />

Sicherheit geben, dass diese Produkte nicht nur den tierschutzrechtlichen<br />

Anforderungen entsprechen, sondern darüber hinaus, mehr als in den<br />

einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gefordert, den ethologischen<br />

Bedürfnissen der Tiere Rechnung tragen.<br />

Ergebnis:<br />

Derzeit gliedert sich das Komitee in folgende Arbeitsgruppen:<br />

ON-AG 247.01 Katzenstreu<br />

ON-AG 247.02 Haltungssystem für Heimtiere<br />

Önorm<br />

Im Bereich der Fachausschüsse arbeiten Experten aus den Bereichen<br />

Veterinärmedizinische Universität <strong>Wien</strong>, Zoofachhandel, <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> und der Tierschutzverein mit. Seitens des Österreichischen<br />

Normungsinstitutes wird das Gremium von Frau Dipl.-Ing. (FH)<br />

Dagmar Schermann betreut.<br />

Hintergrund:<br />

Das Österreichische Normungsinstitut ist eine unparteiische Plattform<br />

für die Schaffung von Normen und Regelwerken in Österreich. Auf der<br />

Basis des Normengesetzes 1971 bezweckt der „Verein Österreichisches<br />

Normungsinstitut“ durch seine Tätigkeit auf gemeinnütziger Basis unter<br />

Berücksichtigung ökonomischer und umweltrelevanter Aspekte eine Steigerung<br />

der qualitativen Effizienz wirtschaftlichen Handelns, der Kompatibilität<br />

von Produkten und Dienstleistungen sowie eine Erleichterung<br />

des nationalen, europaweiten und internationalen Austausches von Produkten<br />

und Dienstleistungen.<br />

Vom Normungsinstitut wurde nach der ÖNORM betreffend die Haltung<br />

von Meerschweinchen im Jahre <strong>2007</strong> die ÖNORM 1005 – Haltung<br />

von Meerschweinchen veröffentlicht.<br />

Die ÖNORM beschreibt die Haltung von Meerschweinchen in privater<br />

Obhut (einschließlich ihre Haltung z. B. in Kindergärten und Altersheimen),<br />

insbesondere im Hinblick auf die Beschaffenheit und Ausstattung<br />

von Unterkünften und Haltungssystemen. Ziel der ÖNORM ist die<br />

Optimierung der Haltungsbedingungen unter dem Aspekt der Tiergerechtheit.<br />

Das Komitee ON-K 247 des Österreichischen Normungsinstitutes<br />

befasst sich erstmalig in der Geschichte des Normungsinstitutes mit der<br />

Normung von tiergerechtem Heimtier-Zubehör, Produkten für die Heimtierhaltung,<br />

Systemen für tiergerechte Haltung von Heimtieren und<br />

Systemen für tiergerechtes Lehren (Ausbildung, Abrichten) von Heimtieren.<br />

Dabei wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bundestierschutzgesetzes<br />

eine Optimierung der Haltungsbedingungen der<br />

Heimtiere unter dem Aspekt der Tiergerechtheit angestrebt.<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> war an der Erstellung der ÖNORM<br />

S 1005 beteiligt und misst ihr auch große Bedeutung bei. Die nun vorliegende<br />

ÖNORM ist für TierfreundInnen eine wertvolle Hilfe für die tiergerechte<br />

Haltung von Meerschweinchen und kann über das Normungsinstitut,<br />

1020, Heinestraße 38 (Tel.: 21300-805, www.on-norm.at) bezogen<br />

werden.<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

6.<br />

Bewusstseinsbildung –<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Gemäß den Bestimmungen des Bundestierschutzgesetzes sind Bund,<br />

