Tro§zdem Nr. 43, November2010 - Justizvollzugsanstalt Oldenburg ...
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§ RECHT & SOZIALES<br />
Klassische<br />
Lohnsteuerkarte<br />
hat ab2011<br />
Ausgedient<br />
In Deutschland muss künftig niemand<br />
mehr auf seine Lohnsteuerkarte warten.<br />
Die Steuerverwaltung stellt ab<br />
2011 auf Elektronik um. Bisher erhielten<br />
die Arbeitnehmer zum Ende des<br />
Jahres ihre Lohnsteuerkarte von ihrer<br />
Stadt oder Gemeinde. Diese mussten<br />
sie dann an ihren Arbeitgeber weitergeben.<br />
In Zukunft muss der Arbeitnehmer<br />
seinem Arbeitgeber nur noch<br />
das Geburtsdatum und die steuerliche<br />
Identifikationsnummer (Id<strong>Nr</strong>) mitteilen,<br />
sowie die Auskunft geben, ob es<br />
sich um das Haupt– oder um ein Nebenverdienstverhältnis<br />
handelt. So<br />
wird der Arbeitgeber berechtigt, die<br />
ELStAM (Elektronischen LohnSteuer-<br />
AbzugsMerkmale) des Arbeitnehmers<br />
elektronisch abzurufen. Text:AS<br />
Kein Kindergeld<br />
Kindergeld wird für ein volljähriges<br />
Kind, bis zum 25 Lebensjahr u.a. auch<br />
dann gezahlt, wenn das Kind eine<br />
Ausbildung mangels Ausbildungsplatzes<br />
nicht beginnen oder fortsetzen<br />
kann. Umstritten ist, ob danach auch<br />
dann Kindergeldanspruch besteht,<br />
wenn sich das Kind in Untersuchungsoder<br />
Strafhaft befindet. Das Finanzgericht<br />
Berlin-Brandenburg hat jetzt mit<br />
Urteil vom 6.07.2010 entschieden,<br />
dass jedenfalls dann kein Kindergeld<br />
gezahlt werden muss, wenn das Kind<br />
wegen einer Straftatverurteilt wird,<br />
und zwar sowohl für die Zeit der Untersuchungs-<br />
als auch der Strafhaft<br />
Geklagt hatte die Mutter eines Jurastudenten<br />
der als Drogenkurier zu 3 Jahre<br />
6 Monaten Haft verurteilt wurde. Die<br />
Klägerin machte geltend, dass ihr<br />
Sohn studienwillig gewesen sei und<br />
nur aus objektiven Gründen an der<br />
Fortsetzung des Studiums gehindert<br />
war. Das Gericht erkannte jedoch dass<br />
der 20-jährige Student vorsätzlich eine<br />
Straftat begangen und damit die Ursache<br />
für den Unmöglichkeit der Ausbildung<br />
selbst gesetzt habe.<br />
(Aktenzeichen: 10 K 10288/08).<br />
www.finanzgericht.<br />
berlin.brandenburg.de<br />
Einkaufen im Internet, Bankgeschäfte<br />
und Behörden– Angelegenheiten online<br />
erledigen — es wird immer wichtiger<br />
dass man am Computer nachweisen<br />
kann, dass man tatsächlich derjenige ist,<br />
als der man sich ausgibt. Geht es nach<br />
der Bundesregierung, soll dieser Identitätsnachweis<br />
künftig mit dem neuen digitalen<br />
Personalausweis geführt werden.<br />
Doch noch sind nicht alle Sicherheitsfragen<br />
geklärt. Derzeit verzichten etwa ein<br />
Drittel der Internetnutzer aus Sicherheitsgründen<br />
auf Online-Banking, mehr<br />
als ein Viertel auf den Einkauf im Netz.<br />
Das soll der neue Ausweis ändern.<br />
Behörden und Unternehmen testen<br />
bereits mögliche Anwendungen — von<br />
der Kfz- Anmeldung über die elektrische<br />
Steuererklärung bis hin zum Altersnachweis<br />
am Zigarettenautomaten. Zu den<br />
ersten 30 Testteilnehmern gehörten eine<br />
Fluggesellschaft,<br />
Versicherer, IT-<br />
Firmen sowie<br />
Banken.<br />
Er sei „überall<br />
dort interessant,<br />
wo ein Unternehmen<br />
für ein Vertragsverhältnis<br />
eine sichere Identität des<br />
Geschäftspartners braucht“, sagte Alexander<br />
Schmid, Projektleiter des „ Kompetenzzentrums<br />
Neuer Personalausweis“.<br />
Einige Teilnehmer bemängelten jedoch,<br />
dass der neue Ausweis keine Postleitzahl<br />
des Wohnortes beinhaltet — sie müsse<br />
per Hand nachgetragen werden.<br />
Die sogenannte elektrische Identitäts-<br />
