Tro§zdem Nr. 43, November2010 - Justizvollzugsanstalt Oldenburg ...
Tro§zdem Nr. 43, November2010 - Justizvollzugsanstalt Oldenburg ...
Tro§zdem Nr. 43, November2010 - Justizvollzugsanstalt Oldenburg ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
RECHT & SOZIALES<br />
§<br />
und zugestellte Forderung nicht zuzuordnen,<br />
so kann der Betroffene eine Einsicht<br />
in die Forderungsunterlagen verlangen.<br />
Als Nachweis der Forderungsgrundlage<br />
können jeweils in Kopie der die Forderungssumme<br />
betreffende Vertragsabschluss,<br />
der letzte Zahlungseingag mit<br />
Betragshöhe €/ DM und Datum, Bankverbindung,<br />
die Anschrift des Vertragspartners<br />
(um Verwechselungen bei Namensgleichheit<br />
auszuschließen) angefordert<br />
werden. Für die Prüfung der Fristwahrung,<br />
die bei Forderungen<br />
aus Verbraucherverträgen<br />
drei Jahre beträgt ist<br />
das Datum der Fälligkeit<br />
der Zahlung der erste<br />
Mahnbescheid, der den<br />
anerkannten gerichtlichen<br />
Titel (Vollstreckungstitel)<br />
trägt maßgeblich..<br />
Bei Begehren der Einsicht<br />
von Forderungsnachweisen,<br />
empfiehlt sich eine<br />
vier bis achtwöchige Fristsetzung.<br />
Erfolgt darauf keine<br />
Reaktion, schafft man<br />
sich Abhilfe mit einem Erinnerungsschreiben<br />
und<br />
einer Androhung einer<br />
Strafanzeige wegen versuchten<br />
Betruges. Diese<br />
radikale Maßnahme ist<br />
durchaus begründet und hat<br />
seinen Sinn in Zeiten von<br />
steigender Inkasso-<br />
Piraterie. Nutzt auch das<br />
nichts, dann ist die Inkassostelle<br />
nicht nur nachlässig,<br />
sondern auch unseriös mit<br />
einer Neigung ins Kriminelle.<br />
Bei so einem Verdacht<br />
ist es das Ziel, die Plage der Mahnungen<br />
und Androhungen stoppen und die unzutreffenden<br />
Einträge bei den Auskunfteien<br />
anschließend beseitigen.<br />
Die Inkassobranche betätigt sich oft in<br />
einem grauen Gesetzesbereich mit zahlreichen<br />
Kann-Bestimmungen und Ausnahmen,<br />
der überwiegend von angehenden<br />
Anwälten oder andren Rechtverdrehern<br />
beackert wird. Bei diesen Methoden<br />
handelt es sich eben um Inkasso-<br />
Piraterie.<br />
Oft verlaufen schriftliche oder fernmündliche<br />
Bemühungen zur Klärung<br />
eines Sachverhalts im Sande (lange Warteschleifen).<br />
Antworten auf schriftliche<br />
Korrespondenz gibt es keine. Es kommen<br />
nur Androhungen von Zwangsvollsterteckungsmaßnahmen<br />
und die<br />
damit verbundenen steigenden Kosten<br />
per Serienbrief regelmäßig ins Haus.<br />
Sind die behaupteten Forderungen<br />
grundlos, empfiehlt es sich, darauf nicht<br />
zu reagieren. Steht dagegen eine substantiell<br />
begründete Zwangsvollstreckung an<br />
sollte man die Mahnungen ernst nehmen,<br />
um weiterführende, höhere Kosten und<br />
Gebühren zu vermeiden. Denn in solchen<br />
Fällen kann aus zweistelligen Beträgen<br />
sehr schnell die zehnfache Summe<br />
werden und lang anhaltende Nachteile<br />
gibt es obendrauf gratis dazu. Denn ein<br />
negativer Eintrag bei einer der Auskunfteien<br />
wird erst ein Jahr nach Begleichung<br />
Ein ConCheck von beispielsweise 1,7 sagt aus dass die Wahrscheinlichkeit,<br />
mit der ein Kunde seine Zahlungsverpflichtung erfüllt, bei 97<br />
% liegt. Als zusätzliche Entscheidungshilfe wird die ConCheck Bewertung<br />
nach folgenden Risikoklassen klassifiziert:<br />