Länder und Gemeinden verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit<br />

und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen.<br />

In diesem Konnex sieht die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> eine<br />

ihrer Aufgaben darin, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit das Tierschutzwissen<br />

und das Bewusstsein der Bevölkerung für einen verantwortungsvollen<br />

Umgang mit dem Mitgeschöpf Tier zu fördern, zu intensivieren<br />

und zu festigen.<br />

Eine grobe Einteilung der diesbezüglichen Aktivitäten lässt sich wie<br />

folgt treffen:<br />

• Beschaffung und Aufbereitung<br />

von tierschutzrelevanten<br />

Informationen (zum Beispiel Mitarbeit<br />

in ÖNORM-Arbeitskreisen,<br />

diverse Recherchearbeiten, Vergabe<br />

von Forschungsprojekten,<br />

Veranstaltung von Round Tables)<br />

• Weitergabe von Informationen<br />

(zum Beispiel über<br />

www.tieranwalt.at, in Form von<br />

Pressearbeit, Stellungnahmen,<br />

Foldern, Studien, Vorträgen, Auskünfte<br />

an einzelne BürgerInnen)<br />

Wir versuchen dabei laufend unsere „Produktpalette“ den aktuellen<br />

Entwicklungen anzupassen und bekannt zu machen. Unsere Präsenz in<br />

den Medien, vor allem in den Printmedien, aber auch in Radio und Fernsehen,<br />

hat sich nach dem guten Start im Jahr 2005 auch im Berichtszeitraum<br />

weiter positiv entwickelt.<br />

Webauftritt der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong>: www.tieranwalt.at<br />

Hintergrund:<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> hat unter<br />

anderem den gesetzlichen Auftrag, die Interessen<br />

des Tierschutzes zu vertreten. Dazu dienen auch<br />

moderne Medien wie eine eigene Homepage,<br />

die der Kommunikation mit BürgerInnen sowie<br />

der direkten Information und der Auseinandersetzung<br />

mit aktuellen Tierschutzthemen dient.<br />

Mit Hilfe eines eigenen Formulars auf der Homepage können BürgerInnen<br />

ihre Anliegen direkt an die TOW herantragen.<br />

Ziel:<br />

• direkte, zu jeder Zeit abrufbare Kommunikation mit BürgerInnen<br />

• schnelle Reaktion auf aktuelle Entwicklungen<br />

• breite Streuung des Informationsflusses<br />

• auffindbar durch Suchmaschinen, etc.<br />

• wegfallende Druckkosten<br />

• Entlastung der telefonischen Beratung<br />

• Ergänzung zu anderen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit<br />

• jederzeit erweiterbar (im Gegensatz zu Printmedien)<br />

• Zurverfügungstellung aktueller Daten im Zusammenhang<br />

mit dem <strong>Wien</strong>er Hundeführschein<br />

Ergebnis:<br />

Im Jahr <strong>2007</strong> konnten knapp 165.000 Zugriffe registriert werden.<br />

Nachfolgend finden sich die Überschriften der <strong>2007</strong> online gestellten<br />

Artikel:<br />

• Wildtiere in Zirkussen<br />

• ÖNORM S 1005 – Haltung von Kaninchen<br />

• Generelles Enthornungsverbot bei Ziegen aufgehoben<br />

• ProbandInnen für Studie „Mensch-Hund-Beziehung“ gesucht<br />

• TOW unterstützt Studie zur Hundehaltung<br />

• Gefahr für Amphibien gebannt<br />

• Haltung von exotischen Wildtieren<br />

• Wissenschaftliche Arbeit zu Hundefreilaufbereichen<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

