Bericht aus dem Gemeinderat Unsere Gemeinde
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Bericht aus dem Gemeinderat Gemeinderatssitzung am 05. Dezember 2012 Fertigstellung der Straßenerschließung des Lehbüchelweges Aufgrund eines Widerspruchs eines Bürgers, musste sich der Gemeinderat damit befassen, ob die endgültige Fertigstellung des Lehbüchelweges vollzogen wurde. Hierzu bemerkte Lothar Rogg vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim, dass aus seiner Sicht keine weiteren Baumaßnahmen erforderlich seien. Sollte die Straße verlängert werden, wird ein neuer Bauabschnitt erstellt. Daraufhin fasste der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss, dass der Lehbüchelweg endgültig und in voller Länge hergestellt ist. Stromausschreibung kommunale Anlagen, Verhandlungen des Bayerischen Gemeindetages mit Bayerischen Stromlieferanten über die Fortsetzung des kommunalen Rahmenvertrages Hierzu erläuterte Bürgermeister Michael Schulz zunächst, dass bei der letzten Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim darauf hingewiesen wurde, dass der Rahmenvertrag mit der Lechwerke AG Ende 2013 ausläuft. Er bat Norbert Führer, hierzu einen kurzen Sachvortrag zu halten. In seinem folgenden Bericht wies Norbert Führer darauf hin, dass es für die Jahre 2014 ff. zwei Möglichkeiten gibt: Die Gemeinde Wiedergeltingen könne an einer europaweiten Ausschreibung teilnehmen oder den Bayerischen Gemeindetag beauftragen, wie in den vergangenen Jahren einen Rahmenvertrag mit den regionalen Stromanbietern auszuhandeln. Die zwei Möglichkeiten ergeben sich für Wiedergeltingen aus dem Umstand, dass unsere Gemeinde aufgrund des Umfangs des kommunalen Stromverbrauchs nicht ausschreibungspflichtig ist. In seinen weiteren Ausführungen betonte Norbert Führer, dass die europaweite Ausschreibung nicht sicherstelle, dass die Gemeinde günstigere Strompreise als bei der regionalen Vergabe erzielen würde. Außerdem kommen bei der europaweiten Ausschreibung zusätzliche Kosten, die durch einen externen Dienstleister entstehen, auf die Gemeinde zu. Nicht zuletzt aber solle auch berücksichtigt werden, dass die Lechwerke AG Arbeitsplätze in der Region sichern, was von einem europaweiten Anbieter nicht behauptet werden könne. In seinem Fazit empfahl Norbert Führer den Ratsmitgliedern, von einer europaweiten Ausschreibung abzusehen und dem vom Bayerischen Gemeindetag noch auszuhandelnden Rahmenvertrag mit den regionalen Stromanbietern beizutreten. Diesem Rahmenvertrag möchte die Gemeinde Wiedergeltingen dann unterzeichnen. Zuschüsse für die örtlichen Vereine für 2012 Vereinsreferent Norbert Führer zeigte eine Übersicht über die Mitgliederzahlen der örtlichen Vereine für 2012. Wenn die Sätze der Zuschüsse wie in den Vorjahren beibehalten werden, ergibt sich für 2012 eine Summe von 4822,75 €. 2011 waren es 4448 €. Die Steigerung für 2012 resultiere daraus, dass der Theaterstadl Wiedergeltingen e.V. in diesem Jahr ebenfalls erstmalig einen Zuschuss erhalten würde. Die Vereine erhalten Zuschüsse für bis zu 100 Mitgliedern von je 1,50 €, ab dem 101. Mitglied 0,25 €. Für Jugendliche unter 18 gibt es 6 € Zuschuss. Es bestand Einverständnis, dass der Theaterstadl Wiedergeltingen e.V. bei der Zuschussverteilung berücksichtigt wird. Ebenso wurde die Verteilung der Zuschüsse so angenommen, wie von Norbert Führer vorgeschlagen. Hier die Zuschüsse an die Vereine im Einzelnen: Spielvereinigung Wiedergeltingen e.V. 1.856,50 € Musikverein Wiedergeltingen e.V. 530,50 € Schützenverein 1883 Wiedergeltingen e.V. 485,75 € Tauziehverein Wiedergeltingen e.V. 250,00 € Gartenfreunde Wiedergeltingen e.V. 310,00 € Bürgerverein Wiedergeltingen e.V. 250,00 € Fischereiverein Wiedergeltingen e.V. 390,00 € Feuerwehrverein Wiedergeltingen e.V. 250,00 € Veteranen- und Soldatenverein Wiedergeltingen e.V. 250,00 € Theaterstadl Wiedergeltingen e.V. 250,00 € 2 ■ Wiedergeltingen - Unsere Gemeinde ■ Ausgabe März 2013
