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Quellenexegese zu Iul. D. 41.1.36 und Ulp. D. 12.1.18 pr

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über den Eigentumsübergang (<strong>zu</strong>sammen mit der Sachübergabe)<br />

<strong>zu</strong>m Erwerb führen solle 99 .<br />

Dass die gesetzgeberische Bewertung selbstverständlich anders<br />

ausfallen kann, zeigt ein Blick nach Österreich <strong>und</strong> in die<br />

Schweiz 100 : § 380 ABGB bzw. Art. 714 Abs. 1, 922 ZGB machen<br />

den wirksamen Eigentumserwerb von einem Titel abhängig, stellen<br />

also eine kausale Verknüpfung her <strong>und</strong> folgen insofern <strong>Ulp</strong>ian.<br />

99 v. Savigny, System des heutigen Römischen Rechts, Band 4, S. 160.<br />

100 Vgl. Honsell, Römisches Recht, S. 59; Mayer-Maly, Römisches Recht, S. 72.

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