• Änderung des Bundestierschutzgesetzes geplant<br />

• Katzen jetzt vor Fensterstürzen schützen!<br />

• <strong>Wien</strong>er Hundeführschein – PrüferInnenauswahl durch<br />

Zusatzinformationen erleichtert<br />

• Tipps zur Hundehaltung<br />

• Tipps zur Katzenhaltung<br />

• Streit um Singvogelfang: VfGH hob Ausstellungsverbot auf<br />

• Tierschutzpreis <strong>2007</strong> der TOW<br />

• Katzenhaltung in <strong>Wien</strong>er Kleingartenanlagen<br />

• Tiere sind keine lebenden Geschenke!<br />

• TOW begrüßt Einfuhr- und Handelsverbot für Robben-Produkte<br />

• Tierärztliche Hilfe für Hunde von HalterInnen ohne Wohnsitz<br />

• Gesetzliche Bestimmungen zur Papageienhaltung<br />

• Tiergerechte Papageienhaltung<br />

• EU-Umfrage über Tierschutz<br />

• Hund im Auto – Tod durch Hitzschlag<br />

• Crustastun – Tiergerechtes Betäubungs- und Tötungssystem<br />

für Krustentiere<br />

• Fachtagung „Papageienhaltung und Tierschutz“ stieß auf großes<br />

Interesse<br />

• EU-Importverbot für Hunde- und Katzenfelle<br />

• Tierversuchsstatistik 2006 veröffentlicht<br />

• Hitze-Tipps der TOW für Hund, Katz & Co.<br />

• <strong>Wien</strong>er Hundeführschein<br />

• Neue Halle für Pferdetherapie im Otto Wagner Spital<br />

• Wichtige gesetzliche Änderungen im Bereich des Tierschutzes<br />

• Tipps der TOW zum „Hunde“-Schulbeginn<br />

• Bio-Catering – Genuss mit Verantwortung<br />

• <strong>Wien</strong>er Hunde-ABC: Hunderatgeber im Taschenformat<br />

• Empfehlungen des Tierschutzrates veröffentlicht<br />

• Welttierschutztag – Gratisaktion zum <strong>Wien</strong>er Hundeführschein<br />

• Aktionstag „Hund in <strong>Wien</strong>“ war großer Erfolg<br />

• Chipaktion läuft noch bis Ende Oktober<br />

• TOW warnt vor unüberlegter Anschaffung von Schlange,<br />

Papagei und Co.<br />

• Ganslzeit – es ist wieder soweit!<br />

• Kundmachung betreffend den Lehrgang über Tierhaltung<br />

und Tierschutz<br />

• Hund und Kaufrecht<br />

• Frauenberger übt Kritik an Novelle zum Tierschutzgesetz<br />

• Tiere sind kein Spielzeug<br />

• 3. <strong>Wien</strong>er Tierschutzpreis verliehen<br />

• Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke<br />

Bewusstseinsbildung Legehennenhaltung –<br />

Kampagne zur Eierkennzeichnung („Augen auf beim Eierkauf“)<br />

Hintergrund:<br />

EU-weit müssen seit dem 1. Januar 2004 Eier bzw. deren Verpackung<br />

im Handel verpflichtend nach dem Haltungssystem, dem Herkunftsland<br />

und der Verpackungsstelle gekennzeichnet werden. Anders als vorher<br />

müssen jetzt auch Käfigeier als solche gekennzeichnet werden.<br />

Ziel:<br />

In dem Wirrwarr der Phantasiebezeichnungen (z. B. „Eier frisch<br />

vom Bauernhof“) haben es die KonsumentInnen bisher schwer gehabt,<br />

Käfig-Eier auch als solche zu erkennen und entsprechend zu meiden.<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> möchte die Bevölkerung über die nun<br />

eindeutige Kennzeichnung informieren und motivieren, auf Eier aus<br />

Käfighaltung zu verzichten.<br />

Haltungssysteme „Ökologische Haltung“ und „Freilandhaltung“<br />

Diese Haltungsformen sind die tiergerechtesten!<br />

Die Hennen haben Zugang zu einem Auslauf ins Freie und können<br />

ihrem Bedürfnis nach Scharren, Sandbaden, Picken und Bewegung am<br />

ehesten nachgehen.<br />

Die ökologische Legehennenhaltung unterscheidet sich von der konventionellen<br />

Freilandhaltung vor allem in der Fütterung: bei der erstgenannten<br />

Haltungsform müssen die Hennen mit Futter aus biologischem<br />

Anbau gefüttert werden. Zusätzlich bestehen Restriktionen hinsichtlich<br />

des Einsatzes von Medikamenten und leistungsfördernder Substanzen.<br />

Während die „Bio-Eier“ mit einer „0“ vor der Herkunftslandbezeichnung<br />

gekennzeichnet sind, beginnt der Ei-Stempelaufdruck von Eiern<br />

aus Freilandhaltung mit der Ziffer „1“ (danach folgen Herkunftslandbezeichnung<br />

und Legebetriebcode).<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Haltungssystem „Bodenhaltung“<br />