Funktion (eID), mit der die Bürger diese<br />
Geschäfte tätigen können, erhalten sie<br />
nur auf Wunsch. Außerdem können sie<br />
eine sogenannte digitale Signatur beantragen,<br />
mit der sie auch online rechtsgültige<br />
Unterschriften leisten können. Um<br />
den Ausweis für Geschäfte im Internet<br />
nutzen zu können, ist allerdings ein Lesegerät<br />
nötig.<br />
Mit dem Ausweis sollen die Bürger<br />
auch ein zunächst kostenloses „Starter-<br />
Kit“ erhalten. Es enthält ein Kartenlesegerät<br />
und eine Software (AusweisApp)<br />
für den eigenen Heim-PC. Finanziert<br />
wird das mit 24 Millionen Euro über das<br />
Konjunkturförderprogramm, danach<br />
sollen die Kartenlesegeräte zu Preisen<br />
zwischen 10 und 15 Euro zur Verfügung<br />
stehen. Zu diesem Preis sind allerdings<br />
nicht die Lesegeräte erhältlich, die unter<br />
Experten als sicher gelten. Das Lesegerät<br />
ist jedoch ein Problem. Nur wenn Sie die<br />
PIN-Eingabe auf einem speziellen Lesegerät<br />
machen können, das sicherstellt,<br />
dass keine Schadsoftware den Eingabeprozess<br />
protokolliert, sind Sie sicher.<br />
Der neue elektronische Personalausweis<br />
ist wohl eines der sichersten<br />
Dokumente weltweit.<br />
Denn mittels eine auf den PC geschmuggelten<br />
Schadsoftware wie z.B.<br />
„Keylogger“ könnten die auf der Tastatur<br />
eingegebenen Zeichen mitgelesen<br />
werden.<br />
Abhilfe gegen Angriffe auf die ID-<br />
PIN schafft ein höherwertiges, sogenanntes<br />
Komfortlesegerät (Pin-Pad) mit<br />
eigener Tastatur und Display. Insbesondere<br />
die Funktion der elektronischen<br />
Signatur die der neuen Personalausweises<br />
bietet, lässt sich nur mit dieser Art<br />
von Lesegeräten nutzen. Der Einsatz<br />
solcher Pin-Pads wird auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten<br />
Peter Schaar<br />
empfohlen. Das einzige Manko dieser<br />
Geräte ist ihr relativ hoher Preis, von<br />
zwischen 50 und 100 €.<br />
Letztlich wird auch die Bundesregierung<br />
nur Empfehlungen für sichere Kartenlesegeräte<br />
herausgeben. Der Bürger<br />
muss dann auf<br />
eigenes Risiko<br />
entscheiden, ob er<br />
in ein sicheres<br />
Gerät investieren<br />
möchte. Denn der<br />
Staat wird für<br />
etwaige Schäden<br />
keine Haftung übernehmen.<br />
Kritik seitens der Experten hagelt es<br />
auch in Bezug auf die Software für den<br />
Online-Ausweis. So hat das Hasso-<br />
Plattner-Institut an der Universität Potsdam<br />
unter der Leitung von Christoph<br />
Meinel bei einem Test festgestellt, dass<br />
der „AusweisApp“ schon bei der Installation<br />
Probleme verursacht. „Selbst Informatiker<br />
brauchen Zeit, um das Programm<br />
zum Laufen zu bringen“, so Meinel.<br />
Doch ungeachtet aller Bedenken, ist<br />
der neue elektronische Personalausweis<br />
eines der sichersten Dokumente den es<br />
weltweit gibt. Damit ein Dritter unberechtigterweise<br />
im Internet die Identität<br />
des Ausweisinhabers annehmen kann,<br />
müssen mehrere Hürden überwunden<br />
werden. Zum einen muss der Computer<br />
von einer Schadsoftware infiziert werden.<br />
Die PIN muss abgefangen werden.<br />
Und selbst dann muss für einen Missbrauch<br />
der Daten der Ausweis auf dem<br />
Lesegerät vergessen werden und liegen<br />
bleiben.<br />
Auch beim Bundesamt für Sicherheit<br />
und Informationstechnik macht man sich<br />
über die Sicherheit keine große Sorgen.<br />
„Selbst bei einen Angriff - etwa mit einem<br />
sogenannten Trojaner - sei kein<br />
Zugriff auf die persönlichen Daten möglich“,<br />
sage der zuständige Experte Jens<br />
Bender der NWZ in einem Interview.<br />
Text:AS<br />
54 Tr§tzdem 11/2010 www.jva-oldenburg.de