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Tro§zdem Nr. 43, November2010 - Justizvollzugsanstalt Oldenburg ...

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RECHT & SOZIALES<br />

§<br />

Immerhin ist es der Bundesjustizministerin<br />

Frau Leutheuser-<br />

Schnarrenberger gelungen, dass die<br />

nachträgliche Sicherungsverwahrung, die<br />

bisher verhängt werden konnte, wenn<br />

sich während der Haft ein Täter als weiterhin<br />

gefährlich erweist, abgeschafft<br />

wird. Das steht mit dem wenige Wochen<br />

zuvor ergangenem Urteil des BGH im<br />

Einklang und ein noch anhängiges Verfahren<br />

beim EGMR in dieser Angelegenheit,<br />

bei dem eine weitere Blamage zu<br />

erwarten wäre, ist damit vom Tisch.<br />

In der Politsendung Kontraste ließ die<br />

frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht<br />

und derzeitige Richterin am<br />

Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte<br />

Renate Jaeger verlauten, dass man<br />

die deutsche Justiz sehr genau beobachten<br />

wird, wie sie mit dem Straßburger<br />

Urteil umgehen werde.<br />

Mit einer weiteren Reform im Maßregelbereich,<br />

sollte die Führungsaufsicht<br />

als strafrechtliches Instrument zur Gefahrenabwehr<br />

ausgebaut werden. Dabei<br />

sind als Schwerpunkte die Ausweitung<br />

des Weisungskatalogs des § 68b StGB,<br />

die Erweiterung von Möglichkeiten zur<br />

Anordnung einer unbefristeten Führungsaufsicht<br />

§ 68c StGB und eine rechtliche<br />

Verankerung forensischer Ambulanzen<br />

und ihrer Kompetenzen § 68a VII<br />

StGB zu nennen. Eine ausführliche Beschreibung<br />

der geschaffenen Interventionsmöglichkeiten<br />

seitens der Gerichte –<br />

Strafvollstreckungskammern- würde hier<br />

zu weit führen, allerdings muss erwähnt<br />

werden, dass den Gerichten mit dieser<br />

Reform eine enorm effiziente Möglichkeit<br />

zur kontrollierten Freiheit der Täter<br />

eingeräumt wurde. Trotz der nun durch<br />

die Reform geschaffenen konfortabelen<br />

Kontrollmöglichkeiten machen die Gerichte<br />

kaum Gebrauch davon. Das Sachverständige<br />

dazu neigen eher eine negative<br />

Prognose zu stellen, mag daran liegen,<br />

dass aus Angst vor einer Fehleinschätzung<br />

– was zum Ausbleiben von<br />

Aufträgen führt – eher auf Nummer Sicher<br />

gegangen wird. Bei den Richtern<br />

sollte man meinen, die haben doch einen<br />

sicheren Arbeitsplatz, aber auch sie werden<br />

durch die Ministerin eingestellt und<br />

befördert.<br />

Wie bereits eingangs erwähnt handelt<br />

es sich bei den Staatsdienern –<br />

Staatsanwälte und Beamte - in der Justiz<br />

um funktionierende Weisungsträger. Die<br />

Macht der deutschen Justizministerien<br />

geht zu weit, denn die Dritte Gewalt<br />

muss eine unabhängige Gewalt sein,<br />

damit sie ihrer Kompetenzen nicht beraubt<br />

werden kann.<br />

Der Deutsche Richterbund (DRB)<br />

und die Neue Richtervereinigung (NRV)<br />

forderten Ende September auf den Juristentag<br />

in Berlin das Ende der Abhängigkeit<br />

von Richtern und Staatsanwälten<br />

gegen den Einfluss der Politik.<br />

Es bleibt zu hoffen, dass man die<br />

Verantwortlichen in allen Bereichen der<br />

Justiz unabhängig und in Ruhe arbeiten<br />

lässt und irgendwann, beim ausbleiben<br />

eines Behandlungserfolgs, die Schuld<br />

nicht ausschließlich beim Täter oder<br />

Patienten gesucht wird.<br />

Text: GEO<br />

Einführung des neuen elektronischen Personalausweises<br />

AUSWEIS: Mit der Einführung des neuen digitalen Personalausweises verspricht sich die Regierung eine Eindämmung<br />

der Internetkriminalität und Erleichterung in Wirtschafts-– und Verwaltungsangelegenheiten<br />