(„2“ als erste Ziffer des Ei-Stempelaufdrucks)<br />

Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine Stallhaltung, in der der<br />

Boden zu mindestens einem Drittel mit Stroh, Sand oder Torf eingestreut<br />

sein muss. Der Rest besteht aus Latten- oder Gitterrosten. Im Unterschied<br />

zur Freilandhaltung steht den Hennen weniger „Stallplatz“ zur Verfügung<br />

und der uneingeschränkte Auslauf ins Freie bleibt ihnen verwehrt.<br />

Haltungssystem „Käfighaltung“<br />

(„3“ als erste Ziffer des Ei-Stempelaufdrucks)<br />

Die Hennen werden in Drahtkäfigen gehalten, die in mehreren Etagen<br />

übereinander angeordnet sind. Die Tiere stehen auf Drahtgitterböden,<br />

sie haben keine Sitzstangen und keine Nester. Die Eier rollen über einen<br />

Bodenrost mit Gefälle automatisch ab. Die Tiere leben äußerst beengt und<br />

haben keine Möglichkeit, natürlichen Verhaltensweisen nachzugehen.<br />

So sind Scharren und Picken auf dem Gitterboden nicht möglich.<br />

Aus Platzmangel können sich die Tiere nicht einmal strecken oder ihr<br />

Gefieder putzen – schlimmer noch: an manchen Stellen im Käfig ist ihnen<br />

sogar das aufrechte Stehen verwehrt! Die resultierende Bewegungsarmut<br />

bewirkt unter anderem Lähmungserscheinungen und Knochenschwäche.<br />

Ergebnis:<br />

• Verteilung von Informationsblättern und Plakaten<br />

• Pressemitteilung Welt-Ei-Tag<br />

• Eigener Schwerpunkt auf Homepage<br />

Broschüre Hund und Kaufrecht<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> hat unter dem Titel „Hund und<br />

Kaufrecht“ eine Broschüre produziert, die alle, die sich einen Hund zulegen<br />

wollen, umfassend informiert. Denn leider fallen KäuferInnen immer<br />

wieder auf unseriöse Angebote herein und großes Tierleid ist dabei die<br />

Folge. Die Broschüre wurde von Tierschutzstadträtin Sandra Frauenberger<br />

im Rahmen einer Medienkonferenz präsentiert.<br />

Mit der vorliegenden Broschüre liegt ein Leitfaden für den Hundekauf<br />

vor, der nicht nur auf die Aspekte des Tierschutzes, sondern auch auf die<br />

Rechtsansprüche der KonsumentInnen eingeht. Davon profitieren beide,<br />

HundekäuferIn und Hund! Dass bei einem Hundeerwerb immer überlegt<br />

werden muss, ob die zur Hundehaltung nötigen Voraussetzungen –<br />

wie Verantwortungsbereitschaft, Zeit, finanzielle Mittel, etc. – vorhanden<br />

sind, steht außer Diskussion. Großes Augenmerk sollte beim Hundekauf<br />

aber auch auf die Wahl der VerkäuferInnen und ZüchterInnen<br />

gelegt werden. Die vorliegende Broschüre soll jedenfalls dabei helfen,<br />

seriöse von unseriösen Verkaufsangeboten zu unterscheiden.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass leider auch in Österreich immer<br />