Bericht aus dem Gemeinderat Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung für einen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan für Windenergie; gemäß § 204 BauGB der acht Gemeinden der ILEK Lech- Wertach Für die beteiligten acht Gemeinden sollen geeignete Standorte für Windkraftanlagen festgelegt werden. Somit soll vermieden werden, dass abseits der vorgeschlagenen Standorte neue Anlagen entstehen können. Den erforderlichen Teilflächen-Nutzungsplan für Windkraft soll im Bereich der ILEK-Gemeinden, das Planungsbüro Lars-Consult erstellen. Helmut Filser erklärte in einer kurzen Stellungnahme, dass die Gemeinde künftigen „Wildwuchs“ in Bezug auf Bauanträge für Windkraftanlagen nur verhindern kann, wenn im Flächennutzungsplan ein Gebiet für Windkraft ausgewiesen wird. Der Gemeinderat beschloss daraufhin, zusammen mit den weiteren Gemeinden der ILEK Lech – Wertach einen gemeinsamen sachlichen Teilflächen-Nutzungsplan Windenergie gem. § 204 BauGB aufzustellen. Ziel ist die Ausweisung einer oder mehrerer gemeinsamer Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen. Als Basis für die Entscheidung soll über das Gesamtgebiet aller sich beteiligenden Gemeinden eine entsprechende Potentialanalyse mit einheitlichen Kriterien erstellt werden. Ferner ist eine entsprechende Vereinbarung mit den anderen teilnehmenden Gemeinden am gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie zu treffen. Letztendlich sei noch erwähnt, dass die modernen Windkraftanlagen bei allen Vorteilen einer „sauberen“ und umweltfreundlichen Energieerzeugung mit ihrer Größe von ca. 150 Metern (Nabenhöhe) und den Radien der Rotoren durch Schlagschattenbildung und Geräuschemissionen auch gewisse Nachteile mit sich bringen können. Wiedergeltingen - Unsere Gemeinde ■ Ausgabe März 2013 ■ 3
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<strong>Bericht</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong><br />
Beratung und<br />
gegebenenfalls<br />
Beschlussfassung<br />
für einen<br />
gemeinsamen<br />
Teilflächennutzungsplan<br />
für<br />
Windenergie;<br />
gemäß<br />
§ 204 BauGB der<br />
acht <strong>Gemeinde</strong>n<br />
der ILEK Lech-<br />
Wertach<br />
Für die beteiligten<br />
acht <strong>Gemeinde</strong>n<br />
sollen geeignete Standorte für Windkraftanlagen<br />
festgelegt werden.<br />
Somit soll vermieden werden, dass<br />
abseits der vorgeschlagenen Standorte<br />
neue Anlagen entstehen können.<br />
Den erforderlichen Teilflächen-Nutzungsplan<br />
für Windkraft soll im<br />
Bereich der ILEK-<strong>Gemeinde</strong>n, das<br />
Planungsbüro Lars-Consult erstellen.<br />
Helmut Filser erklärte in einer kurzen<br />
Stellungnahme, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />
künftigen „Wildwuchs“ in Bezug auf<br />
Bauanträge für Windkraftanlagen<br />
nur verhindern kann, wenn im Flächennutzungsplan<br />
ein Gebiet für<br />
Windkraft <strong>aus</strong>gewiesen wird.<br />
Der <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong> beschloss daraufhin,<br />
zusammen mit den weiteren<br />
<strong>Gemeinde</strong>n der ILEK Lech –<br />
Wertach einen gemeinsamen sachlichen<br />
Teilflächen-Nutzungsplan<br />
Windenergie gem. § 204 BauGB<br />
aufzustellen. Ziel ist die Ausweisung<br />
einer oder mehrerer gemeinsamer<br />
Konzentrationsflächen für die Errichtung<br />
von Windenergieanlagen. Als<br />
Basis für die Entscheidung soll über<br />
das Gesamtgebiet aller sich beteiligenden<br />
<strong>Gemeinde</strong>n eine entsprechende<br />
Potentialanalyse mit einheitlichen<br />
Kriterien erstellt werden.<br />
Ferner ist eine entsprechende Vereinbarung<br />
mit den anderen teilnehmenden<br />
<strong>Gemeinde</strong>n am gemeinsamen<br />
sachlichen Teilflächennutzungsplanes<br />
Windenergie zu treffen.<br />
Letztendlich sei noch erwähnt, dass<br />
die modernen Windkraftanlagen bei<br />
allen Vorteilen einer „sauberen“ und<br />
umweltfreundlichen Energieerzeugung<br />
mit ihrer Größe von ca. 150<br />
Metern (Nabenhöhe) und den<br />
Radien der Rotoren durch Schlagschattenbildung<br />
und Geräuschemissionen<br />
auch gewisse Nachteile mit<br />
sich bringen können.<br />
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