Bericht aus dem Gemeinderat Unsere Gemeinde
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Bericht aus dem Gemeinderat Bauen ohne Baugenehmigung Die Gemeindeverwaltung informiert In letzter Zeit gab es vermehrt Fälle, dass in Wiedergeltingen Gebäude ohne eine entsprechende Baugenehmigung errichtet wurden. Um unsere Bürgerinnen und Bürger umfassend zu informieren und vor möglichen „teuren“ Rückbauten zu bewahren, möchten wir an dieser Stelle aufzeigen, wann und in welchen Fällen Baugenehmigungen erforderlich sind. Grundsätzlich gilt, dass die Errichtung, die Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen baugenehmigungspflichtig ist. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Durchführung eventueller - auch kleinerer – Baumaßnahmen sich bei der Gemeinde oder beim Bauamt in Türkheim zu erkundigen, ob Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf. Die Errichtung baulicher Anlagen ohne erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass bereits errichtete Bauten wieder zurückgebaut werden müssen. Ausnahmen regelt der Artikel 57 der Bayerische Bauordnung (BayBO), der einen Katalog von Beispielen enthält, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.wiedergeltingen.de Im Geltungsbereich von qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ist es möglich, Bauvorhaben über ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Artikel 58 BayBO abzuwickeln. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls über die Gemeindeverwaltung in Wiedergeltingen oder über das Bauamt in Türkheim. Die Gemeinde Wiedergeltingen möchte alle Bürger nochmals darauf hinweisen, dass die jüngste nachträgliche Genehmigung eines nicht beantragten Bauvorhabens kein Präjudiz für künftige Fälle darstellt! 6 ■ Wiedergeltingen - Unsere Gemeinde ■ Ausgabe März 2013
Mitten drin … Preisverleihung an die Gewinner unseres Weihnachtsrätsels 40 richtige Antwortzettel wurden bei der Gemeinde bis Ende Januar 2013 abgegeben, so dass drei Gewinner ausgelost werden mussten. Die meisten Fragen konnte man auch sehr leicht beantworten, wenn man während des Jahres fleissig unsere Gemeindezeitung gelesen hat. Das haben wohl auch unsere drei Gewinner so gemacht und konnten sich über die Preisverleihung, die im Rahmen des Pfarrfaschings vorgenommen wurde, freuen. 3. Platz: Getrud Kollmeder (Ein Gutschein über 20 Euro - Getränkemarkt Greiner ) 2. Platz: Erika Filser (Ein Gutschein über 30 Euro - Kosmetik Harmonie ) 1. Platz: Leni Seitz (Ein Geschenkkorb im Wert von 50 Euro – Dorfladen UM’S ECK) v. l.: Getrud Kollmeder, Erika Filser, Leni Seitz, 1. Bgm. Michael Schulz, Redaktionsleiter Norbert Führer Spielmobil in den Pfingstferien Auch diese Pfingstferien wird das Spielmobil des Deutschen Kinderschutzbundes wieder in Wiedergeltingen auf dem Sportplatz in der Stockheimer Straße zu Gast sein. Vom 21. Mai bis 24. Mai 2013 jeweils von 14.00 bis 17.30 Uhr sind alle Kinder herzlich eingeladen, das Spielmobil zu besuchen. Durch vielfältige Spiel- und Bastelangebote wird den Kindern die Möglichkeit gegeben, sich auszutoben und ihre Geschicklichkeit zu testen und auch Kreativität und Fantasie sind gefragt. Zur Verfügung stehen beispielsweise Einräder, Diabolos, Stelzen, Bälle und Fang- sowie Wurfspiele. Außerdem können Tontöpfe mit Serviettentechnik verziert werden, Buttons entworfen oder Mandalas ausgemalt werden. Wiedergeltingen - Unsere Gemeinde ■ Ausgabe März 2013 ■ 7
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<strong>Bericht</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong><br />
Bauen ohne Baugenehmigung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung informiert<br />
In letzter Zeit gab es vermehrt Fälle,<br />
dass in Wiedergeltingen Gebäude<br />
ohne eine entsprechende Baugenehmigung<br />
errichtet wurden. Um unsere<br />
Bürgerinnen und Bürger umfassend<br />
zu informieren und vor möglichen<br />
„teuren“ Rückbauten zu bewahren,<br />
möchten wir an dieser Stelle aufzeigen,<br />
wann und in welchen Fällen<br />
Baugenehmigungen erforderlich<br />
sind. Grundsätzlich gilt, dass die<br />
Errichtung, die Änderung oder Nutzungsänderung<br />
baulicher Anlagen<br />
baugenehmigungspflichtig ist.<br />
Wir empfehlen Ihnen daher, vor<br />
Durchführung eventueller - auch<br />
kleinerer – Baumaßnahmen sich bei<br />
der <strong>Gemeinde</strong> oder beim Bauamt in<br />
Türkheim zu erkundigen, ob Ihr Vorhaben<br />
einer Genehmigung bedarf.<br />
Die Errichtung baulicher Anlagen<br />
ohne erforderliche Genehmigung<br />
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar<br />
und kann mit einer Geldbuße geahndet<br />
werden. Darüber hin<strong>aus</strong> besteht<br />
die Gefahr, dass bereits errichtete<br />
Bauten wieder zurückgebaut werden<br />
müssen.<br />
Ausnahmen regelt der Artikel 57 der<br />
Bayerische Bauordnung (BayBO),<br />
der einen Katalog von Beispielen<br />
enthält, für die keine Baugenehmigung<br />
erforderlich ist.<br />
Nähere Informationen hierzu entnehmen<br />
Sie bitte unserer Internetseite<br />
www.wiedergeltingen.de<br />
Im Geltungsbereich von qualifizierten<br />
oder vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplänen ist es möglich,<br />
Bauvorhaben über ein Genehmigungsfreistellungsverfahren<br />
nach<br />
Artikel 58 BayBO abzuwickeln.<br />
Nähere Informationen hierzu erhalten<br />
Sie ebenfalls über die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
in Wiedergeltingen oder<br />
über das Bauamt in Türkheim.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Wiedergeltingen<br />
möchte alle Bürger nochmals darauf<br />
hinweisen, dass die jüngste nachträgliche<br />
Genehmigung eines nicht<br />
beantragten Bauvorhabens kein Präjudiz<br />
für künftige Fälle darstellt!<br />
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