mehr Hunde, insbesondere Welpen, aus dubioser Herkunft angeboten<br />

werden, war es dringend notwendig, hier entsprechende<br />

Aufklärungsarbeit zu leisten: KäuferInnen lassen sich oft von<br />

spontanen Gefühlsregungen leiten. Sie sind überzeugt eine gute<br />

Tat vollbracht und ein gutes Geschäft gemacht zu haben. Was dabei<br />

meist übersehen wird: Es ist nahezu aussichtslos bei so einem Kauf<br />

von Tieren aus dubioser Herkunft zu seinem Recht zu kommen, wenn es<br />

nachher Probleme gibt, z. B. weil das Tier krank ist.<br />

Der Hund/die Hündin sollte aus einer zuverlässigen Quelle stammen,<br />

also bestenfalls von seriösen ZüchterInnen, die Mitglied eines anerkannten<br />

kynologischen Dachverbandes sind. Diese ZüchterInnen bieten nicht<br />

viele verschiedene Rassen an oder versprechen den „Wunschhund“.<br />

Kaum rechtliche Probleme gibt es, wenn man den vierbeinigen Freund<br />

aus dem Tierheim holt. Gute Tipps kann man sich vor dem Hundekauf<br />

auch beim Tierarzt/bei der Tierärztin holen. Finger weg jedenfalls von<br />

Hunden aus dem Kofferraum oder zweifelhafter Herkunft.<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Ratsam ist ein schriftlicher Kaufvertrag, denn mündlich vereinbarte<br />

Vertragsinhalte sind im Nachhinein schwierig zu beweisen. Im Kaufvertrag<br />

enthalten sein müssen die Identität des Tieres (am besten mit der<br />

Nummer des Microchips) und der Kaufpreis. Festgehalten werden sollten<br />

auch Zeitpunkt und Ort der Übergabe. Denn bis zur Übergabe trägt der<br />

Verkäufer/die Verkäuferin das Risiko. Wenn der Käufer/die Käuferin<br />

will, dass der Hund bestimmte Eigenschaften aufweisen soll, dann sollte<br />

der Käufer/die Käuferin darauf bestehen, dass diese im Kaufvertrag auch<br />

festgehalten werden. Denn Gewährleistungsansprüche, die nach dem<br />

Kauf des Hundes gestellt werden, werden anhand des Kaufvertrages<br />

beurteilt. Daher: Alle Vertragsdetails mit dem Verkäufer/der Verkäuferin<br />

genau besprechen, Vertrag genau durchlesen und allenfalls fachlichen Rat<br />

einholen.<br />

Die VerkäuferInnen haften für die Mängel des Hundes nur dann,<br />

wenn sie bereits bei der Übergabe des Tieres an die KäuferInnen vorhanden,<br />

aber erst später erkennbar waren. In den ersten sechs Monaten<br />

nach dem Kauf gilt die Vermutung, dass eventuelle Mängel des Tieres<br />

bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. In diesem Fall<br />

haften die VerkäuferInnen. Sie müssen aber nicht für Mängel einstehen,<br />

die erst nach der Übergabe des Hundes entstehen, z. B. durch falsche<br />

Ernährung.<br />

<strong>Wien</strong>er Hunde-ABC<br />

Das „<strong>Wien</strong>er Hunde-ABC“, welches gemeinsam mit der Bundespolizei<br />

<strong>Wien</strong> erarbeitet wurde, bietet HundehalterInnen und NichthundehalterInnen<br />

einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen betreffend<br />

Leinen- oder Maulkorbpflicht. So müssen Hunde in <strong>Wien</strong> an öffentlichen<br />

Orten – das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich<br />

zugängliche Teile von Häusern – einen Maulkorb tragen<br />

ODER an der Leine geführt werden. In Parks und auf<br />

gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an<br />

die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen<br />

Orten, wo üblicherweise viele Menschen anzutreffen<br />

sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Veranstaltungen.<br />

Besonders wichtig für die tiergerechte<br />

Haltung: in Hundezonen und auf Hundeauslaufplätzen dürfen<br />

Hunde ohne Leine und Maulkorb frei laufen und spielen – der ideale<br />

Hundetreffpunkt also.<br />

Das harmonische Miteinander von Mensch und Hund in der Großstadt<br />

bedingt, dass allen die Regeln und Rechte der Hundehaltung bekannt<br />

sind. Wo und was Hunde in <strong>Wien</strong> (nicht) dürfen ist im „<strong>Wien</strong>er Hunde-<br />

