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Tro§zdem Nr. 43, November2010 - Justizvollzugsanstalt Oldenburg ...

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§ RECHT & SOZIALES<br />

Klassische<br />

Lohnsteuerkarte<br />

hat ab2011<br />

Ausgedient<br />

In Deutschland muss künftig niemand<br />

mehr auf seine Lohnsteuerkarte warten.<br />

Die Steuerverwaltung stellt ab<br />

2011 auf Elektronik um. Bisher erhielten<br />

die Arbeitnehmer zum Ende des<br />

Jahres ihre Lohnsteuerkarte von ihrer<br />

Stadt oder Gemeinde. Diese mussten<br />

sie dann an ihren Arbeitgeber weitergeben.<br />

In Zukunft muss der Arbeitnehmer<br />

seinem Arbeitgeber nur noch<br />

das Geburtsdatum und die steuerliche<br />

Identifikationsnummer (Id<strong>Nr</strong>) mitteilen,<br />

sowie die Auskunft geben, ob es<br />

sich um das Haupt– oder um ein Nebenverdienstverhältnis<br />

handelt. So<br />

wird der Arbeitgeber berechtigt, die<br />

ELStAM (Elektronischen LohnSteuer-<br />

AbzugsMerkmale) des Arbeitnehmers<br />

elektronisch abzurufen. Text:AS<br />

Kein Kindergeld<br />

Kindergeld wird für ein volljähriges<br />

Kind, bis zum 25 Lebensjahr u.a. auch<br />

dann gezahlt, wenn das Kind eine<br />

Ausbildung mangels Ausbildungsplatzes<br />

nicht beginnen oder fortsetzen<br />

kann. Umstritten ist, ob danach auch<br />

dann Kindergeldanspruch besteht,<br />

wenn sich das Kind in Untersuchungsoder<br />

Strafhaft befindet. Das Finanzgericht<br />

Berlin-Brandenburg hat jetzt mit<br />

Urteil vom 6.07.2010 entschieden,<br />

dass jedenfalls dann kein Kindergeld<br />

gezahlt werden muss, wenn das Kind<br />

wegen einer Straftatverurteilt wird,<br />

und zwar sowohl für die Zeit der Untersuchungs-<br />

als auch der Strafhaft<br />

Geklagt hatte die Mutter eines Jurastudenten<br />

der als Drogenkurier zu 3 Jahre<br />

6 Monaten Haft verurteilt wurde. Die<br />

Klägerin machte geltend, dass ihr<br />

Sohn studienwillig gewesen sei und<br />

nur aus objektiven Gründen an der<br />

Fortsetzung des Studiums gehindert<br />

war. Das Gericht erkannte jedoch dass<br />

der 20-jährige Student vorsätzlich eine<br />

Straftat begangen und damit die Ursache<br />

für den Unmöglichkeit der Ausbildung<br />

selbst gesetzt habe.<br />

(Aktenzeichen: 10 K 10288/08).<br />

www.finanzgericht.<br />

berlin.brandenburg.de<br />

Einkaufen im Internet, Bankgeschäfte<br />

und Behörden– Angelegenheiten online<br />

erledigen — es wird immer wichtiger<br />

dass man am Computer nachweisen<br />

kann, dass man tatsächlich derjenige ist,<br />

als der man sich ausgibt. Geht es nach<br />

der Bundesregierung, soll dieser Identitätsnachweis<br />

künftig mit dem neuen digitalen<br />

Personalausweis geführt werden.<br />

Doch noch sind nicht alle Sicherheitsfragen<br />

geklärt. Derzeit verzichten etwa ein<br />

Drittel der Internetnutzer aus Sicherheitsgründen<br />

auf Online-Banking, mehr<br />

als ein Viertel auf den Einkauf im Netz.<br />

Das soll der neue Ausweis ändern.<br />

Behörden und Unternehmen testen<br />

bereits mögliche Anwendungen — von<br />

der Kfz- Anmeldung über die elektrische<br />

Steuererklärung bis hin zum Altersnachweis<br />

am Zigarettenautomaten. Zu den<br />

ersten 30 Testteilnehmern gehörten eine<br />

Fluggesellschaft,<br />

Versicherer, IT-<br />

Firmen sowie<br />

Banken.<br />

Er sei „überall<br />

dort interessant,<br />

wo ein Unternehmen<br />

für ein Vertragsverhältnis<br />

eine sichere Identität des<br />

Geschäftspartners braucht“, sagte Alexander<br />

Schmid, Projektleiter des „ Kompetenzzentrums<br />

Neuer Personalausweis“.<br />

Einige Teilnehmer bemängelten jedoch,<br />

dass der neue Ausweis keine Postleitzahl<br />

des Wohnortes beinhaltet — sie müsse<br />

per Hand nachgetragen werden.<br />

Die sogenannte elektrische Identitäts-<br />