D<br />

ie<br />

Politik wirbt für die<br />

neue Karte. Bundesinnenminister<br />

Thomas de<br />

Maizire (CDU) hofft, mit Hilfe<br />

des neuen Personalausweises<br />

den Betrug im Internet eindämmen<br />

zu können. „Dieser neue<br />

Personalausweis ist die sicherste<br />

elektronische Identitätskarte, die<br />

es auf dem Markt gibt‘, sagte er<br />

in einem Interview der Tageszeitung<br />

(taz). Mit dem neuen<br />

Ausweis sei es möglich, sich<br />

zum Beispiel bei Geldgeschäften<br />

im Internet sicher zu identifizieren.<br />

Der neue Ausweis ist nur noch so groß<br />

wie eine EC-Karte. Anders als EC- oder<br />

Kreditkarten haben die Ausweise keinen<br />

Magnetstreifen, die Daten werden auf<br />

einem RFID-Chip gespeichert — so können<br />

sie per Funk ausgelesen werden.<br />

Damit jedoch nur diejenigen die Daten<br />

auslesen, die daran ein berechtigtes Interesse<br />

haben, sind die Informationen auf<br />

der Karte verschlüsselt, so dass es Angreifern<br />

nichts nützt, den Datenverkehr<br />

zu belauschen. Anders als beim Reisepass<br />

verlangt der Personalausweis von<br />

den Bürgern übrigens nicht die Abgabe<br />

von Fingerabdrücken — sie bleibt freiwillig.<br />

Die Fingerabdrücke können auch<br />

nur von staatlichen Stellen, beispielsweise<br />

bei Grenzübertritten, ausgelesen werden<br />

und ihre Abgabe ist auch nicht mit<br />

weiteren Vorteilen verbunden. Aus dem<br />

Ausweis Foto werden jedoch biometrische<br />

Daten ausgelesen und auf dem Chip<br />

gespeichert. Damit sollen Behörden in<br />

Mit 28,80 Euro ist der neue Personalausweis<br />

dreimal so teuer wie<br />

bisher.<br />

Zweifelsfällen feststellen können, ob<br />

jemand auch tatsächlich seinen eigenen<br />

Ausweis vorgelegt hat.<br />

Zugriff auf die Daten gibt der Ausweisinhaber<br />

über eine sechsstellige<br />

PIN frei. „Im Vergleich zur EC-<br />

Karte sind das zwei Stellen mehr<br />

— damit ist die PIN schwerer zu<br />

erraten und zu knacken“. sagt<br />

Claudia Eckert, Direktorin des<br />

Fraunhofer-Instituts Sichere Informationstechnologie<br />

(SIT). Geht<br />

der Ausweis verloren, ist er ohne<br />

die PIN für den Finder wertlos.<br />

Wird die PIN zum dritten Mal<br />

falsch eingegeben, wird der Ausweis<br />

gesperrt. Mit einer weiteren<br />

Nummer der PUK, kann der Nutzer<br />

sein Ausweis wieder freischalten —<br />

genauso wie beim Handy. Staatliche<br />

Behörden können die PIN ebenfalls jederzeit<br />

ändern oder löschen.<br />

Der neue Personalausweis wurde<br />

zum 1. November dieses Jahres eingeführt<br />

und mit 28,80 Euro kostet er dreimal<br />

so viel wie bisher. Wer unter 24<br />

Jahre alt ist, bekommt das Dokument<br />

zum ermäßigten Preis von 19,80 Euro.<br />

Der erste Personalausweis für Jugendliche<br />

zwischen 16 und 18 Jahren wird<br />

kostenfrei sein. Bisher kostete der Ausweis<br />

8 Euro.<br />

Mit dem neuen Personalausweis können<br />

sich Bürger von Herbst an auch in<br />

der Digitalenwelt identifizieren.<br />

www.jva-oldenburg.de<br />

Tr§tzdem 11/2010 53

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