ABC“ übersichtlich zusammengefasst. Der Ratgeber im Taschenformat<br />

KäuferInnen eines Hundes, der zum Zeitpunkt der Übergabe einen<br />

Mangel hatte, können auf folgenden Wegen zu ihrem Recht kommen:<br />

Durch tierärztliche Behandlung auf Kosten des Verkäufers/der Verkäuferin,<br />

durch den Austausch des Tieres, eine Verringerung des Kaufpreises<br />

oder den Rücktritt vom Kaufvertrag. Aus Sicht des Tierschutzes ist die<br />

Preisreduktion jedenfalls die beste Lösung. Wenn der Hund nicht der<br />

Vereinbarung im Kaufvertrag entspricht und der Verkäufer/die Verkäuferin<br />

die Schuld trägt, kann der Käufer/die Käuferin unter bestimmten<br />

Voraussetzungen (wenn z. B. Verbesserung und Austausch unmöglich<br />

sind oder wenn der Verkäufer/die Verkäuferin sich weigert, eine mögliche<br />

Verbesserung oder einen Austausch vorzunehmen) Schadenersatz<br />

fordern.<br />

Weitere Informationen zum Hundekauf bietet außerdem die Website<br />

der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> unter www.tieranwalt.at/heimtiere<br />

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www.tieranwalt.at<br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

wurde von der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> und der <strong>Wien</strong>er Polizei<br />

im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.<br />

Hofrat Mag. Goldgruber von der <strong>Wien</strong>er Polizei dazu: „Unser gemeinsames<br />

Anliegen ist es, dass das Zusammenleben von Mensch und Hund in<br />

<strong>Wien</strong> konfliktfrei abläuft. Es geht uns um das harmonische Miteinander –<br />

dazu ist es wichtig, dass gewisse Regeln bekannt sind und auch eingehalten<br />

werden“. Und DI Eva Persy von der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> weiter:<br />

„Die Hundehaltung in der Großstadt ist keine einfache Sache. Es ist oft nicht<br />

so leicht, die Bedürfnisse der Tiere mit den Stadtgegebenheiten unter einen<br />

Hut zu bringen. Einfach und klar sind jedoch die Rechte und Pflichten der<br />

Hunde-halterInnen – jetzt übersichtlich zusammengefasst im ‚<strong>Wien</strong>er Hunde-<br />

ABC‘.“<br />

Broschüre „Tiere sind kein Spielzeug“<br />

Kinder, die sich ein Tier wünschen, denken dabei nur selten an die<br />

damit anfallenden Aufgaben wie Gassigehen, Füttern oder Käfigputzen.<br />

Eltern tragen die Letztverantwortung dafür, dass das Tier ein Leben lang<br />

tiergerecht und seinen Bedürfnissen entsprechend betreut und versorgt<br />

wird. Außerdem haften sie z. B. bei Hunden in <strong>Wien</strong> bis zum vollendeten<br />

16. Lebensjahr ihrer Kinder für die Einhaltung des Leinen- und/oder<br />

Maulkorbgebotes. Vor der Anschaffung eines Heimtieres<br />

gibt es außerdem viele Punkte zu klären – unter anderem so<br />

zentrale Fragen wie: Ist genug Zeit, Platz und Geld für die<br />

Tierhaltung vorhanden? Wird das Tier von allen Familienmitgliedern<br />

akzeptiert? Wer kümmert sich im Urlaub um die<br />

Betreuung? Ist die Tierhaltung überhaupt durch die Hausverwaltung<br />

erlaubt? Besteht eine Tierallergie?<br />

Das „<strong>Wien</strong>er Hunde-ABC“ enthält auch einen Serviceteil mit den wichtigsten<br />

Telefonnummern und Links rund um die Hundehaltung in <strong>Wien</strong>.<br />

Der Ratgeber im Taschenformat kann im entfalteten Zustand als praktische<br />

Memo-Liste z. B. an einer Pinnwand befestigt werden. So sind die<br />

wichtigsten Notfallnummern immer bei der Hand! Das „<strong>Wien</strong>er Hunde-<br />