Funktion (eID), mit der die Bürger diese<br />

Geschäfte tätigen können, erhalten sie<br />

nur auf Wunsch. Außerdem können sie<br />

eine sogenannte digitale Signatur beantragen,<br />

mit der sie auch online rechtsgültige<br />

Unterschriften leisten können. Um<br />

den Ausweis für Geschäfte im Internet<br />

nutzen zu können, ist allerdings ein Lesegerät<br />

nötig.<br />

Mit dem Ausweis sollen die Bürger<br />

auch ein zunächst kostenloses „Starter-<br />

Kit“ erhalten. Es enthält ein Kartenlesegerät<br />

und eine Software (AusweisApp)<br />

für den eigenen Heim-PC. Finanziert<br />

wird das mit 24 Millionen Euro über das<br />

Konjunkturförderprogramm, danach<br />

sollen die Kartenlesegeräte zu Preisen<br />

zwischen 10 und 15 Euro zur Verfügung<br />

stehen. Zu diesem Preis sind allerdings<br />

nicht die Lesegeräte erhältlich, die unter<br />

Experten als sicher gelten. Das Lesegerät<br />

ist jedoch ein Problem. Nur wenn Sie die<br />

PIN-Eingabe auf einem speziellen Lesegerät<br />

machen können, das sicherstellt,<br />

dass keine Schadsoftware den Eingabeprozess<br />

protokolliert, sind Sie sicher.<br />

Der neue elektronische Personalausweis<br />

ist wohl eines der sichersten<br />

Dokumente weltweit.<br />

Denn mittels eine auf den PC geschmuggelten<br />

Schadsoftware wie z.B.<br />

„Keylogger“ könnten die auf der Tastatur<br />

eingegebenen Zeichen mitgelesen<br />

werden.<br />

Abhilfe gegen Angriffe auf die ID-<br />

PIN schafft ein höherwertiges, sogenanntes<br />

Komfortlesegerät (Pin-Pad) mit<br />

eigener Tastatur und Display. Insbesondere<br />

die Funktion der elektronischen<br />

Signatur die der neuen Personalausweises<br />

bietet, lässt sich nur mit dieser Art<br />

von Lesegeräten nutzen. Der Einsatz<br />

solcher Pin-Pads wird auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten<br />

Peter Schaar<br />

empfohlen. Das einzige Manko dieser<br />

Geräte ist ihr relativ hoher Preis, von<br />

zwischen 50 und 100 €.<br />

Letztlich wird auch die Bundesregierung<br />

nur Empfehlungen für sichere Kartenlesegeräte<br />

herausgeben. Der Bürger<br />

muss dann auf<br />

eigenes Risiko<br />

entscheiden, ob er<br />

in ein sicheres<br />

Gerät investieren<br />

möchte. Denn der<br />

Staat wird für<br />

etwaige Schäden<br />

keine Haftung übernehmen.<br />

Kritik seitens der Experten hagelt es<br />

auch in Bezug auf die Software für den<br />

Online-Ausweis. So hat das Hasso-<br />

Plattner-Institut an der Universität Potsdam<br />

unter der Leitung von Christoph<br />

Meinel bei einem Test festgestellt, dass<br />

der „AusweisApp“ schon bei der Installation<br />

Probleme verursacht. „Selbst Informatiker<br />

brauchen Zeit, um das Programm<br />

zum Laufen zu bringen“, so Meinel.<br />

Doch ungeachtet aller Bedenken, ist<br />

der neue elektronische Personalausweis<br />

eines der sichersten Dokumente den es<br />

weltweit gibt. Damit ein Dritter unberechtigterweise<br />

im Internet die Identität<br />

des Ausweisinhabers annehmen kann,<br />

müssen mehrere Hürden überwunden<br />

werden. Zum einen muss der Computer<br />

von einer Schadsoftware infiziert werden.<br />

Die PIN muss abgefangen werden.<br />

Und selbst dann muss für einen Missbrauch<br />

der Daten der Ausweis auf dem<br />

Lesegerät vergessen werden und liegen<br />

bleiben.<br />

Auch beim Bundesamt für Sicherheit<br />

und Informationstechnik macht man sich<br />

über die Sicherheit keine große Sorgen.<br />

„Selbst bei einen Angriff - etwa mit einem<br />

sogenannten Trojaner - sei kein<br />

Zugriff auf die persönlichen Daten möglich“,<br />

sage der zuständige Experte Jens<br />

Bender der NWZ in einem Interview.<br />

Text:AS<br />

54 Tr§tzdem 11/2010 www.jva-oldenburg.de

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