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Quellenexegese zu Iul. D. 41.1.36 und Ulp. D. 12.1.18 pr

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schen Digesten aus. Sie sollen zwischen 150 <strong>und</strong> 160 entstanden<br />

sein 26 . Typisch für diese Art der Literaturgattung ist eine ausges<strong>pr</strong>ochen<br />

kasuistische Ausrichtung anhand welcher das dogmatische<br />

System des geltenden Rechtes <strong>pr</strong>axisgerecht dargestellt<br />

werden sollte 27 . Dass sich Julian bei der Abfassung jedenfalls der<br />

Werke des Q. Mucius, des Labeos, des Sabinus <strong>und</strong> des Pomponius<br />

bediente, geht aus verschiedenen Zitaten hervor 28 .<br />

Der urs<strong>pr</strong>üngliche Kontext des dreizehnten Buches konnte mit<br />

Hilfe von vierzehn Einzelfragmenten rekonstruiert werden 29 . Sie<br />

behandeln vorwiegend Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang<br />

mit verschiedenen Rechtsgeschäften – Verwahrung, Pfand, Auftrag<br />

sowie Kauf – stellen <strong>und</strong> berücksichtigen auch Gesichtspunkte der<br />

jeweiligen gerichtlichen Durchset<strong>zu</strong>ng. Das <strong>zu</strong> bearbeitende<br />

Fragment ist dem Schluss des Buches <strong>zu</strong>geordnet worden.<br />

Die Quelle D. <strong>12.1.18</strong> <strong>pr</strong>. stammt aus dem siebten Buch der<br />

Disputationen, die <strong>Ulp</strong>ian unter Caracalla, also etwa um 212,<br />

verfasste 30 . Dieser Literaturtypus wurde auch als Questiones<br />

bezeichnet <strong>und</strong> verfolgte, wie der Name andeutet, vornehmlich<br />

<strong>pr</strong>aktisch-didaktische Zwecke ohne den Ans<strong>pr</strong>uch einer systematischen<br />

Durchdringung des Stoffes 31 .<br />

<strong>Ulp</strong>ian griff insbesondere auf die julianischen Digesten <strong>zu</strong>rück, als<br />

er die Disputationen schrieb, verwandte aber auch Schriften des<br />

Celsus <strong>und</strong> des Marcellus 32 .<br />

Das erste dem siebten Buch der Disputationen <strong>zu</strong>geordnete<br />

Fragment befasst sich mit den Einreden, die dem Beklagten in<br />

einem Prozess <strong>zu</strong>r Verfügung stehen sowie mit der gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Verteilung der Beweislast, wenn eine Einrede erhoben wird 33 .<br />

26 B<strong>und</strong>, Untersuchungen <strong>zu</strong>r Methode Julians, S. 4.<br />

27 Karlowa, Rechtsgeschichte I, S. 708.<br />

28 Fitting, Alter <strong>und</strong> Folge der Schriften römischer Juristen, S. 29.<br />

29 Vgl. den Rekonstruktionsversuch von Lenel, Palingenesia I, Sp. 352 ff. .<br />

30 Jörs, RE 5, Sp. 1446 (Domitius Nr. 88).<br />

31 Honsell / Mayer-Maly / Selb, Römisches Recht, S. 28.<br />

32 Fitting, Alter <strong>und</strong> Folge der Schriften römischer Juristen, S. 118.<br />

33 Vgl. Lenel, Palingenesia II, Sp. 410 ff. .

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