18.11.2013 Aufrufe

Quellenexegese zu Iul. D. 41.1.36 und Ulp. D. 12.1.18 pr

Quellenexegese zu Iul. D. 41.1.36 und Ulp. D. 12.1.18 pr

Quellenexegese zu Iul. D. 41.1.36 und Ulp. D. 12.1.18 pr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 19 -<br />

geteilt, wo dieser in einem gleichgelagerten Fall die Entstehung<br />

einer vertraglichen Obligation verneint.<br />

Diese Gesichtspunkte vermögen aber nicht darüber hinweg <strong>zu</strong><br />

täuschen, dass das Julian-Fragment keine Anhaltspunkte dafür<br />

bietet, ob sein Verfasser wirklich mit dem Gedanken des in maiore<br />

minus inest operieren will. Vielmehr bietet der Quellentext selbst<br />

ein anderes Verständnis an: Wenn Julian schreibt, es sei kein<br />

Hindernis, dass ein Dissens vorliege („nec impedimento esse, quod<br />

[...] dissenserimus“), so legt doch gerade diese Formulierung es<br />

nahe, ihn beim Wort <strong>zu</strong> nehmen <strong>und</strong> aus ihr ab<strong>zu</strong>leiten, dass im<br />

konkreten Fall ein Dissens auch wirklich besteht, die Beteiligten<br />

sich also weder auf eine Schenkung, noch auf ein Darlehen<br />

verständigt haben. Hierfür s<strong>pr</strong>echen auch die beiden Be<strong>zu</strong>gspunkte<br />

„causam dandi“ <strong>und</strong> (scil. causam) „accipiendi“ des „dissenserimus“;<br />

wollte man nämlich meinen, Julian konstruiere ein wirksames<br />

Darlehen, so wären diese Worte sinnlos, ja gerade<strong>zu</strong> falsch,<br />

weil es consentiamus heißen müsste.<br />

So betrachtet handelt es sich bei „sed (...) videndum“ nicht mehr<br />

um eine Referenz, die sich auf Julian bezieht, sondern um einen<br />

von <strong>Ulp</strong>ian in die Diskussion eingeführten, neuen Gesichtspunkt.<br />

Richtigerweise liegt die Betonung deshalb auf „mutua“ <strong>und</strong> hinter<br />

„videndum“ ist ein est <strong>zu</strong> ergänzen 73 .<br />

bb) Unbeachtlicher Kausaldissens<br />

Die letzte verbleibende Erklärungsmöglichkeit für den Erfolg der<br />

traditio trotz des Kausaldissenses ist, dass dieser nach der Vorstellung<br />

Julians unbeachtlich sein muss.<br />

Diese Erklärung ergibt sich teilweise aus dem Aufbau des Fragmentes<br />

selbst. Der Bargeldfall fungiert neben dem Gr<strong>und</strong>stücksfall<br />

als zweiter Pfeiler der Begründung für Julians Arbeitshypothese<br />

(vgl. oben S. 11 f.). Den ersten Pfeiler bildet der Gr<strong>und</strong>stücksfall, in<br />

dem die iusta causa traditionis eine Verselbständigung erfahren hat<br />

73 Beseler, ZSS 45, 188 (221).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!