1,0 bis 1,2 Sehr niedriges Risiko<br />
1,3 bis 1,8 Niedriges Risiko<br />
1,9 bis 2,6 Durchschnittliches Risiko<br />
2,7 bis 2,9 Mittleres Risiko<br />
der Schuldforderung gelöscht. Bei einer<br />
Erledigung durch Vergleich findet die<br />
Löschung zwei Jahre nach letztem Zahlungseingang<br />
statt.<br />
Der Scorewert wird nur gebildet<br />
wenn keine Negativdaten vorliegen. Mit<br />
negativen Informationen werden die<br />
Datensammler um Teil von Auftragebern<br />
versorgt. Es wird also der Auftrag erteilt,<br />
eine Eintragung aus Gläubigermahnungen,<br />
laufenden oder betriebenen Inkassomahnverfahren<br />
und Insolvenzverfahren<br />
zu der betreffenden Person zu speichern.<br />
Bei diesen „Bonitäts-Informationen“<br />
handelt es sich um konkret vorliegende<br />
Zahlungsstörungen. Ziel ist es, frühzeitig<br />
risikobehaftete Geschäftsbeziehungen<br />
auszuweisen und zum Schutz der anderen<br />
Geschäftsleute erkennbar zu machen.<br />
Die gewöhnlichen Geschäftspraktiken<br />
können bei unsicheren Kunden auf<br />
risikoarme Bezahlverfahren abgestellt<br />
werden. Der Verbraucher erhält nichts<br />
mehr auf Kredit sondern muss den monäteren<br />
Gegenwert direkt bei Empfang<br />
der Ware entrichten.<br />
Die Richtigkeit der in Auftrag genommenen<br />
negativen Merkmale wird nicht ü-<br />
berprüft.<br />
Zwei Kunden, die in Wirklichkeit,<br />
gleichermaßen Kreditwürdig sind können<br />
in nachhinein wegen Fehler und<br />
Datenlücken ganz unterschiedlich behandelt<br />
werden.<br />
Die Datensammler haben<br />
aber bei nachweislich unrichtigen<br />
Daten die Pflicht<br />
zu Berichtigung, Löschung<br />
oder Sperrung, sofern ihre<br />
Richtigkeit von verantwortlicher<br />
Stelle (Auftraggeber)<br />
nicht bewiesen werden kann.<br />
Wird die Richtigkeit der<br />
Daten vom Betroffenen<br />
bestritten sind diese gemäß §<br />
35 Abs. 3 BDSG zu sperren<br />
für die Dauer der Klärung.<br />
Die Tatsache einer Sperrung<br />
von Daten darf an auskunftsuchenden<br />
Kunden nicht<br />
übermittelt werden. Personenbezogene<br />
Daten dürfen<br />
auch nicht verarbeitet oder<br />
benutzt werden solange der<br />
Betroffene der Verarbeitung<br />
bei der verantwortlichen<br />
Stelle widerspricht. Auf<br />
Verlangen des Betroffenen<br />
ist gemäß § 35 Abs. 6 den<br />
zweifelhaften Daten die<br />
nicht gesperrt werden können,<br />
für die Dauer der Speicherung<br />
seine Gegendarstellung<br />
beizufügen.<br />
Die Dauer der Speicherung von erledigten<br />
oder abbezahlten Negativeinträgen<br />
im Gesetz geregelt<br />
Dabei sind die Fristen für eine endgültige<br />
Löschung laut Angaben der Auskunfteien<br />
meist kürzer als die im Gesetz bestimmten<br />
Zeiträume.<br />
Die Aufmerksamkeit und Sorgfaltspflicht<br />
gegenüber den betroffenen<br />
Verbrauchern mit deren Datensätzen<br />
gehandelt und Geld verdient wird ist<br />
mehr als steigerungsfähig. Es scheint gar<br />
so, als sob sich die Datensammler der<br />
Brisanz ihrer Scorebewertungen und<br />
deren möglichen Folgen bei untransparenten<br />
Dateninhalten nicht bewusst seien.<br />
Die Dateneigentümer haben nicht<br />
mehr die Besitzgewalt und das Bestimmungsrecht<br />
über den Umgang mit eigenen<br />
Daten weil diese durch eigene Nachlässigkeit<br />
bei Vertragsabschlüssen zu<br />
www.jva-oldenburg.de<br />
Tr§tzdem 11/2010 31