ABC“ liegt in den Polizeidienststellen in den Bezirken auf und kann auf<br />

der Homepage der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> www.tieranwalt.at heruntergeladen<br />

werden.<br />

Bei der Heimtierhaltung sind die Eltern gefordert, die Kinder<br />

anzuleiten, was sie tun dürfen und was nicht. Der tiergerechte<br />

Umgang mit Meerschweinchen, Kaninchen und Co<br />

muss besonders bereits den Jüngsten vermittelt werden, denn<br />

Tiere sind lebendige Wesen und kein Spielzeug. Kontakte mit<br />

Tieren bieten Kindern die Möglichkeit, Einfühlungsvermögen<br />

und Verantwortungsbewusstsein zu lernen und zu entwickeln.<br />

Dabei orientieren sich Kinder daran, wie Bezugspersonen<br />

sich verhalten, welche Einstellungen sie vermitteln. Durch<br />

einen verständnisvollen und einfühlsamen Umgang lernen Kinder z. B.<br />

rechtzeitig zu erkennen, wann ein Tier in Ruhe gelassen werden will bzw.<br />

kommen gar nicht auf die Idee, es wie<br />

ein Stofftier zu drücken und zu knuddeln.<br />

Als Hilfestellung hat die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> einen Infofolder zu<br />

diesem Thema verfasst, der kostenlos<br />

bezogen oder über die Homepage der<br />

<strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong><br />

www.tieranwalt.at heruntergeladen<br />

werden kann.<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

Vortragstätigkeit/Teilnahme an Veranstaltungen<br />

Die Abhaltung von Referaten, Vorträgen und Lehrveranstaltungen stellt<br />

für die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> ein wichtiges Instrumentarium der<br />

Öffentlichkeitsarbeit und der Bewusstseinsbildung dar. Auch im Jahr<br />

<strong>2007</strong> wurde die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> eingeladen, bei diversen<br />

Veranstaltungen und Workshops Vorträg und Referate zu halten.<br />

Besonders hervorzuheben ist dabei die Einladung zu einem Symposium<br />

zum Thema „Tierschutz und Islam“, welches am 13. September <strong>2007</strong> in<br />

1070 <strong>Wien</strong>, Neustiftgasse 117 im „Islamologischen Institut“ gemeinsam<br />

mit dem Verein „RespekTiere“ stattfand.<br />

Dabei wurden von den Vortragenden (Dir. Mag. Amir Zaidan,<br />

Herr DI Mahmoud Tatari, Mag. Hermann Gsandtner von der <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong>, DDr. Martin Balluch vom VGT) alle zum Thema<br />

gehörenden Aspekte beleuchtet. Die Veranstaltung war dabei von einem<br />

partnerschaftlichen Verhältnis zueinander und von gegenseitigem<br />

Respekt und Verständnis getragen, um gemeinsam Lösungsvorschläge<br />

für eine Verbesserung der Situation der Tiere zu erarbeiten. Keine Aussage<br />

könnte den Sinn des Symposiums besser treffen als die Formulierung von<br />

Herrn Tatari von Halal.de: „Ich trage die Hoffnung mit mir, dass wir mit<br />

dieser Arbeit viele junge Menschen anspornen können, sich mehr für den<br />

Tierschutz zu engagieren.“<br />

Das Programm umfasste eine allgemeine Einführung in den Islam,<br />

ein Referat über die Stellung der Tiere im Islam, Beiträge über Betäubung<br />

und rituelle Schlachtungen sowie über den Begriff Halal im Bereich der<br />

tierischen Lebensmittel.<br />

suchen BürgerInnen auch das persönliche Gespräch. Die Anliegen sind<br />

mannigfaltig. Sofern es sich um tierschutzrelevante Meldungen handelt,<br />

werden diese umgehend an die Magistratsabteilung 60 weitergegeben<br />

mit dem Ersuchen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und die<br />

<strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> abschließend darüber zu informieren.<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> wird aber immer wieder auch mit<br />

Einzelschicksalen konfrontiert. Wir sehen daher eine unserer Aufgaben<br />

darin, hilfesuchende Personen an Institutionen und Einrichtungen zu<br />

vermitteln, die für speziellen Probleme Hilfe anbieten können.<br />

So vertiefte sich im Jahre <strong>2007</strong> u. a. die intensive Zusammenarbeit mit<br />

der Tierecke der Kronen Zeitung, dem Bürgerdienst der Stadt <strong>Wien</strong>,<br />

den Stadtkassen, <strong>Wien</strong>er Wohnen, dem Stadtgartenamt und dem Forstamt<br />

der Stadt <strong>Wien</strong>.<br />

Im Berichtszeitraum verfasste Presseaussendungen<br />

Um über aktuelle Themen zu informieren, veröffentlicht die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

<strong>Wien</strong> regelmäßig eine Pressemeldung (Rathauskorrespondenz<br />

und OTS). Im Jahr <strong>2007</strong> wurden zu folgenden Themen Stellungnahmen<br />

abgegeben:<br />

Zirkus-Wildtierverbot: EU stellt Vertragsverletzungsverfahren ein<br />

TOW warnt vor Inseraten zu „günstigen“ Tierwelpen<br />

<strong>Wien</strong>er Tierschutzpreis <strong>2007</strong>: Bewerbungsfrist bis 28. 9.<br />

Ostern ohne Käfigeier: TOW für tiergerechten Eierkauf<br />

Kinder und Tiere – oft nur kurzer Weg von Liebe zu Leid<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> als Anlaufstelle<br />

für Anliegen der <strong>Wien</strong>erInnen<br />

Die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> ist Anlaufstelle für alle <strong>Wien</strong>erInnen,<br />

die sich mit Tierschutzangelegenheiten nicht direkt an die Behörden<br />

wenden wollen. Die meisten Anliegen werden telefonisch oder schriftlich<br />

an die <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong> herangetragen, immer wieder aber<br />

Hitze-Tipps für Hund, Katz & Co.<br />

TOW und <strong>Wien</strong>er Polizei präsentieren <strong>Wien</strong>er Hunde-ABC<br />

Priorität für Präventivtierschutz: Bericht der <strong>Wien</strong>er <strong>Tierschutzombudsstelle</strong><br />

ExpertInnen warnen vor Silvesterknallerei<br />

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TÄTIGKEITSBERICHT <strong>2007</strong><br />

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Resümee<br />

Wir freuen uns, auch in diesem Bericht<br />

wieder ein grundsätzlich positives<br />

Resümee über unsere Arbeit und<br />

Erfolge ziehen zu können. Besonders erfreulich ist für uns auch, dass in<br />

allen Verfahren, in die wir eingebunden waren, unsere Vorstellungen und<br />

Anregungen berücksichtigt wurden. In keinem einzigen Fall mussten wir<br />

gegen eine erstbehördliche Entscheidung das Rechtsmittel der Berufung<br />

ergreifen.<br />

Zusammenfassend freuen wir uns feststellen zu können, dass Tierschutz<br />

in <strong>Wien</strong> ernst genommen wird und alle Verantwortlichen bemüht sind,<br />

das Ihre zur Umsetzung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über<br />

den Schutz der Tiere beizutragen. Wir sind daher zuversichtlich, dass wir<br />

auch in Zukunft nicht nur unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen werden<br />

können, sondern darüber hinaus auch weiterhin Schwerpunkte und<br />

Signale setzen werden können, um so einen Beitrag zu einem verantwortungsbewussten<br />

Umgang mit Tieren zu leisten. Eine wesentliche Aufgabe<br />

sehen wir nach wie vor in der Information der <strong>Wien</strong>erInnen zu Tierschutzfragen<br />

und ganz allgemein darin, das Interesse und das Verständnis<br />

am Tierschutz zu fördern und zu vertiefen. Gleichzeitig sind wir aber<br />

auch bemüht, unser Management und unser Serviceangebot ständig zu<br />

verbessern und unsere Tätigkeit kritisch zu hinterfragen.<br />

Impressum<br />

Herausgeber: <strong>Tierschutzombudsstelle</strong> <strong>Wien</strong><br />

Redaktion: Mag. Hermann Gsandtner<br />

Fotos: TOW, PHS, Shutterstock<br />

Grafik: Mair & Laggner<br />

Druck: AV+Astoria Druckzentrum<br />

Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von „ÖkoKauf <strong>Wien</strong>“.<br />

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